1868 / 125 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ferenten bereits entnehmen konnten, daß au die Herren der Wissenschaft in Deutschland bisher über die Sache geschwiegen haben. Die Fragen, die sich zunächst aufdrängen mußten, indem man mit der vollsten Sympathie die Sache erwog, waren dreifache; erstens ist noch Zeit vorhanden ; zweitens sind Personen vorhanden ; und drittens ist Geld vorhanden? |

Es is keine Frage, daß vollkommen Zeit vorhanden ist, um bis zum 18. August eine Anzahl von Beobachtern und Apparaten in Triest einzuschiffen und über den Jsthmus von Suez und das rothe Meer nah Aden zu führen ; aber darauf kommt es allein nit an. Ein Phänomen wie das, um welches es fich hier handelt, bietet sehr vielseitige Gesichts- punkte dar; man kann nicht ohne Weiteres eine Anzahl von Personen mit Apparaten ausse#den und es ihnen Überlassen, was sie schen wollen, ihnen die Fragen überlassen, die sie an die Natur stellen wollen und die sie beantwortet haben wollen ; mit einem Worte, es i} für ein solches Unternehmen, wenn e zur Ehre der deutschen Wissenschaft gereichen soll, ein Programm nöthig ; ein solches Programm kann aber weder der Reichstag noch der Bundesrath aufstellen ; es muß dies Sache der Wissenscha t sein und ich weiß nicht, ih kann es nicht bejahen oder verneinen, ob die Männer der Wissenschaft mit einem solchen Programm rechtzeitig fertig werden können. |

Die zweite Frage ist die der Personen. Diese Frage war von Saule aus diejenige, Über deren günstige Lösung man am wenigsten Zweifel haben konnte, und ih werde später die Ehre Uf c darauf zurückzukommen; diese Frage sehe ih als ge-

an.

Die dritte Frage is die des Geldes, und da ist kein Zweifel, daß der Norddeutsche Bund als solcher für diesen Zweck gar kein Geld hat. Dispositionsfonds für allgemeine _wissen- schaftlihe Zwecke, wie sie auf den Budgets der einzelnen Staaten stehen, stehen auf dem Budget des Norddeut- hen Bundes nicht; der einzige kleine Dispositionsfonds, der sich auf dem Budget des Norddeutschen Bundes findet, ist für andere Zwecke, für Bundesaufgaben vollständig in Anspruch genommen; also in dem Bundes-Fond unmittelbar ist Geld nicht da. E8 fkann \ich nur darum handeln, ob durch einen gemeinsamen Beschluß der Bundes-Regierungen die Mittel an- geschaft werden sollen, und um einen solchen Beschluß fassen

können, bedarf es vor allen Dingen einer einigermaßen also eines sichern Anschlages. {wer ist, liegt in der

U ficheren Grundlage über die Kosten, | Daß ein solcher Anschlag außerordentlich h Natur der Sache und ist auch durch das, was bisher hier bei-

gebracht ist, hinlänglich erwiesen. In der Petition , die Ihnen vorliegt, ist von 6000 Thlr. die Rede, in dem Kommissions- bericht is von 10,000 Thlr. die Rede und Sie haben heute von dem Herrn Referenten vernommen, daß zuleßt von 16,000 Thlr. die Rede war. will auf diese Zahlenfrage nachher noch zurückkommen. Hätte die heute hier stattfindende Verhandlung gestern stattgefunden, so würde ih mit diesen Bemerkungen haben schließen müssen und eigentlich daraus feine an- dere |Folge als die haben ziehen können, daß man in der That [vor einem nicht greifbaren Plane ste et, den man, weil er nicht greifbar ist, nicht anfassen kann. Seit N hat fich allerdings die Lage genen wie der Herr Referent bereits mitgetheilt hat, hat die deutsche asironomische Gesellschaft in einer von Direktoren der hiesigen und der Leipziger Sternwarte unterzeichneten Vorstellung sich an den Herrn Bundeskanzler gewendet und einen Gründungéplan über die Expedition vor- gelegt. Dieser Gründung8plan enthält ein wijsenschaftliches Programm, wie _ ich es angedeutet Me auch noch nicht, er betont nach dieser Seite hin nur, daß dieses Phänomen die Aussicht eröffne, durch die rage Analyse des Lichts das Wesen der Leuchtprozesse de Sonnenkörpers näher zu ergründen. Er ehet näher ein auf die Personen, bringt eine Anzahl von Per- onen in Vorschlag, an deren Qualification ih, für meinen Theil, nicht den mindesten Zweifel habe, bezeichnet näher die Instrumente, die für die Expedition nöthig sein würden, giebt an, welche Instrumente. von der astronomischen Gesellschaft selbst e t werden können, welche Instrumente neu zu beschaffen eien, welche Aenderungen und Ergänzungen die von der astrono- mischen Gesellschaft herzugebenden Jnstrumente noch zu erfahren haben, und stellt einen Kostenanscßlag auf, der darauf beruhct, daß eine photographische Station in Aden etablirt werden soll, und eine astronontische Station auf dem Plateau von Decan. Der Anschlag, der beigefügt ist, {ließt nit 16,000 Thlr. ab. Nach Allem, was ih indessen von indischen Reisenden gehört habe, würde ih immer noch annehmen, daß er etwa um 10,000 Thlr. hinter der Wirklichkeit zurückbleibt. Ich bemerke wieder- holt, daß dieser Plan gestern eingegangen ist, daß es also die Zeit nicht gestattet hat, die einschlägigen Fragen näher zu er- ortern und insbesondere innerhalb des Bundesraths unter den Vertretern der einzelnen Bundesregierungen die Frage auf dicser ersten, etwas festeren Grundlage näher zu besprechen.

Ich bin also in Beziehung auf Dasjenige, was in Folge des vorliegenden Antrages, wenn er angenommen werden sollte von Scilen des Bundes§rathes beschlossen werden möchte, nicht in der Lage, irgend eine Erklärung abzugeben; ih habe mi aber für verpflichtet gehalten, auf die verschiedenen Seiten welche die Sache darkietet und deren Schwierigkeiten ih nicht zu unterschäßen bitte, hier aufmerksam zu machen.

In der Diskussion über den die Aufhebung der Shuld- haft betreffenden Geseß-Entwurf nahm der Geheime Ober-Justize Rath Dr. Pape das Wort wie folgt:

,_ Meine Herren! Der Entwurf hebt die Schuldhaft nit gänzlich auf, er enthält zwei Beschränkungen, die beide nicht unbe- anstandet geblieben sind. Diese Beschränkungen sind : 1) die Schuld- hast soll bestehen bleiben, soweitandere als Geld-und ähnliche Schul- den den Gegenstand der L eaen bilden ; 2) diese Aufhebung soll eine gewisse Art des Sicherheitsarrestes nicht er reifen. Jch wende mich zu der ersten Beschränkung, welche in Een §. 1 der Vorlage ihren Ausdruck gefunden hat, und gegen welche das Amendement des Abg. Reichensperger gcrichtet ist. In Gemäßheit dieser Beschränkung wird die Schuldbaft statthaft bleiben, so weit sie de aeseWlch zugelassen is zur Erzwingung einer von dem Willen des Schuldners abhängigen Handlung oder ähnlicher Verpflichtungen. Tr diese Beschränkung sprechen aber auch die gewichtvollsten Gründe. Meine Herren, nichts liegt mir ferner, als die Behauptung, die Qulässigkeit der Schuldhaft in den be- treffenden &ällen sei unentbehrlich. Die Behauptung könnte nicht richtig sein, weil es Recht8gebiete giebt, in welchen die Schuld- haft in jenen Fällen nicht besteht, ohne daß sie vermißt wird; wohl aber behaupte ich, daß, wenn die Schuldhaft da, wo fie landeSgeseßlich anerkannt ist, aufgehoben würde, hin und wieder in den einzelnen partikularen Executionsordnun en Lücken ent- stchen müßten, welche der Geseßgeber sofort auszufüllen hätte. Ein Beispiel wird dieses klar machen. Das Gescÿ verordnet, daß der Schuldner, welcher zu einer von seinem Willen abhän- gigen Handlung oder Unterlassung verurtheilt ist, im Wege des

chuldarrestszurErfüllung seiner Verp ihtung angehalten werden kann. Wenn nun, meine erren, das Geseß und dies trifft nach einigen Rechten, wenn schon nicht nah preußischem Rechte, zu dem Gläubiger keine anderen Executionsrechte verleiht, so ist der- selbe schußlo ,, wenn nicht die betreffende Lücke durh das Gesetz sofort ausgefüllt wird. Die Ausfüllung solcher Lücken unter- liegt im Allgemeinen keinen großen Schwierigkeiten ; es werden Bestimmungen über die Befugniß der Gerichte zur Androhung und Gestsezung von Strafen genügen oder Vorschriften, welche in- ähnlicher Weise helfen. Allein diese Vorschriften werden den einzelnen partikularen Prozeßrechten sein müssen, je nachdem sie für dieses oder jenes Rechts- gebiet ergehen. Unbegründet ist der Einwurf des Abge- ordneten Waldeck, es genüge die Befugniß des Gläubigers, das Interesse zu liquidiren. Diese Befugniß des Gläubigers ist, wenn au wohl nicht gerade nach preußischem Recht , wohl aber nach anderen Partikularrechten beschränkt, indem fie ab- hängig gemacht ist von der O Verurtheilung des Schuldners zur Leistung der andlung , dem Ablauf der Judikatfrist oder von fruchtlosen Executionsversuchen. Es sind also Bestimmungen für diese Partikularrechte zur Erleichterung der Liquidation des Interesses erforderlich, Bestimmungen, die wieder verschieden sich al können, je nachdem man das eine oder das andere Partikularret ins Auge zu fassen hat.

Noch mehr, meine Herren, in einzelnen Partikularrechten ist der Recht8grundsayz nicht anerkannt, oder mindestens streitig: die Willenserklärung , zu welcher ein Schuldner verurtheilt ist, wird durch die Rechtskraft des Urtheils ersezt. Wenn dieser Rechtsgrundsaytz fehlt, so würde der Os offenbar zu kurz kommen, wenn er auf das Recht der Liquidation des nteresses beschränkt wäre, wie sich sofort ergiebt, wenn Sie ich einen vermögenslosen Schuldner denken. Endlich, meine Herren, be- ruht die Zulässigkeit des Schuldarrestes mitunter auf ganz besonderen legislativen Erwägungen, so daß im Falle ihrer Aufhebung vielleicht andere legislative Maßregeln nöthig werden oder doch in Frage kommen. Dahin ge- hôren die Bestimmungen der Gejeze über die Zulässigkeit der Körperhaft gegen die Matrosen und Dienstboten, welche den Antritt oder die Fortsezung des Dienstes versagen. Ich glaube wohl, daß alle diese Hindernisse sich beseitigen lassen, auf der andern Seite bin ih aber der Ansicht, daß erst durch die zu- tünftige gemeinsame Civil-Prozeßordnung die Beseitigung in befriedigender Weise erfolgen kann. Jn dem gegenwärtigen, 1h möchte sagen, interimistischen Geseße muß die Beschränkung festgehalten werden wegen der Unmöglichkeit, alle die verschiede- nen partikularen Rechte, die demnächst dem-gemeinsamen Civil- Prozeßrecht zu weichen haben, gebührend zu berücksichtigen. Es ltann aber auch aus der Beschränkung unmöglich ein Uebel- stand entstehen , der irgend in das Gewicht fiele. In allen

Betracht kommenden Fällen handelte es sih stets nur darum,

anzupassen und verschieden

Länge gleihweit nord- und südwärts vom 45.° n. B.

D das Are

Längenmaße ,

[h die feinen Gewichte, das Dezigramm, das

Mwichtsordnung

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das Zentigramm (=

den bösen Willen des Schuldners zu beugen, so daß also kaum in cinem Falle die nachtheiligen Folgen der Schuldhaft sich gel- tend machen können. Dann aber sind erfahrungsmäßig die bezüglichen Fälle im Allgemeinen selten, weshalb die praktische WVirfsamkeit und Bedeutung des Gesehes durch Aufrechthaltung der Beschränkung fast gänzlih unberührt bleibt. Mit Rücksicht hierauf wird es gewiß den Vorzug verdienen, jene Beschränkung wenigstens vorläufig nicht fallen zu lassen und die weiteren Reformen der späteren Legislation Über das gemeinsame Civil-

prozeßrecht vorzubehalten.

Das metrische Maß- und Gewichtssystem, welches dem dem Reichs- tage des Norddeutschen Bundes vorliegenden Entwurf einer Mafß- und Gewichts - Ordnung für den Norddeutschen Bund zum Grunde liegt, ist aus den Erörterungen hervorgegangen, welche die französische Regierung {hon vor der Revolution, im Jahre 1788 Über eine inter- nationale Maßreform veranlaßt hatte. [8 die englische Regierung dic Aufforderung, durch eine Kommission von Gelehrten beider Na- tionen cin Naturmaß als Grundlage des Maß- und Gewichtesystems ermitteln zu lassen, im Jahre 1790 abgelehnt hatte, schritt die fran- zösische Akademie einstweilen allein vor und E als Urmaß (Mêtre) nit, wie vorgeschlagen, die Länge des Sekun enpendels (d. h. eines Pendels , welches jede seiner Oscillationen Gau in einer ZJeitsckunde zurücklegt , wozu für Paris eine Pendellänge von 0/993867 Meter bforderlich ist), sondern den 10millionten Theil des Erd- meridianquadranten , durch einc neue, sich erstreckende und an beiden Enden an das Meer sih anschließende Gradmessung be- stimmt werden sollte. Auf der ganzen Erde bot nur Frankreich in einem Meridian zwischen den Breiten von Barcelona und Dünkirchen die Gelegenheit zu einer solhen Messung. Als dieselbe im Jahre 1798 beendet war, wurden Gelchrte aus allen Ländern Europa's be- rufen, um das Resultat aus den Messungen zu H Ein Verein von 26 europäischen Gelehrten aus denjenigen Staaten, die sih da- mals nicht im Kriege gegcn Frankreich befanden, arbeitete nun in den ahren 1798 1799 das metri‘che System aus, welches auf dem Graredsaß der Einheit aller Maße und Gewichte 1.nd der Dezimal- Theilung beruht. Da spätere Gradmessungcn gelehrt haben, daß der Quadrant, nach welchem das Meter b-:rechnet war, ein wenig größer ist als 10 Mill. .Meter (nach Befss-:l 10,000,865, nah Chazallon 10,091,790 M.), so sah die französische Regierung von der Ueberein- stimmung des Urmaßes mit einem Gradtheil später ganz ab und ließ einen (der ersten Gradmessu: g r eSendan Platina - Stab von 413,296 Pariser Linien (bei der Temperatur des \hmelzenden Eises) anfer:igen, der als Urmaß (Mêètre) gilt und im Kaiserlichen A:chiv zu Paris aufbewahrt wird. ; ;

Das Meter wird in Zehntel (Dezimeter), Hundertel (Centimeter) und Tausendtel (Millimeter) getheilt. Aus i m leiten sih alle übri- en Maße und Gewichte ab. Als größere Längenmaße dienen das Kilometer (1000 M.) und das Myriameter (10,000 M.), als Feldmaß

100 (IMeter) und das Hektar (10,000 CIMeter). Dre oder Körpermaße ergeben sich aus den Würfeln der das Kubikmeter = 1 Kubikdezimeter, das Kubikdezimeter = 1. Kubikcentimeter, das Kubikcentimeter =-1 Kubikmillimeter, das Kubikmillimeter = einem tausend milliontel Kubikmeter. Das Kubikdezimeter (= einem tausendtel Kubikmeter) bildet die Grundeinheit des Hohlmaßes für trockcne und flüssige Gegenstände, das Litre, welches in Zehntel (Deziliter) und Hundertel (Centiliter) getheilt wird und im Zehnfachen resp. Hundert- fahen die größeren Gemäße des Dekaliter Und des Hefktoliters bildet. Das Kubikdezimeter is} gleichzeitig auh die Gewichtseinheit, indem

dessen genaue

Raum-

F das Gewicht einer Wassermasse von einem Kubikdezimeter bei C.

das Kilogramm darstellt, welches in Zehntel, Hundertel und Tausend- tel (Hektogramme, Dekagramme, (Gramme = '/; 6 Kilogr.) zerfällt und im Zebnfachen (Myriagramm = 10,000 Gramm) das größere Gewicht bildet. Aus der weiteren Dehntlheilung des Gramm ergeben M entigramm und das illigramm (= /, 4 Gramm). ; j /

as metrishe Maaß und Gewicht ‘hat seiner Einfachheit und Zweckmäßigkeit wegen bereits in vielen Anberen Staaten namentlich in Belgien und den Niederlanden, in England, in Spanien und Por-

F lugal, in Jtalien, in Griechenland, in den französischen und italieni-

shen Kantonen der Schweiz, von amerikanischen Staaten in Me ifo, Guatemala, Costarica, Neugranada, Venezuela, Ecuador und Chile Eingang gefunden; in Deutschland hat sih das Gewichtssystem (das Pfund = # Kilogramin), namentlih beim Medizinalgewicht bereits eingebürgert, auch im deutshen Münzvertrage vom 24. Januar 1857 is die Größe der Vereinsmünzen schon nach Millimetern berechnet ; éinige deutsche Staaten haben auch das metrische Maafß bereits ganz oder theilweise eingeführt. Jn Rußland hat \sich die öffentliche eis nung ebenfalls für das metrische System entschieden, welches überdies von der Wissenschaft und der höheren Industrie überall längst adop- tirt ist und {on im Jahre 1865 von der Kommission der deutschen emyees « Versammlung zur geseßlichen Einführung in Deutschland ohlen war. /

Der dem Reichstage vorliegende Entwurf einer Maß- und Ge- für den Norddeutshen Bund führt das metrische System vollständig dur, hat aber, um das Publikum nicht mit zu blelen ungewohnten Maßen und Namen zu belästigen, viele französische Zwischenmakße unberücksichtigt gelassen. Von den Längenmaßen nennt © nur das Meter mit den Unterabtheilungen Zentimeter und Milli- meter, das Kilomcter, das Ar und das Hektar, v n den Hohlmaßen das

iter und das Hektoliter, von den Gewichten das Gramm (= '/;46 Pfd.) das Quint (=5 Gramm, !//60 Pfd.), das Dezigramm (=/;, Gr.)

Daneben sind die w Gewichte beibehalten und, soweit dies Maß resp. Gewicht reduzirt worden: di preuß. NUIYe

00 preuß. M. meter), die Meile (=7500 M

=-100 OR.; das

Stwiffslast (= 4000 Pf Quart =1,/14503 Liter, 1 Hektoliter =1,4555 die Eintheilun soll nach dem

einig sind.

1/00 Gr.) und das Milligramm (=/, 65 Gr.). ichtigsten in Deutschland üblichen Maße und nöthig war, auf das metrische e Ruthe (=5 Meter =1,3276 der Morgen (=2500 Quadratmeter =4 H j =102 metr. M.), die Klafter (=4 Kubik- eter, die preuß. Meile =7532,8 Meter), Pfund (=+ Paiet al der Zentner (=100 Pfd.) und d

: Jür das Liter (1 preuß. ) is au metrische System

= 2000 Kilogr.).

preuß.

g in halbe und viertel zulässig. B Entwurfe ers am 1. Jane 1872 im Gebiete des

Norddeutschen Bundes in Kraft treten,

vom 1. Januar 1870 an gestattet sein, so

Eimer

eine Anwendun fern die Betheiligten durüber

Lauchhammer, 23, Mai.

gestellt.

Rietschel entworfen und a om 4 erfolgten Tode desselben von den ® J. Schilling in Dresden vollendct. gsort Worms überführt; uni feierlich enthüllt un In acer war das Denkmal auf ei e und der Broncegießerei aufgestell

Und

feinem Bestimmun 24. 25. und 26. J

dem Wal

es in Worms zur Aufstellung gelangen wir

Landwirthschaft.

gliche Regierung zu Posen richtet in ben so wie im vorigen Jahre an die / das neue Unkraut, wel@hes seit eini- rovinz sich stark verbreitet hat, nah Kräf- alicus Chaix, eine Art ucherblume genannt, en, tritt in den Krei- roßer Menge auf

Es Überzieh Üppigen Wuchs die Erträge der Da dasselbe gegen Ende des ih, in diesem Monate mit Ein bloßes Ausraufen genügt nit; flanze dieselbe auch noch im

Posen, 22. Mai. Die Köni den diesjährigen Amtsblättern e Landwirthe die Aufforderun gen Jahren auch in dieser ten auszurotten.

Kreuzkraut,

sen Wreschen, Schroda,

den

Landwirthschaft in empfindlicher Weise. Monats Mai blüht, so empfiehlt es dessen Vertilgung vorzugehen. da bei der großen Lebenszähigkeit der P ausgerauften Zustande Blüthen treibt und Samen anseßt: es ist des-

Kunst und Tissenschaft.

Dieses Unkraut, Senecio i irrthümlih von den Landwirthen ist dur fremdes Saatgetreide eingeshleppt word

Posen, Kosten bereits in p und verbreitet sich von Jahr zu Jahr immer weiter. Brache- und Weidenschläge, unterdrückt dur lee und das Getreide und \{mälert

wegen ein Verbrennen des Unkrauts nöthi Neuß, im Mai.

prächtig, Und blüht gegenwärtig unter

einflüssen.

Eisenbahn rückt rasch vorwärts

Das Getreide, besonders der Roggen, steht den \{önsten Witterungs-

n

ahre 1856 vom , ausgeführt, und nach dem 1861 ildhauern G. Kieß, A. Donndorf Dasselbe wird nun nah wo es in den Tagen des d eingeweiht werden soll. em freien Plaße zwschen H ganz in der Weise, wie

‘dadur

Verkehrs - Anstalten. Neuß, 18. Mai.

Der Bau der neuen

L sein.

etersburg, 24. Mai; Vorgestern hat, Taganrog am Asowschen Meere d Arbeiten an der Kursk-Charfkow-Asow Eisen

meldet, in

(Düsseldorf - Dürener und dürfte wohl mit dem Ende de

2 immer Das Wormser Luther-Denkmal ist in der Gräflich Einsiedel’schen Gicßerei hierselbst gegenwärtig aus- Das Monument wurde im J

wie ein Telegramm ie Einweihung der bahn stattgefunden.

Freitag, 29. Mai. Jm Opernhause. Allerhöchsten Befehl: Don Parasol. Phar ioni.

Königliche Schauspiele.

9 Akten und 5 Bildern von Paul Tagl

Hertel.

Anfang 7 Uhr. Ueber den größten Theil d

Fiorellina: Frl. Girod. Mittel-

Preise.

ist Allerhöchst verfügt worden. m Schauspielhause. Keine Vorstellung.

Sonnabend, 30. Mai. Jm Opernhause. Ves Schauspiel- Abonnements - Vorstellung.) Faust. Dramati

6 Abtheilungen von Goethe. gehörige Musik ist theils vo Kapellmeister Lindpaintner. lichen Theater zu Wiesbaden : Margarethe.

Kleine

Preis

e.

(121. Vorst.) Auf hantastisches Ballet in Musik von P. Rosenknospe: Frl. David.

er Villets zu dieser Vorstellung

Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.

Produkten- und Waaren-Börse. Berlin, 28. Mai. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.):

Weizen Schü. 3

A j

Roggen gr. Gerste

Hafer | O M Heu Stroh Sehek.

Erbsen Metze Linsen

Von thr sg. |pf.

2 Dl

e

Bis | Mittel thr [sg.|pf.Jhr]| sg.| pf.

7'— {Butter | 8] 3[Eier

1 318 D'Bohnen Metze 3 10¡Kartoffeln —({Rindfleisch Pfd. 10/— Schweine- —/ fleisch —‘—{Hammelfleisch till Kalbfleisch

Pfd.

Mandel

ches Gedicht in

Ouvertüre und die zur Handlung m Fürsten Radziwill, theils vom Gast: Frl. Buska, vom König- Anfang 6 Uhr.

g aber bereits

Professor Ernst

L P J