i e: tammenter Artikel sildert auf Grund bisher unbekannten
Be “ Aktenmaterials das „Russifhe JInterregnum vom Jahre |-
— Der jeyt abgeschlossene 2. Band (Heft 6 bis 9) d » | d ote ate Se Meer Peel und- Meer* (Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt) bietet eine-
blun l! _ j Bie: \chlofsen, der am 1 Dotiru
ze Reihe fesselnder' Romiüne, Novelle! und - Rumänien, das- bayerische þ Jh. f ja das: offene gOebicge ben di auplähè;,
die mitgetheilten den Did Be En erga enen DBtumgen won, MoTgo, d! abspielen. cht: minder:
;- Mar! Lay: und: anderen: Autor mannigfaltig sind die Stoffe, die in: den Aufsäpen biographi- \chen, kulturgeshihtlihen oder sons populärwifsenschaftlichen: Inhalts: behandélt- werden, und ein Gleiches: gilt. von dem ebenso reihen wie künstlerish| s{chönen Bildershmuck, der alle Gebiete des: malerish Darftellbaren berührt. Bei solchex Reicbhaltigkeit und Gediegenheit des Gebotenen in Verbindung mit der vortrefflihen illúustrativen Ausftattung ift e Ern _von 4 für den Band: oder 1 X pro: Heft jedenfalls: ein sehr niedriger zu nennen.
— Die:am 16. März erscheinende: Nr. 2385 der „Jllustrirten Zeitung“ enthält u. A. folgende Abbildungene Die Wiederherstellung des Rbmers“ in Frankfurt a, M. — Joan: Riffftsch, Regent von Serbien. — Alexander I., König von Serbien. — Aus:Ernst Scheren- berg's nationalem Ausftattungsstück „Germania? im Victoria» Theater in Berlin. 2- Abbildungen. — Von unserer Kriegsmarine: Klar zum Stoß! — Aus-‘dem.- deutschen Reichstage. 7 Abbildungen. Original- 1IGTEN von E. Limmer. — Heinrih: Dechen, f am 15. Februar.
Das socben:crschienene 11. Heft (1888/89) der „Wiener Mode“ charafterisirt sich seinem ganzen Jnhalt nah als Nummer für die Jugend und führt dieses Programm: sowohl im Modetheil wie in der litè- rarischen Beilage durch, welche sh ausnahmsweise „Jn der Kinder- ftube* nennt. Der Modéetheil bietet: in reihster Fülle Hüte, Mäntel, Kleider, Helfidhon für Knaben: und Mädchen jeden Alters, Alles, was zur Ausstattung eines Kindes gehört. Sogar Puppen-Toiletten find nicht: vergefsen worden, und auch die Handarbeiten-Rubrik is für ein kindlihes Publikum eingerihtet. Als reizender Schmuck zieht sich: eine Sammlung von eingestreuten Silhouetten durch das Heft. Jn der „Kinde ¿” finbên wir et sinniges Märchen: „Der Glückspilz“ von A. Mert, ein Gedicht: „Der gute König“ von Julius Lohmeyer, dem Redacteur der „Deutschen Jugend“, eine Kinderkomödie: „Der Kinderball* von Sigumid Sélesinger, einen Aussay: „Gymnastik für Kinder*, einen- Essay über die vier „Märchenonkel“ :; Musäus. Brüder Grimm und- Andersen, ein S paenties (Text von Julius Rodenberg, Musik. von Pafserotto), viele Räthsel und Spiele sowie für die Auflöser der Räthsel eine Preisausschreibung mit werthvollen Büchern: als Prämien. Besonders werthvoll. und interessant sind zwei Seiten mit Autographen hervorragender deutscher Dichter und Dichterinnen.
Gewerbe und Handel.
Bericht über den Handel mit Stärke, zusammengestellt nah: Mittheilungen der Vertrauensmänner des Vereins der Stärke- Interessenten in Deutschland. (Woche vom 6. bis 12. März 1889.) Au in dieser Woche sind nur sehr wenige Abschlüsse in Kartoffel- fabrikaten bekännt geworden. — An Kartoffelmehl wurden 50 Sack prima ¿u 25,79. # und. 450 Sack abfallende prima zu 24,254, beites reine Cassa, ab Station der Oberschlesishen Bahn im Reg.-Bez. Liegniß verkauft. — In trockener Kartoffelstärke ift nur der: Verkauf ron 100 Sack prima zu 26,25 4 frei Hamburg,
„In dem Bedarf fetter Kohlen gingen anstalten allmählih zurück, dagegen gingen ehr ee avendrng 2 er. Da gegenwärtig 6 Gelegen ir die: Verschiffung. der Kohlen sich eröffnet, so er- äst: dem er weiterhin die Aussicht: auf oe 0 stige: L E. Die -Markthaltung: ist daher fest und zi
_ Auffühtäca ¿der Breslauer Wechslerbank hat: bex
1. April cr. stattfindenden Senden uns die Dotirung der: Contocorrent-Reserve mit 50000 6 und die Dotirung der beiden- Reservefonds: mit 50 800 4, sowie die- Vertheilung von- 6% Fabi cu Jes 1888 vorzuschlagen. 22 000 „G werden auf das "neue! : i : S Der Aufsicätérath der Breslau-Warschauer Eisen - bahn beschloß, der auf den 7. Mai nach Breslau zu berufenden Generalversammlung die: Vertheilung von 249% Dividende für die Stammprioritätsaktien vorzuschlagen.
—, Die- „Bayerishe Gewerbe-Zeitung“ (redigirt von Dr. J. Stoöckbauer herausgegeben vom Bayerishen Gewerbe -Mu- seumiin Nürnberg ; Berlagsanftalt des Bauen aen Gewerbe-Museums; C. Sür ag) hat in ihrer Nr. 5, Jahrg: 1889, folgenden Inhalt: Land- grâflih hessishe Tapetenwirkereien zu Kassel im 16. und 17. Jahrhundert
Fortseßung). — Bayerisches Gewerbe-MVuseum. — Aus dem: Verband ayerisher Gewerbevereine. — Aus dem Gewerbeleben. — Technischës. — Literatur. — Bekanntmachung. — Feuilleton: Ueber die Ent- widcklung des Soden ees bei den asiatishen Kulturvölkèrn (Fort- seßung) — Die „Báyerische Gewerbe-Zeitung“ ist das Organ des Bayerischen Gcwerbe-Museums und des Verbandes baperiswer Gewerbe- vereine, zuglei Ankündtgungsblatt des Verbandes deutsher Kunst- ewerbepereine. Der Abonnementspreis beträgt pro Iahr 16 , für itglieder des Bayerishen Gewerbe-Museums- 10 4 Bestellungen nehmen alle Buhhändlungen und Postanstalten, sowie die Verlags- a des Bayerischen Gewerbe-Mufeums (C. Schrag) in Nürnberg entgegen- ; ;
— Die E e Generalversammlung des Chemnißer Bank - vereins beshloß die Vertheilung von 64% sofort zahlbarer Dividende, ertheilte Decharge und: wählte die aussheidenden Aufsichts- rathsmitglieder wieder.
— Die „Rhein.-Westf. Ztg." becichtet vom rheinisch-west- fälishen Eisen- und Stahlmarkt: Der lebhafte Verkehr, welcher sih in der leßten Zeit auf dem Ein Ua Ves Eisen - markt entwickelte, hat in der vergangenen Woche niht nur ange- halten, sondern noch zugenommen. Die Nachfrage ist fast in allen Branchen ausnahmslos cine sehr rege: und die Fulle zeigen eine ent- schieden steigende Tendenz. In Eisenerzen hält: die lebhafte Förde- rung an und der Absaß ‘ist ein andauernd - guter. Die Preise er- leiden im Ganzen und Großen nur unwesentliche Aenderungen. Auch die Preise für Lohringer Erze sind noch immer fest und lohnend, da für sämmtlihe Sorten flotter Abgang herrscht. Der Roheisen - markt ist äußerst lebhaft, da der Verbrauch fast aller Sorten ein sebr starker ist, und- die Lagervorräthe nchmen ‘ab, wie dies au. durch- weg im Februar der Fall gewesen ist. Die jeßt vorliegende Statistik des rheinish-westfälishen Roheisenverbandes ergiebt für den: ver- flossenen Monat eine Abnahme von über 8000 t Die Erzeugung war im Februar etwas geringer, was indessen in der ge- ringeren Zähl. der Tage allein ausreichende Erklärung findet. In Spiegeleisen war der Markt unverändert fest; der Absaß war sowohl für das Jnland, wie für das Ausland ein befriedigender, und konnten \sich daher die Preise fest behaupten. Aeußerst lebhaft war auch die Nachfrage nah Puddelroheisen, dcssen Bedarf von Seiten der Walzwerke eher zu- als abnimmt.
Lieferung März, mitgetheilt worden. — An feuchter Kartoffel- stärke sind 200 Sack zu 12,40 ( ab Sagan verkaust worden.
— Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet-die „Sles. Ztg. : Unter der Rückkehr eines ungewöhnlih ftrenge auf- tretenden Nachwinters, welher mehrmals Frosttemperaturen bis zu 15 und 17 Grad R. brate, entwickelte Ds in den leßten Tagen des Vormonats sowie in der bisherigen Zeit des laufenden Monats noch- mals eine Periode des Zlebhastefren Hausbrandbedarfs ; derselbe äußerte sich zunähst im Revier selber durch den ört- lihen Aksaÿ in zunehmendem Maße. Aber auch na auswärts -wich dem Bedürfniß die in der zweiten Hälfte des - Vormonats Seitens der Abnehmer beobahtete Enthalt- famkeit um so mehr, da der zwingende Grund für lehtere mit der Herabschung der Winterpreise am 1. d. M. weggefallen war, Die Gruben blieben daher, wenn auch nicht “überall. in gleidem Maße, bei flotter Förderung, und die Ausbereitungsanstalten waren in ange- strengter Thätigkeit, ohne daß man genöthigt gewesen wäre, Ueber- \cküsse den Vorrathshalden zu überweisen. Auf einigen Förder- punkten überstieg der Varsandt die im Norember vorigen Jahres
Die Preise werden, da au die Kohlenpreise außerordentlich fest sind, meist anstandélos’ durchgeseßt. In verschiedenen Fällen werden die Verbandspreise bereits überschritten. Auch dort hält die lebhafte Nachfrage niht nur an, sondern nimmt von Tag zu Tag zu. Es sind Aufträge bis September dieses Jahres bekannt geworden. In Gießereiroheisen hat sich wie bisher ein stetiger Gebrauch er- halten, und die in der leyten Zeit erhöhten Preise werden anstandslos bewilligt, Thomaseisen ist lebhaft begehrt und wird Uge zu 47 M per Tome- notirt. Die Nachfrage nah Bessemereisen scheint in dér leßten Zeit ebenfalls zu- genommen zu haben; auch sind die Preise etwas höhere g:worden. Das Stabeisenge\chäft ist äußerst rege. Die vom Jnlande ein- gehenden Aufträge \ind belangreich und reihen stellenweise bis zum Ende des zweiten Quartals. Die Fabriken und Eisenbahnen sind es namentlich, welche in: der leßten Zeit mit außerordentlich starkem Bedarf an den Markt treten, und von früheren Abschlüssen laufen die Spezifikationen stellenweise in solcher Zahl ein, daß sie kaum bewältigt werden können. Die Formeisenwalzwerke sind
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rung. andauert, so wird. die, beginnende
mit grôßerem- Bedarf. an den: Markt - treten. Die.. walzw.erke sind ausnahmslos-\eht: rege. bes ; ist eine sehr \tetige und leb vnd werden. die-je behauptet“ und anfkandstkos: bèwilligt. Jn: FeinbTke \ckâftigung- eine etwas lebhaftere“ geworden; doch keine&vegs in vollém Betrieb. zogenen: Drabt und: Drahtstifte hat die: Mau wesentlich, geändert; als- eine gü : kann’ dioselbe kéineswegs- bes einet: werden. Die Preise: sind im Ganzen und Großen no. ge-- rüdckt- und- wenig lohnend, und können - dem- Heraufgehen..der materialien nur- mit. äußerster Mühe . folgen. Die Ba hnwa en- fabriken find anhaltend lebbast beschäfti
ee und Mafchinenfabrikén. sind. genügend mit Auf- rägen' verfehen. 6
— Der Aufsichtsrath der Anhalt-Dessauischen- Landes- bank hat beshlofsen, nah reihliher Reservestellung eine Dividende von ‘8F9/6 zur- Vertheilung - vorzuschkagen.
Königsberg i. Pr., 13. März. (W. T. p Der Ver- waltungsrath der D pr eut] hen Südbahn - beschloß, der zum 24. April einzuberufenden Generalversammlung folgende G F vertheilung, vorzushlagen: Für die Prioritäts-Aktien: F 9/, Rückstand aus dem. Jahre 1886 und 59% auf das. abgelaufene Geschäftsjahr, für die Stamm-Aktien 6 9/0, an atsfteuer. 67 500 4/ und. als. Rücigülung. auf die Staatssubvention 67500 K
remen, 14. März. (W. T. B.) Nah' aus“ Sänt os ein- un
tigkeit oe Leh
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etroffenen Meld ingen ist das Kaffeegeschüäft wegen gelben iebers auf 20: Tâge ausgeseßt. Wien, 13. März (W. T. B.) Ausweis: der Karl- Ludwigsbahn (gesammtes Neß). vom 1. bis 10. März: 220 834 Fl., Mehreinnahme- 52-169. Fk.; die Einnahmen des alten- Netes betrugen in derselben Zeit 180664 Fl., Mehreinnahme
39 973: Fl. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen-
London, 13. März. ladungen angeboten.
Paris, 13. März. (W.T. B.) An der heutigen B ör \e mate sh etwas. lebhaftere Kauflust geltend. Für Rechnung mehrerer Banken wurden größere Posten Rente aus dem Markt genommen. Comptoir d’Escompte, Société: des Métaux sowie mehrere Kupfer- werthe waren ‘etwas befsér behauptet, jedoch ohne: regeren Verkéhr. Für Comptoir /d'Escompte wurden 10 bis 15 Fr. Deport berechnet.
Warschau, 13. März. (W. T. B.) Die Einnahmen der Warshau-Wiener Eisenbahn-Gesellschaft betrugen im Februar cr., 29 7C0 Rbl. mehr als in demselben Monat des Vor- jahres. — Die Einnahmen der e E I R E Eisen- bahn betrugen im Februar cr. 2700 Rbl. mehr als in demselben Monat des Vorjahres.
Verkehrs - Anstalten.
Allenstein, 13. März. (W. T. B.) Das Königliche Eisen- bahn-Betriebsamt macht bekannt: Die Strecke Johannisburg— Ly ck ist wieder fahrbar.
Hamburg, 14. März. (W. T. B.) ‘Der Det vfer „California“ der Hamburg-Amerikanishen Pacetfahrt- Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, gestern Mittag in New-York eingetroffen.
London, 13. März. (W. T. B.) Der Union- Dompfer „Tartar “ ist heute auf der Ausreise von Madeira abgegangen. Athen, 14. März, (W. T. B,) Die Arbeiten an dem Kanal von Korinth werden, entgegen anderwgitigen Meldungen, rgen, Indessen werden Truppen dorthin entsendet, um eventuellen Ruhestörungen zu begegnen.
Kopenhagen, 13. März, (W. T. B.) Die Dampfschiffahrt durch den Drogden: ift jeßt als wieder eröffnet anzusehen.
Mannigfaltiges.
Pest, 13, März. (W. T. B.) In den galizischèn Be- {irken Mielec, Wieliczka und Rzeszow sind in Folge von Eisstauungen partielle Ueberschwemmungen eingetreten ; indeß lauten die leßten Meldungen- über den Eisgang günstig. Der Hernadfluß bei Kaschau ist ausgetreten und hat die unteren Stadttheile überschwemmt ; mehrere Fabriken stehen unter Wasser.
Madrid, 13. März. (W. T. B) Bei dem Schiffbruch des spanishen Dampfers „Remus*, am 30. Januar bei den Philippinen Inseln sind 127 Personen gerettet worden und 42
gleichfalls lebhafter beshäftigt, und falls die milde Witte-
Uhr Morgens.
Wetterbericht vom 14. März 1889, r
baus. Wind.
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Tanz von Paul
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Hertel. Schauspielhaus.
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von: Shakespeare,
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Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Quitzows.
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der Vierte. Sonnabend : Sonntag :
Karlöruhe . . Wiesbaden . Münthen
Chemnitz Ny» Wien .….…. Breslau... | 755
Triest... | 760 fti
Vorstellung. sabeth: bedett
beiter Sonnabend :
1) Starker Schneefall. -
Uebersicht der Witterung.
Das Minimum, welches g am Skágerrak lag, ift mit wenig veränderter Tiefe \üdostwärts nach Nordostdeutshland fortgeschritten, während. über Westirland der Luftdruck auf 775 mm angestiegen M “ Vei meist \{wacher bis frischer nördlicher bis west- licher Luftstrômüng ist das Wetter übér Central- europa meist trñbe, vielfah mit Niedershlägen. Jn Norddeutschland liegt die Temperatur meist etwas Ee ag Süddeutschland meist etwas über der
: Deutshe Seewarte.
a ——
Clémenceau.
Dumas und À. d’ Sonnabend : Sonntàag: Anfang 7 Uhbe.
Emil Neumann.
1 Akt von Sonnabend :
: See,
*
Theater - Anzeigen.
Königliche Schauspiele. 69. Vorstellung. Oper in 2 Akten von Ignay nach - dem Ftranzösishen von H. S. von Mosenthal. aglioni. Hierauf: Die Jahres- zeiten. Tanz-Poëm in 2 Akten und 4 Bildern von E. Taubert und Anfang 7 Uhr.
Pra von Dänemark. die deutshe Bühne bearbeitet von W. Oe
Opernhaus, 70. Morelung. Die Vaterländishes Drama in 4 Akten
Ernst von Wildenbruch. L __ Schauspielhaus. 73. Vorstellung. Fidelio. Oper in 2 Akten von L. van Beethoven.
Deutsches Theater. Freitag: König Heinrich | “"SLinabend:
Weh? dem, der lügt! l Maria und Magdalena.
Die näwste Aufführung von Romeo und Julia findet am Montag, den 18. März, statt.
Berliner Theater. Freitag: 26. Abonnements-
Zum 1. Male: Graf Essex. (Eli- Clara Ziegler. Stadt-Theater in Frankfurt a. M.) Martin Luther. Sonntag: Julius Cäsar.
Tessing - Theater. Fr Schauspiel“ in 5 Akten von A. Artois.
Der Fall Clémenceau.
Der Fall Clémencean.
Wallner-Theater. Freitag: Zum 146. M.: Madame Vonivard. Schwank in 3 Akten von Alex Bisson und Ee Mars. orher : Ta ai onne jalmar Knutson.
it G in 5 Keller und'L Herrmann, Mu if
ertrunken.
—
Freitag; Opern- Das KOYERe Kreuz.
rül, Dichtur, Ballet und Chören. Di#Hhtung von
berg. Musik von C. A. Raida. ration. Anfang 7 Uhr. Sonnabend:
E. Graeb. Musik von P.
72. Vorstellung. Hamlet, Trauerspiel in 5 Akten nah Shhlegel's ebr egung für
elhâuser.
Freitag:
zum 99, Male: (in deutscher
von A. Sulivan. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Der Mikado. von
nfang 7 Uhr . E E Residenz-Theater. Freitag:
Dichtung nah Male:
von F. Treitshke. Anfang 7 Uhr.
Franz Wallner. Zum 1. Male:
Novität! Oper in 3 Akten von E.
Orchester-Chef : Luigi Arditi.
Essex: Emil Drach,. vom
Gebot.
Freitag: Der Fall
# Uhr. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: deutend herabgeseßten Preisen.
Deutsch von Zum 15. Male: Die arodistisher Schwank - in Anfang 7# Uhr. um 1, Male: Hugo's Ver- ildern von ik von Fr. Krause.
Löber, posse in 4 A G: Steffens. Anfang 7# Uhr
Zum 83. Male:
Pictoria=Theater. Halbe Preise, Zum letzten Male: Germania. Großes nationales Auss\tattungs\cück în 4 Akten und 12 Bildern: mit
Die Kinder des Kapitän Graut.
Friedrich - Wilhelmstädtisches Mit neuer glänzender Ausstattung, Sprache): Mikado, oder: Ein Tag in Titipu. Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert.
Nervöse Frauen. Lustspiel in 3 Akten von Ernest Blum und Raoul Toché, bearbeitet Anfang 7ck Uhr. Veritas. S{chau- spiel in 3 Akten von Felix Philippi.
Rroll's Theater. Mittwoch, den 20. März: Eröffnung der italienischen Opern-Saison. Lakmé.
Ph Gille. Musik’ von Léo Delibes.
Belle-Alliance-Theater. Freitag: Das elfte
Schwank in 3 Akten: nach F. F. Sh. von Albert Teller. Hierauf: Madame Flott. Posse M Telang in 1 Akt von Carl Görlig. Anfang
Verlangen: Einmalige Kinder - Vorstellung ju be- Die He mäunchenu. j Abends 7# Uhr: Der Verschwender.
Central-Theater. Freitag: Benefiz für Oskar
Leuchtkugeln. Gesangs- kten von W. Menge! es
Sonnabend: Zum 84. Male: Leuchtkugeln. In Vorbereitung: Leute von heute.
Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72. Freitag: Zum 51. Male: Die junge Garde. Gésannspofse in 4 Akten von Ed. Jacobson und: Leop. Ely. Die Gesangstexte theilweise von Gust. Görß. Musik von Fr. Roth. Anfang 7 Uhr. Sonnabend : Dieselbe Vorstellung.
Freitag:
Ernst Scheren- Wandeldeko-
Theater. Familien-Nachrichten. Verlobt: Frl. Hedwig Belling mit Hrn, Wilhelm. Hobusch (Berlin) — Frl. Helene von Hardenberg, mit Hrn. Lieutenant Wilhelm Grafen von Harden- berg (Wiederstedt — Beeskow). — Frl. Gertrud Giesel mit Hrn. Hauptmann Silvester Jordan S — Frl: Lovise Villaret mit: Hrn. Prediger Leopold Schaumänn (Berlin). — Zum leßten rl. Gunbda Davids mit: Hrn. Bureau-Diätar rnst: Giese (Emden—Aurih). — Frl. Maria Sdhneegans mit Hrn. Ger.-Assessor Dr. Friedri Keil (Breslau—Kreuznach). — Frl. athilde Weiser mit Hrn. Na Geist (Sassow—Bepzxlin). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Paul Thum Feier — Hrn. Pfarrer M. Girkon (Groß-
Der Burleske Musik
riedrich8dorf). — Hrn. Karl Tappe (Alfeld). —
rn. Paul Bumke (Berlin). — Hrn. v. d. Osten (Waruitz). — Eine Tochter: Hrn. Prem.-Lieut. Maximilian v... Roques (Nienburg a. W.)— Hrn. Geometer Sandberg (Schwerin). — Hrn. Paul. Sd{wendke (Dhyhernfurtb).
Gestorben: Hr. al ent August Helm Berlin). rn. Rud. Böhning Tochter ‘Helene Berlin). r. ReQm e Ly “Etxnst Reichert
Berlin). — Frau Oberamtmann Katharine
ende, geb. Wen (Maxdorf). — S6 Oberst- ieutenant z. D. Heinrich v. Bünau (Schloß Vor- werk b. E — Frau Tekla van ees, geb. v; Homeyer (Linden). — Hr. Heinrich ahrenwald (Gehrden). — Frau Kreisgerichts- Rath Emilie Stephani, geb. Pily (Breslau).
Gondinet und
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Auf vielfaches nzel-
Redacteur : J. V.: Siemenroth.
Berlin: Verlag der Expedition (Sch olz).
Druck der Norddéutshen Bubdruckerei und Verlags» Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen (eins{ließli@ Börsen-Beilage).
Musik von
Die. acfroge i d . g ¡ hen gs nd die Werke-
t e Le E E ee: i e sh: nit
iftigt und. auch die E isen-
A S r A E i E A
zum Deutschen Reichs-Anz
(2 G65.
Königreich Preufszen.
Konzessions-Urkunde,
betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von
W elskirchen nach Burg a. d. Wupper dur die emel r Gen na A rger Eilenbahn-Gesell\chaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König bon Preußen 2c.
Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: Werm elsfkfirchen-Burger Eisenbahn-Gesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Per- sonen und Gütern im öffentlihen Verkehr bestimmten \{chmalspurigen Eisenbahn von Wermelskirhen nah Burg a. d, Wupper zu er- theilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nah Maßgabe der geseßlichen A unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch er- theilen.
I.
Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma Wermelskirchen-- Burger Eisenbahn-Gesellschaft und nimmt ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung in Wermelskirchen oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte. ; E
Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den fünftig ergehenden Reichs- und Landesgeseßen ohne G unterworfen.
Das zur plan- und anschlagsmäßigen Vollendung und Aus- rüstung der Bahn erforderlihe Anlagekapital wird auf den Betrag von 360 000 ä festgeseßt.
Der Nennwerth der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Anlagekapitals nicht übersteigen. Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theile der auszugebenden Aktien ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien hinsihtlich der Ver- theilung des jährlihen Reinertrages des Unternehmens bis zum Be- [aufe von 4} 9% des Nennwerthes dieser bevorzugten Aktien sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsihtlich der Vertheilung des Gesellshaftsvermögens einzuräumen. Im Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden. 4 j
Bis zum Ablauf desjenigen Monats , in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls aber nicht über die unter VIIIL,, Nr. 3 festgeseßte Baufrist hinaus, kann den Inhabern der Aktien bis zum Bon vei Nerwerdes ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.
Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Recht vorbehalten, zu bestimmen, daß die Einzahlung der gezeihneten Aktienbeträge nicht an den Gesellshaftsvorstand, sondern an eine von ihm zu bezeih- nende öffentlihe Kasse behufs Bewirkung der erforderlichen Bauzah-
lungen zu erfolgen hat. III.
Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den ge- nien Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer
ftiengesel\shaft vertritt und für die Geschäftsführung, infoweit die- selbe der staatlihen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsihtsbehörde verantwortlich ist.
Die Wahl des Vorstands, oder falls derselbe aus mehreren Metlonen bestehen soll, die Wahl des Vorsißenden und der tehnischen E bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen
rbeiten.
Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Geneh- migung des Ministers der öffentlihen Arbeiten.
Sofern die oberste Betriebsleitung nit durch den Vorstand a erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen au auf die
ahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs8- Dirigenten Anwendung.
Iv, Die Mitglieder des Aufsichtsraths „müssen ihren Wohnsiß im deutshen Reich8gebiet haben.
V Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Sie für betheiligt erahtet, bei den Ver- sammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungs- gegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen. :
er Minister der öffentlihen Arbeiten ist berehtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentl icher Seneralversammiungen zu verlangen.
Alle die juristische Persönlikeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede ste ende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beshlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellshaftsvertrages, welhe nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats- regierung den Vorausseßungen nicht entsprechen, unter denen die Kon- zession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats- regierung Gültigkeit. Die Gesellschaft hat alle ihr Statut be- treffenden Generalversammlungsbes{chlü}e, bevor N dieselben beim
andel8geriht behufs Eintragung anmeldet, der Regierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und sodann der Anmeldung beim Handelsgericht die Entscheidung der Regierung beizufügen. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesell- \chaft, welche die ebeinähanie des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Ge- sellshaft, die Auflösung der Gesellschaft oder die Vershmelzung der- e L E anderen Sea L nas zu ihrer Gültigkeit er Bestätigung der Königlihen Staatsregierung. 4 :
Diese Bestätigung ift auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer ‘Generalversammlungen überall. dann erforderlich, wenn dieselben vom Staat genehmigt waren.
VII. ür den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für ‘deutsche Mijenbabnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 Por m „Centralblatt für das Deutsche Reih Nr. 24 vom 4, Juni 1878) und die dazu ergedenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (efr §. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der
ter betragen. Bahn soll ein Meter betrag rir
De Sianieaietung Ut vorbehalten die ns ei k Ran iery R vollständigen Dur» die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und ve F de et au segen B Mes die Feststellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer
nza .
Erste Beilage | eiger und Königlih Preußischen Slaats-Anzeig
‘Berlin, Donnerstag, den 14, März Ü d die Ausfüh d hmigten Entwürfe be- ne atbclinten U E ams oper sonstiger Rechte des
Staats bleibt demsel nach Maßgabe der ge
vorbehalten.
ben der Anspru auf vollständige Entschädigung seßlihen Bestimmungen gegen den Konzessionar
2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei- liher Sten der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge-
troffen werden mögen, nachzukommen. 3) Die Vollendung und Inbetriebnah
längstens — innerhalb eines Jahres nach Eintr
in das Handelsregister in Gemäßheit des nachste
erfolgen.
Inangriffnahme, die
der einzelnen Strecken und Bauwe
me der Bahn muß — agung der Gesellschaft Fenden Artikels XVII
ür die Vorlage der ausführlihen Bauentwürfe sowie für die
Fortführung, die Vollendung und Jnbetriebnahme
der öffentlihen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.
4) Für den
Fall, daß der Konzessionar mi ihm bezüglih des. Bahnbaues obliegenden Verz besondere der retzeitigen plan- und anshlagsmä und Ausrüstung der Bahn in Verzug kommen solte, ist derselbe zur | Zahlung einer Konventionalstrafe von 5% des auf 360 000 ( fest-
rke der Bahn können vom Minister
der Erfüllung der pflihtungen, ins- ßigen Ausführung
eseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflihtet, daß die Ent- eidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventional- strafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rehtsweges dem
Minister der öffentl
ihen Arbeiten zustelt.
Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Ko
bei der General-Staatskasse den Betrag von 18 000 4
nzessionar
, in Worten
„Achtzehntausend Mark“, baar oder in preußischen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Eisenbahn-Prioritäts-
Obligatione
n — unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nah dem
Courswerthe — nebst den noch nit fälligen Zinsscheinen und Zins-
\{ein-Anweisungen zu hinterlegen und .in gerichtlicher oder notarieller
Urkunde mit der Maßgabe zum A zu bestellen, daß dem Minister e
der öffentlichen Arbeiten die B selben oder durch Veräußerung jeweiligen Börsencours
Die Rüdckgabe der zur Kaution etwa gehörigen
deren Verfallterminen, | wenn nach dessen lediglich maßgebendem Ur- Auch is} der ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des stung der Bahn einen entsprehenden Theil der
untersagt werden,
theil der Konzessionar
bezeihnete Minister
Baues und der Ausrü
fann jedoch von dem
den Bau verzögern
ins\heine ezeihneten
sollte.
ugniß zusteht, durch Verwendung der- der verpfändeten Werthpapiere zum e die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. —
erfolgt in Minister
Kaution hon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.
5) Falls die oben f
estgesechte allgemeine Baufrist oder eine der
von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen
Baufrisien niht inne gehalten
Konventionak\trafe
eingezogen,
durch landesherrlihen Erlaß zurückgenommen und die im Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor-
handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. dem Vorbehalt der Versteigerung
machen beabsichtigt
nicht vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 fe
erfolgen.
, foll jedoch die Zurüdckn
IX.
ahme der
wird, kann nicht bloß die bezeichnete sondern auch die ertheilte Konze[sion
8. 21 des
Sofern die Regierung von der Bahnanlagen Gebrauch zu Konzession \tgeseßten Schlußfrist
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) Die Feststellung und die Abändérung ‘des Fahrplans erfolgt
unter den nachfolgen Der Konze i lung des Personenverkehrs mehr als zwei W Nuch soll derselbe, so lange die
behörde.
einzustellen.
allein maßgebenden Ermess nur lokaler Bedeutung ist,
B
den Beschränkungen dur die ftaatlie Aufsichts- \sionar soll nicht verpflichtet sein zur Vermitte- enklassen in die Züge ahn nah dem hierfür en der Aussihtsbehörde vorwiegend von nit angehalten werden können, mehr als
zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu
fah
Konzessionar außer der bahnpolizeiliche Überlassen.
2) Für die er
Bahn folgenden 1. der Preise sowo verkehr überlassen.
und die Abänderung
Aufsichtsbehörde.
Ablauf jener 5jährigen Periode, so lan
ahren. - Die Feststellung des Fahrplans derj
hl für
dem freiwillig fahren
enigen Züge, welche der läßt, wird bei Wahrung
n Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars
für den
sten 5 Jahre nah dem auf die Eröffnung der Sanuar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung den Personen- als
Güter-
Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung
des Tarifs der Genehmigung der staatlicen Fn Betreff des Güterverkehrs
werden jedoch nach e die Bahn nah dem hierfür
allein entsheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur ofaler Bedeutung ist, periodisch von 5 zu 5 Jahren Maximal- tarifsäge für die einzelnen Güterklassen von dem Minister der öffent-
lichen Arbeiten festgestellt l O abe der reichs: und landesgeseßliden Vorschri Grenzen dieser Maximalsäße eigenem Ermessen festzuseßen bezw. Erhö der fien. Bei fe ohne die Zustimmun
nehmen. Bei
U Lags des Unternehmens Rücksicht das öffentliche Verkehrsinteresse ni
und ist dem Unternehmer überlassen, nah ften innerhalb der die Säße für die Tarifklassen nah hungen wie Ermäßigungen
der Aufsihtsbehörde vor- estseßung der Marimalsäye úann auf die finanzielle enommen: werden, soweit dadur t gefährdet wird.
Nu ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preu ie 2 iabahn Le ande Tarifsystem anzunehmen und i HiG
schen Staatsbahnen
der Einrichtung direkter Tar jeweilig bestehenden
generellen Grundsätze zu beso
ife die für die preupisden ea en, -
weit solhes von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderli
erachtet wird.
3) Der Konzessi Ln En e Reservesonds nad den bestehenden Arma ges 1
inisters der
ganzen Reservefonds nah
zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des *
öffentlihen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regu-
und der Spezial-Reservefonds sind sowohl von von anderen Fonds der Gesellshaft getrennt zu
der Kosten der
lative zu bilden.
Der Erneuerungs-
einander, als au halten.
Der Ernèuerun
regelmäßig wieder Betriebsmittel.
In den Erneuerungsfonds fli a, der Erlóôs aus den entspre
b. die Zinsén 0. eine den
Me Die Höhe die Der Spezial-
‘durch außergewöhnliche Elementarereigni vorgerufenen Ausgaben, welche erforder
förderung mit Si
fehrenden Erneuerung des
des Fonds ;
Betriebseinnahmen alljährlich zu
16 ats dient zur Bestreitun
Oberbaues
onar hat mit der Eröffnung des Betriebes der rneuerungsfonds- und neben dem im Artikel 185b vorgeshriebenen Reservefonds einen Spezial-
und dem
und der
esen : s s enden abgängigen Materialien ;
entnehmende
ler Rücklage wird durch das Regulativ festgeseßt.
eservefonds dient sie Bestreitung von l
cherheit und in der,
nehmens entspreWenden Weise erfolgen kann.
In den Spezi a, etwaige Er dem Minister der
follte;
al-Reservefonds fließen: \parnisse an dem
öffentlihen Arbeiten für erf
Baukapital, insoweit
olchen
e und größere Unfälle her- ch werden, damit die. Be- der Bestimmung des Unter?
olhes von
orderlich erad
htet werden
C7. 1889,
b. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nicht abgehobenen E 4 Zins des S ial-Reservefonds
c. die Zinjen des Spezial-Reservefonds ;
d. eine im Regulativ fesynlógente, alljährli den Betriebs- einnahmen zu entnehmende Rüdlage.
Erreicht der Spezial-Reservefonds die Summe von 5000 #, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds. nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.
Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein- nahmten und nit sofort zu verwendenden Summen zu beshaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt. - 5
Lißt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Spezial-Reservefonds nicht oder niht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Uebershüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmi-_ gung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zulässig. Für die Rück- lagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial-Reservefonds vor.
K:
Der Konzessionar ist verpflichtet : j
a. seine Betriebsrechnung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Es zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Bettriebs-Rechnungs- Abschluß einzureihen und seine Kassenbücher vorzulegen; -
b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden N A Ende Mars des folgenden Kalenderjahres als Rech- nungsjahr zu Grunde zu legen ; L
V die von den Aufsihtsbehörden zu statistishen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beshaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen.
XI.
Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsihtlich der Deievens der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militär-Anwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nit zurückgelegt haben, die für den Staats-Eisenbahndienst in dieser Beziehung — und insbesondere be- züglih der Ermittelung der Militär-Anwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Der Staatsregierung wird das Recht vorbehalten, bezügli des Bahnpolizeibeamten- und des Maschinen - Personals die Normal- gehälter und die Grundsätze für die Bewilligung der Gehälter zu be- stimmen. ür seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Mivisters der öffentlichen Arbeiten nah Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend. die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c., vom 27. März 1872, für die Staats- eisenbahnen bestarden haben, für seine Arbeiter na Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäße Ea vie
ittwen- und Unterstügungskafsen einzurihten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
XII..
Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwedte des Postdienstes regeln sich nah dem Eisenbahn-Postgese vom 20. Dezember 1875 (Reihs-Geseyblatt für 1875 S. 318) un den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichte- rung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesezes die im Erlasse des Reichskanzlers vom reach Beit E für das Deutsche Reih S. 380) ge- troffenen Bestimmungen treten. : i: y
Sofern innerhalb des vorbezeihneten Zeitraums in den Verhält- nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine durch welche nah der Entscheidung der Staatsregierung bezw. der Reichs-Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als- Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbahn-Postgesep mit den dazu gehörigen Vollzugsbestim- mungen ohne Einschränkung in Anwendung.
Aenderung eintreten sollte,
XIII.
Der Konzessionar ist verpflichtet, sih den bezüglich der Leistungen für militärishe Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reich ergehenden geseßlichen und reglementarishen Bestimmungen zu unterwerfen. *
XIV. Der Telegraphen-Verwaltung gegenüber hat der Konzessionar diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffentlihen Arbeiten festzuseßende Fracht- oder Bahngeldfätze vor- behalten.
XVI.
Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofs-Anlagen vetpflichtet, E und so- weit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Be- triebes für erforderli erachtet. A
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions-Urkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungscomité erfolgt. erft, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu seßende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Üebereinstimmung nachgewiesen ist und nachdem ferner die Hinter- legung der iee VIII be A Ren Kaution und. Verpfändungs-
rkunde stattgefunden hat. / 2 B n “Qier von heute ab zu berechnenden sechsmonatlihen Präklusivfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellshaft8vertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welhem Zwecke dem andels8geriht die As der Konzessions-Urkunde und die Sue der, Regierung Me jener Uebereinstimmung vom ründungscomité vorzulegen sind. s Nachdem jene S rechtzeitig erfolgt und unter Bei- fügung von Druckexemplaren des Geselisha[tertragn nachgewiesen ist, soll die gegenwärtige Urkunde in Gem ßheit des Geseges vom 10. April 1872 veröffentlicht werden. i;
Wird dagegen jene Eintragung binnen der porbeiegneee Frift nicht herbeigeführt, jo ist die gege da ertheilte Konzession ohne Weiteres ertolVen in LARN all jedo die hinterlegte Kaution
rüdgegeben werden sol. d R pee oli u A Höhsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kön en Insiege Y Gegeben Peterbof, den 21. Juli 1888. Wilhelm R.
Eee von Lucius. von
von Maybach. riedberg.
von Boetti Bronfart von Shel
y Goßler. von Sholz. d Cendorfl “Graf von Bismard.
Herr furth.
Minen.
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