1889 / 58 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Mar 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Und doch darauf hinzuweisen, daß es in der That nicht eincs Drängens

von oden na unten bedurft hat, um dieses Herbeiströmen zu ermög-

lichen, sondern es ist umgekehrt noch niemals ein Professor gewesen,

welcher nicht das Mebrfahe von den Anmeldungen zu den Kursen e zurückweisen- müssen. Ÿ

Wir hier in Berlin und ebenso auf den anderen. Universitäten sind meines Erachtens ‘au verpflichtet gewesen, niht ‘bloß die Lehr- thätigkeit ih habe das gestern hon ausgeführt in Aussicht e en, sondern auch daran festzuhalten, daß im Interesse der

eiterentwickelung- der-Wissenschaft -und-im- Interesse der -Medizinal- verwaltung und der öffentlihen Gesundheitspflege aub für wissen- \œ@aftliche Untersuhungen Raum, Zeit und Stätte geboten werden muß Hier bei den glücklichen Verhältnissen Berlins, wo fortwährend, 20—30 Praktikanten, darunter mehrere Militärärzte und eine Reihe von Ausländern, anausaelest die Pläpe inne haben, ist es natürlih möglich gewesen, eine große Zahl von wissenschaftlichen Untersuchungen abzuschließen. Diese Untersuchungen, deren Titel - i mir- habe ausziehen lassen sie- liegen ekt vor mir —- beweisen ebenfalls, daß nur - ein verbältnißmäßig e)heidener Theil auf dem Boden der Bakteriologie erwächst, und daß die. meisten Arbeiten sich auf alle Zweige der Hygiene beziehen, von der Kleidung an .bis zur Ventilation der Eisenbahnwagen Das sind scheinbar Alles [ei kleine Sachen, aber abgeshlossene Untersuehungen. Wir aben hier sehr wihtige Untersuhungen z. B, Über Oefen; eine ganze Reihe von Oefen werden in Folge dessen ausgeschaltet aus dem praciiden Gebrauch, und so gehen E Untersuchungen, durh- aus anschließend. an die praktischen edürfnisse, weiter. Diese ionen sind meistens in der Zeitschrift für Hygiene erfolgt, aben aber au in anderen Zeitschristen eine Stätte gefunden.

Außerdem- haben wir, wie..ih \{chon im Jahre 1884 gesagt habe, einen großen -Werth. darauf gelegt, daß die Kommunen in jedem hygienishen Institut einen tüchtigen Berather finden. Das ift hier in Berlin im vollen Maße der Fall ; es. handelt sich in Berlin nicht bloß- um eine einmalige Auskunftertheilung, wie sie an der Hand der von mir stets vervollständigten Bibliothek geboten wird,

ondern zum Theil auh um sehr erhebliche, mit Experimenten ver- ehene Untersuchungen. Namentlich hat - die Stadt Berlin hier asseruntersuhungen machen lassen, ebenso Potsdam Und Posen; von- diesen sehr wissenschaftlichen ÜUntersuhungen hängt nachher das Wohl und Wehe von Millionen unter Umständen ab, blos hängen auch große Summen davon -ab, ob die Untersuchungen zweckmäßig und richtig ausgeführt werden. Eberso: habe ih und der Kriegs-Minister: in allen s{chwierigen Fragen, welhe mit Experimen- ten verbunden waren, mich des Raths des hiesigen Instituts bedient. In Göttingen und Breslau liegen die Sachen im Wesentlichen ebenso natürlih in bescheideneren Verhältnissen, aber auch dort kann i konstatiren, daß in dem öffentlihen Leben diese Institute bereits als ein wahres Bedürfniß empfunden werden. Beispielsweise in Mar- burg hat der Herr Landes-Direktor jeßt keine Gelegenheit versäumt, wo es sid um Ventilation, Heizung, Beleuchtung, Abwässerung und ähnliche Fragen handelte, sih bei dem dortigen Professor Raths zu erholen, ähnlich ist es in Göttingen, ähnlich in Breslau.

In Ergänzung der- Ausführungen des Abg, Hrn. Dr.*? Drechsler kann ih auch namentlich darauf hinweisen, daß sich unter den Hygienikern jeder Gelehrte und Forscher, zufällig oder aus einer méhr programmatischen Gedankenkette heraus, mit besonderen praktischen Aufgaben beschäftigt. So haben sich Marburg und Breslau nament- lih den Milchuntersuhungen zugewandt und gerade diese Universitäten was ih hier jeßt sagen will, betrifft allerdings mehr Breslau haben eine Reihe von Methoden gefunden, namentlih Breslau eine Methode für die Konservirung der Milch, welche einen ganz neuen Blick in die Versorgung der Großstädte mit Milch thun läßt, und welche ‘der Landwirthschaft, wie ih ofe, einen ganz außerordentlihen Vortheil zuführen wird. Man i} jetht bereits so weit, daß man mit Sicherheit sagen kann, daß mit verhältnißmäßig geringen Kosten nun Milh auf mehrere 100 Kilometer transportsähig wird. Das maten alles unsere hygienishen Institute.

Ueberall aber is die Beobachtung zu machen, daß der Andrang der Studirenden ein ganz außerordéntlih erfreulicher ift und daß nicht bloß Mediziner, sondern auch Verwaltungsbeamte und selbst Philo- logen in Göttingen sih gemeldet haben, um die Vorlesungen mitzu- máädhen, oder si besondere Privatkollegia zu erbitten. Und ferner gt auch die Beobachtung durch, daß der medizinishe Student in

Hgemelnen recht wenig für chemishe und ähnlihe Untersuchungen vorbereitet ist. Unsere Universitäten haben niht mehr die Pläße. Sie Eönnen hier einen Studenten \prechen, welchen Sie wollen : er läuft von der Dorotheenstraße nah. Charlottenburg und findet hier und dort sehr selten einen Plaß, wo er die nöthige Kenntniß zu Selbst- arbeit durch Beobachtungen erwirbt. Hier ist die Thatsache jedenfalls zu fonstatiren, daß es eine wahre Errettung und Erlösung für einen Studirenden ist, wenn er sehen und arbeiten lernt in den hygienischen Laboratorien. Die Hoffnung, welche Aucdruck fand, daß die jungen Leute wohl vorbereitet mit chemishen Kenntnissen und Methoden in den Unterricht kommen, ist inden überwiegenden Fällen als leider niht zutreffend zu erachten.

Nun will ich mich jeßt nicht weiter vertiefen das würde mir nicht besonders zustehen in wie weit die Hygiene als eine Wissenschaft zu betrachten ist. Ih halte sie dafür, andere halten sie nicht dafür. Die Männer treten dafür ein, die, wie ih, die großen Vorträge - von Pettenkofer und Flügge darüber gehört haben; ih empfehle Ihnen auch die Vorträge von dem Rektor der Universität Leipzig, Professor Hofmann, der im vorigen Jahre diese rage sehr eingehend, nah meiner Meinung überzeugend, erörtert hat.

bin auch nicht so einseitig, daß ih mir einbildete, daß die Hygieniker allein darüber das Wort zu führen hätten; ih babe mir auch Gutachten von preußischen Professoren, die nicht hygienische Lehr- stühle bekleiden, verschaft, und ih kann versichern, daß es darunter rêht ausgezeichnete renommirte Forscher giebt, die voll davon durch- drungen sind, daß die Hygiene durch ihr Auftreten in den leßten 20 Jahren das Recht auf den Namen einer Wissenshaft und auf eine - selbständige Stellung in den Disziplinen der Universitäten ent- schieden erworben hat.

Aber auf eines möchte ih hierbei zurückkommen, weil es wichtig ist, um das Verfahren, nach welhem ih versuhe die Ver- waltung auf diesem Gebiet zu leiten, in das rihtige Licht zu stellen.

Das ist die vom Hrn. Grafen Limburg-Stirum und auch vom Hrn. Abg. Virchow berührte Frage nach der differenten Stellung zwischen den Hrrn. Pettenkofer und Koch. Meine Herren, ih habe mi mit der Frage vielfa beschäftigt. Nach meiner Meinung liegt zwischen ihnen kein Widerspru vor, sondern fie ergänzen fi gegen- seitig. Ich habe deshalb, weil beide Herren ih in Beziehung auf die gesammte Auffassung der Hygiene wenn auch etwas geeinigt oder genähert, gleichwohl in ihren Lieblingsbeschäftigungen etwas getrennt gehalten haben, gar keine Bedenken gehabt, im vollen Einvernehmen, wie ih glaube, mit beiden Herren, meine Berufungen so einzurihten, daß jeder der Herren zu seinem vollen Reht kommt. Darin hat Hr. Abg. Virchow Recht : Das: Gebiet der Hygiene, ist heute, bereits so groß, daß niht Jeder Alles auf diesem Gebiet leisten, kann. Ich habe deshalb für Breélau den früheren Götlinger Hygieniker genommen, der selbständig zu dem geworden ist, was er geleistet hat, wesentlich aber auf Koch’shem Boden steht. Der jetzige Lehrer in Göttingen ist aus der Pettenkofer'\chen Professorenshule hervorgegangen, hat sich aber wesentlich auch mit den Koch's{en Methoden vertraut gemacht.

n Kiel und Greifswald sind Kolh'she Schüler, in Marburg ein ettenkofer'scher chüler angestellt, für Halle habe ih au einen ttenkofer hen Schüler in Auésiht genommen. Sie sehen daraus, für die preußishe Unterrichts- und Medizinalverwaltung hier dwie erkennbare und greifbare Differenzen nit existiren. enn ih nun zum Schluß komme, so muß ih mir darüber klar werden: was heabliYtige ih denn mit der Einrichtung von -hygienishen Vorlesungen und hygienishen In- tituten? Da habe ih mir die ache so zureht gelegt, was die zte anbetrifft die Sache ungesähr ebenso. liegt wie mit den

betrahtet, daß der Zweck desselben ist, junge Leute juristisch denken zu lehren. e follen die naue, in die sie treten, - unter das Schema pon Rechtsverhältnissen bkingen, sei es, daß die Verhältnisse sosind.w ésie liegen sollen, oder daß sie dur irgend etwas gestört werden. bei mir gedaót, und darin bestärkten mich die Eindrücke, die âus vielfachen Unterhaltungen mit praktishen Medizinern gehabt habe, es eine ‘edle und wichtige Aufgabe ist, junge Leute, die praktische Aerzte werden wollen, hygienish denken zu lehren. Sie sollen den Blick geöffnet ‘érhalten füt! die Umgebung des Menschen. Der-Mensch soll-niht erst für fie aufaugen, wenn er krank..ist, sondern vor allen Dingen, wenn er gesund ist. Sh glaube, es ist die Hauptaufgabe unserer jeßigen MViedizin und unserer jeßigen -Medizinalverwaltung, dafür zu sorgen, daß der Mensch nicht erst krank wird. Dies ist heut, wo unser Gewexbebetrieb, unser Tageszusammenwohnen, und wo andere Ereignisse \{chädigend eintreten, in“ der That eine sehr schwere

Aufgabe. ü Ich gehe nun nicht so weit, daß jeder junae Mann mit allen Methoden ausgerüstet sein soll, wenn er ins praktische Leben tritt; aber der An- \chauungs-Unterriht, der ihm zu Theil wird, wird ihn befähigen, in der Praxis die Erscheinungen ih richtig zurecht zu legen. Wenn er {lef die een niht beherrsht, um vielleiht Wasserunter- uhungen, Luftuntersuhungen oder eine Untersuchung von Aus- [Buren des Menschen zu maten, so wird er ih jedenfalls zu elfen wissen. Er wird wissen: hier ist etwas, das von Wichtigkeit ist für die Beurtheilung hygienisher Verhältnisse, etwas, was du selbst niht ergründen kannt; wende dich an die rihtige Stelle. So geht es auf allen Gebieten des Wissens. Die Zahl derer, welche Alles wissen, ist Gott sei Dank sehr gering, Metne Herren, ih gche -auch noch weiter. Jch kann mir sehr wohl vorstellèn, daß wir dahin kommen können und vielleicht auch kommen müssen, daß in einer auf den Anshauungsunterriht begrün- deten Weise auch die Verwaltungsbeamten und Lehrer einen hygie- nischen Unterricht empfangen. Wir haben in der guten alten Zeit bei den cameralia Studirenden vielfa die erfreulihe Erscheinung gehabt, daß sie sich um Sawben des Gewerbewesens, der Technologie bekümmert haben. Wir haben heute sehr viele im praktishen Leben Stehende und ih bitte, daß Sie bei Ihrer Umgebung nach- fragen —, die keine Ahnung haben, wie z. B. aus einer Kartoffel Spiritus oder Stärke gemacht wird oder wie ein Verhüttungsprozeß verläuft, und doch sind sie nahher in der Praxis dazu berufen und ver- pflichtet, Über gewerbliche Anlagen und vieles Andere, welches tief in das pekuniäre Verhältniß der Mitbürger eingreift, zu entscheiden. Ganz dasf\elbe, vielleiht auch noch Wihtigeres gilt auf dem Gebiet der Hvgiene. Der Verwaltungsbeamte is berufen, zu entscheiden, ob Kanalisation, ob Abfuhr, ob Rieselfeld und Klärungsanlage und Alles, was dahin gehört; cer muß entscheiden, ob eine industrielle Anlage genehmigt werden kann, er muß eine Ahnung haben, wie die Schuß- vorrichtung it, die Ventilationseinrihtung. Alle diese Fragen kann er meines Erachtens nur lösen, wenn er wenigstens einen Anschauungsunterriht auf - diesem Gebiete gehabt hat. Unsere sozialpolitische Entwickelung drängt dahin, immer mehr diesem Gegenstande die Aufmerksamkeit zu widmen. Wir haben früher Knappschaftsärzte gehabt. Fragen Sie einen solhen Knapp- \chaftsarzt ; er wird Ihnen sagen: ih habe \{chwer gelitten, daß ih auf ein Lehrbuch angewiesen war und keinen offenen Bli gehabt habe für die großen Aufgaben, die mir als Knappschaft3arzt zugetheilt sind. Wenn Sie die Genossenscaftsärzte, die Kassenärzte fragen, diese sind in derselben Lage. Ih wünsche dringend, daß nit erst die an Tuberkulose erkrankten Arbeiter das Interesse des Arztes erwecken, sondern daß der Kassenarzt {on mit der Frage be- [haftiat wird: wie kannst du die Entstehung der Tuberkulose bei den rbeitern verhindern? Das ist aber ohne einen geregelten Unterricht \{chwer möglich. Jch weiß wohl, daß in allen Fragen das Poly- bistorische eine gewisse Gefahr in sih birgt; ih verlange aker keine polyhistorische Bildung. Ich halte daran fest, daß jeder Mensch, der durch Anschauungsunterriht einiges lernt, vor Allem die Grenzen seines Wissens erkennt, Das betrachte ih über- haupt als Aufgabe der wahren Bildung, die Grenzen des Wissens zu N sie sind vielleiht etwas enger, als die meisten Menschen glauben. Um das Bild abzuschließen, halte ih daran feft, daß auch bei der Ausbildung der Bâumeister und -Ingenieurè nicht genug die ange- wandte Hygiene getrieben werden kann. Wir klagen mit Recht über viele kostbare Anlagen ‘in öffentlihen und Privatgebäuden, über Ventilation und Heizung, wir klagen über vieles Andere mit Recht, was sich auf dem Gebiet der Gewerbehygiene befindet, und ih glaube, es. ist durchaus nothwendig und nüßlich, “im Interesse des Staats namentlich, auch diesen wichtigen Kategorien eine etwas gesichtetere Bildung zuzuführen, Wir sind da meiner Meinung nach auf dem

besten Wege :

Ich will schließen: das bitte ih in erster Linie festzuhalten, daß die Bestimmungen des Deutschen Reichs uns nöthigen, einen Lehrstuhl für Hygiene zu errihten. Jch wüßte niht, wie ih als preußischer Unterrichts-Minister meinen anderen Kollegen gegenüberstehen soll, wenn ih sagen würde: Preußen will nicht, oder hat kein Geld, um auszuführen, was das Reich bestimmt hat. Die Frage kann sih nur darum drehen, ob Institute mit diesem Lehrstuhl zu verbinden sind. Im Allgemeinen wird man diese Frage zu bejahen geneigt sein, wenn man sih gegenwärtig hält, daß ein Institut nah unseren Begriffen {on vorhanden ift, wenn es mit Anschauungs- material verschen ist. Dazu gehören natürlich ganz außerordentlich wenig Vorrichtungen, und ih denke nicht daran, die großartigen Ein- richtungen Berlins übertragen zu wollen auf andere Universitäten. Das wäre ein Mißgriff und würde innerhalb der Staats- regierung auch zurückgewiesen werden. Aber ih bestreite, daß, wenn Sie die Verhältnisse von Breslau und Göttingen ansehen cs handelt sich da nur um wenige tausend Mark die dort auf- gewendeten Ausgaben unñnüte sind oder daß Sie erwarten können, größere. Ausgaben aufwenden zu müssen, Sie werden, wenn Sie die Güte haben, die Erläuterungen bei Halle, Seite 115 des Etats- entwurfs, anzusehen, ausdrüdlih finden, daß in Halle gar keine Bauten nothwendig sind. Dort ist es dur Verschiebung möglich, das Institut in einer angemessenen Weise unterzubringen; es ist mit sehr wenigen Hn und verhältnißmäßig sehr wenig Instrumenten ins Leben zu rufen.

Ich glaube, daß, wenn Hr. Graf Limburg-Stirum die Güte hat, heute oder später meine Ausführungen im Zusammenhange zu be- trahten, er zu der Auffassung kommen wird, daß es \ich bei der Hygiene um ein grundlegendes Fah hantelt. Dann wird er auch seinem Versprehen gemäß wohl dahin kommen, jeßt oder demnächst die Mittel zu bewilligen. JIch will jeyt niht über den Begriff des angewandten Faches polemisiren, aber wir müssen jedenfalls daran festhalten, daß die Hygiene selbst ein grundlegendes Fach ist, weil es einen wesentlichen Theil des Prüfungépensums bildet. Wer in der Hygiene niht besteht, kann nit voller Arzt werden. Er muß diese Abtheilung nohmals durch- machen, und in diesem Sinne, glaube ih, habe ih Recht, die Hygiene il A als grundlegendes Fah für die ärztliche Prüfung an- erkannt.

Ich weiß nicht, meine Herren, ob es mir gelungen ist, an der Hand dieser mehr einfahen Darlegungen, die ih versucht habe, nicht polemisch zu gestalten, Ihnen klar zu machen, daß wir hier eine Sache betreiben, die weit über den Rahmen und den Kreis der Herren, die hier versammelt sind, hinausgeht eine Sache, die, soweit ih es ‘verstehe, für die Entwickelung unseres Staats und Volks in it von außerordentliher Bedeutung sein wird. Ich bin der Meinung, daß ‘die hygienishen Institute die Brenn- und Centralpunkte sind, wo alle auf ‘die Gesundheit des Menschen und auf die Verhältnisse eines On Menschen bezüg- lihen Angelegenheiten ihre wi}senshaftlihe Bearbeitung finden mússen, und zwar in der Weise, daß die Erfolge, sei es für den Unterricht, sei es für die wissenschaftlihe Forshung, unmittelbar dem praktischen Leben zu Gute kommen.

l daß uristen. J habe es immer als Aufgabe des juristishen Unterrichts

Abg. Dr. Seelig: Die Hygiene sei allerdings eine aus verschiedenen Spezialfächern zusammengeseßte Wissenschaft, aber an kleinen Universitäten eien die Lehrstühle in diesen Spezialfähern nur einfah beseyt, sodaß auf die für die Dye speziell in Betracht kommenden Dinge niht Rücsiht genommen werden könne. Man müsse also, um dort den Studenten zum Studium der Hygiene Gelegenheit zu geben, alle diese Lehrstühle doppëlt beseßen und das würde mehr kosten, als ein N für Hygiene besonders. Selbst wenn sih die hygienischen Jnstitute nur mit bakteriologishen Forschungen beschäftigten, um Krankheiten vorzubeugen, so würde dieser Zweck schon genügen, um die paar Tausend Mark jährlich auszugeben. Das Haus möge also die ‘neuen Professuren und die Junstitute bewilligen. Der Antrag der Abgg. Graf Douglas und Genossen wurde darauf angenommen, ebenso wurden die einmaligen Ausgaben für die Einrichtung des hygienischen Jnstituts: in Halle genehmigt. / Der Zuschuß für die Universität Kiel, ist auf 557206 M (13 492 M mehr als im laufenden Etat) angeseßt. Abg. Graf Kaniß beantragte, die zur Errichtung einer außerordentlichen Professur für englische Philologie geforderten 3060 M abzulehnen. Nachdem dieser Antrag zurückgezogen worden war, wurde der Titel unverändert bewilligt. Der Staatszushuß für die Universität Göttingen ist auf .363 i k. oder 22428 M4 höher als im laufenden Etat angeseßt. i : Die Budgetkommission beantragt, die zur Gewährung einer Miethsentshädigung für den Universitätskurator gefor- derten 300 M nicht zu bewilligen. Das Haus stimmte diesem Antrage ohne Debatte zu. Der Zuschuß für die Universität Marburg beträgt 555 037 A6 (18 874 6 mehr als im laufenden Etat). Die Budgetkommission beantragt, 1080 4 zur Mieths- entshädigung für den Kurator, 2400 ( zur Umwandlung der außerordentlihen Professur für Staatsarzneikunde in cine ordentliche Professur für Hygiene und Staatsarzneikunde und 4274 M für das hygienische Jnstitut nicht zu bewilligen, den Staatszuschuß also auf 547283 M. hera ulte, Die Abag. Graf Douglas, Dr. Graf (Elberfeld) und Dr. Weber (Höxter) beantragen, die 2400 #4 für ‘die Pro- fessur der Hygiene und 4274 A für das hygienische Jnstitut zu bewilligen. / Abg. von Schenckendo1ff begrüßte . dankbar die Erklärung des Ministers, daß nach und nah auf allen Universitäten hygienische Jnstitute eingerichtet werden sollten, namentlich, weil davon auch eine Weiterentwicelung der Schulhygiene zu er- warten sei; erst dann werde die allgemeine Ausbildung und Einführung der Schulärzte ma sein. Der Antrag der Abgg. Graf Douglas und Gen. wurde angenommen, in den übrigen Punkten des Titels der Antrag der Budgetkommission. Die einmaligen Ausgaben für die Einrichtung des Jnstituts wurden ebenfalls bewilligt. Bei dem Titel „Zushuß für die Universität Bonn“ brachte der Abg. Dr. Friedberg den Mangel der Kenntniß der neueren Sprachen bei den Studirenden zur Sprache, der nur dur Anstellung geeigneter Lehrkräfte beseitigt werden könne. Die italienishe Sprache im Besonderen sei an den Universitäten absolut nicht vertreten, was bei dem Aufschwung der italieni- schen Literatur und namentlich der Nationalökonomie in neuerer Zeit bedauert werden müsse. Der Titel wurde bewilligt. Jm Titel 15a sind 160000 4 neu ausgeworfen zu Zuschüssen für die an den Universitäten bestehenden Wittwen- und e Bote ae Mi für die Alilerelitdinon von Professoren, sowie zur Unterstüßung von Hinterbliebenen ehrern an den Universitäten. Die Budgetkommission beantragt, diese Neuforderung nicht zu bewilligen.

T Die Abgg. Hobrecht und Genossen beantragen die Be- willigung. Berichterstatter Abg. Mithoff: Die Kassen für die Relikten der Professoren zeigten auf den verschiedenen Universitäten sehr große Ungleichheiten, die sich hauptsählih nah den Beständen der Kassen richteten. Je nach ‘diesem Kassenver- mögen würden auch die Wittwen und Waisen verschieden ver- sorgt. Jn Marburg, dessen Kasse 123 281 4 im Vermögen habe, erhalte die Witlwe 500 H jährlich, in Göttingen, dessen Kasse 1119333 H besigt, bekomme sie 1250 4( Diese Ungleichheiten wolle die Regierung durch Aufwendung der hier geforderten 160000 A beseitigen. Sie wolle im Sinne der ausgleichenden Gerechtigkeit den Professoren die Staatszuschüsse zu ihren Reliktenkassen gewähren wie den anderen Staatsbeamten nach dem Pensionsgeseß, nämlich 3 Proz. ihrer Gehälter. Die Neuordnung des Reliktenwesens auf dem Boden der bestehenden Kassen empfehle sih nach Ansicht der Regierung auch zur Förderung des korporativen Geistes unter den Professoren. Diese Bewilligungen habe die Regierung an die Ns geknüpft, daß das Statut der Kassen nach einem vestimmten Normativ-:Statut umgeändert werde. Va der Kommission habe man beklagt, daß die Regierung ihre

orderung niht näher, etwa durch eine Denkschrift, motivirt habe, daß ferner die Bestimmungen des Pensionsgeseßes von 1882 nicht auch auf die Professoren ausgedehnt seien. Dagegen sei auf die Verschiedenheit der Professorengehälter hingewiesen worden und darauf, daß die Professoren überhaupt nicht pen- sionirt würden. Andererseits habe man gefunden, daß die Pro- fessoren nah der neuen Etatsposition zu hohe Zuwendungen erhalten würden. Der Haupteinwand aber sei der gewesen, daß die Erledigung dieses Gegenstandes auf dem Wege des Etats, nicht auf dem des Geseßes geregelt werden solle, und wenn die Kommission auch einstimmig der Ansicht gewesen sei, daß hier eine Neuregelung nöthig sei, so richte sih die Ablehnung lediglich auf die Form einer Etatsforderung. Der Regierungsvertreter habe auf die großen Schwierig- keiten cines fsolhen Geseges hingewiesen. Die Re- gierung könne sih nicht entschließen, auf dem Wege des Geseyges in bestehende echte einzugreifen. Die Wittwen und Waisen hätten schon jeyt ein Recht, wenn auch nicht gegenüber dem Staate, so doch gegenüber den Kassen, und rieses würde dur neue geseglihe Bestimmungen verleßt werden. Die Kommission habe aus den angeführten Grün- den die Forderung abgesezt und erwarte ein Gesey über diesen Gegenstand. i Abg. Hobrecht: Die Kommission habe nur deshalb An- stand genommen, die Bewilligung zu empfehlen, weil sie für

von

Die geseulihe: Regelung würde sich auf das Verhältniß

Ich glaube, ih gehe niht zu weit, wenn ih sage: bewilligen Sie die Mittel, A Herren, die Zukunft wird es b danken.

eine so wichtige Sache eine geseßliche uf da beanspruche. zwischen den versorgungsberechtigten Hinterbliebenen und den

verpflichteten Kassen, dann auch auf das Verhältniß der Kasen u dem Staate zu erstrecken haben. '' Die Ungleichheiten ? der Besoldungen der Professoren, die bei den unmittelbaren Staatsbeamten nirgends zu finden seien, erforderten eine Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse. Eine geseßliche

rirung des Verhältnisses der Kassen zum Staat würde sehr Gens sein, aber doch vielleicht später erfolgen können, was aber niht gegen die Bewilligung der Position \prehe. Für die beiden fkatholishen Anstalten Münster ‘und Braunsberg würde im Jnteresse' “der körporativen Selbständigkeit und“ der Sicherstellung der Wittwen und Waisen allerdings eine geseß- lie Regelung das beste sein. Dennoch bitte er, auch in diesem Punkte, dem Antrage der Budgetkommission entgegen, den ¿Titel zu bewilligen.

Abg. Jmwalle: Die Kommission habe nicht entfernt daran gedacht, die Zwecke der Regierung zu bemängeln, sondern nur eine geseblihe Regelung, wie sie bei den Beamten bereits be-

- Ftehe, bei den Lehrern demnächst eingeführt werden solle, ge-

wünscht. Unüberwindlihe Schwierigkeiten werde eine geseß- lihé’Regelung nicht bieten, und der bisherige Zustand könne bis dahin ohne großen Nachtheil für die Betroffenen noch fortbestehen. Wenn die 160 000 (6 im Etat genehmigt würden, so {hae man damit nur einen neuen Diepositions- fonds, auf dessen Verwendung das Haus keinen Einfluß aben würde. Geseßlih würde sich die Materie besser regeln lassen, als dur eine kurze Notiz im Etat. Es sei auch nicht einzusehen, warum die Dinge gerade so, wie vorgeschlagen werde, geregelt werden müßten. Durch die Ordnung der Sache im Wege des Etats würde œuh das Herrenhaus in eine gewisse Zwangslage gebraht werden, da es den Etat nur im Ganzen annehmen oder ablehnen könne, während es einen besonderen Geseßentwurf im Einzelnen prüfen und ändern könne.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler: i

Meire Herren! Die Debatte ist insofern sehr erfreulih verflossen, als von allen Seiten, auch von dem leßten Herrn Redner anerkannt worden ist, daß jedenfalls materiell der Antrag der Regierung auch bei den Herren, welche stch in der Opposition halten, alle Billigung findet. Aber ih möchte, was die formelle Seite dieser Angelegenheit betrifft, doch bitten, den Anträgen, welche die Hrrn. Hobreht und Genossen gestellt N zu folgen und der Regierungsvorlage Ihre

ustimmung zu gewähren. | :

9 L lefeglide Regelung der Wittwen- und Waisen- gelder für die Hinterbliebenen der Universitäts- More ane würde nach Auffassung der Regierung tief in die orporative Existenz der bestehenden Kassen eingreifen müssen. Die Kassen haben juristishe Persönlichkeit, sie sind historisch erwachsen, haben besondere Stiftungen und Vermächtnisse, beruhen auf Beiträgen, haben zum Theil ganz eigenartige Statuten. Es würde JSIhren wohl- wollenden und guten Absichten unter Umständen widersprechen, wenn Sie zu einer Geseggebung wider Willen der Vertreter dieser Kassen schreiten und tamit vielleiht sehr wohl erworbene historishe und sonstige Rechte verlegen würden. Ieyt ist es zu unserer großen Freude gelungen, im vollen Einverständniß mit den Üniversitätskorporationen und Vertretern dieser Kassen die recht schwierige Frage zu regeln. Ih fkann hier im M R wohl erflären, daß die Vertreter der in Betracht ommenden neun Universitäten in der That eines besonderen Lobes würdig sind, weil sie auh in jenen Universitäten, wo sehr hohe Be- träge angesammelt sind, ih sehr gern bereit erklärt haben, auf geringe Staatszuschüsse sh zu beschränken, um ihren s{lechter situirten Scwesteranstalten den höheren Staatsbeitrag zuzuführen. Ich kann hervorheben, daß in den neun Universitäten im Dezember 1887 über 4 700 000 M als Fonds angesammelt_ waren; die Fonds \{chwanken zwishen 123 000 und 1 119 000 A Sie sehen daraus, daß es in der That eines sehr freundlichen kollegialishen Entgegenkommens Seitens der besser Situirten bedurft hat, um zu unserer Freude das jeßt an- gebahnte Verhältniß herbeizuführen, : a /

Nun möhte ih noch anführen wenigstens ist die Regierung vollständig davon überzeugt daß, wenn Sie nah dem Vorschlage der Regierung den Etatstitel bewilligen, die Regierung vollkommen daran gebunden f gh u D Aa E ein L ihrerseits in eßt, das zu erfüllen, wa ie in der Kolonne „Bemerkungen“ in Aussicht gestellt hat. Außerdem darf ich daran erinnern, daß der Vorgang absolut nihts Neues enthält, und daß das Verfahren, welches wir Ihnen einzushlagen empfehlen, au bei anderen Gelegenheiten von Ihnen uns bewilligt worden ist, sowie daß diese Form vollkommen unserem Budget- und dem inneren Staatsrechte entspriht. Jch darf nur erinnern an die Staatszuschüsse für Gymnasien und andere höhere Anstalten. Wir haben im dis- positiven Theil des Etats nihts Anderes als die Aufführung der

1. Stedtbriefe und Unters Gun SaGen. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. i

4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von ôöffentlihen Papieren.

daß rgenige Zuschuß, der hier in der Anlage in Aussicht gestellt ift,

: Genossen Statt zu geben.

Namen dieser Anstalten, während erst die Anlagen zu dem Etat das Nähere ergeben. Troßdem hat nicht eine - Korporation [in dem preußishen Staat einen Augenblick darüber in Zweifel sein können,

zu zahlen ist.

ch möchte also dringend bitten, meine Herren, daß Sie uns nicht, bei allem Wohlwollen, weltes Sie der Sache entgegentragen, entweder in die Lage bringen, mit den Universitätskorporationen neu zu verhandeln oder daß wir den Weg der Gesetzgebung beschreiten müssen, der mehr oder minder als cine Konfiskation- oder eine ähnliche widerwillige Inanspruhnahme der Reliktenkassen aufgefaßt werden würde, Ich bitte dringend, über diese formellen Fragen den guten Zweck nicht zu vergessen und dem Antrage der Hrrn. Hobrecht und

Abg. T zu Limburg-Stirum : Die A egerung, könne die Gelder verständiger Weise nicht ausgeben, ohne sich mit den- Kassen zu vereinbaren; man könne also eine willkürliche Verwendung des Dispositionsfonds nicht mit Grund befürchten. Da die Vertreter der Professoren, zu deren Gunsten die Materie geregelt werden solle, mit dem Vorschlage der Regie- rung einverstanden seien, so sehe er niht ein, warum das Haus án der formalen Frage Anstoß nehmen und durchaus eine geseßlihe Regelung erstreben wolle. i / Abg. Rickert: Den Antrag Hobreht könne seine Partei nicht annehmen. Die Ausführungen des Kultus-Ministers über das Budgetrecht seien sehr bedenklich und den Thatsachen widersprehend. Gerade nach dieser Rede könne man nicht so verfahren, wie der Minister vorshlage. Die Erläuterungen, welche hier zum Etat gemaht würden, hätten für die Ober- Rechnungskammer und für das Herrenhaus gar keine Bedeutung. Au die, welhe den Zweck wollten, müßten dem Budgetreht Geltung verschaffen. Man- könne jeßt diese Position absegen und in der dritten Lesun ein Dispositio in den Etat selbst hineinbringen, 6 dasselbe auch dem Herrenhaus zur Berathung vorliegen und die Ober-Rehnungskammer dasselbe prüfen könne. Daß die Regierung eine moralishe Verpflihtung habe, die Sache so zu ordnen, wie die Bemerkung besage, bestreite er. Selbst M abgegebene Erklärungen der Regierung seien niht'bindend ür den Nachfolger. Der Minister Friedenthal habe früher aus- drücklich erklärt, daß die feierlih abgegebenen Erklärungen der Re- gierung bezüglich der Landgemeindeordnung nur für den jeweiligen Minister bindend sein könnten. Der ganze Kultus-Etat werde nah dieser Richtung einer sorgsamen Durchsicht bedürfen. Gerade jeßt wo das Haus dabei fei, sih den Kultus-Etat mit Bezug auf Dispositionsfonds näher anzusehen, würde es auffallend sein, wenn es einen neuen Dispositionsfonds schaffe, der keine bindende Verpflichtung für die Regierung habe. Das Haus möge die Position bis zur dritten Lesung aussezen. Es habe alle Veranlassung, das formelle Budgetrecht peinlih aufrecht zu erhalten. : j Regierungs - Kommissar, Geheimer Ober - Finanz - Rath Germar: Wenn in den Bemerkungen ein Verwendungs- zweck angegeben werde, so werde die Regierung nach diesen Bemerkungen nach Möglichkeit verfahren, ebenso wie sie z. B. bei den Bewilligungen unter den ein- maligen Ausgaben lediglih den Plan ausführen werde, den sie dem Hause zur Beschlußfassung unterbreitet habe. Wenn das Haus den Jnhalt der Bemerkung in das Dispositiv über- nehme, zwinge es die Regierung, nur so zu verfahren; solche Bestimmungen gehörten aber dann in ein Gese, denn nah der Verfassung liege die vollziehende Gewalt allein bei Sr. Majestät dem Könige; sie sei nur beschränkt durch die Vor- riften des Geseßes und des Etats. Die Abgg. Rickert und Freiherr von Huene beantragten die Vertagung der Diskussion, weil die Erklärungen des Regierungsvertreters von großer budgetrehtliher Bedeu- tung seien. Der Vertagungsantrag wurde abgelehnt. j Die Abgg. Graf Limburg-Stirum und Hobrecht wiesen darauf hin, daß es dem Abgeordnetenhause gar niht daran liegen könne, hier irgend welche Rechte der Relikten festzulégen, sondern das Abgeordnetenhaus könne nur-den Wunsch haben, daß ein bestimmtes Verhältniß zwischen den betreffenden Wittwen- und Waisenkassen und dem Staat herbeigeführt werde. Regierungs - Kommissar , Geheimer Ober - Finanz - Rath Germar bemerkte, daß in den siebziger Ha bei einer Neuregelung der Statuten der Berliner Professoren-Wittwen-

und Waisenkassen und in dem Etat Neuregektung des Pensionswesens für ‘eine ähnliche Einrichtung getroffen sei.

r 1889/90 bei der ie Eisenbahnarbeiter

Abg. -Rickert wies darauf hin, daß die Bemerkungen zum

Se für die Regierung keine rehtlihe Verpflihtung ent- ielten. Recht, in dieser Benemg die richtige Verwendung der bewilligten Gelder zu fkontroliren. Deswegen werde es nothwendig ein, jegt oder bei der dritten Lesung in das Dispositiv des Etats einen entsprehenden Vermerk. aufzunehmen.

Also habe auch die Ober-Rehnungskammer kein

Abg. Hobrecht : Er bitte den Abg. Rickert, genau zu sagen,

was er-eigentlih in den Vermerk “Ane imon wünsche.

Abg: ‘Rickert : Wenn der Titel ohne weiteren Vermerk be-

willigt werde, gebe die Mehrheit lediglich dem Minister einen Dispositionsfonds zur beliebigen Verwendung.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von

Goßler:

Meine Herren! Dieses freundlihe Anerbieten des Hrn. Abg.

Rickert nehme ih nicht an. Wenn Sie den Etatsentwurf nah den Vorschlägen der Regierung bewilligen, so halte ih mi nit für be- rechtigt, die 160 000 # nach den allgemein angedeuteten Zwecken nach meinem halte daran fest, sagt, was sie

wenn Sie i Ich sage „gewissermaßen“, venn darin liegt, glaube ih, das, was der Hr. Abg. Rickert nicht ausreichend begründet hält in den Erklärungen des Kommissars des Herrn Finanz-Ministers. Darüber mögen wir uns verständigen. Mögen Sie den Vermerk lassen an der Stelle, wo

freien Ermessen zu verwenden, sondern ih daß die Regierung, wenn sie Jhnen genau will, hieran gerissermaßen gebunden ist,

darauf hin die erbetenen Mittel bewilligen.

er sich jeßt befindet, “oder ihn in den anderen Theil des Etats hinein-

seten, so hat nah unserer Auffassung die Regierung die Verpflichtung,

die bewilligte Summe zu keinem anderen Zweck zu verwenden, als zu dem vorher genannten. Wenn aber der Herr Kommissar des Finanz- Ministers andeutete, daß die Regierung nicht die Verpflichtung über- nehmen könne, unter ‘allen Umständen die Summe voll zu-dem Zweck der Bewilligung zu verwenden, so ist dics durchaus zutreffend. In der Bewilligung liegt nur eine Vollmacht zur Verwendung. Denn wir brauhen vorerst noch cine neue Organisation der bestehenden Kassen. Dieselben müssen ihren Mitgliedern gegenüber ganz andere neue Vervflichtungen übernehmen, ‘und müssen mit dem Staat ‘ein Abkommen oder ein Quasi-Abkommen treffen, welches die Kassen dahin sichert, daß sie im Stande sein werden, unter Hinzutreten des Staats die zu über- nehmenden weiteren Verpflihhtungen zu erfüllen, So ift cs sehr wohl mögli, daß troy aller Freundlichkeit, in welher wir bisher mit diesen Verwaltungen die Verhandlungen geführt haben, doch Differenzen eintreten, namentlich auf dem Gebiet der Uebergangsbestimmungen. Dann würden wir, wie der Herr Regierungskommissarius vorhin an- gedeutet hat, nihts Anderes thun können, als die Vollmacht, die Sie uns gegeben haben, niht ‘ausführen und würden Ihnen ganz offenherzig sagen: mit der oder jener Kasse sind wir nicht zu einem Einvernehmen gelangt; lassen Sie uns die entsprechende Summe vom Etat absegen oder irgend etwas Anderes thun, was ih heute noch nicht vorschlagen kann. , \ : Ich glaube, daß diese Worte wohl dazu führen können, einen Punkt, der vielleiht zu Mißverständnissen führen kann, auszugleichen.

Es ist gefährlih, Beispiele anzuführen ; aber ich glaube, wir haben noch in Erinnerung, daß vorhin nah Nummern über Bemerkun- en zum Etat abgestimmt worden ist; es ist bei den Universitäten

arburg und Halle so abgestimmt worden. Es war das wohl mehr eine Bequemlichkeit, wenn ih so sagen darf, aber es hat der Vorgang doch immerhin cinen gewissen Werth. Sie haben für die einzelnen Universitäten die vollen Summen bewilligt, Zuschüsse für Marburg und Halle, aber ih halte es doc für ganz unmöglich, daß die Regie- rung die Zuschüsse, die Sie bewilligt haben, zu anderen Zwecken ver- wenden könnte, als zu den Zwetten, die in der Kolonne „Bemerkun- gen“ angeführt worden sind; also insofern paßt doch einigermaßen diese Parallele. Aber der L ist doch immer der, welchen der Hr. Abg. Hobrecht anyeführt hat, und das zweite ist dasjenige, was ih Ihnen vorhin gesagt habe, daß hier die Verhältnisse so liegen, wie Hr. Hobrecht klar gestellt hat. Die Regierung hält sih gebunden, die Gelder, die Sie ihr anvertrauen, in keiner anderen Weise und zu keinen anderen Zwecken zu verwenden, als sie vorgeschlagen hat; kann sie diese Zwecke nicht erreichen, so kann sie die Gelder selbstverständlich nit verwenden. :

Abg. Freiherr von Huene widersprach der Auffassung des Ministers, N eine Analogie mit den Bewilligungen für Mar- burg und Halle vorliege. _ G

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und die Position na dem Antrage Hobrecht, der Regierungsvorlage entsprechend, mit geringer Majorität bewilligt.

Der Rest des Universitäts-Etats wurde ohne Debatte ge- nehmigt. j

Hierauf vertagte sich das Haus. Schluß 43/4 Uhr. Nächste Sizung Mittwoch 12 Uhr.

Deffentlicher Anz

eiger.

5. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. 6. Berufs-Genofsenschaften.

7. Wohhen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.

8, Verschiedene Bekanntmachungen.

Braudenburg a. H. auf den 15. April 1889,

den Rechtsanwalt Knobloh zu Dobrilugk, klagt

öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage

2) g Sre nngen,

Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

{64005] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Julius Brieg zu Branden- burg a. H, Kurstr. 66, vertreten durch Rechtsanwalt Flaminius daselbst, klagt gegen den Bäckermeister C. Ruck, bisher zu Brandenburg a. H., ießt un- bekannten Aufenthalts, wegen eines am 5. Januar 1889 gewährten baaren Darlehns von 400 #4, mit dem Antrage, Beklagten kostenpflihtig zur Zahlung eines Theilbetrages von 100 4 nebst 6 %/o Linseo seit dem 15. Januar 1889 zu verurtheilen, au das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Brandenburg a. H. auf den 15. April 1889, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öftent- lihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be- Yavnt gemacht.

Brandeuburg a. H., den 28. Februar 1889.

Pinczakowski, ;

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

164006] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Julius Brieß zu Brandenburg a. H., Kurstraße 66, vertreten durch Rechtsanwalt

laminius daselbst, klagt gegen den Bätermeister

. Ruck, bisher zu Brandenburg a. H., jeßt un- bekannten Aufenthalts, wegen eines am 5. Januar 1889 gewährten baaren Darlehns von 400 4 mit dem Antrage, Beklagten kostenpflihtig zur Zahlung eines Theilbetrages von 300 #4 nebst 6 9% Zinsen seit 15. Januar 1889 zu verurtheilen, au das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhändlung des Rechtsstreits vor das “Könieliche Amtsgericht“ zu

Vormittags 10 Uhr. Zum Zwedcke der öffent- lihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be- kannt gemacht. Brandenburg a. H., den 28. Februar 1889. ' Pinczakowski, Î Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[62618] Ee K. Württb. Amtsgericht Heidenheim. Oeffentliche Zustellung.

Der Fabrikant Friedrih Kraus in Giengen a. Br., Theilhaber der offenen Handelsgesellschaft „Mousselin- glasfabrik von Gebrüder Kraus zu Giengen a. Br.“ vertreten durch Rechtsanwalt Freisleben in Heiden- heim, ladet in seiner Rehtssache gegen seinen Bruder und Mittheilhaber der genannten Firma, Josef Kraus, mit unbekanntem Aufenthait abwesend, An- \spruh aus Gesellschaft betreffend, den Beklagten in den auf Freitag, den 12. April 1889, Vor- mittags 9 Uhr, neu anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung vor das K. Amtsgericht hierselbst, in welhem er den Klagantrag nunmehr dabin stellen wird: dur vorläufig vollstreckbares Urtheil zu erkennen, daß die von dem Beklagten mit dem Kläger eingegangene offene Handelsgesellschaft zum Betricb ciner Mousselineglasfabrik am 11. De- zember 1887 ihre Auflösung gefunden habe. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Klag- auszug bekannt gemacht.

Den 25. Februar 1889,

Weigand, ; Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.

[63897] Oeffentliche Zustellung. Die Wittwe Christiane Schulze, geborene Engel- mann, zu Schönborn bei Dobrilugk, vertreten durch

gegen j

1) den Herrn Richard Echtermeyer aus Riesen-

burg, jeßt in Australien, ; 2) den Herrn Bruno Echtermeyer aus Riesen- burg, jeßt unbekannten Aufenthalts,

wegen Bewilligung der Löschung der auf dem der Klägerin gehörigen, zu Schönborn belegenen, im Grundbuche von Schönborn Band I. Nr. 47 ver- zeichneten Grundstücke in der dritten Abtheilung Nr 12 für den Erblasser der Beklagten, den Rechts- anwalt Echtermeyer zu Herzberg a./Elster einge- tragenen 20 Thaler 3 Silbergroshen 6 Pfennig mit tem Antrage, die Beklagten als Erben des am 19, Juni 1871 zu Marienburg in Preußen ver- storbenen Rechttanwalts Ernst Bruno Echtermeyer kostenpflichtig zu verurtheilen : E \ : - T, die Löschung der auf dem zu Schönborn bei Dobri- [lugk belegenen, im Grundbuche von Schönborn Band I. Nr. 47 verzeihneten Grundstücke in der drilten Ab- theilung Nr. 12 für den Rechtsanwalt Echtermeyer zu Herzberg a./Elster auf Antrag des Prozeßrichters im Wege der Exekution cingetragenen zwanzig Thaler drei Silbergrosden sechs Pfennig = sechs8zig Mark fünf und dreißig Pfennig aus dem rehtskräftigen Viandate vom 3. November 1850 in Sachen Echter- meyer wider Seehaus, und zwar an Ia und den hinzugerechneten Auslagen, sowie mit den Kosten der Eintragung und fünftigen Einziehung zu bewilligen, t i

IT. anzuerkennen, daß sie den über die vorstehend beschriebene Post gebildeten Hypothekenschein weder besißen, noch gefährliherweise abhanden gebracht haben, au niht wissen, wo derselbe sich befindet,

und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König- lihe Amtegeriht zu Dobrilugk auf den 2. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der

bekannt gemacht. Schulz, i Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[64010] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Hünerbein in Elberfeld vertretene, zum Armenrechte zugelassene geshäftslose Johanna Elisabeth, geb. Roth, zu Elberfeld, Ehe- frau des Delikateßwaarenhändlers Heinrih Gaum daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Land- gerichte zu lberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. j

Zur mündlihen Verhandlung is Termin auf den 26. April 1889, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Eblowski, Assistent, /

Gerihhts\chreiler des Königlichen Landgerichts.

[64012] Bekanntmachung. i

Die durch Rechtsanwalt Justizrath König I. in Elberfeld vertretene, zum Armenrehte zu elassene geshäftslose Helene, geborne Bohres, zu Solingen, Ehefrau des Scaalenpressers und Wirthen Fried- rich Lungenstraß daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage er- hoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 26. April 1889, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Eblowsfi, Assistent

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [64011] Bekanntmachung.

Durch Urtheil der I. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 29. Januar

1889 ift die zwischen den Eheleuten Spezereiwaaren*