1868 / 144 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Vertrage mittelst einer allen mitkontrahirenden Regierungen zu noti- wendigen Zusammenhan

E L ] ) j e stehen. Jnsbesondere soll dem Unterneh rhöchster Erlaß vom 25. Mai 1868 betreffend die Ver- Justiz- Ministeriunt. fizirenden Erklärung zurückzutreten. : die Verpflichtung zur Serütelluta E Spi tao nach den Sitte alery deb Expropriationsrecits Behufs Erwerbung der Grundstücke Allgemeine Verfügung vom 25. Mai 1868, betreffend Art. 19. Die Ratificationen dieses Vertrages sollen binnen sechs | nicht auferlegt werden. umi Bau einer Chaussee im Gardelegener Kreise des Regierungsbezirks das Verfahren bei Requisitionen an Niederländische Behörden. Wochen nah der Unterzeichnung in Berlin ausgewechselt werden. Zu Art. 3. Der Unternehmer soll verpflichtet werden , die | Mágdeburg von der Stadt Clöße durch den Königlichen Forst Über die allgemeine Verfügung vom 6. Juli 1861 find Dessen zu Urkunde is gegenwärtiger Vertrag sünffach ausgefertigt, | Kosten, welche dur die Königlich preußischerseits erfolgte Ueberarbéi- Schwiesau und Zichtau bis zum Anschluß an die Salzwedel-Garde-| Durch die allgemeine V gung den Ber doe auv: Mio, von den Bevollmächtigten unterschrieben und mit deren Insiegel ver- | tung der vorhandenen generellen Vorarbeiten erwachsen sind, aus dem legener Chaussee bei Wiepke durch die Stadt Clöße und die Dorfge- | sämmtliche Justizbehörden angewiesen worden, Vel ¿ll sehen worden. Baukapitale zu erstatten. meinden Schwiesau und Zichtau, sowie der Befugniß zur Erhebung derländische Behörden gerichteten Requisitionen in den Fällen, So geschehen und vollzogen Berlin, den 18. März 1867. Ueber die Frage des Bedürfnisses zur Herstellung des zweiten des tarifmäßigen Chausscegeldes an die vorgenannten Bau-Unter- | o eine Ueberseßung dem betreffenden Requisitionsshreiben Geleises wollen si die Negierungen eintretenden Falls unter cinander F nehmer, beziehungsweise den Besißer der Rittergüter Zichtau 1. und nicht beigefügt ist, leßteres niht mit deutschen, sondern mit verständigen. Ste verzichten jedoch auf den Widerspruch gegen eine I. Antheils. lateinischen Buchstaben {reiben zu lassen. L, Schlußprotofkoll. Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren A aide für diejenigen Bahnstrecken, auf welchen die Jahres- Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau Nach eincr dem Justiz-Minister zugegangenen Mittheilung heute zusammengetreten, um zum Absclusse und zur Vollziehung des R, Are wi Le Neile 60,000 Thlr. erreicht hat. iner Chaussee im Gardelegener Kreise des Regierungsbezirks Magde- ist diese Vorschrift, welche der Natur der Sache nah au von Staatdvertrages wegen Herstellung einer Eisenbahn von Gera nach | zj Q L EEE Ee als wünschenswerth erkannt; daß burg von der Stadt Clôße durch den Königlichen Forst über Shwiesau | den die Requisitionsschreiben begleitenden Anlagen gilt, in Eichicht zu schreiten. Bei dieser Gelegenheit sind in das gegenwärtige | und a lare Veo Seiten ihrer Regierungen in Bezug auf die Tarife und Zichtau bis zum Anschluß an die Salzwedel-Gardelegener | eucrer Zeit häufig außer Acht gelassen worden. Es is nament- Schlußprotofkoll noch die nachstehenden Erklärungen aufgenommen | sehe Gehrpläne mit solchen Instructionen versehen werden, welche die- Chaussee bei Wiepke durch die Stadt Clöge und die Dorfgemeinden lich wiederholt der Fall vorgekommen, daß die zur Begründung L he q A N e UDIeN Ratification derselben ihre Erklärung i a in dringenden Fällen in kürzester Frist Schwiesau und Pa uen H e E J R diefeitiger Auslicferungsanträge bestimmten Dokumente (Haft- / ertrage se obald di ifizirt sein wi i 2 ; i iationsr ür die zu dieser Chaussee er ; : ; Kraft und Gültigkeit baben sollen. ‘eser ratisyirt fein wird, gleiche eid D ‘Reit ai als I E h die reen der M Sib e ; *moleicben das Recht zur Entnahme der e E L el E u. st. w.} der gedachten Form-Vorschrift nicht Zum Art. 1. ; TE 1 d j arren jein, auch die Beförderung von Privat- nterhaltungs - Materialien, nach Maßgabe der für die | entspra en. T / L Z verstand en, daß dié Fot Ats, il Bea O ape on E A E des Betriebs-Telegraphen zu übernehmen. N ilbanäeen ‘bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Da diese Verabsäumung, zumal in Auslieferungsfällen, von Eichicht aus in der Nichtung der Mainlinien als ein dem gegen- | die B b de x M ili N sind rücfsihtlih der Beförderung durch Straße zur Anwendung kommt. Zugleih will Jh den vor- | [eit zu einem den Erfolg der betreffenden Requisition über- wärtigen Birtaie azu Grunde liegender Zweck im Auge behalten H *Mepersoftett gleich zu achten. genannten Bau - Unternehmern , sowie beziehungsweise dem Be- haupt in Frage stellenden Zeitverluste führen kann, so wird werde, daß daher die betreffenden Territórial-Negierungen die Ver. Id G nee Lder Regierung bleibt die landespolizeilihe Pri- iger der Nictergüiter Dia nund 1. Antheils, gegen Ucber- | den Justizbehörden die Vorschrift der allgemeinen Verfügung pflichtung übernehmen, nicht blos solche Fortsebungen im Allgemeinen | Ug UUd Genehmigung des Bauprojektes , sowie die Feststellung der nahme der künftigen hausseemäßigen Unterhaltung der Strafe vom 6. Juli 1861 hierdurch in Erinnerung gebracht. zu_ genehmigen, sondern auch keine Einrichtungen zu treffen resp. zu Stationsanlagen mnerhalb ihres Gebiets vorbehalten. Die Königlich das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nah den D Berlin, den 25. Mai 1868. gestatten; welche den angegebenen Hauptzweck wesentli h etsbd@en preußische Regierung wird die technishe Revision und Veststellung des des für die Staats - Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld - Tarifs, / Der Justiz-Minister. oder Ih id würden. alen en TNLOIIO: e t Kostenanschläge mrine einschließlich fas E S O "Me Ervese 10 See au A A T Ltd t n gleicher Weise sind die vertraas@li i 1 L Un]che der übrigen Regierungen entgegenkom- eiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung f j j ; / eiye auch M die weitere Verfolgung, Li ungen darüber mender Erwägung Uunterzichen. / is B riften! wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von | An sämmtliche Justizbehörden. Eisenbahn von Triptis nah Hof bedacht zu nehmen. Die durch den | (ige ur eine etwaige Erwerbung des Eigenthums an der frag- hnen angewandt werden, hierdurh verleihen. Auch sollen die dem ; ¿ : i Ausbau dieser Bahnstrecke zu gewinnende Linie Gera-Hof ist bereits lihen Eisenbahn innerhalb des einen oder anderen Staatsgebietes WUausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angchängten Bestimmungen Allgemeine Verfügungvom 4. Juni 1868, betreffend das bei den kommissarischen Verhandlungen, welche dem egenwärtigen v elfens der betreffenden Zerritorial-Regierung soll die Gemeinschaft- wegen der Chaussee - Polizei - Vergehen auf die gedachte Straße zur Verfahren in Untersuchungssachen wegen Steuer-Defraudation. Bertragsslusse vorausgegangen sind, in gemeinsame ÉEtäting ge- M des Unternehmens nicht beeinträchtigt werden. Anwendung kommen. i : Sammlung zur öffent- Durch die allgemeine Verfügung vom 12. Mai 1853 sind ogen worden, und nah den ursprünglichen Absichten der fontrahiren- | 21 Art. 16. Jm Allgemeinen stimmen die kontrahirenden Rec“ VELEMIUYNTNAE Trtaß i dur die Gesez-Sammlung 3 die Gerichtsbehörden auf dice Bestimmungen hingewiesen wor- den Negierungen würde {on der gegenwärtige Vertrag auf die Sicher- | ierungen dahin überein, daß die Gewährung einer nah ihrer Dauer lichen Kenntniß zu bringen. d 8 denen sich ergiebt, daß in Untersuhungen wegen Steuer- Türsilih rug Regie n worden fein O T D bis e I r A R A Ti Urt 12 Spies im. Deipage N A Wilhelm Délenudationan die 458 der geschlichen Strafe unabhängige c Kegterung sih zu ihrem Bedauern für ict i as eine zweckmäßige Art der ventioni M : - : tande sehe, dics Unternehmen in aleidee Weise zu CUIetA a betrachten sei. ; y G Subventionirung zu Frhr. v. d. Heydt. Graf v. Jhenpliß. Graf zu Eulenburg. Verpflichtung zur Zahlung der Steuer selbst kein Gegenstand solches von den Übrigen fontrahirenden Regierungen beabsichtigt und ¿: Aôto Beschränkung der Dauer soll in der Art bemessen werden, An den Finanz-Minister, den Minister für Handel, Gewerbe der gerichtlichen Entscheidung sein kann. : 2E auch von der bei den Verhandlungen betheiligt gewesenen Königlich daß die Garantie erlischt, wenn in gehn hintereinander folgenden Jah- und öffentliche Arbeiten und den Minister des Jnnern. Dessenungeachtet sind na einer Mittheilung des Herrn G eti d Ent gestellt 1vorden war. i aw. As per Skaatöregierungen nicht erforderlich gewesen e ; Finanzministers auch S e Bitte Ee Se e O O Teußlshe Regierung giebt jedoch die Hoffnung nicht j gn den einzelnen Regierungen zu leistenden Zinsbeiträ i A nd di did ijen von den Gerichten neben der Strafe der Steuer- E ea tler Hinsicht oFlaegenstehenden Schwieri M h a Tie Zeit ae, ein Rüct-E sas ey Maÿß Mee lotiicher Vorieihte füe Uv Bi Cie R Siestid attirag Dtraubation auf Kadacbtung der umgangenen Gefälle A / s it Nücksi i i ie Übri c dann eintreten, w ie rei i‘ ; 3[n-Ac «Lütticher 7 i irri kontrahirenden Regierungen auf den Wuns de, Fürsili cen der Bahn 5 Prozent Übersteigt, und zwar in ber Ach, dos Ce ciner Gemeinde-Chaussce von Steinstraß an der Eöln-Aachen-Lütticher | kannt und Überdies deren Betrag irrig berechnet, in Folge

Regierung, daß Sie Sich zum Abschlusse eines Vertrages wegen der | ein Drittel dieses Ueberschusses zu den Rückzahlungen an die garanti- Staatsstraße über Rödingen nah Tiß an der Düsseldorf - Jülicher | dessen auch die Höhe der Strafe unrichtig festgeseßt worden ist.

: D ; : ; ise lich, Reai i lachen. i2-Mini i ie Gerichte A e Bct o E M A B e Und | 9 Ge ft se n ver Be a V Hein Caen S E B E | „Der Just Miniser lde! sd tber verme, Le Geri o * inheit- | 3 j : r j

lichkeit der Unternehmen Gera-Eichicht und Gera-Gof O Se: Sollte es einzelnen der kontrahirenden Regierungen gelingen, in- | e Mebteiier Aan im Kreise Jülich, Regierungsbezirks Aachen, | Vorschriften des §. 78 Tit. 14 Th. 11. des Allgemeinen Landrechts treff ihrer Subvention Einverständniß erzielt worden ivär auch ferner | nerhalb ihres Staatsgebiets von Privatinteressenten oder Avale A Steinstraß an der Cöln-Aachen-Lütticher taatsstraße über Rô- | Und des F. 36 der Verordnung vom 26. Dezember 1808 beruhen- bereit finden lassen, und cinen hierüber zu \{licßenden Vertrag Ihren finanzielle Unterstüßungen des Unternehmens zu erwirken so sollen tien nach Tiß an der Düsseldorf - Jülicher Staatsstraße genchmigt den Grundsäße aufmerksam zu machen, welche nah der Ver- Landesvertretungen zur Zustimmung vorlegen wolle jedo nur | diese Unterstüpungen auf die Seitens dieser Staaten den! Unternch- Y habe verleihe Jh hierdurch den Gemeinden Steinsiraß, Rödingen | «rdnung vom 16 September 1867 auch in den neu erworbenen unter der Vorausseßung einer gleichen Betheiligung der Königlich | Men zugewendeten Subventionen in Anrechnung kcmmen ind Tip das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erfor- | 0 d sft ilen Anwendung finden, und sowohl im §. 61 der bayerischen Regierung. Auch wollen die übrigen kontrabirenden Ne- Schließlih wurde von sämmtlichen Bevollmächtigten erklärt daß derlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der | Landestheilen An 8 g b 1819 als auch in den Ver- gierungen an diese Erklärung nur gebuntea sein, falls der Antrag die kontrahirenden Regierungen Sich zur Ausführung des gegenwärti- hausseébate- und Unterhaltungs - Materialien, nah Maßgabe der | Steuer-Ordnung vom 8. ie ruar 2 d ; L e Br auf Abschluß des entsprechenden Vertrages von d : : en Vertrages die Zustimmun threr Landes it di wr Sie S -(C bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese | ordnungen vom 11. Mai 1867 Über die Besi euerung des Br

Fürstenthums Reuß jüngerer Linie innerhalb dipeier agte 9, p selbe erforderlich ist, vorbehalten e O RCNIOI/- ONDOIA Dis N S RO ete ail Ach E genannten Gemeinden gegen Ueber- | weins (F. 51) des Braumalzes (§. 24) und des inländischen folgter Auswechselung der Ratificationen des heutigen Vertrages ab So geschehen Berlin, den 18. März 1867. aat N Tanftigen chaussceemäßigen Unterhaltung der Straße das | Tabaks (F. 17) noch besonderen Ausdruck erhalten haben.

gerednet, Und unter fester Zusicherung der erforderlichen S j des Chausseegeldes nah den Bestimmungen des Da übrigens die Höhe der zu erkennenden Strafe durch L cherung forderlihen Subvention L t Stacie Cheuseen jededmnal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein- | den Betrag der Beftid cin Steuer bestimmt wird, so wird, m Junteresse der sowohl in Bezug auf den Betrieb, als auch für

i ließli der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- der Regel nah, auch bei Abmessung der Strafe der von der die Serte t der betheiligten Staatsgebiete zweckdienlih ex- | Allerhöchster Erlaß vom 11. Mai 1868 Maa sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusäßlichen Beew Liu nab ehörde festzuseßende Steuerbetrag zu Grunde

R C Z ; -T.a betreffend die df i «Chausseen von ! Sof nb Die vCE E, s “aternehunen Gera-Eichicht und Gera- nung der fisfalischen Vorrechte für den Bau und die Unter- Vorschriften, ide EUEU Dlecburd vettéibén. Se WllenKie dem | zu legen sein. i Í verstanden, daß Fa nied Dee Bibies Gre Eidhicht R RES tk 2 Slaatdsraße mig Mi d R cejecen an der Aachen-Trierer Waren ld Tarife vom 29 Februar 1840 angehängten Bestimmun- Berlin , den 4. Juni L Minister ] *Cichicht die Anwart- a i ‘qi Za Y aje, : , e : A ul theilen meelie Kongessionirung für die Bahnstrecke Triptis: Bezirks M M E Aveentus E O n Tes hardt. s zur Ausführun zu riger, “Deo dr U ede eon atis R, E Mes L geo Erlaß vom heutigen Tage den Bau „Der gegenwärti e Erlaß ist durch die Gesep-Sammlung zur öffent- An sämmktliche Gericht8behörden. ertrag zum Ab : y S de-Chaujsfee von ónce ' «Trierer L | i ingen. / - SECD E G : » der betheiligten Pari ea Hen e: UND Met ‘mie Len Seitens straße nah Mürlenbach im reise Prüm, Regierun ae irt Sia E Me perlin: in 95. Mai 1868. Allgemeine Verfügung vom 4. Juni 1868, betref- Eichicht durch den gegenwärtigen Vertrag eine Subvention sichert nehmigt habe, verleihe Jh hierdurch den Gemeinden Schönecken, Nie: | Wilhelm. ; fend die Beseitigung der zwischen den Niederlanden und dem sin male / g Cn edoM her Herigarf und Mürlenbach das Expropriationsrecht Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Jßenpliß. vormaligen Königreich Ee ge E A L Die vorerwä : j iese aujjee erforderlichen Grundstücke, imalei en das : „Mini ini ir Handel des Armenrechts vom . Jull ann uders das Linie f qua Mie U und Tae Gtunk des A lernteh Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Matertaliet An den Giuaus U L lie Arbiten ias Gesetz - Sammlung Abth. 1. S. 151) und wegen der ZJeugen- halb dreier Jahre, von der Ratifications-Auswecselun S 1uvär: | in P Zeaßgabe der für die Staats-Chausscen bestehenden Vorschriften N R C E IEIS ebühren vom 29. Dezember 1837 (Hannoversche Gesez-Samm- Goa EAE O ab gerechnet , bekannt gemacht sein wird r ea orn M pan A I g “oes La Pes Allerhöchster Erlaß vom 3. Juni 1868 betreffend die Heneun l, g lung von 1838, Abth. 1. S. 3). Su muna der befrfenden Landedverertungen crlamnl gal" e | baltung dee Strafe dos edt zur Echebun “Lee Cbe | gun angehängten Besimmungen wegen der Chausseepolizer-Bergehen | Jm Einverständnisse des Heren Ministers der auswärtigen Abgeschen von den vorersörterten Erweiterungen der Linie Gera- | tenden Chaussee ungen des für die Staats - Chausscen jedesmal gel- A Stadtgemeinde Breslau ausgebaute Chaussee von der | Angelegenheiten wird den Justi t Ministe- Terri origl M ntige Anschlüsse an die lehtere von der betreffenden | Besten oausleegeld-Tarifs, einschließlich der in demselbes enthaltenen M e fion Scseiiniges Stras bis: nach Fürstensgartei in nover hierdurch bekannt gemacht, daß, nachdem laut Ministe Terri. orial-Regierung auch ohue Q PSpp tat j ‘Tresfenden | Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Er- kleinen Scheitnige E Ls rial-Erkflärung vom 25. Öftober 1867 (Ges.-Samml. S. 1835) Regierungen genehmigt eda en, und es soll gr le ane auf den Sealtenden usäßlichen Thorshriften, wie diese Destimmungen Auf Jhren Bericht n 26 Mai D. J. genehmige Jch, daß die | die zwischen den Niederlanden und dem vormaligen Königreich

bei der Konzessions-Ertheilung für die Eisenbahn Gera-Eichicht die verleihen Wtb-Chausseen von Ihnen angewandt werdem hierdurch

i ie de Tari -Tari 9. Februar 1840 angehängten Bestim- r abgeschlossene Uebereinkunft vom 28. Oktober 1817, Berpflichtung auferlegt werden, derartige Anschlüsse zuzulassen, auch 1840 ang bingta Bi cu die dem Chausseegeld-Tarife vom 29, Februar I jan der Chaufseepolizei - Vergehen auf die von der Stadt- E U der Verbrecher, in Folge der gegen eine Kreuzung der Bahn mittelst Ueberbrücung oder Unterfüh- f di S en Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen O Breslau ausgebaute Chaussce von der kleinen Scheitniger Vereinigung dieses Königreichs mit Preußen, aufgehört hat in rung keinen Widerspruch zu erheben. | i D, gedachte Straße zur Anwend ung kommen, Straße dafelbst bis nah Fürstensgarten in Alt-Scheitnig zur Anwen- e O auch die zwishen Hannover und den Nieder-

Zu Art. 2. Unter den im Artikel 2 erwähnten »lästigen Ver- | lichen Kenn. zu beit enb N Geseb-Sanunlung zur öffent- dung fommen. , ; öffentlichen fdnben a@ Tau Vereinbarungen wegen des Armenrechts vom Arti pa sollen dicjenigen üblichen Konzessions-Bedingungen nicht Berlin, den 11. Mai 1868. Dieser Mein Erlaß is dur die Geseßz-Sammlung zur öffe 927. Juli 1846 und wegen der Zeugengebühren vom 29. De- ablen 9 T in der Regel allen Concessionairen von Privat- Kenntniß zu Fn: : 1868 zember 1837 außer Kraft getreten sind. waltungsgrundsägen auferlegt zu edie R R E ae M: SFHLDGLWe A I A, O aa Berlin, den 4. Juni 1868. end) erden pflegen. è . Mini ben A mei Romer L a / daß dem Unternehmer in örh. von der Heydt. Graf von J benplig. Gr. v. Jpenpliß. R Ae } en reine olcher Bedingungen auferlegt werden A i ini ini \ Ö i : ; / j ir sollen, welche mit dem Zwecke des Unternehmens arr noth- ati) Baar öffentlihe Arbei T M h Ansize I P N An die Justizbehörden in der Provinz Hannover,