1868 / 108 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1870

Kriegs-Ministerium.

erhöchste Kabinets-Ordre vom 2. April 1868 betref- E die S ins der bestehenden Vorschriften über die Befugniß, Urlaub zu ertheilen.

In Ergänzung der bestehenden Vorschriften über die Besugnif der naHIGeidRmeen Vorgeseßten, Urlaub zu ertheilen, bestimme Jch hier- mit wie folgt: : I. Unter Aufrechthaltung des für Urlaubs-Bewilligungen allge- mein vorgeschriebenen Dienstweges und A enganges sollen, in Bezug auf die unter den direkten Befehlen der resp. Vorgeseßten stehen- den Personen, die Befugniß, Urlaub zu ertheilen, ausüben: a) In den für die kommandirenden Generale festgeseßten Grenzen:

der Kriegs-Minister, der Chef des Generalstabes der Armce, der Chef des reitenden Feldjäger-Corps, der Oberbefehlshaber über die Truppen in den Marken, der Militair-Gouverneur der Rheinprovinz und der P ay der Gouverneur von Berlin, der Gouverneur von Mainz.

b) Jn den für die Divisions-Commandeure festgeseßten Grenzen : die Departemecnts-Direktoren im Kriegs-Ministerium, und zwar rück- sichtlih der von den resp. Departements ressortirenden Formationen, S 2c., der Chef des Militair-Reit-Jnstituts, der Jnspecteur der

esaßung von Mainz, die vorstehend nicht aufgeführten Gouverneure, der Kommandant von Berlin, der Chef der Landgendarmerie, der Direktor der Kriegs-Akademie. c) In den für die Brigade-Commandeure festgeseßten Grenzen : der Remonte-Jnspecteur, die Kommandanten von Potsdam, Breslau, Altona, Hannover, Frankfurt a. M, Mainz und Königstein, die Kom- mandanten der Festungen 1. Klasse, der Jnspecteur der Jäger und Schüßen, der Commandeur des reitenden Feldjäger-Corps, der Präses rif Son E Ab eLE M oa der Präses der Artillerie- Prüfungs-Kommisfion, sowohl in Bezug auf diese, wie auf die Ar- tillerie-Schieß-Schule, der Commandeur des Kadetten-Corps, der In- specteur der Gewehr-Fabriken.

d) Fn den für die Regiments-Commmandeure festgeseßten Grenzen: der Commandeur der Leib-Gendarmerie, der Commandeur der Schloß- Garde - Compagnie, die Kommandanten der Festungen 2. Klasse, der Direktor der Militair-Schieß-Schule, der Direktor der Artillerie-Schieß- Schule , die Brigadiers der Land - Gendarmerie, de Direktoren der Kriegs-Schulen, der Direktor der vereinigten Artillerie- und Jngenieur- Schule, der Militair-Direktor der Central-Turn-Anstalt.

e) In den für detachirte Bataillons - Commandeure festgeseßten Grenzen: die Kommandanten der Festungen 3. Klasse, die Artillerie- und Ingenieur-Offiziere vom Plaß, sowie die Festungs-Bau-Direktoren, der Commandeur der Feuerwerks - Abtheilung , der Direktor der Oberfeuerwerker - Schule, die Direktoren der Artillerie - Werk- stätten, der Direktor des Feuerwerks - Laboratoriums , die Di- reftoren der Pulverfabriken, der Geschüßgießerei und der Gewehr- A die Kommandanten der Jnvalidenhäuser und Chefs der

nvaliden-Compagnicen, der Vorstand der Militair-Roßarzt-Schule.

11 Rüfsichtlich derjenigen höheren Offiziere, welche mit dem Koms- Mtveili) & Mp O die gu besonderen Zwecken

tg formirt worden, beauftragt sind, werde in jed iel» len Falle besondere Bestimmung ire fi / 790 Jen IPN

Berlin, den 2. April 1868.

(gez.) Wilhelm.

An e febeode Ala L E j —--Borstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermi s nif dee Atinee eben, d ird hiermit zur Keunt Berlin, den 19. April 1868. Kriegs-Ministerium. In Vertretung: v. Podbielski.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 7. April 1868, betreffend di Niederlegung der im Jahre 1867 durch die L tian atis t eingelösten Staats-Schulden-Dokumente, liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei,

Angekommen: Seine Excellenz der Kaiserli i General Licuten und uten von Dünemünt eide Schulz, von Dünamünde ; Seine Excellenz der General-Lieute- nant und Commandeur der 6. Division, Baron von Bud den- brock, von Brandenburg a. H.; der General - Intendant der Königlichen Schauspiele, Kammerherr von Hülsen, von Paris.

Abgerei st|: Seine Durchlaucht der Prinz Kraft zu H lohe - Îngelfingen, General-Major und Comnankeur Ls Garde-Ärtillerie-Brigade, nach Wittenberg. M Rer

Berlin, 8. Mai. Se Majestät der König haben All ind ' i er- Ra geruht, zur Anlegung der dem Gebeinien Kommerzien- Contin E zu Essen verliehenen Decorationen , resp. des O Rats cUr-Kreuzes des Königlich spanischen Ordens Jsabella's ¡E Gren ischen und des Commandeur-Kreuzes erfter Klasse herzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen,

olgendem Gange unterhalten : Aus Liebenstein:

I. Post 5 Uhr früh. 5465 Uhr früh,

n S165 » 9 9

» 3 » Nachm.

345 »

» 440 » 525 »

Aus Immelborn: 9 30 Vorm. nach Eintreffen des I. Zuges von | Eisenach 9 14 Uhr Vorm. 11 » nah Eintreffen des l. Zuges von Lichtenfels 10 51 Uhr Vorm. 4 30 Nachm. nach Eintreffen des 1l. Quges von Eisenach 4 12 Uhr Nachm. 6 » nach Eintreffen des Il. Zuges von Lichtenfels 5 47 Uhr Nachm. Erfurt, den 4. Mai 1868. Der Ober - Post - Direktor.

Kühne.

_Vom 16. d. Mts. ab werden auf die Dauer der Sommersaison gie Liebenstein und Tmmelborn vier tägliche Omibaabenen M

In Jmmelborn:

zum 6 Uer an den ug r früb na E E um Anschluß an den ZUg 914 Uhr früh nach Lichtenfels.

Nachm., zum Anschluß an den

Zug 4 12 Uhr Nachm. nach Lichtenfels.

zum Anschluß an den Zug 5 47 Uhr Nachm. nach Eisenach.

In Liebenstein:

10 20 Uhr Vorm. 1l 50 » » Nachm.

650 » »

520- »

__ Preußen. Berlin, 8. Mai. König besichtigten auf dem Tempelhofer

Bataillon , Oberst-Lieutenant von Besser,

des Prinzen Albreht Sohn.

Bindfadens Über die luxemburgischer Seits

Aenderun und der rent von Weber), leßterer mit einem Steuer pro Morgen vom inländischen und 6 Thlrn vom ausländischen Taba, angenommen.

schen Zollvereins für ZJoll- und

der Berathung des

Etats sammen.

der Telegraphen

Parlaments wurde um 11: Uhr durch

Steuer-Direktor von Pommer-E \che,

E von von ißgember

Rath Kilian, Ged von Weber.

berathun

den Vorsitenden des Bundesrathes

welche Frankreich den Be

Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

.

Nichtamtliches. Se. Majestät der

Felde das Garde-

üsilier-Regiment, Oberst v. Werder, das Garde-Pionier-Batail- on, Major Bogan v. Wangenheim, und das Gie EAt is C nt e und nahmen Vor- träge entgegen von dem Minister-Präsidenten , dem Geheimen Kabinets-Rath von Mühler, Ober -Schloßhauptmann Grafen Keller, Minister des Königlichen Hauses und von den Hof- marschällen. Das Familien-Diner hatten Se. Majestät der König bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht ange- nommen , zur Feier des S Sr. Königlichen Hoheit

rinzen estern besuchten Se. jestä der König die Brandstelle in der Alten Lip ne N

_— In der am Mittwoch (6. Mai) stattgebabten Vlenar- Sißung des Bundesrathes des Deutschen oil E bur den die Vorlagen des Präsidiums, betreffend den Zoll-Anschluß Hamburgischer Gebietstheile und die in Hamburg zu treffenden Zoll-Einrichtungen, so wie betreffend das Regulativ über die laufenden Konten, dem Ausschusse für Zoll- und Steuerwesen Überwiesen ; die Prásidial - Vorlagen über die Tarifirung eines neu erfundenen Kolbenpackungs - Materials, des Segelmacher-

und der gefärbten E so wie ge\tellten Anträge und if- Aenderungen wurden an die vereinigten Ausschüsse für Sol und Steuerwesen so wie für Handel und Verkehr verwiesen. : Auf den Bericht derselben Aus\hü}se wurden die Anträge auf

des Zollvereins - Tarifs (Referent von Thümmel ) esegentwurf wegen Besteuerung des Tabacks (Refe-

saß von 12 Tblrn.

Yoll pro Centner

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des deut-

| Steuecrwe le Handel und Verkehr bielten heute Mittag éine Siu 1 m

Gestern Abend trat der Ausschuß des Bundes des Norddeutschen Bundes für A zur E

- Verwaltung zu-

Die heutige (8.) Plenar-Sigzung des Deutschen ZolTk-

den Präsidenten

Dr, Simson eröffnet. Von den Bundes-Kommissari anwesend: der Wirkliche Geheime Rath Delbrie Gere T der Gesandte Freiherr Pergler von Mergras, Ministerial-Direktor Dr. Wn er Inden, Geheimer Legations-Rath Freiherr Ober-FFinanz-Rath Riecke, M Geh. Ober-Steuer-Rath Ewald, Staats-Rath

Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Scbluß- Über den Antrag des I Stumm 4 Genossen ;

| 1 es deutschen Zollverei aufzufordern , darauf Bela / Ja) Me E : immungen des Art. 6 des französischen Handel8vertrages zuwider seiner Eisen - Industrie

inisterial-

deutsch-

1871

dur die mißbräuchlihe Handhabung der Rückvergütung des

Importzollbetrages (titres d’acquit-à-caution) gewährt, baldigst beseitigt werde.

Die Referenten Abgg. Dr. Becker (Dortmund) und Dr. Frie- denthal befürworteten ihren Antrag: Das Zollparlament wolle ide v agt dem vorbezeichneten Antrage die Zustimmung zu ertheilen. “iat

N Der Wirkl. Geh. Rath Delbrück sprach sih Über den An- trag folgendermaßen aus: :

Meine Herren! Der Gegenstand , welcher in der Jhnen vorliegenden Resolution berührt ist , hat die Aufmerksamkeit des Präsidiums bereits auf sich gezogen. Es ist schon vor meh- reren Wochen der Herr Botschafter des norddeutschen Bundes in Paris beauftragt worden, die heute hier zur Erörterung gelangte Frage zum Gegenstand der Erörterung mit der Kaiser- lichen Regierung zu machen. Es is dabei darauf hin- gewiesen, daß durch den Vertrag von 1862, durch dic in diesem Vertrage für Eisen vereinbarten Zollsäße , gewisse beiderseitig festgestellte Grundlagen für die Konkurrenz der beiderseitigen Werke in dem andern Lande haben hergestellt werden sollen, und daß diese durch den Vertrag geschasfene Grundlage der Konkurrenz nah der diesseitigen Auffassung durch die Art und Weise vershoben werde, in welcher das Kai- serliche Dekret vom Jahre 1862 zur Ausführung gelangt. Es ist ferner darauf hingewiesen, daß es in Frage stehe, in den Eingangs- zöllen des Zollvereins für Eisen Abänderungen vorzunehmen, und daß für die Beurtheilung dieser Frage es nicht gleichgültig sei, ob man in Frankreich das hier ausführlich dargestellte System beibehalten wird. Es i} endlich darauf Len worden, daß auch eigene Interessen Frankreihs für Aenderung dieses Systems sprächen. Der Gegenstand ist zwischen dem Herrn Botschafter und der Kaiserlich französischen Regierung noch in der Verhandlung begriffen. Welches Ergebniß diese Verhand- lung haben wird, läßt sich zur Zeit nicht bestimmen. Es ist eine au8sführlihe Rückäußerung auf die von Seiten des Herrn Botschafters gestellten Anträge zugesagt worden.

Bei der darauf eröffneten Debatte über den Antrag sprachen die Abgeordneten Twesten, v. Hennig gegen denselben, Miquél, Mohl dafür. Nachdem noch der Antragsteller“ Abg. Stumm seinen Antrag motivirt hatte, wurde derselbe mit

roßer Majorität angenommen. : y 2 Saus ging darauf zum zweiten Gegenstande dex

Tagesordnung Über:

"A ulammenstellaung des von dem Bundesrathe des Deut- schen Zollvereins vorgelegten Entwurfs eines Geseßes wegen Abänderung einzelner Bestimmungen der Zollordnung und der Zollstrafgesezgebung mit den bei der Vorberathung Über diesen un Plenum gefaßten Beschlüssen. j

Hierzu lagen die folgenden Abänderungs-Vorschläge vor.

1. Von den Abgg. Krieger und Gen.: Das Zoll - Par- lament wolle beschließen: 1) den §. 5 unverändert in der Fas- sung des Entwurfes anzunehmen , 2) hinter §. 5 einzuschalten:

F. 6. Die Bestimmung des §. 5 findet auch Anwendung bei der Abfertigung von Waaren aus Privatlagern , welche unter Mitverschluß der Zollverwaltung stehen. (§. 72 der Zoll-

ordnung). : 0 3) i Fall der Annahme der Vorschläge zu 1 und 2 die

folgenden Paragraphen statt mit 6 bis 9 mit 7 bis 10 zu bezeichnen. ]

II, Von denselben Abgg. qu Resolution: Das Zollparlament wolle beschließen: die Säße 1. und 3. der Resolution in folgen- der Fassung anzunchmen : 1) Möglichste Erleichterung der JoUl-Ab- fertigung in Bezug auf die Zeit, zu welcher diese stattfinden darf, sowie in Bezug auf die Anzahl, Lage und Kompetenz der ZJollstellen. 3) Zulassung jeder Veränderung (Umladung, Umpackung, Theilung) der vom Auslande eingegangenen und noch nicht in den freien Verkehr geseßten Waaren auf dem Transporte, \0- weit solche unter amtlicher Aufsicht geschieht.

111, Von dem Abg. Dr. Miller (Kaufbeuren): Das Zoll- Parlament wolle beschließen: dem §. 5 des von dem Bundes- rathe vorgelegten Geseges wegen Abänderung einzelner Bestim- mungen der Zoll-Ordnung und der Strafgesezgebung als neues Alinea hinzuzufügen: Dasselbe gilt von Privatlägern, welche unter Zollkontrolle stehen und den öffentlichen Niederlagen

leichgejtellt sind. i i T E Gaus trat den einzelnen Paragraphen bei, §. 5 mil den Abänderungsanträgen des Abg. Krieger (Posen ), darauf dem ganzen Geseßentwurfe , und der Resolution mit den Ab- änderungd-Anträgen desselben Abgeordneten. Schluß der Sizung

1% Uhr.

annover, 7. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz vi rei Karl von Preußen traf heute Nacht 1 Uhr °» Minuten mit dem Berliner Courierzuge hier ein. Zum

Empfang am Bahnhofe hatten fich eingefunden: Se. Excellenz

der kommandirende General von Voigts - Rhet, die Generäle von Schwarzkoppen , von Alvensleben und von Kaphengst, Se. Erlaucht der Ober-Präsident Graf zu Stolberg-Wernigerode, Präsident von Leipziger, General-Polizei-Direktor von Brandt, Stadt-Direktor Rasch und viele Offiziere.

Vayern. München, 6. Mai. Se. Majestät der Köni hat gestern den Kaiserlich französishen Gesandten Marqui de Cadore, dann den Königlichen Gesandten am Kaiserlich russishen Hof Grafen v. Tauffkirchen, der \sich verabschiedete, in Audiéenz empfangen. :

Ihre Majestät die Königin-Mutter begiebt sih demnächst auf kurze Zeit nach Hohenschwangau, dann aber, auf ärztlichen Tal 1 zum Kurgebrauch nah Karlsbad und hierauf nach

eplig.

Prinz Otto hat am 3. d. M. eine Reise nach Spanien angetreeen

Die diesjährigen Uebungen der Artillerie - Regimenter auf dem Lechfelde beginnen, wie die »A. Abdztg.« berichtet, Mitte Juni und schließen Ende August; vom 15. bis 30. Juli sind die Uebungen ausgeseßt, als Lagerkommandant ist Oberst Freiherr v. Müller ernannt.

Das Reg.-Blatt Nr. 27 bringt eine Königliche Verord- nung, das Trôödlergewerbe betreffend. Dasselbe umfaßt den E mit gebrauchten Kleidern und Betten, mit gebrauchter

äsche, mit altem Geschmeide und Metallgeräthe. Die Kon- zession hierzu darf nur ertheilt werden , wenn der Bewerber sich Uber völlige Unbescholtenheit und Verlässigkeit ausgewiesen und die Behörde von der wirklihen öffentlichen Nüßlichkeit oder dem Bedürsnisse des Unternehmens sih überzeugt hat. Der Handel mit vorgenannten Gegenständen auf den Trö- delmärkten wird durch die Verordnung nicht berührt. Den Jnhabern von Konmmissions- und Anfrage- Bürcaus steht nah einer weiteren Verordnung die Besorgung aller jener nicht gegen ein Strafgeseß, gegen die ôöffentlihe Ordnung oder gegen die guten Sitten ver- stoßenden Privatgeschäfte zu, welche nicht durch Gese oder Ver- ordnung den Notaren, Advokaten, Sensalen und sonstigen von Behörden, Gemeinden oder Corporationen aufgestellten Per- sonen ausschließend zugewiesen sind. Unbescholtenheit, Verläs- sigkeit, genügende allgemeine Bildung, geordnete Vermögens- verhältnisse des Bewerbers sind die für Erhaltung der Con- cession erforderlichen Voraus*seßungen, wozu auch hier noch kommt, daß die Behörde sich von der öffentlichen Nügßlichkeit oder dem Bedürfnisse eines solchen Jnstituts überzeugt hat.

7. Mai. Der König hat den Kriegsminister zum lebens- länglichen Mitgliede des Reich8rathes ernannt.

Oesterreich. Wien, 5. Mai, Der Budget-Ausshuß des Reichsraths hat beschlossen, das Finanzgesey mit den aus den Detailberathungen hervorgegangenen Ziffersägen nach der Regierungs-Vorlage zur Annahme zu empfehlen. |

Der interkonfessionelle AuLschuß des Herrenhauses hielt estern seine Schlußsißzung. Die von ihm vorgenommenen Aenderungen an der Fassung des Unterhauses find unwesentlich.

6. Mai. In der gestrigen Sißung des Abgeordneten- hauses brachte der Minister des Jnnern Dr. Gisfra am Schluß der Sigung einen Geseßentwurf ein, wolcher die für das Abgeordnetenhaus des Reich8raths eventuell vorzunehmen- den direkten Wahlen regelt. |

7. Mai. Das Herrenhaus nahm heute das Geseg in Betreff der Einrichtung politisher Verwaltung8behörden mit r aa Modification in der Fassung des Abgeordneten- haujes an. i

Das Abgeordnetenhaus begann heute die Debatte über das die Freigebung der Advokatur betreffende Gesez. Der Justiz- minister U die Annahme des Gejetes. |

Pesth, 6. Mai. Jn der heutigen Sißung der Deputirten- tafel Überreichte Bon is das Referat der Justizkommission über die Civilprozeßordnung. Simonyi interpellirte den Unterrichts- minister, ob er den Geseßentwurf über die Organisation der Schulen vorlegen werde. Der Unterrichtsminister antwortete, daß er von der Wichtigkeit des Volks8unterrichtes durchdrungen sei und die Jnterpellation nächster Tage beantworten werde. Auf der Tagesordnung steht das Geseß über die orientalische Kirche. Nyary beantragte die Vertagung, welche verworfen wird. Die Generaldebatte begann, bei der Baron Eötvös die Nothwendigkeit und Dringlichkeit des Gesehes hervorhob. ;

Nach Baron Esötvös sprachen Branovaczky, Tri- funacz, Stratimirovits, Nikolits, Dimitrievits und Babes für den Gesezgantrag Über die griechisch-orienta- lische Kirche. Der Geseßantrag ward als Gegenstand der Spezialdebatte angenommen.

Schweiz. Züri ch, 5. Mai. Der Verfassungsrath für den Kanton Zürich wurde gestern durch den Regierungs-Präsi- denten Dr. Suter eröffnet.

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