1868 / 141 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E de E V I Ln en aZE

¡s

E E E r E E E S IETE Cv E E E T S E A

E E E S E E M B V SLE Mi R L Bis Mag E E I ERG Et LE E D E S E T CE L eter awd E T N I I, E L 1ER er M I E ere E m ? 7 r E E f: Es Mt i E M Ea E R T E e E t k Pr H S tirte nie Adi E Au prt; aa v A DOG R I E La N Ee O EIRESERAS

u §. 12, welcher na den Kommissions-Anträgen lautet: »Quartierträger, welche ihren Obliegenheiten niht nachkommen, find durch die im §. 5 bezeichneten Behörden unter Anwendung ad- er Zwangsmittel hierzu anzuhalten. Zu leßtern gehört

ministrativ ' h - auch die Beschaffung anderweiter Quartierräume auf Kosten der

Wege beizutreiben.« lag folgender Antrag des Abg. v. Bockum-Dolffs vor:

»Dem §. 12 folgenden Zusaß zu geben: Diese Bestimmungen gelten auch für alle Quartiergeber, die, ohne zur Gemeinde zu gchö- i

ren, in derselben wohnhaft find.« | j Der Abg. v. Bokum-Dolffs zog seinen Antrag zurück.

Die §8. 12, 13 und 14 wurden ohne Diskussion nach den

Anträgen der Kommission genehmigt. Zu §. 15, der von

Kommission folgende Fassung erhalten hat: »Der Orisvorstand fann nach Ablauf

Ablauf ciner A Frist nur mit Zustimmung lag folgender Antrag des Abg. v. Bockum-Dolffs vor:

»dem §. 15 folgenden Zusaß hinzuzufügen : Das Militair keine weitere Theilnahme an der Verwaltung des Servis- und quartierungswesens® - als dieses Gescß es ausdrüdlich vorschreibt

am wenigsten darf irgend eine Militairbehörde neue Einguartierungen

oder Umqguartierungen {elb} anordnen.«

Der Antragsteller befürwortete diesen Antrag. Der Geheime Kriegsrath Bareßki beantragte, diesen Antrag abzulehnen. Abg. von Bockum - Dolffs zog seinen Antrag zurück; ebenso

ein zu §. 90 gestelltes Amendement.

Ç. 21 wurde in folgender Fassung nach dem Vorschlage

der Kommission genehmigt: :

»Alle den Vorschriften dieses Geseßpes zuwiderlaufenden landes- eseßlichen Bestimmungen werden aufgehoben. Anordnungen, welche estimmungen über die in diesem Geseß behandelten Gegenstände ent- halten sollen, oder welche zur Ausführung dieses Gesebes erforderlich sind, können nur durch besondere Verordnungen des Bundes-Präsidiums

erfolgen. « j | Hierauf wurde der Servis - Tarif angenommen.

Littera C., Klasseneintheilung der Orte, hat die Kommission

zu der Vorlage der Regierung folgenden Zusaß gemacht :

yFür die zum Zwee der Artillerie-Schießübungen zu beschaffenden Quartierleistungen wird, sofern die davon getroffenen Ortschasten nicht einer höheren Klasse angehören, die Entschädigung der 11. Servis-Klasse

gewährt. «

Stephani und Dr. Meyer (Thorn): e Den Schlußworten des Kommis

folgende Worte beizufügen :

N éitcigen, wird eine höhere Servis-Entschädigung gewährt i Weise, daß die betreffenden Ortschaften in die nächst ed

‘halten. « Ao dem Abg. von Thadden :

en Schlußsaþß des Kommissions-Antrages zu fassen: Mit Aus- nahme der aus ete i der Artillerie-Schießübungen und der in epots gelegenen / alljährlih mit Remonte-

Kommandos länger bequartierten Ortschaften , welche mindestens die

der Nähe der Remonte - Entschädigung der 2. Servisklasse erhalten.

Nachdem die Abgeordneten r. Stepbani und von Thadden ihre Anträge befürwortet hatten, erklärte sich der Geh. Rath

Bareßki für die Ablehnung.

Nachdem der Referent sich noch gegen das Amendement des Abg. von Thadden ausgesprochen hatte, rourde der Antrag der Abgg. Dr. Stephani und Pr. Meyer EHS angenommen,

cs Abg. von Thadden,

‘der Qusay der Kommission , so wie Eingang und Ueberschrift

desgleichen, nach Ablehnung des Antrages des Geseßes.

Die Abstimmung über das ganze Gesey kann erst er- folgen, sobald die neue Zusammenstellung durch die Kommission

“vorliegt.

“beantragte Resolutionen: »Der Reichstag wolle beschließen:

1) den Herren Bundeskanzler zu ersuchen j behufs geseßlicher Re- gulirung der Naturalleistungen an die bewaffnete Macht im Friedens- ustande, insbesondere der Verpflegung und des Vorspanns , dem

Reichstage baldmöglichst eine Vorlage zu machen ;

2) den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen die in dem Etat der Militair-Verwaltung des Norddeutschen Bundes für Servis-Entschädi- gungen ausgeworfene Summe der Art zu erhöhen , daß der Servis-

Tarif bis zu cinem , einer vollständigen Entschädigung für die tierlast gleihfkommenden Betrag erhöht werden kann; '

3) den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß ‘bei den Artillerie - Schieß - Uebungen die Truppen , unter Vermeidung der Natural - Einquarticrung , in Baracken oder Zelten untergebracht

““woerden.«

In Bezug auf die zum Geseß vorliegenden Petitionen be-

{loß das Haus , nah dem Antrage der Kommission

Theil derselben durch die Berathung der Gesehßesvorlage für

von drei Monaten einen

allgemeinen oder theilweisen Wechsel der Quarticre vornehmen , nah der Militairbehörde.«

Hierzu lagen folgende Thorn): vor: 1) von den Abg.

ions-Entwurfs in Anlage Litt. C. für vorübergehende Quartierleistungen

9 sub 2 des Gesebe8)/ insoweit dieselben die Dauer von 30 Tagen n der

jedoch ‘mindestens in die dritte Servis!lasse aufrücken, die Ortschaften der - höchsten Servis-Klasse aber einen Zuschlag von zwanzig Prozent er-

Das Haus genehmigte noch folgende von der Kommission

2472

erledigt zu erachten, einen anderen Theil dem Herrn Bundes kanzler zu überreichen.

Es folgte der zweite Gegenstand der Tagesordnung: Vor-

R berathun Über den Gesch - Entwurf , betreffend einige Rechts- er- | verhältnisse der Bunde8beamten.

pflichteten. Die Kosten sind in diesem Falle von dem Verpflichteten auf dem für die Einziehung der Gemeinde- Abgaben vorgeschriebenen

Das Gesey lautet:

»Wir Wilhelm 2c., verordnen 2c. g. 1. Ein Bundesangchöriger erleidet durch die Anstellung im

Bundesdienste und die etwa damit verbundene Verlegung seines Wohn- sißes keine Aenderung bezüglich seiner Staatsangehörigkeit. Auch bleibt

em Bundesbeamten, welcher außerhalb des heimathlichen Bundes-

staates seinen dienstlichen Wohnsiß zu nehmen hat , sein früheres Heimathsrecht (Gemeinde-Angehörigkcit - Unterstüßungs8wohnsiß) vor-

der | behalten.

Ç. 2. Die Heranziehung der Bundesbeamten zu direkten persön-

lichen Steuern aller Art findet aus\cließlich an dem Orte statt, wo dieselben ihren dienstlichen Wohnsiß haben. Diese Bestimmung findet feine Anwendung auf diplomatische Personen und Konsuln,

sowie auf deren Personal.

§. 3. Hinsichtlich 1) der Steucrpslichtigkeit des Dienst-Einkom-

hat | mens, der Wartegelder und Pensionen; 2) der Zulässigkeit unter Be-

Ein- | lagnahme der Dienst-Einkünste, Wartegelder und Pensionen; 3) der

und | Zulässigkeit der Executions - Vollstreckung in das Vermögen oder

Zu

Dr.

Quar-

einen

genen die Person kommen den aktiven und den aus dem Dienste ge-

chiedenen Bundesbeamten gegenüber diejenigen in der Geseßgebung

der cinzelnen Bundesstaaten enthaltenen Bestimmungen zur Anwen- dung, welche an ihren Wohnorten für die Staatsbeamten maßgebend sind. Für diejenigen Bundesbeamten, deren dienstlicher Wohnsiß außer- halb der Bundesstaaten sich befindet, kommen hinsichtlich der Zulässig- feit einer Beschlagnahme der Dienst-Einkünfte die Bestimmungen des preußischen Rechts zur Anwendung. Diejenigen Begünstigungen, welche nach der Gesebgebung der einzelnen Bundesstaaten den Hinterbliebenen der Staatsbeamten hinsichtlich der

beam Besteuerung der aus Staatsfonds oder aus öffentlichen Versorgungskassen denselben gewährten Pensionen,

Unterstüßungen oder sonstigen Zuwendungen zustehen, finden aud) zu

Gunsten der Hinterbliebenen von Bundesbeamten hinsichtlich der den-

selben aus Bundes - oder Staatsfonds oder aus öffentlichen Versor-

gungs-Kassen zufließenden gleichartigen Bezüge Anwendung. Ç. 4. Dieses Gescy findet auf alle Beamte, welche entweder vom Bundes - Präsidium angestellt oder nach Vorschrift der Bundesverfas- sung den Anordnungen des Präsidii Folge zu leisten verpflichtet sind, Anwendung. Bei der Generaldebatte nahm Niemand das Wort. Bei der Spezialdebatte wurde Ç. 1 ohne Diskussion angenommen. Qu 9 beantragte der Abgeordnete Hagen folgenden Zusaß zu niachen : »Persönliche Befreiungen oder Bevorzugungen der aktiven oder aus dem Dienst geschiedenen Bundesbeamten bei ihrer Heranzichung zu Gemeinde-Abgaben finden nicht statt. Jusbesondere haben die in dieser Beziehung für Preußen geltenden / Vorschristen des Geseßes vom 11. Juli 1822 und der Kabinctsordre vom 14. Mai 1832 hinsichtlich der Besteuerung des Diensteinkemmcens der Beamten keine Anwendung.« Der Abg. Hagen motivirte seinen Antrag. Der Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrück erklärte: Jch ergreife das Wort mit einer gewissen Schüchternheit, weil es so aussehen könnte, erstens, als ob ih pro domo sprechen wollte, und zweitens, als ob ih für Privilegien sprechen wollte. Ob das erstere der Fall ist, das muß ich der Beurtheilung des hohen Hauses überlassen daß das zweite nicht der Fall ist, das werden Sie aus meinem Vortrage ersehen. Jch will durcb- aus nicht diskutiren darüber, ob die in Preußen in Bezichung auf die Kommunalbesteuerung der Beamten bestehenden Vor- {riften gut oder schlecht sind. Es ist das eine Sache, die an diesem Orte nicht auszutragen ist. Wofür ich allein zu plai- diren habe, ist das, daß in dem Norddeutschen Bunde zwischen den Bundesbeamten und den Landesbeamten kein zum Nach- theil der ersteren ausfallender Unterschied gemacht wird, daß also nicht ein Privilegium, und zwar ein Privilegium odiosum ÎÔon- stituirt wird für die Bundesbeamten. Schaffen Sie, meine Herren, die Privilegien der preußischen Staatsbeamten im Wege der preußischen Gesegebung ab, und an dem Tage, an welchem dieses Gese in Kraft tritt, fallen die Privilegien, von denen hier für die Bundesbeamten die Rede ist, von selbst. Das aber, glaube ich, kann der Bund in Anspruch nehmen, und ih glaube, das ift eine D A die der Reichstag theilen wird, ebenso wie die verbündeten Regierungen sie getheilt haben: n es nid! angeht, daß die Bundesbeamten in den einzelnen Le chlechter gestellt sind, als die Landesbcamten.

Nach kurzen Bemerkungen der Abgg. Miquél, Ausfeld und

wie §. 2 des Geseh-Entwourfs. Ueber §. 4 eiutspann si

thal, Lasker, Graf A Kanzler-Amts Delbrück betheiligten.

Desgleichen §. 4, sowie das ganze Geseh.

Frhrn. von Dörnberg wurde der Antrag auf Schluß der De- j batte angenommen, desgleichen der Antrag des Abg. Hagen, #0 |

eine Debatte, an welcher sich dic :

Abag. Bähr, Twesten, von Seydewiy (Bitterfeld), Dr. Frieden | ‘t 4 Schwerin und der Präsident des Bunde |

S E S

rritoricn |

Der Antrag auf Schluß der Debatte wurde angenommen. :

r E2DA E E S A

2 C E I Pa E o T E Ip my I _- n E S A 0 A e MALSE S fnfoctrrt 1E L BRS BDO N A 2A

2473

Es folgte der dritte Gegensiand der Tages-Ordnung: i ; erste und zweite Berathung über den Gesez-Entw ng: Die | am Bord dieser Schiffe. Die se Erscheinungen riefen sowohl j die liehung d er fentlichen Spie banken urf, betreffend N L L RA die allgemeine Aufmerksamkeit Y e nahm nur der Abg. Lesse das Wort :

l : Nach Art. 4 der ; :

mission, A 2% Alliexit A a Qejeues an eine Kom- | mungen über die U aaberna HAE außerdeutsd L Aa beschlossen wurde, die zweite Lesung des Ges nung zuläßt, nicht | der Beaufsichtigung Seitens des Bundes. Jn Ce e Bei §. 1 des Gesehes beantragte de arie 5 Bunde übertra enen Aufsichtsrechts ift bald Aben dib u n folgenden Passus Einfach r Abgeordnete Ausfeld | erwähnten Fälle nah ihrem ganzen Umfange bekannt 5 Au Dispensationen von diesem Verbote, auch w ; waren, eine Kommisfion, bestehend aus einem B geworden Ort beschränkt werden sollen, sind unzulässig wenn \ie auf Zeit und | des Bundespräsidiums, aus einem Bevoll Btiaten ber RF ¿vie Ober-Justizrath Dr. Pape beantragte den Zusay R TE Nbg ns einem Bevollmächtigten der Groß:

: ecklenburg-shwerin'schen Regi

Der Antragsteller zog darauf sein Amendement zurü und Bremen abgeordnet daber, um Kenntniß P Les wurden sodann die 3 Pa O nt zurück und | mal von den in den beid / zu nehmen ein- Gesea nitt ‘tófér M E N es Gesches und das ganze | chen hauptsächlih die R genannten Pläßen, aus wel- nackch dem Vorschlag bee Petitions-Kommisfion ee R Ländern stattfindet , Send aa a I : ; S 1 2 N: E l n

L Lene in Verbindung stehende Petitionen als erledigt be- v E ate ais U tre auch Gon Ein Antrag des Abg. von Bernuth auf Vertagung des Anordnungen. Die Kom:rissarien haben ióren fufira: aue leßten Gegenstandes der Tagesordnung wurde ab x geführt und haben einen ausführlichen Bericht über i Wahr. folgte daher noch die Schlußb tba: übèr ‘na gelehnt. Es | nehmungen erstattet , einen Bericht Uer Wre TBahx- e es Abg, Wiggers (Berlin), hung Über nachstehenden An- | Sache naÿ zwei Seiten des Verhältnisses auffaße. cic die gesegliche und sodann die administrative Seite. Was die gelei

«Der Reichstag wolle beschließen: aus Veranlassung der i 8. Sißung des Reichstages vom 16. d. Mts. ertheilt g der in der | liche Seite der Sache anlangt, so hat, i missi Bundes-Kommissarius auf die Jnterpellation des Abg. M "Wiggers noch in Thätigkeit war, eine Aenderung insofern stattgefunden; r

(Berlin), den Bundes-Kanzler aufzufordern, den in der 27. Si als die geseÿgebenden Faktoren ie i j uforde ; i a L, e M E A e as abten T bezüglichen N retten A baten, tee Mefek les ein Geseß-Entwurf | Umständen erschien es zunä i l ; otes werde Hure wessen all nog betdenden, aus den Ver: | andere Set der Sade, nômlig die adminisirative, ins Auge Me S his atten DeLenn ) änkungen i x ; / C a HAMSMA geren Rechte aufgehoben werden, in | len “ddte - di Bundes wegen die Ausführur e ‘n Der Referent Dr. Endemann hat folgende detaillirtere verschiedenen Auswandererpläßen bestehenden Bestimmunge! A Fassung beantragt: überwachen; es schien sich eine solhe Einrichtung um o mer »Der Reichstag wolle beschließen: den Bundeskanzler aufzuforde u empfehlen, als sie, im Interesse der dabei betheili Î en! | selbst dem betheiligten Publikum eine drdfiere Gabaniiie HAE

daß in Ausführung des am 23. Oktober v. J. gefaßten [ des Reichstags baldigst cin Geseß vorgelegt eine, ' reidés ci U bietet , als der jegt bestehende Zustand entweder wirklich dar=

bestehenden aus der Verschiedenheit des religiösen Glaubensbefennt- bietet oder wenigstens n | l nisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürger- | bieten geeignet ist Die von der K mission gemacyten Vorscblägs Lea R aufhebt, eere 1) die Verbote und Beschränkungen | sind dem Bundesrathe vorgelegt B C eR Un Ren B UE der Eheschließung zwischen C risten und Jsraeliten, sowie die au d i | i Neu Gb D rbilinden l des einen Theils D. Be- e Ela bes AUSBRNeS U L A dSE O zu BeO e e er ehelichen Rechte beseitigt, 2) für alle Eidesleistungen | und Beschlußnah k im Bundesrath zur Berathung dr D raeliten eine der Gleichberechtigung entsprechende Form einführt, ti i me kommen werden, und alsdann die admini- le volle Gleichberectigung der Israeliten zur Theilnahme an der strative Seite der Sache ihre Erledigung finden wird Was die legislative Seite der Sache angeht, so wird nicht

Gemeinde- und Landesvertretung, sowie zur Bekleidung öffentlicher, | Gemeinde- und Staats-Aemter im Gebiete des Norddeutschen Bundes | wohl ein Zweifel bestehen, daß es im Bedürfniß liegt, die Ge- ausdrücklich anerkennt.« sezgebung Übereinstimmend, also im Wege der Bundesgeseß—

Der Referent, Abg. Pyr. Endemann, begründete seinen gebung zu regeln, indem es für alle betheili Ï l etheiligten Pl Antrgg, ci R 19 90,4 4 ] lebhaften Jnteresse ist , daß Aeichmäßige Vorschriften gelten, An der Debatte betheiligten sich die Abgg. v. Vincke (Ol- Diese Frage indessen is nicht so einfach zu lösen , wie es bendorf), Graf Bassewiß, Lasker, v. Brauchitsch (Elbing) und | vielleicht auf den ersten Blick erscheint. Der Bund ist un- dh D R Graf E (Berlin) und der Geh. Regie- L befugt, über die Materie geseßliche Bestimmungen F af zu urg. zu treffen, und er ist in der La i i s L Bei der folgenden Abstimmung wurde der Haupt-Antrag | mungen Nachdruck lu C eciGanen Aude Saa T ibr des Referenten angenommen, von den speziell angeführten andere Seite. Ebenso befugt wie der Bund ist, über die Ein- Punkten Nr. 1 abgelehnt und Nr. 2 und 3 angenommen. rihtungen der mit Auswanderern a ussegelnden Schiffen geseh= Hiermit war die Tagesordnung erledigt. liche Bestimmungen zu tressen, ebenso befugt find die Wers Schluß der Sigung 4 Uhr 40 Minuten. einigten Staaten von Amerika und andere Länder, nach denen = Die heutige (25) Sißung des Reichstags des Auswanderungen stattfinden, Bestimmungen über die Einrich- Norddeutshen Bundes wurde um 9% Uhr durch den tungen der Schiffe zu tressen, welche Einwanderer zu ihnen hin-

Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Mitgliedern bringen. Es liegt in der Natur der Sache, daß die eine Ge- sezgebung auf die andere einige Rücksicht len muß, weil

des Bundesraths waren anwesend: Der Präsident des Bundes®8- l „DIE an kanzler - Amts Delbrü, General - Lieutenant von Pod- | sonst ein Verhältniß eintreten kann, wonach in der einen Rich- bi elsfi, Vice-Admiral Jachmann, Ministerial-Direkter n- | {Ung etwas erlaubt ist, was in der andern Richtung verboten ist ther, Staats-Minister von Friesen, Geheimer RathDr. Wein- Diese Lage komplizirt die legislative Frage und ist die Veran-. lig, Geheimer Legations-Rath Hofmann, Staats-Rath lassung gewesen, daß in der gegenwärtigen Session des Reichs- von Müller, Minister von Waßdorf, Drost von Oerßen, tages ein Gesez über die Materie noch nicht vorgelegt ist; im Staats-Rath Buch hol, Regierungs-Rath Pr. Sintenis, | Auge wird die Frage behalten werden, und ich halte es für Minister von Bertrab, Senator Gildemeister, Senator wahrscheinlich, daß in der nächsten Session des Reichstages ein Dy, Kirchenpauer und die Kommissarien Geheimer Ober- Geseß zur Vorlage kommen wird, | Regierungs-Rath Eck, Korvetten-Capitain von Schleiniy Darauf motivirte der Abg. Schulze die folgende von ihm und Major Bronsart von Scellendorf. an den Bundeskanzler gerichtete Anfrage: 1) ob und welche Vor Eintritt in die Tagesordnung beantwortete der Prá- Einleitungen Seitens des Bundesrathes in Bezug auf den Weg- sident des Bundeskanzler - Amtes, Delbrück, die folgende Inter- | fall der Melenburgischen und Lauenburgischen Transitzölle, pellation der Abgg. Löwe und Harkort: bei dem nahe bevorstehenden Eintritt beider Länder in den Zoll- Beabsichtigt der Hohe Bundesrath ein Gese zum Schuß Berein, getroffen sind; und 2) welcher Termin für diesen Ün der deutschen Auswanderer in den Häfen des Norddeutschen tritt und dem damit selbstverständlich verbundenen Wegfall der Zölle vom Bundesrath in das Auge gefaßt ist ?

Bundes und auf den demselben angehörigen Schiffen vorzulegen, und welche Maßregel hat derselbe ergrissen, um diesen Schuß Der Präsident des Bundeskanzler-Amtes beantwortete die

bis zum Erlaß des Gesetzes auszuüben ? Interpellation wie folgt: in nachstehender Weise: Meine Herren! Die Interpellation betrifft zwei verschiedene

Meine Herren! Es wird Jhnen allen erinnerlich sein, daß | Punkte, einmal die Lauenburgischen Transfitzölle und

auf zwei Auswandererschissen, welche, das elne zu Ende des | die Mecklenburgischen Tranfitzölle. Was E A iucali@en

vorigen, und das andere zu Anfang dieses Jahres, von Ham- | Transitzölle anbetrifft, so hat der Herr JInterpellant selbst schon

burg nach New-York absegelten, sehr beklagenswerthe Erschei- | bemerkt, daß sie nicht mehr erhoben werden, er hat aber ver-

nungen hervorgetreten sind in Beziehung auf die Mortalität | mißt, daß darüber eine Bekannimachung ergangen ist. Jch 309% ®