1868 / 149 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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au; 4) von Pinne über Psarski in der Richtung auf Wronke bis | kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung i rer

zur Straße ad 1 bei Bobulczyn; 5) von der Berlin-Posener Staats- | staben, Nummern und Beträge / sowie des Brig a Wege Chaussce bei Senkowo über Dusznik bis zur Buker Kreisgrenze in | Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt. der Richtung auf Buk, sowie den Bau zweier Brücken über die | machung erfolgt sech8, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungs Warthe bei Wronke und Obersißko genchmigt habe, verleihe Jch hier- | termine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Posen! dur dem Kreise Samter das Expropriationsrecht Für die | dem Kreisblatte des Samterschen Kreises, sowie in zweien, in der u diesen Chaussee- und Brüenbauten erforderlichen Grund- Provinz erscheinenden Zeitungen und in dem Staats-Anzeiger. Lcke , imgleichen das Reht zur Entnahme der Chausseebau- Bis zu dem Tage; wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist und Unterhaltungs - Materialien , nach Maßgabe der für die | wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar«und am 1. Juli! Staats - Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese | von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münz, Straßen. Zugleich will Jch dem Kreise Sauter resp. der Provinz F sorte mit jenem verzinset.

gegen Uebernahme der künftigen chausscemäßigen Unterhaltung der Straßen Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des | Rückgabe der ausgegebenen Zins - Coupons , beziehungsweise dieser für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein- | Schuldverschreibung, bei der Kreis - Kommunal - Kasse in Samter \{licßlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- | und zwar auch in der nah dem Eintritt des Tälligfeits - Termins freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusäßlichen

folgenden Zeit. Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Mit der zur Empfangnahme des Kapitals prä entirten Schuld. Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem s P pel Schuld

verschreibung sind auch die dazu gehörigen QJinscou ons der s\pâte Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmun- 1 dip d Pia,

a; | Gäligkeitstermine zurüzuliefern. Für die fehlenden Zinsco gen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur | wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. 1 A ons Anwendung kommen.

me i ; Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahrer _ Der gegenwärti c Erlaß ist dur die Geseß-Sammlung zur öffent- nach dem Rückzahlungstermine -nicht. erhoben werden , sowie di lichen Kenntniß zu ringen. innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit

Berlin, den 30. Mai 1868. Z an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu unsten des Kreises

Wilhelm. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Jßenplis. gi Schuldver G nais, erfolgt na Vorschrift der Allgemeinen Gerichts. An den Finanz-Minister und den Minister für Handel, R L La 91, §8. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis. Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden, Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der vierjährigen A M1 A bei der Kreiswverwaltung an- meldet und den stattgehabten Besiß der Zins-Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dart Ut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt verden, __ Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Bins-Coupons bis zum Schlusse des Jahres 1873 ausgegeben. Für die Ame Zeit werden Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden aus- gegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zins-Coupons-Scrie erfolgt bei der Kreis - Kommunal - Kasse zu Samter gegen Ablieferung des dex älteren Zins-Coupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-Coupons- Serie an den Jnhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzei- gung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Samter, den ten 18...

Die ständische Kommission für den Chausseebau im Samtersche n Krei \

Privilegium wegen Ausfertigung auf den Tnhaber lautender Kreis- Obligationen des Samterschen Kreises im Betrage von 200,000 Thlrn. Vom 30. Mai 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von den Kreisständen des Samterschen Kreises auf dem Kreistage vom 16. Mai 1867 bes{lo}sen worden, die zur Ausfüh- rung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten und Warthebrücken- bauten erforderlichen Geldmittel theilweise im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der N Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Jnhaber lauten e, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 200,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld- ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 200,000 Thlrn. in Buchstaben weihundert Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: 90,000 Thlr. à 1000 Thlr. = 20 Stück, 100,000 Thlr. à 500 Thlr. = 200 Stück, 35,000 Thlr. à 100 Thaler=350 Stück, 15,000 Thlr. à 50 Thlr. = 300 Stück =4200,000 Thlr., nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen , mit Hülfe einer Kreis- steuer mit fünf Prozent jährli zu verzinsen und nach der dur das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährli) vom Jahre 1875 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals Unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, dur gegenwärtiges Pieglian Unsere landesherrliche Geneh- migung mik der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Jn- haber dieser Obligationen die daraus hervor chenden Rechte, ohne die beut (pn des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen

efugt ist.

Das vorstehende Privilegium , welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Jn- haber der Obligationen eine Una Seitens des Staats nicht Übernommen wird , is dur die Geseß - ammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. l

, Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bis beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 30. Mai 1868.

(L. S.) Wilhelm. örh. v. d. Heydt. Gr. v. Thenpliß. Gr. zu Eulenburg.

eingegangenen Verpflichtungen haftet

Provinz Posen. Regierungsbezirk Pofen. Zins8-Coupon ; zu der Kreis8-Obligation des Samterschen Kreises Lit v Me

c h Silbergroschen Pfennige. Der Inhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen befe Rück- gabe in der Zeit vom ten bis resp. vom ten bis Und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom ........ j mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen Pfennigen bei der Kreis- Kommunal-Kasse zu Samter. _ Samter, den ten 18.. Die ständische Kommission für den Chausseebau im Samterschen Kreise. Dieser Zins-Coupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an gere- net, erhoben wird.

rovi ; Auf Grund der unterm genehmigten Kreistags Provinz Posen A

beshlüsse vom 16. Mai 1867 wegen Aufnahme einer Darlehns\chuld von 200/000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Samterschen Kreises Namens des Kreises durch diese, sUr jeden Jnhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver- schreibung zu einer Darlehns\huld von Thalern Preußisch Courant, nach dem geseßlich bestehenden Münzfuße, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 200,000 Thalern geschieht vom Jahre 1875 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe ge- bildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des gesamm- ten Kapitals jährlih, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Die Folgeordnung der Dn der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1875 ab in dem Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedo das Recht vor; den Tilgungsfonds durch größere Aus- loosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuld- verschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die ge-

Provinz Posen.

a. i Regierungsbezirk Posen. Obligation des Samterschen Kreises. Littr N

Thaler Preußisch Courant.

Über Regierungsbezirk Posen. on

zur Kreis- Obligation des Samterschen Kreises. L

Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe

zu der Obligation des Samterschen Kreises Littr. S. Über

Thaler à fünf Prozent Zinsen die .te Serie Sins - Cou-

pons für die fünf Jahre 18... bis 18... bei der Kreis - Kommunal-

Kasse ju Samter, falls der Jnhaber der Obligation nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat.

_ Samter, den ten 18.. } Die ständische Kommission für den Chausseebau im Samterschen Kreise,

Allerhöchster Erlaß vom 30. Mai 1868, eel dit anderweite Regulirung der Gebühren der Stromlootsen für das Verholen der Schiffe und Stromfahrzeuge im Hafen zu Memel.

Den mit Jhrem Bericht vom 25. Mai d. J. eingereichten Tarif zur Erhebung der Gebühren der Stromlootsen für das Verholen det

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Schiffe und Stromfahrzeuge im Hafen zu Memel habe Jh genehmigt d fende Jhnen denselben anbei (a) voll ‘Ü. E Berlin, den 30. Mai 1868. 0) Volrdagea Juri Wilhelm.

örh. v. d. Heydt. Gr. v. Jyenplig.

An den Finanzminister und den Mini er für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeite |

a.

Tarif zur Erhebung der Gebühren der Stromlootsen für das Ver- holen (Verlegung an eine andere Stelle) der Schiffe und Stromfahr- zeuge um Hafen zu Memel.

Vom 30. Mai 1868.

Die Vorschriften unter 1. 2. des Anhangs I. zu dem Hafengeld- tarif für den Hafen von Memel vom 19. April 1844 {Geseß-Samml. S. 123) fommen vom 1. Juli d. J. ab nicht ferner zur Anwendung. Vom gleichen Zeitpunkte ab treten an deren Stelle folgende Bestim- mungen:

ei der Verlegung eines im Hafen liegenden Schiffes an eine andere Stelle (dem Verholen) bleibt es dem Schiffer Überlassen, ob er sch dazu eines Lootsen bedienen will oder nicht, jedoch ist er verpflichtet, die beabsichtigte Veränderung der Lage seines Schiffes dem Hafen- meister oder dem anwesenden Stromlootsen anzuzeigen und dessen Ge- nehmigung einzuholen. Eine gleiche Verpflichtung haben alle Strom- fahrzeuge Über 15 Last Tragfähigkeit.

E S E E E E E L E D E E T EE E EE L

Handels-Negister.

Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. s n aas Dirmen - Register des unterzeichneten Gerichts is unter Nr. 5

der Kaufmann (Müßenfabrik) Moriß Löwenthal zu Berlin,

Ort der Niederlassung: Berlin,

(jebiges Geschäftslokal : Münzstr. 16)

Firma: Moriß Löwenthal, zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Unter Nr. 1263 unseres Gesellschafts-Registers, wosclbst die hiesige Handlung, Firma: Ludw. Loewe & Co.,

und als deren Juhaber die Kaufleute 1) Carl Friedrich Rudolf Brunnemann, 2) Ludwig Loewe / :

chen, ist zufolge heutiger Verfügung cingetragen: j |

er Kaufmann Carl Friedrich Rudolf Brunnemann ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Ludwig Loewe seßt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. (Vergleiche Nr. 5288 des Firmen-Registers.)

Unter Nr. 5288 des Firmen - Registers is heut der Kaufmann Ludwig Loewe zu Berlin als Jnhaber der Handlung, Firma: Ludw. Loewe & Co. (jeßiges Geschäftslokal: Grünstraße 21)

vermerkt

eingetragen.

Die dem Carl August Hesse zu Berlin für die hiesige Handlung, Firma: Hermann Baschwiß, ertheilte Prokura is zurückgenommen und unter Nr. 1121 des Prokuren-Registers gelöscht. E

Der Kaufmann Hermann Baschwiß zu Berlin hat für seine hier- selbst bestehende, unter Nr. 4801 des Firmen - Registers eingetragene Handlung, Muna: Hermann Baschwiß,

1) dem Carl August Hesse, 2) dem Hermann Jacoby, Me Ms ae Kollektiv-Prokura ertheilt. :

Dies if zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1259 des Pro-

furen-Registers eingetragen.

Die unter Nr. 5127 des Firmen - Registers eingetragene hiesige

Firma: j i W. Schimmelpfeng l Inhaber: Kaufmann Carl Franz Wilhelm Schimmelpfeng, ist er- loshen und zufolge a N im Register gelöscht. Berlin, den 24. Juni 1868. i 2 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

In unser Genossenschafts-Register ist eingetragen : Kolonne 1.

9 Fi der Genossenschaft: N Kolonne 2. CarSlbetaer Ev oa eingetragene Genossenschaft.

i enossenschaft : | | Caüvdlked a B. ui den Zweigniederla ssungen in Arns- walde, R und Driesen.

Rechtsverhältnisse der Genossenschaft : :

Zufolge Gesellschaftsvertrages vom 11. Januar 1868, welcher sich im Beilageband Folio 1 befindet, ist der Gegenstand des Unternehmens der Betrieb cines Bank- geschäfts zur gegenseitigen Beschaffung der im Gewerbe und der Wirthschaft nöthigen Geldmittel auf gemcin- schaftlichen Kredit und die Erwerbung von Geschäfts-

Kolonne 3.

Kolonne 4.

Trägt der Schiffer auf Beiorduung eines Lootsen an, so ist an diesen zu entrichten: A. von Seeschiffen : 1) für das Verholen von den Ballastpläßen am Haff, dem Winterhafen oder von irgend einer anderen Stelle des Hafens oder der Dange bis über das Gut Bern- steinbruh hinaus 1 Thlr. 15 Sgr.; 2) für das Verholen von den Ballastpläßen, dem Winterhafen oder von irgend einer anderen Antkter- stelle im Haff bis dur beide Brücken 1 Thlr. 15 Sgr. ; 3) für das Verholen von den Ballastpläßen am Haff, oder vom Winterhafen bis zum Gute Bernsteinbruh oder bis zur Börsenbrüe 1 Thlr. ; 4) für das Verholen von den vorstehenden Punkten bis zur Karlsbrüce 20 Sqgr.; 5) für das Verholen aus dem Winter- hafen bis auf den Strom 15 Sgr. (Für eine jede Ver- holung in umgekehrter Richtung gelten zu 1 bis 5 dieselben Säbe.) 6) für das Verholen in der Dange durch beide Brücken 1 Thlr. ; 7) für das Verholen in der Dange durch eine Brücke 15 Sgr.; 8) für jedes andere Verholen 15 Sgr. B. Von Strom- Pahrzeugen : für jede Verholung ohne Unterschied 5 Sgr.

Geschieht die Verholung des Schiffes oder Stromfahrzeuges auf Anordnung des Hafenmcisters oder ciner andern dazu befugten Be- hörde, so ist dafür von dem Schiffer nichts zu entrichten.

Gegeben Berlin, den 30. Mai 1868.

Wilhelm.

(Li 8) Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Jhenplit.

Oeffentlicher Auzeiger.

Antheilen für die Mitglieder durch Vertheilung des dabei zu erzielenden Gewinnes.

Die zeitigen Vorstands-Mitglieder sind:

1) Direktor, Kaufmann Gustav Heine, s

2) Rendant, Haupt-Agent Louis Mirring,

3) Controleur, Stadt-Secretair Ferdinand Bethke, sämmtlich wohnhaft zu Landsberg a. W.

Die von der Genossenschaft E 0 A Betannt- machungen sind bei der Haupt - Niederlassung mit der Firma der Genossenschaft, bei den ZJweignicder- lassungen mit der Firmen-Unterschrift :

»Spar- und Vorschußkasse zu Arnswalde resp. Wol-

denberg, Driesen, i :

Kommandite des Landsberger Kredit - Vereins, cin-

getragene Genossenschaft, / zu unterzeichnen und bei der Hauptniederlassung durch : 1) das Neumärkische Wochenblatt, 2) den Landsberger Anzeiger, | 3) das Wochenblatt des Arnswalder Kreises, 4) das Wochenblatt für die Städte Driesen und Woldenberg, bei der G Cra Nna zu Arnswalde: durch das Wochenblatt des Arnswalder Kreises, bei den Zweigniederlassungen zu Woldenberg und Driesen durch das Wochenblatt für die Städte Driesen und

Woldenberg zu veröffentlichen. :

Der Geschäftsbetrieb erfolgt bei der Haupt-Nieder- lassung durch den Vorstand, unter der Firma der Ge- nossenschaft bei den Zweigniederlassungen , unter der Firma derselben durch Profuristen.

Um für den Verein rechtliche Wirkungen zu haben, müssen die Willenserklärungen des Vorstandes von mindestens zwei Vorstands-Mitgliedern, oder von einem solhen und einem Prokuristen, bei den Zuweignieder- lassungen von zwei Prokuristen, oder von einem Prokuristen und einem Bevollmächtlgten unterzeichnct werden.

Zur Erhebung von Wechselprotesten, Anstellung und Gührung von Prozessen gegen Schuldner der Genossen - schaft und zur Ausstellung der Prozeß-Vollmacht ge- nügt ein Vorstands-Mitglicd oder ein Profurist. :

Das Verzeichniß der Genossenschafter kann jederzeit bei unserm Handels-Register eingesehen wen.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 18. Juni 1868 am 20. Juni 1868. Griedeberg N.-M., 20. Juni 1868. j d G Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Unter Nr. 49 des Firmen-Registers ist folgende Eintragung: Firmen-Jnhaber: i e Frau Pauline Anders, geb. Weinberg, verheirathet mit Kauf- mann W. Anders in Darkehmen, Ort der Niederlassung: Darkehmen, Firma: E zufolge Verfügung vom 9. Juni 1868 am 15. Juni 1868 bewirkt. Darkehmen, den 15. Juni 1868. D Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

In unser Firmen - Register ist zufolge heutiger Verfügung ein-

getragen :

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