1868 / 117 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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haupt bei diesem Antrage gar nicht in Frage steht. Der Antrag hat etwas wesentlih Anderes zum Zwecke. Er bezweckt das anze System der indirekten Steuern, wenigstens der indirekten Stain vom Wein denn darauf bezieht sih wohl nur der Antrag im Großherzogthum Hessen zu reformiren und zwar aus Anlaß der Ermäßigung des Eingangszolles für Wein in dem österreichischen Handelsvertrage. Jch habe mir bereits u bemerken erlaubt, daß ein innerer Zusammenhang zwischen

oll und Steuern von Wein unter Umständen stattfinden könne. Allein ih glaube, auch nachdem ih nochmals die von dem Herrn Abg. Mey angezogenen Paragraphen durchgesehen habe, mit derselben Bestimmtheit , wie vorhin , behaupten zu können , daß wenn der Zollverein den Eingangszoll ermäßigt, es die Sache der Lande sgeschgebung is , die etwaigen Kon- sequenzen daraus für das innere Steuersystem zu ziehen. Es steht ausdrücklich in dem Zolverein®vertrag , daß die innern Steuern, soweit sie niht gemeinschastliche sind, der Landes8geseßgebung unterliegen. Es sind nur gewisse Maxi- malsäße, die, wie ih vorher bemerkte, hier nicht in Betracht kommen, festgeseßt, im Uebrigen aber sind indirekte Steuern vom Wein kein Gegenstand der dermaligen Kompetenz des Zollvereins Überhaupt , weder des ZJoUlparlaments noch des Zollbundesraths.

Ich bin dem Herrn Abg. Mey noch die Erwiderung auf eine persönliche Bemerkung schuldig hinsichtlich einer Aeußerung, die ih, wenn ich recht verstanden habe, seiner Zeit im Nord- deutschen Reichstage gelegentlich einer Jnterpellation der ober- hessischen Abgeordneten gethan habe. Der Herr Abg. Mey schien mir andeuten zu wollen, wiewohl seine Ausdrucksweise nicht klar war, als ob verschiedene Versionen darüber beständen, was ich damals gesagt habe. Was ich gesagt habe, steht im stenographischen Protokoll und außer diesem giebt es keinen authentischen Bericht. Ueber das, was ich gesagt habe, kann also kein Zweifel bestehen. Jm Uebrigen finde ih mich nicht veranlaßt, näher auf den damaligen Vorgang hier einzugehen.

Nach dieser Rede des Geheimen Legations-Raths Hofmann erklärte der Vorsißende des Bundesraths des Jollvereins Graf von Bis8marck-Schönhausen:

Ich will, ohne im Uebrigen einer etwaigen Diskussion im Schooße des Bundesrathes vorzugreifen , nur bemerken , daß es sih hier meines Erachtens nicht um die Frage handelt, ob die Großherzoglich hessische Gesezgebung im Widerspruch mit dem

ollvereinsvertrage sieht, sondern darum, ob die legislativen rgane des Zollvereins berechtigt sind, mit der Frage, ob dies der Fall sei, sich zu beschäftigen. i ah den Ausführungen des Abgeordneten Probst gab der Se des Bundesraths des ZJoUvereins folgende Erfklä- rung ab:

Meine Herren! Sie Alle, auch Sie aus Süddeutschland, werden mir das Zeugniß geben, daß ich, als Vertreter meiner Regierung, ebenso’ wie meine Kollegen vom Norddeutschen Bunde auf das Sorgfältigste Alles vermieden habe, was uns der Vermuthung aussehen könnte, - als wollten wir auf die süddeutschen Herren irgend eine Pression , auch nur die leiseste Ueberredung ausüben , damit sie sich dazu hergeben möchten, die Kompetenz des ZoUparlaments zu erweitern.

Der Herr Borredner hat uns gesagt, seine engeren Lands- leute seien einig in dem Bestreben , sich jeder Erweiterung der Kompetenz des Zollparlaments zu widerseßen. Es ist von dieser Seite her (auf die Pläßte der Vertreter der zollverbündeten Re- gierungen deutend) gewiß nichts geschehen, was den Herrn Vor- redner und seine Gesinnungsgenossen in diesem Bestreben irgend- wie hätte irre machen oder hindern können. Führen Sie Jhr Programm durch, so lange es Jhr freier Wille 1; Sie werden von uns weder mit einer Ueberredung, noch mit einer Bitte, noch auch nur mit einem Wunsche aufgefordert werden, Jhr Programm aufzugeben. Es hängt das Aufgeben desselben lediglich von Jhrem freien Willen ab; ich beziehe mich ungern in dieser Versammlung auf ein Aktenstück, welches ‘in N Geschäftskreis nicht hingehört; aber um ein für alle Nal das Programm der Politik des Norddeutschen Bundes in dieser Beziehung zu kennzeichnen, erinnere ih Sie an eine längst publizirte Cirkulardepeshe des Kanzlers des Norddeutshen Bundes vom 7. September v. J. Wenn Sie dieselbe mit Aufmerksamkeit lesen, so werden Sie si Überzeugen, daß das Programm der Politik des Nord- deutschen Bundes, an welchem derselbe noch heute festhält, die Selbstständigkeit Süddeutscbla' ck35 in keiner Weise gefährdet, und selbst wenn Sie den Wunsch aussprächen, diese Jhre Selbst- ständigkeit aufzugeben Sie nennen es so, i ch nicht si dem Norddeutschen Bunde zu nähern, will ih lieber sagen: so müßten Sie diesen Wunsch {hon so motiviren, daß er auf beiden Seiten dieselbe günstige Beurtheilung fände. Sie halten uns für viel empressirter, als wir es sind. :

Ich habe das Wort ergriffen, um Sie vollständig darüber zu beruhigen.

So lange als Sie nicht in freier Entschließung erkenne, daß Jhrer Selbstständigkeit im höchsten und weitesten Sinn am besten damit gedient ist, und so lange nicht aus dey Grunde Jhres allgemeinen Nationalgefühls diejenige Majorité der Süddeutschen, die überhaupt staatliche Einrichtungen wil erklärt, es sei ihr Wille, sich dem Norddeutschen Bunde anz, schließen, so lange deliberiren Sie in Ruhe über die Gegen stände des Zollvereins. Aber wenn ih mich so gegen das V, streben jeder Kompetenzerweiterung verwahre, so muß ich au jedem Bestreben, die vertrag8mäßige Kompetenz des Zollverein zu vermindern, entgegentreten; ob ein solches Streben hig vorliegt, lasse ih noch unentschieden; dem Herrn Vorredne aber und Allen, die dasselbe Thema mit ihm behandeln, geh ich zu bedenken, daß cin Appell an die Furcht in deutschen Herze niemals ein Echo findet.

Im weiteren Verlaufe der Debatte bemerkte der Geheim Legations-Rath Hofmann nach dem Abg. Camphausen (Neuß):

Ih möchte nur mit zwei Worten auf dasjenige erwiedern, was der Herr Vorredner angeführt hat. Es war bei meine Eingang8bemerkung durchaus nicht meine Absicht, auf di &rage, ob eine Erweiterung der Zollvereins- Kompetenz au politischen Gründen wünschenswerth sei oder nicht, einzugehen, Ich habe diese Frage Überhaupt nicht berührt und habe mig deShalb im Laufe der hierüber gepflogenen Debatte {weigen) verhalten. Eine ganz andere Frage und das ist die einzige auf die ich speziell eingegangen bin ist die, ob die jeßt ver tragsmäßig gegebene Zollvereins - Kompetenz den Gegenstan) diejes Antrags umfaßt oder nicht. Jn dieser Beziehung hat de Herr Vorredner auf den Artikel 5 aufmerksam gemacht, worin als Ziel der Bestrebungen der Regierungen die Herstellung einer Uebereinstimmung in der Geseßgebung über die innen Besteuerung hingestellt wird. Es ist also eine Ueberein stimmung in der Geseßzgebung für die innere Besteuerunq, um die es sich hier handelt. Was hat aber der vorliegend Antrag mit einer solchen Uebereinstimmung zu thun! Der Antrag bezieht sich nur auf das Großherzogthum Hessen. Er will, daß die hessische laßt werde, Beschwerden, die im Großherzogthum Hesse in Folge der Ermäßigung des Eingangs8zolls von fremden Wein entstehen würden, abzuhelfen. Wo is hier überhaupt von einer Übereinstimmeuden Gesehgebung in allen Zollvereins staaten die Rede? Wenn der Antrag die Tendenz haben sollt, die ihm der Herr Vorredner unterstellt, dann hätte er ander! lauten, dann hätte er dahin gehen müssen, daß die Zollvereins Regierungen ersucht würden, eine Vereinbarung über Abände rung der betreffenden Bestimmungen des ZJollvereins-Vertragi zu beschließen. Einem solchen Antrage würde ih meinerseit! nicht mit der Einrede der Jncompetenz entgegengetreten fein

Die Sache liegt aber so, daß von dem Abg. Bamberger ein}

Antrag eingebracht wird, der cine Einwirkung auszuüben be zwet auf die innere Gesezgebung des Großherzogthums Hessen, und da muß ich mich vor allen Dingen fragen: is nah dem bestehenden Zollvereins-Vertrage das Zoll-Parlament und de ZoUll-Bundesßrath in dieser Frage kompetent. Dies glaube id auch jeßt noch im Namen der hessishen Regierung verneinen zu müssen, weil aus den Artikeln, die in dieser Beziehung ar geführt sind, die Kompetenz ih nicht ableiten läßt.

Gegen den Schluß der Sigßung gab Ler Präsident déé Bundeskanzleramts Delbrück folgende Erklärnng ab:

Meine Herren! Gestatten Sie mir eine persönliche Bemer fung im Namen des abwesenden Herrn Bundeskanzlers. Eincr der leßten Herren Redner hat cine angebliche Aeußerung des Herrn Bundeskanzlers angeführt, dahin lautend, daß man in Süddeutschland ich glaube er nahm Baden aus um 3 Jahre in der Kultur zurü sei. Jch glaube, daß der Wider spruch, welcher von einem großen Theile der Versammlung b dieser Gelegenheit erhoben wurde, schon ein hinreichendes De menti gegeben habe. Jch gebe jetzt dieses Dementi in der aus drüctlichsten Weise dahin, daß der Herr Bundeskanzler eint solche Aeußerung nicht gemacht hat.

Auf eine Bemerkung des Abgeordneten Meg erklärt sodann der Geheime Legations-Rath Hofmann:

Meine Herren! Jch kann nur wiederholen, daß ich keinen anderen amtlichen Bericht kenne über die Aeußerung, die ich im Reichstage gethan habe, als den stenographischen Bericht des Norddeutschen Reichstags. Jch kann ja unmöglich in einem amtlichen Bericht an die hessische Regierung behauptet haben, daß ih etwas anderes gesprochen habe, als was ich wirk lih nach dem stenographischen Protokoll gesprochen habe, und wenn der Herr Abgeordnete Meß irgend eine Aeußerung des- Herrn Ministers von Dalwigk, von welcher er nicht gesagt, bei welcher Gelegenheit sie überhaupt gefallen sein soll, dahin verstanden haben sollte, daß ih etwas Anderes berichtet habe, als das, was der stenographische Bericht des Reichstags sagt, so hat der Herr Abgeordnete Mey den Herrn Ministerpräsiden- ten einfach mißyerstanden.

tion auf Grund des Art. 136

Regierung veran k

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Deffentlicher Anzeiger.

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Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Ediktal-Citation. Auf den Antrag der Königlichen. Staats- | Anwaltschaft hierselbst vom 4. Mai 1866 is mittelst Beschlusses des | unterzeichneten On 17. Mai ep gegen u N S nn aus Berlin wegen Haujirgewerdbe]teUer - aven- Ae f Gru des esehes vom 3. Mai 1862 die ucung eröffnet und zum mündlichen Verfahren ein Termin a 28. Angust 1868, Vormittags 9 Uhr, im Sißungs- immer des unterzeichneten Gerichts nig U e worden. Der seinem Aufenthalt nach nicht zu ermitteln gewesene Angeklagte wird zu obi- em Termin hierdurch edictaliter mit der Aufforderun vorgeladen, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen , oder solche dem unterzeichneten Gericht so PaN vor dem Termine anzuzeigen / daß sie noch zu demselben herbeigescha|t werden können. Im Falle des Aus- bleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in eontumaciam verfahren werden. Als Belastungszeugen sind der Tuchmachergeselle Carl O der Rauhmeister Wilhelm Gerstmeicr, der Stadtwachtmeister Malchow und der Polizei-Sergeant Lorenz aus Sommerfeld zum Termin mit vorgeladen worden. Sorau den

11. Mai 1868. Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

nntmachung. Geschehener Anzeige zufolge sind in der 0 A d. J. mittelst {weren Diebstahls gestohlen: 1) zwei Stück 34prozentige Eichsfeldische Obligationen, Nr. 413 und 414 à 500Thlr. mit Coupons vom 31. Dezember 1868 an und Talon am leßten Coupon y 2) eine 4 prozentige Hannovers ch e Obligation, Littr. G. I. Nr. 12,836, à 500 Thlr., nur mit Talon, 3) eine 4 pro- entige desgleichen à 400 Thlr., Litte. U. [. Nr. 1634 mit Talon und E ubond) 4) eine 4prozentige Braunschweigsche Obligation à 100 Thlr., Littr. A. Nr. 334, mit Talon und Coupons, 5) ein Ameri- fanischer Coupon, 188er Anleihe, Nr.36151, à 30 Dollars, ällig am 1. Mai 1868, 6) zwei Eichsfeldische Coupons, entweder à 4 oder à 2 Thlr. fällig am 31. Dezember 1868, 7) diverse Coupons von 44prozentigen Preu- ßishen Obligationen, fällig am 1. April 1868, 8) ein sächsischer Kassen- schein à 50 Thlr. 9) verschiedene Solawechsel, Schuldscheine und Briefe, 10) fünf Stü Dividendenscheine der Gothaer Lebensversicherungsbank, zahlbar 1869/1873, 11) einige Amerikanische Cents-Scheine in Stücken von circa 5 oder 10 Cents, 12) circa 15 Stück Louisd ors in einfachen und doppelten Stücken , 13) einige Sovercigns und ein halber Sovereign, 14) circa 80 Gulden Holländische und Rheinische, 15) 10 bis 15 Stück Kronenthaler, 16) Preußische Krönungs- und Siegesthaler, 17) Bernburger '/- und L-Thalerstücke, 18) Russische ganze und halbe Silberrubel, 19) Bremer 36-Grote- und 12-Grotestücke, 20) Franken, 21) ein Kopfstück, 22) ein Bremer Schüßenthaler, 23) ein 4-Rigsdaler- Stück (in der Größe eines QJwveithalerstück8), 24) ein Z-Rigsdaler-Stück, 25) diverse kleinere Münzen, als: Bremer Grote, Hamburger Schil- linge, Holländische Cents, 26) 5 Thlr. alte Hannoversche Kupfermünzen in Rollen à 10 Gr., 27) 5 Thlr. Braunschweigsche Kupfermünze in Rollen à 10 Gr., 28) eine feine Pr ene von rothem Juchtenleder mit 2 Notizbüchern , 29) zwei Stück assenschein-Mappen, wovon die eine sehr defekt, die andere noch neu; 30) eine vicreckige Blechplatte aus einem Blechfkasten, mit Ringgriff, circa 6 Zoll breit und 7 Zoll lang, 31) eine größere blecherne Sparbüchse, sehr alt, 32) eine fleinere R noch neuer, mit messingenem Bange h beide Sparbüchsen mi Geld, doch wohl nicht Über 20 Thlr., 33) eine Denkmünze von weißem Metall, höchst wahrscheinlich Silber, etwas größer wie ein Zwoei- thalerstück, aber dünner/, auf der einen Seite. mit Inschrift, auf der anderen Seite mit einem Bildniß, 34) einige feine alte Silber-

11ck mit Wildemanns -Prägung, namentlich ein Wildemanns®- Eb 35) cine Düte mit Wildemanns-Pfennigen, etwa 144 Stü 36) an baarem couranten Gelde: 1n ciner Rolle 50 Thlr., drei Rollen in % à 10 Thlr. = 30 Thlr., diverses Geld, u. a. ein- erollte Silbergroschen, im Ganzen 50 Thlr. 37) In einem mitge- ohlenen Briefe von W. Mathies in Herzberg eine gar nene preußische

Banknote über 100 Thlr. Göttingen, den 15 Mai 1868.

Kronanwaltschaft des Königlichen Obergerichts.

Für den Kronanwalt : Frhr. Bütemeister.

Handels- Register. | Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Unter Nr. 1118 des Gesellschafts - Registers woselbst die hiesige

Handlung, Firma: Th. Baldenius Söhne,

und als deren Jnhaber die Kausleute 1) Carl U Taius Samuel Baldenius®,

2) Emil Ernst Ottokar Baldeniuu j | secarcit Leben if zufolge heutiger Verfügung eingetragen:

Emil Ernst Ottokar Baldenius is aus der Der Kaufmaun Sch Ld ausgeschieden , der Kausmann

: t durch / L N Sani Baldenius zu Berlin seßt das Han-

chäft unter unveränderter Firma fort. U eleide Nr. 5257 des Firmen-Registers).

5 8 Firmen-Registers is} heut i | R Viufiüna Erri Arminius Samuel Baldenius zu Berlin

r der Handlung, Firma: L e Baldenius Söhne,

Die unter Nr. 1901 des Firmen - Registers cingetragene hiesige

Isidor Jsaacsohn, Inhaber Kaufmann Jsidor Jsaacsohn, ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.

Die unter Nr. 3181 des Firmen - Registers eingetragene hiesige

Firma : »August Pohl«, Inhaber Kaufmann August Moses Pohl, ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung..im Register gelöscht.

Dié Gesellschafter der hierselb unter der Firma: C. A. Riedel & Ebel, Fabrication von Petroleumlampen, (Geschäftslokal : Mariannenplazß 7) am 1. Mai 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind 1) der Gürtlermeister Carl August Friedrich Riedel, 2) der Kaufmann Emil Gottlieb Ferdinand Ebel, beide zu Berlin. : Dies is} in das Gesellschafts-Register des unterzeichneten Gerichts unter Nr. 2318 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Die Gesellschafter der hierselb unter der Firma: Emil Landé & Co.,/ Cigarrenfabrication, Geschäftslokal: Friedrichsstr. 217, am 17. April 1868 errichteten offenen Handels-Gesellschaft sind die Kaufleute , 1) Emil Lande, 2) Michaelis Loewinsohn, beide zu Berlin. : i Dies is in das Gesellschafts-Negister des unterzeichneten Gerichts unter Nr. 2319 zufolge heutiger Versügung eingetragen.

Unter Nr. 1112 des Gesellschafts-Registers is zufolge heutiger Ver- | ingetragen : i E Die Eigenschaft des Kaufmanns Johann Thomas Zink alsZLiquidator = N ab aa ponholz in

ist erloschen und statt seiner der Kaufmann Carl Holschau zu Berlin zum Liquidator ernannt.

Berlin, den 16. Mai 1868. i M Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

C IGIE E Ier

Die in unserem Firmen - Register unter Nr. 205 eingetragene Firma Louis Gase O Goa ist erloshen und im Register heute elöscht. | / Posen, den 13. Mai 1868.

£& Königliches Kreisgericht.

| Firma :

I. Abtheilung.

unser Gesellschafts-Register is sub Nr. 13 die aus den Kauf- R C, F. E A Alois Reisner, beide zu Wansen 1wohn- haft, seit dem 4. Mai 1868 unter der Firma:

»Gebr. Rcisner zu Wansen« Z i bestehende offene Handelsgesellschaft zufolge Verfügung vom 15 Mai 1868 heut eingetragen worden.

Ohlau, den 16. Mai 1868. i Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. n unser Genossenschafts-Register ist auf Grund vorschriftämäßi- er a in Genossenschaft sub laufende Nr. 3 unter der ‘Vorschuß-Verein zu Schweidniß. Eingetragenc Genossenschaft. Siß M Au Ki h achstehenden Rechtsverh B ets A des Gesellschastsverirages ist der 16. Juli 1867. is Gegenstand des Vnternehmens 1}! der Betiieb eints Bankgeschäft Behufs gegenseitiger Beschaffung der 1n Gewerbe uit Wirth- \chaft nöthigen Geldmittel auf gemenschaftlichen Kredit.

st besteht : i A M A Va, Direktor Kämmerer und Stadtrath Emerich,

b) dem Kassirer Kaufinann Exncr/ A 0) dem Scriftführer Kaufmann J. A. Kaiser, ammtlih aus Schwweidnl : i Die Seläinttha tür den Verein geschicht dadur, dafi die ae den zu der Firma des Vereins ihre Namensunterschrift \inzus- fügen. Rechtliche Wirkung für den Verein hat die Zeichnung aber nur, wenn sie mindestens von 2 Vorstandsmitgliedern, gee \hchen ist. Alle Bekanntmachungen und Erlasse in Bereins- Angelegenheiten ergehen untkr dessen Firma und werden min- destens von 2 Vorstandsmitgliedern U TAEIEE, Zur Ver- öffentlichung seiner Bekanntinachungen bedient der Verein der »Obrigkeitlichen Bekannimachungen« und des Kreisblatts. am 9. Mai 1868 eingetragen worden. Das Verzeichniß der Gr-nossen- hafter fann jeder Zeit bei dem Königlichen Kreisgericht hierselbst cin» eschen werden. d a9 "Schweidniß: den 9. Mai 1868.

(jeßiges Geschäftslofal: Linienstr. 145), eingetragen.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung k.

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