1868 / 110 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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¡naen. Auch zwei Portraits Schinkel’s nah Wilhelm Hensel

Ag us Franz Eis sind durch die Unterschiedenheit unq bemertenS8werl9. E ;

s Aua mehr dem Studium und dem wissenschaftlichen Interesse fich empfehlende Nachlaß, besteht, die vorbezeichneten ausgewählten Gegenstände miteingerechnet, aus 3664 in einige vierzig Mappen vertheilten Nummern , bei deren jeder im Wolzogen' schen alphabetishen Kataloge die Mappe, in - der fie zu finden, und außerdem die Nummer des alten bislang üblichen Inventar - Verzeichnisses D eben ist. Dem alphabetischen reiht sich noch ein zweiter , |sy]tematischer Katalog an, welcher die einzelnen Kunstgegenstände na ihrem Inhalte, ihrer Größe, Art der Auefiornue Q der Entstehung, Erwerbs-Art und auch den Ort im Schinkel-Museum näher bezeichnet, wo sie sich befinden. Jnhalts Le O A fällt das Ganze in zwei Haupt-Abtheilungen, in »tektoni)che Entwürfe« und in »Werke, die nicht Pläne zu baulichen Zwecken, sondern als selbstständige malerische Schöpfungen zu betrachten sind«. Die erste Haupt-Abtheilung hat wieder zwei Unter-Abtheilungen , deren eine die zur praktischen Aus- führung, die andre die zu didaktischen Zwecken bestimmten tektonishen Entwürfe enthält. Jn der ersten Unter-Abthei- lung finden sih 587 »kirhliche Gebäude«, 173 »Denkmäler«, 262 »Paläste, Schlösser und fürstliche Villene, 118 »Theater, Museen und andere Kunstanstalten, 121 »Dikasterien, Schul- gebäude , Sternwarten und andere öffentliche Gebäude«, 71 » Wohngebäude « , 38 » Brücken , Thore, Passagen u. f. w.«, 99 »Brunnen und Fontainen«, 152 »einzelne Bautheile; innere Ausstattung von Wohnungen U. s. w.«, 241 »Möbeln, Leuchter, Gefäße, Waffen u. \. w.«, endlih 46 »Entwürfe zur Verschönc- rung von Berlin und mannicbfaltige Architektür-Skizgen«. Die Rubrik : »zu didaktischen Zwecken erfundene Entwürse« enthält 11 Zeichnungen Schinkels für das von ihm in zwei Theilen heraus- gegebene Werk: »Vorbilder für Fabrikanten und Handwerker,

erlin 1821 1830 « , so wie 456 Zeichnungen für das un- vollendet gebliebene Werk: » Ueber die Theorie archi- tektonisher Constructions - und Kunstformen « , dessen archi- tektonishe Kunstaufgabe Schinkel selber sich dahin gestellt hatte: »Anlage einer Residenz , die mit der bequemen Lage in der Nähe einer großen Stadt alle Annehmlichkeiten und höheren Aufgaben cines hochgebildeten Lebens des Fürsten, mit der An- lage für Volksfeste, Gebäude für Auszeichnung berühmter Per- sonen des Landes in Denkmalen, Gebäude für Genuß und Bildung aller Wissenschaften und s{önen Künste, ferner Ge- bäude zu den in der Zeit gebräuchlihen allgemeinen Festen und für die dem Fürsten zunächst stehenden. Regierungsdikasterien, so wie für dessen eigene Wohnung und Gastlichkeit in sich faßt, dabei im Innern und Aeußern die Würde des Zwecks voll- ständig charakterisirt. «

Innerhalb dieser Kategorien ist mit Ausnahme der Kirchen- pläne für den Preußischen Staat, wo die topographische Ein- theilung in Regierungsbezirke und Kreise bestimmend gewesen ist, die chronologishe Ordnung festgehalten worden, so weit die Entstehungszeit der einzelnen Nummern ermittelt werden konnte. Die zweite Haupt - Abtheilung, enthaltend »Werke aus dem Kreise der Malerei« ist kaum weniger écichhaltig als die erste. Es finden sih unter der Rubrik: »Studien nach der Natur« 94 »Architekturstudien mannichfacster Art,« darunter namentlih architektonishe Aufnahmen aus den Ruinen der Cistercienser Abtei Paulinzelle in Schwarzburg - Rudolstadt bei Stadt-Jlm, aus der Stadt Brandenburg, vom Kloster Cho- rin bei Neustadt-Ebers8walde, aus Berlin, ferner 743»landscaftliche Studien von jeder Art der Ausführung, einschließlich der Schiffs- studien«,darunter besonders hervorzuheben: 22Blätter von derReise Friedrich Gilly's, des Lehrers von Schinkel, durch Deutschland, Frankrei und England in den Jahren 1797—1798, 322 Blät- ter von Schinkel’s Studienreise nah Dresden , Prag , Wien, Triest, Istrien, Jtalien und Frankreih (Mai 1803 bis März

1805), 35 Blätter der Reise Schinkel's in das Salzkammergut

und Tyrol im Jahre 1811, ebenso einige neunzig Blätter der Reise im Jahre 1824 nach dem Rhein, durch die Schweiz und nach Jtalien, und endlich eine kleinere Anzahl von Skizzen auf solchen Reisen, die Schinkel in späteren Jahren, zusammen mit Beuth, im amtlichen Auftrage und resp. zur Erholung unter- nahm. Unter einer zweiten Hauptrubrik, im Fache der Malerei finden fich die »Studien und Kopien nach anderen G L zusammengestellt, darunter 46 "Dn gea nach verschiedenen Kupferwerken«, 8 »Zeichnungen nach Lukas Cranach und Albrecht Dürere, ebensoviel »Zeichnungen nach Skulpturen« , während endlich die leßte Rubrik »freie Compositionen« 22 architekto- Nt 135 landschaftliche, 131 figürlihe Compositionen und

ludien dazu, incl. der Kostümbilder, 35 Skizzen zu perspekti-

visch-optischen Bild i 7 1E | tionen aufweist. ern, sowie 93 Entwürfe zu Theater-Decora

Statistische Publicationen aus den Norddeutschen Bundesstaaten. E

(S. Bes. Beil. zu Nr. 104 d. Bl.)

II. of- und Staats3- Handbuch des Großherzogtibums Oldenbu für 1866 Oldenburg. Berzoa B 1. Thl. : Personal-Staat. —2. Thl. I. Eintheilungdes Großherzogthums politishe Eintheilung des Landes, nebst Angabe der Ortschaften, es Flächeninhaltes und der Zahl der Wohnhäuser, Bn au ogen und Einwohner); Il. Uebersicht der 1864 Kopulirten, Geborenen und Gestorbenen) ¿ 11, Zusammenstellung der am Schlusse von 1864 bei den Brandversicherungs - Gesellschasten im Herzogthum Oldenburg versicherten Gebäude; 1V. Uebersicht der 1864 im Großherzogthum vorgekommenon Brände; V. Nachrichten über die Sparkassen da- Lian VI. Uebersicht der am 1. Januar 1865 unter oldenburgischer

t lagge fahrenden Schiffe; VI11. Üebersichten über den Schiffsverkehr in den Hafen- und Anlegepläßen des Herzogthums Oldenburg im

; L 1804; VIII, Die 1864 zu Brake eingeschiffften Auswanderer; X. Uebersicht des 1864 aus dem Herzogthum Oldenburg zu Schiffe exportirten Viehes; X. Nachrichten über das Post- und Telegraphen- wesen im Herzogthum Oldenburg 1864; Kk. Tabelle über den Zeit punkt des höchsten und niedrigsten Wassers, so wie über die Dauer B und Fluth an verschiedenen Punkten der oldenburgischen

üste.

Braunschweigisches Adreß-Buh für das Jahr 1867. 53\te Ausgabe. Braunschweig. Außer dem Personal-Staate finden t darin Verzeichnisse der Rittergüter im Herzogthum Braunschweig un deren Besißer, der Jnstitute und Anstalten zu gemeinnüßigen Zwecken, der Derzoe e Sre] C ROE a - A. 2

erzogli achsen-Meiningen' sches Hof- und Staats8-Hand- buch. 1864 Meiningen. 5 E © __ Außer dem Personal-Staat enthält das Handbuch Angaben

Über die Herzoglichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft A Naturalien- und Kunsifabinet , Münzkabinet, Gemälde- allerie, Kupferstich-Sammlung, Chinesisches Kabinet), Über die ver- schiedenen Verwaltungsämter nah Flächenraum, Bevölkerung, ein- zelnen Gemeinden, Gebäuden und Viehstand, über die Anstalten für emeinnüßige Zwecke (Post, Telegraphen, Landes - Kreditanstalt, ranken- und Jrren-Anstalten), Über die verschiedenen Vereine (deutsche Hypothekenbank, Gewerbe- und landwirthschaftliche Ver- eine u. \. tw.) , Über Stiftungen, Salinen, Eisenhüttenwerke u. A.

Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Sachscn- A l- tenburg. 1865. Altenburg. (Personal-Staat.)

Staatshandbuch für die Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha. 1865. Gotha. (Personal-Staat und am Ende eine kurze statistische Uebersicht.) |

_ Hofe und Staats-Handbuch für das Herzogthum Anhalt 1867. Mit Höchster Genchmigung herausgegeben von Joh. &riedr. Melchert; Herzogl. Anhalt. Ministerial-Kanzlei-Direktor. - Dessau.

_ Außer dem Personal-Staate enthält das Handbuch Nachrichten

Über die verschiedenen Landesanstalten und Vereine, wie die Witt-

wen- und Waisenkassen, Erziehungs- und Besserungsanstalten,

Krankenheil- und Jrrenanstalten, Badeanstalten, Stipendien, Biblio-

theken und Kunstfabinette, Unterrichts- und Erziehungsanstalten, wissenschaftliche und Kunstvereine, Stiftungen, Legate U. st. w.

Ein Anhang enthält den Haupt-Finanz-Etat für 1867, ein Orts-

und ein Namensverzeichniß.

Hof- und Behörden-Almanah für das Fürstenthum Schwarz- (A M e O E N Sg

- un ehörden - Kalender für das Fürstenthum Reuß j. L 1864. Gera. (Personal-Staat.) ia H

Schaumburg-Lippescher Kalender auf das Jahr 1867 n. Chr. Geb. Auf den Meridian bei Bückeburg berechnet von A. Vohling 01 6 Gau Bückeburg. (Astronomischer Kalender und Perso-

Lübeckscher Staats-Kalender auf das Jahr 1867. Lübeck. Der- selbe für das Jahr 1868. Ebd. ! os P

Der Anhang enthält Nachrichten über die fremden Post- und Tele-

raphen-Anstalten in Lübeck, sowie über die Zollbeamten auf dem

isenbahnhofe daselbst, ferner eine Üebersicht der daselbst seit 1866

erlassenen Verordnungen und Bekanntmachungen des Senats, der Versammlungen des Senats, der Sißungen der Gerichte und anderer Behörden in Lübe, einen Auszug aus dem Reglement für die Königl. Preuß. Telegraphen-Station daselbst und für den Lübecker Staats-Telegraphen, Fahrpläne der Lübeck-Büchener und der Lübec- E N B A. i aats-Kalender der freien Hansestadt Bremen au l

1867. Bremen. (Personal-Staat. in (208 00

Hamburg ischer Staats-Kalender auf das Jahr 1867. Amtliche Ausgabe. Hamburg, 4. Derselbe -auf das Jahr 1868. Dieser leßte Jahrgang enthält dieselben Abschnitte wie die früheren Jahrgänge, mit Sund eines neuen: Konsularische Vertretung des Norddeutschen

zundes, so wie Bundes-Verkehrsanstalten in Hamburg, in welchem die bis jeßt errichteten Bundes-Konsulate in Japan, Rußland (Mos- fau), Türkei (Bosnien, syrishes und anatolisches Küstenland) und A pnn aufgeführt sind, und das Personal des Bundes-Ober-Post- Amts und des Bundes-Telegraphenamts. Jn der Verwaltungs-Ab- theilung für Militairwesen sind außer den Militairbehörden und dem Bürgermilitair auch die zur Disposition stehenden, sowie die invaliden Offiziere des vormaligen Kontingents aufgesührt, nicht aber das hier garnisonirende Bundes-Militair.

stimmung

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‘Das Adonnement beträgt g Thlr. 2A __ für das Viertetjahx. R

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Auslandes

eußischen Staats - : Eáe der Wilhelm

Alle Post-Anstalten des In- und Bestellun

E 110.

Se. Majestät der König haben Aklergnädigst geruht:

Dem Obersten a. D. Ha / i Kronen-Orden dritter Klasse, sowie dem Sergeanten Zipper- ling im 2. Hanseatischen Jnfanterie-Regiment Nr. 76 und dem Tis gesellen Gustav Mey zu Brieg die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen ; i

Den bisherigen Consistorial - Rath Friedrih Kundler in Stettin er n storial-Rat mit dem Range eines Rathes 111, Klasse und Mitgliede d Evangelischen Öber-Kirchenraths8; :

Ben bisherigen - Regierungs - Assessor von König zum Landrathe; und : , A

Den Kreisrichter Dahlmann inNeuwied zum Kreisgerichts-

Rath zu ernennen; ferner

Den praktishen Aerzten 2c. Dr. Pelkmann und Dr. Riedel in Berlin den Charakter als Sanitäts-Rath zu ver-

leihen.

Jagdshloß Glinicke, den 10. Mai.

Se. Königliche Hoheit der Prin riedrich- Karl von Preußen is von Hannover Tr hrt und nah Sorau

wieder ( abgereist.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord-

deutschen Bundes den preußishen Konsul J. B. Faerch zu Aalborg zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen

geruht.

Geseß über die Kufbebung der polizeilichen Beschränkungen der hesckließung. Vom 4. Mai 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen, in Namen des Norddeutschen Bundes, nah erfolgter Zu- des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt.

G L. Bundesangeyörige bedürfen zur Eingehung einer Ehe oder u der damit verbundenen Gründung eines eigenen Haushaltes weder des Besißes, noch des Erwerbes einer Gemeindeangehörigkeit (Ge- meindemitgliedschaft) oder des Einwohnerrectes), noch der Genehmigung der Gemeinde r ania oder des Armenverbandes, noch einer obrigfeitlichen Erlaubniß. / / Î

N Sbeionbert darf die Befugniß zur Dan nicht beschränkt werden wegen Mangels eines bestimmten, die Großjährigkeit über- steigenden Alters oder des Nachweises einer Wohnung, eines hin- reichenden Vermögens oder Erwerbes, wegen erlittener Bestrafung, bösen Rufes, vorhandener oder zu befürchtender Verarmung) bezogener Unterstüßung oder aus anderen polizeilichen Gründen. Auch darf von der ortsfremden Braut ein Zuzugs8geld oder eine sonstige Abgabe nicht erhoben werden. :

: 2, Die polizeilichen Beschränkungen der Befugniß zur Ehe- \hliefung, welche in Ansehung der Ehen zwischen Reben, und für die Angehörigen einzelner bürgerlichen Berufsstände bestehen, werden auf-

ehoben. ;

M Die Bestimmungen über die Genehmigung der Ehess ließung der Militairpersonen, Beamten, Geistlichen und Lehrer durch die Vor-

iervon nicht betroffen. diee 0 erden Rer iiliche und Civilstands8beamte bestehenden Ver-

bote, bei der Schließung einer Ehe ohne vorherige Beibringung einer obrigkeitlichen Loscbeinigung amtlich mitzuwirken, bleiben in Be- iehung auf Bundebangehörige nur soweit in Kraft, als diese Be- einigung das Vorhandensein der durch dieses Gesepß nicht berührten

Vorausseßungen der Eheschließung oder die im §. 2 Alinea 2 erwähn-

t immungen zum Gegenstande hat. . p T4 Die Vorschriften der Landesgeseße Über die Zulassung von

Berlin, Montag, den 11. Mai, Abends

zu Düsseldorf den Königlichen

Johann Rath

| gegangener Abshäßung durch

1868. Ausländern zur Eingehung einer Ehe finden auf Bundesangehsrige

keine Anwendung. x 5, Die Bestimmungen des- bürgerlichen Eherechtes werden . in Kraft.

dur) dieses Geseß nicht berührt. À 6. Dieses Gesep tritt am 1. Juli d. J f rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Bundes-Jnfiegel. / Gegeben Berlin, den 4: Mai 1868. : (L. S) Wilhelm.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

Geseß, ‘betreffend die Erhebung einer Abgabe von der Branntwein- bereitung in den Hohenzollernschen Landen. Vom 4. Mai 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes nach erfolgter Que stimmung des Bundesraths und des Reichstages für den ina er Hohenzollernschen Lande, was folgt: 2E

-§. 1. Vom 1. Januar ab wird in den Hohenzollernschen Landen eine Abgabe von der Branntweinbereitung erhoben, welche bei einer Stärke des bereiteten Branntweins bis zu 65 pCt. Tralles zwei und einen halben Gulden vom Eimer, bei einer Stärke von mehr als 65 pCt. fünf. Gulden vom Eimer beträgt. A

__§. 2, Die Abgabe wird für jede Gewerbsstätté für das Kalender- Jahr im Voraus nah dem Gewerbs8umfange, auf Grund varher- das Oberamt; Seitens der Regierun zu Sigmaringen in aushbeträgen festgestellt; deren niedrigster Sa führlich Einen Gulden beträgt, und welche stets auf volle Gulden abzurunden sind. i

g. 3. Bei Fesisebung der abreofteuepone für hon bestehende Brennereien is vorzugsweise der Umfang des Gewerbebetriebes im vor- hergehenden Jahre zu berücksichtigen. i :

ür neu entstehende Brennereien ist bei Berechnung des dem Steuersaße zu Grunde zu legenden muthmaßlihen Gewerbeumfanges Gt die Größe und Beschaffenheit der zur N dienenden Lokale und Geräthe, so wie auf den voraussichtlihen Absaß oder Verbrauch Rücksicht zu nehmen. O ae

F. 4. Bei der Ausfuhr von Branntwein wird eine Steuerver- Piat gewährt, deren Betrag der Höhe der Branntweinsteuer ent- pricht. :

Der aus anderen Vereinsstaaten in die Hohenzollernschen Lande eingehende Branntwein unterliegt einer im Verhältniß zum Steuer- saße angemessenen Uebergangs8abgabe. 2 j

g. 5. Reclamationen gegen die festgeseßte Abgabe müssen binnen dreier Monate vom Tage der Bekanntmachung der durch die Regie- rung festgeseßten Heberolle (F. 2) oder, wenn die Abgabe im Laufe des Jahres auferlegt worden is, binnen dreier Monate nah erfolgter Benachrichtigung von deren Betrage, bei dem Oberamte angebracht

werden.

Wird diese Frist versäumt, so erlischt der Anspruch auf Ermäßi- gung oder auf Rücerstattung der Abgabe. Die Entscheidung über die Reclamation erfolgt dur die Regierung, nach vorheriger Anhörung h tadt des Ortes, an welchem si die betreffende Brennerei be-

ndet. g. 6. Gegen die Entscheidung der Regierung ist der Rekurs an das Preußische Finanzministerium binnen einer Präflusivfrist von sech8 Wochen, vom Tage der Bekanntmachung des Bescheides an ge- rechnet, zulässig. / j i ;

. 7. Durch die Anbringung einer Reclamation oder eines Re- furses wird die Verpflichtung zur einstweiligen Zahlung, beziehungs- weise Fortzablung der festgeseßten Abgabe nicht auen,

8. Die Abgabe, welche für das ganze Kalen erjahr au dann zu entrichten is, wenn der Betrieb der Brennerei erst im Laufe desselben beginnt oder während desselben aufhört, muß vierteljährlich in den ersten 8 Tagen des Vierteljahres an die Gemeindekasse, bei Vermeidung der Execution, vorausbezahlt werden und ist von der Gemeindekasse mit den übrigen Steuern an die Staatskasse abzu-

liefern. i E Erfolgt jedo im Laufe des Steuerjahres zeitweise oder gänzlich

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