1868 / 115 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1996

04. Landwehr-Regiments. Balthasar, Prem. Lieut, von der Inf. biéher Ven E. Bat. 2, Landw. Regts, ins 1. Vat. 95. Lantw. Regts. B. Abshiedsbewilligungen 2c.

Den 9. Mai. v. Kaphenagst) Hauptm. u. Comp. Chef vom Kaiser Franz Garde-Gren. Regt. Nr. 2, als Major mit Pens. und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. Gr. Salm-Hocstracten, Port. Fähnr. vom 4. Garde - Gren. Regt. Königin, zur Reserve ent- lassen. v. Bötticher, Hauptm. u. Comp. Chef vem 3. Osipr. Gren. Regt. Nr. 4, als Major mit Pens. nebs Aussicht auf Anstellung in der Gendarm. u. der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. v. Wedel- städt, Major und Führer der Straf - Abth. in Danzig, von dicscm Verhältniß entbunden und in sein frühercs Verhältniß als mit Pens. z. Disp. gestellter Offiz. zurückgetreten. v. Grodzki, Rittmstr. zur Disp., zuleßt Comp. Chef im* Train-Bat. des 1, 2 rmececorps , unter gleichzeitiger Verseßung in den Ruhestand , der bcdingte Anspruch auf Anstellung im Civildienst ertheilt. v. Renßell, Oberst-Lieut, vom 7 Pomm. Inf. Regt. Nr. 54, mit Pens. und der Unif. des Garde- Schüßen-Bat. der Absch. bew. Bar. v. Sobeck, Pr. Lt. vom 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, als Rittmstr. mit der Armee-Unif der Abschied. bewilligt. v. Tiedew iß, Ob. Lt. z. Disp., zuleßt Ma]. im 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, die Genehmigung zum Tragen der Unif. dieses Regts. ertheilt. v. Görschen, Hauptm. und Comp. Cbef im 4ten Brandenb. Inf. Regt. Nr. 24 (Großherzog von Mecklenb. Schwerin) mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung in der Gendarm. und der Regts. Unif. der Abschied beroilligt. v. Duisburg, Scc. Lt. vom Brandenb. 2 Regt. Nr. 35, der Abschied bewilligt. v. Kalck- stein, Oberst vom Königs-Gren. Regt. (2. Westpr. Nr. 7, mit Pens. und der Regts. Unif, Hollaß, Hauptm. und Comp. Chef vom 9. Nieders{l. Inf. Regt. Nr. 47, als Maj. mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif., v. Hir), Hauptm. und Comp. Chef im 3. Nicders{hle\. Inf. Regt. Nr. 50, mit Pens. und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Prinz Moriß von Hanau, Maj. aggr. dem Leib-Kür. Regt. (Schles.) Nr. 1, als Ob. Lt. mit der Regts. Unif. der Ab‘chicd bewilligt. von S@enck zu Shweinsberg, Rittm. u. Esc. Chef vom Leib-KÜr. Regt. (Schles) Nr. 1, mit Pens. u. der Mes. Unif. der Abschied bewilligt. Campe, Port. Fähnr. vom 1. Oberschl. Juf. Regt. Nr. 22/ ne Re- serve entlassen. Gr. v. Reihenbach-Goschüþ, Maj. vom 6. Westph. Inf. Regt. Nr. 55, mit Pens. und der Regts. Unif. der Abschied be- roilligt. Athenstädt, Sec. Lt. vom Hann. Gs. Regt. Nr. 73, der Abschied bewilligt. de Dumas de [l’Espinol, Ob. Lt. vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, mit Pens. nebs Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif., v. Mebßen, Hauptm. u. Comp. Chef vom 3. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 29, als Maj. mit Pens. nebst Aus\icht auf Anstellung in der Gendarm. und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Frhr. Qu Lu van Kattendyke, Sec. Lt. vom Königs - Hus. Regt. (1 Rhein.) Nx. 7, der Abschied bewilligt.

rhr. v. Eckardstein, Sec. Lt. vom Rheinischen Kürassier-Regiment

r. 8, ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren der Kavallerie des 1. Bataillons (Potsdam) 3. Brandenburgischen Landwehr- Regts. Nr. 20, v. Jaeckel, Sec. Lt. vom 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, ausgeschieden und zu den beurl. Off. der Kav. des 1. Bats. (Bran- denburg) 4. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 24, übergetreten. Ja dck- wiß, Hauptm. u. Comp. Chef vom Magd. FUs. Regt. Nr. 36, mit Pens. und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Schnarr/ pens. Feldw., bisher im Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36, der Char. als Sec. Lt. verlichen. v. d. Knesebeck, Gen. Maj. zur Disp., früher Brigadier der ehemals Königl. Hannov. 1. Infant. Brig., mit seiner bish. Pens. der Abschied bewilligt. Schwarß, Oberst u. Commdr. des 3. Westf. Jnf. Regts. Nr. 16, in Genehmigung seines Abschieds- gesuhs, mit Pens. E Disp. gestellt. Frhr. «. Berg, Hauptm. und Comp. Chef vom Oldenb. Jnf. Regt. Nr. 91, als Maj. mit Pens. und der Regts. Unif, v. Randow, Rittm. à la suite des 1. Hann. Drag. Regts., der Abschied bewilligt. v. d. Oelsniß/ Major vom Hess. Gus. Regt. Nx. 80, mit Penj. und der Regts. Uniform der Ab- \chied bewilligt. Detmering, Hauptm. z. Disp., früher im ehemal. Königl. Hannov. Leib. Regt., als Major mit sciner bisherigen Pens. nebs Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee-Unif. der Abschied bewilligt.

Bei der Landwehr.

Den 9. Mai. Kretschmer, Hauptm. u. Comp. Führer ven der Inf. 2. Bats. (Schrimm) 2. Pos. Landw. Regts. Nr. 19, mit Pens. Köhler, Pr. Lt. vom Train des- Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, mit Pens. und seiner bish. Unif., der Abschied A Schreyer, Pr. Lt. vom 2. Bat. ae 2, Garde-Landw. Regts., der Ab- \chicd bewilligt. Weber, Sec. Lt. von der Jnf. 1. Zats. (Tilsit) 1. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 1. v. Schlemmer, Sec. Lt. von der Kav. 2. Bats. (Wehlau) 1. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 1, Montua/ : N v. d. Tnf. u. Comp. Führ. v. 2. Bat. (Ortelsburg) 3.Ostpr. Ldw. Rgts.

r. 4, diesem mit seiner bisher. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied be- willigt. v. Eickstedi, Sec. Lieut. von der Kav. 1. Bats. (Anklam) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, Dengzer, Sec. Lt. vom Train 2ten Bats. (Bromberg) 7. Pomm. Landw. Regts. Nr. 54, diesem als Pr. Lt. mit seiner bisher. Unif., der Abschied bewilligt. Piampe/ Pr. Lt. von der Kav. 2. Bats. (Küsizin) 1. Brandenburg. Landw. Regts. Nr. 8, mit seiner bisher. Unif., ie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragcu wurde; v. Trebra, Pr. Lt. von der Inf. 2. Bats. (Sorau) 2. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 12, mit der Unif. des 1. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 8, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. v. Burgsdorff, Sec. Lt. von der Kav. 1. Bats. _(Franffurt) 1. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 8 Frenßel, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Berlin N«. 35, der Abschied bewilligt. Schlieckmann, Pr. Lt. von der Jnf. 2. Bats. (Halle) 2. Magdeb. Landw. Regts. Nr, 27, als Hauptm., Mut hs, Sec. Lt.

sollte.

von der Inf. 1. Bats. (Halberstadt) 3. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 66, als Pr. Lt., beiden mit ihrer bisherigen Uniform, wie folche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Ab- {icd bewilligt. Fähndrih, Pr. Lt. von der Infanterie 1. Vats. (Sprottau) 1. Nicderschles. Landw. Regts. Nr. 46, Reineckc, Scc. Lieut. von der Kav. 1. Bats. (Posen) 1. Pos. Landw. Regts. Nr. 18, diesem als Pr. Lt, beiden mit ihrer bisher. Uniform, wie solche bis um Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Tobisch, Scc. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Glogau Nr. 37, der Abscied bewilligt. Stuschke, Scc. Lt. von der Inf. 1. Bats. (Glaß) 2. Sles. Landw. Regts. Nr. 11, Vielhauer, Prem. Lt. vom Train dess. Bats., mit ihrer bisher. Unif. , wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschicd bewilligt. Köhler, Prem. Lt. von der Inf. 2. Bats. (Schweidniß) 2. Schles. Landw. Regts. Nr. 11, der Ab- schied bewilligt. Kröcher, Pr. Lt. von der Jnf. 1. Bats. (Wesel) 5. Wesifäl. Landw. Regts. Nr. 53, Wellenberg, Pr. Lt. von der Jnf. 9. Bats. (Paderborn) 6. Westf. Landw. Regts. Nr. 55, Vielhaber, Scc. Lt. von der Inf. 1. Bats. (Essen) 8. Westf. Ldw. Rgts. Nr. 57, Frhr. v. Fürstenberg, Pr. Lt. v. d. Kav. dess. Bats, mit ihrer bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre v. 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Thyssen, Sec. Lt. von der Jnfant. 1. Bats. (Wesel) 5. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 53, N eu kir, Sec. Lt. von der Jnf. 2. Bats. (Paderborn) 6. Westf. Landw. Regiments Nr. 55, diescm als Pr. Lt., beiden der Abschied bewilligt. Klein, Pr. Lt. von der Juf. 1. Bats. (Trier 1.) 8. Rhein. Landw. Regts. Nr. 70, als Hauptm. mit seiner bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wourde, der Abschied be- willigt. Fil bry, Sec. Lt. von der Inf. 1. Bats. (Neuwied) 3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29, der Abschied bewilligt. Schervier, Sec. Lt. a. D., zuleßt Vice-Feldwo. im 1. Rhein. Inf. Regt. 25, die Geneh- migung zum Tragen der Unif. des 1. Rhein. Landw. Regts. Nr. 25 ertheilt. v. Z\chock, Hauptmann von der Infanterie des Reserve- Landwehr - Bataillons Frankfurt a. M., der Abschied bewilligt.

Die irische Frage vor dem englischen Unterhause. (S. Nr. 85 d. Bl.)

Il.

Der zweite Theil der Debatte über die irische Frage, welche erst jeut zum Abschluß gekommen , trug einen ganz anderen Charafter als der erste Theil. Es handelte sich nicht mehr blos um ein wirthschaftlices Problem, dessen Lösung, so schwierig und zweifelhaft sie immerhin erscheinen mag , doch in keiner Weise

ceignet war, die Leidenschaften aufzuregen , sondern um die chon oft angegriffene und vertheidigte Stellung der bischöflichen Kirche in Irland, also um einen Gegenstand, über den gar nicht verhandelt werden kann, ohne die wichtigsten politischen und kirclichen Streitfragen zur Erörterung zu bringen. Dazu kam noch, daß von dem Ausgang der Debatte der ortbestand des gegenwärtigen Ministeriums abhing, daß also eine Partei- frage im umfassendsten Sinne zum Austrag gebracht werden

Man wird si erinnern, daß unter den vom Ministerium zur Abhülfe der Beschwerden Jrlands dem Unterhause gemach- ten Vorschlägen sich nur einer von fonfessionellem Charakter be- fand, nämlich der Vorschlag zur Dotirung einer katholischen Universität in Irland. Während das Ministerium damit ver- suchte, den Kampf um das Prinzip zu vertagen, stellte ibn der Führer der Opposition gerade in den Vordergrund , in dem er drei auf eine Beseitigung der irischen Kirche als Staatsanstalt hinzielende Resolutionen vorschlug. Sie lauteten: 1) Es ist der Ansicht dieses Hauses zufolge nothwendig, daß die irische Hochkirhe als Staatsinstitut aufhôre zu existiren, jedoch mit gebührender Berücksichtigung aller persönlichen Interessen und aller individuellen Eigenthum8rechte. 2) Gemäß dem Obigen ist es geboten , die Kreirung neuer Personalbene- fizien dur Ausübung des in den Händen des Staates sich be- findenden Patronatsrechts zu verhindern, und, bis zur schließ- lichen Entscheidung des Parlaments, die Thätigkeit der geistlichen Kommissare in Irland auf dringend nothwendige, oder indi- viduelle Rechte detreffende Gegenstände zu beschränken. 3) Es werde, im Hinblick auf die hier angegebenen Zwecke, Jhre Ma- jestät in einer unterthänigen Adresse gebeten, daß Jhre Majestät buldreichst geruhe, Jhr Recht bezüglich der Temporalien für die Erzbisthümer , Bisthümer und andere geistliche Würden und Benefizien in Irland zur Verfügung und unter die Obhut des Parlaments zu stellen. : Aa Die Geschäftsordnung des Unterhauses bringt es mit si, daß der Kampf um diese Resolutionen verschiedene zeitlich von einander getrennte Stadien durchlaufen mußte. Am 20. März kündigte Gladstone sie vorläufig an; am 223. brachte er fie cin; am 31. begann dann die Debatte über die Frage, ob das Haus diese Resolutionen oder einen Gegenantrag Lord Stanleys® in Comitéberathung nehmen sollte. Dieser Gegenantrag lautete: »Das Haus gicbt zu, daß wesentliche Modificationen in den Temporalien der rischen Staatékirche nah Schluß der {hweben- den Untersuchungen angezeigt erscheinen dürften, ist jedoch der Ansicht, daß der die Abschaffung oder Säkularisirung besagter Kirch

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bezweckende Vorschlag der Entscheidung eines neuen Parlaments vorbehalten werden sollte.« Nach viertägigen Verhandlungen, am 30. und 31. März, am 2. und 3. April, entschied sih das Haus gegen das Ministerium , indem es mit 330 gegen 270 Stimmen Lord Stanleys Amendement verwarf, und mit 325 gegen 272 Stimmen beschloß, Gladstones Resolutionen in Comitéberathung zu nehmen. Damit war der Kampf im Prinzip entschieden, aber noch waren die Resolutionen nicht for- mell genehmigt. Das Haus vertagte sich zuvörderst wegen der Charwoche und des Osterfestes bis zum 20. April, und erst nach dieser Unterbrechung wurden die Debatten am 27. und 30. wieder aufgenommen, um mit der förmlichen An- nahme der ersten Gladstone’shen Resotution mit 330 gegen 965 Stimmen zu enden. Damit war zugleich die Frage ge- stellt, ob das Kabinet seine Entlassung nehmen oder das Par- lament auflösen und dur Neuwahlen an das Land appelliren solle. Bereits am 31. hatte der Premierminister Disraeli (wie er am 4. Mai erklärte) der Königin zur Erwägung gegeben, ob sie das Parlament auflösen oder, falis sie eine solche Auf- lösung für unzeitgemäß erachte, die Entlassung des Ministeriums annehmen wolle. Jhre Majestät, erklärte der Minister roeiter, habe aber die Auflösung vor der Erledigung der nothwendigen Geschäfte abgelehnt, und könne somit vor dem Herbst dieselbe nicht stattfinden. Jn der That trat die Krisis unter so eigen- thümlichen Verhältnissen cin, daß sie diesmal nicht so cinfacb, wie diese Dinge gewöhnlih in England verlaufen, zu lösen war. Das Parlament hat im vorigen Sommer für England eine neue, das Wahlrecht bedeutend ausdehnende Reformbill bewilligt, ist aber mit der Umgestaltung des Wahlrechts für Schottland und Jrland noch im Rückstand. Würde also das Unterhaus jeyt aufgelöst, so müßte auch nah den alten Wahl- normen gewählt und daher die Frage, ob das Ministerium noch im Sinne des Landes handele, von den alten Wahlkör- perschaften, welche die Gesehgebung des Parlantents bereits für todt erklärt hat, entschieden werden. Außerdem hätte dieses Parlament doch nur so lange sißen können, um die angefangene Reform der Wahlgesege zu vollenden, und dann einem ganz anders zusammengeseßten Nachfolger Plag machen müssen. So hätten in kurzer Aufeinander- folge zwei Auflösungen und zwei allgemeine Wahlen ein- treten müssen. Außerdem hatte im egenwärtigen Unterhause noch nicht die Bewilligung des Jahresbudgets stattgefun- den, ohne welche die Regierung nicht fortgeführt werden konnte, weshalb diese Vorlagen jedenfalls erst erledigt werden mußten. Eine sofortige Auflösung erschien daher niht thunlih. Bon anderer Seite wurde hervorgehoben, daß dur die Erklärung des Ministers das in England abnorme Verhältniß eintrete, daß ein Kabinet, welches Über feine Majorität im Unterhause verfüge, doch mit diesem die Regierung fortzuführen versuche.

Im Allgemeinen sprach sich die Opposition dahin aus, daß das

Ministerium, wenn es im Amte bleibe, sich auf die Erledigung der unaufschiebbaren Geschäfte, d. h. auf die Dur{chbringung des Budgets und der schottischen und irishen Reformbill, zu

| beshränken habe, um auf diese Weise mit dem geringst mög-

lichen Verzug die nach der reformirten Geseßgebung konsti- tuirten Wählerschaften in den Stand zu seßen, ihre Ansicht über die s{webende Frage kund zu thun. Diese Erörterungen führten zu leidenschaftlichen Debatten, welche neben der eigentlichen Hauptverhandlun Über die irische Kirchenfrage nebenherliefen und diese, als prinzipiell hon entschieden, etwas in den Hintergrund drängten. Das Ministerium erklärte zwar nochmals, daß es auf die Resolu- tionen Gladstone's nicht eingehen könne, ihnen aber auch keinen Widerstand weiter entgegenseßen wolle, und wurden die beiden leßten alsdann am 7. d. M. ohne Abstimmung angenommen.

Was nun die Frage selbst betrifst, aus welcher der con- stitutionelle Konflikt sich entsponnen hat, so dürften einige statistische Angaben genügen, um die Stellung, welche die bishöflihe Staatsfkirhe in Jrland einnimmt, zu charakterisiren. In England gab die Königliche Gewalt den Anstoß zur Um- gestaltung der Kirche. Jn dem eigentlichen England {loß sich das Volk der Bewegung an, und Gemeinde und Kirche blieben eins; in Jrland folgte blos die Geistlichkeit den Anordnungen des Staates, während die Masse der Bevölkerung an dem bisherigen Glauben fesihielt: Kirche und Gemeinde trennten sich. So ist es gekommen, daß eine katholische Bevölkerung von 4,490,583 Seelen (1861) die Per für die kirchlichen Anstalten zu zahlen hat, welche, ihrer Ausdehnung nah für die Gesammlt- bevölkerung des Landes bercckWnct, thatsächlich blos für die religiösen Bedürfnisse eines Bruchtheils (im Ganzen 678,661 Seelen) vorhanden ist. Dieses »establishment« umfaßt 2 Erz- bisthümer und 10 Bisthümer mit einem Jahres-Einkommen von 53,767 Pfund und 1667 Pfarrstellen mit einem Netto-Einkommen von 393,864 Pfd. Jm Einzelnen gestaltet es sich so, daß z. B. in dem Kirchspiel Tullagh, von dessen Bewohnern 44 der an-

glikanischen Kirche angehören und 3723 Katholiken find, ein Geistlicher der bishöfliwen Kirche als Pfarrer mit 573 Pfd. angestellt ist. Jm Kirchspiel Kilmichael wohnen 34 Anglika- nische und 4485 Katholiken und der protestantishe Pfarrer ist im Besiß einer Pfründe von 746 Pfd. In Derrymacroß 14 Anglikanische, 1996 Katholiken, Werth der Pfründe 565 Pfd. In Shandrum 23 Anglikanische, 2971 Katholiken, Werth der Pfründe 615 Pfd. Aehnlich sind die Verhältnisse auf dem platten Lande überall, und es muß aller Orten die ka- tholische Bevölkerung, die weit überwiegende Mehrheit im Lande, durch Zehnten 2x. für die kirhlichen Bedürfnisse einer Minorität aufkommen, die kaum ein Neuntel der Gesammt- bevölkerung bildet. Daß ein solches Verhältniß bis heute fortbe- stehen konnte, ist erklärlich durch die bedeutsame Stellung, welche die bischöfliche Kirche in dem Verfassungsbau Englands einnimmt, durch den scharfen Gegensaß gegen die katholische Kirche, wel- chen geschichtliche Erfahrungen in das nationale Bewußtsein der Engländer eingepflanzt haben, endlich in dem Umstand, daß Irland Jahrhunderte lang von England als eroberte Provinz betrachtet und behandelt wurde. Die Uebelstände, die ein sol- cher Zustand für die ruhige politishe Entwickelung des Gesammtvaterlandes nach sich ziehen mußte, wurde auch von Staatsmännern frühzeitig erkannt, und dic Versuche, ihnen abzuhelfen, begannen schon, sobald man die Beziehungen des Katholicismus zum englischen Staate unbefangener aufzu- fassen anfing; verschiedene Pläne, der ungleichen Behand- lung der Kirche der Majorität, und der Kirche der Minorität ein Ende zu machen, kamen zu verschiedenen Zeiten zur Sprache. Schon der jüngere Pitt beabsichtigte der katholischen Priester- schaft eine Staatsbesoldung U R fam aber nicht dazu, einen Antrag im Parlament zu formuliren. Lord Ellesmere brachte 1825 einen Antrag auf Dotirung der katholischen Kirche Irlands auf Kosten des Staats durch das Unterhaus, konnte aber nicht da8 Oberhaus für seine Ansicht gewinnen. 1835 gelangte dann die Appropriationsklausel im Unterhaus zur Annahme, welche vorschlug, die Ueberschüsse des protestantischen Kirchenein- fommens in Jrland zur Verbesserung des dortigen Erziehungs- wesens zu verwenden, wurde aber ebenfalls vom Oberhaus verworfen. Dann kam Lord Grey's Vorschlag einer Verthei- lung des kirchlichen Eigenthums nah dem cingeschäßten Be- steuerungswerth, der ebenso wenig wie seine Vorgänger weitere Folgen hatte. Jeht bringt nun Gladstone seinen Antrag auf gänzliche Aufhebung der Dotirung der bischöflihen Kirche Jr- lands durch den Staat. Seine erste Resolution verlangt jedoch blos, daß sich das Parlament für das Prinzip ausspreche und ees noch Über die Art der Anwendung. Die zweite und dritte Resolution wollen nur verhindern, daßin der Zwischenzeit, wo das Prinzip als Norm für die zu erwartende Geseßgebung schon anerkannt, durch ein förmliches Gese aber noch nicht zur Anwen- dung gekommen isi, durch Beseßung inzwischen erledigter Pfründen neue Interessen geschaffen werden, die bei “der definitiven Lösung nur schwer zu beseitigen sein würden. Zur Verhinde- rung irgend welchen Schadens für die Seelsorge während dieses Interregnums besigt die Erben Gesehgebung genügende Mit- tel. Jm Anfang verhielt sich das Ministerium gegen die Glad- stoneschen Vorschläge zurüchaltend. Lord Stanley erkannte an, daß die irländischen Kirchenverhältnisse der Reform be- dürftig seien, vermied es aber, auf die Frage, wie zu helfen sei, einzugehen. Damit rief er aber den Widerspruch der Strengkonservativen hervor, deren Führer, Lord Cranburne, dem Ministerium Mangel an Entschiedenheit und Neigung , den konservativen Grundsäßen untreu zu werden, vorwars. Am zweiten Tage der Debatte sprach sih dann der Staatssecretair sür das Jnnere, Gawthorne Hardy, sehr be- stimmt für die Aufrechterhaltung der irischen Staatskirche aus, und zum Schluß bekämpfte auch der Premier-Minister Disraeli mit großer Entschiedenheit die Gladstoneshen Vorschläge. Dar- aus entwickelte sich dann der constitutionelle Konflikt, von dem wir gesprochen haben und dessen Lösung noch zu erwar- ten steht. Von der Art dieser Lösung hängt es ab, in welcher Form die irländische Kirchenfrage vor das Parlament kommt. Nach den leßten Nachrichten lautete die in der Unterhau®Lsizung vom 12. verlesene Antwort der Königin auf die Adresse: » Ich habe Jhre Adresse, enthaltend die Bitte, daß ih mit Rücksicht auf die im Wege der Gesezgebung während der laufenden Ses- sion zu verhindernde Verleihung persönlicher Anrechte vermittelst meines Staats-Patronatsrechtes, mein Ernennung®- und Stell- vergebungsrecht über Erzbisthümer , Bisthümer und andere kfirhlihe Würden und Benefizien in Irland zur Verfügung und in die Obhut des Parlaments abgeben möge, erhalten. Jm Vertrauen auf die Weisheit meines Parlamentes is es mein Wunsch, daß mein Stellvergebungsrecht bei der vereinig- ten Kirche von England und Irland in Jrland der Berathung irgend welcher darauf bezüglichen, während der Session ein- zubringenden Gesey - Vorschläge nicht im Wege stehen möge. «

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