1889 / 60 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Mar 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Diese Remuneration sei jeßt in eine fest fixirte und vierteljährlih im Voraus zu erhebende verwandelt worden. Außerdem hätten die Kreis- Schulinspektoren im Nebenamt das Recht gehabt, von: den Ge- meinden die Gestellung eines Wagens für ihre JInspektionsreisen zu verlangen und erhielten auch aus der Kirchenkassé für jede revidirte Schule eine Entshädigung von 3 M Durch Ministerialerlaß seien ihnen diese Vergünstigungen entzogen wörden, wodurch sie sehr hart und objektiv ungerecht betroffen worden seien, denn wenn sie selbst.die Fuhrkosten bezahlen sollten und die Gebühren von 3 M entbehren müßten, bleibe ihnen von der staatlichen Remuneration nicht viel übrig; und doch hätten sie in der Vorausseßung dieser Entschädigungen das Nebenamt übernommen. Er frage den Minister, ob er nit eine mora- lishe Vérpflihtung des Staats zu besserer Versorgung dieser pflihttreuen Beamten anerkenne, und wie er derselben genügen zu können denke. Die Kreis-Schulinspektoren seien auf dem Aue eine tüchtige und wirksame Stüße für Thron und ar.

Abg. Krebs (Braunsberg) beklagte, daß im ganzen Bis- thum Ermland keine katholischen Geistlichen als Kreis-Schul- inspektoren fungirten, dagegen mehrere evangelische Geistliche. Unter den weltlichen Kreis-Schulinspektoren gebe es Protestanten und sogar Altkatholiken, die über FRMoLL Ne Schulen geseßt seien. Redner wünschte ferner Rekonsfessionalisirung der Simultanschulen und Beseitigung der Schwierigkeiten, welche der Umwandlung der privaten katholishen Schulen in öffent- liche entgegenständen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von

Goßler:

Meine Herren! Ob Sie das Material, welches der Herr Vor- redner vor Ihnen ausgebreitet hat, als ein reichaltiges betrachten wollen, muß ih Ihrem Grmessen überlassen. Die legten Ausführungen des Herrn Vorredners bezogen ih auf die Erschwerung der Um- wandlung fkatholisher Privatshulen in öffentliche Schulen. Angeführt wurde, wenn ih recht verstanden habe, ein ga aus Marienwerder. Der Fall, i mir auch gegenwärtig. Ich abe gewünscht, daß die katholische Privatshule in eine öffentliche Swule umgewandelt werde, aber. ich bin nicht in der Lage. diese Auffassung der Stadtgemeinde _ gegenüber ohne Weiteres durchzuführen, seitdem das Feststellungsgeseß die Entscheidung über solche, zu neuen Belastungen der “Gemeinden führende Maßnahmen in die Hand von anderen Organen gelegt hat. Wir haben uns hierüber früher aus Anlaß der Fälle von Branden- burg und Weißenfels eingehend untèrhalten. In Weißenfels iit die Verpflihtung der Gemeinde verneint, in Brandenburg jeßk in der höheren Instanz anerkannt worden. Sie werden hieraus er]ehen, wie \chwicrig die Verhältnisse bei den Organen der Selbstverwaltung liegen, wie verschiedenartig sie behandelt . werden fönnen. Jh muß also den Herrn Vorredner bitten, seine etwaigen Angriffe nicht gegen die Shulverwaltung, sondern. gegen die Rechtspcehung der Ver- waltungébehörden zu wenden. i

Mas die Simultanschulen in Ermland anbetrifft, so ist darüber niht viel zu sagen, weil solche eigentlih nit existiren. Es giebt vielleicht noch zwei. Die paritätishe Schule in Méhlsack, von welcher“ der Herr Vorredner“ gesprochen hat, ist, wie er anerkennt, in dér Auflöfung begriffen. Dié Schule in Neuhof ist, wie er selbst anführte, auch { im Prinzip längst für- die Konfessionalisirung bestimmt. Die Schwierigkeiten, die gemacht werden , liegen auch nit. auf Seiten der Sculverwaltung, sondern auf Seiten dex interéssirtèn Gemeinden. Im Uebrigen sind mir Ves» \chwerden über Simultanshulen nicht bekannt. (Zaruf : Allenstein!) Yllenstein ? soweit mir die Verhältnisse gegenwärtig sind, schweben au dort Ecörterungen ‘in der von dem Herrn Vorkedner gebilligten Richtung. Im Uebrigen darf man nicht jede Schule, ‘an tvelther Lehrèr versciedener ‘Konfession wirken, als eine Simultanshule im eigentlichen Sinne bezeichnen, Schulen z. B., in welchen sich 6 bezw. 8 fatholishe Lehrkräfte und je eine evangelische: Lehrkraft befinden zum “Schuß. der Minorität, sind nit eigentliche Simeltanscpulen. Diese Cinxichtung besteht bielfas im preußischen Staât, "wo es \chwierig ist, der Minorität im Neligionsgunterricht und auf anderen Gébieten zu Hülfé zu kommen. Diese Schulen“ habén aber nit den Charakter von‘ Simuültanschulen, sondern fie sind“ Schulen“ mit fonféssionell ausgeprägter Richtung, an welhen sich ‘nur eine cinzelne Lebrkraft befindet, um- dié: Minorität mit dem nöthigen Religionse unterriht zu versehen. Sie kommen namentli ia Oberschlesien vor. Fn anderen Gegenden haben wir umgekehrt Schulen, an welchen viels leiht, neben. 4, 5 oder 8-, evangelischen Lehrkräften cine katholische Lehrkraft angestellt ist. In der Publikation dèr Unterrichtsstatistik, welche hoffentlich in nähster Zeit in Ihre Hände kommt, können Sie si alle Einzelheiten ansehen. h pr

Was die! Béschwerdén, ! welche eigentli bei diesem Titel 23 zur Verhandlung konnen können, über die Schulaufsicht bétrifft, fo war früher die Klage in Ermland eine doppelte; einmal, daß “die Lokal-S(hulinsyektion nit in „den Händèn der Geistlichen lag,“ und zweitens, daß die Kreis-Schulinspektoren im Hauptaut nit alle der rarrglsGen Konfe\sion angehörten. Beide Beschwerden haben - fast völlig thre Erlcdigung gefunden. Die Lokal-Schulinspektion befindet ih zumeist in den Händen der katholischen Geiftlichkeit des Erm- lands ‘und der eine evangelische Kreié-S{hulinspeftór, von welchem deé Herr Vorredner sprach: ist ‘bereits - versezt ¡Und! wird ‘sein neuéës Amt zum. 1. April d. J antreten. Er wird bereits, da er erkraukt war, seit dem Oktober vorigen | Jahres durch einen katholischen Beamten vertreten. Also auch, der Richtung bin: habe ih das oft erórterte Primip, môglichst-die Konfession der Kreis-Schulinspektoren na. der Soytelion der beaufsihtigten Schulen ein ürichten, aus- geführt. “Die S{hwierigkeiten sind aber darin schr groß, und das trifft namentlich ju gegenüber den Beschwerden des Herrn Abgeordneten Letocha, soweit id seine Ausführungen verstanden habe.“ Es géhört zu den s{wierigstcn Aüfgäben, kathölischè Kreis-Schulinspektoren im: Haupt- amt zu findeú,!die nicht allein willens, sondern ‘auch befähigt sind, ein solches Art zu verwalten, Jch habe) namentlich was Oberschlesien anbètzift, « an feinen Bemühungen fehlea, lassen , - gecignete Kräfte zu gewinnen; abec ih. weiß nicht, woran, es liegt; es. sind viele Herren bereit, in den SchulaussUcchtsdienst zu treten, aber nah Oberschlesien wollen sie nih® gétn. In neuerer Zeit ist z B. ein Fall vorgekommen, wo eiñn'in Oberslesien befindliher Gymnasßial- lehrer’: fatholischer: Konfession, “der ‘als solcher uuc 2700 # Gehalt. bezieht, es abgelehnt hat, bei cinem Einkommen von 3600 4 Kreise Schplaispektor zu werden, weun- (ih - thm: -nicht die schriftliche: (Vere; sicherung. gäbe, daß ih ihn, auf „seinen Wuns: jeden Angenblick, in, den, Gymnasialdienst zurücknehmen würde. Das. kann ih natürli niht thun, in Folge dessen ist auch tieses Bemühen wieder gescheitert. Also ‘darin liegt eine ganze Reibe von Schwierigkeiten, die ih“ an- erkeine. Ich bemühe mich, dieselben, soweit die Möglichkeit gewährt wird, ‘zu besêit get, Im ‘Uebrige möchte ih {do der Auffassung n'cht-Räum geben, als ob.die Küthöliken Oberschlesiens ihter Geistlichkeit in denSchklenberaubt\wären;Gs sind.nach méinen Uebersichten fast sämmt

tliche un der Läge, deSdeliglouämtarziebt inder Schülezu:leiten, ahl „derer, die nit den Schulbehöxden in. Differenzen sich:befinden, ¡uar 10; was gegenitber. der Gesaminitzahl. der Geistlichen kaum.

Act } fällt, und wobl kaüm als ein beso derer Gejvrisseusdru ange- sehen wetden kann. I muß im Urbrigen daran erinnern, daf, wenn wider, Heffen-ind“ Wünschen eine" Differenz mit den! ‘Geistlichen einteritt;- die betr«ffenden geiftliven Oberbehörden -Föfött''benähriätigt Und? êrsucht“ werdéñ;“ eiuèm:wteren Geistlichen: die Leitüngdes katholischenReli-

inden: Schulen} cubeiträgeu.; Aúh ¡die Nuffafsung)

atiächlich nicht)\richtig;; als; ob: fung S S R R n 45 T i B ceffteud. Pag cur i

Schulen, bekommen.

-

inspektor im Hauptamt evangelishe Schulen unterstellt seien, während das umgekehrte Verhältniß. mehrfah-“ bestehe. Wir haben eine ganze Reihe von Schulen, namentlich im Kreise Neustadt, wo allein zehn evangelische Sculen dem katholishen Kreis-Sculinspektor unterstellt worden sind. Das ist .nicht wünshenswerth, nicht immer angenehm, aber die Verhältnisse sind häufig so komplizirt, daß man sih nicht anders helfen kann. Man darf es auch nicht als eine ganz besondere Aus- nahmemaßnahme darstellen, daß in einigen Kreisen Oberschlesiens die evangelishen Diasporashulen herausgenommen und evangelischen Kreis- Sculinspektoren im Nebenamt unterstellt sind. Dieselbe Erscheinung finden Sie umagekehrt in allen den Gebieten, wo ih Katholiken in der Diasyora befinden. Wenn Sie si beispielsweise um die katholischen Shulen in der Provinz Brandenburg bekümmern, werden Sie finden, daß der Bischof Aßniann eine Schulaussicht führt, die, was die territoriale Einheit betrifft, der Gegensaß zu abgeschlossenen Bezirken ist. Also nah der Richtung hin find die Verhältnisse nicht allé vielleicht voll- kommen, aber sie lassen sih eben nicht so rasch regeln, als es etwa der Wunsch der Bevölkerung ist.

I möchte nun noch auf die Bemerkung des Herrn Abgeordneten Sack etwas “eingehen und dabei zunächst anknüpfen an die Erörterungen, die wir vor einigen Jahren hier geführt haben über die Echöhung des hier in Rede stéhenden Fonds (Kapitel 121 Titel 25). Damals habe ih ausèrüdlich die Erhöhung des Fonds um 100 000 #4 mit der Unzulänglichkeit der Remuneration begründet, welche den Kreis- Schulinspektoren im Nebenamt und den Orts-Schulin'/pektoren nah damaliger Lage des Fonds gegeben werden könnten. Es sind zwei Momente, welche Sie sich in's Gedächtniß zurüd- führen wollen: einmal lat mi das Sculinteresse damals wie heute bewogen, auf eine wirksame Schulaufsiht zu halten. Was ich in meinen Verfügungen angeordnet habe, ist, daß jeder Kreis-Swulinspektor im Nebenamt mindestens einmal im Jahre die ibin unterstellten Schulen zu besichtigen hat und zwar in loco. Das ist, glaube ih, an und für ih nicht zu viel verlangt. Ich darf er- wähnen, ‘daß bis in die neueste Zeit dieser Anordnung noch nicht ge- nügend entsprochen ist, daß nah den Uebersichten die Zahl der _Kreis- Sculinspektoren, welhe im Laufe des Jahres gar keine Schulen revidirt haben, oder nur einen sehr besheidenen Bruchtheil, leider eine ret erhebliche ist. Nach“ der Richtung werden Sie mir beistimmen: entweder eine wirksame Aufsicht oder keine!

Um die Ausführung der angeordneten Revisionen zu fichern, habe ih, bei entsprehender Verpflihtung zur Vornahme dieser Revisionen, den Kreis-Schulinspektoren im Nebenamt, an Stelle der früher üblihen * einmaligen Remunerationen, laufende Be- züge zugebilligt. Abgeschen von den Provinzen Sachsen, Han- nover und Hessen-Nassau, wo diese Organisation noch aus|teht, erhaltèn die Kreis-Schulin]pektoren jeßt an solchen Bezügen jährlich 970-000 M; es sind dabei natürli ebenso katholische, wie evangelische Beainte betheiligt: Wenn die Organisation für die ganze Monarchie durchgeführt ist, was sehr bald der Fall sein wird, werden \sih die laufenden Remunerationen auf etwa 330 000 4 jährlich erhöhen. Die früher üblihen einmaligen Zuwendungen betrugen jährlih etwa 900 000 4, die Kreis-Schulinspektoren erhalten also dann jährlih 139 000 & mehr, Aber, wie der Herr Abgeordnete Sa dies, glaube ib, nicht unrichtig aüsgeführt hat, sind in den leßten Jahren gewisse Vortheile in Wegfall gekommen, welche vielleicht in dèr Addition wihtiger sind als die 130000 6, welche jeßt mehr gezahlt werden. Es ist nämlich in mehreren Provinzea, ‘und insbesondere in der Provinz Brandenburg, welhe der Herr Abgeordnete Sack besoúders im Auge hatte, die Stellung von Natural- fuhrwerk Seitens der Gemeinden in Fortfall gekommen, nahdeni das Oberverwaltungsgeriht in einer Streitsahe oder vielleiht in mehreren: den Grundsay ausgesprochen hat, daß die Verpflichtung der Gemeinden, für den Kreis-Schulinspektor ein Fuhrwerk zu beshaffen,- bezw. eine Entschädigung dafür zu gewähren, Mangels provinziälgeseßlihen Bestimmung nicht zu Recht besteht. Ih bin infolgedessen genöthigt gewesen, au füx gleihliegendè andere Fälle anzuerkennen, daß die Gemeinden niht mehr gezwungen werden können, das Fuhrwerk zu den Schulrevisionsreisen zu stellen.

ehmen- sie: diesen ÜUmstaud in Verbindung mit der Thatsache, daß jebt: von, den Keeis-Schulinspektorèn, die früher sehr wenig reisten, der Besuch sämmtlicher, ihúen- unterstellten Schulen im Lause_ jedes Jaÿres verlangt wird, so steht allerdings in Frage, ob die Kreis-Schul- inspekloren nit jeßt \{lechter stehen, als früher. Was den von dem Herrn Abgeordneten Sack erwähnten Fortfall der besonderen Re- vision8gebühr von 3 F für jede Kirchen- und Schulrevision, welche in einzelnen Bezirken “üblich ist , betrifft, so kann ‘\sich seine Bemerkung, soweit ih es im Augenblick übersehe, nur dar- auf beziehen, daß " die. Schulgemeinden nit verpflichtet sind, diese: 3 Æ au für die, nicht: mit: Kirchenvisitationen verbundezuen Schulrevisionen zu zahlen, bezw. daß diese Gebühr bei Insuffizienz der Kassen nicht, mehr aus. der Staatskasse gezahlt wird, nicht aber ist eine VorsŸrift meinerseits. ergangen, wonach ¡die Kirchenkassen gzu der seither ‘üblichen Zahlung nit mehr herangezogen . werden dürften. Aber, wie gesagt, ih erkenne an, daß die Verhältnisse zu einer Ershwerniß für die Geistlichen geführt haben, welche unter Um- ständen so groß ist, daß der auf dèn Einzelnen: entfallende Antheil dés Mehrbetrages von 130000 der Gesammtréèmunerationen vielleicht

doch ¡nit ausgiebig genug seia wird, um den ihnen zugefügten Verlust

auszugleichen. “Nur -ermöglicht die: gegenwärtige Bemessung des Fonds nicht, eine Erhöhung DTE I Ca eLana ain in weiterem Umfange ein» treten zu lassen.

Fh bin sehr dankbar für die von dem Herrn Abgeordneten Sack gegebene ‘Anregung. Wenn bei einer sorgfältigen Durharbeitung und nach ‘Anhórung der betreffenden Inftanzen ih als zutreffend erweisen sollte, daß in großen Bezirken des Staats die gegenwärtigen Zustände zu {wer empfunden werden, werde ih mit den nöthigen Anträgen an die Finanzverwaltung herantreten.

Abg. Mosler: Die Wünsche seiner Partei bezüglich der Kreis-Schulinspektoren seien noch lange nicht befriedigt; es seien noch viel. zu viel weltlihe und zu wenig geistliche -da. Ueberall, wo das evangelische Bekenntniß \sich in der Mehr- heit befinde oder allein herrshend sei, seien fast gar feine geistlihen Schulinspektoren in Thätigkeit. Diese funktionirten fast nur’ in Landestheilen, wo die Katholiken die Mehrheit oder doch eine sehr erhebliche Minderheit hätten“

Abg. Johannsen: Es ‘handele ih bei seiner Beschwerde um das eigenmähtige Vorgehen des Kreis-Schulinspektors Stägemann in Hadersleben. Jn einer von der Regierung in Swleéwig erlassenen, vom Minister bestätigten Jnstruktion sei bestimmt, daß der Unterricht in der deutshen Sprache in allen Schulfächern mit Ausnahme der Religion zugelassen werden fönne auf - Antrag der Majorität der Schulinteressenten oder auf Anordnung des Ober: Präsidenten. Ohne einen solchen Antrag der Mehrheit und ohne - eine Anord- nung des Ober-Präsidenten sei aber in einigen Schulen des Kreises Hadersleben der vollständige deutsche Unterricht an- geordnet worden. Auf eine Beschwerde der Betheiligten an

die Negierung habe der Kreis-Schulinspektor selbsi geantwortet,

daß--durch eine Verfügung des Ober-Präsidenten vom De-

zember 1888 „die Beschwerde erledigt sei. DieséOber-Práäsidial-

verfügung "trete aber erst. mit ‘dem-1.- April in Kraft. : Geheimer ‘Ober : Regierungs - Rath Dr, ‘Schneider : - Die

Amtsfycung des _ betreffetiden_ i biete durhäus keinen

Grund zu Beshwerden. Der Spezialfall sei 1

derselbe werde aber geprüft, werdén, obgleich

post festum ‘komme, Hr. Stägemgnn

weihung , von einer

lassen, ‘die: in: 24..Tagen ¿außer Kraft: trete.

die Beschwerde

f

p 1 15574!)

i n ‘bekannt, h

r. Stägemagnn solle sich „eine. Ab-. Verjügung. ba : ZU; Sglhen. Tommey, i ach :dieser- Zeit. würde: sein Vozgrhar-als vollkommen: korrelt bezeichnet werden: müssen: Für: die/24 Tage: aber: sei” eine ‘Remedur ‘wohl kaum.

Abg. Neubauer führte darüber Klage, daß in Westpreußen der weltlihe Kreis-Schulinspektor in vielen Fällen auch die Lokal-Sulinspektion wahrnehme, obglei für die katholischen Schulen geeignete Geistliche vorhanden und auch früher im Punta l die Schulaufsicht wurdeu bewill

ie Ausgaben für die ulaufsiht wurden bewilligt. Schluß 41/2 Uhr. Nächste Sißung Freitag 11 Uhr.

Die in der gestrigen Sißzung des Hauses der Abgeordneten bei der Berathung der Tit. 2 und 3 des Kap. 120 der dauernden Ausgaben des Ministeriums der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-An- Le id Rede lea von dem Minister Dr. von Goßler ge-

haltene Rede lautete:

Meine Herren ! Auf diesem Gebiet hat die Unterrihtsverwaltung die gewünschte Klarheit nicht zu sheuen. Wenn den Herren, welche über diese etmas schwierige Materie, die in Titel 2 zur Berathung stebt, das Wort ergreifen, Einzelnes niht vollkommen klar ist, so liegt das darin, daß eine große Fülle von Einzelheiten übersehen werden müssen, um zu einem allgemeinen Urtheil zu gelangen. Die Frage der Verstaatlihung der höheren Unter ihts- anstalten ist der Regierung einfaH durch die Noth der Zeit auf- gedrängt worden. Die Regierung hat absolut niemals einen Angriff gegen irgend eine Gemeinde unternommen zu dem Zweck, ihr die Unterhaltung * und die Fürsorge für ihre höheren Unterrichts anstalten zu entreißen; niemals! Im Gegentheil wird die Staats- regierung überlaufen von Kommunen, welche dringend bitten, ihre Unterrihtsanstalten auf den Staatshaushalts-Etat zu übernehmen. Der Grund ist ein ziemlich einfacher; er liegt niht bloß auf der finanziellen Seite, wie die Herren zunächst wohl anzunehmen \{einen, sondern wesentlich auch auf der unterrichtlihen. Nachdem in den 70er Jahren viele einzelne kleinere Anstalten entstanden waren und die Anstalten eine Reihe von Jahren unter einem ver- hältnißmäßig jungen und frishen Lehrer-Kollegium auch ganz gut prosperirten, ist naturgemäß cin Rückschlag eingetreten. Viele von diesen mit Lebendigkeit gegründeten Gymnasien kranken heute daran, daß eine Reihe von Lehrern sei es sich nicht so entwickelt haben, wie man hoffte, oder durch den Ablauf der Zeit niht mehr so Ca find, wie man das aus der Menscennatur wohl erklären kann. Nun sind alle diese kleinen Städte in - einer sehr \chwierigen Lage, wie sie das Pensionswesen ihrer Lehrer zu regeln haben. Entweder suchen sie ihre Lehrer noch länger zu halten, zum Nachtheil des Unterrichts, oder sie \toßen die Lehrer ab und führen sie in den Pensionszustand über, sehr zum Nachtheil ihrcs Säckels. Es is flar, daß in den Händen des Staats leihter für die Lehrer gesorgt werden kann. Der Staat ist immer noch eher in der Lage, für Lehrer mit geringerer Leistungsfähigkeit, mit geringerer Qualifikation eine leidliche Unter- funft zu finden, als wie eine Kommune mit einer einzelnen Anstalt. Fch will garniht weiter eingehen auf die Verwirrung, welche in mehreren kleinen Städten vielleicht haben die Herren auch praktische Erfahrung darin eingetreten ist infolge von Zerwürfnissen, die, sei es innerbalb des Lehrerkollegiums, sei es in dem Verhältuiß der Lehrer zu den städtishen Behörden oder zum Publikum si eingestellt haben. Sn allen diesen Fällen sind die kleinen Kommunen ‘in einer äußerst s{chwierigen Lage. Meistens liegen die Verbältnisse fo, daß auf dem Wege des Disziplinarverfahrens die Lehrer nicht zwangs- weise entlassen werden könnan. Andererseits ist aber das Disz1plinar- verfahren geseßlich so geregelt, daß gegen die im mittelbaren Staats- dienst stehenden Lehrer eine Strafverseßung nicht ausgesprohen werden fann, wie sie unmittelbaren Staatsbeamten gegenüber zulässig ist. Auch in der an si bequemeren und leichteren Weise der Verseßung, im Interesse des Dienstes ist in solchen Fällen {wer zu helfen, um Frieden und Ordnung in solch einer kleinen städtischen Gemeinde wiederherzustellen. ;

J könnte diese Gesichtspunkte noch ausdehnen, es genügt aber wohl dieser kurze Umriß, Es ist jedenfalls daraus zu erklären, daß aus’ den verschiedensten Motiven heraus, nicht bloß vom Standpunkte der Magenfrage die kleinen Kommunen mit der dringenden Bitte an den Staat herantreten, sie von ihren kleinen, nicht immer gut ge- leiteten Anstalten zu befreien. /

Was die Kölner Anstalten betrifft, meine Herren, so ist die Stellung der Staatsregierung zu den 3 stiftishen Anstalten, welche der Hr. Abg. Mooren erwähnt hat, vor wie nah der Verstaat- lihung genau dieselbe. Die Unterrichtsverwaltung hatte das Recht der Lehrerbeseßzung, alle diejenigen Rechte, welche der Staat dur das Provinzial-Schulkollegium staatlichen Lehrerkollegien gegenüber ausübt. Was aber die Lehrer nicht hatten, das war, weil sie eben stiftische Lehrer waren, die Qualität der unmittelbaren Staatsbeamten, und wesentlich im Interesse der Lehrer ist es gewesen, daß unter der Zustimmung der Finanzverwaltung und, wie ih hoffe, mit Ihrer Zu- stimmung die Verstaatlihung eintreten wird, um diesen bisher \tiftishen Lehrern die Wohlthaten der Reliktenversorgung zuzuführen,

as’ die Grundsätze betrifft, nah denen die Unterrihts8verwaltung, welche in diesen Fragen vollkommen an die zustimmende Mitwirkung des Finanzressorts gebunden ist, bei der Verstaatlichung von Anstalten beobachtct hat, so kann ih darüber im Wesentlichen Folgendes fagen : im Allgemeinen is die Regel, daß nur Vollanstalten über- nommen werden; aus sehr naheliegenden Gründen. Davon ist im größeren Stil nur eine Abweichung eingetreten bei den Pro- gymnasien und Pro-Realgymnasien in Westpreußen. Aus allgemeinen politischen Gründen, die îch hier nur anzudeuten brauche, ers ien es der Staatsregierung erwünscht , abgesehen von den An- stalten in den größeren Städten, namentlich Danzig und Elbing, die gesammten höheren Unterrihhtsanstalten in ihrer unmittelbaren Leitung zu halten, und unter Ihrer dankenswerthen Mitwirkung ist dies bis auf vers{windende Ausnahmen auch eingetreten. Eine be- stimmte Ausnahme ist ferner einmal unter Ihrer Zustimmung ge- macht worden, indem der Staat die Bürgerschule in Hechingen über- nommen hat. Ih will mich auf diesem Punkt nit sestlegen für die Zukunft, daß ih für meine Person ein ' abgeben würde, als ob es sich_ niht doch vielleicht nach der von Jhnen, wie es scheint, gebilligten Richtung einer Förderung der realistishen Anstalten mit geringerer Unterrichtsdauer in einem späteren Zeitpunkt empfehlen könnte, auch solhe Anstalten auf den Staat zu übernehmen bezw. zu begründen, Das sind Er- wägungen, wie gefagt, die wesentlih meine Person angehen und die auch für diese Fragen kein praktishes Interesse haben. Ich will es nur érwähnen, damit in einer späteren Zeit niht einmal dem jeßigen Unterrichts-Ministerium Inkonsequenz, vorgeworsen wird.

Der zweite Gesichtspunkt. ist der, daß nur Anstalten über- nommen werden, deren Fortbestehen im unterrihtlichen oder irgend einem fonstigen Interesse erwüns cht erscheint. Diefes sonstige Interesse kann ih nicht näher spezialisiren, Es sind äußerste Ausnahmen; es handelt sich ab und zu einmal um sehr alt über- kommene, Jahrhunderte lang bestehende Anstalten, vielleicht Anstalten mit ausgeprägtem konfessionellen Charakter. Es ‘ind wie gesagt, Ausnahmen ; jédenfalls ist die Regel, daß die Verstaatlihungsanträ e der Gemeinden jurfiagewielen werden, wenn der Staat an dem Fork- bestand der Anstalt kein Interesse hat. L

Der S esiGtepuntt, nach welchem die angebotenen Anstalten .über- nommen werden, ist im Wesentlichen ‘der_ der Leistungsfähi leit. Meine Herren, wenn Sie nah. der Rihtung , hin ein Schema vermissen, ‘so will - ich * das ‘bis zu einern gewissen . inkt zugeben; es fehlt der / Regkiérung.. ein. Schema; ich ‘glaub aber au, häß 10 fio sóldes ‘Steina, etwa na : o

rozenten der koinmunglen Abgaben, nit aufstellen läßt, altgemel der EntsGcivung der Zu cunpe d :

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en ‘ist. ‘ir t ten ei ri tgend eine Gemein

Versprehen dahin

hausanlage,.. eine’ große Pflasterung, eine Kanalisation „dunGtübet, da e ] rozent. wöknlih der Zeitpunkt, in welhem eine Stadt si kana umsieht, wie sie ihre Laften auf einem anderen Gebiet vermindern, könne. finden dann, daß insbesondere die Schullästen sie hoh bedrücken und wenden sih_ an die Sa R Rer mit der Bitte, daß der Staat diese ber in einzelnen Fällen sind es

doch die Leistungen. auf anderen Gebieten, die die Finanzgebahrung d n. Da i#| allerdings die Staatsregierung härter den Gemeinden gegenüber, und zwar besonders in den Fällen, wo Pier den Gemeinden, wenn sie baten, die Errichtung von höheren ildungsanstaïiten auf Kosten der Gemeinde zu genehmigen, aus- drücklih gesagt worden ist, daß die Gemeinden niemals

springen die Kommunallasten um 100 und. mehr P

ihnen diese Lasten abnehmen möge. einer Stadt erschüttern.

rehnen hätten, einen Staats E folher Fälle. atszushuß zu erhalten zushlisse,

Diese Gemeinden bekommen auch sondern stehen immer vor der

Es giebt mehrere

Grage,

Anstalten wieder ei i 7 Foo er eingehen niht, weil i

Die Städte

führen, so

arauf zu | zuführen.

keine Staats- ob sie die

k lafsen wollen. Das betreffenden Gemeinden keine Annehmlichkeit, und zwar um deswillen e den Lehrern, wenn die Anstalt aufgehoben wird. auf Grund der Anstellungsverträge das Gehalt fortzabl bis die Lehrer abge\torben sind, oder bis sie eine andere Stellung, ein angemefsenes Unterkommen verwaltung nimmt zwar in diesen alen feinen Anstand, solchen Gemeinden zu helfen, aber wenn unserer staatlihen höheren Lehranstalten mit Lehrern vor Augen ist es keine Kleinigkeit, die Lehrer an einer sol@en - Anstalt, die, mag sie auch noch so klein sein, doch mindestens 9 Lehrer in ihrem Etat aufweist, in den unmittelbaren Staatsdienst übere

efunden hab

Was die Gewährung von Zuscchüssen an städtische Anstalten anbetrifft, so glaube ih, wenn die Herren den Etat nachsehen, daß die Staatsregierung in einer gleitenden Skala \ih

ist für die

en müssen, sei es,

aben. Die Unterrichts-

ch die Herren die Ueberfüllung

kann nur versi und kann es nicht geben. weitere Klarheit wünschen, würde es meinerseits einem Bedenken nicht unterliegen, dieselbe zu verschaffen.

befindet, und zwar dahin, daß neue Zuschüsse nur ganz selten und auf Grund ganz ausnahmsweiser Erwägungen gewäh kommen in diesem Etat nur zwei Anstalten in Betracht, eine in Pillau und eine in Riesenburg ; das sind Anstalten, die von allgemei- nen großen Gesichtspunkten aus eine besondere Eristenzfähigkeit wohl niht beanspruchen können, die aber im Verhältniß zu ihren Landes- theilen, zu der Fülle. der geBildeten Personen, die kleinen Ortschaften wohnen, einer vorzeitigen Auflösung nicht wohl unterzogen werden dürfen.

Ich glaube, das sind im Wesentlichen die Gesichtspunkte, welche als leitend für die Staatsregierung angesehen werden können ; ob Sie damit si befriedigt erklären, wage ih niht zu behaupten. Ih ern, Geheimnisse auf dem Gebiet giebt es nicht

rt werden. Es

in und um diese

Wenn Sie nah irgend einer Richtung

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachea. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, 3. Verkäufe, Verpachtungen, Beedingunden 2c.

4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

orladungen u. dergl.

Deffentlicher Anzeiger.

». Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. . Berufs-Genofsenschaften.

. Wochen-Ausweise der deutshen Zettelbanken.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[64382]

Der unter dem 7. Februar cr. gegen den früheren Schußmann August Sandeck behufs Vollstreckung der Gefängnißstrafe von 58 Tagen in den Acten 99 B, 783. 87. erlaffene Steckbrief ist erledigt.

Berlin, den 4. März 1889.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 99.

[64385] Steckbriefs-Erledigung. Der unterm 19. April 1888 hinter die unverehe- lite Amalie Lehmann aus Brandenburg in den Akten T. 518/88 erlassene Steckbrief ist erledigt. Potsdam, den 4. März 1889, Königliche Staatsanwaltschaft. [62715]

Die Wehrpflichtigen

1) der Seefahrer Alexander Louis Ewald Flemming, geboren 15, Oktober 1863 zu Alten- kirchen, zuleßt daselbst wohnhaft,

9) der Seefahrer August Christian Theodor Arudt, geboren 7. November 1863 zu Garz a. R., zuleßt daselbst wohnhaft,

3) der Seefahrer Christian Wilhelm Mèartin Marzahl, geboren 15, November 1863 zu Grabnow, zuleßt daselbst wohnhaft,

4) der Seefahrer Carl Christoph Magnus Peters gen. Schröder, geboren 8. März 1863 zu Hagen, zuleßt zu Stralsund wohnhaft,

5) der Tischler Max Carl Diedrich, geboren 13. Juli 1863 zu Kl. Wendorf, zuleßt daselbst wohnhaft,

6) der Scäferkneht Wilhelm Friedrich Johann Niejahr, geboren 7. Januar 1863 zu Zirkow, zuleßt zu Darz wohnhaft,

7) der Seefahrer Hermann Albert Johann Kröger, iren 14. August 1864 zu Breege, zuleßt dort wohnhaft,

8) der Seefahrer Georg August Friedrih Krüger, geboren 13. Januar 1864 zu Garz, zuleßt zu Stral- sund wohnhaft,

9) der Seefahrer Carl Albert Ewald Stöwer, geboren 30. November 1864 zu Hagen, zuleßt dort wohnhaft,

10) der Seefahrer Hermann Friedri Joachim Lobeck, geboren 31. Januar 1864 zu Lanken, zuleßt zu Puttgarten wohnhaft,

11) der Seefahrer Friedrih Wilhelm Magnus Welz, geboren 26. September 1864 zu Sagard, zulegt dort wohnhaft,

12) der Seefahrer Moriy Carl Malte Franz, eboren 27. Oktober 1864 zu Sellin, zuleßt zu Marie ndorf wohnhaft,

13) der Seefahrer August Carl Johann Giese, gehoren 16. November 1864 zu Starviß, zulegt zu

ieck wohnhaft,

14) der Seefahrer. Malte Heinri Christoph Last, geboren 28. April 1864 zu Gr. Zicker, zuleßt dort wohnhaft,

15) der Knecht Friedrich Wilhelm Ludwig Rieck, geboren 31. März 1865 zu Sehlen, zuleßt zu Mölln- Medow wohnhaft,

16) der Kneht Heinrich Carl Malte Strüfing, geboren 18. November 1865 zu Tribberay, zuleßt in Varbelvit wohnhaft,

17) der Johann Friedriß Wilhelm Jänke, eboren 18, Oktober 1866 zu Kniepow, zuletzt zu

rankenthal wohnhaft,

18) der Arbeiter Emil Johann Malte Schmidt, eboren 11, September 1866 zu Helle, zuleßt zu

arniß wohnhaft,

19) der Christoph Emil Helmuth VBehu, ge- boren 12, Dezember 1866 zu Puttgarten, zuleßt dort wohnhaft,

20) - der Knecht Julius Johann Carl Wöller, geboren 2. Februar 1866 zu Tangnitz,. zuleßt dort wohnhaft,

21) der Carl Johann Wilhelm Kunüttel , ge- boren 29. Oktober 1866 zu Wreechen, zuleßt dort wohnhaft,

99) der Wilhelm Joachim Carl Ut, geboren 7, Oktober 1867 zu Moribdorf, zuleßt dort wohnhaft,

23) der Knecht Christoph Friedrich Heinrich Meuftliug, geboren 15. Mai 1867 zu Gager, zu- leßt zu Renz wohnhaft,

4) der Müllergeselle Carl Ludwig Max Schult, geboren 5. April 1867. zu Garz, zuleßt dort wohnhaft,

25) der Albert Johann Heinrih-Hoge, geboren G Seplemhe 1867 ‘zu Patzig, zuleßt zu Thesenviß

ohnhaft,

26)- der Knecht ‘Malte Carl Johann Taap, ge- boren 22: September. 1867“ zu Renz, zuleßt dort wohnhaft,

27) der Arbeiter Johann Georg Wilhelm Leh- maun, E Harms, geboren. 18, Juni 1867 zu Dolgemost, zuleßt dort wo nfaft

28) der, ha er Friedì gel Malte .Behlow,. geboren. . December 1867 zu Venzvig, zulett..dort vond 1e reGtofrà Urtheil: der. Strafk nd dur rechtslräftiges Urtheil. der. Strastammer bei dem Sddlalhden ; niger. yt qu, Strisugd vim: R R

¿U einer von. #6, eventueu zu Cnt Mona N a ‘perul heilt h er nete e

deutshen Strafvollstre@ungsbehörden, mir,

der Aufenthalt einer jener Personen bekannt wird, Nachricht zu geben. Greifswald, den 24. Januar 1889. Der Erste Staatsanwalt.

[64425]

In der Strafsahe gegen Heinrih Schäfer, geboren zu Helsen am. 17. Juli 1867, zulegt wohn- haft in Hanau, wegen Verleßung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß Königlichen Landgerichts, Straf- fammer, hier, vom 27, Februar d. J. auf Grund des §.- 480 bezw. 326 der Strafprozeßordnung und d. 140 des Strafgeseßbuchs das im Deutschen eihe

efindlihe Vermögen des Angeklagten zur Deckung der denselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Be- \hlag belegt worden, was hiermit in Gemäßheit des 8. 326 Abs. 1 der Strafprozeßordnung. ver- öffentlicht wird.

Hanau, den 2, März 1889.

Der Erste Staatsanwalt. Schumann.

[64386]

In der Strafsache gegen den Rekruten Johann Ludwig Vosch vom Ober-Elsässishen Reserve-Land- wehr-Bataillon Mülhausen Nr. 99, geboren den 25. Januar 1868 zu Leberau, Kreis Rappolts- weiler, zuleßt in Mülhausen wohnhaft, wegen Cggnenast, wird, da der Angeschuldigte Bosch des Vergehens gegen §. 69 des Mil.-Strafgeseßbuchs beschuldigt ist, auf Grund der 88. 480, 326 der Strafprozeßordnung und §. 246 Mil.-Str.-G.- Ordg. zur Deckung der den Angeschuldigten mög- liherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Ange- \Ÿuldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Beschlagnahme außer im „Deutschen Reichs - Anzeiger“ in der, e„Markircher Zeitung“ angeordnet,

Mülhausen, den 22. Februar 1889.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez, von Barenfels. Hoppe. Levi

Für die Richtigkeit der Abschrift :

Mülhausen, den 22. Februar 1889.

(L. 8.) Der Landgerichts-Sekretär: Heckelmann.

[64424] Jm Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern!

Die Strafkammer des K. Landgerichts Frankenthal

hat am 28. Februar 1889, Bormittags 104 Uhr, versammelt in geheimer Sitzung, wo zugegen waren: der Vorsigende, K. Landgerichtsdirektor ahr, die Landgerichtsräthe Osthelder und Zoeller, Referent,

in der Untersuchungssache gegen :

1) Joseph Simon, geb. 14. Dezember 1865 zu Altleiningen,

2) Gottfried Schwarz, geb. 28, Mai 1865 zu Bobenheim a. Rh,,

3) Dietrich Kiefer, geb. 2. Juni 1865 zu Klein- niedesheim,

4) Jakob. Burre L, geb. 11. März 1865 zu Mardorf;

5) Wilhelm Geörg,: geb. 22, Mai 1865 zu Mardorf, julept wohnhaft in Haßlod,

6) Jakob Burkard, geb. 29. ovember 1865 zu Nen Letzelt b. 9, Februar 18

7 eter Letzelter, geb. 9. Februar 1865 zu Ropbein, zuleßt in Mörsch,

8) Karl Emil Gustav Wedel, geb. 26. April 1865 zu Brotterode, zuleßt in Neuleiningen,

9) Heinrih Verenz, geb. 9. April 1863 zu Grethen,

10) Sebastian Funk, geb. 19. Oktober 1867 zu Deidesheim,

11) Johann: Adam Lippert, geb. 13, März 1867 zu Dürkheim,

12) Jakob Liebermann, geb. 23. Januar 1867 zu Leistadt,

13) Richard Vaum, geb. 11. Februar 1867 zu Seebach,

14) Ludwig Keller, geb. 25. August 1867 zu Wachenheim, K a Karl Beer, geb. 28. Juli 1865 zu Lam- recht,

16) Franz Weisbrod, geb. 10. Juni 1866 zu Hambach,

17) Georg Mayer, geb. 3. Mai 1867 zu Harz- ofen, Gemeinde Elmstein,

h Ludwig Gitzeudonner, geb. 6. Januar 1867 zu Mußbac, zuleßt zu Neustadt a. Ÿ:

19) Anton Schuhmann, geb. 22. November 1867 zu Neustadt a. H.,

A Ludwig Spitfaden, geb. 23. März 1867 ebenda,

21) Johannes Haffen, geb. 15. Februar 1867 zu Weidenthal,

99) Karl Kraemer, geb: 5. Juli 1864 zu Ober- flôörshetm, zuleßt in Obersülzen;

23) Peter Joseph Geis, geb. 4. November 1865 zu Oberaltenbu(, zuleßt ‘in Ludwigshafen,

24)“ Robert Levi, geb. 17. November 1865“ zu Essingen zulegt in Neustadt a. H.

%) Georg Ullrich, ‘geb. 8. April 1865 zu Ilves-

Vi i .28:- j i zu E 2 Va l Bran, geb, 28:: Februar 1865

27) Jakob Friedrich Hammer, geb. 22. März 1866 zu Heiligenstein,

28) Martin Sattel, geb. 5. Januar 1866 zu Otterstadt,

wegen Verletzung der Wehrpflicht folgenden Be- \chluß gefaßt: |

Nach. Anhörung des Berichterstatters,

Nah Da Verlesung der wichtigeren Akten- stücke des Grmittelungsverfahrens,

Nach Ansicht des vom k. Staatsanwalt unter dem 25, Februar 1889 eingereihten Antrags. auf Ver-

mögensbeschlagnahme, sowie der Anklageschrift des-

selben vom gleichen Tage,

In Erwägung, daß gegen die vorgenannten Wehr- pflichtigen die öffentlihe Klage wegen Verleßung der Wehrpflicht erhoben ist, daß dieselben zwar von ihren Eltern und Verwandten Vermögen zu erwar- ten haben, dérmalen aber ein Zugriff auf einzelne Vermögensstücke zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise betreffenden höchsten Geldstrafe und der“ Kosten des Verfahrens nicht möglih ist, daß demna der Fall gegeben ist, zu dem LOLQUE Zwecke das im Deutschen Reiche befindliche Ver- mögen der Angeschuldigten entsprechend dem Antrag des k. Staatsanwalts mit Beschlag zu belegen,

E Aus. diesen Gründen

Wird die Beschlagnahme des im Deutschen Reih befindlichen Vermögens" der obgenannten Angeschul- digten beschlossen.

Gemäß §. 140 Abs\. 3 R.-St.-G.-B., §8. 480, 3%, 326 R.-St.-P.-O.

gez. Fahr. Osthelder. Zoeller. Zur Beglaubigung : Frankenthal, 5. März 1889. (L. 85 Kgl. Landgerichts\chreiberei.

Mayer, G.-S —————————————————————————————_

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[64439]

In Sachen des Maurermeisters Eichbaum hie- selbst, Klägers, wider den Maurer Carl Oberstädt hieselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nach- dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, sub No. ass. 573 an der Zehntnerstraße hieselbst belegenen Wohnhauses nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung dur Beschluß vom 26. Februar c. versügt, auch die s dieses Beschlusses im Grundbuche am 26. Februar c. erfolgt ist; Termin zur Zwangs- versteigerung auf Freitag, den 14. Juni c., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Blankenburg an elebt, in welhem die Hypothekgläu- biger die Hypothekenbriefe zu Überreichen haben.

Blankenburg, den 1. März -1889,

Herzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.

[64437] Aufgebot.

1) aciano Johann Diedrich Gerstenkorn,

2) Kaufmann Siegmund Sämson, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. J. und A. Wolfffon und O. Dehn, haben das Aufgebot bean- tragt zur Kraftloserklärung der Jnterimss{heine zu den Aktien der Hamburg-Amerikanischen Paletfahrt- Aae Nr. 17343, 18488, 18489,

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Douuerftag, den .5. De- zember 1889, Nachmittags 2 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerihte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- I die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Hamburg, den 26. Februar 1889. Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung VIII.

Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerihts-Sekretär.

[64436] Aufgebot.

Der Justizrath Dr. Stamm in Wiesbaden, Namens seiner Ehefrau. Caroline, geb. Graff, als alleiniger Erbin von Wittwe Fanny Brasse, geb. Graff, ver- treten durch die Rechtsanwälte Dres. -Heinsen und Moenckeberg, hat das. Aufgebot beantragt zur Kraft-

Jloserklärung des. Reverses, welchen die Volksbank

e. G. hieselbst am 21. August 1886 ausgestellt hat, über von Frau Fanny Brasse, gegen darauf er- baltenen: Vorschuß von 4 900,— in Depot fe ebene Cöln-Mindener Prämien-Anleihe Serie 3635/181 730, 3093/154 650, 2766/138 267 à 100 Thlr. nebst Cou- pons per 1. April. 1887.

Der E der Urkundewird Qusgelorvert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 16. November 1889, Nachmittags 2 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, cBanunthor traße : 10, Zimmer Nr. 56, anberaumten Aufgebotstermine:seine Réchte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde: erfolgen: wird.

| gs: den: 22. ¿Februac::1889. Das: Amtsgericht; Ha ¿: Civil-Abtheilung VIII: Zur e se Romberg Dr; Gerichts-Sékretär.

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164441] Aufgebot:

Der Cigarrenfabrikant M. L. Kabaker in Lemgo hat das Aufgebot der sechs Me bezeichneten angeblich verloren gegangenen echsel de dato Lemgo, den 27. Oktober 1888" von ihm an eigene Ordre ausgestellt und in Neuwied a. Rh. zahlbar, nämlih: Zwei von Carl Klaile in*Neuwied accep- tirte Wechsel über

a, hundertvierundzwanzig Mark 07 Pf., zahlbar am 15. Februar 1889,

b. hundertvierundzwanzig Mark, zahlbar am 15. März 1889 und vier von Albert Weser in Neuwied acceptirte Wechsel über

c. neunundsechszig Mark 07 Pf., zahlbar 15. Ja- nuar 1889,

d. ahtundsech8zig Mark, zahlbar 10. Februar 1889,

e. achtundsech8zig Mark, zahlbar 28, Februar 1889,

f. achtundsechszig Mark, zahlbar 15. März 1889, beantragt. Jeder Inhaber dieser Wechsel wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 4. Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gerichte, Zimmer 42, anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte auf diese Wechsel anzu- melden und die Wesel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Wesel erfolgen wird.

Neuwied, den 2. März 1889.

Königliches Amtsgericht.

[58648] Aufgebot.

Die Sparkassenbühher der Oberlausitzer Neben- \parkasse zu Rothenburg O.-L, Litt. H. Nr. 9678 über 116,35 #4, ausgefertigt für Paul Otto Pohl zu Leippa, und Litt. H. Nr. 9679 über 116,35 M, ausgefertigt für Carl Traugott Ernft Pohl zu Leippa, sind angebli verloren gegangen und sollen auf Antrag der Frau Gasthofsbesißer Ernestine Pohl zu Leippa zum Zweck der neuen Ausfertigung auf- geboten werden.

Es werden deshalb die Inhaber der vorbezeichneten Sparkassenbücher aufgefordert, spätestens in dem auf den 23, September 1889, Vormittags 92 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rehte bei dem unterzeichneten Geriht anzumelden und die Sparkassenbüher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Rothenburg O.-L., den 21. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht.

[61434] Aufgebot.

Die Sparkassenbüher Nr. 18072 über 417,12 4 und Nr. 19158 über 273,06 #, ausgefertigt von der städtishen Sparkasse zu Anklam, und zwar jenes für Luise Barth-Krebsow, dieses für Heinrih und Richard Krannich, sind angebli verloren gegangen und sollen auf den Antrag der Ehefrau des Arbeitsmanns Wil- helm Kadow, zuils geb. Barth, in Anklam, des Musketiers Heinrih Krannih und des Schreiner- meisters Friedri Wackés in Suhl als Altersvor- mund über Richard Krannih in Suhl zum Zweck der Neuausfertigung amortisirt werden.

Es werden daher die Inhaber der Bücher auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 17. September 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer I, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, wIRaenanE die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Auklam, den 18. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung.

[64431] Aufgebot.

Behufs Anlegung eines Grundbnchblattes für das bisher noch nicht im Grundbuche eingetragene, in der Flur Mühlhausen i, Th. belegene und wie folgt bezeichnete Grundftüdck: :

Kartenblatt 56 Parzelle 70 St. Nicolai, Graben- fleck, Garten, 4 a 18 qm, 0,65 Thlr. Rein- ertrag, Grundsteuermutterrolle Art. Nr. 851,

haben deren Besißer, die Erben des verstorbenen Kaufmanns E.' Kloeppel hierselbst, nämlich: 1) der Kaufmann Wilhelm Kloeppel hierselbst,

9) die Ebefrau des Rentiers' Herting, Martha,

geb. Kloeppel, hierselbst,

3) der Mühlenbesitzer Heinrkh Christoph Kloeppel

zu Großgrabe, veri dur den Iustizrath Petersen ierselbst, dus Mufyetes des vorbezeichneten Grundstücks be- antragt.

Es werden deshalb zu dem auf den 11. Juni 1889, Vormittags: 11} Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 15, anberaumten Termine akle Realbere(tigten, deren Ansprüche im Falle der Zwangsversteigerung niht von felbst auf den Ersteher übergehen, mit der Aufforderung ge láden, A in diesem Termine ihre Ansprüche anzumelden und, falls die Antragsteller widersprè{hen, gauue zu machen, widrigensalls ihre ee ei Anlegung des Grundbuchblatts nicht" berück- sithtigt werden.

Mühlhausen i. Th., den 25. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung: 19."

(64430)

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