1868 / 133 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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° j : j : : ili: (4 d ; i ifi lägt, mit einem in jeder Stadt jedes wähnten Falle jedoch nur dann, wenn der Angeschuldigte niht Ange- | derlichen Anordnungen werden vom Bundesrathe des Qr, ‘eri onftituirt damit einen ih fann feinen andern | Kommission Ihnen vors E : drei Aghre zu ercneuern- O 2 Ge ist, dessen Gescße Gegenstand der angeschuldigten festgestellt. : i E Es / ZOllyer Ÿ ommi en den büreaukratischen ANNErP e 9e Vak S M48, it Ee R seitens der

6 18. Bib im §. 17 bezeichneten Untersuchungen sollen das geräte BondizInsiclei, Se N ange unde wie 1G L en sollte. fert Hausbesigzer ‘oder der Wohnungsbesißer und von Seiten der Gericht, von dessen Bezirke aus die Uebertretung begangen ist, und Gegeben Berlin, den 25. Mai 1868. nan davor, aren 9 e A ein zweiter Punkt hinzu. Das Militairbehörden, mit einer gemischten Kommission, die Über

das Gericht, in dessen Bezirke der Angeschuldigte seinen Wohnsiß oder ; un _ab Z N Regi di ionen entscheidet, nachher mit einer Rekursinstanz als Ausländer, scinen einstweiligen Aufenthalt hat, insofern T indid (L. S) Wilhelm. 2 wie es in der Vorlage der verbündeten Regierungen | die Reclamation scheidet, nachh

j 8 ni Ï - R V ï | | ic le Apparat, den Sie in Bewegung seßen, und n E nicht P ti aur Uebertretung A A deiiselben Mee Gr. v. Bismark-Scchönh aur Y N ist, U zes t E e My Bd 2E 8 ita dag A1 etn l: s n bi bermáßlg Minén bur ki )Utotgten ein ZDerfaÿre l clnem andern Vericht anhang1g oder ' E. ti ‘ungs a ange E : ai D 9 tv schon haben noch vermehren, durch {licß F obi 0 Minquartiruli ; N ih aus dem | kratischen Apparat, den wir sonst schon b / S j / ] 9. Bei Va L 17 BerciWdi Untersuchungen \oll d E i; : aßgabe der benugbaren Tame Kadi S die in | ein absoluter Fehler is schon aus dem Grunde, weil er in der amtlichen Angaben der Behörden bder Angestellten E : Reichstags - Augelegenheiten, / Kataster ergeben, die Me iat R i Thre Kommission legt | That gar nicht nöthig ist. Es ist dies ein Punkt, auf den die Gf B e R I T) De Der eli Men E e M e rge 117.) Mita Ls N ver ine vollständig andere Bedeutung bei. Nach den | verbündeten Regierungen einen 4 r M Vor: A E Angestellten des eigenen Staates in Fällen gleicher | des Norddeutschen Bundes vom 6. d. M. nahm in der F,dem Kata] 4hrer Kommission soll das Kataster micht den bei welchem ih Ihnen nur empsehle z d l vaniinednizii urt Veigetege 1k. kussion über den Gesehentwurf, betreffend die Quartierlei n Vorschlagen Ih Vertheilung geben, sondern die absolute Grenze | schläge Ihrer Kommission die Regierungs-Borlage anzunehmti.

F. 20. Die Kosten eines nah Maßgabe des §. 17 eingeleiteten Straf- | für die bew hrend des Fri E tab für rif ie Vi ini l ie ebenfalls taa inn Da Eva Re S s E E affnete Macht während des Fricdens8zustand Maßs\tao [u® * immen ; es soll also feststellen, wie viel darf noc auf einige Punkte übergehen, die ebensc

zu bestimmen und aufzulegen, welthe {lt Stnasvtestbren wegen dei (den Mf die Bert erhaupt nur ig ‘cinem Ort untergebracht werden | yon A tebt Bedeutung sind; das ist einmal die Frage ( 6

rfi l : sident des Bundeskanzleramtes Delbrück i

u bestimmen und aufzulegen, welche Strafve a Präsident des anger , nach dem A 7 A

Medio e E ot P O glei- | Miquél, das Wort wie folgt: h Mann ; sehr wesentlich verschiedener Gesichtspunkt | dex Kantonnirung in §. 2, und sodann, allerdings nur eventuell, ‘Für die einstweilige Bestre.tung debstlbru hat der ‘Stani qu sór- | Meine Herren! Der Herr Abgeordnete für Breslau bi darf. D M auch in der beschränkten Anwendung des | die Frage der stärkeren Belegung bei vorübergehender Einquarti-

gen, in welchem die Untersuchung geführt wird. in demjenigen Theile seines Vortrages, in dem er als Regu f v0! L Vorlage der verbündeten Regierungen im Auge | rung, d. h. der stärkeren Belegung über das Kataster hinaus, in Diejenigen Kosten des Verfahrens und der Strafvollsireckung, | rung®vertreter sprach, doch, wie er das auch von vorn her s Ï ndem Ihre Kommission dem Kataster C. 7. In §. 2 schlägt die Kommission vor, zu bestimmen, daß

welche, wenn erstcres we [ebe ri Abc ' N D ‘ichti E ; ai 2 E . } sj | l E T po p die Rei ) ten etten E E n M4 D O s Regierungsvertreti} Mie z entscheidende Bedeutung beigelegt hat , ist e | hei Kantonnirungen, deren Dauer die Zeik von 6 Mona

insoweit sie ni i i N tes i i eführt ür die Aufstellung | übersteigt, nach Ablauf dieser Frist die Bestimmungen eintreten,

den, hat, inso weit M nicht vom Angeschuldigten eingezogen oder durch Er hat vollkommen richtig argumentirt aus dem e fonsequenter Weije j P N in Gai zu seßen, der L fir A e gelten, d. h. mit andern Wor- eingegangene Strafbeträge (F. 21) gedeckt werden können, der Staat | feiti St uin E : U des Katasters selbst einen j V: i L l » fal ¿S000 die länger als zu erstatten, dessen Bebörde kie Untersuchung beantragte seitigen Standpunkt der Militair U: Er hat voi L r Vorlage der verbündeten Regierungen durchaus entbehr- | ten, um es kurz zu sagen: bei Kantonnirungen, die länger ats §9. 21. Die Geldbeträge, welcke in Folge cines nach Maßgabe fommen, Recht, daß die Bundes - Militair - Verwaltung ny n L q der Vorlage der verbündeten Regierungen fam | ses Monate dauern, haben nach Ablauf dieser sechs Gb des §. 17 eingeleiteten Strafverfahrens von dem Angeschuldigten oder | Lem jeßigen Zustande durchaus auskommen , daß si: n} lich traut an, daß den Betheiligten selbst, dem Hausbesißer, | Offiziere und Militairbeamten si selbst Quartier zu besle “A für verkaufte Gegenstände der Uebertretung cingehen, sind dergestalt zu | demselben ganz zufrieden sein kann, und daß, wt Besiker benußbarer Räumlichkeiten die Möglichkeit geboten | Nun, meine Herren, werden Sie sich zunächst zu vergegena verwenden, daß davon zunächst die rückständigen Gerichtekosten, sodann | die Regierungen nichts anderes ins Auge zu fassen hätten, ali dan D klamiren, wenn ih so sagen darf, gegen eine relaliv tigen haben, daß die Bundes-Militair-Verwaltung in der 20 die dem andern Staate entzogenen Abgaben und zuleßt die Strafen | das Junteresse der Militairverwaltung, Sie mit dicsem Geseh war, zu L d) äßung Nach den Vorschlägen der Kommission, | an sehr langen Kantonnirungen ihrerseits nicht das mindeste R iy V l i: M l gar nicht beschäftigt sein würden. Indessen, die Regierungy zu hohe 4 Kataster die absolute Grenze für die Bequartie- Interesse haben fann, daß fic ibr im Gegentheil unlieb- E E jat der Staat zu verfügen, in welchem das haben geglaubt, daß fie do) auch noch andere Aufgaben hab, wona L, wenigstens in regelmäßigen Verhältnissen, bilden same Institutionen sind, zu E gear Men O My §. 22. Eine nach Maßgabe des §. 17 eingeleitete Untersuchun; D n A ar M gegenuber. am DURa de, der su soll, ist es allerdings nothwendig geworden das M My es nicht anders geht. R s N (e Beschränkung ntt

ist, so lange ein rechtskräftiges Enderkenutniß noch uicht erfolgte, u gesezliche Grundlage in einem Gesege hat, welches jegt bein die Kommission nicht verkannt nicht blos die be- | meine Herren, wird diese Bestimmung, dieje SEe)QL Sie ‘an die Antrag der Behörde desjenigen Staates, welcher dieselbe veranlaßt 060 Jahre alf ist, vaß mit Nücksicht auf die vielfach verän ili ten Haus- und Wohnungsbesißer 1n dav Reclamation®8- den scch{s Monaten, unausführbar. Ich ermnere A ( A hatte, sofort cinzustellen. derten Vermögens- und wirthschaftlichen Verhältnisse, mit Rit thelll en i ineinzuzichen, jondern auch die Militair-Behörden, Nothwendigkeit, in der sich dic Königlich preußische C A F. 23. Das Recht zum Erlasse und zur Milderung der Strafen, | sicht auf die Uebertragung der preußischen Militaireinrichtunzy versahr 0 dieses Kataster die absolute Grenze für die Quartier- | hefunden hat, die Grenzen gegen das Königreich Po M0 e

zu welchen der Angeschuldigte in Folge eines nah Maßgabe des §F. 17 | über die preußischen Grenzen hinaus, daß mit Rücksicht hieraufin O iten darbieten soll, so versteht es | segen. Es war das eine sehr unangenehme Sache; man würde

eingeleiteten Verfahrens verurtheilt wurde oder sich freiwillig erboten | Juteressc des Landes ein Vedürfniß vorhanden sei, das Geseß, weld belegung in gewöhnlichen Q Militair-Behörde auch ein eml1- aufs Lebhafteste gewünscht haben, es mit drei Mo- hat, scht dem St i A G evi ai V E i / B, eid E i von selbst, daß dann die Militair-D O N gewiß au O y e eB a N E Ga zuy bei dessen Gerichte die Verurtheilung oder | Ihrer Berathung unterstellt ist, vorzulegen. Auf diesem (A S nteresse daran bekommt, daß das Kataster richtig ist, | naten almachen zu können; es gung aber nichl

E : : n A “F % / L : : ' S ellen Es soli jedoch vor derartigen Straferlassen oder Strafmilderungen sichtöspunlkt allein beruht es, daß die Borlage gemacht worden indem ja alsdann ein Kataster aufgestellt werden E mußte länger als seh E N E L C 8 R der zuständigen Behörde des Staates, dessen Geseße übertreten waren, Ihre Kommission ijt ihrerseits Q den fur die verbünde F hes für große Städte nur nachweist, daß da ehva ene ili, Sie, 18 die Sia! Va U d Wesipreußen war; da Gelegenheit gegeben werden, sich darüber zu äußern. ten Regierungen leitend gewesenen Gesichtspunkt eingegançu; F agnie untergebracht werden kann. Es ift nun also dic Mili- gegen Polen în Schlesien, Posen und 2 N Ha N kaer §9. 24. Vie Gerichte jedes der vertragenden Theile sollen in Be- | sle hat aber in mehrfachen Bezichungen Vorschläge gemacht, di j vage örde in das Reclamations- und in das Entseheidung®- | jollen Sie, wenn unglücklicher Weise das an E ‘etbe Dir zichung auf jedes in dem andern Staate Wegen Uebertretung der Zoll- | für die verbündeten Regierungen nicht annehmbar sein fönnn dur M hineingezogen worden, und damit ift die Sache au | als \scch8 Monate daucrt, dem Offizier jagen: Nun mierhe gesepve diescs Staates oder in Gemäßheit dcs §. 17 eingeleitete Straf- | weil sie mit dem Zweck des Geseßes nah der militairishu L verfahren rTledigt. Nach den Vorschlägen Ihrer Kommission selbst eine Wohnung! : V verfahren verpflichtet sein, auf Ersuchen des zuständigen Gerichtes: 1) Zeu- | Seite hin nicht zu vereinigen scin würden. Ich will mir «| Uk H O R ission gebildet werden aus zwet Das geht nicht, er kann das nicht, wenn er sich nicht For- gen und Sachverständige, welche sich in ihrem Gerichtsbezirk aufhalten, auf | [guben und ich glaube damit nicht der S pczialdiskussion v soll die Reclamations-Kommi 8 Gemeindevorstand be- as geh! ' ll, die er nit bezahlen kann. Es muß Erfordern cidlichzu vernehmen und erstere zur Ablegung des Zeugnisses, so- | zy reifen, die L e ichts ft dex SPedis ELSTEAN M Mitgliedern der Gemeinde, aus dem Vel e n auf derun jen aussezen wi 4, - D t werden, wie es bisher beschafft weit dasselbe nicht nach den Landesgeseßen verweigert werden darf, z. B. Î ge , die Hauplgesihlöpuntle, auf die es hierbei anfonn my ziehung8weise dem Landrathe oder einem Mee h lt also für ihn Quartier vejast wer Wi bei find. Diese Be- die eigene Mitschuld der Zeugen betrifft, oder sich auf Umstände er- | Allgemeinen zu bezeichnen. ; dem Lande, und aus zwei Vertretern der Militairverwa Ung, wurde, auch wenn die scch8 Monate vorvel N s 1sthaft strecken soll, welche mit der Anschuldigung nicht in naher Verbindung | „I will zunächst damit beginnen, daß von Seiten der u pie entscheidende Stimme bei Stimmengleichheit im UCgS | stimmung würde au s{licßlid, wenn sie ernsthaft stehen, nöthigenfalls anzuhalten; 2) amtliche Besichtigungen vorzuneh- | bündeten Regierungen darauf kein entscheidender Werth gel hat der Vorsißende, also der Bürgermeister oder der Landrath. nehmen würde, dahin führen, daß von einem Orte, in w chem fl men und den Befund zu beglaubigen ; 3) Angeschuldigten, welche sich | wird, ob, wie es in der Regicrungs8vorlage geschehen, die Kou Nun, meine Herren! Stellen Sie \sich vor, zu welchen Kon- Cantonnement ctablirt ist, die Truppen zurückgezogen werden

im Bezirke des ersuchten Gerichts aufhalten, ohne dem Staatsverbande | mune, oder ob, wie (es in d F * isi a A de orschlägen Jhrer T Offiziere können sie nicht da bleiben, und des lepteren anzugehören, Bóelad ungen und Erkenntnisse behändigen eschehen, ctwas Anderes, A8 daS VerDAitele S cbiett U D sequenzen diefes Derfapgen E L Ee \Aihet, Wien e s hs Verneinung e Dislocations-Rechtes, zu lassen; 4) Uebertreter und deren bewegliche Güter , welche im Be- | stellt wird. Jh würde ohne die vorherigen Ausführungen Son u E R i i ulássig ist, führen würde. | elches Seiner Majestät dem Könige verfassungsmäßig zusteht. O ih ‘ofen K e Ubr bert Stclcpetland E 4 Herrn Abgeordneten für Osnabrück meinerseits gesagt habt | | Ls weiß L T n 8 f daß 3 Gemeinde - Vorstände, 0 Bu bleibt noch eine zweite Alternative. Man kann Od) : suchten Gerichts oder ‘einem solchen dritten Sitte ingen; weleher daß an Stelle der Kommunen die Inhaber benußbarer Küum Kreis-Vorstände bei Fragen, wo es sih um die S diese Bestimmung nehmen wir Le E M alle durch Verträge verpflichtet ist, die fragliche Uebertretung seinerseits gce- als verpflichtet hingestellt sind; das ist jedoch eine Frage der Gemeindeeingesessenen, der Kreisßeingesessenen handelt, n | die Compagnie, die da ist, kann nicht ge H und es kommt hörig untersuchen und bestrafen zu lassen. sich, die bei der Spezial - Diskussion vorkommen wir) wegs durhweg von gleichmäßigen Gesicht8punkten ausgehen da bleiben, sind diese um, so marschirt diese ab I E ustand

Ç. 25. Es sind in diesem Kartel unter »Zollgeseßen« auch die | 1ch habe sie hier nicht zu erörtern. Also nach der Seite hin : dahin, in erster Linie doch das Jntcr- eine andere. Meine Herren, ist das ein erwünschier Zuiland,

Ein-, Auê- und Durchfuhrverbote und unter »Gerichten4, die in jedem | waltet von Seiten der Regierungen gegen die Vorschläge Jh E G NOAN M res Kreises, dem öffentlichen Juteresse | wenn durch eine Bestimmung, die in der Uit n

der vertragenden Theile zur Untersuhung und Bestrafung von Ucber- umissi in Wider esse ihrer Gemeinde, 1 i 1 Schattirungen | ; : ulekt genöthigt wird, zu solchen Mitteln tretungen der eigenen derartigen Gesehe bestellten Beh orte verstanden. Hou sion lein Wideypru od, gegenüber wahrzunehmen, (das kann in a Ne, | ist, die Verwaltung zuleßt genog

R : l Ein entschcidendes Bedenken dagegen waltet ob gegen det F L i der hen davon aus, das öf- en 2

2%. Durch die zend y iler« | ¿t n, j | sebr weit hinausgehen), die Andern geh E : zu greifen ( j A S x iéyete Zugeständisse S Zwecke jenigen Theil des Kommissions-Entwurfs, welcher sih mil n | fenilide Juteresse N doch das überwiegend entscheidende set Ich habe endli noch einen Punkt hervorzuheben : B der Unterdrückung des Schleichbandels nicht aufgehoben oder geändert. Ausführung der Einquartierungs-Verpflichtung beschäftigt, ut und hintèr dem öffentlichen Interesse muß das Lola “nie be, | hier schon erwähnen will, weil ich ihn für eine e

: ibläc um es mit cinem Worte zu bezeichnen, gegen die Vr pas Kreis- und Kommunal-Interesse zurückstehen. I Fal! zipiellen halte, auf die Gewicht zu legen ist. E chläge Jhrer Kommission über die Kataster. Jn dem (E eine Herren, Sie wissen Ale, daß bei vielfachen Verhältnissen in Nr. 1 des §. 2 cingewickelte Saß, daß dem Bunde etne wurse der verbündeten Regierungen werden die Kataster auch t diese Tendenzen ganz natürlicherweise hervorgetreten E geseßliche Verpflichtungzux ees ng i d As Geseß, betreffend den Vereins-Zolltarif vom 1. Juli 1865. wähnt; sie werden da in gewisser Weise fakultativ hingestell, liegen einmal in der Natur des Menschen und sind n N pen inKasernenoblicge. Cine ee eine Be- Vom 25. Mai 1868. d. V wird darin vorbehalten, diejenigen Orte F ushaffen. Wenn Sie nun hier Kommissionen eta iren, i existirt nicht. Es ist in dem Bericht Ihrer vonn Ñ sion ( Me E

Wir Wilhelm, von (Gottes Gnaden König von Preuß bestimmen, für welche solche Kataster aufgestellt werden [20 schließlich die entscheidende Stimme eben n A D e stimmun in dem Abgabengesch vom Jahre 18504 A chon

verordnen, im Namen des Norddeutschen Bundes, g cViOIe At: N A 8 A 2 E Der, a M icd es Nt oder dem Landrath, in dem A e arli@ó zu dén der Herr AVOGO A Le Ta e dein Abaabenacie ; q des Bunde i l f n Urn el, da anze Land mit einem 5 5 : verden Sie gal ( ; 4d ti ‘itirct. lec De I I, O

Deuisden Zollparlaments, was folgt oen Doli- Bereins Und ‘des | yon Katastern zu bededen, dié zum Thel fa gar nicht pati} allergrödten Ungleichheiten kommen; je na@dem eben dieser | Ch 1820 enthält weiter nichts, als eine Verheisung, uen e

g. 1. “Die durch den Handels- und Zollvertrag zwischen dem | wären, Es kommt ja doch nicht jedes Jahr und auch nid E Vertret ebr gravitirt, nach der Seite des Kommunal-Jnter- sich um das Kasernement der Soldaten handelt; sie enthält eine Norddeutschen Bunde und den zu leßterem nicht gehörenden Mitglie- | einmal alle drei Jahre und auch nicht in einem längeren Zeit F esses a S G Be Seite des öffentlichen Interesses hin, werden Vestimmung, so weit es sich um die Unterbringung der Offiziere dern des Deutschen Zoll- und Handelsvereins einerseits und Oester- | abschnitte vor, daß jeder Ort, sei es au nur mit einem Mars Sie Kataster bekommen, die ret {arf sind, und solche, die | Garnisonen handelt. Was aber das Kasernement val reih andererseits vom 9. März d. J. für die Einfuhr aus dem freien | quartier, belegt wird. Und es war von Seiten der verbündeln E än dentlich milde sind. Eine Remedur soll es dafür so enthält sie nichts als eine Verheißung, eine Verheißung, deren Verkehr Oesterreichs in das Gebiet des Zollvereins vereinbarten Zoll- | Regierungen der Gedanke der, für diejenigen Orte, die rege F 4 h gte Al brer Kommissionen nicht geben, die Sache Erfüllung ausdrücklich abhängig gemacht wird von dem Vor- die des MerIeE Me A GUA A gleidbzeitig mit dem Boll- | mäßig belegt sind und für die also dazu ein Jnteresse vorhal i Hn M Zee macht, Sie fommen also da- U der Mittel, kann aber nun und GRReLe Ge O 4 : l 1c in S i il o 4 f J) : e S , ( , , , î 4 L , . S eas keit, jedoch mit der Maßgabe, daß die Boltetuähigung für -Wein und n ein Kataster aufzustellen. Jhre Kommission ist von N mit dahin, die absolute Ungleichheit in A G eine geseßlich begründete Der eg R N ilhie: Most, auch Cider, in Fässern und Flaschen« Anlage B. des Ver- eschtspunkte abgegangen und schreibt vor, daß für das ganze (et der Last cigentlich als Prinzip zu ta inn man | die Etablirung einer solchen Berp trages Nr. 22 Lit. n. nur auf dic Erzeugnisse derjenigen Länder desgebiet, gleichviel, ob irgend eine Chance da ist, daß cin Ort A Mangel würde allerdings zu beseitigen sein, wer ennon denste Bedenken vorliegen. | : M Z Anwendung findet, welche die Erzeugnisse des Zollvereins bei der Ein- | wird oder nicht, gleichviel ob, wenn er auch belegt wird, irg Reclamations - Instanzen errichtete, aber, meine H h Î In der Diskussion über den Bericht der Geschäft8ordnungs fuhr gleich den Erzeugnissen der meistbegünstigten Nation behandeln. | wie ein praktisches Bedürfniß hervorgetreten ist, auf ein K ih glaube doch der That, daß der ganze Apparat, den Ihr

§. 2. Die zur Ausführung der vorstehenden Bestimmung erfor- | taster zurückzugeben , Katasier aufgestellt werden sollen. Jh

Mos damit abge