1868 / 118 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Allerböcchster Erlaß vom 20. April 1868, betreffend die Acn-

E e _8 der Polizei-Ordnung für die Häfen und Binnen-

gewässer von Stettin und Swinemünde vom 22. August 1833 ent- haltenen Vorschrift bezüglich der Meldung der Schiffer.

Auf Jhren Bericht vom 16. April d. J. will Tch die im §. 8 der Polizei-Ordnung für die Häfcn und Binnengewässer von Stettin und Swinemünde vom 22. August 1833 entbaltene Vorschrift, nach welcher der Schiffer soglei, nachdem ein Schisf im Hafen vor Anker gelegt ist, sich mit dem Lootsen ans Land begeben und durch seine Schiffs- papiere auf dem Schifffahrts-Polizeibüreau \ih legitimiren muf, hier- durch aufheben und genebmigen, daß über die Meldung der Schiffer das Geeignete dur lofalpolizeiliche Anordnung festgeseßt werde.

Berlin, den 20. April 1868. U

Wilhelm.

Gr. v. Jhßenpliß. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Allerhöchster Erlaß vom 4. Mai 1868, betreffend die Abâän- derung des §. 54 des Revidirten Reglements für die Provinzial-Feuer- Sozictät der Rheinprovinz vom 1. September 1852.

Auf den Bericht vom 28. April d. J. will Tch nach dem An- trage in der beilicgenden Adresse des 19. Rheinischen Provinzialland- tages vom 2. April d. J. den leßten Saß im §. 54 des »Revidirten Reglements für die Provinzial-Feuer-Sozietät der Rhcinprovinz« vom 1. September 1852 (Geseß-Samml. S. 668) hiermit dahin abändern:

»Auch Gas-Explosionen werden als Brandschäden behandelt. Die nicht durch Feuer entstandenen Schäden dagegen, welche von Erdbeben, Sturm, Pulver und sonstigen Explosionen, oder ähnlichen Natur- Ercignissen herrühren, sind von der Vergütung ausgeschlossen.“ Die Sozietäts-Direction ist jedoh ermächtigt, auch in diesen Fällen gegen Explosions - Gefahr zu versichern, wenn ein besonderer durch Vezein- barung zu bemessender Beitrag dafür übernommen wird.«

Dieser Erlaß ist durch die Geseßp-Sammlung zu veröffentlichen.

Berlin, den 4. Mai 1868. j

Wilhelm.

Gr. zu Eulenburg. An den Minister des Jnnern.

Das 32. Stück der Geseß - Sammlung, welches heute auß- gegeben wird , enthält unter

Nr. 7080 den Allerböchsten Erlaß vom 28. März 1868, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau einer Kreis - Chaussce von Dalheim, im Kreise Büren , Regie- rungsbezirk Minden, über Merhoff und Oisdorf bis zur Arns- berg-Beverunger Staatsstraße bei Westheim; unter

Nr. 7081 das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Jn- haber lautender Obligationen der Stadt Eisleben, Regierungs- bezirk Merseburg, zum Betrage von 25,000 Thalern. Vom 17. April 1868; unter

Nr. 7082 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. April 1868, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Ge- meinden Greven und Nordwalde für den Bau und die Unter- haltung einer Gemeinde - Chaussee vom Bahnhofe Greven an der Westfälischen Eisenbahn im Kreise Münster nah Nord- walde, im Kreise Steinfurt, Regierungs8bezirks Münster; unter

Nr. 7083 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. April 1868, betreffend die Aenderung der im- §. 8 der Polizei-Ordnung für die Häfen und Binnengewässer von Stettin und Swinemünde vom 22. August 1833 enthaltenen Vorschrift bezüglich der Mel- dungen der Schiffer; und unter

Nr. 7084 den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Mai 1868, be- treffend die Abänderung des §. 54 des Revidirten Reglements für die Provinzial - Feuersozietät der Rheinprovinz vom 1. September 1852.

Berlin, den 20, Mai 1868.

Geseßz-Sammlungs8-Debits-Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die Baumeister Oberbeck und Middeldorf sind zu Königlichen Eisenbahn-Baumecistern ernannt und im Bezirk der Oberschlesischen Eisenbahn angestellt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal: Angelegenheiten.

Der Privatdocent Lie. theol. Georg Wilbelm Her- mann Weingarten ist zum außerordentlichen Professor in der theologischen Fakultät hiesiger Universität ernannt worden.

Ministerium des Jnnern. Erlaß vom 5. Mai 1868 betreffend die straffreie Rük- kehr der Militairpflichtigen und Personen des Beurlaubten- standes aus der Provinz Hannover. , Des Königs Majestät haben mittelst Allechöchster Ordre vom 3. d. Mts. Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß den-

jenigen Militairpflichtigen und Personen des Beurlaubtenstan- es aus der Provinz Hannover, welche, ohne anderweiter \traf- barer Handlungen schuldig zu sein, sih der militairischen Dienst- pflicht entzogen haben, die straffreie Rückkehr in die Heimath bis zu einem demnächst von Sr. Majestät zu bestimmenden

Termi'ine gestattet werde.

__ Diese Bestimmung findet jedoch keine Anwendung auf die- jenigen Militairpersonen, welche aus dem aktiven Dienste desertirt sind, sowie auf die ehemals hannöverschen Offiz:ere und Unter- offiziere, welche sich an militairisch organisirten Vereinigungen im Auslande betheiligt haben.

__ Ew. Erlaucht seße ich mit Bezugnahme auf meine Ver- fügung vom 3. d. Mts. zur gefälligen weiteren Veranlassung in Ihrem Ressort hiervon ganz ergebenst in Kenntniß.

Berlin, den 5. Mai 1868. Der Minisier des Jnnern. Graf zu Eulenburg. An den Königlichen Ober-Präfidenten der Provinz Hannover, Herrn Otto Grafen zu Stolberg- Wernigerode, Erlaucht in Hannover.

Jch lasse Jhnen beifolgend Abschrift Meiner heute an den Minister der au8wärtigen Angeiegenheiten erlassenen Ordre zu- gehen, worin Jch der darin bezeichneten Kategorie von Militair- pflichtigen und Personen des Beurlaubtenstandes aus der Pro- vinz Hannover, welche sih ihrer militairischen Dienstpflicht ent- zogen haben, die straffreie Rückkehr in ihre Heimath gestatte. Sie haben hiernach in Jhrem Ressort das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 3. Mai 1868.

IV ilhelm.

H Graf zu Eulenburg. An den Minister des Jnnern.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Jch ugen, daß denjenigen Militairpflichtigen und Personen des Beurlaub- tenstandes aus der Provinz Hannover, welche, ohne anderweiter strafbarer Handlungen schuldig zu sein, sih der militairischen Dienstpflicht entzogen haben, die straffreie Rückkehr in die Hei- math bis N einem demnächst von Mir zu bestimmenden Ter- mine zugesagt werde. Auf diejenigen Militairpersonen, welche aus dem aktiven Dienste desertirt sind, so wie auf die ehemals hannöverschen Offiziere und Unteroffiziere, welche sih an mili- tairish organisirten Vereinigungen im Auslande betheiligt haben, findet dicse L feine Anwendung. Jch überlasse Jhnen biernach in Jhrem Ressort das Weitere zu veranlassen. Die Minister des Krieges, des Jnnern und der Justiz, so wie den kommandirenden Gencral des 10. Armee-Corps habe Jch hicr- von in Kenntniß geseßt. Berlin, den 3. Mai 1868.

(gez.) Wilhelm. Graf von Bis8marck-Schönhausen. An den Minister der auswärtigen Angelegenheiten.

_ Verlín, 20. Mai. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Zur Anlegung der dem General - Lieutenant Grafen von Bi8marck-Bohlen, Kommandanten von Ber- lin, und dem Hauptmann Freiherrn von Ende vom Kaiser Alexander Garde: Grenadier-Regiment Nr. 1, Adjutanten beim Gouvernement von Berlin , von des Kaisers von Rußland Majestät verliehenen Decorationen, resp. des St. Annen-Ordens erster Klasse und des St. Wladimir-Ordens vierter Klasse, Aler- höchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 19. Mai. Se. Majestät der König nahmen heute Voruuttag den Vortrag des Generals der Jufanterie und General-Adjutanten von Brauchitscy und darnach den des Geheimen Kabinetsraths von Mühler entgegen. Um l Uhr empfingen Allerhöchstdieselben den Major Freiherrn von Quadt und Huchtenbruck vom 1, Westfälischen Jufanteric- Regiment Nr. 13, welcher die Ehre hatte, Sr. Majestät dic Orden seines verstorbenen Vaters, des Generals der Junfanterie a. D. Frhrn. von Quadt und Hüchtenbruck, zurückzureichen. Um 2 Uhr ertheilten Se. Majestät dem Wirklicben Geheimen Rath von Olfers und um 4 Uhr dem Staatsminister a. D. von Bodelschwingh Audienz.

__— JhreMajestät die Königin cmpfing am 17, d. M. wie aus Baden gemeldet wird, daselbst den Besuch Sr. Groß- herzoglichen Hoheit des Prinzen und Jhrer Kaiserlichen Hoheit

der Prinzessin Wilhelm von Baden.

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Jn der gestern abgehaltenen Plenarsizung des Bundes- rathes des deutschen Zollvereins führte der Graf von Bis- marck - Schönhausen den Vorsiz. Der von den vereinigten Ausschüssen für ZJoll- und Steuerwesen, sowie für Handel und Verkehr vorgelegte Gesehentwurf, betreffend den Vereins - ZJoll- tarif vom 1. Juli 1865, wurde genehmigt. Nach demselben sollen die durch den Vertrag vom 9. März d. J. für die Einfuhr aus Oesterreich nach dem Zollverein vereinbarten ZJoll- befreiungen und Jollermäßigungen für die Einfuhr aus allen Ländern mit der Einschränkung in Wirksamkeit treten, daß die Dollermäßigung für Wein , Most, Cider nur auf die Erzeug- nisse derjenigen Länder Anwendung findet, welche den Zollverein

leih den meistbegünstigten Nationen behandeln. Die von dem räsidenten Simson mitgetheilten Resolutionen des ZJollparla-

ments, betreffend die Rinderpest und die indirekten Steuern in

Hessen, wurden den Ausschüssen überwiesen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sigzung des deutschen Jollparlaments theilte der Präsident Dr. Sim- son, nachdem der Schluß der General-Debatte unmittelbar nach der Rede des Abg. Dr. Braun (Wiesbaden) angenommen worden, dem Hause mit, daß ihm während der eug ein Gesebentwurf zugegangen sei, dur welchen die durch den ôster- reichischen Handelsvertrag festgeseßten Zoll-Ermäßigungen auch auf die übrigen Staaten ausgedehnt werden, mit Ausnahme des Jolls auf Wein, Most und Cider. Der Gesey-Entwurf wurde zur A ONLeragng im Plenum gestellt. Schluß der Sigun Uhr.

: Pie heutige (16.) Sißung des Deutschen Zoll-Parla- ments wurde um 10: Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von Mitgliedern des Bundesraths des Zollvereins waren anwesend: der Vorsizende des genannten Bundesraths Graf v. Bismarck-S ch önhausen, der Präsident des Bun- deskanzleramtes Delbrü ck, General - Steuer - Direktor von Pommer-Esche, Ministerial - Direktor v. Philips8born, Staats-Rath von Weber, Geheimer Finanz - Rath von Thümmel, Minister von Linden, Ober - Finanz - Rath Riecke, Gesandter v. Türkheim, Ministerial-Rath Kilian, Geheimer Regierungs - Rath Hofmann, Geheimer Ober- Steuerrath Ewald, Staats-Rath v. Müller, Minister von Waßtdorf, Geheimer Rath von Liebe, Senator Dr. Cur- tius und der Kommissarius Geh. Regierungs-Rath Dr. Mi- chaelis. : : ;

“Der Prásident theilte mit, daß er zu Referenten über das aéseß, M den Vereins-Zolltarif vom 1. Juli 1865, die Ábgg. Freiherr von Patow und Diffené ernannt habe. Die Tagesordnung - begann mit For N der Vorberathung im Plenum. über den Entwurf eines Gesehes, betreffend die Ab- änderung des Vereins-Zolltarifes vom 1. Juli 1865. Der An- trag des Abg. Dr. Braun : die Deballe mit Nr. 111 des -Geseß- entwurfes: »Mit einem Eingangs8zolle werden belegt: Mineralöle, roh und gereinigt, für M ise & A n Sgr. oder 525 Kr.«

veainnen, wurde vom Hau]je genehmigt. A Iu e er Debatte über Nr. Ul. betheiligten sich die Abgeord- neten Freiherr von Thadden , Freiherr von Patow, Günther, Graf Bethusy-Huc, welche für die Vorlage sprachen , und die Abgeordneten M. Barth, Oehmichen, Grumbrecht, Lasker, welche

| erklärten. , M Maikrend der Rede des Abg. Günther übernahm der erste

Vice-Präsident S Fürst von Hohenlohe-Schil-

i i den Borsih. |

Rae wurde bei N Abstimmung mit timmen gegen 99 verworsen.

M Dai, der Spezialdebatte war darauf Nr. 1.: »Vom

i é freit werden folgende Gegenstände. « Eingangszoll befre! [oge Shluß des Blattes.)

Ueber die Zustände im Regierungs - Bezirk Königsberg bringt die »Prov. Corresp.« folgende weilere Mittheilungen:

Auch in den leßten 14 Tagen is die besonders günstige Witterung von wohlthätigstem Einfluß auf die Beseitigung des Nothstandes ge- E tegenbali zum Arbeits - Verdienst für die gewöhnlichen Hand- arbeiter is in ausreihendem Maße vorhanden. j

In der Lage des kleinen Handwerkerstandes macht sich die allge- meine Verbesserung der Situation zwar ebenfalls, jedo nur sehr all- máälig geltend, so daß hier noch immer viel Dürftigkeit anzutreffen ist.

Auch der allgemeine Gesundheitszustand bessert sich allmälig

mehr und mehr , und namentlich ist der Typhus fast überall in wei- ,

terem Abnehmen begriffen. N

In Rücksicht auf die eingetretene Erweiterung der Armee ist, drn iptilit. Wocdenbl. zufolge, mittelst Allerhöchster Kabi- nets-Ordre vom 30. v. M. genehmigt worden, daß fortan ali- jährlich bei acht Armee-Corps Generalstabs-Uebungsreisen statt- finden und daß in diesem Jahre die qu. Reisen bei dem Ls Di) 4,, 6., 7., 9., 10. und 11. Ärmee-Corps abgehalten werden.

Nach den beim Ober-Kommando der Marine eingegan-

enen Nachrichten ist S. M. S. »Niobe« am 18. Mai von England nach Kiel in See gegangen.

Sachsen. Dresden, 19. Mai. Jn der Ersten Kam- mer gelangte heute der Deputationsbericht Über das Königliche Dekret, die ME 1 YeL ans beziehentlich Abänderung einl1- ger Artikel des Strafgeseßbuchs 2c. betreffend. Bezüglich der Aufhebung der Todesstrafe ist die Deputation zu einem gemeinsamen Votum nicht gelangt, indem sich die Ma- jorität derselben f ür die Abschaffung der Todesstrafe, die Mi- norität aber gegen diese Abschaffung ausspricht. Die Debatte, welche sich über diesen Gegenstand entspann, füllte die ganze Sißung und wurde erst in der anberaumten Abend- sizung beendigt. Bei der Abstimmung wurde die Aufhebung der Todesstrase mit 22 gegen 15 Stimmen N Die bie 0 der körperlichen Züchtigung wurde einstimmig genehmigt. j

_— Die Zweite Kammer berieth heute den Deputations- bericht über das Allerhöchste Decret Nr. 106, die juristischen Personen betresfend. Ohne Debatte ist die Kammer fast überall den Beschlüssen der Ersten Kammer beigetreten, und haben den- nach sämmtliche Paragraphen des Geseßentwurfs, welcher in der Hauptsache dahin Bestimmung trifft, daß, abgesehen von Stiftun- gen und Anstalten oder Vermögensmassen, deren Ueberwachung der Natur der Sache nach zur Kompetenz der Verwaltungsbehör- den gehört und bei welchen die Erlangung der juristischen Persön- lichkeit nah Maßgabe des Zweckes derselben von stillschweigen- der oder ausdrülicher Anerkennung von Seiten der betxessen- den Verwaltungsbehörde abhängt, die geseßlich erforderliche Staatsanerkennung einer juristischen Person ganz einfah durch den Eintrag in ein Genossenschafts-Register begründet werden soll, welches bei dem betreffenden Gericht8amte oder Handels- gerichte zu halten ist, Annahme gefunden. Hinsichtlich des Kgl. Dekrets, den Entwurf eines Gesehes für die Studirenden auf der Universität Leipzig betreffend, trat die Kammer dem von der jenseitigen Kammer gefaßten Beschlusse ohne Debatte ein- stimmig bei, welcher dahin geht, die Kgl. Staatsregierung zu ersuchen, den gedachten Geseßentwurf wiederum zurückzuziehen und denselben nah Befinden der nächsten Ständeversammlung zur Berathung vorzulegen. :

Gotha, 19. Mai. Die gestern ausgegebene Nr. der »Ge- seysammlung für das Herzogm Gotha« publizirt das Gescy, die Contrahirung ciner Staatsanleihe von 850,000 Thalern betreffend, vom 5. Mai 1868. j

Hessen. Darmstadt, 19. Mai. Das gesiern erschie- nene Regierungsblatt enthält u. A. das Geseh, die Todeserklä- rung von Personen, welche an dem Feldzuge des Jahres 1866 Theil genommen haben und vermißt werden, betreffend ; sowie das Reglement , das Verfahren bei Anträgen auf Zurückstel- lung Militärpflichtiger in Berücksichtigung häuslicher 2c. Ver- hältnisse betreffend. i

Baden. Karlsruhe, 18. Mai. Das heute erschienene Regierungsblatt enthält u. A. eine Allerhöchstlandesherrliche Verordnung, die Beaufsichtigung und Leitung des Mittelschul- wesens im Großherzogthum betreffend. i

Bayern. München, 18. Mai. Jm Königlichen Staats- ministerium des Jnnern wird jeßt die Vollzugs - Instruction zu dem Gesey über Heimath, Verehelihung und Aufenthalt, welches mit dem 1. September d. J. in Kraft und Gültigkeit tritt, ferner der Geseßentwurf, die künftige Bürgerwehr betref- fend, ausgearbeitet. Jn leßterem Betreff war kürzlich eine aus Stabsoffizieren und Distrifts-Jnspektoren der jeßt noch bestehen- den Landwehr älterer Ffrmation zusammengeseßte Kommission zu Berathungen über Vorschläge hier zusammengetreten, welche der Staatsregierung über die zweckmäßigste Organisation der künftigen Bürgerwehr gutachtlihh mitgetheilt werden sollen, um etwa bei der Ausarbeitung des bezüglichen Gesegentwurfs Be- rücksichtigung zu finden.

Oesterrei. Wien, 19. Mai. Jn der heutigen Sißung des Abgeordnetenhauses wurden bei der Berathung Über den Voranschlag des Staatshaushaltsetats für 1868 die Erfor- dernisse für den Kaiserlihen Hofstaat, den Reichsrath, den Staatsrath, den Ministerrath, die Ministerien des Jnnern, der Finanzen , des Handels, des Kultus und des Unterrichts, und ebenso die Kosten für die ostasiatische Expedition unverändert bewilligt.

E Die »Oesterreichishe Korrespondenz« meldet: Der neu ernannte außerordentliche Gesandte Oesterreihs am belgischen Hofe, Graf Viythum, hak heute den vorgeschriebenen Eid in die Hände des Kaisers geleistet. : i

Pesth, 18. Mai. Jn der heutigen Sißung der Magna- tentafel wurde der Antrag Tomasanyi 8, das Haus möge sich in drei Sectionen theilen, angenommen. ;

Der Geset-Entwurf und die Konzessions-Urkunde über die Alfölder Bahn wurden verlesen und der morgen zu wählenden Communications-Section zugewiesen. -

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