1889 / 75 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Mar 1889 18:00:01 GMT) scan diff

L die Beshlußnahme über Beschaffung eines zweckmäßiaen Ge- sl d ms oder Kauf und die Festsezun der dal r, sowie für den Ge sGäftabetrieb überdem ebuns

wendenden en;

k, das Recht, die Berafung einer Generalversammlung an- uordnen, wenn er dies im Interesse der Bank crforderlih hält, sowie die Verpflichtung, den Aktionären in der alljährlich

ndenden Generalversammlung über die Resultate des ver-

n Jahres Bericht zu erstaiten Der L ist ferner befugt, alle Beamten der Ge- sellschaft einshließlih der Direktionsmitglieder vom Amt zu suspendiren, rey: zu en. Der desfallsige Beschluß erfordert jedoh die ne “4 nstimmung von mindestens sieben Mitgliedern des Verwaltungs- raths.

. 29, Alle Ausfertigungen des M Diratdrthe werden von dem Präsidenten oder von dem Vizepräsidenten, in deren Verhinderung von zwei Mitgliedern des MALL aats unterschrieben.

Der Verwaltungsrath wird nicht besoldet, er bezieht jedo, außer dem Ersaß für die dur seine Funktionen veranlaßten baaren Aus- agen, für seine Mühewaltung eine Tantième von vier Prozent von

em nah T des im A zu 1 angeordneten Beitrages zum Ne- servefonds verbleibenden erin.

Derselbe hat indeß nur Anspru auf diese Tantième, wenn die an die Aktionäre für das betreffende Geschäftsjahr zur Vertheilung gelangende Dividende mindestens fünf Prozent beträgt. Der Ver- waltungsrath Bon die Vertheilung dieser Tantième unter seine Mit- glieder fest, Die Generalversammlung kann eine Ermäßigung dieser Tantième beschließen.

, 31.

Jedes Mitglied der Direktion ist berechtigt, den Sizungen des Verwaltungsraths, soweit niht das bezügliche Mitglied persönli betreffende Angelegenheiten verhandelt werden, jedoch nur mit be- rathender Stimme beizuwohnen.

, © Titel VI, Von der O

8, 32, Die Direktion, welche den Vorstand der Gesellschaft im Sinne des Handelsgeseßbuhs darstellt, besteht aus einem Direktor (volUl- ziehenden Direktor) und zwei NOCIoneR,

Ohne Bewilligung des Verwaltungsraths darf die Direktion niht Prokuristen bestellen.

8, 34.

Die Wahlen der Direktionsmitglieder erfolgen zu gerihtlihetn oder von einem Notar ohne Zuziehung von Zeugen aufzunehmenden rotófolle, dessen Ausfertigung den Mitgliedern der Direktion als égitimation diént.

8 36, Die Direktion vertritt die Gesellshaft nah außen (Artikel 227 und folgende des Handelsgeseßbuchs), bringt die Bankgeschäfte zur Ausführung und besorgt die Verwaltung des Bankvermögens, hat t in Gemäßheit des 8. 28 bei der Ausübung aller dieser

unktionen die Vorschriften und Ero ungen des Verwaltungsraths ge befolgen und handelt in dem ihr vorstehend überwiesenen Wirkungs- zee nur insoweit selbständig, als das gegenwärtige Statut und ihre Instruktionen sie niht beschränken.

. 36, Die vorstehend bezeichneten Befugnisse der Direktion es d, sótodl bei (erlStligen als außergerihtlihen Geschäften, auf alle Fälle, n denen die Geseße eine Spezialvollmäht tfordern (Art. 12 8. 6 des Einflihtungögeseßes zum Allgemeinèn Deutschen Handeldgeseubucd). Den Nachweis, dah die Direktion innerhalb der ihr zustehenden Besugni e gehandelt habe, ist dieselbe gegen dritte Personen zu führen n erbunden,

37 | Dle Gesellschaft wird re{tsgÜültig vertreten entweder dur zwei Mitglieder der Ditektion (8, Sh bder burt ein Mitglied der Direktion und einen S v ad oder dur "g Prokuristen; demgemäß wird die Firma gezei net, indem derselben die entsprechenden Unterschriften beigefügt werden, g

, 38, Die Direktion ernennt und entläßt oder suspendirt alle Beamte ie Gelesgats deren Ernennung nicht durch § 28 dem Verwaltungs- _xa he vorbehalten ist, und erthe ¿ aidantas ihrÈ Dienstinstruktionen.

89, Der vollzichendé Ditektor muß bei dem Verwaltungsrath eine ‘Amtskaution von 15 000 { baar oder in Staatspapieren deponiren ; er bezieht deren Zinsen. au

0,

Die Direktion fertigt und übergiebt dèm Verwaltungsrath die im §, 28 sub b gedahtèn UebersiWten auf jedesmaliges Verlangen, desgleichen am S eines jeden Geschäftsjahres die nah Art. 239 des Allgemeinen DeutsWen Handelösgeseßbuhs und §. 43 des Statuts für die ordentlihe Generalversamnmlung zu machenden Vorlagen.

Die Direktion i ferner verpflichtet, die in §. 8 des Bankgesctes vom 14. März 1875 vorgeschriebenen Veröffentlißungen techtzcitig dur den „Reichs-Anzeiger“ bewirken zu lassen.

i Titel VIL Vòn den Generalversammlungen.

, 41.

Die Generalbersaminlungen der Aktionäre zerfallen in ordentli®ße und außerordèntli®e; sie finden sämmtli in A statt und werden von der Dircktion odér von dem Verwaltungsrath cinberufen.

Die ordentliche Generalversammlung tritt jedes Jahr im Monat MAA EAGReA,

ußerordentliche Generalversammluvgen finden statt, so oft deren Abhaltung entweder von der Direktion oder dem Verwaltungsrath im Interesse der Gesellshaft tür erforderlih erachtet oder von Aktio- nären, deren Antheile zusammen mindestens den zwanzigsten Theil des Grandkapitals darstellen, in ciner von ihnen unterzeihneten Eingabe unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird. i

ie Einladungen zu den Generalyersaminlungen müssen die Zeit, den Ort und die O der Versammlungen enthalten und werden von der Direktion dur zweimalige Bekanntmachung in den Hesellshaftsblättern, sowie mittelst. Anshlags an der „Danziger speku tse" erlassen; zwischen dem Täge der ersten Bekanntmachung und delôp Versammlungstage müssen E fe&zehn Tage frei bleiben.

J \utritt zu den Generalversammlungen haben alle diejekigen re, welhe vor dem Tage der E E in den der Gesellschaft eingetragen sind. Jedoch hat fi jeder welher an der Generalversammlung Theil nebmen will, 7 Tage vor derselben bei der Direktion als Aktienbesizer und cine Einlab{karte zu löfen, welche zuglei die

"n, die er vertt giebt. : ralvecrsammliüng b t fih die Zabl der Stimmen "der Zahl der cintm jeden von thnen gehörigen

8 5 Aktien núr 1 Stimme 1,10 „, «e 2 Skimmen V elo æ o z .

n Lin Sti me, Îo der Eigénthümer Mrainnfands Stimmen bat, Mebr als treter ar, in .

qus E: iebt dur bre acs e ac - bri Tonnen fih na: urt) an- m j E

iderjährigen, |

i f resp.

lihe Beftallung spätestens am Tage vor der Generalversammlung der Direktion Feneeiden, j Die Beschlüffe An As Pas für die Abwesenden verbindlich@.

Die Generalversaminlung, régelimäßig konstituirt, stellt die Ge-

fammthéit der Aktionäre dar. Dis Mus G

Der zeitige V de des Verwaltungsraths führt au den

Bork in der Generalversammlung.

ie Stimmzähler, welhe weder Mitglieder des Verwaltungs- mia noch Deaumie der Gesellschaft sein dürfen, werden vom Vor- enden ernannt.

Der Vorsißende ordnet und leitet. das formelle Verfahren für die

Abstimmungen. /

In den ordentlihen Generalversäammlungen werden die Ges{äfte

in nachfolgender Ordnung verhandelt ;

1) Vorlegung der Bilanz und des Bücherabschlusses, sowie des Berichtés der Direktion Über die Lage - des Geschäfts im ee und über die Resultate des verflossenen Jahres nsbesondere;

2) Beschlußfässung über die Genehmigung der Bilanz und über

“die Eñtlastung der Direktion; m

L Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes ;

4) Berathung und Beschlußnahme über die Anträge des Ver- waltungsrathes, der Direktion, sowie über die Anträge einzelner Aktionäre, sofern diese bis zum 15. Februar bei der Direktion \@chriftlih eingereiht worden sind;

5) Wahl von drei Kommissarien, welche den Auftrag erhalten, die der nästjiährigen ordentlichen Génerálversammlung vor- Mee Vilanz zu prüfen und über dieselbe Bericht zu er-

atten.

8. 44, z

Die Beschlüsse und Wahlen dèr Generalversammlung vollbringen sih mit absoluter Stimmenmehrheit. Bei Gleichheit der Stimmen gilt der zur Abstimmung gestéllte Antrag als verworfen. Bei Wahlen entscheidet, insofern Gleichheit der Stimmen eintritt, das Loos.

Die Wakbhlen werdén MOE eheimer P paung vor- genommen. Wenn }|{ bei einer ahl im ersten Skrutinium weder cine absolute Majorität, noch Stimrengleichheit ergiebt, so werden diejenigen, welchè die meisten Stimmen erhalten haben, bis zur doppelten Anzahl der zu die W wad die engere Wahl gebracht.

Auf den Antrag bes DUNde en, sowie aúch auf den Antrag von wentkgstens fünf anwésenden Aktionären, muß auch über andere Gegen- stände, als Wahlen, dur geheime Abstimmung entschieden werden.

Die Protokolle der Generalversammlungen, welche die Personen der änwvesenden Aktionäre und Vertreter und die Zahl der Stimmen eines Jeden, sowie das Resultat der Abstiminungen enthalten und die Verhandlungen ltt darstellen müssen, werden von einem Notar oder einem Gerichtödéputirten aufgenominen und von dem Vorsitzenden und den Stiminzählern unterzeichnet. Antcäge der Minorität müssen, sofern es verlangt wird, in das EIEEE nsubnviduien werden,

Nur in elhèr außerötdentlihen Generalversammlung kann eine Abänderung des Statuts, cine Erhöhung des Grundkapitals, ein Verzicht auf das Notenprivilegium oder die Auflösung der Gefellschaft beschlossen werden ünd nur mittelst einer absoluten Majorität der Stimmen, wélche zuglei mindestens drei Viertheile der in der Genexalversammlung vertretênen Aktien repräsentirt.

Die Bes(hlüsse über Abänderung des Statuts treten erst in Kraft, nachdem sie die (ade Eo gung erhalten haben.

e Í ' Rechnungsablage. Dividanbe, Reservefonds.

Das Geschäftöstähr“dèêr M alnoft läuft mit dem Kalenderjahre. Der erzielte Reingewinn ist wie folgt zu verwenden:

1) 1639/3 %'deëfclben sind Qu dem nach Artikel 185 b (Artikel 239, 239 b) dés Allgemeinen Deutschen Handelsgeseßbuches zur Deckung eines aus einer Bilan n êrgebenden Vêètlustes bestimmten Reseryefonds 1 einzustellen, fo länge dieser Reservefonds T1 nicht ein Viertel des gesammten Grundkapitals beträgt. Diesem Reserdefonds 1 wird der nah dem seitherigen 8. 48 Abf. 4 des Statüts gebildete Reservefonds überwitsen.

2) Von der übrig bleibenden Summe ift den Aktionären cine Dividende von b 9% ihret Antheile und

3) ron Vérwaltungörathe gemäß §. 30 die Tantième zu ge-

ähren. 4) Von dém alödann verbleibenden Betrage is ein Zehntel zu cinein Reservefonds 11 zu bringen. Sobald dieser Reserve- ann IT den Betrag von %o des Grundkapitals erreicht hat, iden weitere Rülklagen in denselben nicht statt. : 5) Der Rest wird als Ae unter die Aktionäre vertheilt. Der zu 4 etwähnte Reservefonds 11 dient in erster Linie zur Deckung von Verlusten, welhe den Gewinm eines Rechnungsjahres überschreiten, und is ferner zur Aufbesserung der Dividenden bis zu 5 9% zu benußen.

, 49.

Die Dividénden \inid in Sit an der Kasse der Gesellschaft zablbar, dieselben könnèn jedoch dur Beschluß des Verwaltungs- rathes auch an anderen Orten, welche die Direktion dur die Ge- sellshaftsblätter bekannt zu machen hat, zablbar geren werden.

Die Dividenden verjähren zu Gunsten der Gesell saft na@ Ab- lauf von fünf Jahren, von dem Tage ab gereHnct, an welchem die- sclben zahlbar sind.

Die Divideñndèn werden jährli vom 1. April ab nah erfolgter Festsezung durch die Generalversammlung gegen Einlieferung der ausgegebenen Dividendenscheine r

Titel IX. Verfahren E Auflösung.

Die Bank if vetpflihtet, jedenfalls bis zu ihrer Auflösung und wenn däs Noten-Privilegium der Bank früher eriöschen sollte, ibre Noten nach Maßgabe der auf Grund des 8. 6 des an lgesepes vom 14. März 1875 gegebenen Anordnungen des Bundesrathes (8. 22 dieses Statuts) cinzulöfen. L “at

Die éingtlöften Noten find unter Aufsicht des Kommissars des Staates zu vernihten und dié Vernichtung ist mittelst eines gerihtlih oder notarièll aufzunehmenden Dokuments, in welWem die Noten nah Nummern genau bezeihnet sein müssen, zu beurkunden.

Die Beträge der nicht cingélösten und präkludirten Noten werden der Stadtgémeiäde Danzig zu O Zroecken überwiesen.

Nah beendctem Liquidationsgeschäfte ift eine Generalversammlung bon der Diréktion nah den im gegenwärtigen Statute gegebenen Vor- {riften zum Zwecke der Vörlegung der S&lußrehnung und Ertheilung der DeWarge zu berufen.

Die von den in dieser Versammlung anwesenden, nit zur Vertvöltung *gechörendèn Aktionären ertheiite E befreit den Verrvaltängötath und die Dircktion det Bank den Aktionären: gegenüber bon âllèrn ind jedèm ferneren Nathweise, sowie von jedem Anspruche wegen der érfolgten Liquidation.

Eine gleihe rechtlihe Folge tritt ein, falls in ‘der Geneétal- E J L E R in unbetbeiligter rg et- Fiericn ft m fer ‘eigeris zu diefem

è berrifenèn Generalversamenbuna wiederhott bat, e Oberanrfficht ‘des*Stz2ats. & 783.

Zür u e i T O beiazis- î einen Kommissar, er befugt: ei Generalversawtm- sungen, bien "Sizutigen ‘der “Direktion und“ des Va

ch Stintunige, ern, "Skaivturen

ini die Deyäne ber gültig zusamm

es :Verwaltungürathes |

o i; orderseite. Danziger Privat-Aktien-Bank,

egründet durch den notariellen Vertrag vom 21. November 1856,

andesherrlich béstätigt durG Königliche Kabinets « Ordre v : ö Ua 16. März d : ei

Bank-Aktie M

über fünfhundert Thaler preußisch Courant.

Der N. N. tas Wohnung) hat- den Betrag der Aktie Nr. . . . mit fünfhundert Thaler statutenmäßig geleistet und alle statuteimäßigen Re#hte und Pflichtéên an der auf 2000 Aktien à 500 ‘Thaler gen Danziger Privat-Aktien-Bank, namentli an deten Géetwoinn, sowie an dem Gesammteigenthum dieser Ge- sellshaft. Jeder Nachfolger im Eigenthum dieser Aktie ist den Statuten unterworfen.

Danzig, den 30. Novèmber 1857.

Der Verwaltunigsörath.

Diesér Aktie sind auf fünf Jahre Dividendenscheine, ‘auf jeden Inhäber lautend, nebst Talon beigegeben, welhe nach Ablauf des leßten Jahres durch neue erseßt werden.

Eingetragen sub folio . . . des Registers.

Rückseite. Uebertragen auf

folio ...,. Danzig, den . . ten 18 ., ang gee P Atfien Bunk, Der Verwaltungsrath. Formular B. Dividendenschein zu der Aktie Nr. .

der Danziger Privat - Aktien - Bank.

Der Inhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgabe aus der Kasse der Danziger Privat-Aklien-Bank diejenige Dividende aus- gezablt welche dur dôffentlihe Bekanntmachung der Direktion der ank für das Jahr . . . festgeseßt werden wird. Geht dieser Divldenden\hein verloren, so findet das im §. 14 des Statuts vorgeschriebene Verfahren Anwendung. Danzig, den . .. ten 18. Danziger Privat - Aktien - Bank. Der Verwaltungsrath. Stempel. Der Rendant. : Formular C. Anweisung zum Gmpfang der . . Serie der Dividendenscheine zur Aktie Nr. der Danziger Privat-Aktien-Bank.

Inhaber empfängt am ge en diese Anweisung nah S8. ò und 10 des Statuts am Siß der Gefellshaft die... Serie der Dividendenscheine zur vorbezeichneten Aktie. Geht diese An- weisung verloren, so findet das im §. 14 des Statuts vorgeschriebene Vetfahren Anwendung. Danzig, den . . ten 2A | Danziger Privat-Aktien-Bank. Der Verwaltungsrath. : mae D, Zu Quittungsbogen. Quittung Über die auf die Aktie der Danziger Privat-Aktien-Bank Nr. . . geleisteten N: hat . . , . Mark eingezahlt. Nach völliger U IUO von fünfzehnhundert Mark wird dem rechtmäßigen Besitzer dieses Quittungsbogens gegen Rückgabe desselben die mit obiger Nummer bezeichnete, auf den Namen des Inhabers lautende Aktie überliefert. 2 Danzig, den . D m Ÿ anziger *

Der Verwaltungsratb.

Auf die obenerwähnte Aktie sind Auf die obenerwähnte Aktie sind ferner Mark ferner Mark eingezahlt worden. anzig den p 0208. Danzig den 18... Danziger Privat-Akticn-Bank. Danziger Privat-Aktien-Bank.

Auf die obenerwähnte Aktie find Auf die obenerwähnte Aktie sind ferner Mark ferner Mark eingezahlt worden. anzig den 10 anzig den B. Danziger Privat-Aktien-Bank. Danziger Privat- Aktien-Bank.

Auf die obenerwähnte Aktie find Auf die obenerwähnte Aktie sind ferner Mark ferner Mark eingezablt worden. Danzig den. I. nzig den 18: Danziger Privat-Aktien: Bank. Danziger Privat-Aktien-Bank.

Gemar E. orderseite.

Decnaiger PeigadmRttien- Bank, : gegründet dur natariellen Vertrag vom 21. November 1856, ge- Sabmiat durch Königliche Kabinets-Ordre vom

Baunk-Aktie Nr. über fünfzehnhundert Mark.

_ Der N. N. (Stand, Wohnort) hat den Betrag der Aktie Nr. mit fünfzehnbundert Mark ene und alle ftatutenmäßigen Rechte rben.

Herr

und Pfichten dadur erwo Danzig, den . . ten 4A ( : Der Verwaltungsrath.

Dieser Aktie sind auf fünf Jahre Dividendenscheine, auf jeden Jn- baber lautend, nebst Talon beigegeben, welhe nah Ablauf des leßten Jahres dur neue erseßt werden.

Eingetragen sub folio des Registers.

Rückfseite.

Uebertragen ‘auf olio . Danzig den . ten 18 Danziger Privat-Aktien-Bank. Der altungsêrath.

Statistische Nachrichten.

im Minifterium des Innern bearbeiteten Statistik der Nefsort desselben gehöri n ofs ae: Anstalten für das jahr 1887/88 find blen die: Ka ENYa T WSIIR RHZAD die Shuange Grgebs E er Anstalten? entaomrmmen: Einnahmen erwaltu x Sétraf-- und Gefangen-Anstalten, aus\chliehli@ der bon dee

der Verve tung Op Tb agiosien für vermögerde i ‘be E der Wittwen. A Betra oa ibn e A E

Die Ausgaben betrugen 8 062064 A 62 erforderte mithin einen Unterhaltungskosten-, fonds von 5022877 #4 97 S. Auf den täglich Detinirten ergiebt sich dana für das Ja nahme eo Jahr von 113 M 24 Z (gegen 109 # 74 4 Z im Jahre ) und pro Tag von 30,94 „§ (30,07 §), eine Ausgabe pro Jahr von 300 4 40 Z (300 4 74’ §) und pro Tag von 82,08 8240 S), ferner ein Ünterhaltungskosten-Zuschuß 87 4A 16 S (191 4A) und pro Tag von d

Die Einnahmen bestehen aus folgenden Posten; 1) verdient (der Brutto-Ertrag aller Arbeitsbetriébsarten mit Gefan- genen, abzüglich der Verdienstantkeile der Gefangenen fowie der Auf- wendungen für Arbeitsgeräthe, Materialien und Gen): a, von Gefangenen mit Arbeitszwang

. von Untersuhungs-Gefangenen 35 511 (A 64 H, 6. von Gefangenen ohne Arbeitszwang 825 4 70 H, zusammen 2 69 23 S (gegen 2557889 M 16 H im Jahre 1886/87, ohne die Ein- nahmen aus der Beschäftigung der C E annen ewinn aus der Feld-, Garten- und Vieh-Wirthschast 153 696 M 12 .Z gegen 161 570 A 20 im Jahre 1886/87); 3) Son nahmen (darunter die Hasftkosten, welhe von einigen deutsche für die auf Grund besonderer Vereinbarung in preußischen Straf- anstalten untergebrahten Gefangenen gezahlt werden) 191 521 A 30 (gegen 243 210 G 91 § im Jahre 1886/87, wobei die Einnahmen aus der Bescbäftigung der Aa Gans

1886/8

chtsko

nd), Die Ausgaben seßten sich wie fo

cistl

, Die Verwaltung

Vf bee ds opf der durch\chn

x r 1887/88 eine Ein-

der Wäsche, der Lokale, der Schornsteine und Kloaken, Abgaben und hschaftliher Me für Dien

Utensilien 96 35

gaben wirt Kosten für Wasserbeschaffu [valten 145 ra ch 58 S;

eizung un uerun .315 822 U 75 j x

J; I,

m. Insgemein (Kosten ver Finlie 245 406 A 22 S.

r. betrug 300 #4 40 S ( 1886/87), Der Unterhaltun fonds pro Kopf und Jahr beziff \ zu Simmern (593 4 80 3), Berlin, Stadtvoigtei Koblenz (323 46 59 4), Hamm (300 4 29 Z§), aen (275 #4 12 H), am niedrigsten bei den Anstalten zu Halle . (87 # 47 S), Boe, Co M

M 54 S; ; k. Beleu(ht M 42 ferung, für Kultus- und Schul- Die Summe der Ausgaben pro en 300 46-74 S im Jahre aus allgemeinen Staats- ei den Anstalten 330 MA 86 S), egburg (2830 4

pro Jahr von | bedürfnisse 2c. Kopf und Ja

am höchsten

traordinâren Auf- 657 631 4 89 S, Rawitsh (76 A 8 s), 8 §), Sonnenburg (102 4 16 ch4), Insterburg Bei den übrigen Anstalten betru 273 41 S. Die Erklärung in der Klein ieligen Verwaltungsapparat erfordert. Ueber die \sservatenkasse (Erxtrakasse) wird Folgendes mitgetheilt: An rbeitsprämien und anderen, den Geldern, ein\chließlich des Bestandes der Zinsen von den aus- bei den Anstaltskassen am Schluß des Berichtsjahres verwaltet: 779135 4 49 Z mit 25 080 einzelnen, den Gefangenen gehörigen Massen (gegen 755 296 4 23 25 304 Massen im Jahre 1886/87), Die betrugen: a bei den Zuchthaus-Gefangenen: bis zu 30 4 10583 Pänner, 2148 Weiber; über 30 bis 150 M 4745 Männer, 384 Weiber ; über 150 bis 300 «4 334 Männer, 20 Weiber; über 300 „G 58 Männer, 3 Weib

dieser Zuschuß 1 immern findet ihre eit der Anstalt, einen unverhältmäßig kost- efangenen-

Gefangenen gehörigen

geliehenen Geldern, wurden s-Gefangenen mitgerechnet gt zusammen: a. Veamten-

esoldungen 3 202645 #42 „Z. und zwar Gehälter der Oberbeamten 904 927 M 57 S, der Unterbeamten 1720 808 4 21 Z, Wohnungs- eld rk add 39 072 ÆM 70 S§; Remunerationen für Hültsbeanite,

# he, Lehrer, Aerzte, sowie Stellvertretungskosten 252 404 84 „4 ; Miethsentshädigungen und Funktionszulagen 285432 4 10 §; b. Bureaukosten 2c. 67223 4 26 3; 6. Verpflegung der Gefangenen 2 816 246 46 283 Z; d. Medizin und Bandazen 70 487 M 75 &; 0, Bekleidung 469 260 6 18 &Z; f. Reinigung des Körpers,

b. bei den anderen Gefangenen :

insbar belegt waren von dem Gesammtbestande am Schluß des hres 662 622 M 9 2 (gegen 658 648 4 31 H im Jahre 1886/87).

ie Zinseinnahmen betrugen für das Berichtsjahr 25950 M4 93 Z (gegen 26 099 4 2 H im Vorjahre). Von den Gefangenen wurden im Laufe des Berichtsjahres verausgabt : a. zur eigenen besseren Ver- pflegung und zu sonstigen erlaubten Aufwendungen 224 525 M 19 H (gegen 216 167 M 53 SH§ im Jahre 1886/87), b, zur Unterstüßung von Angehörigen 21 790 4A 86 H (gegen 20643 M 4 S im Jahre 1886/87). zusammen 246 316 M4 5 A (gegen 236 810 A 57 im

. Vorjahre). An entlassene Gefangene wurden im Laufe des Jahres

toigende einzelne Massen ausbezahlt, und zwar: an Zuchthaus- Gefangene: im Betrage bis zu 30 A an 83573 er eiber; über 30 bis 150 M an 1751 Männer, 180 Weiber; über 160 bis 300 « ‘an 61 Männer, 1 Weib; über, 300 M an 4 Männer, 1 Weib ; an andere Gefangene: im Be- trage bis zu 30 4 an 21 684 Männer, 5710 Weiber; über 30 bis 150 M an 275 Männer, 36 Weiber; über 150 bis 300 A an 11 Männer ; über 300 4 an 3 Männer. Von dem oben be Kassenbestande von 779 135 4 49 H gehörten dem aus den Zinsen des Bestandes gebildeten, zur erfügung der Behörde stehenden Fonds 165 563 M 24 S und waren den in Haft befindlihen Gefangenen gutgeschrieben 613 572 4 25 . Aus der Zinseneinnahme und Theil aus dem Bestande des Zinsenfonds sowie aus den bei ipli- narishen Bestrafungen eingezogenen Arbeitsprämien wurden, a von den zinsbar angelegten Beträgen, folgende Ausgaben s Unterstüßungen für entlassene Gefangene 9577 4 12 4, Beihülsen für Gefängnißvereine 4511 & 75 S, Ergänzung der Bibliotheken 3680 M 83 S, Porto für Briefe der Gefangenen, Anschaffung vou Papier 2c. sowie sonstige kleine Ausgaben 3415 M4 66 4. A obigen Beihülfen für Gefängnißvereine wurden im Berichtsjahre an Vereine und Anstalten zur Fürsorge für entlafsene Gefangene h für verwahrloste und verwaiste Kinder aus Centralfonds Beihülfen Uu (rerage von 11350 A 94 S (1886/87 6501 A 73 A) be- willigt.

1, Steckbriefe und UntersuGungs-Sachen.

2, Zwangsvollstreckungen, usgebote, Vorladungen u. dergl. Berdingungen 2c.

4, Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

8, 2 Sa erpachtungen,

[Oeffentlich er Anze

——

Kommandit-Gesell Aktien u. Aktien-Gesellsck. Beruss Gene fee l as r ‘s

5, 6, ; iger. z Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.

Verschiedene Bekanntmachungen,

1) Steckbriefe

und Untersuchungs - Sacheu.

[68249] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Lithographen, auch Schauspieler Paul Spielvogel, genaunt Haunow, eboren am 17, November 1866 zu Berlin, welcher üchtig ist oder sich verborgen hält, ist die Unter- suhungshaft wegen wiederholten theils einfachen, theils schweren Diebstahls in den Akten I. IV e. 223. 89 verhängt. Es wird ersuht, denselben zu ver- aften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin,

lt-Moabit 11/12, abzuliefern. Verlin, den 21, März 1889, Königliche Staatsanwalt,

lang, gebogen,

obere Zahnreihe zeigt eine Lülke, Kinn: \

stehend, Gesicht : hager, Gesichtsfarbe : blaß, Sprache : deutsch. U dunkler Anzug. Besondere Kennzeichen : hat eine weibishe Stimme, starke Run-

zeln im Gesiht und \{chminkt sich.

[68254] Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen den Ede S Richard Tarweit wegen Urkundenfälshung und wiederholter Unter- \clagung unter dem 26. August 1885 in den Akten J. IV. 389, 85/84 G. 2363. 85 erlassene Steckbrief

wird zurückgenommen.

Berlin, Altmoabit Nr. 11/12 (NW.), den

22, März 1889, Der Untersuchungsri{hter beim Königlichen Landgericht I.

[68252] Vekanutmachung.

Der hinter den Schlossergesellen Hermann Mat aus Ostswine unterm 27. Mai 1888 erlassene SteF-

brief wird hierdurch erneuert. Swinemünde, den 15. März 1889. Königliches Amtsgericht.

[68241] Steckbriefs-Erledigung.

g Der gegen den Tischlergesellen „Gustav Adolf Tillack wegen Betruges und Unterschlagun dem 4. April 1887 in den Akten U. R. II.

erlassene Steckbrief wird ‘zurückgenommen.

Berlin, Alt - Moabit Nr. 11/12 (NW.),

21. März 1889. : Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.|

[68251] Bekauntmachung.

In der Strafsache wider Teichmann u. J, IV a. 234. 88 wird der in Nr. 313 des Deutschen Reichs-Anzeigers" vom 12. Dezember | Q .A 1888 sub Nr. 47 199 ‘enthaltene Steckbriefswiderruf bezüglih des Konditors Franz Gustav Heinrich

Martini, geboren am 2. Oktober 1866 dam, wieder aufgehoben und das vom 18.

1888 datirte diesseitige Strafvollstrekungsersuchen wiederholt, da Martini wieder flüchtig geworden ist.

Berlin, den 20, März 1889.

Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgericht I.

[68253] Kaiser, Bierbrauer - vo ist N gegèn::§. 140 St.

bestehend ‘in einer Muttergutsforderun Bata Stefan: Kaiser in CGrtingen ein

4 21 S angeordnet. Durs intérlegun 3000/4 (in, achstaben 3000 Mark) wird die ng -; dieses Arrestes gehemmt und der A e zu d tage auf ¿Aushebung- des voll-

aogenen Arrestes: bereŸtig L Niedliugen, „den 21, März 1889, 4 ‘Königtiócs Ui eid.

Bekanntmachung.

In der Untersuhungssahe gegen den Rekruten des Grenadier-Regiments Nr. 119 Schempp aus Erkenbrechtsweiler,

at das Königliche

ohann Christian „A. Nürtingen, Militär-Revisions-Gericht zu tuttgart am 15, d. Mts. zu Recht erkannt :

es solle das dem Schempp gegenwärtig zu- künftig anfallende Vermö chte Dritter mit Besch is zum Betra

Kreis Saarburg kus mit Bes

unbeshadet der Re Mark für den

belegt sein. Stuttgart, den 22. März 1889. Kommando der 51. Infanterie-Brigade (1. K, W.). E burger Zeitung ver Bekanntmachung. Zabern, den 4. In der Untersuhungösache gegen den Rekruten des Infanterie-Regiments Nr. 12 ausen, O.-A. Tuttlingen, hat das Königl. tuttgart am 15 d. Mts.

gegenwärtig zu- Zermögen un-

chaft bei dem Landgericht I. Beschreibung: Alter: 22 Jahre, Größe: 1,60 m, Statur: s{chlank, Haare: hellblond, Stirn: niedrig, Augenbrauen : O Augen: blaugrau, pi, Mund: gewöhnlich, 2

Andreas Haller

(L, 8,) D

Beschluffe. Bericht des Landgerichts-Raths Dr. Weber, auf | Victor Scheidecker vom 2. Bataillon Alitkirh der Kaiserl. Staatsanwaltschaft, wird das im | Ober-Elsässishen Landwehr-Regiments Nr. 131, en Reiche befindlihe Vermögen des Fahnen- | geboren am 15. Februar 1868 zu Thannenkir, Kreis geboren 20, Februar | Rappoltsweiler, zuleßt in Carspah, Kreis Al 1868 zu Blodelsheim, Kreis Gebweiler, bis zur Höhe | wohnhaft, wegen Fahnenflucht, wird, da der Ange- von dreitausend Mark mit Beschlag belegt. In Zuglei wird die Veröffentlihung dieser Ver- | des im „Deutschen Reichs-Anzeiger“ und im | Grund der 88. 480, ebweiler Kreisblatt“ verordnet. Colmar, 8. März 1889. den Ss Kaiserl. Landgericht. Strafkammer. weise treffenden höchsten Geld gez. E. v. Kl öckl W Für richtige Abschri

Militär-Revisions-Gericht zu zu Recht erkannt :

ehende oder künftig anfallende eschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein.

Stuttgart, den 22. März 1889, Kommando der b1, Infanterie-Brigade (1. K. W.). Bekanntmachuug. In der Untersuhungsfahe gegen den Rekruten eldartillerie-Regiments Nr. 29 Karl | ottweil hat das Königl. Militär- Revisions-Gericht zu Stuttgart am 15. d. Mts. zu

das dem Burkart

ehende oder künftig anfallende

eshadet der Rechte Dritter mit belegt sein.

Stuttgart, den 22. März 1889. Kommando der 51. Infanterie-Brigade (1. K. W.).

Bekanntmachung.

In der Untersuhungssache- gegen den Rekruten des 8, Württ. Infanterie-Regiments Nr. 126 Julius Landenberger aus Ebingen, O.-A. Balinge das Königl. Militär-Revisions-Geriht zu gart am 15. d. Mts. zu Recht erkannt ;

es solle das dem Landenbe stehende oder künftig anfa beshadet der Rechte Qritter mit

Stuttgart, den 22. März 1889. Kommando der 51. Infanterie-Brigade (1. K. W.).

flüchtigen Alfons

des 2, Württ. Burkart aus

Recht erkannt : gegenwärtig zu- ernúiôgen un-

eboren am 29. März 1864 zu

b rack t 1 Af T aal der 8&8. 480, 396 d eshuldig , auf Grund der §8. E er Strafprozeßordnung und §. 246 M.-St.-G.-O. zur | [68248] Veschluf. Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise | In der Strafsache wider den Landmann Daniel treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des öhe von 3000 A das im | gehens gegen den §8. 140 Nr. 1 St.-G.-B. beschließt efindlihe Vermögen des Ange: das unterzeichnete Ren auf den Antrag der d rd N M

t. Gleichzeitig w Vesdblanahme außer im | lung der dem p. Westergaard dur rechts

enwärtig zu- ermögen un-

Verfahrens auf Deutschen Reiche uldigten mit ie Veröffentlichung di Deutschen Reichs-Anzeiger* im „T ‘Mülb Den, 12, März 1889

ausen, den 12. März i „W,: Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. daß der unterm 30. Mai 1888 von der Il. Straf

von Baerensels. Hopp e Richtigkeit der Ab

ül 12. j; S Ea pen Sis Scheit, Heckelmann. Dabl in Osterlinnet eingetragene Kapital von

Bekanntmachung. In der Untersuhungssahe gegen den Rekrüten ments Nr. 125 Johann David

Freudenstadt, hat das Königl. Militär-Revi- Stuttgart am 15. d.

lle das dem Ehmann gegenwärtig zu- zustehende oder künftig anfall unbeschadet der Rechte Dri belegt sein. Stuttgart, den 22. März 1889. Kommando ‘der 51. Infanterie-Brigade (1. K. W.).

des Infanterie-Re

echt erkannt :

] In der Strafsache Waltenspiel vom O Bataillon Mülhausen Nr. 99, osenau, Kreis

itter mit Beschlag egen den Rekruten Franz Josef

relsässishen Reserve-Landwehr- gez.

tober 1867 Blozheim-

gegen §8. 69 des

Bekanntmachnng. t, auf Grund d

In der Untersuhungs\ache

In ‘der Strafsache gegen, den [Rekruten Josef | [ n Er des Infanterie-Regiments Nr. 1

en, wegen Fahnen- fluht wird, da Kaiser der Fa gentusi LE „B, —, we mit Geldstrafe oder Gefängniß bedroht ist, da der Angeshuldigte im Sinne des §. 318 der Straf- Prost rbnung als abwesend- anzusehen ist, da mit- in eine Hauptverhandlung gegen denselben statt- finden kann, auf Grund des'‘§., 325 ‘der. Strafprozeß- ordnung zur Déckung ‘der den Angeshuldigten mög- licherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens der (Arrest auf Höhe von 3000 M in das sämmtlihe im Deutshen Reiche befindlihe Vermögen des Angeschuldigten, vorläufig

egen den Rekruten 5 Gottlieb Heinrich luorn, O.-A. Oberndorf, hat das: Königl. Militär-Revisions-Gericht zu Stuttgart am 15. d. Mts. zu Recht erkannt: :

das dem Blind stehende oder künftig anfallende beschadet der Rechte Dritter mit Beschlag be-

Stuttgart, den 22. März 1889 Kommando der 51. Infanterie-Brigade (1. K. W.).

Strafproze Blind aus

gegenwärtig zu- ermögen un- ql: Deuts R Le A OeleBaoy i der nauer ü

e en RNeichs-Auzeiger in der Neuen o

user dret. 2) Zwanganantreungén,

Gag ange ena 1889 :

en 192. r h

Land ericht. Strafkammer. Ausgebote, ez. von Baerenfe Die Richtigkeit der

ausen, den 12. M Landgerichts\ekre

Vekauntma In der Untersuchungs\a fanterie-Regiments

orb hat das Königl. Militär-Revisions-Gericht Mts. zu Ret erka

[8, oppe. Levi. den Rekruten ei laubigt. de g owa Zwangtvollstrecku Li das ; e ng so ristian Erath tär: Hedckelmann, Gaundbuce von den Umgebungen Band 53 Nr. 6821

zu Stuttgart am 15. d. es solle das dem Erath gegenwärtig zustehende anfallende Vermögen unbef

lag belegt sein. , März i fanterie-Brigade (1. K. W.).

e O

In Strafsache gegen den Rekruten Josef 4 ; vom 2. Bataillon Altkir® Ober- gs 10} vor dem

iments Nr. 131, geboren _—

y an Gerichtsstelle eiler, Kreis Thann, zu- rihftr-Nr. 13, Hof, | E L ortetre, Sant én f wird, e H ndfftüdk ift 7, eyer des Verge- | Reinertrag und einer Fläche von 10 a 32 qum uur

der Rette

chen Landwehr- Komimindo de

i 1867 bas IER w a

ritter mit B ärz 1

Quldigte e Di

hens gegen §8. 69 des liler-Stenfsgesetbmbs 326 ver

] Beschluß.

ch Einsicht des uns des Gerichts der | beschuldigt ist, auf Grund der 88. 480,

Königlichen 16. Division vom 30. Januar 1889, | Strafprozeßordnung und 8, 246 Milit.-St.-G.-Ord-

nah Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staats- | nung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicher-

chaft hier vom 1. März 1889, wird das im | weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten

en Reiche befindlihe Vermögen des entwichenen | des Verfahrens auf Höhe von 3000 A das im

Husaren Anton Mathieu der 2. Escadron 2. Rhei- | Deutschen Reih befindlihe Vermögen des Angeschul-

nischen Husaren-Regiments Nr. 9, aus Mittelbronn, | digten mit Beschlag belegt. G eihzeitig wird die e von dreitausend | Veröffentlihung dieser Telaquahor außer im

ag belegt und die | „Deutschen Reihs-Anzeiger* im

Veröffentlichung dieses Beschlagnahmebes{hlu}ses außer | angeordnet.

eutschen Reichs-Anzeiger auch in der Saar- Mülhausen, den 12, März 1889,

fügt.

Mrz 1889. p

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt :

1 / Peucer. Mülhausen, den 12. März 1889.

ür gleihlautende N A (L. 8,) Der Landgerichts-Sekretär: Heckelmann. offmann.

r Landgerichts-Sekretär :

eThanner Kreisblatt“

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer.

gez. von Baerenfels, Hoppe. Levi.

[68243] _ In der Strafsache gegen den Rekruten Carl

tkir,

te Sheidecker des Vergehens gegen §. 69 ilitär - Straf ares beschuldigt Î - 326 der Ba und E ne e den fngescufzigten N zur er digten m - fa afe und der oer Dr. Weber. | des Verfahrens auf Höbe von 30009 Æ das im

t: Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Ange- (L. S.) Der Landgerihts-Sekretär ; Diebels. C rs- mit A belegt. Gleichzeitig wird P G e

dan dieser Deagna une außer im e Deutschen Reichs-Anzeiger“ in dem „Altkirher Kreis-

l In der Strafsache gegen den Rekruten Josef | blatt“ und in der „Markircher Zeitung“ angeordnet.

ltkirh Mülhausen, den 15. März 1889.

ässishen Landwehr - Regiments Nr. 131, Kaiserliches nee. Strafkammer. bersulzbach, Kreis gez. von Baeren ; hann, zuleßt daselbst wohnhaft, wegen Fahnen- Die Richtigkeit der Abschrift ann

i Mülhausen, den 15. N es A E ae, pes (L. 8.) Der Landgerichts-Se etäâr: Heckelmann.

els. Hoppe. Levi.

Hansen Westergaard aus Ofterlinnet, wegen Ver-

lihen Staatsanwaltschaft, nahdem die cic Z y g anner Kreis- | Urtheil vom 30. Auguft 1888 auferlegten Geldstrafe

dern Kosten nahgewiesen ist, gemäß §. 325 St.-

e. Levi kammer dieses Landgerichts angeordnete Arre|

\rift beglaubigt: in Höhe von 300 4 in das für den Westergaard 1889

auf dem Grundstücke des Hufners Jens Jensen

1328 M aufzuheben ist. : Flensburg, den 8. März 1889.

Königliches Landgeriht. Strafkammer Ib. acco. Claudius. v. Ablefeld.

eboren am 26. Ok- [68250]

ülhausen, zuleßt in | Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme. au , wohnbast, wegen Fahnenftuwcl, Die dur Urtheil der Stm des me wird, da der Angeshuldigte Waltenspiel des Ver- Landgerichts Meß vom 31. Januar 1889 gegen L bas 104 Es E n am S iee 1866

Str zu Heßdorf, wegen Verleßung der Wehrp ange- ordnung und §. 246 Mil.-Str.-G. Ds. ordnete Vermögensbeschlagnabme ift dur Ute

Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise c ¿chsten Geldstrafe und der Kosten des e vom 18, März 1889 wieder auf

rfahrens auf Höhe von 3000 „G das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Angeschuldigten mit Kaiserlihe Staatsanwaltschaft.

öffentlichung

Meg4, den 20. März 1889, wird die Ver-

orladungen u. dgl.

auf den Namen des Maurermeisters Friedri terselb etragene, in d Rie 75) bele Gombstüt am 17

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