1868 / 115 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1986

eser Beitritt kann dur den Austausch von Erklärungen zwi-

ae b beitretenden Staaten und der Republik Liberia bewirkt Bn 10. Der gegenwärtige Vertrag soll ratifizirt und die Rati- ficationen sollen sobald als möglich, spätestens binnen zwölf Monaten vom heutigen Tage ab gerechnet, in Hamburg ausgewechselt werden. Des zu Urkund haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unter-

ichnet und befiegelt. ga N ehen zu Hamburg am Ein und dreißigsten Oktober 1860

Sieben. u e S a Ss C Goedeli. (L. 8.) (L. 8.)

Die Ratifications - Urkunden des vorstehenden Vertrages sind in Hamburg ausgewechselt worden.

Verhandelt Hamburg, den 31. Oftober 1867.

Vor der Unterzeichnung des Me em Norddeutschen Bunde und der Republik Liberia unterhandelten Freundschafts-, Handels- und Schifffahrts-Vertrages durch die beiderseitigen Bevollmächtigten gab der Bevollmächtigte der Republik Liberia folgende Erklärung mit dem Antrage ab , daß dieselbe durch ein besonderes , von beiden Bevolll- mächtigten zu unterzeichnendes Protokoll konstatirt werden möge.

Frit tresereA Verträgen, 1velthe die Republik Liberia mit fremden Mächten gelhlossen habe, sei auf Verlangen des Präsidenten derselben ein Artikel dés Inhalts ausgenommen worden, :

»es sei klar und gegenseitig von den vertragschließenden Theilen ver-

Kanten daß fein Artikel, keine Bestimmung noch irgend ein Theil

ieses Vertrages so ausgelegt, zu deuten, oder zu verstehen sei, daß

die respektiven Regierungen der vertragschließenden Theile verhindert sein sollen, wenn die Eine oder Andere für gut befindet solches zu thun, durch Geseßbestimmungen Schiffe, sowie die Aus- und Ein-

Tia der Bei eh anderen Theiles auf besonders errihtete Hafen-

äße éschrânken. «

Y Da die in dem Vorstehenden ausgedrückte Befugniß ihrem Sinne nach \ch{on in dem Artikel 2. des Vertrages enthalten sei, insofern der- selbe bestimme, daß den Angehörigen der Staaten des. Norddeutschen Bundes gestattet sein solle, sich in allen Theilen der Republik Liberia, wo jeßt andere Ausländer zugelassen werden, aufzuhalten u. |. w., so wolle er guf Aufnahme eines solchen besonderen e in dem Vertrage selbst nicht weiter dringen und \ih mit dex bloßen Erwäh- nung des SLaNes in dem gegenwärtigen Protokolle begnügen. Zur näheren Beleuchtung der von der Regierung der Republik erlasse- nen, den Landi und namentli den Küstenhandel betreffenden geseß- lichen Bestimmungen glaube erx nur noch folgende Bemerkungen anschließen zu sollen.

Um in früheren Zeiten häufig vorgekommenen Störungen der Ruhe und des Handels durch die eingeborenen wilden Stämme vor-

ubeugen, seien an den Küsten des Landes Hafenpläße festgestellt wor- en, welche si besonders zum Haup andel eigneten und wo si Zoll- häuser befänden; dagegen seien die kleinen Zivishenpläße nur kleinen Liberianischen Fahrzeugen zugängig, die sih ausschließlich)h mit dem Küstenhandel befaßten. Größeren Liberianischen Schiffen, die nah fremden Welttheilén fahren, sei eben so wenig der Verkehr in anderen iben als in den geseßlih bestimmten Hafenpläßen gestattet. Da- ei habe nicht die Absicht vorgewaltet, den Verkehr zu beschränken, sondern die Fremden vor Willkür der Eingeborenen zu {üßen.

Außerdem habe er noch zum Artikel 5 des Vertrages die Bemer- fung zu machen, daß die Regierung der Republik Liberia nur Ein Kriegs\chif besiße und dasselbe nicht zugleich an verschiedenen Orten verwenden könne, um den in diesem Artikel zugesagten Schuß zu leisten, weshalb er die Einschaltung der Worte:

»Wwelche in ihrer Macht liegt« hinter dem Worte »Schuß« gern gesehen haben würde; er erkenne jedoch an, daß diese Auslegung sich von selbst verstehe und erkläre sich mit der Erwähnung des Sachverhältnisses in dem gegenwärtigen Pro- tokolle zufrieden.

Da ein Weiteres von keiner Seite zu bemerken war, so is die Verhandlung geschlossen, von beiden Theilen unterschrieben und unter-

fiegelt worden. v. Kamps. C. Goedelt. (L. 8.) (L. S.)

ost - Dampfschiff - Verbindungen mit

Bekanntmachung. Schweden , Dänemark und Norwegen.

A. Swischen Deutschland und Schweden. Linie Stralsund-Malmoe. Ueberfahrt in 7—8 Stunden. Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich fiatt. Zons der Schiffe aus Stralsund mit Tages - Anbruch; au almoe des Morgens, spätestens 34% Uhr früh. Ankunft in Malmoe wie in Stralsund gegen Mittag. Die Reise - Verbindung im Qulsmmengan mit den Slebagndligen gestaltet s{ch in der iGtung na ch Schweden: Abfahrt aus Berlin um 5,30 Uhr Nachmittags. Ankunft in Stralsund um 12 Uhr Nachts , ‘Weiterfahri aus Stralsund mit Tages-Anbruch, Ankunst in Malmoe zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags abgehen- den Eisenbahnzug; Ankunft in Stockholm am anderen Nachmittage, in A am anderen Mittage; in der Richtung aus Shweden: Abfahrt aus Stockholm 6,6 Uhr früh, Ankunft in Malmoe 1,38 Uhr Nachts, Weiter- abrt aus Malmoe des Morgens, spätestens 3:7 Uhr früh,

nkunft in Stralsund gegen Mittag zum Anschluß an den um 1 Uhr Nachmittags nah Berlin abgehenden Eilzug , Ankunft

in Berlin um 6,30 Uhr Nachmittags. (Ans{hluß an die Cou- rierzüge nach Köln, London, Paris, Frankfurt a. M, Basel, Leipzig, München, Hamburg, Königsberg und St. Pe- tersburg, sowie an den Schnellzug nah Breslau und Wien). Durch die täglichen Fahrten zwischen Stralsund und Malmoe wird im Anschluß an die zwishen Malmoe und Kopenhagen coursirenden Dampfschiffe zugleich eine günstige Reise-Ver- bindung mit Dänemark geboten. Peisoncaaals zwischen Stralsund und Malmoe: 1. A 43 Thaler, 11. Play 3 Tha- ler, Vordeckplay 15 Thaler preußis{ch; für Tour- und Retour- billets, 14 Tage gültig, I. Play 75 Thaler, 11. Play 5 Thaler preußish. 100 Pfund Reisegepäck sind frei.

B, Qwischen Deutschland und Dänemark. 1) Linie Kiel-Korsoer. Die Ueberfahrt erfolgt in 6 bis 7 Stunden. Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. A aus Kiel täglich gegen 95 Uhr Abends nach Ankunft des leßten Juges aus Altona resp. Hamburg, Ankunft in Korsoer am nächsten Morgen gegen 45 Uhr. Anschluß an den Morgenzug nach Kopenhagen 7 Uhr früh und Weiterfahrten der Dampfschiffe nah Nyborg und Aarhuus. Ankunft in Kopenhagen 10,5 Uhr Vormittags, in Nyborg 11 Uhr E T in Aarhuus 4 Uhr Nachmittags. Abgang aus Kor) oer gegen 1057 Uhr Abends nach Ankunft des leßten Quges aus Kopenhagen, Ankunft in Kiel am nächsten Morgen gegen 55 Uhr. Anschluß an den Morgenzug nach Altona resp. Hamburg. Ankunft in Hamburg 10,45 Uhr Vormittags. Personengeld zwischen Kiel und Korsoer: Erster Play 3% Tha- ler, Tctariah 15 Thaler. 2) Linie Lübeck- Kopenhagen: Die Ueberfahrt erfolgt in 14—15 Stunden. Die Fahrten fin- den in beiden Richtungen sech8 Mal wöchentlich statt. A b-

ang aus Lübeck täglich außer Sonnabend

Uhr Nachmittags nach Ankunft des um 7,30 Uhr Morgens aus erlin abgehenden Eisenbahn - Zuges. Cos aus Kopenhagen tägli außer Dienstag 2 Uhr Nachmittags; in Lübeck Anschluß an den um 7 Uhr Morgens nach Berlin abgehenden Eisenbahnzug. Personengeld zwischen Lübeck und Kopenhagen. Hütte 6 Thaler, 1. Salon 5 Thaler 8 Sgr., 11, Salon 3 Thaler 225 Sgr., Deckplaß 2 Thaler 8 Sgr.

C, Zwischen Deutschland und Norwegen. Linie Kiel - Christiania direkt. Die Ueberfahrt erfolgt in 41 bis 42 Stunden. Die Fahrten finden in jeder Richtung einmal wöchentlich statt. Abg A aus Kiel jeden Sonntag 10 Uhr Abends nach Ankunft des leßten Zuges aus Altona resp. Ham- burg, Abgang aus Christiania jeden Donnerstag 10 Uhr Vormittags. Jn Kiel Anschluß an den Morgenzug nach Altona resp. Hamburg. Personengeld zwischen Kiel und Christiania : Erster Play 15 Thaler, zweiter Play 10 Thaler, dritter Plaß 5 Thaler. Auf den Linien Stralsund - Malmoe, Kiel-Korsoer und Kiel-Christiania coursiren Staats-Positdampfschiffe, auf der Linie Lübeck - Kopenhagen die, zur Postbeförderung benußten, Dampfschiffe der Hallandschen und Malmöer Dampfschiff-Ge- sellschaften.

Berlin, den 15. Mai 1868.

General -Post - Amt. von Philips8born.

Das 12. Stük des Bundes-Geseßblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 95 den Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Dänemark. Vom 7./9. April 1868; unter

Nr. 96 die Beglaubigung - des Kaiserlich brasilianischen außerordentlihen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Vianna de Lima in gedachter Eigenschaft beim Norddeutschen Bunde; und unter

Nr. 97 die Ernennung des bisherigen Königlich preußischen Konsuls J. B. Faerch zu Aalborg zum Konsul des Norddeutschen Bundes. Berlin, den 16. Mai 1868.

Zeitungs8-Comtoir.

Minifterium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

__ Die bei der Königlichen Direction der Niederschlesisch-Mär- kischen Eisenbahn hierselbst beschäftigten Gerichts - Assessoren Stappenbeck und Reimerdes, so wie der bei der König- lichen Direction der Ostbahn zu Bromberg beschäftigte Gerichts- Affsessor Kloß sind zu Königlichen Regierungs - Assessoren er- nannt worden.

Dem Maschinenfabrikanten F. W. Warn eck zu Oels, im Mee Crt Breslau, ist unter dem 13, Mai 1868 ein en auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Gn ain, ohne Jemand in der Anwendung be- annter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umsfang des preußischen Staats ertheilt worden.

1987

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal - Angelegenheiten.

Die Berufung des Oberlehrers Professor Dr. Ernst Schindler vom Gymnasium zu Elbing an das Gymnasium zu Brandenburg a. H. ist genehmigt worden. :

Dem Gymnasial - Lehrer Pitsch zu Stettin ist das Prä- dikat Oberlehrer verliehen worden.

Ministerium des Jnnern.

Cirkular-Verfügung vom 4. Mai 1868 betreffend den Verein zum Schuße deutscher Auswanderer zu Berlin.

Aus Anlaß der in neuerer Zeit hervorgetretenen Mißstände auf dem Gebiete des Auswanderung®wesens hat sih zu Berlin ein Verein zum Schuge deutscher Auswanderer constituirt, der sh die Aufgabe gestellt hat, der Verlockung zur Auswanderung entgegen zu wirken, denjenigen aber, welche

leichwoohl entschlofsen sind, aus8zuwandern, bei der Ausführung ihres Vorsates rathend, schüßend und helfend zur Seite zu treten. Nachdem ih von dem Jnhalte des entworfenen Bereins- Statuts Kenntniß genommen, glaube ih im Hinblicke auf die anerkennenswerthen Zwecke des Vereins und auf die Vertrauens- würdigkeit der Männer, welche si an die Spiße desselben ge- stellt haben, die Aufmerksamkeit Ew. 2c. auf dieses Unternehmen lenken zu dürfen und ersuche Ew. 2c. ganz ergebenst, dasselbe der Beachtung und thunlichsten Förderung Seitens der Re- gierungen und Landräthe im Allgemeinen empfehlen zu wollen. Eine derartige Förderung der Verein8zweccke von Seiten der betreffenden Landrathsämter wird namentlich in der Art er- folgen können, daß dieselben die etwaigen Anfragen des Vereins wegen Bezeichnung geeigneter, als Vertrauensmänner einzu- segender Persönlichk:iten beantworten, und die Benußung der Kreisblätter und sonstigen amtlichen Organe zur Beröffent- lihung der auf den Verein und auf seine Zwecke hinweisenden Notizen, sowie einzelner, zur Belehrung und Warnung des Publikums auf diesem Gebiete beitragenden, Artikel thunlichst gestatten. Es wird mir erwünscht sein, wenn durch das Zu- \sammenwirken der Behörden mit dem Vereine die Lösung der Aufgabe erleichtert wird, welche leßterer fich gestellt hat.

Berlin, den 4. Mai 1868. Der Minister des Jnnern. Eulenburg. : An sämmtliche Herren Ober-Präsidenten der Monarchie.

Finanz-Ministerium.

Bei der n Allgemeinen Wittwen-Verpflegung®- Anstalt sind der Kanzlist Rautmann und der Regierungs- Civil-Supernumerarius Wischer_zu expedirenden Secretairen und Kalkulatoren, der Sergeant Siebert zum Kanzlisten und der Kassensecretair Marckwordt zum Buchhalter ernannt worden.

Angekommen: Der Großherzoglich badishe General- Major und Commandeur der Kavallerie-Brigade, Freiherr von la Roche, von Carlsruhe.

Berlin, 16. Mai. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht, dem Ceremonienmeister nnd Kammerherrn Grafen von Pourtalès zu Berlin die Erlaubniß zur An- legung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm ver- liehenen Komthurkreuzes erster Klasse des Albrechts - Ordens zu

ertheilen.

Nichtamtliches.

Breußen. Berlin, 16. Mai. Se. Majestät der König besichtigten heute das 2. und 4. Garde-Regiment z. F. auf dem Tempelhofer Exercierplaße, nahmen hierauf den Vor- trag des Militair-Kabinets entgegen, empfingen den Staats- Minister von Selchow und fuhren um 5 Uhr zum Diner beim Herzog Wilhelm von Mecklenburg nah Bellevue.

Heute Mittag hielt der Bundesrath des Deutschen YJoll-

vereins die neunte Plenar-Sißzung ab.

Im weiterem Verlaufe der gestrigen Sizung des Deutschen Yoll-Parlaments warcn noch folgende Abän- derungs-Anträge eingegangen: O

Bon den Abgg. Stumm und von Shlör: |

Das Joll-Parlament wolle besc{ließen: 1) Jn §. 1 im zwei- ten Saye statt der Worte: »6 Sgr. (21 Ke.) jährlich« zu seßen: »3 Sgr. (104 Kr.) jährlih«. 42) In §. 7. siatt der Zahlen: »1 Thlr. 5 Sgr., 1 Thlr. 10 Sgr, 1 Thlr. 15 Sgr. und 1 Thlx. 25 Sgr.« zu seßen: »175 Sgr., 20 Sgr. - 225 Sgr. und ZIE: Sgr. « 3) Im §. 12. die legten Worte: »0 Thlr. (10 Fl. 30 Kr.,)« zu streseben und dieselben durch die Worke: »9 Thlr. (8 Fl. 45 Kr.)« zu erseßen.

Ferner vom Abg. Grafen zu Solms8-Lau ba ch:

Das Joll-Parlament wolle beschließen: 1) Jm §. 1 Alinea 2 die Worte: »wenn sie in der Nähe bewohnter Gebäude liecgen« zu streichen. 2) Jm §. 12 statt des Termins vom 1. Oktober, zu seßen: »1. Juli 1868,« vorausgeseßt, daß cine erhöhte Steuer von mit Tabak bepflanztem Boden eingeführt wird.

Und von den Abgg. Dr. Harnier und Genossen:

Das Zoll - Parlament wolle beschließen: an Stelle des zweiten Absaßes des §. 4 des Geseß-Entwourfs folgende Bestim- mung zu sehen: Die festgestellten Steuerbeträge sind zu Ende Julius des nach der Ernte folgenden Jahres fällig.

Nachdem noch die Abgg. von Schlör und Dr. Schlei- den für den Geseß-Entwurf und die Abgg. Bebel und Crä- mer gegen denselben gesprochen hatten, wurde die General- Debatte und die Sigung geschlossen.

Die heutige (13.) Sizßung des Deutschen Joll-Par- laments wurde 107 Uhr durch den Präsidenten Dr. Sim- son eröffnet. Von den Mitgliedern des Bundesraths des

ollvereins waren anwesend: der Vorsißende des genannten Bundesraths Graf v. Bismart-Schönhausen, der Präsi- dent des Bundeskanzleramtes Delbrück, General - Steuer- direktor v. Pom mer-Esche, Ministerial - Direktor v. Phi- lip8born, Gesandter Frhr. Pergler v. Perglas, Staäts- Rath v. Weber, Minister v. Linden, Ober - Finanz - Rath Riecke, Gesandter Frhr. v. Türkheim, Ministerial - Rath Kilian, Geheimer Ober-Steuerrath Ewald, Ministerial-Rath Dr. Dippe, Staats-Rath v. Müller, Regierungs - Rath Dr. Sintenis, Minister v. Wa dorf, Geheimer Legations§- Rath v. Liebe, und die Kommissarien Geheimer Ober-Finanz- Rath Scheele und Geheimer Regierungs-Rath Dr, Micha el is.

Gegenstand der Tagesordnung bildete: »Fortsezung der Vorberathung im Plenum über den Entwurf eines Gesehes, die Besteuerung des Tabaks bctreffend. «

Das Haus genchmigte den Vorschlag des Präsidenten, bei der Spezial - Debatte die §§. 1 und 12 des Geseßentwurfs zu- sammenzufassen. Vor Eröffnung der Debatte nahm der Ge- heime Ober-Finanz-Rath Scheele das Wort. :

Für die §§. 1 und 12 sprachen die Abgeordneten Vincke- Olbendorf, Krieger-Posen, Grumbreht, Graf Solms8-Laubach, gegen die Vorlage die Abgeordneten Difféné, Schraps8, Bissing, Meier-Bremen. Nach dem Abg. Krieger-Posen griff der Kom- missarius Geheimer Ober-Finanzrath Scheele, nah dem Abg. Bissing der badische Bevollmächtigte zum Bundesrathe des Zoll- vereins, Ministerialrath Kilian, in die Diskussion ein. Nach Schluß der Spezial-Debatte ging das Haus zur Abstimmung über. Der von Dr. Schleiden eingebrachte Antrag , für den Fall der Annahme des §. 12 die Worte »und Tabakstengeln« u streichen, wurde verworfen. Das Haus lehnte darauf die Cg. 1 und 12 in dem Wortlaute der Vorlage ab, ebenso durch namentliche Abstimmung den Antrag des Abg. Stumm und Genossen mit 259 Stimmen gegen 31, genehmigte dagegen mit 167 gegen 131 Stimmen das Amende- ment des Abgeordneten Twesten , so weit \ich dasselbe auf die §Ç§. 1 und 12 bezieht. Durch die Annahme dieses Amendements waren die Anträge der Abgeordneten Graf Solms - Laubach, zu §. 12, Runge, zu Al. 2 des §. 1, Fabricius, zu §. 1 und 12, gefallen. Der Antrag des Abgeordneten Grafen Solms-Laubach zu Alinea 3 des §. 1 wurde angenommen, ebenso die Anträge des Abg. Runge zu demselben Alinea und der Abg. Krieger und Fabricius. Dem so amendirten Artikel 1 des Gesez-Ent- wurfs wurde darauf vom Hause zugestimmt. Derselbe lautet:

§Ç. 1. Der im Zollvereinsgebiet erzeugte Tabak unterliegt einer Steuer nah Maßgabe der Größe der jährlih mit Tabak bepflanzten Grundstücke. :

Die Steuer beträgt von je drei Quadratruthen (preußisch) mit Tabak bepflanzten Bodens 3 Sgr. (105 Kr.) jährlich. Flächen unter 6 Quadratruthen sind steuerfrei. Z

Wo die Quadratruthenzahl der von einem und demselben Pflanzer mit Tabak bepflanzten Gesammtfläche dur 6 nicht theilbar ist, bleibt das unter 6 Ruthen betragende Maaß bei der Steuer unberücksichtigt. Ÿ L

F. 2. Mit Tabak bebaute Bodenflächen unter 6 Quadrak- ruthen sind steuerfrei; auf diese Befreiung. hat jedoch stets nur Eine der zu cinem Hausstande gehörenden Personen Anspruch.

(Schluß des Blattes.)

Nach den beim Ober -Kommando der Marine einge- gangenen Nachrichten ist S. M. Dampfkanonenboot »Comete am 15. b. von Kiel bei Norderney eingetroffen.

Gachsea. Dresden, 15. Mai. In der heuigon Sizung dex Ersten Kammer kam ein Kömgl. Veiret vom 14. ai zur Verlesung, inhaltlih dessen Se. Majcikit der König den mittelst Dekrets vom 23. April d. J. auf den 16: d. Mts. festgesiellten Schluß derSißungen der Ständever]amm- lung, mit Rücksicht auf die noch zu erledigenden Gegenjtande,

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