1868 / 145 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Arten von Sábelklingen und Kürasse anfertigen mußte. Für leßtere wurde jedoch im Jahre 1750 eine besondere Schmiede angelegt.

s Bei Einrichtung der Gewehrfabrik machte man den Unter- nehmern zur besonderen Pflicht, nur shwedisches Eisen zu ver- arbeiten. Später aber nach der Erwerbung der Provin Schlesien, versuchte man schlefisches Eisen anzuwenden. Da \hlesishe Metall erlangte jedo, seiner vielen Flecken wegen, nicht die Approbation der Gewehr-Revisions-Kommission, und mußte dem koblenzer Eisen weichen, welches sich besser bewährte.

Nicht lange nach ihrer Gründung kam die Fabrik nach den Angaben der Wochenschrift »der Soldatenfreund« in den Besiß der Gebrüder Schickler, welche die Bestellungen an Ge- wehren für die Armee, den Königlichen Befehlen gemäß, für eine bestimmte Taxe in dem A Umfange zur Aus- führung brachten. Jm Jahre 1777 lieferte das Jnftitut 10,000 Stück Gewehre und umfaßte nach einer Beschreibung aus dem Jahre 1783 bereits 38 Häuser, 14 Werkstätten für die Lauf- shmiede und 9 Schmieden für Klingen und Bajonette, sowie ein katholisches Bethaus nebst Amtswohnung für den vom Könige besoldeten Geistlichen. : A /

Das Bohren, Poliren und Schleifen der Läufe geschah in 2 Mühlen, in einer derselben wurden Stahl und Eisen behufs Verwendung zu Klingen und Ladestöken gezähnt. Außerdem gehörten zur Fabrik 3 Magazine für Eisen- und Stahllager, 2 große Behältnisse für Holz und Steinkohlen und eine Schirr- kammer, in welcher die Mühlen-, Wasser- und andere Räder verfertigt wurden. /

Mit dem stetig wachsenden Bedarf der Armce konnte in- dessen die Spandauer Fabrik nicht auf die Dauer Schritt hal- ten ; fie bezog deshalb schon während der Jahre 1831 bis 1836 aus ZJella bei Gotha 6000 Gewehrläufe, weil solche in Span- dau nicht fertig geschafft werden konnten.

In den folgenden Jahren gewann die Fabrik bedeutend an Ausdehnung, 1847 war ihr Personal s{hon auf 500 Personen vermehrt und es wurden zu jener Zeit dort 6000 Gewehre, 100 Pistolen, 200 Karabiner und 200 Büchsen angefertigt; die Klin-

en zu Säbeln, Degen und Hirshfängern bezog man aus

lingenthal (Solingen). Das Institut hatte im Jahre 1847 7 freie Hand-Lauf-Schmieden und 3 Hammer-Rohr-Schmieden, erstere lieferten wöchentlich 30, leßtere 60 Röhre; ferner 6 Ba- jonett-Schmieden, die wöchentlich 60—80 Bajonette N stellten, und 2 Ladestock-Schmieden, aus der in der Woche 200 Ladestöcke hervorgingen. Außerdem beschäftigte die Fabrik noch 2 Schleif- meister, die bei gutem Wasserstande wöchentlich 200 Läufe lie- ferten, sowie einen Bohrmeister nebst 8 Bohrern und 8 Polirern bei 4 Bohrwerken. Leßtere fertigten monatlich 1200 Röhre an, die Läufe wurden in Spandau probirt und innen polirt, dann aber nah Potsdam geschickt, wo sie auch außen polirt und mit den übrigen Gewehrtheilen zusammengeseßt wurden.

In der neuesten Zeit ist das Jahr 1855 für die Entwicke- lung der Fabrik von hervorragender Bedeutung gervesen, da im Laufe desselben die Vereinigung derselben mit der Potsdamer Anstalt in der Art stattfand, daß lehtere gänzlich nach Spandau verlegt wurde. :

Zn ihrer gegenwärtigen Gestalt zählt die Spandauer Ge- wehrsabrik zu den bedeutendsten Anlagen dieser Art im preußischen Staate. Das Terrain derselben besteht aus mehreren Jnseln, die nur durch {male Wasserarme von einander getrennt liegen; ein großer und 3 kleine Höfe werden von den massiven Fabrikgebäuden begrenzt. In der linken Fluchtlinie des ersten großen Hofes, der etwa 170 Schritte lang und 130 Schritte breit ist, befinden \ich 3 langgestreckte Gebäude, von welchen die beiden ersten Beamtenwohnungen enthalten, das lebte aber, abgesehen von 2 Dienstwohnungen, nur aus Werkstätten besteht. Auf der rechten Seite steht ein langer Artillerie - Wagenshuppen, rechts vom Eingange ein Wohngebäude für Offiziere und Beamte, diesem gegenüber am Ende des Hofes ein Schuppen für Schafthölzer; die Mitte ift von Gartenanlagen eingenommen. Der zweite Hof bildet ein Rechteck von etwa 100 Schritten Länge und 60 Schritten Breite und ist ganz von Werkstätten umgeben. Hier befinden sich die Bohr-Anstalt, die Werkstätten für das Ziehen, Schmirgeln, Po- liren, Brüniren, Schäften der Läufe und die Drehbänke für runde Gewehrtheile. Ein langes Gebäude enthält die Dienst- wohnung für den Direktor, die Büreaus, das Revisionslokal und das Hauptmagazin.

Den dritten Hof umschließen die Gebäude für die zum Betriebe dienenden Dampfmaschinen, hier sind im Jahre 1866 allein 3 Lokomobilen aufgestellt worden, daneben aber die Wohnung des Maschinenmeisters und das Kesselhaus. Auch die beiden leßterwähnten Höfe sind durch Garten - Anlagen in ihrer Mitte geziert. Jn den nun folgenden Gebäuden, welche den vierten Hof umgeben oder in dessen Nähe liegen, befinden

sich diejenigen Maschinenräume, welche durch Wasserkraft ge- trieben werden; am bemerken®8werthesten sind hierunter: die Hülsenschmiede, die Schmieden für kleinere Gewehrtheile, die Bajonnet- und Entladestock - Schleiferei und die Feil - Anstalt. Außerdem steht dort noch ein Sprißenhaus, ein Schuppen für Bohrspäne, ein Kohlenreservoir und in einiger Entfernung der Schießstand zum Anschießen der Gewehre nebst zugehöriger Beschußhütte. |

Der technische Betrieb wird von dem Direktor, seinem Assisten- ten und einem Zeugoffizier überwacht, unter der Direction steht der Maschinenmeister, der Betriebsführer u. s. w. Die kom-: mandirten Offiziere versehen je nach ihren technischen Kennt: nissen verschiedene besondere Functionen. Aus ihnen wird namentlich die Königliche Gewehr-Revisions-Kommission ge- bildet (6 Offiziere und 2 technische Mitglieder), welcher es, der bestehenden Jnstruction gemäß, obliegt, alle aus der Fabrik hervorgehenden Gewehre hinsichtlich ihrer praktischen Brauchbar- leit und der mit den ergangenen Vorschriften üÜbereinstimmen- den Ausführung der Arbeit vor der Versendung einer sorgfäl- tigen Prüfung zu unterziehen.

J. G. Bolte.

Der am 30. Mai d. J. verstorbene Geheime Kommerzien - Rath Johann Gottfried Bolbße in Salzmünde war, nah der »yMagd. Z.«, am 14. Januar 1802 geboren und betrieb, nachdem er die Volks\{ule verlassen hatte, mit einem sehr mäßigen Kapital anfänglich Kommis. sions-, später eigene Handels -, hauptsächlih Getreidegeschäfte. Mit dem Handel verband er Flußrhederei und Schiffbau. Jn Folge des im Jahre 1818 in Preußen eingeführten neuen Zollsystems wandte sih Bolße vom Handel ab, der Production zu, und es entstanden nun nach und nach in und um Salzmünde auf dem fortwährend erweiterten Bolße'shen Grundbesiß die Thongräberei, die großartige Ziegelei, die Porzellanthonmühle und Thonwäsche, die große Zuer- fabrik und Spiritusbrennerei in Verbindung mit einer ausgedehnten Landwirthschaft.

Bolze hat sih das Wohl seiner zahlreichen Arbeiter stets angele- gen sein lassen. Die Tübinger Zeitschrift für die gesammte Staats- wissenschaft veröffentlichte im J. 1866 einen Aufsaß von Prof. Schmoller Über die ländliche Arbeiterfrage, in welchem Bolßes Verdienste um seine Arbeiter besonders hervorgehoben sind. Nach dieser Quelle hat Bolße auf dem Hofe zu Salzmünde mit einem Kostenaufwande von 14,000 Thlr. cin Wohnhaus herstellen lassen, welches 60 kleine, aber geschickt angelegte Wohnungen enthält, die für je 10 Thlr. jährlich an Arbeiterfamilien vermiethet werden. Jede Wohnung besteht nur aus einem Zimmer und hat mit drei anderen, auf demselben Flure bele: genen, Antheil an einer gemeinschaftlichen, vierfach abgetheilten Küche. Die Familien, welche hier wohnen, dürfen kein cigenes Vieh halten und feine eigene Landwirthschaft betreiben, und empfangen, um sie vollends vom Diebstahl abzuhalten, so viel Holz frei geliefert, wie sie gebrauchen. Der Hausmeister, welcher die Ordnung im Hause erhält, verkauft den Arbeitern ein Quart gutes Essen für 1 Sgr.

Jr Arbeiter, deren sittlichen und ökonomischen Verhältnissen diese Mieth8wohnungen nicht mehr zusagen, hat Bolze in der Weise gesorgt, daß er ihnen, sobald sie sich 250 Thlr. erspart hatten , den Grund und Boden zur Erbauung eines Hauses schenkte und den Res des Baukapitals vorschoß. Dergleichen Häuser kosten 7- bis 800 Thlr. sind einstöckig, enthalten aber zwei Wohnungen im Erdgeschoß und eine unter dem Dach, so daß der Arbeiter durc) Vermiethung von zwei Wohnungen, von denen die cine 20, die anderc 10 Thlr. jährliche Miethe bringt, die Mittel zur Verzinsung und allmäligen Rücßzahlung des Kapitals gewinnt.

__ In Quillschina, in unmittelbarer Nähe von Salzmünde, hat Bolpe eine Arbeiter-Bildungsanstalt begründet, welche die für den Betrieb des Guts und der Ziegelei erforderlichen Arbeiter heranbilden, glei zeitig aber auch den jungen Leuten Gelegenheit geben soll, sich weit zu unterrichten und theilweis Handwerke zu erlernen. Die Anstalt zählt 120 Zöglinge, meist Waisenknaben, im Alter von 14 bis A Jahren, die sich verbindlich machen müssen, 6 A in derselben zu bleiben und die während dieser Zeit Wohnung, Beköstigung, Kleidung ärztliche Hülfe und Unterricht, außerdem aber noch einen von Jahr zu Jahr steigenden Lohn von 3, 6, 9 12, 15 resp. 18 Thlr. jährli gutgeschrieben erhalten, so daß jeder Zöglin beim Verlassen der An- stalt außer der vollständigen Kleidung ein Guthaben von 63 Thlr. ill der Sparkasse besißt. Die meisten Zöglinge werden in der Ziegelei beschäftigt, die tüchtigeren später in den Handwerksstätten des Guts. Die Arbeitsstunden über die bestimmte Arbeitszeit werden besonderê bezahlt; das hierdurch verdiente Geld bleibt in den Händen der Zöh linge. Der Unterricht wird in den Morgen- und Abendstunden und an Sonntagen ertheilt. Die aus dieser Anstalt hervorgegangene Arbeiter sind in der ganzen Gegend sehr gesuht. Der finanzielle Er folg war für Bolße nicht günstig; die Anstalt kostete z. B. im Jahre 1865 7800 Thlr., jeder Zögling täglih 9 Sgr., ihre Arbeit für dic Wirthschaft aber war etwa nur 3000 Thlr. werth.

Bolze wachte über die sittliche Führung seiner Arbeiter und dul- dete namentlich keine Trunkenheit. Im Sommer feierte er mit seinen.

Arbeitern gemeinschaftlichèé Feste und an Winterabenden versammelt! |

er sie ab und zu auf dem Hofe zu belehrenden Vorträgen. Jn Sal münde ließ er eine Kirche und eine Schule für die Arbeiter erbauen. In der besonderen Sparkasse des Guts hatten die Arbeiter im Jahre 1866 ein Guthaben von 40,000 Thlr. gesammelt.

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Das Abonnément beträgt L Thlr. sür das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Uaum einer Druizeile D7 Sgr.

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Berlin, Montag, den 22. Juni, Abends

Verlín, 22. Juni. Se.- Majestät der König haben heute früh- die -Reise nah Hännover, Cassel und Worms angetreten. N Cg

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Se. Majestät. der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaiserlich rusfischen General-Maios v o Or a G sti den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse, dem Kommerzien-Rath Johann Friedrich Rogge zu Elbing und dem Civil - Jn- genieur Fra nzFerdinandCarlAndreasMeyerzu Ham- burg den Rothen Adler - Orden - vierter Klasse , den “Lootsen- Commandeur Ernst Aben droth* zu Cuxhaven den Königlichen Kronen-Orden dritter: Klässe, sowie dem Unter-Steuer-Erheber

Joseph hrer/zu- Veckerhagen, im Kreise Hofgeismar, und. dem pensionirten-Kreisgerichts-Boten Wilhelin Fischbach zu

Cassel das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleiben ; fernex

Den Ober-Forstmeister Ulrici zum -Ländforstmeister* mit dem Range der Räthe zweiter Klasse und den früheren nassau- hen Ober-Förstrath von Baumbach zum Ober-Forstmeister mit dem Range der Räthe dritter Klässe- und vortragenden Rathe im Finanz-Ministerium zu ernennen.

Berlin, den 22. Juni.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist nah Hannover abgereist.

Norddeutscher Bund.

Geseß, betreffend die Bewilligung von lebenslänglihen Pensionen und Unterstüßungen an Offiziere und obere Militairbeamte der vor- maligen \ch{les8wig-holsteinischen Armee, so wie an deren Wittwen und Waisen. Vom 14. Juni 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu- stimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

F. 1. Den Offizieren und oberen Militairbeamten (Klassification vom 17. Juli 1862) der vormaligen im Jahre 1851 aufgelösten \chles- wig-bolsteinishen Armee, welche bei ihrem Eintritt in diese Armee einem Staate des Norddeutschen Bundes angehört haben oder gegen- wärtig einem solchen angehören, werden vom 1. Juli 1867 ab lebens- länglihe Pensionen nah Vorschrift des für die preußische Armce gel- tenden Reglements vom 13 Juni 1825 und den spä:eren Ergänzungen desselben aus der Bundeskasse b willigt.

ÿ. 2. Keinen Anspruch auf die durch dieses Geseß bewilligten Pensionen haben: 1) die mit Zeitbeschränkung in der genannten Armee angesiellt gewesenen Offiziere, so wie die zur Erfüllung ihrer Dienst- pflicht eingetretenen, während -des Krieges zu Offizieren beförderten und nach Beendigung desselben nicht als Invalide in die bürgerlichen Verhältnisse ¡urügekehrten Perfonen ; 2) solche Offiziere, deren Aus- scheiden weder durch Jnvalidität, noch dur die Auflösung der schles- wig-holsteinischen Armee bedingt gewesen is; 3) Offiziere “und Beamte, welche nah Auflösung der s{leswig - holsteinischen Armee anderweit Anstellung im Militairdienste gefunden haben und sch noch gegenwärtig in demselben befinden, oder mit Pension ent- lassen sind. : 1

Ist jedoch in dem letteren Falle die Pension niedriger, als die nach diesem Gescß zu gewährende, so- kommt Alinea 2 des F. 10 zur Anwendung.

§. 3. Diejenigen Offiziere und Beamten (§. 1) welche als solche bereits Pensionen oder dauernde Unterstüßungen beziehen, verbleiben iun Genusse derselben, sofern sie nicht auf ihre Pensionirung nach dem Reglement vom 13, Juni 1825 antragen. Ï i - §. 4. Diejenigen Offiziere und Beamten (§. 1), welche in den Yeldzügen der Jahre 1848, 1849 und 1850 durch Verwundung, Be- chädigung oder durch Kriegsstrapazen zur Fortseßung des Dienstes unfähig geworden und deshalb als Invalide anerkannt worden find, erhalten, wenn ihre Pension nach dem Reglement vom 13, Juni 1825

bemessen ‘ist, eine Erhöhung--diéser Penfion nah Maßgabe des Geseßes von 16. Oftober 1866 g dler Geieb-Sannmnl, S647) euti M P F. 5. Erreicht -die Pension (§§. 1 und 4)-niht 240 Thaler ; \0-

;| wird-fie: auf diesen Betrag-erhöht.

Der Verlauf eines vollen: Dienstjahres nach Beförderung in eine höhere: Charge’ oder Aufrücken: in ein höheres Gehalt ( Kabinets-Ordre vom 31.“ Dezember 1828) i} nicht erforderli, um die normalmäßige

4 Pension der höheren Charge oder ‘des höheren: Gehalts gzu erhalten.

Der Abzug von 10. Prozent (Pensions-Reglement -vom 13. Juni s 1825 §. 12) bei Pensionairen, welche, im Auslande wohnen , findet

nicht statt.

«Die Pensionsbewilligug erfolgt auch dann lebens{ängli(y wenn -- die Dienstzeit weniger als 15 Jahre beträgt: S #0

F.'6. Den Wittiven und Waisen der in den Feldzügen: von1848-- bis 1850 gebliebenen oder an den erlittenen, Verwundungen und. Be- shädigungen oder in Folge der Kriegsstrapazen verstorbenen Offiziere und Beamten (§. 1) wird, - sofern der Verstorbene- bei -feinem-;Cintrvitt;;: in die’ \{chleswig-holsteinishe Armee oder bei seinem Ableben einem Staate des. Norddeutschen: Bundes angehörtes eine Beihülfe nah Maß--;-- gabe des Geseßes vom 16. Oktober: 1866 und des F: 5 des Grietzes vonr 9. Februar. 1867 (Preußische :Gefeß-Samml. 217) aus Bundes- mittelu gewährt. , tin T1

Den Wittwen uud- Waisen der übrigen Offiziere und Beamten (§. 1), welche nah der Verordnung vom 15. Februar 1850 (Gesepblatt für die Herzogthümer Schleswig-Holstein 1850, 3. St.: Nr. 6, vgl. Art. 4 Nr. 2 und Art. 16 Nr. 2—4) pensionsberechtigt sein würden; wird aus Bundesmitteln eine nach Maßgabe der gedachten Verord- nung vom 15. Februar 1850 zu bestimmende Beihülfe gewährt.

ÿ. 7. Den im Staats- oder Kommunal-Dienste angestellten Offi- zieren und Beamten wird die Pension (F. 1) um denjenigen Betrag 4: gekürzt, um welchen ihr reines Einkommen aus dieser Anstellung dis; Summe von 250 Thalern jährlich übersteigt. i

Werden sie vorübergehend gegen Tagegelder oder eine anderweite Entschädigung beschäftigt, so wird ihnen die Pension für die ersten - sechs Monate dieser Beschäftigung unverkürzt, dagegen vom siebenten Monate ab nur zu dem nach der vorstchenden Bestimmung zulässigen Betrage gewährt. : :

F. 8. Die Feldzüge der Jahre 1848, 1849 und 1850 werden, ein jeder für sih, den dabei Betheiligten bei Berechnung ihrer Dienstzeit als Kriegsjahre in Anrechnung gebracht. i, 143] 9

§. 9. Diejenigen Unterstüßungen, welche Offiziere und Militair- beamte, die nah Y. 1 dieses Geseßes pensionsberechtigt sind, aus Kassen einzelner Bundesstaaten erhalten, kommen mit Gewährung einer Pension auf Grund des gegenwärtigen Geseßes in Wegfall; - die {seit dem 1. Juli 1867 gezahlten Unterstüßungsbeträge werden auf die Pen- sionen in Anrechnung gebracht, welche auf Grund des gegenwärtigen Geseßes E werden. : i ___§. 10. Die auf Grund dieses Geseves. zuständigen Pensionen können den Betheiligten niht angewiesen werden, wenn dicselven be- reits eine gleih hohe oder höhere Pension aus Staats- oder Kom- munal-Fonds beziehen.

Ist die lebtere niedriger, als die nach diesem -Geseßze zu-gewährende Pension, \o wird zur Erfüllung des Mehrbetrages der erforderliche Zuschuß gewährt. nis d ôn

§. 11. Die vorstehenden Bestimmüngen finden. innerhalb der ent- sprechenden Chargen auch auf die vormalige \chleswig -holsteinische Marine Anwendung.

Die auf Grund dieses Geseßes jährlich zu zahlenden Beträge sind in den Bundeshaushalts-Etat des betreffenden Jahres als außerordent- liche Ausgabe aufzunehmen. Un E

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Bundes-Tnsiegel. bil

Gegeben Berlin, den 14. Juni 1868.

(L S) Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhausfen.

Geseßp, betreffend die Verwaltung der nach Maßgabe des Gesegzes vom 9. November 1867 aufzunehmenden Bundesanleihe. Vom 19, Juni 1868.

Vsir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c

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