1868 / 140 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Güter- | Gemisch-| Güter- Perso- \mit Per-! Perso-

, Entfernung in Kilometern.

I, u. IITLT., T. u. TI. u. Klasse. | 111. Kl, | Klasse.

I T1, V VII, IX,

nenbe- | sonen- | nenbe- | nenzug | ZU9g 4 ( c : förde- | beför- | förde- [I,, 11, u.T., I. u.I., I, u.| beför- | beför- | förde- [I u. Il. | beförde- |T,, Il u, rung | derung E Ill. Rl. | . Rl, | IN. Rl. derung | derung | rung Klasse. | fung I m. gl

XI, XIII. XV. XVI, XIX. XXI. | XXIII. Gemisch-] Gemisch-| Güter- Gemisch-

zug mit | ter Zug | zug mit Perso- | Schnell- | Perso- ter Zug | ter Zug | zug mit Snell- ter Zug Perso-

mit Per-[mit Per-! Perso- mit Per- nenzug | sonen- | sonen- | nenbe- zug sonen- | nenzug

I, IL u.|T, T, u.TL u. TI, IT, und 11II. Kl. [1 Kl. | Klasse. T. Kl.

U. M. | U. M. | U. M. |U. M. |\ U. M. |U. M. | U. M. \U. M. |\U. M. |\U. M. \U. M. |U. M.

‘Frankfurt .…. Abg. 4A 2,67 [Bockenheim 4, 14 9,79 [Bonames 4. 37 14/25 [Vilbel 4. 55 17,88 |Dortelweil 5. 11 20,85 |Groß-Karben.…. » 26,19 [Nieder-Wöllstadt »

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110,48 |Kirchai | 5. 24 128,74 38 5.54 139,20 x : 6, 18 1071 6. 36 157,08 : 6. 49 166,21 [Wabern | 7.8 172,74 |Gensungen 6. 3 7.21 186,46 |Guntershausen » 6 6 56 ab : 57 196,58 |Wilhelms8höhe.. » i e 900,34 [Caffel Ant! 7.30 8.20

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Bemerkungen: 1) Mit Vormittags is die Zeit von 12 Uhr 1 Minute Nachts bis 12 Uhr Mittags, mit Nachmittags die Zeit von 12 Uhr 1 Minute Mittags bis 12 Uhr Nachts bezeichnet. 2) Die Schnellzüge IV. und XVIIL, sowie IX. und XIX,, sind bei bind von Retourbilleten und bei Beförderung von Auswanderern zu ermäßigten Taxen ausgeschlossen. Im Lokalverkehr werden Billete 1II. Klasse für

die Schnellzüge IX. und XVII. nur von oder nach den End- und Uebergangs-Stationen Cas

e, Gunters8hausen, Gießen und Frank-

furt ausgegeben. 4) Traglasten werden nur in den Personen-, gemischten und Güterzügen, aber nicht in den Schnellzügen frei befördert.

Bergisch-Märkische und Hessische Nordbahn-Eisenbahn- ia: Gesellschaft.

Nachdem die landesherrliche Genchmigung des Vertrages zwischen der Bergisch - Märkischen und der Nordbahn - Gesellschaft vom 7. und 10. März d. J. durch Allerhöchsten Erlaß vom 17, v. Mts. exfolgt ist wird die Nordbahn vom 1. Januar d. J. für Rechnung der Bergisch- Märkischen Eisenbahn betrieben und verwaltet. ; M

Die Actionaire der Nordbahn erhalten als Vergütung für die vereinbarte Abtretung der Verwaltung und demnächst des Eigenthums der Bahn eine feste Rente von fünf Prozent ihres Actienkapitals und eventuell cine Geldabfindung von 70 Thlr. baar für 100 Thlr. Actien- Kapital, sofern sie nit die anderweite Offerte der Bergisch-Märkischen

Eisenbahn - Gesellschaft , bestehend in dem Umtausche der Nordbahn- | Actien an e cenilge Prioritäts - Obligationen der Bergisch- |

Märkischen Gesellschaft, innerhalb der vertragsmäßigen Frist acceptiren. Diese Offerte wird den Actionairen der Nordbahn hier- mit gemacht, indem wir uns Namens der Bergisch-Märki- \chen Eisenbahn-Gesellschaft bereit erklären, die Actien der Nordbahn gegen fünfprozentige Bergisch-Märkische Prio- ritáts-Obligationen, welche nach Maßgabe des Allerhöchsten Privilegiums vom 417, v. Mts. mit halbjährlichen, am Lten Januar und 4. Juli verfallenden Zins-Coupons, sowie mit Tmpfangs-Anweisungen für die folgenden Serien der Zins- Coupons ausgefertigt werden, umzutauschen- : ie Aushändigung dieser Obligationen wird vom 15. Juni d. J. ab nach Möglichkeit Zug um Zug bei unserer Hauptkasse hierselbst, bei der Kasse der ordbahn in Cassel, sowie bei den Herren H. F. Fetschow 8 Sohn zu Berlin,. welche die Vermittelung des Umtausches gegen cine bi e Vergütung überneh- men werden, gegen Einlieferung der Actien nebst den nicht verfallenen Dividendenscheinen vom Jahre 1868 ab cvsolam.

Die Actien sind mit einem Nummern- erzeihniß in doppelter Ausfertigung, wofür Formulare an den gedachten Einlösestellen zu haben sind, frühestens am 1. Juni einzureichen. Für fehlende Divi- dendenscheine der Actien wird deren Werth in A Sou der Obli-

ationen cinbehalten, indem die Dividendenscheine am Verfalltage mit Unf Thalern eingelöst werden.

Die Obligationen werden in Appoints von 500 und 100 Thalern beide mit fortlaufenden Nummern von Nr. 1 beginnend, ausgefertigt in dem gedachten Verzeichniß ist daher die gewünschte Art der Appoints zu vermerken, und werden, wenn ein solcher Vermerk fehlt, zunächst Appoints von 500 Thlr. dem Betrage der Actien entsprechend, aus-

gegeben werden.

Sofern die Aushändigung der Obligationen nicht Zug um Zug erfolgen kann, wird die eine Ausfertigung des Nummern-Verzeichnisses dexr Actien mit Empfangsbescheinigung an den Einsender zurückgegeben der dasselbe demnächst bei Empfangnahme der Obligationen mit Quit- tung wieder einzuliefern hat. i

Diese Offerte erlischt mit dem Jahre 1870, nach dessen Ablauf die Bergisch-Märkische Gesellschaft das Recht hat , die niht um ctauschten Actien, nach erfolgter Ausloosung oder Kündigung der Nordbahn- Obligationen 1. Serie, vorgängig einer sehsmonatlichen Auffkün- digung gegen Baarzahlung von 70 Thalern für 100 Thaler Actien- kapital einzulösen. E

Diejenigen Nordbahn-Actionaire, welche von dem Rechte des Um- tausches gegen Prioritäten keinen Gebrauch machen, erhalten zu ihren Actien nach Einlösung des leßten noch vorhandenen Dividendenscheins (für das Jahr 1869) Zins-Coupons und Talons mit der Nummer der betreffenden Actie, und werden die Dividendenscheine für die Jahre 1868 und 1869 am 1. April des folgenden Jahres mit 5 Thalern für jede Actie eingelöst. ;

Elberfeld, den 15. Mai 1868. E

Königliche Eisenbahn-Direction.

San

In unserem Verlage ist so eben erschienen : : : Liste Nr. 32 der bei den Provinzial - Rentenbanken im Mai d. J+ ausgeloosten Nummern der Nentenbriefe, welche am 1. Oktober 1868 fällig werden, und derjenigen Nummern der Rentenbriefe, welche in früheren Terminen ausgeloost und ungeachtet der verflossenen Kündigung bis zum Ausloosungs - Ter- mine Mai 1868 zur Zahlung bei. der Nentenbank nicht präsentirt worden sind; endlich die Nummern der Rentenbriefe, welche als angeblich verloren oder sonst abhanden gekommen sind. Y 4; Bog. Fol. Preis 75 Sgr.

Berlin, 13. Juni 1868. |

Königl. Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Deer).

i tete Da andes für Berlin die ‘Ervedition des Aönigt’ Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. fia, : Ecke dor Wilhelmsfstraße.

Anzeiger.

„AZ 140.

Se. M der König haben Allergnädigst geruht:

Den Stadt - und Kreisrichter Buseniß in Danzig zum Stadt- und Kreisgerichts-Rath daselbst ; und

Den Landgerichts-Assessor Hün ten in Coblenz zum Staats- 1 angs bei dem Landgericht in Elberfeld zu ernennen ; o wie

Den Landgerichts - Assessor Frißen in Cleve, der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Düsseldorf getroffenen Wahl gemäß, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Düsseldorf für eine zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Justíz- Ministerium.

Der Kreisrichter Ga use in Mücheln ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Querfurt und zugleih zum Notar im Departement des Ap pellation8gerichts zu Naumburg a. S., mit Anweisung seines Wohnsißes in Querfurt, ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, von Selchow, aus der Provinz Hannover.

u Bad Rehburg, Provinz Hannover, wird am 1. Juli e. eine selbstständige Telegraphen-Station 111. Klasse (efr. F. 4 der Telegraphen- Ordnung) eröffnet werden.

Hannover, den 14. Juni 1868. Telegraphen - Direction.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der n E Universität zu Greif8wald im Sommer-Semester 1868. m Winter-Semester 1867—68 sind immatrikulirt gewesen 407, da- von sind abgegangen 93, es sind demnach geblieben 3147 dazu sind in diesem Semester gekommen 104, die Gesammtzahl der immatriku- lirten Studirenden beträgt daher 418. Die theologische Fakultät zählt 31 Jnländer, Ausländer , die gurb De Fakultät 17 Jnländer, 1 Ausländer, die medizinische Fakultät 248 Jnländer, 12 Ausländer, die Pg e Fakultät: a) Jnländer mit dem Zeugniß der Reife 7l, b) gu nder ohne Zeugniß der Reife nach §F. 36 des Prü- ngs-Reglements vom 4. Juni 1834: 4, c) Ausländer 8, d) Aka- emiker auf der landwirthschaftlichen Akademie zu Eldena: 18 Jnlän- der, 8 Ausländer. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt : 1) niht immatrikulirte Pt ceulen 17, 2 Kandidaten der Rechte und der Philologie 4, 3) Doktoren der Medizin 2, 4) Ein Offizier. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 442.

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. Juni. Der Ausschuß des Bundes- raths des deutschen Zoll-Vereins für Zoll- und Steuerwesen versammelte sich heute Mittag zu einer Sigzung.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Handel und Verkehr trat heute Mittag zur Fort- seßung der Enquête Über das He an elen zusammen und berieth in einer späteren Sißung die Instruction und Vollmacht für Kreuzer gegen den Sklavenhandel.

Die Civilprozeß-Kommission des Bundesraths des Norddeutschen Bundes hat ihre Berathungen Über das Genossenshaftsgesey am 12. d. M. in einer Abendsißun fortgeseßt und gestern beendigt. Aus denselben ist der Entwour mit zahlreichen sachlihen und redactionellen Abänderungen hervorgegangen, welche, falis dieselben vom Bundesrathe“ ge-

Berlin, Dienstag, den 16. Juni, Abends

1868.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sizung des Reichstages des Norddeutshen Bundes wude die Vorberathung über den Geseß-Entwurf, betreffend die Verwal- tung der nah Maßgabe des Gesehes vom 9. November 1867 aufzunehmenden Bundesanleihe, fortgeseßt und beendet.

Der Antrag des Abg. Dr. Reincke zu §. 2:

Der Reichstag wolle beschließen: dem Gesetze, betreffend die Ver- waltung der nah Maßgabe des Gesehes vom 9. November 1867 auf- zunehmenden Bundes-Anleihe, folgende Fassung zu geben:

1) Zu §. 2 wird hinzugeseßt: Jnsbesondere hat der Bundes- fanzler auch diejenige Verantwortlichkeit zu übernehmen , welche in dem an (sagenen F. 6 dem Finanzminister auferlegt ist.

2) Als §. 3 wird folgender neue Paragraph eingeschaltet: Die nah den vorstehenden FF. 1 und 2 herzuleitenden Vertretungs - An- sprüche können sowohl vom Reichstage, als«auch vom Bundesrathe gegen die betreffenden verantwortlichen Beamten verfolgt werden.

Reichstag kann lean mit der gerichtlichen Geltend-

machung die von ihm gewählten Mitglieder der Bundesshulden-Kom- mission ae i

Als Gerichtshof fungirt bis zum Erlaß eines definitiven Geseßes ay Be Uo Verfa, Becintéea des Norddeutschen Bildes

s e er Verfassung genannte gemeinschaftli ber- Appellationsgericht der drei freien Und Hansestädte g E Le

wurde abgelehnt und hierauf das ganze Gesey ohne weitere Diskussion mit großer Majorität Eo G e 9

Der Präsident des Bundes- Kanzler -Amtes Delbrü er- klärte hierauf:

Meine Herren! Ueber die Gesezes-Vorlage, welche eben in erster Abstimmung angenommen ist, wird zwar noch eine zweite Abstimmung erforderlih sein, die verbündeten Regierungen glauben indessen von der Ueberzeugung ausgehen zu können, daß das Ergebniß der zweiten Abstimmung von dem Er- gebniß der ersten nicht verschieden sein wird," daß also die Mög- lihkeit vorhanden sein wird, die im Reichstage im vorigen Jahre beschlossene Anleihe zu realisiren. Jn dieser Vor- aussezung und in dem Wunsche, die Zeit, die für die Reich8tags-Sißungen -noch zur Disposition steht, möglichst zu schonen, glaube ih um die Erlaubniß bitten zu dürfen, \chon les diejenigen Abänderungen in dem Bundeshaushalts- Etat anfündigen zu können, welche im Fall der Annahme des heute in erster Abstimmung beschlossenen Gesehes und der da- durch bedingten Realisirung der Bundesßanleihe eintreten wers» den. Jch seße voraus, daß das auch in diesem Stadium der Berathung zulässig ist.

Die nächste Folge der Möglichkeit, die Anleihe zu reali- siren, ist die, daß der Etat des Ordinariums für die Marine- Verwaltung, wie er in dem dem Reichstage vorgelegten Bun- deshaushalts-Etat in Ansaß gebracht ist, Veränderungen er- fährt. Der Etat war, wie den Herren bekannt ist, Weni ermäßigt worden mit Rüsicht darauf, daß es noth- wendig war, aus den für die Marine überhaupt vorhande- nen Mitteln extraordinaire Ausgaben zu bestreiten, und war in Folge dessen auf den Betrag von 1,868,979 Thlrn. festgeseßt worden ; er würde sich nunmehr auf den Betrag von 2,636,405 Thalern O Der Etat, um den es sich hier handelt, hat der Vorberathung im Hause noch nicht unterlegen, er wurde, wie erinnerlih sein wird, an dem Tage, wo er auf der Tages- Ordnung stand, durch Beschluß des Sani von der Tagesordnung wieder ents, Die Modificationen, welche in Folge dessen der dem Hause vorliegende Spezial-Etat für die Marine erfahren wird, sind in derselben Form wie der jeßt dem Hause vorliegende Spezial- Etat zusammengestellt worden. Dieser Etat ist dem Herrn Präsidenten des Reichstags mitgetheilt und wird heute zur Disposition der Herren Abgeordneten stehen.

nehmigt werden, eine erneute Beräthungyim Reichstage erfor- derlih machen werden.

Die zweite Aenderung, welche in Beziehung auf die Marine eintritt, ist die, daß das auf 3,100,000 Thlr. angenommene

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