1868 / 141 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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S Mi A Eme E E O E pm L7H Ra E Ca E E E N

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nächst bestätigen, daß die Transitzölle seit dem 5. Ja- A M e ceboben werden und zwar in Folge davon, daß mit dem 5. Januar d. J. das Herzogthum Lauenburg ein Theil des Zollvereins geworden ist. Am 30. De- ember v. J. is für das Herzogthum Lauenburg eine erordnung ergangen, durh welhe die Geseßgebung des Zollvereins im Herzogthum vom 5. Januar an eingeführt wurde: Obgleich in der Gesezgebung des Zollvereins der Saß, daß Durchgangs8zölle nicht erhoben werden sollen , steht, so hat man doch, weil einmal die Frage das Interesse auf sich gezogen hatte, es nicht für as gehalten, in die in Lauenburg erlassene Verordnung eine ausdrückliche Bestimmung wegen der Transitzölle noch aufzunchmen. Es ist, obgleich das eigentlich überflüssig war, in dem §. 3 dieser Verordnung noch ausdrück- lih gesagt: Von der Durchfuhr werden Abgaben im Herzogthum Lauen- burg ferner nicht erhoben Ich glaube, daß Pr diejenige Bekanntmachung erfolgt ist, die nach der Lage der Dinge nöthig war und erfolgen konnte. So viel von Lauenburg. ga Was Mecklenburg anbelangt, so habe ih in der That dem- jenigen, was ich in der leßten Session auf eine Interpellation desselben Herrn Juterpellanten geantwortet habe, nichts i zufügen. Die Situation hat sih allerdings seitdem in ofern verändert, daß, wenn ich damals erklären mußte, es bestehe noch ein rechtliches Hinderniß gegen den Anschluß Melenburgs an den Zollverein, dieses rechtliche Hinderniß bekanntlich jeyt nicht mehr besteht. In Beziehung auf den Zeitpunkt des An- \{lu}es Mecklenburgs kann ih mich nur auf das beziehen, was ih in einer der lehten Sigzungen bei der Berathung des ZJoll- Etats hier zu erklären die Ehre gehabt habe. Der Anschluß steht nahe bevor; ein Termin kann noch nicht bestimmt werden und ih möchte namentli nicht, weil das Mißverständnisse hervor- rufen könnte, etwa durch mein Stillschweigen den 1. Juli als den Termin bezeichnet haben, an welchem der Zollanschluß er- folgen wird. Der erste Gegenstand der TageLordnung betraf: Zusammen- stellung des Geseßes, betreffend die Verwaltung der nah Maß- abe des Geseßes vom 9. November 1867 aufzunehmenden Bundes - Anleibe mit den in der Vorberathung Über dasselbe gefaßten Beschlüssen des Reichstages.

Zur General - Debatte nahm Niemand das Wort, ebenso- wenig zur Spezial - Debatte. Das Haus trat mit großer Ma- jorität dem Geseh - Entwurfe bei. Es folgte in der Tages- Ordnung: Vorberathung über den Bundeshaushalts - Etat für das Jahr 1869, Fortseßung der Spezial - Diskussion, zunächst über 1l.: Fortdauernde Ausgaben. Kap. 6. Marine - Verwal- tung. Der Bundesbevollmächtigte Vice - Admiral Jachmann gab ‘folgende Erörterungen über die Vorlage: |

Der dem hohen Hause vorgelegte Etat der Marine - Ver- waltung für das Jahr 1869 ist aufgestellt auf. Grund der Denkschrift, betreffend die Entwickelung der Marine, die dem lezten Reichstage vorgelegt worden is, und hält sih im Allge- meinen genau an den vorjährigen Etat. Derselbe ent- E in feinem Ordinarium diejenige Vermehrung im Per- onal, die in jener Denkschrift auf pag. 11 angedeutet worden ist, als der bis zum Jahre 1877 beabsichtigte Fortgang der Personalentwickelung der Marine. Jm Großen und Ganzen handelt es sich um eine Vermehrung um 20 Offi- zierstellen, und um eine Vermehrung des Matrosencorps um etwa 400 Mann und der Werft-Division um 100 Mann. Demnächst findet eine Vermehrung im Etat der Seebataillone statt. Es ist im Jahre 1869 eine Compagnie Seesoldaten auf den Etat gebracht, und dieselbe findet ihre Begründung in der nahe bevorstehenden Eröffnung des Jahde-Hafens und in der

„damit nothwendigen Beseßung dieses Hafens. Außerdem ist in

Titel 21 die Verwaltung des Lootsenwesens an der Jahde, die früYer auf den Etat der Landes8verwaltung übernommen war nunmehr in den Etat der Verwaltung der Bundesmarine auf genommen worden.

Darauf wurde die General-Debatte über Kap. 6 eröffnet. Es sprach Abg. Roß, dem der Vice-Admiral antwortete:

Dem Herrn Vorredner habe ih zu erwidern , daß die Marineverwaltung ein aufmerksames Auge darauf hat, wie die Fortschritte im Bau der Panzerschiffe sich Bahn brechen. Mittlerweile kann ih konstatiren, daß die drei Panzerschiffe, welche die Norddeutsche Marine besigt, vollständig auf der Höhe stehen, welche den Anforderungen, die man gegenwärtig. im Auslande auf Schiffe dieser Klasse richtet, entspricht, und namentlich ist König Wilhelm gegenwärtig das stärkste Schiff, was auf dem Wasser schwimmt.

Was die zweite Bemerkung betrifft, wegen Entsendung von Schiffen nach China behufs Schußes des deutschen Handels, so waren bereits im diesjährigen Etat zwei Schiffe nach China bestimmt, um dort mehrere Jahre Station zu nehmen, Indeß

,

wird die Entsendung der Schiffe möglicherweise bis ins nächste Iahr hineinziehen, da gegenwärtig ein großer Theil der Mannschaft entlassen und es fraglih is, ob man sie wie- der rechtzeitig bis zum Herbst wird einziehen können ; und demnächst, weil das Schiff, was nah China bestimmt war, unglücklicher Weise vor einigen Tagen in Kiel Feuer ge- faßt hat, worüber ih aber dem hohen Hause die erfreuliche Mittheilung machen kann, daß sich der Schaden bei näherer Besichtigung als ein ziemli unbedeutender herausstellen wird.

Was endlich die Erziehung des See-Offizier-Corps betrifft, so hat die Marine-Verwaltung dem alle Aufmerksamkeit zuge- wendet und theilt vollständig die Ansicht, daß Expeditionen nach China, der Aufenthalt in fernen Meeren namentlich dazu bei- tragen, um den See - Offizier heranzubilden; aber schon jeßt kann ich konstatiren, daß unsere jungen See-Offiziere viel mehr auf See dienen, wie die irgend einer Marine unserer Nachbar- Staaten, Rußland, Schweden oder Dänemark.

Titel 1.: Verschiedene Einnahmen 3/064,561 Thlr., wurde ohne Diskussion angenommen. Es folgte: Ausgabe. A. Lau- fende Ausgaben 2,636,405 Thlr. Qu Titel 1. Besoldungen 99/950 Thlr. sprachen die Abgg. Harkort und v. Bockum-Dolffs, welcher Leßtere den folgenden Antrag begründete:

Bei Titel 1. »Besoldungen« die bestimmte Erwartung auszu- sprechen: es werde im Etat für 1870 das Gehalt des Marine-Ministers in Ansaß gerad auch die Stelle selbst alsdann nicht ferner mit der

dad Preugy hen Kriegsministers kombinirt, sondern selbstitändig beseßt

Der Präsident des Bundeskanzler - Amtes antwortete dem Abg. v. Bockum-Dolffs, und der Vice-Admiral Jachmann dem a eta

Nachdem noch der Abg. von Kirhmann für den Antra des Abg. von Bockum - Dolffs gesprochen hatte, wurde derselbe vom Hause verworfen. Qu den Übrigen Positionen der »Lau- fenden Aus8gaben« sprach wiederholentlih der Abg. Harkort, dessen Einwendungen der Vice-Admiral Jachmann. widerlegte.

Der Abg. Harkort sprach ebenfalls zu verschiedenen Titeln von B.: Einmalige Ausgaben 5,981,498 Thaler. Die Vorbe- rathung des Marine-Etats wurde alsdann geschlossen, worauf noch der Vorsißende des Bundeskanzler-Amtes das Wort nahm.

Das Haus ging darauf über zu 11. Einmalige und außer- ordentliche Ausgaben. Kap. 1. Bundeskanzler-Amt. Kap. 5. Marine - Verwaltung. Darauf folgten: Einnahme. Kap. 5. Matrikularbeiträge. Specification der im Bundeshaushalts- Etat für das Jahr 1869 für die Militair-Verwaltung ausge- brachten einmaligen außerordentlichen Ausgaben, und nachträg- liche Berichtigung des Kap. 5. in I. Fortdauernde Ausgaben Einmalige Ausaabe f Eine Debatte wurde nur dur die Position : Einmalige Ausgabe für das Bundeskanzler-Amt (Erwerbung eines Grundstüs in der Wilhelmsstraße in Berlin) veranlaßt, welche der Präsident des Bundeskanzler-Amtes einleitete. Nach einer Bal Reihe von Bemerkungen verschiedener Abgg. wurde die Pojition genehmigt. Endlich ging die Diskussion über auf: Geseß-Entwurf, betreffend die Feststellung des Haushalt-Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1869. Der Präsident des Bundeskanzler-Amtes gab einige Erörterungen dazu, worauf der Graf v. Bethusy-Huc den folgenden Antrag befürwortete: : Der Reichstag wolle am Schluß der Vorberathung über das Budget des Norddeutschen Bundes beschließen: den Herrn Bundes- fanzler aufzufordern, die Einverleibung der Gesammikosten für die auswärtige Vertretung des Bundes in den Bundeshaushalts - Etat pro 1870 zu veranlassen.

Das Haus trat dem Antrage mit großer Majorität bei, lehnte dagegen den folgenden Antrag des Abg. Krüger ab:

Der Reichstag wolle beschließen: dem obigen Geseße folgende Bestimmungen hinzuzufügen: Der auf die Bevölkerungen Nordschles- wigs entfallende Antheil an den finanziellen Leistungen für den Nord- deutschen Bund wird einer besonderen Kasse übe:wiesen und so lange von einer in der Stadt Flensburg niederzuseßenden Kommission {elbst- ständig verwaltet, bis die Bevölkerungen Nord\schle8wigs ihre Wünsche in Betreff ihrer Staatszugehörigkeit kundgethan haben, event. die Un- gültigkeit des Art. V, des Prager Friedens vom 23, August 1866 durch beide Paciscenten verkündet worden ist.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Erste und zweite Berathung über den Geseß-Entwurf, betreffend die Rechuungs-Revisionsbehörde des Norddeutschen Bundes. Hierzu stellte der Abg. Twesten die folgenden Abänderungs-Anträge:

Der Reichstag wolle beschließen: 1) die Ueberschrift des Geseßes dabin zu fassen: Geseß, betreffend die Kontrole des Bundeshaushalts für die Jahre 1867 bis 1869; 2) im §. 1 statt der Worte »bis auf weitere geseßliche Bestimmung« zu seßen: für die Jahre 1867, 1868 und 1869; 3) im §. 2 ftatt der Worte »in dieser Eigenschaft«* zu seben: zu diesem Zivecke; 4) dem §. 5 folgenden Zusaß anzufügen: Diese Justruklion wird dem Reichstage bei dessen nächstem Zusammen- tritt mitgetheilt.

« Der Abg. Twesten begründete seine Anträge, worauf der Geh. Ober - Regierungs - Rath Günther den Standpunkt des Bundesrathes zu den Anträgen erörterte. An der Debatte be- theiügten si noch die Abgg. von Blankenburg, von Kirch-

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mann, Grumbrecht, worauf die General-Diskussion geschlossen wurde. Zur Spezial-Debatte sprachen die Abgg. von Kirch- mann und Hagen. Das Haus nahm den Geseß-Entwourf mit den Amendements des Abg. Twesten an und verwarf die An-

träge des Abg. von Kirchmann.

Es folgte in der Tagesordnung Nr. 4: Mündlicher Bericht der Kommission für Ra und Gewerbe über den folgenden esehentwurf, betreffend den Betrieb der

Lasker - Miquel’ schen stehenden Gewerbe. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu-

stimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: §. 1. Das den Zünsten zustchende Ret, Andere vom Betriebe eines Gewerbes auszuschließen, ist aufgehoben.

g. 2 Aus\{ließliche Gewerbeberechtigungen, ZJwangs- und Bann-

rechte und alle anderen, als die im §. 1 erwähnten Verbietungsrechte, so wie die anderen, als staatlihen Berechtigungen, Konzessionen zu A Zwecken zu ertheilen, ferner alle Abgaben, welche für den

etricb eines Gewerbes entrichtet werden, mit Aus\{luß der staat- lichen Gewerbesteuer, und die Berechtigungen, dergleichen Abgaben aufzuerlegen, hôren am 1. Januar 1870 auf.

Neue Befugnisse dieser Art, so wie neue Realgewerbe-Berechti- gungen können na dem Erlaß dieses Geseßes weder dur Verleihung, noch durch Verjährung oder Vertrag begründet werden.

Die Bestimmung darüber, ob und in welchem Umfange für die in Wegfall fommenden Befugnisse zu entschädigen sei, bleibt den ein- zelnen Staaten E

§. 3. Für den Betrieb eines Gewerbes is ein Befähigungs- Nachweis nicht mehr erforderlih. Diese Bestimmung findet jedoch

bis auf Weiteres keine Anwendung auf den Gewerbebetrieb der Aerzte, Apotheker, Hebammen, Advokaten, Notare, Seeschiffer und Lootsen. §. 4. Die Unterscheidung zwischen Stadt und Land in Bezug auf den Gewerbebetrieb und die Ausdehnung desselben hört auf.

__ Der gleichzeilige Betrieb verschiedener Gewerbe, so wie desselben

Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufs-Stätten is gestattet.

§. 9. Jeder Gewerbetreibende darf hinfort Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter in jeder Art und beliebigen Zahl halten. Ge- sellen und Gehülfen sind in der Wahl ihrer Meister oder Arbeitgeber unbeschränkt.

In Betreff der Berechtigung der Apctheker, Gehülfen und Lehr- linge anzunehmen, verbleiben die Landesgeseße in Kraft.

Der Berichterstatter, Dr. Stephani, begründete den Antrag der Kommission: .

Der Reichstag wolle beschließen : dem vorgelegten Geseß-Entwurf in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung die verfassungs- mäßige Zustimmung zu ertheilen.

E Kommission hat dem Entwurf folgende Fassung gegeben :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu- stimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

. 1. Unverändert.

. 2, Unverändert.

. 3. Tür den Betrieb eines Gewerbes ist ein Befähigungs-Nach- weis nicht mehr erforderlih. Diese Bestimmung findet jedo bis auf Weiteres keine Anwendung auf den Gewerbebetrieb der Aerzte, Apo- theker, Hebammen, Advokaten, Notare, Seeschiffer, Se esteu erleute und Lootsen. Die Unterscheidang zwischen Stadt und Land in Bezug auf den Gewerbebetrieb und die Ausdebnung desselben hört auf. Die Beschrän- kung der Handwerker auf den Verkauf der selbstverfertigten Waaren wird aufgehoben. Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe, \so- i Gal Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufslotalen

estattet. :

) . 5. Jeder Gewerbetreibende darf hinfort Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter jeder Art und in beliebiger Zahl halten. Ge- sellen und Gehülfen sind in der Wahl ihrer Meister oder Arbeitgeber unbeschränkt. | i i , :

F. 6. Das gegenwärtige Geseß ändert nichts in den Beschrän- kungen des Betriebes einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll-, Steuer- und Postgeseßen beruhen. Es findct ferner keine Anwendung auf die Bestimmungen der Landesgesebe: 1) über Erfindung8patente, 2) über das Bergwesen, 3) Über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter, 4) über das Verbot, Lehrlinge zu halten nach eriolater Bestrafung, 5) Über die Berechtigung der Apotheker, Gehülfen und Lehrlinge anzunehmen, 6) über die Befugniß zum Halten öffentlicher Fuhren, 7) Über das Abdeckereiwesen. Urkundlich 2c. Gegeben 2c.

(Schluß des Blattes.)

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der fl. Beilage.

Das »Amtsblatt der Norddeutschen Telegraphen-Verwaltung«

Nr. 11 enthält eine Verfügung: vom 29. Mai 1868. Abänderung der

nstruction über die Vermittelung von Baarzahlungen durch den Telegraphen.

Gewerbe und Handel. : Landsberg a. W., 14 Juni, (Schles. Z.) Laut amtlichen Nach- richten sind hier 18,000 Centner Wolle angefahren worden. Die Preise sind durhschnittlich 10 Thaler biliiger als im J. 15667. Die Wäsche war mittelmäßig. Käufer waren Tuchfabrikanten, Kammgarnspinner und Berliner Händler, Gute Dominialwollen sind bereits sämmtlich geräumt. Wollen mit s{hlehter Wäsche sind unverkäuflich, Lieferungs-

_Lübeck, 16. Juni. Der Senat bringt, auf Grund einer Mit- theilung des Kanzlers des Norddeutschen Bundes, zur öffentlichen Kenntniß: daß den Schiffen des Norddeutschen Bundes nunmehr auch die Küstenschifffahrt zwischen den Häfen von Jsland, sowie zwischen den Häfen dieser Insel und dem eigentlichen Königreiche Dänemark, mit Inbegriff der Färöer, gestattet ist.

cipzig/ 15. Juni. Zu dem heutigen Wollmarkt haben si nur wenig Käufer eingefunden und blieb das Geschäft bei der herr- henden sehr flauen Stimmung \ch{leppend. Preise stellten sih 5 Thlr. niedriger als im vorigen Jahre, jedoch wird ein Aufschwung erwartet.

Telegraphische Witterungsherichte v. 16. Juni.

St.| Ort Bar. (Abw|Temp.|Abw Mg Ï PL. (v. M.| R. |v. N. T Helsingfors |334,1| | 12,9| |SW., schwach. [heiter. » |Petersburg 333’9| dl Sw” stark. bewölkt.

17. Juni.

1 339,1|+2,7| 12,3 +1,2 NW., schwach. ¡heiter. Königsberg 339,7/13,4|/ 121 0 ¡NW., schwach. jheiter. Danzig. .… 1340,2/+43,5| 11,2! -0,3|NW., schwach. [zieml.

Cöslin 339,71 +3,9| 12,0|- 0 1/Windstille. heiter.

S 340,0|+3,5| 10,7|-0,6|SW., müssig. heiter.

. 1398,1143 4| 13,3|+1,3[8W., schwach, [heiter.

339,0 13,5 14 2 12,9 0., schwach. 'ganz heiter.

i 337,5 19/3 11,1) -0,4/0., mässig. heiter. Ratibor .…./332,4/+2,8] 14 0 +2,8|N., schwach. heiter, Nebel. Breslau …. 334,9/73,1| 13 1/+41,5|N0., sehwach. |bewölkt. Torgau .… ./336,6|+2,9] 13,1 +2,3/NO., müssig. völlig heiter. Münster ..1337,3|+2 3| 12 5|+1,8]|NO0., schwach. [heiter.

Ö 337,7|13,0| 15,4 +3,4¡NO., mässig. sehr heiter. 334,3 +2,1| 13,5 +2,9|W., schwach. heiter, Nebel.

Flensburg ./339 5 12,3 SW., mässig. |[zieml. heiter. Pari. il. | 13,8

Brüssel. ... Haparanda. |3: 8,2 Helsinzfors i 8,8 11,5

: Allgemeine Wind. Himmélsansicht.

WSW., s. schw.|etwas bewölkt. NW., mässig. [fast heiter.

WNW., stark. [bewölkt. N,, mässig. heiter.

Petersburg 90: Riga é

'Moskan Stockholm. !:

V.L GEE U Ee o Ges L UDAIDAD

t ?

WSW., schwach.|bed., gest. Abd. WSW. sehwach, 16. Max 19,0. Min. + 10,1. S, frisch. bed., gewöhnl. WNW. schwach. SSW., s. schw. [heiter. Helder 339,6| | 16,0| |0., schwach. N0. schwach. Schöne See, Hörnesand.[336,0| 7,2 |NW., schwaeh [fast bedeckt. Christians. .1334,5| 9,8] ¡0S0., frisch. bew., gewöhnl,

10,6

Skudesnäs . 9,0

Gröningen ./1339,5| | 15,9

Königliche Schauspiele.

Donnerliag, 18. Juni. Keine lng, &Greitag, 19. Juni. Jm Opernhause. (132. Vorst.) Sar- danapal. Großes historisches Ballet in 4 Akten und 7 Bildern von Paul s I Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Das Schauspiel und die Oper haben Ferien.

FProdukten- und Waaren. Börse. Berlin, 17. Juni. (Marktpr, nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.):

Von Bis | Mittel Von | Bis [Mittel thrssg. ¡pf.Îthr|ag.]pf.fthr| sg. pf.} sg. ¡pf sg |pf.} sg.| pf. Weizen Schilf 2/28| 9j 3122| 0] 3 10, 8iBohnen Metzej 8 —{11,—j 9 8 Roggen 2 1 3j 2/20 —| 2/10] 8|[Kartoffeln 1/ 3} 1/ 61 1/5 gr. Gerste 1123| 9} 2| 3] 91 1/26 11sRindfleisch Pfd. 71-199 Hafer | zu W.| 1/76 1/16 11j 1/12] 3|Sechweine- |

zu L. | 1112! 6| 120—| 1/16! 3] fleisch T—| 5/10 Heu pr. Ctr. au 26 —|—21/| 6|Hammelfleisch 5 6 411

—| 5!

Stroh Sehek. 915 —| 8/22| 6|Kalbfleisch | 3| 6j 6,—|/ 4/8 8 | 6} 9Butter Pfd. 12,— 10] 1

Erbsen Metze Linsen

6 8, S— 8| 3/Eier Mandell 5—] 5 61 5/3 Berlin, 17. Juni. (Niechtamtlicher Getreidebericht). Weizen loco T3— 95 Thlr. ff 24100 Pfd. nach Qualit,, weiss polnischer 1

82 Thlr. ab Bahn bez., pr. Juni 74 Thlr. Br., 73 G., Juni-Juli 725 Thle. bez. u. G., Juli-August Ti} Thlr. bez., September-Oktober 69 Thlr. bez. u. G.

Roggen loco 76—80pfd. 54—57 Thlr. pr. 2000 Pfd. bez., pr. Juni u. Juni - Juli 53{—54—53{—54 Thlr. bez., Juli- August 52—514—927 bis 513 Thlr. béz., September - Oktober 51—5007—951/—951 Thlr. bez, Oktober-November 49#—50 Thlr. bez.

Gerste, grosse und kleine, à 42—52 Thir. per 1750 Pfd.

Hafer loeo 30 26 Thlr., böhm. 334 Thlr., sächs. 34% Thlr., schles. 344-—35 Thlr. ab Bahn bez., pr. Juni 32—34 Thlr. bez., Juni- Juli 31—32—31{—32 Thlr. bez., Juli-August 285 Thlr. bez., Septem- ber-Oktober 277 Thlr. bez.

Erbsen, Kochwaare 56—62 Thile. , Futterwaace 50—55 Thlr. Petroleum loco 6% Thlr., Septbr.-Oktober, Oktober-November und

Wollen, blaue und graue, kommen auf 45 bis 48 Thlr.

November-Dezember 7 Thlr. Br.