1889 / 65 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Mar 1889 18:00:01 GMT) scan diff

erkrankt. Da er gewußt, daß ihm wiederum die Erlaubniß versagt würde, sei er ene eine solche Erlaubniß nah Frank- em Bahnhofe erkannt und verhaftet

worden. Auch die beiden Kinder seien gestorben, wehe : E erselbe äsident, der die Erlaubniß versagte, der nationalliberale Hr. von Hergenhahn, habe in einer Wahlrede E eiu s Jet das eine politische Heuchelei ärgster Art. Die Ausweisungen be- Hr. von Puttkamer einmal erklärt habe, be- onders gefährlihe Männer, sondern oft Kranke, Krüppel und reise, die sih seit Jahren von dem Parteileben enen. a die Landes- Polizeibehörden die entscheidende Jnstanz seien, sollte man auch die Beschwerden an diese rihten können, die Ost komme auf eine Be-

furt gereist, sei auf Vater sich in Untersuhungshaft befunden habe.

Leben sei den Armen und Elenden gewidmet.

träfen nicht, wie Beschwerden an den Reichskanzler würden fruchtlos sein.

aber auch meistens fruchtlos seien. {werde umgehend als Antwort eine erneuerte Ausweisung.

Pflicht des Bundesraths wäre es auch, sich übær die Ent-

scheidungen zu informiren. Halte man die Unterdrückung der

lauten Agitation, die man in der . Denkschrift hervorhebe,

wirklih für einen Erfolg? Nur ehrsamen Spießbürgern und

Philistern könne daran gelegen fein, die äußere Ruhe her-

estellt zu wissen. Die Regierungen sollten ‘anders denken.

Jevt sei das Rechtsgefühl in den Massen gründlich zerstört.

ie rohen Kräfte würden immer mehr entfesselt. Die

Nationalökonomen maßten sih an, ein philosophishes Problem zu lösen dadur, daß sie sagten, daß die ganze Gesellschaft nur durch Juateressen zusammengehalten werde, und doch er- kennten die größten Männer noch immer als die Grundlage der Gesellschaft das Rechts- und Billigkeitsgefühl an, das man durch solches Verfahren zerstöre. Wäre Hr. Miquel heute hier anwesend, er müßte sagen, daß in Frankfurt nicht der geringste Grund für den Belagerungszusiand bestehe. Der “Herr sei aber in der glücklihen Lage, glauben zu können, daß er jedesmal in Frankfurt unabkömmlich sei, wenn hier über die dortigen Ausnahmemaßregeln verhandelt werde. Die Mitglieder des Frankfurter Magistrats seien auh alle ent- rüstet üher den dortigen Ausnahmezustand. Es sei ein Ersolg des kleinen Belagerungszustandes, daß derselbe in immer weiteren Kreisen verurtheilt werde und mit ihm das ganze System. Es wäre wünsch2nswerth, daß das Haus heute hörte, ob die Aus- Me der offiziösen Presse über die Zukunft des Sozialisten- geseßes auf Wahrheit beruhten. Die Einen meinten, es wäre

die Absicht, das gemeine Recht zu ergänzen, die Anderen

meinten, das fei nur ein Vorwand für die Nationalliberalen, damit diese ihrer Versprehungen aus der vorigen Session ledig würden. Was gehe vor? Daß die Erweiterung des

Strafgeseßbuchs eine mildere Praxis nicht bedeute, entspreche

ganz den heutigen Anschauungen über die Humanilät. Künsti-

en Geschichts\shreibern müsse man das Urtheil über unsere eutigen Zustände überlassen. Die Sozialdemokraten s{chöpften aus der Zunahme der theoretishen Ueberzeuc;ung von der

Berechtigung ihrer Grundsäße Hoffnungen für ihre Zukunft.

Von dem Belagerungszusian'e werde in Zukunft nichts

übrig bleiben, als die unrühmlihe Erinnerung an eine

Staatskunst, die ihr eigenes Dasein, oder das Dasein einer

S ar civilisirten Gesellshaft durch solche Dinge zu fristen versuche.

(Während dieser Rede ist der Reichskanzler in den Saal getreten, nimmt auf den Bänken der Rechten neben dem Abg. von Helldorf} Plaß, um sih lange und lebhaft mit ihm zu unterhalten. Er verläßt dann noch während der Nede des Abg. Sabor wieder den Saal.)

Abg. Dr. Meyer (Jena): Der Vorredner habe gesagt, daß die in Regierungskreisen über die zukünftige Gestaltung des Sozialistengeseßes gepflogenen Verhandlungen nur den Zweck hätten, die Nationalliberalen ihres Versprehens zu entledigen, im Laufe der Legislaturperiode das Ausnahmegeseß zu beseitigen und zu dem gemeinen Necht überzugehen. Es habe \ich allmählih über das, was die Nationalliberalen in Bezug auf das Sozialistengeses ausgesprohen hätten, ein förmlicher Mythus entwickelt. Auch in der Presse seien Behauptungen aufgestellt worden, die mit den Thatsachen niht im Einklang ständen. Jn der vorigen Session, wo die Frage des Sozialisten- geseßes behandelt worden sei, hätten die Nationalliberalen er- klärt, bereit zu sein, einer Verlängerung auf zwei Jahre zuzu- stimmen, um inzwischen Gelegenheit zu der Erwägung zu geben, ob dieses Geseß dur ein besseres und dauerndes zu ersecyen sei. Sie hätten keine Verpflihtung übernommen, daß das neue Gese sih auf dem Boden des gemeinen Rechts be- wegen müsse.

__ Abg. Frohme: Der Strike der Vulkan-Arbeiter in Stettin sei dadurch entstanden, daß die Verwaltung der bedeutenden Werke offenbar bemüht gewesen sei, die hon niedrigen Löhne noch weiter herabzudrüdken, und doch sei diesen Werken damals der Bau der Subventionsdampfer übertragen, durch die man den Arbeitern einen guten Verdienst zu schaffen meinte. Der Reichskanzler habe im Jahre 1881 erklärt, daß er alle Bestre- bungen, die auf positive Verbesserung der Lage der Arbeiter gerichtet seien, billige. Man könne demnach den Arbeitern nicht verdenken, wenn sie von dem ihnen geseßlih eingeräumten Rechte der Koalition Gebrauch machten. Die Unterdrüdung der Gewerkschaften sei nah jener Aeußerung des Reichskanzlers vollständig unverständlih. Der Strikeeclaß des Ministers von Puttkamer und seine Anwendung beweise die Bemühung, das Koalitionsrecht der Arbeiter möglichst zu beschränken. Es sei selbst amtlicherseits anerkannt, daß die Lohn- bewegung sich unter dem Schuß der Geseßgebung, also durhaus gesezmäßig vollziche. Das Sozialistengeseß habe diese Be- strebungen nit treffen wollen. Die Theilnahme einer großen dea Sozialdemokraten an der gewerkschaftlichen Bewegung beweije nichts für die Anwendung des Sozialistengeseßes auf dieselbe. Die sozialdcmokratishen Arbeiter seien sozusagen auch: Menschen. Alle Maßnahmen gegen die gewerkschastliche Bewegung entsprächen nur dem gegen die Selbständigkeit der Arbeiter gerihteten Syslem unter behördliher Autorisation. Die Maßregeln seien nur bestimmt, den Arbeitgebern im Kampfe mit den Arbeitnehmern Vortheile einzuräumen. Der Strike der Former in Hamburg sei dadurch, herbeigeführt, daß die Fabrikanten die Organisation der Arbeiter sprengen wollten. Das Bestreben der vereinigten Arbeitgeber, besonders. der Jnnungen, gehe dahin, das Koalitions- recht der Arbeiter möglichst einzuschränken. Die Jnnungen hätten, aber die Aufgabe, ein gedeihlihes Verhältniß zwischen. Arboitgeber uud ‘Arbeitnehmer herzustellen. Die Polizeibchörde, z. B. in Hamburg, \{hüße die Arbeitgeber mehx, als! das Gesey crlaube; Jm: Puttkamer'schen Strike- erlaß sei; die Véberredung - von, Arbeitern, zu striken, unter

trafe gestellt, Wenn einmal das, Koalitionsrecht bestehe,

überreden, an einer Ver-inigung theilzunehmen. Als der Máurer Lorenz, Mitglied der Agitationskommis ion in Hamburg, auf einer Agitation3tour in Langen im Kreise Offenbach im August vorigen: Jahres eine Versammlung habe abhalten wollen, um für die gewerkschaftlichen Jnteressen der Maurer daselbst thätig zu sein, Jei die Versammlung verboten worden und Lorenz nah wenigen Stunden Aufenthalt wieder abgereist. Nach Hamburg zurückgekehrt, sei er auf Grund des Sogialistengeseges aus dem Kreise Offenb ausgewiesen worden. Auf seine Beschwerde habe das hessishe Ministerium, unterzeichnet vom Minister Finger, erklärt, die Ausweisung sei gerechtfertigt, weil Lorenz von 1875 bis 1878 dem Ausschuß des im lezten Jahre auf-

elösten logialdametne n Algemeinen Maurer- und Stein- R uaateins angehört habe, weil er wiederholt in öffentlichen Ver- sammlungen, wo nur. sozialdemokratishe Redner aufgetreten, den Vorsiß geführt, der Agitationskommission des Fachvereins der Maurer: als eins der Mbigson Mitglieder ae und bei den Wahlen 1884 und 1887 in hervorragender Weise für cinen sozialdemokratishen Kandidaten agitirt habe! Was seien das für Gründe! Der Monn habe ledigli seine staatsbürger- lihen Rechte ausgeübt. Der Allgemeine Maurer- und Stein- hauerverein sei auch niht aufgelöst, er habe sich selbst auf- gelöst. Man sollte niht mit dem Worte „aufgelöst“ solchen Humbug treiben. So wagten es die Behörden, geseßlich er- laubte Handlungen fo darzustellen, daß eine Ausweisung er- folgen könne. Hier unterfange sih die Behörde, einen Mann wegen Handlungen auszuweisen, welche seiner heimathlichen Behörde in Hamburg keinen Anlaß zu einem Vorgehen gegeben hätten. Bei solher Anwendung des Sozialistengeseßes müsse den Herren von der Regierung selbst grau und blau vor den Augen werden. Er appellire an das Rechtsbewußtsein aller Der jenigen, die noch ein solches hätten. Jn einer Zeit, wo in Preußen die Erhöhung der Krondotation von 12 auf 16 Millionen gerechtfertigt werde mit dem allgemeinen Steigen der Preise, wo man Angesichts der ganzen Welt ganz ernst behaupte, der preußische Hofhalt könnte mit über 12 Millionen jährlih niht bestehen, wo eine Volksvertretung anstandslos bewillige, wage man es, den Arbeitern, die um ihr täglih Brot kämpften, das Recht zu nehmen, nach einer günstigeren wirthschaftlihen Lage zu streben. Das sei ein nettes prakti- hes Cat Der Kaiser habe es als eine sehr wichtige soziale Aufgabe bezeichnet, den Arbeitern begreiflih zu machen, daß sie ein berechtigter Stand seien und als solcher anerkannt würden. Die Worte seien durchaus berehtigt. Gerade die Sozialdemokraten hätten sich bemüht, die Arbeiter über die Gleichberechtigung ihres Standes aufzuklären. Sie würden aber deshalb gemaßregelt und verfolgt. Nach alle' dem habe er niht nöthig, noch ein besonderes Kapitel über die Ehrlich- keit von Behörden und Regierungen zu halten. Abg. Liebknecht: So dürftig die Gründe für die Necht- fertigung des Belagerungszustandes seien, das gebe er dem Vertreter des Bundesraths zu, daß diese, je länger der Be- lagerungszustand dauere, desto mehr Gründe für denselben haben werde. Eine Beleuhtung für die Art der Recht- fertigung liefere besonders auch der Umstand, daß das eine Mal der „Sozialdemokrat“ als das Organ der Parteileitung hingestellt und dann wieder eine in dem Blatt abgegebene Erklärung als nicht von der Parteileitung abgegeben angesehen werde. Wenn die anarchistishen Bestrebungen in Deutschland nicht in erheblihem Maße vorhanden seien, so. sei das nicht ein Vérdienst dex. Regierung, sondern der Sozialdemokratie, welche so mächtig aufklärend gewirkt habe, daß diese Be- wegung, wiewohl sie von den Behörden künstlih gezüchtet worden, nicht habe aufkommen können. Daß die anarchisti- schen Bestrebungen wesentlich durch das Sozialistengeseßz und von Beamten der Polizei planmäßig herbeigeführt worden, werde seine Partei bei der Verlängerung des Sozialisten- geseßes nahweisen. Wie die Ausweisungen erfolgten, habe er an seiner eigenen Person erlebt. Aus Berlin sei es ge- schehen, weil er bei der vorleßten Reihstagswahl eine Rede halten wollte; aus Offenbach, weil er dort kandidirt habe, aus Hanau, weil er einige Offenbacher Freunde dorthin bestellt habe. Aus Leipzig hätten seit Jahren viele Ausweisungen von Männern allein wegen ihrer Thätigkeit in Fachvereinen stattgefunden. So seien Mitglieder des Vorstandes des Metallaubeitervereins, des Tischlervereins und anderer Fach: vereine ausgewiesen worden. Die Leute hätten sich überall erkundigt, wie ihr Verein der Auflösung entgehen könne, und hätten danach ihre Statuten und Einrichtungen gestaltet. Aber wegen irgend eines ungeschitten Ausdrucks - eines Mitgliedes in einer Versammlung werde der Verein aufgelöst und der Mann ausgewiesen. Den Stein- mezen sei dabei angekündigt worden, wenn sie niht aus ,dem Fachverein ausschieden. Die Mitglieder seien selbstverständlich mannhaft genug gewesen, niht auszu- treten, und seien ausgesperrt worden. Da sei die Polizei zu Hülfe gekommen und habe den Fachverein aufgelöst. Und als troßdem die Bewegung der Steinmezen nicht unterdrückt worden sei, habe man zum Sozialistengeseß gegriffen und plöglih einen Geheimbund entdeckt. Thatsählih sei denn au nah langer Untersuchungshaft über eine Anzahl von Steinmeßen Gefängnißstrafen verhängt worden. Alle: diese Leute hätten nichts gethan, als daß sie zusammengekommen seien, um ihre Fachinteressen zu besprehen. Wenn aber der deutsche Philister lese, daß in Leipzig ein Geheimbund entdeckt worden sei, so träume er von Mord und Empörung. Alles, was eingetreten sei, sei voa der Sozialdemokratie voraus- gesagt worden. Das Sozialistengesez sei die Pandorabüchse gewesen, aus der alles dies hervorgegangen sei. Sie seien, was sie seien, und blieben es auch. Aber sie hätten wahr- haftig keine Freude daran, mit dem Geseg in Konflikt zu kommen. Sie - wollten die Besserung der Dinge, und es freue sie schr, wenn sie sie auf geseßz- lichem Wege haben könnten. Der Citatenshaÿy aus dem „Sozialdemokrat“ sei heute nicht geöffnet: worden. Für jede jolche' Aeußerung könnten sie ihrerseits Thaten bringen, die jedem mitfühlenden Menschen das Blut in Wallung bringen könnten. Sie blickten mit ciner gewissen Jronie auf die Ver- legenheit, in der das Haus sei, das Sozialistengesey in das gemeine Recht überzuführen. Man sei-mit Leichtigkeit in: das Sozialistengeseg: hineingekonimen,/ nun könne man die Folgen seiner Sünden nicht loswerden.--Mau'shleppe das Sozialisten- gese mit sich, es. sei cine .schwere Kette geworden: Ein Antrag: auf Schluß der Diskussion wird eingebra(t. __ Vor der Abstimmung darüber bezweifelt Abg, Singer, die N Ne , des Hauses.

a das:Burxeay; einstimmig das: Haus für nicht-beshluß- |, fähig hält, wird die-Sißung, abgebrochen, 5

müsse die Möglichkeit gelassen werden, andere Arbeiter zu

Dem Tei aláge ist der Entwurf eines Ge-

seßes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe ür Zwede der Verwaltung des Reihsheeres, nebst egründung zugegangen. Derselbe hat folgenden Wortlaut : Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutsh:r Kaiser, König

von Preußen 2c.

verordnen. im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustiinmung des

Bundesraths und des Reichstages, was folgt :

8. 1, Der Reihskänzler wird ermächtigt, die außerordentlichen Geldmittel, welche in dem Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1889/90 zux Bestreitung einmaliger Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres mit 12 495 575 M vorgesehen sind, bis zur Höhe dieses Betrages im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderli sein wird, eine verzinslihe nach den Be- stimmungen des Geseßes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Geseßblatt S. a zu verwalteade Anleihe aufzunehmen und Schayanweisungen auszugeben.

8. 2. Die Bestimmungen in den §8. 2 bis 5 des Geseßes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwedcke der Marine- und Telegraphenverwaltung (Reichs-Geseyblatt S 18), finden auf die nah dem gegenwärtigen Geseße aufzunehmende Anleihe und auéëzugebenden Schaßanweisungen mit der Maßgabe Anwendung. daß Zinsscheine auch sür einen längeren Zeitraum als vier Jayre aus- gegeben werden dürfen.

Urkundlich 2c.

Gegeben x.

Begründung.

Der vorliegende Geseßentwurf {ließt si den gleichartigen, mit Bezug auf den Reichshaushalts-Etat vorgelegten früheren Entwürfen infofern an, als er die e Grundlage für die Aufnahme der- jenigen Anleihemittel schaffen soll, welhe in dem Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für 1889/90 im Kapitel 23 der Einnahme unter Titel 1 und 2 eingestellt und zur Bestreitung der in der Erläuterung zu diesen Titeln bezeihneten Ausgaben ‘des Heerwesens bestimmt sind.

Bezüglich der Frage wegen Deckung der Ausgaben aus den ordentlichen Einnahmen oder aus Anleihemitteln ist nah den Grund- sätzen verfahren, welche bisher zur Richtshnur gedient haben, Ins- besondere gilt das von den Ansäßen für Grundstückderwerbungen und Bauten. Für die übrigen einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres ist die Uebernahme auf Anleihemittel insoweit vor- gesehen, als es sih uiht um Forderungen handelt, welche sich in den Grenzen der fonst in Jahres-Etats aufgeführten Beträge für geringere Organisationsänderungen bewegen. Die leßteren sind den ordentlichen Mitteln zur Last gestellt.

Jn der gestrigen (33.) Sizung des Hauses der Abgeoroneten bemerkte bei der weiteren Berathung des Etats des Ministeriums der geistlihen, Unter- richts- und Medizinal-Angelegenheiten, und zwar bei Kap. 124 Tit. 1 der dauernden Ausgaben, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler:

Meine Herren! Der geehrte Herr Vorredner hat von Absichten der Regierung gesprochen, von Absichten, die er niht weiter enthüllt hat, ih muß ihm erwidern, daß ih keine anderen Absichten Seitens der Regicrung kenne, als diejenigen, welche in dem Vermerk unmittel- bar zum Ausdru gekommen sind. Der Ausgangepunkt des Vermerks knüpft allerdings an die hier gepflogenen Debatten und an die prak-- tishen Erfahrungen an. Es ist vielfah innerhalb des Hauses und zwar von allen Parteien des Hauses als ein Nothstand empfunden worden, der niht bloß kirhliher Natur ist, sondern auch das allgemeine soziale und staatliche Leben erfaßt, daß die Theilung der großen Parochien und die Entwickelung des Kirchenbaues niht ange- messen voranschreitet. Anträge sind hier gestellt worden, Anträge sind abgelehnt. Aber der Gedanke, den ih hiec eben ausge|prochen habe, hat die Billigung weit über diejenigen Kreise hinaus gefunden, aus denen die Antragsteller hervorgegangen sind. Was die praktishen Er- fahrungen betrifft, auf welche ich hinwies, so beruhén sie auf cinem Punkt, den die Herren bisher noch nicht erwähnt haben, der aber sehr tief einschneidet in das Leben der Gemeinden. Entgegen einer früheren wohlwollenden Praxis ist die Staatsregierung an der Hand der Rechtsprehung der Gerichte dahin gekommen, daß, wenn es sich um die N sogenannter Nebenkirchen handelt, sie den Patronatsbéitrag ablehnen muß. Früher nahm die preußishe Staats- regierung an, daß“ in fiskalischen Patronatsgemeinden oder landes- herrlihen Patronatsgemeinden ih werde gleich auf den Ausdruck kommen die Regierung berechtigt sei, den Patronatsbeitrag auch zum Bau einer zweiten Kirche, einer sogenannten Nebenkirche zu leisten, wenn eine Ueverfüllung eines kirchlichen Gebäudes vorlag, und die Unmöglichkeit sih erwies, dieses Gebäude angemessen zu erweitern. Durch die Judikatur ist dies der Regierung abgeschnitten und daraus ergiebt sich- nun in der That eine sehr große Fülle von Schwierig- keiten nicht bloß hier in Berlin, sondern auhch in allen Theilen des Landes, wo durch eine industrielle oder Fabrikbevölkerung eine große Vermehrung der Bévölkerungszahl eingetreten ist. Die Klagen sind namentlih aus Oberschlesien sehr laut geworden, und es wird in der That Vielen, die die Sachen ansehen, wie sie praktis liegen, nicht recht in den Sinn kommen, daß, wenn die Regierung für die Haupt- kirche zahlt, sie für die Nebenkirhe nicht zu zahlen braucht. Das ist für mich im Wesentlichen der praktishe Gesichtspunkt.

Ich will, da ih das Wort „fiskali\ches Patronat" in den Mund genommen habe, die Sache ganz kurz erörtern. Jh begreife in der That vicht, warum wir uns über dieses Wort streiten wollen. Die Gesetzgebung is darüber ganz klar: der Landesherr ist Patron, und der Fiskus zahlt. Der Landesherr hat die Rechte auszuüben und zwar auf Kosten des Staats, welcher in vermögensrechtlicher Beziehung „Fiskus" heißt; einen andern Sinn hat der Vermerk auf der Seite Ihres Etats nicht. Er bezeihnet die Quelle, aus welcher das Geld genommen-werden soll ; denn es giebt auch Königliche Patronate, deren Lasten unmittelbar aus Königlichen Mitteln getragen werden. ch' weiß nicht. ob der Verfasser dieses Vermerks nicht vielleicht gerade darauf hat hinweisen wollen, daß es auch landesherrliche Patronate giebt, welche niht aus dem fiskalishen Säckel bestritten werden, kann versichern, für mich ist die Sache ganz einfah und klar und ih sche niht, wie man hinter dem Gebrauch des Wortes „fiskalisch" irgend einen be- sonderen Gedanken hat finden können. Wie die Patronatsrehte des Staats auszuüben sind, steht auch dur. Geseg fest; ob die Patronate landesherrliche oder fisfkalishe genannt werden, ist rechtlich ohne Be- deutung. An den Bestimmungen über die-Ausübung der Patronats- rechte irgendwie rütteln zu wollen, kann der Regierung nicht in den Sinn kommen.

__ Die Darlegungen, welche der Hr. Abg. Rickert von der Ent- widelung des Patronats nah der Verfassung und nah Jhren Be- rathungen von 1873 gegeben hat, kann ih in keinem Maße theilen. Auf die Verfassung und deren Geschichte hier näher einzugehen, hat, glaube ih, kein unmittelbares Interesse. Die Frage der Patronate durch die- Verfassung zu can erwies sich \{chließlich als so shwer, n man es aufgab, den Say auszusprehen: die Patronate werden ausgehoben ; man verschob die “Entscheidung wie so vieles Andere auf eine spätere gefeßlihe Regulirung. Davon ist aber gar keine Rede gewesen, als damals diese. Beschlüsse gefaßt wur- den, daß die Patronate zu einem ewiqén Stillstand verurtheilt werden follten. Jedenfalls geht aus dér Geschichte dieses Hauses klar hervor, daß im Jahre 1873, als. Jhre Budgetkommi'{ion - den- ersten Theil des -vorliegenden Vermerks. einführte, die Auffassung die; ent- gegengeseßte von der war, welche der Abg. Rikert aus den bezüglichen Verhandlungen vorgeführt hat. Er“ hat die Stelle: nicht vorgelesen, weil er das But“ nicht zur Händ ‘hatte.- IS habe‘ es’ hier: und ‘bitte dié‘ paar Zeilen ‘vorlefen zu dürfen. Der Abg: Miquel führte als Berihterstätter! aus : |

Schluß 51/4 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 2 Uhr.

Jh möhte nur“ kurz: darauf hinweisert,' daß die “Budsèt- kommission durch die Bezeichnung des Titels „soweit solhe auf

tlichen ihtung des Staats beruht", das- nes Buy i im. weiteren Veste n em ermerk ausgedrüdckt ift, daß nämlich aus diesem e zu Patronatsbauten nit Bedürfnißzuschüsse gegeben werden können, fondern nur diejenigen Bauten bestritten werden dürfen, zu welchen eine rechtliche Verpflichtung des Staa1s vorhanden ist, daß auch pro futuro nur solche Patronate, welche keine Lasten dem Staat verursahen, ohne Zustimmung der beiden D des Landtages neu begründet werden können. Cs soll der Staatêregierung natürli nit entzogen werden, Patronate zu übernehmen unter Bedingungen, welche die Möglichkeit der Belastung des Staats ausschließen ; wo aber mit dem Patronat Pflichten verbunden sind, da wird nah diesem Be die Zustimmung des Abgeordnetenhauses noth» wendig sein. E i Das ist dieselbe Stellung, welhe die Königliche Staatsregierung, in dem gegenwärtigen Vermerk eingenommen hat. Die Sache liégt fo: wir báben den Patronats-Baufonds zu verwenden und verwandt nur da, wo wir pflihtmäßig anerkannten, daß ciaxe rehtlihe Ver- pflihtung des Staats vorliegt. Wir haben das Recht aud nah dieser Motivirung Patronate zu übernebmen, welche den Fiskus oder den Staat nicht belasten. Daß davon Gebrauch gemacht sei, weiß ih im Augenblick nicht, ih glaube es auch nit. Wie Sie zu- geben werden, sind wir aber in thesì berechtigt anzunehmen, daß wir Patronate übernehmen können, weun der Landtag die Mittel iu bewilligt, und um diese weiteren Ausgaben handelt es sih. Es sind einfach praktische Erwägungen, die uns den Wunsch gegeben haben, an Sie heranzutreten. Wie liegt es dann? Im Extra- ordinarium des Etats bewilligen Sie nichts na Ihren Grundsäßen fönnen cs auch, meine ih, nicht_ thun wenn Ihnen die Regterung nit die Unterlagen giebt, damit Sie beurtheilen können, ob die Forderung der Königlichen Staatsregierung angemessen ist. Sie verlangen bei jedem projektirten Bau Anschläge und Projelte. So hat es im vor- liegenden Falle auch zu geschehen und ebenso mußte die Regierung es für nöthig erahten, daß, wenn Sie im Extraordinarium Mittel für den Bau von Kirchen bewilligen, über welche das Patronat über- nommen werden soll, nah irgend welhen Durchschnittssäßen dieselben für den Patronatsbaufonds eingestellt werden, um die Kirchen dem- nächst aus diesem Patronatsbaufonds zu unterhalten. i Fch glaube, meine Herren, Sie haben da alle Garantien, welche Verfassung- und parlamentarische Gewohnheit Ihnen giebt, um si ¿gen Ueberrumpelung und unrechtmäßize Behandlung zu Res habe 1 i E Etat den Herrn Finanz-Minister geneigt zu machen, mit speziellen Anträgen wegen zweter €vange lisdien und einer katholishen Kirche zu kommen. Zufällig betrifft feiner dieser Fälle eine Kirche in Berlin, die fatholishe Kirche speziell liegt in Oberschlesien, ih kann auch den Namen nennen, în Rybnick, wo geradezu \chwere Mißstände dadur eingetreten sind, daß der Fiskus es ablehnen mußte, für eine zweite Kirche, die durchaus nöthig ist, innerhalb des fiskalishen Patronats Gelder zu geben. Der err Finanz-Minister sagte mir aber und ih mußte mir das mit Ret erwidern lassen —, die Projekte und Anschläge seien noh nit so weit vorbereitet, daß \ich ein sicherer Ueberschlag. geben lasse, es könne daher eine Anmeldung zum Etat nicht erfolgen. Also, ‘meine Herren, dieselben Grundsäße, die allen Ressorts gegenüber beobachtet werden, hat der Herr Finanz-Minister mit vollem Recht auch mir gegenüber in diesem Falle zur Anwendung gebracht. L Ich bitte Sie dringend, meine Herren, die Verhältnisse so zu nehmen, wie \ie liegen, uud nicht etwa zu glauben, daß ein Geheimniß Seitens der Regierung dabei ist. Es i wirklich so, daß von Tag zu Tag es immer mehr klar wird: es ist nicht bloß ein fir ch- lies Interesse, sondern ein allgemein politisches Sntere)se, dem Kirchenmangel, der Ueberfüllung der Parochien einen Damm zu seyen. Und wenn Sie der König- lihen Staatsregierung dazu die Hand reihen, dürfen Sie überzeugt sein, niht bloß im Interesse der Kirche, sondern auch in dem des Staats etwas Gutes zu thun.

Abg. von Rauchhaupt : Dem Antrage Rickert auf noh- malige Prüfung in der Kommission könne er P nellen Seine Freunde wollten durhaus niht vom konfessionellen Standpunkt für sich auf Kosten der katholischen Kirche etwas heraus\chlagen. Die Parität werde Ben Vermerk volllommen aufreht erhalten. enn der Abg. Dr. Windthorst jede Ge- legenheit benuße, um immer wieder in agitatorischer Weise den Kulturkampf zu beginnen , so verlasse das Haus in der That den Boden der sachlichen Diskussion. Die Ausführungen des Abg. Dr. Miquel im Jahre 1873 sprähen absolut für ihn (Redner). Wolle man nah dem An- trag Windthorst den ganzen Vermerk streichen, welche Reden würden dann vom Centrum über diesen unerträglihen Dis- positionsfonds, den der Kultus-Minister zu Gunsten der evan- gelischen Kirche verwende, e etlichen Bo Die rechtlihen Be- denken könnten durch einen schriftlichen Bericht der Kommission klar gestellt werden. Die Verfassung verlange nicht obliga- torish die Aufhebung der Patronate. Beide Kirchen könnten ohne staatlihe Unterstüßung in Bezug auf Kirchenbauten nicht auekommen. Der Abg. Dr. Windthorst solle doh offen erklären, er wünsche keine Unterstüßung des Staats für Kirchenbauten! Werde der Antrag der Budgetkommission angenommen, so werde für das Land etwas Gutes für alle Zukunft geschaffen werden. i

Abg. Dr. Windthorst : Solche Redensarten, daß er wieder in agitatorisher Weise den Kulturkampf beginne, könne er alle Tage lesen. Auf die staatliche Unterstüßung wollten die Katholiken verzichten, sobald auch die Evangelischen dasselbe thäten. Auch nah _der nothwendigen Entwickelung der Ver-

ältnisse zwishen Staat und Kirche müsse man zu diesem unkt kommen, und um so rascher, je mehr man das Staats- kfirhenthum so entwickeln wolle, wie jeßt. Der Minister möge allerdings keine Hintergedanken haben, aber der Zusay zu diesem Vermerk im Etat sei dur die verschiedenen An- regungen, in Berlin 20 Kirchen zu bauen, veranlaßt. Das Wort „fiskalishe Patronate“ stehe allerdings nur in den Erläuterungen, und habe budgetmäßig niht die Be- deutung, wie der Vermerk im Dispositiv. Aber die Regierung habe diesen Ausdruck einmal gebraucht. Die Autonomie der Kirchengemeinschaft und die neuere Stellung der Kirche zum Staat ertrügen das Patronatsreht nicht länger. Jn der Verfassung sei nah einem Gutachten eines bewährten Juristen die Uns des Patronats gewollt. Nun werde mit einem Mal das Wort des früheren Abg. Dr. Miquel über die Verfassung gestellt oder wenigstens als eine Dekla- ration derselben angelenan: Bei solchem Vorgehen müsse seine Patro: Anträge auf Ausführung des Artikels 17 en erwägen.

r elbe hat ausdrüden wollen,

versuht ich kaun das anführen \{chon

atrone, die nicht katholischer Konfession seien, könnten die

atholikén nicht annehmen Die Abweichungen hiervon hätten si historish entwickelt und seien niht zu ändern. Jn Hannover hätten die Evangelischen aus eigenen Mitteln bereits fünf Kirchen gebaut. Mit ‘einer staatlichen Unterstügung ohne

atronat sei er einverstanden. Katholische emeinden Dante Anträge auf ein staatliches atronat nicht “gestellt haben, das könnten nur die Bischöfe, und er möchte den Bischof, sehen, der das gethan habe. Er habe stets für beide Konfessionen gleiches Recht verlangt; wenn es öfter für die Katholiken geschehen sei, so habe dies daran gelegén; daß! den’ Katholiken öfter Unrecht ethan sei.

verlangen, daß ein adäquater Betrag au den Katholiken ge- geben Sechs: Wie wenig die Rechte bereit sei, Parität zu üben, habe sie bei einem weiteren Titel gezeigt, der von den Beihülfen für Geistlihe handele. Die Rechte habe ein für alle Mal das Recht verloren, zu sagen, daß das Centrum nicht Parität übe. Aber sie gehe von dem Standpunkte aus: für uns Alles und für Euch die Brocken, die vom Tische des

n fallen. ;

Derr Eo, von Benda: Wenn der Titel doch einmal der Budgetkommission überwiesen werden solle, so möchte er die Redner bitten, d auf das Wort zu verzihten.

Abg. Dr. ÉEnneccerus: Von Brocken für die katholische Kirche könne do keine Rede sein. Es sei dem Centrum doch oft genug vorgerehnet worden, daß prozentualiter pro Kopf der fatholishen Bevölkerung mehr entjalle, als pro Kopf der evangelischen Bevölkerung. Jn dem Titel stehe nichts von 20 Kirchen in Berlin. Seine Freunde seien wahrlich nicht geneigt, große Mittel für die reiste der Gemeinden des Staats Preußen für diesen Zweck zu bewilligen. Solche Schreck- gespenster könnten seine Freunde von einer ruhigen Beurtheî- lung dieser Frage niht ablenken. Von solcher Bedeutung, wie die Abgg. Rickert und Dr. Windthorst es hinstellten, sei diese Frage denn doh nicht. Jn der nnahme de3 Vermerks der Regierungsvorlage liege allerdings ein gele Bedenken. Der Vermerk könne zum allermindesten so gedeutet werden, daß, sobald irgend eine Auf- wendung für irgend eine Last bezüglih übernommenen Patro- nats von Seiten des Landtages im Etat bewilligt werde, dann damit die Uebernahme der gesammten Patronatslasten für die Dauer verbunden sei. Aber diese Fassung habe gerade die Budgetkommission geändert, sodaß eine Aufwendung aus diesem Fonds nur möglich sei, sofern die Mittel zur Be- streitung der Lasten eines derartigen Patronats durch den Staatshaushalts-Etat bereit gestellt würden. Dieser Rechts- zustand bestehe aber schon jeßt. Patronatslasten bedürsten der Zustimmung des Lazzdtages durch das Etatsgeseß. Diesem Gedanken habe früher der Abg. Dr. Miquel Ausdruck ge- eben. Eine kommissarishe Berathung halte er an sih nicht für nöthig. Doch wolle er ihr mit Rücksicht auf Diejenigen, welche id durch Schreckbilder beeinflussen ließen, nicht wider- sprechen. Ein schriftliher Bericht werde die gewünschte Klar- heit bringen. Aba. Nickert: Er wolle der Mahnung des Abg. von Benda Plage und nur auf die Konsequenzen hinweisen, welche die Zustimmung zur Uebernahme der Patronatslasten von Seiten des Landtages haben fönne. enn beispielsweise eine Kirche ganz oder ete zerstört werde, habe der Staat die Verpflichtung, sie neu zu bauen. Damit würden unüber- sehbare finanzielle Lasten übernommen werden. i

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch: Er habe be- dauert, daß die Budgetkommission nicht von vornherein einen eingehenden schriftlichen Bericht erstattet habe. Dann würde es niht möglich gewesen sein, diese einfache Frage in dieser Weise aufiubausben und auszubeuten. Die evangelischen Ge- meinden Berlins könnten sehr wohl ihre kirhlichen Bedürf- nisse befriedigen, wenn sie aufhörten, sich in Parteien zu spalten. Für die Katholiken solle das Bedürfniß einer staat- lichen Beihülfe nicht bestritten werden. i

Abg. Rickert: Er wisse nicht, wie der Abg. Freiherr von Zedliy und Neukirch dazu komme, von etnem Aufbauschen und Ausbeuten zu reden. Seit 1884 habe diese Frage dieses Haus in vielen Sizungen beschäftigt ; seine Partei habe immer wieder die Stöcer’schen Anträge zurückgewiesen. Jeßt auf einmal solle die ganze Sache garnichts bedeuten.

Der Titel wurde M den Anträgen an die Budgét- kommission zurückverwiesen. :

M Titel 2 sind eingestellt 5 500 000 4 (im laufenden Etat 4000000 M) zur Verbesserung der äußern Lage der Geistlihen aller Bekenntnisse. Der Vermerk dazu lautet:

i onds ist nach Erfüllung der auf demselben ruhenden

e a Aa e dazu bestimmt, das Jahreseinkommen der bereits fünf Jahre im Amt befindlihen Geistlichen in evan- gelishen Pfarren auf 2400 4 und in fatholishen Pfarren auf 1800 M zu erhöhen, sodann den Pfarrern Alterszulagen und Unter- \tüßungen zu gewähren. Die Abstufung der Alterszulagen ist in der Weise zu regeln, daß das Jahreseinkommen der Geistlichen nah Ablauf einer weiteren Dienstzeit im Pfarramt und zwar für die evangelishen Geiftlihen von je fünf Jahren um je 100 A bis zum Höstbetrage von 3600 H, für die katholischen Geist- lihen von 10 Jahren auf 2000 Æ, 19 Jahren auf 2200 M und 20 Jahren auf 2400 # steigt. Die am Jahres\lusse Der ee Bestände können in die folgenden ahre übertragen werden. f Die Budgelkommission beantragt, statt der gesperrten Worte n:

N segen. die katholischen Geistlichen von je 5 Jahren um je 150 #4 bis zum Höhstbetrage von 2400 # steigt.

Abg. von Strombeck beantragte, in dem Vermerk zu An- fang anstatt der Worte „im Amt“ zu segen „im Pfarramt“, und hinter dem Worte „Geistlichen“ einzuschalten (einschließ- lih derer in staatlih anerkannten Missionspfarren)

Abg. Freiherr von Huene beantragte, im er ten Saße hinter „sodann“ einzuschieben „na Erfüllung dieses Zweckes“, und im zweiten Saße die hinter den Worten „katholischen Geistlichen“ in der gesperrien Stelle folgenden Worte zu fassen : ras je 5 Jahren um je 300 #4 bis zum Höchstbetrage von

700 teigt“. L E

bg. Céhenaly bat unter Hinweis auf die finanzielle Lage einzelner Gemeinden der Diözese Limburg, bei Ge- währung von Buen die Leistungsfähigkeit der Gemeinden

i u rigoros abzuschäßen. / 4

O bg. L Benda Dierschte die Abgabe einer Erklärung, daß, wenn die in diesem Etat bereit gehaltenen Mittel nicht ausreichen sollten, die Regierung im nächsten Jahre ver- stärkte Mittel zur E der betreffenden Bedürfnisse ein- stellen werde. Die Budgetkommission habe den Vermerk zu Gunsten der katholischen Geistlihen bereits geändert ; auf diesem Wege weiterzugehen, werde wohl niht mögli sein.

Abg. Cotichius bat, die Wohlthat der Reliktenbeiträge für die Geifilichen au auf die neuen Provinzen auszudehnen ; es entspreche dies der Billigkeit und Gerechti keit. 2

Abg. von Oergzen fragte an, ob die Absicht vorliege, aus dem in Berathung stehenden Fonds aug die Geistlihen der Gemeinden der Alt-Lutheraner, wer ih von der Landes- kirche getrennt hätten, zu bedenken. Nach des Redners Meinung liege eine solche Verpflichtung vor.

Abg, von Strombeck empfahl sei } Hinweis, daß die Pen an die Geistlichen gewährt würden ur Entschädigung für die ausgefallenen Stolgebühren; diese

einen Antrag mit dem

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fest angestellte Geistliche nicht dem Zweck der Seelsorge für die in ihrem

fähigkeit

zu Grunde zu legen.

die

angenommen würde, erst

e ankommen,

Minister der geistlih Goßler:

welche das

Kap. 124 Tit, 5 des Staatsh s\o bemessen werden möge, freier Wohnung der

ih muß das hier konstatiren, greift, als ob die Regierung Hauses zurückbleiben wollte. Wenn Ihre Kommissio geschlagen hat, der zehnjährige jahre unter zu lassen. Aber | Beschlüsse, nit in der se den Antrag von Huene, Höcstbetrag auf 2700 Erörterungen im vorigen

age

anführen, daß der Begriff de wie den Lehrern gegenüber,

funden hat, daß durch die eigenen Häuslichkeit, naturge

au Diskussion hingeben.

Abhülfe versprechen kann. hervorgehoben, daß

eines sofort, aber die Zulage, we auf einer alten Verfügung,

angegriffen worden ist.

der Richtung hin Wandel \ des Anfangstermins für die klein wenig überlegt werden renen, ausgehen können. Kurzum, entshlossen, dem Antrage fommen.

regte Hr. von Oerten die

Lage, nur versichern, daß altlutherische Geistliche stehen, derartige Zulagen Gegenstand sehr ernster

niht in der

als privilegirte in Preußen mit dem Herrn Finanz- außer Stande erklärt, \sich

den Begriff „Pfarrer“ im und -Geistliche nicht fallen, Strombeck anzunehmen. sich um Propaganda aus an, daß jede hat , hüten, zu sammeln und folgt aber niht für den

finanzielle Unterlage gewä auferlegt, zu erfüllen. jede Kirche es für ihre geistliche zu ernennen, als

theilen hinbringe fallen! eine

würde,

wo dahin gehende Antr Mien ist, in jeder Hinsicht

u meinerseits kein Bedenken

damit nicht

ätten aber au die Missionspfarrer erlitten, und es könne

Seine Partei werde bei jeder geforderten evangelischen Kirche

dabei niht in Betracht kommen, daß sie nicht selbständige und

wären, um das Vordringen

Redner ige: dann Klag ei einzelnen katholis oie +24 S nicht vorhanden sei. Solche Vertrauen der AGYo En zer paritätishen Behandlung Seitens des Ministers. Der Begri l i Grundsätze für ihre Festnellung müßten ein für alle Mal fixirt werden; vielleiht empfehle es ih, stimmten Summe an direkten

e Mosler Me den Fans usicherung von nur dem Rah Skala A welche 1800/6 für die fatholishen und 2400 M für die evangelishen Geistlichen enthalte.

Meine Herren! Die Staatsregierun 1 wärtigen M s En Beschlüssen entsprechend gehandelt, hohe Haus im vorigen haben mit großer Mehrheit damals beshlossen, daß der Fonds im

bereits : ! Geistli@en in evangelishen Pfarren 2400 H, in fatholishen Pfarren 1800 M beträgt und in zweckmäßig abgestuften die evangelischen Geistlichen auf 3600, für die kat auf 2400 A nah 2 jähriger Amtsdauer entsprehend ist der gegenwärtige

i fatholishen Geistlichen l E i ist L bereit, je Regi kennt an, daß, wie der le l ( Dee Spalt zwischen dem fünsten und fünfzehnten Dienst- ein unen, M a daß es ih em t er Staatsla}e intre

A die Regierung ist, anknüpfend an Ihre yorjährigen

Jahre sind sehr eingehend man kann sie wiederholen; man kann auch

ü ‘gt werden soll, daß, j n aa Gries Ae werden. Diese Erwägung ist den katholishen Geistlihen gegenüber ja unmöglih. Ich will diesen Ge- danken nit weiter ausführen; aber ich glaube,

erst vom 1. April des nächsten Etatsjahres ab erhalten.

i iel in den Genuß dieser Bezüge Geistlichen vielfach în Au ber Bisthof von einiger Zeit dieserhalb an mi geschrieben. I bin berechtigt, unter Zustimmung des Herrn Finanz-Ministers, zu erklären daß wir nah

dem vorliegenden Etatstitel auch Alterszulagen u. #. w. zu gewähren. eine von Gründung dieses Fonds an

rwägung, i : i über den Rahmen der evangelishen und katholischen Kirche, wie fte

inister gesproGen;; auch

Das wird also noch Gegenstand weiterer Was die Missionspfarrer betrifft, auf demselben Standpunkt wie früher;

handelt oder nit; Kirche ihre in der Zerstreuung

i tellten Geistlihen nun au E Ee ante int die Pflichten, welche die Kirhe ihnen Sie können nit leugnen: mit dem Augen- blie, wo die Missionsgeistlichen Staatsgelder erhalten

n Das Interesse des Staats if ganz klar, feft S Brganfsatita in dex i anisation i O bin (babe i hae von evangelischen und katholischen Kirchen- oberen an die Regierung herantreten, wird,

gegen die Begr

die Frage r. von Strombeck scheint mir in dem se zu befinden, als wénn irgendwie f tl

seien; die Missionspfarrer dienten Propaganda ; ihre Ausgabe sei allein die

arrbezirk, wohnenden Katholiken. H darüber, daß die tungs- en Gemeinden in der Pro is ei, während dieselbe thatsäcl

orkommnisse stärkten nicht das

der Leistungsfähigkeit und die die Aufbringung einer be- inkommensteuern als Maßstab

des Centrums, da ahmen der früheren

Die größeren Aus-

gaben der evangelischen Geistlichen für ihre Familie könnten

feinen Grund zur Ablehnung bieten. Die Kommission sei auch {on im oen Jahre zur Gewährung von 2700,46 bereit gewesen. Der katholische Geistlihe würde, wenn der Kommis sionsvorschlag

25 Jahren bei einem solchen

nah

mit dem der evangelische anfange. Das entspreche nicht der Billigkeit und Parität.

en 2c. Angelegenheiten, Dr. von hat auch bei dem gegen-

Fahre gefaßt hat. Die Herren aushalts-Etats jeßt Kap. 124 Tit. 2 „daß das MindesteinTommen neben H Jahre im Amt befindlichen

wischenräumen für olishen Geistlichen steigt.“ Ihrem Wunsche Etats-Entwourf geregelt worden ; damit nit etwa die Auffassung Plaß

hinter den vorjährigen Beschlüssen dieses

n, in Korrektur der Regierungsvorlage, cine fünfjährige Abstufung vor- darauf einzugehen. te Herr Vorredner bemerkte,

fiehlt allerdings

hier eine Verbesserung eintreten

ein Versprehen dahin abzugeben, daß

soweit er für katholische Geistliche den

bemessen will, acceptiren werde. Die gepstogen noch den S r Alterszulagen, sowohl den eistlichen, immer dadurch seine Rectfertigung ge- Gründung eines Familienstandes, einer mäß die Ausgaben wachsen und daß da- wenn die Ausgaben gewachsen sind,

man darf ihn in die

Ich gehe über zu einigen weiteren Punkten, in welchen der Herr Vorredner Wünschen E ge a er Hr. anz die Geistlihen, und zwar selbstverständlih die evangelischen A wie E Para Tg en E innerhalb j i 8 Pfarramt getreten sind, z M U aulade, H inet 5 jährigen Dienstalter et

eben hat, bezüglich deren ih ihm g. Mosler hat ganz richtig

Minimum Ee

bie katholischen

jeßt, nahdem die katholischen Nes Die getreten find,

Trier hat vor

hafen wollen. Die nähere Festseßung Gewährung der Zulagen muß noch ein . Es 4 nicht möglich, mit Tagen zu

man wird etwa von dem ersten Tage des folgenden Monats

ih kann nur erflären: Wir sind beide des Bischofs von LTrier entgegenzu-

Im Zusammenhang ae ome 6 nun noch auf zwei weitere ragen zurück, welhe den Kreis der Per)onen l l i taate gegenüber anzusehen sind. In dieser Beziehung Berechtigten den N Novze an, ob es nicht zulässig wäre, aus

betreffen, die als die

altlutherishen Geistlichen Darauf bin ih augenblicklich geben. lau

r und Geistlihe, welche ihnen gleich

nicht gewährt sind. Es i ein ob wir bei diesen Bewilligungen

Antwort zu

inausgehen dürfen. habe i: er hat sih aber einung darüber zu bilden. Erwägung sein. :

so steht die Regierung sie hâlt daran fest, daß unter vorliegenden Etatstitel Missionspfarrer

existiren,

sofort eine *

und sie muß widerrathen, den Antrag von

gar nicht weiter erörtern, ob es ih erkenne durch- das Recht und die Pflicht lebenden Gemeindeglieder zu bei der Konfession zu erhalten. Daraus

ch will

Staat, daß er diesen ganz unsicher funktio-

eine derartige

wird

Pflicht halten, so viele Missions-

sie nur auf die Beine bringen kann; ih

möchte dohch emar den un sehen, weni die O rche stlihen na

ce Vltoigen mi das würde Ihnen doch au nit

Landes-

ger es geht dahin, zu sehen,

rt dura T able

Gemeinden.

Oa die congrua vor- dlih entgegengekommen.

O on Müissionspfarreien besteht indem die Genehmigung, welche

geseß- lih vorgesehen ift, bereitwilligst ertheilt wird; nur bitte 18,

Geldbewilligung zu verqui

E

aa des Katholiziómus in den

der