1868 / 138 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kasse besteht nach den für sie gegebenen Statuten für ihre P dUgi berechtigten Jnteressenten fort. Leßtere verbleiben indeß in den Pensions- und resp. Beitrags - Klassen, denen sie bei Murlöfung der hannoverschen Armee angehört haben ; eine Ascension in höhere Klassen findet niht mehr Statt. Unver- heiratheten, sowie kinderlosen und solchen Wittwern, deren Kin- der bei dem Tode des Vaters zum Pensionsempfange nicht be- rechtigt sein würden, wird der Austritt aus der Anstalt gestattet. Ein Anspruch auf Rückgewähr gezahlter Bei- träge und Einlagen verbleibt den Ausscheidenden nicht. 2) Durch den Eintritt eines Interessenten der hannoverschen Offizier-Wittwen-Kasse in die Dienste ciner dem Norddeutschen Bunde angehörigen Regierung wird dessen Verhältniß zu ge- dachter Kasse nicht alterirt; dagegen findet die Bestimmung des §. 26 der Statuten vom 3. Juli 1762 auf alle in die Dienste einer fremden Regierung eingetretenen Mitglieder Anwendung. 3) Den Interessenten der hannoverschen Offizier-Wittwen-Kasse ist der gleichzeitige Eintritt in die preußische Militair-Wittwen- Pensions-Anstalt nah Maßgabe des Statuts der leßteren ge- stattet. 4) Die Verwaltung wird von einem möglichst nach den statutarischen Vorschriften zusammen zu sehenden Direkto- rium von 7 Mitgliedern geführt; die Oberaufsicht übt der jedesmalige kommandirende General des 10. Armee-Corps aus. 9) Statuten - Aenderungen, insbesondere Erhöhungen der Pen- sionssäße, sowie Verwendung des Kapital - Vermögens zu den laufenden Ausgaben sind Meiner Genehmigung vorbehalten. Berlin, den 16. April 1868.

(gez.) Wilhelm.

(ggez.) von Roon. An das Kriegs-Ministerium.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets - Ordre wird mit dem D zur Kenntniß der Armce gebracht, daß das Direk- torium der hannoverschen Offizier - Wittwen - Kasse seinen Siß in der Stadt Hannover haben wird. i

Jn den Angelegenheiten der gedachten Kasse findet direkter Verkehr zwischen dem Direktorium und den Interessenten statt.

Die bereits. vorliegenden Gesuche ehemals Hannoverscher Offiziere um Aufnahme in die preußische Militair - Wittwen- Pensions - Anstalt werden nunmehr auf Grund des alinea 3 der Allerhöchsten Ordre nah Maßgabe der Anträge in dem

am 1. Juli d. J. anhebenden Aufnahme - Termine ihre Erledi- gung finden.

Berlin, den 30. Mai 1868. Kriegs-Ministerium. von Roon.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 22, Mai 1868

betreffend den Wegfall eines Theils der über Unteroffiziere und

Mannschaften während der aktiven Dienstzeit im Disßziplinar- wege verhängten Arreststrafen aus den Führungs-Attesten.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme JIch Nach- stehendes: Jn die Führungs - Zeugnisse, welche bei Entlassung aus dem Dienst oder Behufs Nahsuchung einer Civil-Versor- gung, während der aktiven Dienstzeit ertheilt werden, sind außer den gerichtlichen Strafen künftig nur aufzunehmen:

a) alle im leßten Dienstjahre erlittenen Arreststrafen, b) aus den vorangegangenen beiden Bres diejenigen Arreststrafen, welche das Sirasmaß von §8 Tagen gelinden, 9 Tagen Mittel- und 3 Tagen strengen Arrest Üüber- schritten haben. In die Ueberweisungs-Nationale bei Entlassungen werden die Strafen ebenso wie in die Führungs-Attcste aufgenommen. Vollständige Auszüge aus den Strafbüchern dÜrfen nur zum ias gerichtlicher Untersuchungen, sowie bei Verseßungen und opmmandirungen von einem Truppentheil zum anderen, aus- ege werden. Das Kricg® - Minisierium hat hiernach das eifere zu veranlassen. Berlin, den 22, Mai 1868.

(gez.) D ilhelm,

S S (ggez.) von Roon. An das Kriegs-Ministerium. Vorstehende Allerhöchste Kabinets - Ordre zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 5, Juni 1868. Kriegs-Ministerium. von Roon.

wird hierdurch

Verfügung vom 8. Juni 1868 betreffend die Uceber-

Übergesiedelt ist. Berlin, den 8. Juni 1868. Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs- Departement v. Podbielski. The Losen. |

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

s Bs w a ch ung. el der, dem Plane gemäß, heute vor Notar und attgehabten 46. Serien- Ziehung des Kurhesfischen Min ankhause M. A. von Rothschild und Söhne zu Frank. furt a. M. - aufgenommenen Staats -Lotterie - Anlehn vom Jahre 1845 sind folgende 50 Serien-Nummern gezogen worden: (. 94. 128. 372. 546. 602. 619. 642. 766. 790. 834, 847

3025. 3088. 3170. 3218. 3262. 3384. 3499. 3617. 3698. 3670 97148, 30989. 3939. 4370. 4471. 4695. 4816. 5022. 9303, 5409 6086. 6159, 6163. 6371. 6374. 6391. 6392 und 6580. Wir bringen dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die nächste Prämien- Ziehung Mittwoch, dey 1. Juli d. J., stattfinden wird. E

Cassel, am 2. Juni 1868.

Königlich preußisches Regierungs-Präsidium, von Hardenberg.

Abgereist: Se. Excellenz bas Generai der Infa Y und General-Inspecteur des Militair-Erziehungs- und Bildue wesens, von Peuer, nach der Rheinprovinz.

Vom 15. Juni er. ab wird in dem Badeorte Colber \ münde (bei Colberg) auf die Dauer der diesjährige Ca E Vost-Expedition eingerichtet diesjährigen Badesaison ei

ur Bermeidung von Verspätungen bei Bestellung der Korre spondenz empfiehlt es \ich, daß die für Personen in Eotbergernig

bestimmten Sendungen nicht nach Colber ondern münde adressirt werden. s 9) E

Côslin, den 12. Juni 1868. Der Ober-Post-Direktor: M ießner.

Personal - Veränderungen.

l: Dffiziere , Portepee-Fähnriche 2c. “Den Lun f Balordernagen und Verseßungen. 1 4. Juni. v. d. Leyden ec. Lt. vom 1, . Inf, Regt, Nr. D à 7 T des E gestellt. M en 0. JUni. v. Koblinski, Oberst und Commdr. des 5. Ostyr Lf: Regts. Nr. 41 unter Stellung à la suite dieses Regts. A ommdr. der 5. Inf. Brig. ernannt. v. Hen ning auf Schönhoff, Oberst und Commdr. des 2. Pos. Jnf. Regts. Nr. 19, in gleicher Eigenschaft zum 5. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 41 verseßt. y. Goeben, Oberst vom 5. Westf. Jnf. Regt. Nr. 53, zum Commdr. des 2. Pos. Inf. Regts. Nr. 19 ernannt. v. Bardeleben, Mazj. aggr. dem D. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 93/ in das Regt. einrangirt. Bamihl, Port. Fähnr. vom Garde-Pion. Bat., zum Ostpr. Pion. Bat. Nr. 1, Schubert, Port. Fähnr. vom Westfäl. Pion. Bat. Nr. 7, in das Hannov. Feld-Art. Regt. Nr. 10 verseßt. Nebelsieck, Unteroff. vom Ostpr. Pion. Bat. Nr. 1, zum Port. Fähnr. befördert. B. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 6. Juni. v. Mertens, Gen. Maj. und Insp., in Genehmigung seines Abschicedsgesuchs, mit

gestellt. De Der Laut d wehr.

Den 4. Juni. Slop v. Cadenberg, Sec. Lt. vom Train de L: Bats. (Geldern) 4. Westf. Landw. Negts. Nr. 17, mit Pens. und seiner bish. Unif., Hoffmann, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. (Pofen) 1. Pos. Landw. Regts. Nr. 18, als Pr. Lt. mit Pens. und seiner bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kah. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militair -Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 21. Mai. v. Kleist, Glania, Sefkretariats-Applikanten von der Jntendantur des X. Armee-Corps, der leßtere unter Ver- sebung zu der Intendantur des XI1. Armee-Corps , zu Jutendantur- Sekretariats-Assistenten ernaunt. H Den 24. Mai. Nosse, Zahlmstr. des Füs. Bats. 1. Westpr. Gren. Regts. Nr. 6, der erbetene Abschied mit Pension bewilligt.

nsp. der 3. Jng. ens. zur Disp.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 13. Juni. Jhre Majestät die

Königin hat auf die verschiedenen Dankschreiben , die von Seilen der ostpreußischen Zweig- Vereine des Vaterländischen

die Direction der Artillerie - Werkstatt von bier nach Spandau |

1235. 1548. 1695. 1888. 2016. 2075. 2252. 2839. 2913. 991; |

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den Nothleidenden der Provinz durch Meine Anregung7und Vermitt-

; zu Theil geworden is. Dieser Dank gebührt allen Deutschen A und Auslandes ¡5 die im Bewußtsein der nationalen Jusam- d ngchörigfeit - sich an diesein Werk der Nächstenliecbe betheiligt und ven Verein durch ihre Beiträge und ihre Mitwirkung unterstüßt haben. ch blicke auf dessen Thätigkeit während dieser ernsten Wintermonate mit Erhebung zurück, hocherfreut, daß derselbe seiner großen Aufgabe, bei Landes-Kalamitäten aller Art dem weiblichen Beruf das weiteste Feld der fürsorgenden und helfenden Thâtigkeit zu eröffnen, entsprochen und bei dieser Veranlassung feine Entwikelungsfähigkeit für die Zu- tunft bewiesen hat. Der Verein , der die Frauen aller Stände, aller Konfessionen im deutschen Vaterlande zur gemeinsamen Wirk- samkeit verbinden soll , is freilich von seinem Endziel noh weit ent- fernt. Er muß sich nach Tnnen , wie nach Außen erweitern und als Ergebuiß einex ernsten Zeit den Bedürfnissen mehr und mehr Rech- nung tragen, zu deren Pflege er berufen ist. Der göttliche Segen wird diesem vaterländischen Werke niemals fehlen.

Baden, den 10. Juni 1868.

(gez.) Augusta. «

Der Bundesrath des en Bundes hielt ittag die achtzehnte Plenarsißung ab.

eute Ver Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Rechnung8wesen versammelte sich heute Mittag zu | ißung. iner S V dus des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Eisenbahnen, Post und Telegraphen tritt heute Abend zu einer Sißung zusammen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Reichstages des Norddeutshen Bundes wurden die F. 67 und 68 des Gescß-Entwurfs wegen Besteuerung des N aulivelns in dem zum Norddeutschen Bunde gehörigen Theile Hessens nach dem Kommissions-Antrage, der §. 69 mit den vom Abg. Grafen Bassewiß beantragten Abänderungen:

1) Tun §. 69 hinter dem Worte: »beauftragt« zu sagen: der be- |

| inanzbehörde bleibt die Bestimmuug der Hebegebühren, Us die Hebung zu veranlassen haben, so wie der Art und Weise, wie die Controle auszuführen ist, vorbehalten ; | 2) in §. 69 6 q Worte »oberste Finanzbehörde« zu seßen. »betre inanzbehörde«. A tr Antragsteller motivirte, und denen der General- Steuer-Direktor von Pommer-Esche zustimmte, ferner der C. 70 nah dem Kommissions-Antrage, und endlich das ganze Gesch mit den in den §§. 66 und 69 eingetretenen Aenderungen angenommen. Dasselbe geswah ohne weitere Debatte mit dem am 9. April d. J. zu Berlin unterzeihneten Vertrag ¡wischen dem Norddeutschen Bunde und Hessen, die Besteuerung des Bieres und Branntweins betreffend, nebst dem dazu gehö- rotokoll. : : : e darin die Diskussion über die drei Resolutionen der Abg. Freiherr zur Ral enau und Graf zu Solms-Laubach

und die Resolution des Abg. Dr. Friedenthal.

An der Debatte betheiligten fich die Abg. Graf zu Solms (Laubach), Dr. Friedenthal, Sombart, Miquel, Graf Kleist, Neubrunner, von Nordeck zur Rabenau. Der Antrag des Abg, Dr. Friedenthal wurde mit großer Majorität angenom- men. Die zu diesem Gegenstande vorliegenden Petitionen wurden als erledigt erachtet. Auf den Antrag des Abg. Twesten wurde f ia über die Maaß- und

ihts8-Ordnung ausge]eßt. :

r folgte die S bltberathung über den Antrag der Abgg. Weissich und Becker (Oldenburg), welcher lautet: E

»der Reichstag wolle beschließen : den undesfkanzler aufzufor ta zur baldigen Vorlage eines Gesez-Entwurfs, welcher E des Allgemeinen deutschen Handelsgeseßbuhs und der Allgeme1 deutschen Wechsel-Ordnung als Bundesgeseße bezwekt.« e

Der Antrag der Abgg. N a eck lautet: den in folgender Fassung anzune : N

Tes aufzufordern, baldigst den Entwurf ues Gesepes vorzulegen, durch welches das Allgemeine deutsche Ganpe / gesebbuch und die Allgemeine deutsche Wechsel-Ordnung ne st d L A gehörigen Novelle als gemeinsames Geseß des S Aa A N eingeführt, unen s wo sie bereits als Landesgeseße gelten, sür Bundesgeseße erklärt werden. « i

Gie A ein Antrag n Abg. Keyser vor: den Antrag in fol ung anzunehmen: E

A aa Mao baldigst den Su! e Gesehes vorzulegen , durch welches das Allgemeine deutsche Hande! N gescebbuch und die Allgemeine deutsche Wechsel - Ordnung nebst der n Bundesbeschlusse vom 23. Januar 1862 gee A e : leßteren, jedo mit Ausschluß der auf die persönliche Haft sich bez

Referent Abg. Bürgers empfahl seinen Antrag und bat, den des Nbg. Keyser abzulehnen. / '

Der Práäsident des Bundeskanzler-Amts Delbrück entwickelte den Standpunkt der Bundesregierungen wie folgt: i

Meine Herren! Von Seiten des Bundeskanzleraimts find {on vor einiger Zeit Schritte geschehen, um in denjenigen bei- den Bundesstaaten, in welchen zur Zeit das allgemeine deutsche Handelsgeseßbuch noch nicht gilt, dasselbe zur Ausführung L bringen. Diese beiden Bundesstaaten sind, wie der Herr Rese- rent bercits erwähnt hat, Schaumburg-Lippe und Lauenburg. In Schaumburg-Lippe liegt die Sache thatsächlich so, daß das Einführungs8geseß ausgearbeitet ist und in kürzester Frist zur landesherrlichen Vollziehung vorgelegt werden wird. In Lauenburg sind die nöthigen Einleitungen zur Ver- kündigung des deutschen Handels - Geseybuches ebenfalls bereits getroffen. Bezöge sich der vorliegende Antrag allein darauf, das deutsche HandelLgesezbuch in sämmtlichen Bundes- staaten zur Einführung zu bringen, so würde er, wie ih glaube, bei der von mir eben angedeuteten Sachlage faktisch erledigt sein, Er geht indessen weiter; er hat zum Zweck, die deutsche Wechselordnung, inkl. der Novelle, und das deutsche Handelsgeseßbuch zu Bundesgeseßen zu machen, in dem Sinne, daß irgend eine Aenderung, welche jeßt allerdings von jedem Bundesstaate selbstständig würde vorgenommen werden können, künftig nur im Wege der Bundesgeseßgebung zulässig sein würde. In dieser allgemeinen Bedeutung kann ich von dieser Stelle aus irgend ein Bedenken gegen den Antrag nicht erheben.

An der Debatte betheiligten fich die Abgg. Lesse, Keyser, Becker (Oldenburg). :

Naben die Ubag. Becker N und Keyser ihre An- träge zurückgezogen hatten, wurde der Antrag des Referenten mit sehr großer Majorität angenommen.

Schließlich zeigte der Präsident Dr. Simson noch an, daß im Laufe der Sißung zwei neue Geseß-Entwürfe seitens des Präsidiums des Bundesrathes On seien, nämlich 1) Geseß-Entwurf, betreffend die Schließung und Beschränkung der öffentlichen Spielbanken; 2) Geseß-Entwurf, betreffend die R L bd bal Norddeutschen Bundes. Schluß der Sizung 3 Uhr inuten. : i

Bi peufige (22.) Siyung des Reichstages des Norde- deutshen Bundes wurde um 10% Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Mitgliedern des Bundesraths waren anwesend: der Präsident des Bundeskanzler - Amts Delbrück, Staats-Minister von Friesen, Ministerialdirektor Dr. Weinlig, Geheimer Legations-Rath Hofmann, General- Major von Bilguer, Drost von Oerßen, Staats-Rath Bucholt, Regierungs - Rath Dr. Sintenis, Minister von Bertrab, Senator Dr. Curtius, Senator Gildemeister, Senator Dr. Kirchenpauer und die Kommissarien Geheimer Ober-Regierungs-Rath Windh orn, Geheimer Regierungs Rath von Puttkamer. E L

Der R theilte mit, daß eine neue Vorlage der ver- bündeten Regierungen, betreffend die Besteuerung des Brau- malzes in verschiedenen zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen, eingegangen ist. Dieselbe bezieht fih auf die e E A Mecklenburg, Schwerin und Mecklenburg-Streliß, das Herzogthum Lauenburg, die freie und Hansestadt Lübeck und deren Gebiet, sowie auf dic nah dem 1. Januar d, J. in die Zolllinie des Zollvereis gezogenen und no@ zu ziehenden preußischen und hamburgischen Gebiet8theile. Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Bericht der X1I. Kommission über die Vorlage der Maaß- und Gewichts- Ordnung für den Norddeutschen Bund. N

Die Kommission schlägt vor, als Art. 3 einzuschieben :

Als Längenmaaße gelte das Meier, dessen dezimale Theilungen und dezimale Mehrfache als Flächen - und Körpermaße die Quadrate und Würfel der Längenmaße. Der hundertste Theil des Meters heißt RJentimeter. Der tausendste Theil des Mecters heißt Millimeter. Zebn Meter heißen ein Dekameter. Tausend Meter heißen ein Kilometer. Hundert Quadratmeter heißen das Ar. Zehntausend Quadratmeter heißen das Hektar. Der tausendste Theil des Kubikmeters heißt das Liter. Der Zeynte Theil des E heißt das Hektoliter.

Or O » zu streichen. E i

Art. 7 V Ade: as Kilogramm bildet die Einheit des Ge- wichts. Das Kilogramm is das Gewicht etnes As LURO Wassers bei +4° des hunderttheiligen Thermometer®. A q 0- gramm wird in 1000 Gramme getheilt, mit dezimalen p (rae lungen. 10 Gramme heißen ein Dekagramm. Der ze n e Thei eines Gramms heißt ein Dezigramm, der pundertite «ues igrammy der tausendste ein Milligramm. Die Tonne ist gleich LOVE O:

Art. 9 felgendermaßen: Jn Betreff des Mün gewich ver ei es bei den im Art. 1 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 gege- E Ae 1E U odieselbe kann« zu seßen: dieselben können. E

Der Referent Abg. v. Hoverbeck motivirte den Kominission®-

_Crauen-Vereins an Allerhöchst Sie gerichtet worden sind, an diesen folgende Antwort zu ertheilen geruht:

»Die verschiedenen Zweige des Vaterländischen Frauen-Vereins in

Ostpreußen haben Mir ihren Dank ausgesprochen für die Hülfe, die

; ; i; i n Bundes einge- yenden Be ungen als Geseße des Norddeutschen Dunde® f führt, P da, wo sie bereits als Landesgeseße gelten, ir behaltlih der in den Einzelstaaten erlassenen Einführungsgeseße ; Bundesgeseße erklärt werden.«

Entwurf, worauf der Königl. Sächs. Ministerialdirektor Dr, Weinlig den Standpunkt des Bundesrathes zu dem Entwurfe und zu den Amendements in folgenden Worten darlegte:

302% ®

siedelung der Direction der hiesigen Artillerie - Werkstatt nach Spandau.

Es wird bierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, daß