1868 / 139 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Der Regierungs- und Schul-Rath Menges ist der König- |

lichen Regierung in Liegniß überwiesen worden.

I Befanntmacckch{ung.

Nach Anordnung des Herrn Justiz-Ministers sollen die nach dem Gesebe, betreffend die Einführung von Grund- und Hypothefkenbüchern und die Verpfändung von Seeschiffen in Neuvorpommeru und Rügen vom 21. März 1868 zu errichtenden Hypothekenämter in Stralsund für den Franzburger Kreis, in Greifswald für den Greifswalder Kreis, in Grimmen für den Grimmer Kreis, iuBergen für den Kreis Rügen mit dem 1. Juli d. J. in Function treten. Dies wird hiermit be- kannt gemacht.

Die Bestimmungen des erwähnten Gese§es, welche öffentlich be- sonders befannt zu machen sind, lauten :

§. 147. Alle diejenigen, welche nicht in den Grund- oder Gebäude- fteuerbüchern aen sind, oder sih nicht beim Hypothekenamte legitimirt haben und dennoch vermeinen, daf ihnen als Eigentbümer oder aus einem die freie Disposition des Besißers einschränkenden Rechtsgrunde Ansprüche an ein Grundstück zustehen, werden hierdurch aufgefordert, solhe vor dem 1. Juli 1869 „bei ‘dem Hypothekenamte, in dessen Bezirk das Grundstü belegen ist, ‘anzumelden.

d: 148. Wer die Anmeldung unterläßt, erleidet folgende Rechts- nadhtheike :

1) daß die Eintragung des Eigenthums für den nah §F§. 144 und 145 Legitimirten erfolgt ;

2) daß das Recht des Prätendenten gegen den dritten Besißer und gegen die vor der nachträglichen Eintragung des prätendirten Rechts eingetragenen Realbere(htigten und Hypothekengläubiger nicht geltend gemacht werden fann, falls diejelben ihre Rechte im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Hypothekenbuchs erworben haben. §. 150. ‘Ferner werden alle diejenigen, welche an ein Grundftück

Realrechte, Geld- oder Naturalleistungen , Niéßbrauchs-, Wohnungs- rechte oder Pfand- und Hypothekenrehte aus irgend einem Rechts- grunde zu haben vermeinen , aufgefordert , dieselben binnen der im §. 147 bestimmten Frist beim Hypothekenamte zur Eintragung in das Hypothekenbuch unter Vorlegung der darüber sprechenden Urkunde genauer Bezeichnung des verhafteten Grundstükes nach dem Grund- oder Gebäudefteuerbuche anzumelden, auch bei General-Hypotheken ‘die Grundstücke zu bezeichnen, auf welche die Eintragung erfolgen soll.

1) Wer dieser Aufforderung nicht genügt, kann zwar seine Rechte noch gegen ‘den persönlichen Schuldner resp. dessen Erben, sowie gegen das verhaftete Grundstück geltend machen , so lange die eben genann- ten Personen als Eigenthümer desselben im Hypothekenbuche ein- getragen sind;

2) er verliert aber gegen jeden Dritten, der im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Hypothekenbuchs na der Anlegung des leßteren das Grundstück erworben hat, sein Realrecht, und wird

3) in Beziehung auf alle übrigen Realberechtigten, deren Hypothe- a va andere ‘Realansprü@he eingetragen sind, seiner Vorzugsrechte

erlustig. : 3 |

Die von dem Eigenthümer innerhalb der Präklusivfrist erfolgte Anmeldung von Realvehten und Hypothekenforderungen wird der Anmeldung dur den Berechtigten gleich geachtet.

Greifswald, den 9. Juni 1868.

Königliches Appéllationsgericht.

—SummarischeUebersiht über ‘die Zahl derStudirenden auf der Königlichen Albertus-Universität zuKönigsberg in Pr. im Sommer-Semester 1868. Im Winter-Semester 1867/68 find immatrikulirt gewesen 449, davon find abgegangen 90. Es sind demnach geblieben 399, dazu sind in diesem Semester «gekommen 79. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 438. Die theologische Gafultät zählt 81 Jnländer, 2 Ausländer. Die juristische Fakultät ads 72 Inländer, 2 Ausländer. Die medizinishe Fakultät zählt

Inländer, 6 Ausländer. Die ‘philosophische Fakultät zählt : a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 166, b) Jnländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des PrüfungS-Reglements vom 4. Juni 1834: 1, e) JTnländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 desfel- ben Reglements 7, d) 5 Ausländer. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die ‘hiesige Univerfität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Pharmazeuten 9, 2) nicht immatrifulirte der Zahnheilkunde Beflissene —, 3) mit \pe- zieller Genehmigung des zeitigen Proreftors 1. Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer is demnach 10, Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 448.

Nichtamtliches. __ Preußen. Berlin, 15: Juni. Der österreichische pa- triotische HülfSverein für A Krieger, M und Waisen hat Jhre Majestät die Königin zum Ehren-Mit- gliede ernannt und Allerhöchstibr das Diplom mit folgendem Schreiben übersandt : »Euere Majestät! Die hingcbenden Bemühungen der preußischen Hülf8vereine, den verwundeten und ecfkrankten Kriegern Trost und Hülfe zu spenden, haben an dem licbevollen und segensreichen Walten Eurer Majestät ein leuchtendes Vorbild gefunden. Mit Dank erinnern wir uns dieses edlen, an allen Opfern des Krieges mit gleicher Liebe geübten Samariterwerkes, und mit Bewunderung gedenken wir der bei diesem echt menschensreundlihen Wirken so glänzend entfalteten Vorzüge eines hochsinnigen Frauenherzens.

Als Zeichen seiner ehrfurchtsvollen Dankbarkeit erlaubt sid österreichische patriotische Hülfsverein für verwundete Krieger, Mil; it Wittwen und Waisen Eurer Majestät das Diplom als Ehren. ey mit der tiefergebenen Bitte zu überreichen, Allerhö{hstdieselben ger M den Verein durch die allergnädigste Annahme defselben zu G ette Mit den beifolgenden Statuten und Rechenschaftsberichtey den Jahren 1866 und 1867 erlauben wir uns eine Darstellun, Organisation und unserer bisherigen Thätigkeit zur Allerhöchsten niß zu bringen.

Wien, den 21. April 1868,«

(Unterschriften.)

Ihre Majestät hat hierauf in folgender Weise geantwortet

»Die Wahl zum Ehrenmitglied des österreichischen patriotisty, Hülfsvereins für verwundete Krieger ehrt und erfreut Mich a nehme dieselbe um so dankbarer an, da T diesen Beweis des V trauens, das in ernster Zeit entstanden ist, wohl zu \chäßen weiß n in vollem Maße erwiedere. Das Band christlicher GÜrsorge, das n ohne Unterschied der Stände, des Geschlechts und der Confession zu en großen gemeinsamen Zwecke vereint und in dem insbesondere Ha &Frauen-Beruf seine volle Entwickelung findet, wird bald das wirtb, Gemeingut aller gebildeten Nationen werden. Auf ihm ruht dev reiche Segen, in ihm liegt eine Gewähr für unsere Zukunft. Meine vel Wünsche begleiten die Wirksamkeit des österrcichischen Vereins d” Jch von nun an als Mitglied angehöre. | O

Baden, den 6. Juni 1868.

(gez.) Augusta.‘

Die vereinigten Auss{üs}e des Bundesrathes d shen Zollvereins für ZJoll- und Senne: o ir Handel und Verkehr hielten heute Mittag eine Sißung ab,

-- In der am Sonnabend stattgefundenen Plenar des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes neun von dem Präsidenten des Reichstages mitgetheilten Beschlüsse des Reichstages, betreffend die Petitionen: wegen Herstellung eines Nord-Ostsee-Kanals; wegen uziehung von Rechts. anwälten zur Berathung des Entwurfs der Civil-Prozeß-Ord- nung; fowie wegen des Erlasses eines T ierschuÿ-Geseßes, beziehungsweise an die Auss{hüsse für eewesen sowi für Handel und Verkehr, und an ‘den Aus\{uß für Justizwoesen verwiesen. Der von dem Reichstage angenommen Geseß-Entwurf, betreffend die subsidiarische Haftung des Bren: nerei-Unternehmers für uwiderhandlungen gegen die Brannt wein-Steuergeseze durch Verwalter, Gewerbegehülfen und Haut genossen, wurde dem Ausschusse für Joll - und Steuerwesen Überwiesen. Auf den Bericht des Ausschusses für Rechnungt- wesen (Referent von Müller) wurde der neu aufgestellte Etat Aus schutes fi A R t. Jur Verstärkung

s für Justizwesen wurde der ini Waßdor} desselben | fig! H Staatsminister von

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute Mittag die neunzehnte Plenarsizung n In drin wurden die Beschlüsse des Reichstages, betreffend die Einführung des Handel8geseßbuches und der Wechselordnung, an den Aus- {uß für Justizwesen, Über die Norm der Eidesabnahme für Juden an die Kommission für die Civilprozeß-Ordnung, Über die doppelte Personalbesteuerung an den verstärkten Auß- {uß für Handel und Verkehr, und wegen Errichtung ein Konsulats in North-Shields an denselben Ausschuß verwiesen, Ferner wurden die Vorlagen des Präsidiums, betreffend die Naturalisîrung von Angehörigen cines Bundesstaates in einen anderen, an den verstärkten Ausschuß für Handel und Verkehr, betreffend ein internationales See- Signalbuch, an die Au

M für das Seewesen, so wie für Handel und Verkehr, über

Im weiteren Verlaufe der Sonnabends-Sißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes N dic E uni 4 11. Kommission über die A - ewichtsordnung für den Ne tt)chen Dun fortgeseßt und beendet, 4 E Nach einer kurzen Debatte zwischen den Abgg. Miquel v. Hennig, Sombart, Ausfeld und dem Referenten Freiherrn v. Hoverbeck über die beantragten Veränderungen in dem Ar trage Twesten und v. Unruh zog der Ubg. v. Thadden, der z dem Kommi sions-Entwurfe zwei Jnsertionen beantragt hatte, dieselben zurück. Es folgte nun zunächst die Abstimmung über die Unteramendements zu dem Antrage Twesten und v. Unruh für defsen eventuelle Annahme, Diese Abstimmung ergab fol gende Fassung des Artikel 3: »Es gelten folgende Maaße: A. Längenmaaße. Die Einheit bildet das Meter oder der Stab. Der hundertste Theil des Meters heißt Zentimeter oder Neu-Zoll.

Kennt.

Meter heißen ein Dekameter oder Kette, Tausend Meter heißen ci

9 Unsere M

| (Magdeburg):

getheilt, mit dezimalen Unter- Abtheilungen.

| heißt ein Decigramm, der hundertste ein Centigramm, | «n Milligramm. j i fam oder 100 Pfund heißen ein Centner.

| gleih der

amm, gleih 1/,, Gramm, das

| [ei 1/ ‘fv ic Der tausendste Theil des Meters heißt Millimeter oder Strich. Zehn F gleich /,,», Gramm, das Milligramm, gleich

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Kilometer. B, Flächenmaaße. Die Einheit bildet das Quadratmeter Quadratstab). Hundert Quadratmeter heißen das Ar. Zehntausend Zuadratmeter heißen das Hektar. C. Körpermaaße. Die Grund- e bildet der Kubikmeter. Die Einheit ist der tausendste Theil des ubifmeters und heißt das Liter oder die Kanne. Das halbe Liter eißt cin Schoppen. Hundert Liter oder der zehnte Theil des Kubik- ters heißt cin, Hektoliter oder Faß. Cünfzig Liter sind cin Scheffel. Bei der jeßt folgenden Haupt-Abstimmung wurde der An- trag des Abg. Frhrn. v. Vincke (Olbendorf) abgelehnt; dagegen der Antrag der Abgg. Twesten und v. Unruh (Magdeburg) in der eben mitgetheilten Fassung mit sehr großer Majorität an-

“enommen, wodurch die Kommissions- und Regierungs-Borlage

érledigt war. | | A

Art. 4, der mit Art. 4 der RegierungSvorlage überein- stimmt, wurde ohne, Debatte angenommen.

Art. 5 der Regierungsvorlage lautet:

Unter ciner Ruthe soll cine Länge von 5 Metern , unter einem Morgen eine Fläche von 2500 Quadratmetern , gleih 7 Hektar, gleich 100 Quadratruthen, unter einer Klafter ein Körperraum von 4 Kubik» metern verstanden werden, wo diese Benennungen künftig im Verkehr

ommen. | ¿r :

M Die Kommission beantragte, diesen Artikel zu streichen.

Die Abgg. Twesten und von Unruh (Magdeburg) bea1.- tragten, den Artikel in folgender Fassung wieder herzustellen :

unter einer Ruthe soll eine Länge von 5 Metern , unter einem achter oder Faden cine Länge von 2 Metern , unter einem Morgen cine Fläche von 2500 Quadratmetern, gleich 7 Hektar, gleich 100 Qua- dratruthen , unter ciuer Klafter ein Körperraum von 4 Kubikmetern yerstanden werden , 100 diese Benennungen künftig im Verkehr vor- fommen. O

Der Kommissions-Antrag wurde angenommen.

Art. 6 lautet nach der Regierungs-Vorlage: »Als Entfer- nungômaß kommt ausschließlich die Meile von 7500 Metern in Anwendung« _ j D

Die Kommission beantragte, den Artikel zu streichen.

Die Abgg. Twesten und v. Unruh (Magdeburg) bean- tragten, den Artikel in folgender ¿Fassung wiederherzufstellen : Als Entfernungsmaß dient die Meile von 7500 Metern«.

Der leßtere Antrag wurde nach einer Erklärung des Abg. Usker und des Referenten angenommen. | u

Art. 5 des Kommissionsentwurfs (der jeßt Art. 6 wird) autet: i Das Kilogramm bildet die Einheit des Gewichts. Das Kilogramm ist das Geroicht cines Liters destillirten Wassers bei +- des hunderttheili- gen Thermometers. Das Kilogramm wird in 1000 Gramme getheilt, nit dezimalen Unterabtheilungen. 10 Gramme heißen ein Deka- gramm. Der zehnte Theil eines Grammes heißt ein Decigramun, der hundertste ein Agram der tausendste ein Mislligramm. Die Tonne i gleich 1000 Kilogramm. A i

Der demselben entsprechende Artikel 7 der Regierung§-Vor- lage lautet! Gh j

j Oas Pfund, gleich die Hälfte des Kilogramms (Art. 3) bildet die Einheit des Gewichts. Das Kilogramin ist das Gewicht cines Likers destillirten Wassers bei +4° des hunderttheiligen Thermomcters. Das Pfund wird in 500 Theile getheilt mit decimalen Unterabtheilungen. Der fünfhundertïte Theil des PYfundes erhält den Namen »Gramms«. Oer hundertste Theil des Pfundes, gleich 5 Gramme, heißt ein Quint. Die decimalen Unterabtheilungen des Grammes sind: das Deci- gramm, gleich ",, Gramm; das Centigramm, gleich '/10 Decigramm, qleih ,,„ Gramm; das Milligramm, gleich 414 Centigramm, gleich 00 Gramm. Der Centner i} gleich 100 Pfund, gleich 50 Kilo- gramm. Die Schiffslast ist gleich 4000 Pfund, gleich 2000 Kilogramm.

Von den hierzu vorliegenden Anträgen zogen die Abgg. Grumbrecht , Bähr, Frhr. von Vincke (Olbendorf), Miquel und von Thadden die ihrigen zurück, so daß folgende Anträge übrig bleiben: 1) von den Äbgg. Twesten und von Unruh Die

Art. 7 (5 des Kommissions - Eutwurfs) dahin zu fassen:

| Einheit des Gewichts bildet das Kilogramm (= 2 V Cs ist das Gewicht eines Liters destillirten Wassers bei + 4 Gr. de

3 hundert- wird in 1000 Gramme

Zehn Gramme heißen zehnte Theil cines Gramms : der tausendste

in halbes Kilogramm heißt ein Pfund. 50 Kilo- Bfund M 1000 u oi oder

heiligen Thermowmeters. Das Kilogramm

cin Dekagramm oder Neu-Loth. Der

Psd. heißen eine Tonne.

2) Von dem Abg. von Zehmen.: Ad

Art. 5 des Kommissions - Entwurfs abzulehnen und Art. ber Regierungs - Vorlage in folgender Fassung anzunehmen: Das Pfund, Hälfte des Kilogramms (Artikel 4) bildet die Einheit des Gewichts. Das Kilogramm isst das Gewicht eines Liters destillirten Wassers bei + 4 Gr. des hunderttheiligen Thermometers. Das

| Pfund wird in 500 Theile getheilt, mit decimalen Unterabtheilungen. Der fünfhundertste Lheil des Pfundes erhält den Namen »Gramm«.

Der hundertste Thei Nfundes gleich 5 Gramme heißt ein Quint. 2100 jeil des Pfundes glei) hei uin le decimalen Unterabtheilungen des Grammes sind: das Deci- Centigramnmy gleich "/%6 Decigramm, i 1/0 Centigramm, gleich 1 Der Centner is gleich 100 Pfund, gleih 50 Kilo-

100 Gramm.

| ramm. Die Tonne ist gleich 2000 Pfund, gleich 1000 Kilogramm.

Die Schiffslast ist gleich 4000 Pfund, gleich 2000 Kilogramm.

Nach einer Geschäftsordnungs - Debatte zwishen den Ab- eordneten Grumbrecht, 1). von Bunsen und Freiherrn zur

Rabenau wurde der Antrag der Abgeordneten Twesten und von Unruh angenommen, womit die Abstimmung über díe Kommissions- und Regierungs - Vorlage, so wie über den An- trag des Abg. von e erledigt war. Art. 6 bis inkl. 12 des von der Kommission zur Annahme beantragten Entwourfs sind mit den cntsprechenden Artikeln der Regierungsvorlage Übereinftimmend und rwourden ohne Debatte angenommen.

Art. 13 des Kommissions - Entwurfs ist gleihlautend mit dem entsprechenden Artikel der Regierungs-Vorlage. Er lautet:

»Zur Eichung und Stempelung sind nur diejenigen Maße und Gewi@te zuzulassen, welche den in Art. 3 und 5 dieser Maß- und Gewichtsordnung benannten Größen, oder ihrer Hälfte, fo wie ihrem DJuvei-, Fünf-, Zehn- oder Zwanzigfachen entsprechen. Zulässig ift ferner die Eichung und Stempelung des Viertel - Hektoliter, so wíîe fortgeseßter Halbirungen des Liter.

Der Abg. Grumbrecht beantragte, dem lezten Saße dieses Artikels folgende Fassung zu geben:

»Zulässig is} ferner die Führung und Stempelung des Viertel- Hectoliter und des Viertelpfundes, sowie von fortgeseßten Halbirungen des Liter. «

Die Abgg. Twesten und v. Unruh (Magdeburg) beantragten, in dex ichten Jeile hinter »BViertel- Hectoliter« einzuschalten : des Biertel-Pfundes.

Abg. Grumbrecht befürwortete seinen Antrag.

Bundes-Commissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Windhorn erklärte sih gegen die Annahme dieses Antrages , auch der Re- ferent Abg. Frhr. v. Hoverbeck bat, das Amendement Grum- brecht abzulehnen. ( A

Bei der Abstimmung wurde sowobl der Antrag des Abg. Grumbrecht sowie der der Abgg. Twesten und v. Unruh ab- gelehnt, womit der Antrag der Kommission angenommen war.

Art. 14 bis inkl. 19 des von der Kommission beantragten Entwurfs sind mit den entsprecenden Artikeln der Regierungs- Vorlage gleichlautend und wurden ohne Debatte angenommen.

Qu Art. 20 der Kommissions8vorschläge lag ein Antrag des Abgeordneten Braun (Hersfeld) vor, Alina 1 des Artikels so zu fassen: »Diese Maß- und Gewichts-Ordnung tritt mit dem ]. Januar 1871 in Krast.« (Die Regierungs- und die Kom- missionsvorlage hat den 1. Januar 1872 als diesen Termin bezeichnet.) Der E E motivirte feinen Antrag, den auch die Kommission ursprünglich beabsichtigt habe. ]

Ministerial-Direktor Dr. Weinlig erklärte, daß die verbün- deten Regierungen eine frühere Durchführung des Gesehes, als sie von ihrer Seite vorgesehen , für vollständig unmöglich erachteten. n

Nachdem noch der Referent, Abg. Frhr. v. Hoverbeck, darauf hingewicsen, daß man bei den besten Wünschen doch auch die Möglichkeit berücksichtigen müsse, wurde der Antrag des Abg. Braun abgelehnt und die Art. 20, 21 und 22 der Kommiissions-Vorschläge angenommen. Hiermit war die Spe- zial - Debatte über die Artikel der Vorlage beendet. Nach dem Vorschlage der Kommission wurden ohne Debatte die folgenden Resolutionen angenommen: u

»Das Präsidium des Bundes aufzufordern: 1) eiu neues, streng decimales Münzsystem baldthunlichst dem Reichstage vorzulegen, und dabei befondere Rücksicht darauf zu nehmen, daß dasselde möglichst viele Garantieen seiner Erweiterung zu einem allgemeinen Systeme aller civilisirter Nationen biete; 2) dur Verhandlungen mit den- jenigen Staaten, in welchen das metrische System des Maßes und Gewichts angenommen ist oder wird, dahin zu wirken, daß Abweichun- gen von dem gemeinschaftlichen Systeme nur von einer Konferenz sämmtlicher betheiligten Staaten beschlossen werden dürfen. a

Es lagen der Kommission endli noch eine Anzabl von Petitionen vor, die sich auf die Vorlage beziehen oder mit der- jelben in enger Verbindung stehen, betreffs welcher die Kom- mission entweder den Uebergang zur einfachen oder motivirten Tages-Ordnung vorschlägt, oder beantragt, sie dur Annahme der Vorlage als erledigt zu betrachten. Das Haus trat auc diesen Vorschlägen ohne Debatte del. :

Hiermit war die 1. Nummer der Tages-Ordnung erledigt. Auf Antrag dcs Abg. Krieger (Posen) wird hiernächst die Sißung vertagt. Schluß 3 Uhx 45 Minuten.

Die heutige (23.) Sizung des Reichstags des N ord- deutschen Bundes wurde um 107 Uhr durch den Präfiden- ten Dr. Simson eröffnet. Von den Mitgliedern des Bundes- rath8 waren anwesend: der Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrücck, General-Lieutenant v on Podbiels fi, Bicc-Admiral ITachmann, General-Post-Direktor v on P hilipsb orn, Geh. Regierungs-Rath Graf zu Eulenburg, Ministerial-Direktor Günther, Gch. Ober-Finanzrath Wollny, Staats-Minister von Friesen, General - Major von Bilguer, Staatsrath Bucholß , Geh. Rath von Liebe, Minister von Waß- dorf, Regierungs - Rath Pr. Sintenis, Senator Gilde-* meister, Senator Dr. Kirchenpauer.

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