1868 / 109 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Justiz - Ministerinm.

1890

net8-Ordre vom 28. März 1809 drrch den Art. 18 der Bundesakh,

S: ine Verfügung vom 4. Mai 1868 betreffend die Er- nicht für aufgehoben zu erachten sei, und ist diese Ansicht auf gemeine ( .

theilung von S S noeisonen zur Erwerbung von Rittergütern

von Angehörigen des Norddeutschen Bundes.

die Erwägung gegründet , daß von Ausländern , wenn sie Ritter, güter im Jnlande erwerben, nicht weniger gefordert werden dürfe,

h M als von deu eigenen Staatsangehörigen, und das, wenn leßter

Nach der unten abgedruckten (a) Cirkular-Verfügung des Herrn | bei ihrem sonstigen persönlichen Staatsangehörigkeits-Verhältnisse sogar Ministers des Jnnern vom 8. April d. J. findet die Vorschrift der selbst noch erst eine besondere persönliche Befähigung zur Ausübun Allerhöchsten Ordre vom 28. März 1809 welche den Erwerb von

adeligen Rittergütern und Domainen-Vorwerken durch Ausländer an

der mit denì Besiße von Rittergütern verbundenen Rechte und Pfli,

dur ten dur Ableistung des Homagial-Eides zu erlangen hätten, dieselbe die Ertheilung ciner Spezial-Concession des Ministers des Innern /

knüpft, auf nicht preußische Angehörige des Norddeutschen Bundes

Anwendung. Gg Gerihtöbebörden werden hiervon mit dem Bemerken

Verpflichtung auch den Ausländern obliegen müsse. Allein die Ex, theilung der Spezial - Konzession zum Erwerbe eines Rittergutes nicht als die nothwendige Vorausseßung für die Ableisiung des Ho,

: : in | magial - Eides, vielmehr umgekehrt die Erklärung des die Konzessio Kenntniß geseht, daß dur diese Bestimmung die geseßliche Verpflich- g / : zession

B 4 : l | Nachsuchenden , den Ei tung zur Ableistung des Homagial-Eides nicht berübrt wird, und die Angehörigen des Norddeutschen Bundes in gleicher Weise wie die Jn-

leisten zu wollen, als die Vorbedingung für die Ertheilung der Konzession zu betraten. Wenn demnach au

die Ausfertigung von Spezial - Konzessionen wegfällt, so kann un länder in Gemäßheit der Allgemeinen Verfügung vom 14. Februar fertigung pe3 fällt, d

1842 zu dessen Ableistung anzuhalten sind. Berlin, den 4. Mai 1868. L Der Justiz - Minister. Dr, Leonhardt. An die Gerichtsbchörden der Landestheile, in welchen

die Hypothcken - Ordnung vom 20. Dezember 1783 Anwendung findet.

muß doch ferner wie von jedem Inländer, so au von jedem andern Angehörigen des Norddeutschen Bundes die Leistung des Homagial, Eides acket werden , bevor für ihn der Besiptitel eincs von ihm erworbenen Rittergutes im Hypothekenbuche berichtigt werden kann. Hieraus ergiebt sich, daß die Allerhöchsten Kabinets - Ordres vom 28. März 1809 und 15. Februar 1858, wegen der Ertheilung von Spéezial-Konzessionen an Ausländer zum Erwerbe inländischer Ritter, güter und wegen der Aufnahme von Bedingungen in dieselben, wel

a. , : die persönlihe Ausübung der ständischen Rechte beschränken, mit Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Bericht vom t den Artikel 3 der Norddeut Bundesverfassung und d 28. November S betreffend die Ausübung ständischer Nechte Seitens L Ur Dn e O L N Du Tg 4 cs

solcher nit preußischen Rittergutsbesißer, welche Angehörige des Nord- deutschen Bundes sind, daß ich mich mit den von Derselben entwickel-

ten Ansichten im Allgemeinen nur einverstanden crklären kann.

den an jeßige Bundes - Angehsöri rtheilten Konzessionen beigefügt b Die Provinzial- und Kreis-Ordnungen aus dem Jahre 1823 und s jeyige gen rige erideilten Konzessione gefligt

F. 1 Nr. 2 des Bundes - Freizügigkeitsgeseßes vom 1. November 1867 auf nicht preußische Angehörige des Norddeutschen Bundes keine An- wendung mehr finden, und daß derartige Bedingungen, wie sie früber

: A waren, nicht mehr in Wirksamkeit erhalten werden f nnen. Dagege ff. machen die Ausübung der ständischen Rechte in dinglicher Be- O h s h gegen

zichung von dem Besiße eines qualifizirten Gutes, in persönlicher von

muß es bei der geseßlichen Verpflichtung der Bundces-Angehörigen zur

Ableistung des Homagial-Eides glei den Tnländern au erner sei der Gemeinschaft mit einer der christlichen Kirchen (welches Erforder- Bend behalten. 9 glei I V1 9 niß indeß dur die Verfassungs - Urkunde in Wegfall gekommen ist),

von der Vollendung des vierundzwanzigsten bezw. dreißigsten Lebens-

Die Königliche Regicrung veranlasse ih, Sich hiernach in Zukunft

z / sowohl Selbst zu achten, als auch die Landräthe Jhres Bezirks mit jahres, von einem unbescholtenen Rufe und Ableistung des Homa- | entspre ender Anweisung zu versehen, gial -Eides abhängig. Die Eigenschaft eines preußischen Unter- A sung zu versche

thanen wird aber hierzu nicht erfordert. Auch die Allerhöchste it j i di : : , , : Kabinets-Order vom 98. März 1809 indem fie den Erwerb adeliger | Sinne (vem ih mi dieserhalb in Verbindung geseßt habe, in gleichem M

Die Gerichtsbehörden werden von dem Herrn Justiz-Minister,

Sinne instruirt werden. Güter und Domainen - Vorwerke durch „Ausländer an die Er- Berlin, den 8. April 1868. theilung einer Spezial-Konzession des Ministers des Inner knüpfte,

hatte denselben eine Beschränkung in der persönlichen Ausübung

Der Minister des Jnnern.

u Eulenburg. der ständischen Rechte niht auferlegt ; vielmehr war der Hauptzweck An Graf zu Eulenburg

derselben nur darauf gerichtet, die Ausübung der leßteren durch

: die Königlich ierungen der acht älter ovi Personen zu hindern, welche sich nit dur Ableistung des Homagial- | me grgen Regierungen der acht älteren Provinzen,

Eides in Bezug auf diese

t Au: j : ' Güter zur persöulichen Leistung mit Ausnahme der Rheinprovinz und der Hohen

ollernschen Lande. der Unterthanenpflichten bereit erklärten. Es wurde daher den Aus- zollernschen Lande

ländern, sobald sie die Spezial-Konzession erlangt und den Homagiál-

Eid abgeleistet hatten, auf Grund der Provinzial- und Kreis-Ordnun-

gen gestattet; die mit ihren inländischen Rittergütern verbundenen

ständischen Rcchte persönli wahrzunehmen. Erst die Allerhöchste

Kabincts-Ordre vom 15. Februar 1858 mitgetheilt durch den Cir-

fular-Erlaß vom 28. Februar desselben Jahres ordnete an, daß in

die nach Maßgabe der Ordre vom 28. Márz 1809 den Ausländern bei Erwerbung eincs* Gutes zu ertheilende Spezial-Konzession die Be- dingung aufgenommen werde, daß der Besißer des Gutes die mit dem- selben verbundenen ständischen Rechte, namentli die Theilnahme an den Kreistagen nur durch cinen inländischen Stellvertreter und zwar aus der Rabl der zur persönlichen Ausübung ständischer Nechte be- fähigten Rittergutsbesiker ausüben dürfe. Mit dem Artikel 3 der Norddeutschen Bundes8verfassung , bezw. dem §. 1 Nr. 2 des Bundes - Freizügigkeit8geseßes vom 1. November v. J., wona@ jeder Bundesangehsörige an jedem Orte innerhalb des Bundesgebicetes Ug aller Art unter denselben Voraus- sebungen, wie der Einheimise erwerben fann, läßt sich aber die Er- theilung von Spezial-Konzessionen an nicht preußische Bundes- angehörige zum Erwerbe von Rittergütern auf Grund der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 28. Mârz 1809 nit vereinbaren ; denn e Inländer besteht eine Verpflichtung zur Nachsuchung solcher Konzessionen nicht. Fällt sonach die Ertheilung von Spezial-Kon- zessionen an nicht Preußische Bundesan ehôrige Überhaupt fort, dann Tann aud die Bestimmung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vem 15. Februar 1858 über die in die Spezial-Konzession aufzunehmende Bedingung wegen Ausübung der ständischen Necte durch einen in- ländischen Stellvertreter ferner keine Anwendung finden, und sind dieselben demgemäß, wenn sie Rittergüter in Preußen erwerben, unter denselben, oben angegebenen Voraus sekungen zur persönlichen Wahr- nehmung der ständischen Rechte zuzulassen, wie die Inländer.

, Eben so wenig aber wie in Zukunft noch Spezial - Konzesfionen mit Beschränkung der Ausübung der ständischen Rechte an Bundes- Angehörige zu ertheilen sind können die den früher ertheilten derarti-

en Konzessionen beigefügten Bedingungen noch in Wirksamkeit er- alten werden. Andernfalls würde unter den Bundesangehörigen , je nahdem sie Rittergüter in Preußen vor oder nach der Emanation er Bundesverfassung erworben haben, wiederum eine Rechtsungleich- heit eingeführt, welche gegenüber der mehrerwähnten Bestimmung der Dundebverfassung nicht wohl bestehen kann.

s ist zwar, ungeachtet der Artikel 18 der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 eine mit dem Artikel 3 der Norddeutschen Bundes- verfassung im Wesentlichen

l gleiche Bestimmung in Betreff des Er- Bundesstaaten runde enthum dnrch e Unterthanen der deutschen

ie ‘ali : l Jogenen Schreiben der s em von der Königlichen Regierung ange B

ngelegenheiten vorg g lerien des Innern und der auswärtigen

d. 48, S. 266) die Ansicht August 1836 (von Kamp Jahrbücher

Meinuisterium der geistlichen, Unterrichts: und a

Medizinal - Augelegenhbeiten.

__ Der Dr. phil. Pinder hierselbst ist zum Kustos der Alter- thümer-Sammlung des Museums zu Cassel ernannt worden.

Finanz-Ministerium.

Bekanntmachung. Auf Grund des Geseßes vom 24. &ebruar d. J. (Gesehz- Sammlung Seite 93) und der Allerhöchsten Ermächtigung vom 11. März. er. (Ges.-Samml. Seite 208) wird am 15. d. Mts. die dritte Serie von Schaß-Anweisungen über fünf Millionen Thaler in Abschnitten zu 500 Thlr., 100 Thlr. und 50 Thlr., mit drei ÞpCt. S und vom 15. d. Mts. ab auf ein Jahr lautend, ausgegeben werden. Die General - Staatskasse ist ermächtigt, diese Schaß - Anweisungen insoweit, als darüber nicht schon disponirt ist, an diejenigen, welche sich bis zum 15. d. Mts. bei derselben melden, gegen Zahlung des Nennwerths an dem vorgedachten Tage direkt oder durch Vermittelung der

Regierungs - Hauptkassen in der Reihefolge der Anmeldungen auszureichen.

Berlin, den 8. Mai 1868. Der Finanz-Minister. von der Heydt.

_ Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 137ster Königlicher Klassen-Lotterie fiel 1 Gewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 35,679. 1 Gewinn von 2000 Thlr. auf Nr. 76,169.

41 G 1000 Thlr. fielen auf Nr. 977. 4178. 11,019. 12,362. 13,007. 16,564. 17,227. 17,570. 17,849. 23,631. 27,792. 27,884. 90,215. 31,953. 33,600. 33,7983. 39/480. 37,152. 38,401. 40,400. 42/399. 42,916. 43,636. 44,039. 45/471. 59,630. 61,422. 62,852. 63,830. 65,915. 68,133. 68,257, 80,670. 81,753. 84,267. 86,541. 88,549. 89,964 und 94,342. 46 Gewinne von 500 Thlr. auf Nr. 7252. 10,505. 12,535. 13,483. 18,168, 18,912. 21,323. 21,569. 24,450. 24,998. 27,614,

j / 090. 64,080. 67,518. 68,772. 68,784. 69,272. 74,450. 77,217. 77,787. 78,791. 79,969. 81,515. 83,415. 84/372.

ausgesprochen, daß die Allerhöchste Kabi-

84,479. 84,481. 85,421. 86,071. 86/341. 87/446. 88160. 88614 89,535. 92,105 und 94,663 i Gai E

1891

j Ä brasilianischen E c . 4989. | beim Norddeutschen Bunde aus den Händen des

74Gewinne von DAIYT gui Nr. 285, 607. N. O SS16. Gesandten Vianna de Lima ige E e Berlin But 00633. 21/242. 21,535 91,671 22,593. 23,309. ei, ¿wee Den nd ven L UA ¡um e Vormittags O. Q M MI Se . 32,834. 33,401. 33,846. | am 3. Abends ver s ali Familie in 6,745. 28,471. 28,504. 30/514. 31,453. 32/034. 99 i . | in Coblenz verweilte, stattete der Großherzoglichen F 1,774. 38,064. 41,573. 42,948, 18436. 50.846. 51665. 52268. Karlöruhe auf der Durchreise einen Besuch ab dies 4 it 112 20766. 55/266. 57 696. 58096. 58383. 58,642. 59,839. E n E L ' i . 99/400. D 09D. ? 5. . | folgen wird. Der Di E 30079. 60/791. 63,568. UL T7471. 77907. 78/041. §1,999, Man auf der Rückreise von Italien steht daselbst ae 70,826. 72,656. 73,891. 77,411. as nächster Woche in Aussicht. Der Kammerherr von E A G Ee 5 hat den Dienst bei Jhrer Majestät Übernommen.

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iglihe General-Lotterie-Direction. Gestern Mittag hielt der Ausshuß des Bundesrathes S des ae Z Ter Lid für Rechnungswesen eine Sißung ab.

G _— Aus\huß des Bundesrathes des Norddeutschen R R Ee Bundes Für Sinba Tak Verkehr trat gestern Mittag zur Fort- Woche "S U A, Pa 1868 sezung der Enquête über das Hypothekenbankwesen zusammen. eußishen Ban Ï j der Preußis R

ctiva. Die heutige (9.) Plenar-Sigung des Deutschen Zoll- Geprägtes Geld und Barren Thlr. 89,060,000 aa wurde um 104 Uhr dur den Präsidenten Kassen - Anweisungen , Privatbanknoten 9 037,000 | Dr. Simson e aE o a E flé : und Darlehnskassenscheine 64'597 000 anwesend: der Bundeskanzler Se t ausen, der Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrück, So nbard-t estände 17,938,000 E le LDireftos von Philipsborn, E: 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen tor Dr. Weinlig, Minister von Waßdorf, heimer N und Activa 16,643,000 | Sher - Steuer - Rath L ge S f a Passiva. Dr, von Liebe, Ministerial - Rath De. D / ] ) i Thlr. 136,524,000 s-Rath Dr. Sintenis, der Gesandte Freiherr Pergler 7 S s 20,589,000 Lon us Staatsrath von Weber, Geheimer E 8) Guthaben der Staats- Kassen, Institute rath Freiherr von Spißember g, Staatsrath Kilian, Ober und Privatpersonen, mit Einschluß des 4 Finanzrath Rieke, Senator Dr. Kirchenpauer. ad ch Giro-Verkehrs. 4,242,000 Der Präsident theilte mit, daß von Seiten des Vorsigen (8 Berlin, den 7. Mai 1868. i : des Bundesrathes des Zollvereins ein Gesezentwurf, ees Königlich Preußisches Haupt-Bank - Direktorium. die Besteuerung des Tabaks, eingegangen sei. Das Haus e d fr von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth. | nachdem der Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrück di Gallenkamp. Herrmann. von Könen. Vorlage, betreffend die Revision des S A an i t geste atte, die 2 / : König haben Aller lbe Bebandlong des Gesegentwurfs, betreffend die Be Va E i i. Se. Majestät der König haben * | des Tabaks so lange auszusetzen, bi e- nádigst geruht: Pen Dr. Biftmad zu Berlin die Erlaub- Pad in M Händen der Abgeordneten befinden E, a niß k Anlegung des von des Kaisers der Franzosen Tagesordnung betraf: »Vorberathung im Plenum ü er n Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Ehren- am 9. März 1868 in Berlin unterzeichneten Handels- un Zoll: Legion zu ertheilen. vertrag zwischen dem A E und Oesterreich, ne S protokoll von demselben 100 A “bee Gencraldebatte sprachen die Abgg. Braun, E ä Henmg, Wild, Löwe für den Vertrag, die Abgg. Mohl, Miquel, Personal - Veränderungen. Tafel geg en denselben. Dem Abg. Miquel antwortete A Offiziere, Portepee : Fähnriche 2c. Präsident des Bundeskanzler-Amtes Delbrück. Die General-

“den 80 NoriL S De va bee Ae, R debatte wurde darauf geschlossen. (Schluß des Blattes.) Den 30. April. v. Bernhard1/, (11

fommandirt zur Vertretung des Commandeurs der 10. Kav. Brig. Das Kommando der Panzerfregatte »Friedri Carl«

Albre T Da L A 10 Mv A e P hat, dem »Milit. Wochenbl. « zufolge, aus Frankreich drei Probe- Albrecht von Pr.), zum ; ; : j;

i" em Tisserant Den 2. Mai. v. Bergmann, Oberst und Chef des General. T A a E s LIRA R ONA i: A e ; . e x fiabes a Sus A h der 1 Art, 3 ri 4 Weig elt, Oberst | nach ihrer Rückkehr Versuche angestellt werden sollen.

s- Art. Regts. Nr. 2, unter E C e u S clevnt la ben, Generalstab, Au Ee des Generalstabes der Gen. Hannover, 8. Mai. Se. Königliche Hoh P

i i reußen begab sich, wie die »Neue A E E E A de M Pott, Fetings E Le dlbete V Ea nach dem Militair- Nr. 3 (Gen. gn A E / Reitinstitute, wohnte dort dem Reitunterrichte 1e A Art. Regts. Ar p t bschiedsbewilligungen 2c, dasselbe erst gegen 3 Uyr Nachmittags, Gegen 4 Uhr unternahm Den 2. Mai. Frhr. v. Siegroth u. Shlawickau, Prem. | Höchstderselbe in Begleitung Sr. Excellenz des komman ia Lieut, a. D, zulegt im 3. Magdeb. Inf. De Nr. 66, der bedingle | Generals von Doigl&-Nhey eine E R S n (a4, tellung im Civildienst verliehen. Mecélenburg. werin, 8. ¿ a Anspruch auf Se Ter Militair-Verwaltung. i: gegebene E enthält eine Verordnung, betressend i ‘s Kriegs-Ministeriums. | Militair-Ersaßwesen. : 4 i e Fortifikations - Sekretair im Bü- das Sa fei Dresden, 8. Mai. (Dresd. Journ.) Die

i ¿ auer ortififkations- ; : in ciner Abendsizung den Depu- BitreacAisitent 4 Kömigsbergy unter Ernennung zum Fortisitations. | Zweit e Kammer hat gestern in r

; N : N der geseßlichen Be- i tationsberiht über die wegen Abänderung ü SErtair) 1, dan, Du der A e N tendantue : Nath von der | stimmungen betreffs der Ma rieen ega L en 4% S Ae Cemee« Rotpo / zu der. des XI. Armee - Korps, | tionen berathen und ist dabei dem q ußantrag Goburet, Jutendantur e dane 1 os O Die O drin, N aften Kammer die König- orp - Korps verseßt. ; i : ¿dti Beständen des mobilen mee-Korps,j zu der des 11. Armee - Korp dantur - Sefkretariats - Assi- | liche Staatsregierung ermächtigen , aus den Bestän % aur Va, L era niui oeO 1 AieeiRoeps, zum etatôm. Jnten- eo e O Thir. mit E 1 i 1 c 5 c e , dantur - Sekretair ernannt. firma daß hiervon, N S Zgeworfenen Summe Vis er Militairbudget jährlich gu eubau en ausgewo1 1 A. ; ; i s Königlich sächsischen Staa e e O ußtruppen erbaut und Nichtamtliches. sisfus Es A E A erforderli, Beibil- Berlin, 9. Mai. Se. Majestät der e ar ‘Reitergarnisonstädte zur Beschaffung des Anno l a at heute den ‘Vortrag des ini n der Reitergarnisonen und der Aula O T s itut für Glasmalerei hierse willigt werden , sowie unter dem Vorbeha| T Ae Kie teweilige fien)» neten IOIEE D E eft von dem General daß seitens des Königlichen Kriegsministeriuums Über die j in der Neanderstraße, woselbst Se, Maje d V dieses Vorschusses bei jeder Landtagsperiode den Kam- : y ngen wurden, un Verwendung dieses Y b der E n das, BLUa lgunass@reidén als Gesandter mern Rechenschaft abgelegt werde , und sodann , daß seitens desselben geruhter /

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