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Thalern , welche in dreißig Apoints zu je 1000 holen nah dem Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter Un Ug
anliegenden (a) Schema au8ufertigen, mit Hülfe einer Kreis» | Unterschri i steuer mit fünf Prozent S zu verzinsen, und’ uach der durch L 18..
das Loos.zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom 1. Januar 1870 ab Die ständische Kommission für den Eisenbahnbau i im
mit wenigstens jährlih Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der ‘ei Zinsen von den amortisirtenSchuldverschreibungen zu s Kreise Gerdauen.
gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der Provinz Preußen. Regierungsbezirk K onigsh (t
rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Jnhaber dieser Obligationen Zinscoupon
die daraus hervorgehenden Rechte , ohne L ebertetaa des Eigen- / ; zu der
thums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Obligation des Kreises Gerdauen Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbchaltlich der Rechte z M IIL. Emission
Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Tnhaber der Obli- über 1000 Thaler zu fünf Prozent Zin sen
gationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen über R
wird, ist dur die Geseß - Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu 25 Thaler.
bringen. i pons e ingen Der Jnhaber dieses Coupons empfängt gegan g R le xmnsen der
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- | am ten Äterhi j H s ‘- 18.. und :Y gedruccktem Königlichen eee nannten Kreis-Obligation für das A dre vi qa ÎQ1
üdya, Vork
Gegeben Berlin, den 16. April 1868. bis ten mit 25 Thalern (in Buchstaben) bei j
(L. S.) Wilhelm. Kreis-Kommunal-Kasse zu Gerdauen. Gerdauen, den ten 18.
Frh. v i i i örh. von derHeydt. Graf von Jßbenpliß. Grafzu Eulenburg. | Die ständische Kommission für den Eisenbahnbau im Gerdauer Krd
Dieser Coupon ist ungültig, wenn s u “s A i innerhalb ETRET : i L C ie ren na er Fälligkeit, vom Provinz Preußen 5 Regierungsbezirk Königsberg. | Schlüsse des betreffenden Halbjahres an
bli ga tion gerechnet, erhoben wird.
Gerdauer Kreises Provinz Preußen. Regierungsbezi i „2. 11. Emission a E zirk Köni Über j zur 1000 Thaler Preußisch Courant. Obligation des Kreises Gerdauen.
Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen d |
Auf Grund des unterm ten Allerhöch} bestätigten | der Obligation des Kreises Verdaues M n tbe 1000 Se Kreistags-Beschlusses vom 18. November 1867 wegen Aufnahme einer | 2 fünf Prozent Zinsen, die ..te Serie Zinscoupons für die fj Schuld bis zum Betrage von 30,000 Thalern bekennt sich die ständische | Jahre 18... bis 18.. bei der Kreis - Kommunal - Kasse in Gerda
98 bei
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Kommission für den Eisenbahnbau im Kreise Gerdauen, Namens des | nah Maßgabe der diesfälligen, in der Obligation enthaltenen Y
Kreises durch diese, für jeden Tnhaler gültige, Seitens des Gläubi- | stimmungen. / i unkündbare Verschreibung zu ciner Schuld von 1000 Thalern Gerdauen, den ten 18..
reußisch Courant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit | Die ständische Kommission für den Eisenbahnbau im Gerdauer Kri
fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der fontrahirten Schuld geschieht vom Jahre 1870 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs- D
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
rivilegium wegen Ausfertigung auf den Juhaber lautender Kris
fonds von wenigstens Einem Prozent des ganzen Kapitals jährlich, S e R ven 60.000 Ern R n, iri (186
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Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen x.
durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870 Nachdem ‘von den Kreisständen des Kreises inj i î 4 " . ' . 1 es All s i S Monate ch7, jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch rungsbezirk Königsberg, aüf dem Kreistage bon 19. Dejember t as Recht vor, den Tilgungsfonds zu gr Ausloosungen zu | beschlossen worden, die zur unentgeltlichen Hergabe des innerhalb du
verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufen
e Schuldverschreibungen zu | Grenzen des Kreises belegenen Grund und Bodens für die Thon
kündigen. Die en so wie die gekündigten Schuldverschrei- | Jnsterburger Eisenbaln an den Staat erforderlichen Geldmittel iu
bungen werden, unter
ezeihnung ihrer Nummern und Be- | Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag it
träge, so wie des Termins, an welhem die Rückzahlung erfolgen | gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Jnhaber lautend
soll, öffentlih bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs8, | mit Zins-Coupons verseheue, seitens der Gläubiger unkündbare Obl
drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine im Staats- | gationen zu dem angenommenen Betrage ig T
] l r dem ( ' vo 8zig Tho A N Amtsblatte der Königlichen Negterung zu Königsberg | lern ausstellen zu dürfen ; in Gemäßheit des G B has Gesehes u und im Gerdauer Kreisblatte. 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage voi
_ Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten i sehszig Tausend Thalern, welche i de ints: wird es in halbjährlichen Terminen, am 24. Juni bis 2. Juli e / 1 Stil zu "000 E palet 210.000 Fhaler am 28. Dezember bis 6: Januar jeden Jahres , von heute an gereh- 40 » » 500 » = 20/000 » : net, mit fünf Prozent jährlih in gleiher Münzsorte mit jenem 200 » » 100 » =%20/000 » verzinset. A. 160. » » 150 » ==-8/000 9» Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße S0» i020 v! 37! 21000. y Rückgabe der ausgegebenen Zins-Coupons , beziehungsweise dieser 60,000 Thaler,
Schuldverschreibung bei der Kreis-Kommunal-Kasse in Gerdauen, und | nad i |
: A I i ( l ) dem anliegenden (a.) Schen ; Ge
zwar 9M der nos Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. | Kreissteuer mit fünf Prozent täbrlich le nei de dur M r Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- | das Loos zu bestimmendenden Solgeorduuing jährli vom Jahre 186
verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren | ab mit wenigstens jährlich Einem Prozen
Dälligfeits8termine zurüzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons | wachs der Zi des Aüyltals, uer L j : l Zinsen von den amortisirten Schul ibungen, jl wird der: Seirag vom Kapitale abgezogen. tilgen sind, durch gegenwärtiges B elbitcqiue, E ndedborrid
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Die F abla e A L rleben innerhalb L A Genehmigung mit der rehtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jtt
nach dem Rückzahlungstermine ni hoben werden, so wi
halb vier Jahren , vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab | die Ucbertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend jl
gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. machen befugt ist.
Das Aufgebot und die Amortisatien verlorener oder vernichteter Das ivilegi i , L : vor de Pr i S E N O DE Allgemeinen Gerichts- | Rechte L O Q Ae e e A Ju g Theil 1. Tite §§. 120 ff. bei dem Königlichen Kreis- | haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nit
gerichte zu Wehlau. übernommen wird , ist durch die Geseß-Sammlung zur allgemein
Zins-Coupons können weder aufgeboten , noch amortisirt wer- | Kenntniß zu bringen.
den. Doch soll demjenigen, welcher den A von Ds Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und hei
pons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis- ‘druckt
verwaltung anmeldet, und den stattgehabten Besiß der Zins-Coupons La S ‘i
dur Vorzeigung der Schuldverschreibung oder Font 5 claubbafter R E Als i Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- (L. S.) Wilhelm.
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins-Coupons gegen örh. v. d. Heydt. Gr. v. Jßenpliß. Gr. zu Eulenbursß,
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j it dieser uldverschreibung sind halbjähri i
bis zum Sclusse d : t q fi jalbjährige Zinscoupons
verden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. i Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der ac rata es U
Kreis - Kommunal - Kasse zu Gerdauen gegen Ablieferung des der
älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des
L es O ung der neuen Zinscoupons-Serie an über
Jeitig, gesehen i. chuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht- Thaler Preußisch Courant.
Yur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtun i | ur Sicherh ) gen haftet Auf Grund des unterm bestätigten Kreistagsbeschlus! der Kreis mit seinem Vermögen. vom 19, Dezember 1867 wegen AuMnábne net Schuld s (V0
es Jahres 1870 ausgegeben. Für die weitere Zeit Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsber\
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die kreisständijche Eisenkahnbau-Kommission Na- | Littr...... No über ......... Thaler à fünf Prozent Zinsen befennt siY die Sin durch diese; für jeden Inhaber gültige, | die ...te Serie Zins-Coupons: für die fünf Jahre 18. bis 18. bei
des
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vor, den Tilgun
Die ausgeloo gen werden unter Bezei taben räge, #0 wie des Termins, an welchem die Rückzahlung
ises :
Mens des Sr Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld | der Kreis-Kommunalkasse zu Allenstein. Thalern Preußifch Courant, welche für den Kreis kontrahirt Allenstein, den ten 18. n und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. ( Rüczahlung der ganzen S em zu diesem Behufe gebildeten S
8 ab allmälig aus ei eue geld | Yxivilegium wegen Ausferti auf den Jnhaber lautender Kreis- | venigstens Einem Prozent des Kapitals jährlicl Md gen Ausfertigung aus del 1 4 ‘E ün ilgungsfonds e A von den N ildten SHuldüers@reibunien )1 | Obligationen des Kreises Osterode, im Regierungsbezirk Königsberg, [geordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird
g Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868 , i; n Monate jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. gsfonds zu größeren Ausloosungen zu ver- Nachdem von den Kreisständen des Kreises Osterode, im Regie- noch umlaufende Schuldverschreibungen zu rungs8bezirk Königsberg , auf dem Kreistage vom 23. November 1867 sten, so wie die die gekündigten Schuldver- | beschlossen worden j die zur unentgeltlichen Hergabe des innerhalb der zeichnung ibrer Buchstaben, Nummern | Grenzen des Kreises belegenen Grund und Bodens für die Thorn-
Die freisständische Eisenbahnbau-Kommission.
zum Betrage von 25,000 Thalern. Vom 16. April 1868.
er- | Insterburger Eisenbahn an den Staat erforderlichen Geldmittel im
berntlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt | Wege einer Anleihe zu beschaffen y wollen Wir auf den Antrag der Monat vor dem Zablungstermine in dem | gedachten Kreisstände: zu diesem Zweee auf jeden Inhaber lautende,
i, zwei und Einen : y “jed L 6 ch8, dret zwei Königlichen Regierung zu Königsberg, so wie im | mit Zins-Coupons versehene, Seitens der Gläubiger unfündbare Obli-
| tte der l ieru! [hen Staatsanzeiger und in einer vo folchergestalt das Kapital zu entrichten ist, | 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von fünfund-
halbjährlichen Terminen, am ten ...- und am ..ten zwanzig Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: E , mit fünf Prozent jährli in gleicher 10 Stück zu 1000 Thaler = 10,000 Thaler,
Zeitung.
vird cô
„1 von heute an gerechnet
8 zu dem Tage, 1
in
Nünzsorte mit jenem verzinset.
zu Königsberg erscheinenden N zu dem angenommenen Betrage von 25,000 Thalern aus-
ellen zu dürfen , in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni
20» »ck O 10,000 »
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße M » O» 4000 »
(dckgabe der ausgegebenen Rin8coupons, be iehungsweise dieser Schuld- 20 ». 50 y 1,000 » erschreibung , bei der Kreis -Kommunalkasse in Allenstein, und zwar 55/000 Thaler,
uh in M
it der zur Empfangnahme
der n
ach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. | nah dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis- des Kapitals präsentirten Schuld- | steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das
ershreibung sind auch die dazu gehörigen Zins-Coupons der späteren | Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1869 ab rélligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins - Coupons | mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs
vird der Betrag vom Kapitale abgezogen. is : Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren | dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche B entaune
ah dem
ald vier Jahren nicht erhobenen Zinsen , verjähren zu Gunsten
Rreises. es Aufgebot und die Amortisat
P Squldverschreibun rdnung Theil I.
crihte
ins-Coupons können 1
zu Allenstein.
der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen, zu tilgen sind,
Rücfzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner- | mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser
des | Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
ion verlorener oder vernichteter Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbchaltlich der Rechte en erfolgt na Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- | Drittcr ertheilen und wodurch für die Befriedigung dex Tnhaber der itel 51. §. 120 seq, bei dem Königlichen Kreis- | Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über-
nommen wird, ist dur die Geseßz-Sammlung zur allgemeinen Kennt-
veder aufgeboten, noch amortisirt werden. | niß zu bringen.
Do joll demjenigen , welcher den Verlust von Zins - Coupons vor Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unters rift und bei- der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an- | gedrucktem Königlichen Jnsiegel.
und den stattgehabten Besiß der Zins - Coupons durch Bor- Gegeben Berlin , den 16. April 1868.
der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar- Li S) Wilhelm.
blauf heldet igung hut, n
ind bis dahin nicht vorgekommenen
Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten n | Lten ins - Coupons gegen Quittung Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Tbenpliß. Gr. zu Eulenburg.
hlt werden.
usgezahlt 1 c As : i Mi dieser Schuldverschreibung lind halbjährige Zinke Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg.
soupons bis zum Schlusse
veitere eben.
Kreis-Kommunalkasse zu Allenstein gege P up die Aus beigedrucften Talon Hons er Dnhaber der Schuldverschreibung, geschehen ist. , i E Zur Sicherheit dcr hierdurch eingegange der Kreis mit seinem Vermögen.
| Dessen zur Urkunde haben wir dicse Aus
des Jahres ausgegeben. Für d
A Obligation
Zeit werden Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden au®sge- des Ofteroder Kreises
olgt die Aushändigung der neuen Zins-Coupons-Serie an
Unterschrift ertheilt. Z Allenstein, den ten 18
Provinz Preußen. i | Erster (bis Zchnter) Zins-CEoupon erste) Serie
zur ; N GIligan ton des Allensteiner Kreises T eis
Nr. Thaler ju fünf Prozent Zinsen er
e inner- | Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, oh! F
18
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| Der JTnhaber dieses Zins - C gabe am ten 18.. borbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom
Die kreisständische Eisenbahn-Bau-Kommission.
ü Silbergroschen.
1it Thalern
Pit n Wei der Kreis-Kommunalkasse zu Allenstein.
llenstein den ten S. u Die kreisständische Eisenbahnbau - Kommission,
Dieser Zins - Coupon is} ungültig,
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dessen Geldbetrag nicht innerhalb ahren nach der Fälligkeit , vom
hluß des betreffenden Halbjahres an gerechnet) Aa O, si
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. T
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zur. | Mei -Qhigation des As Allenstein. attr L
Der Tnhaber dieses Talons empfäng
bligation des Allensteiner Kreiscs
sofern deren Vorzeigung rechtzeitig Auf Grund des unterm
1I, Emission
Die Ausgabe einer neuen Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der s i i n Ablieferung des der älteren Littr.. über M
s. Beim Verluste des Ta- Thaler Preußisch Courant.
den P : bestätigten Kreistags8-
beschlusses vom 23. November 1867 wegen Aufnahme ciner Schuld
nen Verpflichtungen haftet | von 25,000 Thlr. bekennt sich die ständische Kommission des Osteroder
Kreises Namens des genannten Kreises durch diese, für jeden Jnhaber
fertigung unter unserer ültige, Seitens dcs Gläubigers unkündbare Verschreibung zu ciner
arlehns\{chuld von Thalern Preußisch Courant, welche jür den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu ver-
zinsen ist. ; Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 25,000 Thalern geschicht
Regierungsbezirk Königsberg. vom Jahre 1869 ab allmälig aus einem Tilgungsfonds, welcher mit
wemgstens Einem Prozent des ganzen Kapitals jährlich unter Zu- L der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird. Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869 ab in dem Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu ver- stärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu
1s empfängt gegen dessen Rück- | kündigen. 4 | j S a Vi sen der Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen
werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung. erfolgen soll, öffent- lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt jechs, drei, zwet und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg, dem Kreisblatte des Osteroder Kreises, in einer zu Königsberg erscheinenden Zeitung und in dem Preußischen Staatsanzeiger. : | ; Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist wird cs in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1, Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in
leiher Münzsorte mit jenem verzinset. : y ai Vetta dir Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße
Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupon®/ beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis-Kommunalkasse ‘in Liebemühl, und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeii8termins olgenden Zeit.
E Mit l zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren
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