1889 / 81 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Apr 1889 18:00:01 GMT) scan diff

.

Mi Bukarest, Kriegs-Minister

ungsarbeiten ein.

der Be qn e M Tai en n geheimer Sißzung

Die Kammer wird darüber morgen

berathen.

Serbien. Belgrad, 1. April. (W. T. B.) Die Polit. Corresp.“ meldet: die serbishe Regierung Is ent- \hlossen eventuellen Unternehmungen und Versuchen Zanko f f's, die geeignet erscheinen könnten, die freundnahbarlihen Be- ziehungen zu Bulgarien zu stören, entgegenzutreten. Der Staatsrath Vassiljevic habe gestern über seine M is#- L Ua Mas berichtet und dem König Alexander owie den Regenten Briefe der Königin Natalie

überbracht.

Dänemark, Kopenhagen, 1. April. (W. T. B.)

Der König hat, da die Kammern sih über das Budget

nicht einigen konnten, die Regierung ermächtigt, die bestehen-

den Steuern fortzuerheben und die zu einer angemessenen

Führung des Staatshaushalts nothwendigen Ausgaben zu

estreiten, jedo mit der Maßgabe, daß das vorgelegte Budget nicht überschritten werde.

Amerika. Washington, 1. April. (W. T. B.) Die Kriegsschiffe „Alert“, zur Zeit in Honolulu, „Rich- mond“, zur Zeit in Rio de la Plata, und „Adams“, zur

eit in Mare Island, haben Befehl erhalten, sich nah amoa zu begeben.

Zeitungsstimmen.

Zur Feier der Einweihung der Denkmäler des Reichs- kanzlers Fürsten Bismarck und des E, Grafen von Moltke, welche vorgestern in Stuttgart stattfand, schreibt der „Schwäbische Merkur“:

ie große Zeit der Gründung und Einigung des mächtigen deutschen Reis liegt hinter uns. Unter den vielen hohen Heldengestalten, deren Ramen aufs Inniaste verknüpft sind mit dem erhabenen Werke, bat der Tod reiche Ernte gehalten. Wir mußten einen Kaiser Wil- helm verlieren, mußten seinen reckenhaften Sohn dahinsinken sehen; so Viele, welhe ihrem Kaiser und König in der Ausführung des großen Werks beigestanden und an dem Ausbau des Reichs thätig mitgewirkt haben, deckt jeßt das Grab, und nur wenige der Führer von 1870 im Rath und im Felde sind uns geblieben. Aber noch dürfen wir ein Heldenpaar unter uns wirken sehen, dessen Ruhm und Verdienst weit über die Grenzen unseres Vaterlandes strahlen und dessen unermüdliche Thâtigkeit und nimmer ruhende Gewiss R in der Pflichterfüllung uns stets aufs Neue mit Bewunderung erfüllen. Noch leben Moltke und Bismarck! Was alles hat diesen Männern das Deutsche Reich L verdanken? Sie sind in dem Bewußtsein, einer großen gerechten Sache naczustreben, der Eine unbekümmert um Verkennung, Miß- trauen und grimmigste Anfeindung, der Andere, in stiller verborgener Emsigkeit nur auf die Arbeit fsehend, ruhig und siher Schritt für Schritt auf ihr Ziel zugegangen; nach jedem einzelnen Erfolge lautete der e „noch lange nicht genug!“ Jhre Maß regeln, die sie zu Friedenszeiten getroffen, erfuhren mehrmals {were und gewaltige Proben; aber wenn sich dieselben im Kriege bewährt hatten, so boten diese Männer ohne Ruhe und Rast

am brachte G ER O s e

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Deputirtenkammer eine Kreditforderun von 15 e

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im Frieden wieder Alles uh um die Kraft Deutschlands soweit

M ee wieder i aaen Pre war. ; war r sie noch lange nicht genug. Erst ein Theil der Aufgabe war erfüllt. Es galt, us den inneren Bau des neuen Reis aufzufü und dez Bestande des Reichs Sicherheit für die Zukunft zu verleihen. Statt - der wo [verdienten Rube zu p egen, blieben diese beiden Helden in treuester Pflicht- erfüllung auf dem ihnen von ihrem Kaiser anvertrauten Plape, der Kriegsmann half auch im Frieden als Volksvertreter dem taats- mann, und so sehen wir sie heute noch in edelster Aufopferung vereint arbeiten und sorgen. Wird von Seiten des deutschen Volks solchen edlen Männern der ibnen gebührende Dank, die. schuldige Achtung und Liebe entgegengenca Ge Lassen wir Vergaugenes vergangen sein ; der morgite ag in Stuttgart, an wélchem die Marmorbilder Bismarck's und Moltke’s zum erften Mal ohne Hülle erglänzen werden, wird Ant- wort auf diese Frage geben. Von nun an werden diese beiden Heldenbilder tnter uns stehen, zurückerinnernd an alte, große Zeiten, mahnend an die edelsten deutshen Tugenden, die in diesen Männern verkörpert sind: Tapferkeit, Treue und Wahrhaftigkeit.

Die „Deutsche volkswirthschaftlihe Cor- respondenz“ bemerkt über die Lage, welche im Jahre 1892, bei dem Aufhören fast sämmtlicher Handelsverträge

eintreten wird: | Das Deutsche Reih wird ten bis zum Jahre 1892 und mit so weit mit vollkommener

demselben zu fassenden Entschließungen Ruhe entgegensehen können, als seine handelspolitisce Lage genau eben so frei sein wird als diejenige irgend eines andern Landes, und unser autonomer Tarif die , geeignete Grundlage unserer zukünftigen internationalen Verkehrsbeziehungen bilden wird. Kann man aber auch nach dieser Seite hin vollkommen beruhigt in die Pre [uet so wird doch die Kraft unserer handelspolitisLen Diplomatie wesentlich auch davon Ea werden, ob sie eine imposante Reichstagsmebrheit für die nationale Wirt1h- C Deutschlands hinter sich hat, oder ob es dem frei- ändlerishen Radikalismus gelingt, Einfluß auf die wirthscafts- politischen EntiGllezungen des Reichétages zu gewinnen. Hierfür werden die nächsten Reichstagswahlen aus\hlagge L'nd sein, und zweifelsohne baben die {hon jeßt bemerkbaren gewaltsamen An- \trengungen der Freihandelspartei für diese vermut lih noch fast ein Jahr ausstehenden Wahlen auch diesen hier berührten Umstand îim Auge. Für unsere handelspolitishe Stellung in und zu dem Jahre 1892 sind also die Reichstagswahlcn von 1890 mit ent- \cheidend, und die im Erwerbsleben stehenden Interessentenkreise En si \hon jeut daran erinnern, daß die dann auf dem Spiele \tehen- den Interessen der Mühen und Opser werth sind. Vor Allem aber sollte man eine erhöhte Thätigkeit entwickeln, um für den um die nächsten Reichstagswahlen entbrennenden wirth\{aftspolitishen Preß- kampf nach jeder Richtung hin genügend gerüstet zu sein. Es handelt si um mehr, als um Erlangung eîner gewünschten oder um Besei- tigung einer drückend empfundenen Tarifposition, deshalb mögen namentli unsere Großindustriellen ihr Pulver trocken halten.

b d ärk ju en und zu stärken,

Amtlide Nachrihten des Reichs - Versicherungs- amts. Nr. 7. Inhalt: 1. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, be- treffend die Festsebung des Betrages der auf die Gemeinden, bezichungsweise weiteren Kommunalvertände umzulegenden Ver- waltungskosten der Versihherungsanstalten der Baugewerks-Berufs- ha aid bats Vom 23. März 1889, Rundschreiben an die orstände der gewerblichen Berufsgenossenschaften, betreffend den von den Krankenkassen in der Zeit von der fünften bis zur dreizehnten Woche nah dem Unfall zu leistenden Mehrbetrag an Krankengeld.

Vom 11. März 1889. R.-V.-A. I. 4399. Rekurtentsheid ungen.

- Bescheide und Beschlüsse.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Im Verlage der Pan Buchhandlung zu Hannover inen soeben eine „Zusammenstellung der wichtigsten militärischen Bestimmungen für den aus dem aktiven Dienst ena ean Beurlaubtenstand sowie für Erlan reserve, Landsturm und Invalide, nebst Anleitung zur Ab- fassung militärisher Meldungen und Gesuche, bearbeitet auf Grund der neuesten Ds und Gesetze® (Preis 50 Z). Das kleine Werkchen in Taschenbuchform dürfte den im Titel bezeichneten Inter- essenten als Rathgeber willkommen sein.

Von dem in Carl Heymann's Verlag in Berlin erscheinenden „Archiv für bürgerlihes Recht mit Einschluß des ar herausgegeben von Professor Dr. Kobler und

mtsrihter Ring in Berlin, ist jeßt das Schlußheft des T Bandes ur Ausgabe gelangt Unter den Beiträgen des Hefts i} besonders eahtenswerth eine Arbeit des MelGgeri tis rae Dr. Bähr, über „Das eheliche Güterrecht des bürgerlichen Gesepbuches*, in welcher der Verfasser den interessanten Versu macht, dem betreffenden Theil des Entwurfs einen neuen Entwurf gegenüberzustellen.

Von dem von Ferdinand Avenarius herausgegebenen „Kun st - wart“, Rundschau über alle Gebiete des Schönen, ist das 12, Stüd erschienen. In demselben wirft Wolfgang Kirbbach die Frage auf; „Was is Hellmalerei ?°* Er legt in diesem Aufsay dar, daß viele Werke unserer modernen Maler für Plein air-Malereien gehalten werden, ohne es N zu sein. Nur zu oft würden Bilder für Werke der Hellluftmalerei angesehen, in denen davon gar keine Rede sei, oft seien es Bilder, welhe mit Kreide untergrundet waren, wie das die Franzosen und Holländer in den leßten Jahr- zehnten vorwiegend thun, Die Bilder erhalten dadurch ein trockenes, mehliges Ansehen; das Oel kommt nicht zu jener fettigen, vollsaftigen Wirkung, wel che es eigentlich von Rehtswegen erzeugen sollte, \fondern eine Art bunttrockenen Staubes scheint die eigentliche Lebenskraft der Oelfarbe zu dämpfen. Die Künstler wenden nichtsdestoweniger das Mauren gern an aus Gründen der Haltbarkeit. Jedenfalls ist das Verfahren wenig geeignet, eine so recht üppige, vollsaftige Luft- und Licht- empfindung im Beschauer wachzurufen, Der Verfasser des Aussatzes geht des Näheren auf die Eigenthümlichkeit der Helllichtmalerei ein und wird mit seinen Ausführungen sicherlih in Künstlerkreisen Interesse erregen. In dem „Sprechsaal“ der uns vorliegenden Num- mer wird von C. Alderti und C. Mario auf den von Ersterem \. Z. veröffentlichten Aufjaß: „Was erwartet die deutsche Kunst von Kaiser Wilhelm 11.“ eingegangen und die gegenseitige Ansicht über den Werth desselben dargelegt. In der Rundschau wird die in den Preußischen Jahrbüchern betr. des deutschen Sprachvereins veröffentlichte Grklärung des Näheren erörtert. In dem Abschuitt „Musik“ wird das Ver- hältniß der Musik jer Dichtkunst besprohen. Die Berliner Museen finden in der Abtheilung „bildende Künste“ verdiente Würdigung. In der Rubrik „Vom Tage“ finden si eingehende Besprehungen neu erschienener lUiterarisher Erzeugnisse und literarische Notizen, desgleichen in den „Mittheilungen aus der Bücherei*. „Der Kunstwart“ erscheint im ersten und dritten Viertel jedes Monats, Derselbe kostet viertel- jährlich 22, balbjährig 5, ganzjährig 10 4 Der Kunstwartverlag bat Einbanddecken herstellen lassen, die in heller und dunkler Aus- führung zu haben sind und si auf 2 f für das Stück stellen.

Die französische Akademie hat in ihrer Sipung vom 98. März für das zweite Quartal diescs Jahres den Herzog von Aumale zum Direktor und den Admiral Jurien de laGravière zum Kanzler gewählt.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

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vom 1. April 1889,

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vom 2. April 1889, Morgens.

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Donnerstag: Die wilde Jagd

Stationen. Wind. Wetter. S tationen.

in ® Celsius '

Temperatur | 59C.=4%R.,.'

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Bar. auf0 Gr. u. d. Meeres\p red. in Millim.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeresfp. red. in Millim.

Freitag : 29. Abonnements- Acosta.

Wind. Wetter.

Temperatur in ° Celsius

G. = R,

Tessing - Theater.

Clémenceau.

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bedeckt halb bed. bedeckt Regen bed.

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Mullaghmore | Aberdeen . . | Christiansund |

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Stockbolm .

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Regen wolkig Dunst Dunst bededckt

Lretag : nfang 7 Uhr.

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wolkig bedeckt wolkig wolkig!) wolkig?) bedeckt bedeckt bedeckt3)

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wolkig um 338. Male:

bedeckt Schnee bedeck14) bede) wolkig Regen Regen bedeckt

menthal. Musik von C. A. 7 Uhr.

Donnerstag: Frau Venus. In Vorbereitung: Excelfior.

759 758

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1) Naúts Reif.

UVebersiht der Witterung.

Ein Minimum unter 743 mm liegt über dem norwegishen Meere, einen Ausläufer nach den dä- nischen Inseln entsendend. Am höchsten über 769 mm ift der Luftdruck weftlich von Irland. Bei \{chwather südlicher bis westliher Luftbewegung ift das Wetter über Central-Europa trübe und vielfa regnerisch. Die Temperatur hat si dur&s{nittlih wenig geändert. Im oftdeutsGen Küstengebiet berrsdt noch leiter Froft. Tammerfors meldet minus 15 Grad. Deuts@e Seewarte.

Schnee.

fallen.

E Kreuz. Oper in 2 Akten von Ignay Brüll. Dichtung nah dem Französishen von H.

Tanz von Paul Taglioni. Tanz. Anfang 7 Uhr.

Theater - Anzeigeu.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern- baus. 87. Vorstellung. Rienzi, der Letzte der Tribunen. ße tragishe Oper in 5 Akten von

Ballet von Paul Taglioni. An-

Sgauspielhaus. 90. Vorstell: Die Journa- s, E Ties revtag. LaT: Opernhaus. 88. Vorstellung. Die , Vaterländis es Drama in 4 Akten von

Ernst von Wildenbruch. ang 7 Ubr. Schauspielhaus. 91. Vorstellung. Das goldene

Meosenthal.

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Flacens

766 To5

1) Früh Swnee. 3) Nachts Schnee.

Uebersicht der Witterung.

Eine Zone niedrigen Luftdrucks erstreckt \sich von Südnorwegen nah der Balkan-Halbinsel ; ein baro- metrisches Marimum liegt westlich von Irland. Veber Central-Curopa ift das Wetter veränderlih und außer- in den öftlihen Gebietstheilen, kälter. In Deutschland sind allenthalben Niederschläge ge-

Deutsches Theater. Mittwoch: Der Pfarrer

eld.

ag: Weh' dem, der lügt! Freitag: Zum 1. M matishes Gediht von Carmen Sylva. ling im Winter.

Zwei Taube.

halb bed.

Regen Mittwoch :

länzender Aus\tattung

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Operette in 2 Akten von von A. Sulivan. Anlaug 7 Uhr. Donnerstag: Der Mikado.

2) Abends und Nachts Regen. 4). Nachts Regen. *) Nackts

Residenz-Theater. Firma Rondinot. Familles.) Schwank in 3 Valabrègue. Vorher :

Zabel. Anfang 74 Uhr DeutschGe Seewarte.

Kroll's Theater.

S. von

Hierauf : | Francesco D'Andrade )

siellen.

Dämmerung. Dra- Hierauf : Quintus Horatius

ale:

Donnerstag u. folgende Tage:

orstellung.

Mittwoch: Der Fall Schauspiel in 5 Akten von A.

Wallner-Theater. Mittwoh: Zum Besten des

Vereins „Berliner Presse“ zum 4, Male: sStue Ferdinand. Schwank in 4 Akten von Carl ufs.

Donnerstag u. folgende Tage: Der schöne Fer-

Pictoria-Theater. Kleine Preise. Mittwoch: Frau Venus. ärhen mit Gesang und großem Ballet in 5 Akten und 15 Bildern von E. Pasqué n O. aida.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Zum 118. Male:

lin deutscher er Mikado, oder: Ein Tag in Titipu. W, S. Gilbert.

Mittwoch: (La Sécurité des Akten von Albin Ein Abeud in Sorrent. Lustspiel in 1 Akt von Iwan Turgenjew, für die deutshe Bühne überseßt und bearbeitet von Eugen

Donnerstag u. folgende Tage: Dieselbe Vorstellung.

Donnerstag: Lucia von

Lammermoor. (Lucia: Sara. Isabella Savicher (erstes Auftreten). Edgardo : Luigi Ravelli. Asthon:

Billets à 7, 5, 4, 3 #, Entrée à 1 4 sind vorher u haben an der Kasse und den bekannten Verkaufs-

Belle- Alliance-Theater. Mittwoh: 12. Male: Vaterfreuden. Volksftück mit Gesang in 4 Akten (5 Bildern) von Paul Born und B hard Willers. Musik von Franz Roth. Im 3. Akt: Bonivard- Parodie. Clemenceau-Parodie. 2 Æ, Sperrsiß 2,50 A Anfang 74 Uhr. Vaterfreuden.

Berliner Theater. Mittwoh: Bruder Hans. Central-Theater. Mittwoh: Größter Erfolg

des Central- Theaters: Zum 7. Male: Leute von heute. Novität! Gesangsposse in 4 Akten von F. Kren und F. Brentano. Couplets von Alfred Bender. Musik von G. Steffens. Anfang 74 Uhr.

Donnerstag: Zum 8. Male: Leute von heute.

Uriel

Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72. Mittwoch: Zum 70. Male: Die junge Garde.

Donnerstag: Der Fall Clémenceau. Sn oNe in 4 Akten von Ed. Jacobson und Der Fall Clémenceau. e

op. Ely. Die Gesangstexrte theilweise von Gust. Görß. Musik von Fr. Roth. Anfang 7# Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Coucert-Haus, Leipzigeritr. 48 (früher Bilse).

Mittwoch, Abends 7 Uhr: Concert des Kapell- meisters Hrn. Karl Meyder. IX. Concert der Preis- aus\chreibung der Direktion des Boner anes, Dritter Preis der Suite mit dem Motto: „Altes und Neues“, unter Direktion des Componisten Hutschenruyter.

Donnerstag: Gesellshafts-Abend. Anfang 7 Uhr. F

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl, Antonie Winters mit Hrn. Second- Lieutenant Bernh. Thelemann (Düsseldorf). Frl. Helene Laqua mit Hrn. Dr. med. Karl Hampel (Grottkau—Striegau). Frl. Frieda Gaudliy mit Hrn. Georg Müblig (Domäne Wehlau—Lindenau). Fre Margarete Magdolf mit Hrn. Magistr.-Afsesior Karl Boll (Berlin). Frl. - Elise Thun mit Hrn. Ernst Müller (Berlin—Breslau).

Verehelicht: Hr. Gustav Perzina mit Frau Margarete Kurz (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Maurermeister P. Raaz (Berlin). Hrn. Dr. Krukenberg (Bonn). Hrn. C. Petermann (Leopoldshall). D eneral-Direktor Paul Barnewitz (Neudeck

S Hrn. Max Smidt (Chemniß). Eine Tochter: Hrn. Rittergutsbesißer Beck (Körnitz). Hrn. Prediger Depner (Mohrungen).

Gestorben: Hr. Major a. D. Walter von Bonin (Warmbrunn). Hr. Postsekretär Max Faust- mann (Berlin). Frau Rehnungs-Rath Pleßner, g Wutke (Trebniß). Hr. Ger.-Reserendar

tto Göldner (Zobten a. Berge). Frau Di- rektor Emilie Kerber, geb. Welz (Breslau). D Pastor emer. Friedr. Gust. Rost (Borns- orf),

Der

Modernes

Blu- Anfang

Mit neuer Gyrie, :

urleste Musik

Zum 5. Male:

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlag: Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr, 32.

Neun Beilagen

(einshließlich Börsen-Beilage), und die Aar pen gue zu Nr. 5 des öffent- Parquet | lichen M uaeigere (Kommanditgesellschaften auf Uhr Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 25. bis 30. März 1889.

Zum

ern»

/ zum Deutschen Reichs-Anzei

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Erfte Beilage

Berlin, Dienstag, den 2. April

ger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

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Königreich Preußen. Privilegium

wegen Ausgabe von fünfmalhunderttausend Mark vier- prozentiger Vorzugs- Anleihescheine der Neuhaldens- }1 leber Eisenbahn-Gesellschaft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c, Nachdem von der Neuhaldentleber Cisenbahu-Gesell- aft darauf angetragen ist, ihr behufs Deckung der bei Aus- übrung ihrer Bahn gegen den ursprünglichen Kostenanschlag entstan- denen Mehrausgaben, sowie behufs Vervollständigung der Stations- anlagen und Betriebsmittel die Aufnahme einer vierprozentigen Anleihe im Betrage von 500 000 #6 durch Aus abe auf den Inhaber lautender Anleihescheine zu gestatten, ‘wollen Wir in Gemäßheit des §, 2 dés Geseyes vom 17. Juni 1833 (Gesez-Samml. S. 75) durch egenwärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung zur Ausgabe jener Anleihescheine unter den folgenden Bedingungen

theilen : ertheilen 81

Die bis zur Höhe von 500 000 M auszugebenden Anleihescheine

werden nah dem beiliegenden Muster A unter der Bezeichnung : „Vierprozentige Vorzugs - Anleihescheine der Neuhaldensleber

Eisenbahn-Gesellschaft, Ausgabe von 1889“ j in Stücken zu 1000 4 unter fortlaufenden Nummern von 1 bis 500 ausgefertigt. L, i

Auf der Rückseite der Anleihescheine wird dieses Privilegium ab- gedruckt, Dieselben werden mit der eigenhändigen oder facsimilirten Ünterschrift des Vorsitzenden des Aufsichtsraths und des Vorstandes der Neuhaldensleber Cisenbahn - Gesellschaft versehen und von einem Beamten der leßteren eigenhändig unterzeichnet.

Die für diese Anleihescheine nah dem ferner anliegenden Muster B auszufertigenden Zinsscheine sowie die Anweisungen zur Abhebung neuer Zinsscheine nach Muster C werden in gleicher Weise ausge- fertigt. Die erste Rethe der Zinsscheine für zehn Jahre nebst Zins- \chein-Anweisung wird den Anleihe\scheinen beigegeben. :

Beim Ablauf des ersten und jedes folgenden zehnjährigen Zeit- raums werden nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung für anderweite zehn Jahre neue Zinsscheine und Zins\chein-Anweisungen ausgereicht. Die Ausreichung erfolgt an den Me der Zins- \chein-Anweisung, durch deren Rückgabe zugleich der Empfang der neuen Zinsscheine bescheinigt wird, sofern niht vorher dagegen von dem Inhaber des Anleihesheins unter Vorlage desfelben bei dem Vorstand der Gesellschaft \chriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Fall eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreihung der neuen Zinsscheine an den Inhaber des Anléihesheins. /

Werden Zinsschein-Anweisungen nit innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Erhebung der neuen Zinsscheine benußt, so erfolgt die Ausgabe der neuen Zinsscheine und der Zinsschein- Anweisung nur an-die Inhaber I RNONODS

Der Nennwerth der Anleihescheine wird mit jährlih vier vom

undert verzinst. Die Zinsen werden halbjährlih vom 1. April und

, Oktober jedes Jahres ab ausbezahlt. Zinsen, deren Erhebung

innerhalb vier Jahren von den in den betreffenden Zinsscheinen be-

stimmten eus an nicht geschehen ist, verfallen der Betriebs- Krankenkasse der Gesellschaft.

Die Inhaber der Anleihescheine sind auf Höbe der darin ver- \chriebenen Kapitalbetrage und der dafür nah §,/2 zu zahlenden insen Gläubiger der Neuhaldensleber Eisenbahn-Gesellschaft. Sie aben in dieser Eigenschaft vor den íInhabern der Stammaktien Litt. A und B ein unbedingtes O

Die Anleihescheine unterliegen vom Jahre 1890 ab der L wozu jährli ein halbes Prozent des Nennwerths der Anleihe sowie die auf die getilgten Anleihescheine fallenden ersparten Zinsen ver- wendet werden. Die Tilgung wird dur Ausloosung bewirkt.

Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, vom Jahre 1896 ab eine Ger als die im Eingange dieses Paragraphen bezeichnete Tilgung vorzunehmen und dieselbe dadur zu beshleunigen, wie au nah dem Jahre 1896 zu jeder Zeit sämmtliche nleihesheine durch öffentliche Blôtter mit sech8monatliher Frist zu kündigen. In beiden Fällen bedarf es der Genehmigung der Staatsregierung. E

Die Einlösung sowohl der ausgeloosten als au der gekündigten Anleibescheine erfolgt mit 3 9% über dem Nennwerthe. i

Die Ausloosung findet zuerst im Jahre 1890 und sodann all- jährli statt und die Einlösung der hiernah zur Rückzahlung ge- langenden Anleihescheine erfolgt vom 1. April des näcstfolgenden Jahres ab, zuerst also im Iahre 1891. Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem Eisenbahn-Kommissariat alljährlich Nachweis

geführt.

R

Die Ausloosung der alliäbrlth zu tilgenden Anleihescheine erfolgt alljährlich inden Monaten Juli bis September am Siye des Vor- standes der Gesellschaft in Gegenwart desselben und eines Notars. Die Zeit der bezüglihen Verhandlung, zu welcher den Inhabern der Sf ikeiveine der Zutritt freisteht, ist 14 Tage vorher dur einmalige Bekanntmachung in den im §. 11 erwähnten Blättern zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

8. 6.

Die Nummern der ausgeloosten Anleihesheine werden binnen 14 Tagen na der Ausloosung ôffentlih bekannt gemact. Die Ein- lösung derselben erfolgt von dem im 8. 4 bezeichneten Tage ab bei der Gesellshaftskasse in Neuhaldensleben an die Vorzeiger der betref- fenden Anleihescheine gegen Auslieferung derselben und der dazu gehöô-

_rigen, noch nit fälligen Zinsscheine. 2 erden die noch nit fälligen Zinsscheine nit mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden an dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Zinsscheine ver- wendet, sobald dieselben zur Zahlung vor ezeigt werden.

Jm Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Ber- zinsung jedes Anleihesceins mit dem 31. März des auf die Aus- loosung und die bezügliche Bekanntmachung folgenden Jahres.

Die in Folge der Ausloosung eingelösten nleihescheine werden unter Beachtung der oben wegen der Ausloosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die in Folge einer all-

emeinen Kündigung ihrerseits oder in Folge der üdforderung Seitens der Gläubiger (efr. §. 9) eingelösten Anleibescheine wieder

ausgeben darf.

8. 7.

Die Nummern der gut Rühzahlung fälligen, zur Einlösung nit rechtzeitig vorgelegten Anleihescheine werden während der

ehn Jahre nah dem Fälligkeitstermin jährlih einmal von dem Vor- fande der Gesellschaft behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Gehen sie dessenungeachtet nicht späte tens binnen Jahres3- frist nach dem lehten öffentlihen Aufruf zur Rückzahlung ein, so er- ischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschastêvermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Anleihe- \cheine von dem Geseli\Galtzorftante einmal affentlis bekannt ge: macht wird. Obgleich biernah aus der leihen Anleihescheinen keinerlei Verpflichtungen sür die GUGLS in äterer eit abgeleitet werden können, 1s eht doh der Generalversammlung der ellschast

die gänzliche':oder theilweise Einlösung derselben aus Billigkeitsrüd- sichten zu beschließen.

nächsten *

, 8. Die Kraftloserklärung anactlid verlorener oder vernichteter An-

leihesheine erfolgt im Wege des Aufgebots na gebot von Privaturkunden geltenden g ie demgemäß für kraftlos sonst unbrauchbar gewordene, l tende Anleihesheine werden auf Kosten des Empfängers neue

zu verni Tis ausgefertigt.

Anleihes

ch den für das Auf- eßlihen Bestimmungen. Für erklärten sowie auch für jertisene oder an die Gesellschaft zurückgelieserte und

Dagegen können angeblih verlorene oder

vernihtete Zins\heine und Zins\chein-Anweisungen weder aufgeboten,

noch füc kraftlos erklärt werden. Es soll jedo den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf

Demjeuigen, welcher der Br lbrunasfrist

(I. 9) bei dem Vorstande anmeldet und den ftattgehavien Besiß

aubhaft darthut, nah Ablauf der Verjährungsfr

st der Betrag

der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zinsscheine gegen Empfangöbescheinigung ausgezahlt werden.

Die Inhaber der Anleihescheine ‘sind nicht befugt, die Rückzahlung

der darin vershriebenen Beträge anders als nah

Maßgabe der im

8. 4 enthaltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn

a. daß fällige

ins\cheine, ungeahtet solche zur Einlösung vor-

gezeigt worden, länger als drei Monate unberichtigt bleiben ;

b, daß

der Betrieb der Bahn durch

Schuld der Gesellschaft

länger als sechs Monate ganz aufhört; i e, daß die im §. 4 estgesezte Tilgung der Anleihescheine nicht innegebalten wird.

Jn den Fällen zu a und þ kann das Kapitol an demselben Tage,

an welhem einer dieser Fälle

eintritt, zurückgefordert werden, in

zen 1 zu e ist dagegen eine dreimonatlihe Kündigungsfrist zu eobaten. | Das Recht der Zurückforderung dauert in dem pre zu a bis zur Einlösun e

Wiederherstellu digung in dem die Zahlung der Tilgun

B E Sa BdA 4 A der betreffenden Zinsscheine, in dem Falle zu b bis zur nag des unterbrochenen Betriebes, das Recht der Kün- Falle zu e drei Monate von dem Tage ab, an welhem sfumme hätte erfolgen sollen. Die Kün-

digung verliert indessen ihre rechtlihe Wirkung, wenn die Gesellschaft

die nit eingehaltene längstens dreier

Tilgung nachholt und zu dem Ende binnen Monate nach ecfolgter Kündigung die Einlösung der

zurückzuzahlenden Anleihescheine “5 Piat bewirkt.

__ Zur Sicherung der Verzinsung ‘und Tilgung der Schuld wird festgeseyt und verordnet : : / die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Anleihe-

scheine geht der Zahlung von Dividenden an die sellschaft vor,

Aktionäre der Ge-

b. bis zur Tilgung der Anleihescheine darf die Gesellschaft keine

zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen verkaufen.

Bahn nicht

und

auf an das Reih oder den Staat oder an richtung von Post-,

Dies

Grundftüdcke bezieht ih jedoch nicht auf die außerhalb der Bahnhöfe befindlihen Grundftücke, auch welhe innerhalb der Baklnhôfe etwa Gemeinden zur Er- oder steuerlihen Ein-

der

solche, Telegraphen-, Polizei-

richtungen oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten. Für den Fall, DOR liner Gerichte einen Nahweis

darüber erfordern sollten, ob ein

rundstück zur Eisenbahn oder zu

den Bahnhöfen erforderlich sei oder niht, genügt eine Bescheinigung des Eisenbahn-Kommiffariats.

Die vorstehend unter b erlaffene Bestimmun diejenigen Anleihescheine nicht beziehen, die, zur

soll fi jedoch auf üdzahlung fällig er-

flärt, nit innerhalb sech8 Monaten nach Verfall zur Einlösung vor-

gelegt werden.

11

S. 11. Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt-

machungen müssen im „Deutschen Reichs- und Staats-Anzeiger“, in der „Magdeburger Zeitung“

Preußischen

und in dem

„Neuhaldensleber Wochenblatt“ abgedruckt werden...

Zu Urkund dessen Allerhöchsteigenhändi fiegel ausfertigen la

haben Wir das gegenwärtige Privilegium vollzogen und unter Unserem Königlichen In- en, ohne jedoch dadurch den Inhabern der An-

leibescheine ihre Befriedigung von Seiten des Staats zu gewährleisten oder Rechten Dritter vorzugretsen.

Das gegenwärtige

Privilegium is durch das Amtsblatt der

Regierung zu Magdeburg bekannt zu machen, und eine Anzeige dav on, daß dies geschehen, in die Gele aufzunehmen.

Gegeben Berlin, den 11. (L. 8.

Muster A.

Inhaber dieses Anleihescheines hat auf

är; 1889, Wilhelm R. _ von Mayba. von SHolz.

Vierprozentiger Borango eme eschein

er Neuhaldens[leber Eisenbahn-Gesellschaft, Aen von 1889, r

über 1000 Mark.

ôße von ein Tausend

Mark? Antheil an der in Gemäßheit des umftehend abgedruckten Aller- höchsten Privilegiums aufgenommenen Anleihe von 500 000 Mark der Neubaldensleber Eisenbahn-Gefellschaft.

Neuhaldensleben, den . . ten

Der Aufsichtsratb.

Unterf chrift. (eigenhändig oder facsimilirt.)

(Trockener Unters Stempel.) (eigenhändig oder _facfimilirt.) Ausgefertigt: (Unterschrift eigenhändig.)

Diesem Anleihesheine sind 20 Zinsscheine 1. Reihe für die 10 Jahre vom 186... ¿0 mit Zins\chein-Anweisung beigegeben.

Muster B.

M

3 Zinsschein 1. Reihe

p halb N a

in über 1000 Mark bei unferer

Neubaldensleben E E Der Aufsichtsrath.

igeihindi der

i B dem : z vierprozentigen Vorzugs-Anleihescheine

der Neuhaldensleber Eisenbahn-Gesellschaft,

Ausgabe von 1889,

Inhaber dieses hat vom 1. April (1. Oktober) 18 . . ab die jährlichen Zinsen für die Zeit

V R Ci G A h . . auf den obengenannten Vorzugs-Anleihße- fellfcaftskafse zu erheben E N 2 den . . ten 1889. ldensleder Eisenbahn-Gesellschaft. Unterschrift.

Sre) (eigenhändig oder Uet)

Audgchatg (Unterschrift eigenhändig.)

Musfter C. Anweisung zur Cor eno neuer Zinsscheine

r den vierprozentigen Vorzugs-Anleiheschetn der Neuhaldensleber Cisenbahn - Gesellschaft. Ausgabe von 1889,

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung bei unserer Gesellschaftskasse die folgende Reihe von 20 Stück Zinssheinen zum vorbezeichneten Vorzugs-Anleiheshein der Neuhaldensleber Eisenbahn- Gesellschaft. sofern nicht von dem Inhaber des Anleihesheins g diese Ausreichung Widerspruch erhoben is, Im Fall eines sciden Widerspruhs oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreihung der Zinsscheine an den Snhaber des Anleihescheins. Neuhaldensleben, den . . ten Die Neuhaldensleber Eisenbahn-Gesellschaft. Der Aufsichtsrath, Der Vorstand. Unterschrift. Trockener Unterschrift. (eigenhändig oder tempel.) (eigenhändig oder facsimilirt ) acsimilirt.)

Autgefertig : (Unterschrift eigenhändig.)

de

Auf den Bericht vom 10. März d. J. will Jh dem an- liegenden, in Folge des Beschlusses des 61. Kommunal- Landtages der Kurmark vom 22. Januar d. x, aufgestellten

XVIT, Nachtrage zu dem revidirten Reglement der

Land-Feuer-Sozietät für die Kurmark und die Nieder-

lausit vom 15. Januar 1855 (Ges.-Samml. S. 73) hierdurh Meine Genehmigung ertheilen.

Berlin, den 18. März 1889.

Wilhelm, Herr furth. An den Minister des Jnnern.

XVIE Nathtrag

zum revidirten Reglement der Land-Feuer-Sozietät für die Kurmark

Brandenburg (mit Aus\{luß der Altmark), für das Markgrafthum

Niederlausitz und die Distrikte Jüterbog und Belzig vom 15. Januar 1855 (Gesez-Sammlung von 1855 Seite 73—132).

Vergleiche Allerhöchsten Erlaß vom 18. Fuli 13856 (Gesey- Sammlung Seite 722). :

Vergleiche Allerhöchsten Erlaß vom 13, Februar 1865 (Gesetz Sammlung Seite 94). E l | :

Vergleihe Allerhöhsten Erlaß vom 24. Mai 1369 (Gesey- Sammlung Seite 774). :

Nergleihe Allerhö#sten Eclaß vom 6. Juli 1870 (Gesey- Sammlung Seite 438). s

Vergleiche Allerhöchften E vom 20. März; 1874 (Amtsblatt der Regierung zu Potsdam/Fr a. O. vom 24./22. April 1874).

Pergleihe Allerhöchsten Erlaß vom 5. März 1875 (Amtsblatt der Regierung zu Potsdam/Frankfurt a. D. vom 2./7. April 1875).

Vergleiche Allerhöhsten Erlaß vom 10. April 1876 (Amtsblatt der Regierung zu Potsdam/Frankfurt a. D. vom 26./17. Mai 1876).

Vergleiche Allerhöchften Erlaß vom 9. April 1877 (Amitskblatt der Regierung zu Potsdam/Frankfurt a. O. vom 11./9. Mai 1877).

Nergleihe Allerhöch{sten Erlaß vom 6. Mai 1878 (Amtsblatt Me Es zu Potsdam/Franffurt a. O. vom 31. Mai/5. Juni

).

Vergleiche Reskript des Ministers des Innern vom 20. Funi 1879 (Amtsblatt der Regierung zu Potsdam Frankfurt a. D. vom 1. Auguft/30. Juli 1879). 5 :

Nergleihe Allerhöbsten Erlaß vom 21. Juli 1879 (Amtsblatt der Regierung zu Potsdam/Frankfurt a. O. vom 29./27. Auguft 1879).

Vergleiche Allerhöchsten Erlaß vom 19. Mätz 1880 (Amtsblatt der Regierung zu Potédam/Frankfurt a. O. vom 23. April/5. Mai 1880).

Vergleiche Allerhöchften Erlaß vom _5. April 1882 (Amtsblatt der Regierung zu Potédam/Frankfurt a. O. vom 5/3. Max 1382.

Vergleiche Allerhöchften Erlaß vom 23. April 1883 (Amtsblatt der Regierung zu Potsdam/Frankfurt a. D. vom 25 /23. Mai 1883).

Vergleiche Allerböchsten Erlaß vom 25. März 1885 (Amtsblatt zu Potsdam/Frankfurt a. O. vom 1. Mai/29. April 1885).

Vergleiche Allerhöchsten Erlaß vom 18. April 1887 (Amtsélatt der Regierung zu Potsdam/Frankfurt a. O. vom 27./25. Mai 1887).

Die S. 124 und 148 werden abgeändert und lauten fortan wie folgt: 8. 124.

Ift die 25\bülfe bei Bränden, dur welche die Sozietät nit, oder zemeinschaftlié mit anderen Verficherungsgefell haften betroffen wurde, geleistet, fo können die reglementzmäßigen Prämien fur dre 25h» geräthe, je nach Lage des Falles, vom General-Direftor herabgeiett, oder au ganz versagt werden.

S, 148. :

Deklarationen, Eegänumgee und Abänderungen dre?es Reglements, welche der Kommunal-Landtag beschließen folltz, bedürfen, soweit ne die in den S. 8 bis 147 enthaltenen Verwaltungëvorschriften be» treffen, der Genehmigung des Ober-Präfidenten und der Bekannt» macung dur die Amtsblätter der Provinz, im Uebrigen der landes- berrlichen Genehmigung.

der Regterung

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. April. Jm weiteren Verlauj der gestrigen (49.) Sigung des Reihstages wurde die zweite Berathung des Gesegentwurfs, betreffend die Alters und Juvalidenverfiherung, ortgeegl. 0

Nach §. 4 sollen in Betrieben des Reichs, der Einzelstaaten und der Kommunalverbände von der Verfiche- rungspfliht entbunden fein, wenn für fie Kassen bestehen oder errihtet werden, die ihnen eine dem vorliegenden Gefes sp! Fürjorge n und in Bezug aus leistung 2. von dem mehr verlangen, als das

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