1889 / 83 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Apr 1889 18:00:01 GMT) scan diff

des Bau- und See-

, die ins Ausland werden können, wenn sie die

von den analogen Bestimm bei GUSLE

nur

Staatss a

___Ab aer

daß Ausländer dus

Die Höhe die und rate Pei

erte die Konservativen verträten aud bei irbeitgeber sei es , baares Get u geben, als sei das umgek

der Beschäftig t verloren, ehe neue Arbeit den Reichstag be bewenden zu lassen. sich durch eine nur als Ausnah

exeien komme oft der e nit zur Ermittelung, während verhälts dige gefaßt würden. Es sei deshalb um so

pan den Nachtheil Gamp mit eini

ts der Stadt Berlin um Ab- n ia E ebung der Hundesteuer, t die Kommission

t

i | egung un hig mag, L

genommen wirkliche Schuldi

nißmäßig Un mehr Unred Is haben soll,

ab Bn unden zur wünschenswerthen ondern als Material für die Neuregelung.

nebel, führte aus, er durch eine Kab t sei, daß also die Möglichkeit

ne geseßlihe Regelung geschaffen

in denen rperliche Vev-

‘den ländli e o Mebeiters D r Gerade im Interesse des Arbeiters sei diese Be- ag n ie abten Verhältni en nur, m n vollständig unbekannt seien. E

: außerordentli

___Singer's mit ein paar ‘vor einer großen und w Bei der landwirthschaftli enschaft in die Naturalleistun( dieselben selbst gebe, genau zu kon! auch das erha durchaus fort. verbandes sei eine Gemeinde ermä Gebrauch zu machen; Seitens der V nem Rechte komme,

s d u überweisen, r niß bezeichnete

g iy d

es. erungen des » tragt, den §8. 9 so zu al abgesun

ndungsjumme müsse von Fa durch das Schi _ Abg. Singer wüns{ht eine D länder, die auf Grund des Sozialistengeseßes ausgewiesen, ins Ausland gehen müssen, lossen werden

t zumuthen, daß

ets-Ordre

Marximalbetrag der Mar620 auf 9 M fe hung erst dur

elle beantragte, die Petition der Re eisen, da das Haus \ uxussteuer bezeichnet und eine die Zunahme der t erachtet habe. e zur Belästig ie Hunde selbst w!

zt, daß der Leßtere dann n die Jnvalidenrente nit zu er

Abg. Struckmann empfiehlt den Antrag Modifikationen, bittet dagegen um Ablehnung des soz demokratishen Antrages.

Der 8. 13 wird mit der vom Abg. Gamp beantragten Das Haus vertagt darauf die ung auf Donnerstag 11 Uhr. ident: {lägt vor, morgen in einer Abendsizung ftsgeseßes vorzunehmen. : üdsiht auf einen möglichen baldigen Schluß des Reichstäges die noch ausstehenden Wahl- prüfungen noch vor der Durchbera i rungsgeseßes zu erledigen, zumal die eine der fraglihen Wahlen beanstandet ha

Der Präsident glaubt nicht, . daß der Schluß des Reichs- sobald das angenommen werden rüfungen noch innerhalb der Be-

stimmt werden.

ader: Der Vorredner hab die S ner habe sich die Sache ration darüber, ob Jn-

leiht gemacht, indem er auf die Ausführungen lagworten entgegnete.

en Aenderu en Unfallver er Lage, die G gen einträten, und, da sie ob der Verficherte Das falle h

g. Berücklsichtigung zu überw undesteuer als eine gerehte

ng Angesichts des dur chaffenen Uebelstandes e nit bloß die Zahl der

ölkerung übermäßig, sondern

bßer. / in Antrage Zelle entsprehend wurde die Petition der

üdsichtigung überwi S E vO ia in der Munk-

von Stadt zu Stadt und von der Rente resp. de sollen. Man könne dem Betref er im Auslande die Staatsangehörigkeit erwerbe.

Abg. Struckmann wäre bereit, auf das Vierfach die Summe mit

der Vrin- fperung sei

u ziehen,

findung aus fenden dohch n

Aenderung weitere Berat

Der Prä die dritte

genommen. ür angezei

ung der Be- ürden immer

ie Abfindungssumme bis ür unthunlich, ten zu vereinbaren. ôthigen Kontrolmaßregeln,

—ck) F

zu erhöhen, hält es en-Rentenberechtig

Abg. Grumbt vermißt die welche verhüten, daß eine Rente mehrere Male erhoben wird.

Staatssekretär von Boetticher:

erren! In dieser Beziehun beruhigen, denn ein solcher Fa t, wie ih annehme, aus dem Leben der Knapp- f dem Boden des vorliegenden Geseßes ganz Bei der Unfallversiherung da kann J ständen zwei Mal auf Grund desselben Unfalls einen Anspruch er- Hier ist das ausgeschlossen, denn zur Begründung des An-

ann unter Anderem den Die Beiträge werden aber, tarken geleistet,

erathung des Genossens,

was er erhalten Abg. Rickert wünsht mit

lbst gegen den Willen des Versicherungs- Htio! von der Bestimmung

öglichkeit einer Kontrole anstalten, ob der Versicherte zu z : ihnen vollständig genommen. ie Zahlung in Naturalien werde nihts weiter sein, als ein chuß der Versicherungsanstalt zur Armenpflege der Ge- nde. Der Rentner werde genau so behandelt werden wie der ‘Arme. Die Gemeinde beziehe das baare Geld, sie sei in der Lage, Naturalien zu gewähren, sei vielleiht im auses, habe sonstige Einrichtungen für die Unterhaltung der Rentenberechtigten, da werde sie dem Rentier kurz sagen: gen keinen Gebrauch mast, bekommst Du immung könne jedenfalls zu großen Es werde aus derselben nihts weiter heraus- Er wolle nit

Regierung zur

Ds ie Petitionen von Einge i Rückgabe eines an den Fiskus ishern in Gr. Garde und in

ite der Netze für die

des Alters8ver| rüfungskommi]

e

brarup-Harde um kapitals, von die Maschenwe Gerichtsvollzieher-Civilanwärters Ta als Gerichtsvollzieher, des anwärters Hansen in Schleswig eher, des Strafanstaltslehrers chtigung seiner im K Dienstzeit bei Bemessung de chorn in Wittenberg, Lehrer in Gehalt und W alternbeamten, beshloß das

Met V

Der dem Hause der Abgeord Entwurf eines Geseyes, betre ltung der nicht schiffbaren Flü chlesien, lautet:

Wir Wil

Monarchie, für die Provinz

Auf Antrag oder mit Zustimmun nach Anhörung des Kreisaus\husses baltung niht \chifftarer Flüfse oder jenigen Kreise übertragen werden, in

Die Uebertragun

der Herr Vor-

redner vollständi wie er uns ihn

Fischerei, des in Lyck um A1 ieher-Civil- s Gerichts- ingen um

tages so nahe bevorstehe; könne, A die ride i es Altersversicherungsgeseßzes seßen. Ridert behält si f: prüfungen des Reichstages no

assen ist au

emand unter Um- um Anstellun m

lshulvienste zurüdtgelegt uldienste zurückgelegten 8 Diensteinkommens, des Lehrers betreffend die Gleichstellung der nungsgeldzushuß mit den Sub- aus dem Antrage der Kommission

Donnerstag 12 Uhr.

it Rücksicht auf die Wichtigkeit ( im dritten Jahre der Exi nicht erledigt seien, einen Antrag vor, die Wahlprüfungen auf die Tagesordnung zu segen.

Nächste Sizgung Donnerstag 11 Uhr.

Jm weiteren Verlauf der gestrigen (48.) Sigung auses der Abgeordneten gelangte gg. Drawe und Genossen auf Annahme eines Gese ) , bet ie Bestrafung der Shu versäumnisse in öffentlihen Volksschulen, zur Be-

bo Drawe: Je nachdem die Ober-Präsidenten heute \ich en Schulversäumnisse verhielten, seßten trafen fest, die in einzelnen Landes- ile l Tag bis 5 M betrügen. Eine ein- heitliche Regelung sei wünschenswerth. „Nach seinem Antrage dürfe ferner die monatlihe Schulstrafe 15 #( bezw. 5 Ta t nicht übersteigen. Die Gefängnißstrafe wirke für Sch rsäumnisse überhaupt sehr drückend, da oft ganz ehrlihe und fleißige Leute auf diese Weise in das Gefängniß kämen.

twurf an eine besondere Kommission von

der Wahl

: Invalidenrente ür die gezahlten Beiträge. wie der Entwurf disponirt, in der Form von welhe auf Quittungskarten eingeklebt werden und diese Quittungs- eitragsjahres an diejenige Versiche-

raucht der

Wenn Du von diesen Din Diese Besi

Schluß 51/4 Uhr. ärten führen. y ommen, als eine Erleichterung der Armenlast. von agrarisher Begehrlihkeit sprehen, aber in der würden den ländlihen Gemeinden und Gutsbezirken hier die Mittel gegeben, einen Theil der Armenlast daraus zu be- i Am besten sei es, den ganzen Paragraphen \treihen, denn was dem industriellen dem landwirthschaftlichen billig. ger in Bezug auf die Bestimmung wegen des gewohnheits- ßigen Trinkers theile er. Die Materie sollte überhaupt in dem Gesey nicht erledigt werden. Solle ein Trunkenbold nicht baares Geld erhalten, jo mache man ein allgemeines Gese in dieser Richtung.

Geheimer Regierungs-Rath von Woedtke: Er bitte dringend, den 8. 8 anzunehmen, nicht weil dadurch eine agrarische Bege lihkeit befriedigt würde ein Ausdrudck, der ihm gerade sehr befremdlich sei —, sondern weil dieser Paragraph bestimmt und geeignet sei, dem Versicherten eine Wohlthat zu erweisen, für den es besser sei, wenn er die nöthigen Lebensmittel er- halte, als wenn er sie theuer erkaufen müsse. Stelle man si daß der Arbeiter eine Wohlthat erhalten

gen diese Bestimmung. - B er mit seinen Befürhtungen ses Paragraphen in der Praxis eben- aben, wie mit seinen bisherigen Be- r sozialpolitishen Gesezgebung. Sehe so versage der Antrag

ehen nah Ablauf des talt, in deren Bezirk der Mann

uerst in eine versiherungs8- eingetreten ist.

enn also ein Mann heute d, fo wird auf Grund der bei dieser Ve rungsanstalt beruhenden Quittungskarten seine Rente ausgerechnet, festgestellt und angewiesen. Wollte der Mann nun nah Ablauf einiger rist in den Bezirk einer anderen Versicherungsanstalt gehen, wo er bis dahin ganz unbekannt gewesen ist, so würde ihm das nicht viel helfen, denn wenn er da Invalide ist, so muß nothwendig seine Quittungskarte immer wieder an die erste Versiberungsanstalt zurüd- ehen ; dort wird ihm aber entgegengehalten werden, daß er bereits t er aber ein neues Versicherun ten der Wartezeit auf

Tagesordnung überzuge

pflihtige Beschäftigun ) Nächste Sißung

für invalide erklärt w der Antra

entwurfs, betreffend neten zuge| end die Unt e inder Provinz

rbeiter recht sei, Die Bedenken des Abg.

renger oder milder ge ohe oder gerin

von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. beider Häuser des Landtages der Pen, was folgt:

des Provinzialaus\husses kann e Verbindlichkeit zur Unter- einzelner Theile derselben dem- dessen Bezirk \ih das Gewässer

erfolgt durch Erlaß der Refsort-Minister. Der Erlaß ist dur das ai Ln zu machen.

fel II. Im Falle des Artikels T1 kommen folgende Vorschriften zur An-

validisirt sei. dann finden wieder d er kann also für eine gewisse Zeit seinen Zweck nicht erreichen. wirksamste Kontrole aber liegt endlih darin, daß die Postanstalt seines Wohnortes mit der Anweisung versehen wir zu bezahlen. Die Postanstalt würde aber sofort aufmer von zwei Versicherungsanstalten eine Rente für einen be angewiesen werden sollte; sie würde den Fall wahrscheinlich zur Sprache bringen und der Mann würde wegen Betruges bestraft werden. Also die Kontrolmaßregeln, die in dem Aufbau dieses Geseßes liegen, bieten einen durhaus auéreihenden Schuß gegen solhe betrügerische Handlungen.

Der F. 9 wird unter Ablehnung der Anträge Bebel und Schmidt angenommen. 10 und 11 werden ohne Debatte genehmigt.

| rtezeit beträgt (na §. 12) für die Altersrente dreißig, für die Jnvalidenrente fünf Jahre. demokraten wollen für leßtere gar keine Wartezeit fest} olche von zwanzig Jahren. er Vorlage konnte solhen Personen, welhe vor Ablauf der Wartezeit erwerbsunfähig werden, aus Billigkeitsgründen die i i ewährt werden. . Die [Kommission it diese Bestimmung gestrihen; Abg. Rickert beantragt, fie wiederherzustellen. :

Abg. Meister: Die Einführung der Wartezeit sei eine olge der Furcht vor Simulation, die sih dur ese ziehe, und doch werde sich ein Arbeiter um einer so ge- ringen Rente willen wohl kaum eines Betruges shuldig machen. Jedenfalls aber müsse die Wartezeit auf das mindeste Maß yt werd enn es werde in jeder Branche eine Seltenheit sein, überhaupt eine Altersrente zu erlan Obgleih die Rück 1 eygebung nicht angebracht sei, werde sih hier kein anderer Weg bieten, um Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Er bitte also, den betre gierungsvorlage wiederherzustellen. Abg. Hitze tritt dem Antra

Regierungsvorlage seien in hohem Gra ier handele es sich niht um Härten, die während der dauernden andhabung des Gefeßes entstehen könnten und entstehen würden, sondern Bestimmungen für den Fall zu treffen, wenn kurz vor Erwerbung der Berecht all sei eine

8verhältniß an,

e Vorschrif n Anwendung,

“V

ihm die Rente sam werden, wenn

timmt immten Arbeiter beantrage, den

14 Mitgliedern zu überweisen.

Abg. Graf Clairon d'Haussonville: Die Schulstrafen seien das einzige Mittel, um einen regelmäßigen Schulbesuh zu Härten auszugleihen sei in der Praxis überall Um aber über die Nothwendigkeit eines solchen Geseyes zu einem Resultat zu kommen, beantrage er die Ueber- an die Unterrichtskommission.

__ Abg. Olzem: Seine Freunde stünden dem Antrag Drawe ziemlih freundlih gegenüber. pro Tag scheine ihm besonders für i zu gering, da hier Eltern ihre Kinder a versäumen ließen, um den Verdienst der Kinder, der oft höher ei, für ihren Haushalt zu verwenden. } \ noch anderer einzelner Fragen wünschenswerth sei, hoffe er, die Kommission werde dem Hause einen dahingehenden Gesegßentwurf vorlegen. Steinmann führte aus, daß der Ober-Präsident bei estseßung der Strafen niht nach Willkür verfahren könne, ondern bei diesen Polizeistrafen an die Zustimmung des Pro- , gebu sei. Das Minimum von . 10 Z pro Tag sei zu niedrig; 25 Z müßten das geringste Strafmaß Für eine geseplihe Regelung liege kein Grund vor, da man in einzelnen Provinzen durch Verordnungen sehr gute Resultate erzielt habe.

Abg. von St. Paul: Der Minimalsay dürfe nicht zu oh gegriffen werden, wenn nit Ungerechtigkeiten vorkommen im Uebrigen könne er sih nur für den Antrag l Bedürfniß desselben anerkenne, und er bitte, den Antrag an eine besondere Kommission zu verweisen. Abg. Wessel: Der Antrag sei heute von der Partei ein- gebraht worden, die in der Session 1882/83 eine dahin gehende Regierungsvorlage wurf sage niht, in wel

erzwingen.

den Standpun : die Regel.

so fielen alle onders werde der Ab Über die Ausführung sowenig einen Erfo fürhtungen bezügli man die Sache als eine Veiel dem industriellen Arbeiter eine Wohlthat, die dem land- wirthschaftlichen zugedacht sei. Die Regierungsvorlage wollte drei Viertel in Naturalien bezahlen und offen, er könne aber die 1e immer noch die gute

8. 1, : tung haben die Natur der Kreisabgaben. Vorschriften der Kreis- 1881 gesondert von den

Den Gemeinden bleibt die Beschlußnahme dar- theile an diesen Kreisabgaben aufgebracht werden 13 der Kreisordnung vom 13. D sinngemäße Anwendung. ß bedarf nur der Kreisaus\{usses, in Stadtgemeinden

enschaften, welchen bisher die Verbindlichkeit lusses oder Flußtheils obgelegen hat, können, r Liegenschaften zu den Kreisabgaben nit ver- terhaltungsfosten herangezogen werden, jedoch pfliht ent- des Kreis-

Die Kosten der Unterhal Die Vertheilung erfolgt na. Maßgabe - der ordnung vom 13. Dezember 1872/19. März übrigen Abgaben. über, wie ihre An sollen, vorbehalten. Der §. 13 1872/19. März 1881 findet hierbei diese Untervertheilung betreffende Bestätigung in Landgemeinden des des Bezirksaus\chusses.

Besiger von Lie zur Räumung eines wenn sie wegen diese anlagt sind, mit keinem

Die Sozial- malstrafe von 1 rielle Bezirke nohch

ohlthat an, sichtlih die Schule

ür die Altersrente eine als 1 M Gemeindebeschlu

die Rente nur zu | legislatori

be damit auch das Richtige getr ommissionsfassung empfehlen, da usdrudck bringe.

n seiner süddeutshen Heimath werde diese nden , da dort die Be-

älfte der Mindestrente che Regelun

Absicht zum Abg. Buhl: Bestimmung zwar keine Anwendung lung in Naturalien nicht üblich sei; aber für die übrigen eile Deutschlands sei diese Bestimmung sehr empfehlens- in den Gutsbezirken errshaft und die Wohnung der Arbeiter uf de Könne nun ein Theil der Rente niht in der Form der Wohnung gegeben werden, sei dem Arbeiter der Aufenthalt in seiner Heimath unmögli ür die, die niht absolut invalide seien, leistungen zweckmäßiger als Geld, und mit dem Kar- toffelland schaffe sich der Mann für seinen Aufenthalt viel mehr, als mit dem Gelde. Der Lebensunterhalt der Arbeiter sei in Norddeutschland in Form der Naturalleistung oft beser, als der der süddeutschen Arbeiter. beiter wäre diese Bestimmung aber keine Wohlthat. dritten Lesung könnte man noch einen Ausgleih dahin finden, daß die Gewährung der Naturalleistung von der Zustimmung des Versicherten abhängig gemacht werde. Vorläufig bitte er, die Kommissionsfassung mit dem Antrage Veiel anzunehmen. Abg. Schrader stellt den Antrag, den Paragraphen dahin zu ergänzen, daß die Jnvalidenrente-Empfän ustimmung“ Naturalleistungen erhalten Abg. Schmidt (Elberfeld): Es komme nur darauf an, die Wohnungen Seitens der Gutsherrschaften taxirt würden und ob der Mann sie billiger kommen könne. Wer taxire die Naturallei von den unteren Verwaltungsbehörden festgestellt werden. b . 2 ausgeführt, daß dem Kartoffelland niht nach seinem Werthe, sondern nah dem angerechnet werden solle, was er daraus i l ( eideland empfange, iejes vielleiht nah der Milch angerechnet werden, die er von h habe, die er darauf weide. Diesen Ausführungen s Abg. Hahn wolle er hier ausdrücklich widersprechen. - _ Abg. Gamp: Gebe man die Rente in Form von Natural- leistungen, so charakterisire sich das Ganze als ein Kausgeschäft em Kommunalverband und dem Rentenempfänger. ine solhe Bestimmung brauchte man . aufzunehmen, zumal sie in einzelnen führen werde. Abg. Schrader em; “Sache in jedem Fall verbe}

ntrag Sch ‘angenommen und m

i u im Deutsch » Jahresrente ab

Abg. Bebe

das ganze d en Un / höheren als einem ihrer bisherigen Räumungs \prehenden Betrage. Der Betrag wird durch Beschlu

ausschusses festgeseßt.

Insoweit die Räumung eines auf Grund spezieller Rechtstitel erf eitherigen Verpflichteten nah Ma chädigung fordern.

8. 3. Ueber die alljährlich auszuführenden eber de chuß, Die Aufsicht üb

vinzialraths gebunden

werth. Namentlich Häuser der Guts werde auf den Lo

ehörten sämmtliche Seltenheit sein, übe lufses oder Flußtheiles bisher t ist, kann der Kreis von den

n verrechnet. ßgabe ihrer Verbindlichkeit Ent-

Schmidt (Elberfel keitsgründe in der "und mit dem Kar Unterhaltungé arbeiten be- er die Unterhaltungsarbeiten andrath unter Mitwirkung des Meliorations-Bau-

telle des Kreisaus\{u}es und des Kreis-Landraths tritt in den Stadtkreisen der T

Die Uferbesißer sind verpflichtet, Flußbette oder a ng zu gestatten.

aben die zur Unterha andenen Material e gegen Ent gu digung finden diejenigen lche in Enteignungsfällen für Zwecke

Jnsoweit zur Ausführung der Unter weise Abtretung von Grundeigenthu oder Beseitigung einer Stauanlage o von Grundstücke zu sonstigen ähn

enden Passus der Re- llten. Au

aussprechen, \cließt der Kreis ; führt der Kreis-L angsbestimmungen der

ür die industriellen Ar: e verbesserungsbedürftig.

u Fall gebracht habe. nich! [he Kasse die Schulstrafen fließen sollten, ob in die Ortspolizeikasse oder in die Schulkasse. Er empfehle die Ueberweisung an die Unterrichtskommission.

Jm Schlußwort betonte Abg. Szmula besonders die ärte, mit der in manchen Gegenden, z. B. in Schlesien, die hulstrafen eingetrieben würden ; eine generelle Regelung sei deshalb dringendes Bedürfniß, wenn nicht durh eine Be- drückung und Ausbeutung der armen Leute die Sozial- demokratie genährt werden solle. dieser Beziehung erhobenen Anklagen seien vom Unterrihts- Minister niht widerlegt worden.

Regierungs-Kommissar, Geheime Regierungs-Rath Kügler: Es sei jede der vom A prüft worden, aber nicht eine That ie Zahl der bestraften Schulversäumnisse in Königshütte abe z. B. nicht, wie der Vorredner angegeben habe, 4000, in allen übrigen Punkten, der Namen nit genannt

Der Ent-

die zur Unterhaltun erforder- m Flußufer ohne Anspruh auf

haltung zu verwendenden, auf dem Ufer- Lehm, Steinen und assen. Auf die Er- Vorschriften Anwen- der Vorfluth Play

haltungsarbeiten die zwangs- die Veränderung, Verlegung der die vorübergehende B von Materialien, Auswurf und en Zwecken erforderli wird, kommen ebenfalls die ay genannten Vorschriften seßung der Entschädigung i die Neuanlage dem Eigen rundstücks oder dem

ufer können obne Knt- oweit es zur Beschaffung

lihen Anlagen im

SAY Sie

grund stücke vorh

dergleichen dem Kreis i der Ent\chàä

der Arbeiter Jnvalide | 1 ge von der Regierung bgleih diese auch noch mangelhaft sei, h nur die Wiederherstellung jener Bestimmung, daß der Arbeiter, wenn er vor Ablauf der unfähig werde, die Hälfte der Mindestrente erhalten soll, dringend empfehlen.

Unter Ablehnung der Anträge Bebel und Schrader wird der §8. 12 unverändert nach den Beschlüssen der Kommission

13 soll das Beitragsjahr 47 Beitragswochen be- g. Bebel beantragt, das Beitragsjahr auf 40 Bei- Ferner soll für die Zeit der Krank- : eitrag erlassen werden. Abg. G eantragt, diesen Erlaß nur dann eintreten zu lassen, wenn ehendes Arbeitsverhältniß vorhanden war. ll ferner der Beitrag für en werden, wenn der Be-

de. Für diesen bereits getro könne er do

ien an Erde \chädigung abzul

er nur „mit artezeit erwerbs-

Die früher von ihm in

ür baares Geld be-

tungen? Sie sollten | angenommen. r Niederlegung

. Szmula gemachten Ang

abe der Ab ache habe sich l

i ur \inngemäßen enden ein \inngemäß

jedoch der Vortheil zu

tragswochen festzuseßen.

eit dem Versicherten der berücksichtigen, welcher dur

in Anspru genommenen

landungen im Flusse oder am Flu Und ber & im T reitigt werden,

wendig ist.

Mee L pt e baltung überschreitende Regulirung der Gewässer beshließt.

des obigen Geseßentwurfs | allein dur ein einmaliges l i R E N M f hinter u Untergrenze in einem Betriebsjahr ni

munazen, von welchen die Provinz | würde dazu eine dauernde - Einschränkung des Pi Bie M.

ubt. Steht ein gehabt, In der den beiden Häu- nossenshastsataster eingetra

e. Es würde also Jemandem, der

ondern nur 1 bei denen der Abg. Szmula habe, zeige sih die Unzuverlässigkeit seiner Quellen. __ Darauf wurde der Antr mission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Es A die odo 0 N I L

i etition der Gemeinde Kaseburg wegen Errichtun

einer Dampffähre über die Kaiserfahrt unh weg clunB einer Chaussee von Kaseburg na Regierung zur Erw der Auktionatoren

S Ae die Len dent 8 Le g ordnung übergegangen, ebenso über die Petition des Hofbesißers Westphalen in Brockdorf um Aufhebung einer B enders des steuerartigen Theils aus den rovinz Schleswig-

Die Petitionen des Rentiers Hartmann in Lauenburg um Herbeiführung einer Be- um Lauenburg der Monarchie der Regierung zur

ein niht vorüber Nach den Kommissionsbeschlüssen eit der Krankheit nicht erla gte sih die Krankheit ‘vorsählih oder durh \chuldhafte gereien oder Raufhändeln, dur Trunk- htlihe Ausshweifungen die Dauer eines Jahres nit übersteigen. will Abg. Bebel streichen.

fürwortet seinen Antrag mit dem Hinweis, daß es ]chwierig sei, zwishen fortdauernder Krankheit und einem neuen Krankheitsfall zu unters einem Wechsel des Dom Simulationen in dieser Abg. Kühn empfiehlt seinen Antra Saisonarbeiter, die niht ununterbrochene Arbeit hätten. Sogar lang nichts zu thun. Besonders ichen weiblihen Jndustriearbeiter. ie sih nicht der Konfektionsarbeit hingeben wollten, müßten jährlih zweimal 10—12 Wochen feiern. Die en Löhne sollten ebenfalls ver- äge zur Jnvalidenversiheru leihterung zu gewähren. Bei jedem

Drawe einer besonderen Kom- Artikel IIT

des Artikels 11 finden auch dann Anwendung, | Artikels T der Kreis eine das Maß der Unter- | durch die Entscheidungen des

geseßten Umfanges liegt, erlis

etheiligung an Schl ligkeit ole

Diese Be Abg. Gamp

ar nit in das Gese ugezogen hat. nur zu Weiterungen

en Herstel Swinemünde wurde der egen über die Petition etreffend den Ges uktionatoren, zur

ägung überwiesen,

ante und Staby, bet : di verheerenden Ueberschwem

S{lesien im Sommer des Jah haben eingehende Erörteru Hochwassergefahren im Landtages unterm betreffend Maßregeln

(Nr. 48 der end erörtert

pfiehlt seinen Zusagzantrag, der die

res 1888 heimgesucht worden ist

eiden, namentlih bei Maßregeln zur Verhütung

ls der Erkrankten; sein Antrag solle chtung vorbeugen.

rader wird mit 116 gegen 113 Stimmen n über die

it dieser Aenderung auch der §8. 8 selbst. . 9 kann ein Ausländer, fals er Fes Vebnlg en Reich aufgiebt, mit dem dreifachen Betrage der efunden werden.

Abs Si i L : . Singer zur Be daß der Ausländer mindestens

daß er im Ausland ein in

ezw. 21. Februar 1889 vorgelegten ur Abwehr Berücksichtigung

Drudcksacen),

im Jnteresse der | betreffend die Aussonderun

ift, [ONeNannten stehenden Ge Denks\crif

wemmungsgefahren ebirgsflüsse

Ueber- saft

ie von dem Betriebsgunt beiträge in einem solhen Fa 6 welche 676. Jn Betreff der Versicherungspflichtigkeit von g 4 ür die Verhütung oder do Ver- | wärtern hat das Reihs-Versicherungsamt unter dem 26. Fe- bruar 1889 entschieden, daß au das im unterhaltung stattfindende Legen und Sperrvorrihtungen, sowie das

eber hätten o llen in der der [te das für

L Wochen ie sämmtl chneider, die si

dung verdoppeln. ründung dieses Antrags aus, oweit entshädigt werden müsse,

Gewerbe anfangen könne.

us der Sa O ener Hochwasser ungen dieser Denkschrift un

und Frederich in Lünebur, stimmung, nah welcher die im Kreise Herz Hagdkarten in jedem anderen Krei keit haben und umgekehrt, wurde

tigung überwiesen.

Auf Grund

in Betracht kommen. d auf Grund der daneben ver-

rhebungen isl die Staatsregierung zu der Ueber-

daß eine Ml udbo Verbesserung der bestehenden Uebelstände nur auf den Wegen als eine Wegebauarbeit

indirekten Steuern und niedri

g auf die B anlaßten öôrtlihen

Betrag der Jahresrente sei zu niedrig. ssekretär hält es niht für ange-

anlassen, in die möglichste

von' Boetticher

allein d

Nach Lage unserer haltung übersteigende Flu

beth

ebernahme egulirungs

nehmungen werden sollten.

Von dem Grade abhäng entsprechende Regulirun

geordneter tandhaltung sichergestellt ist.

Verhältnisse verbürgt.

Auszug aus den ,,

arbeiten ohne wirkliche

Polizeibeamter angestellt.

für die Folgen dessel

emäß 8. 6 Ziffer 2a Absa Hir n? die gleichfalls ent zum Ge

\haft abgelehnt worden

rungsamt durch

emgemäß das

, sie ist ul r Gegenstand freier Gn Pen E E va me Sant auf welche Staat und

der Vorarbeiten oder dur theilweise Bee fie urs Besten e förderli einwirken können. m

in dem Geseg vom 1. April 1879 über die g Wasser-

en ist dieser Standpunkt für den Fall fe g E als solche, Gegenstand geno enschaftliher Unter-

Nur dann, wenn die Flußregulirung nicht integrirender Theil eines Ünternehmens zur von Grundstücken ist, treten die für diese Hen imnn bestimmten besonderen Vorschriften (§. 65 ff. des Gesetzes) in Krast.

sehr vielen Fällen bildet die juvorige Regulirung eines das GencFanl heft ebiet berührenden e \olcher Unternehmungen, und in der That ist es gelungen, Wege viele, bis dahin ganz verwahrloste

Privatflu

einen befriedigenden Zustand zu vers nehmungen sind an bestimmte örtli geknüpft, die sich niht immer und oft da am wen wo, wie bei vielen Gebirgsflüfssen, interesse der A P rER am drin

alle der vorerw

ig. : Wo die Pflicht zur Unterhaltung von

organisirt und auf breite Schultern gcl m M at 0 e

Staat und Provinz helfend beitreten, denn das Gesammtinteresse der Apr da Rear eines Flußlau u

derselben von sel

tände. Umgekehrt kann keine gn enommen werden, wenn nicht zuvor d

st demnach die entscheidende. Privatflüsse eine Organisation davon berührten Interessen zum

Die Frage der Flußunterhaltung i Gelingt es für die Instandhaltung der zu schaffen, in welcher die vielseitigen, davon be Ausdruck kommen und durch welche die einheitlihe Be Flußlaufes gewahrt wird, so ist der entscheidende Schritt Hellicen welcher eine entsheidende Verbesserung unserer wasserwirth\

des Reihs-Versiherungsamts

Rekursentsheidungen. / 671. Ein Verpuyer hatte niht nur vor und gelohnte Hülfskräfte zur Ausführung der 1 Bauarbeit herangezogen, sondern er hatte au Zeit die Verpuyarbeiten an verschiedenen gewerbsmäßige Bauunternehmer, theils für rivatpersonen ausgeführt. Namentlih wegen des an zwer Verhältnisses nahm die Berufsgenossenshaft an, daß es ih um einen selbständigen Unternehmer und nicht um einen Akkordarbeiter handle; sie lehnte es Folge eines Unfalls beim Betriebe eingetretenen Tod des ge- daten Verpußers den Hinterbliebenen eine Entschädigung zu gewähren. Das Reichs-Versicher 17, Dezember 1888 in entge weil nicht nachgewiesen ift daß zufälliges, zeitweiliges B ammentre

gengese

672. Auf einem größeren Hüttenwerk war habung des daun 8- und Sicherheitsdienstes |

Im Hinblick auf mannigfache, resse des Hütten-

i lediglich im privaten Jnte diesem Beamten lediglich p J Me nas ante

werks übertragene Verrichtungen mußte der Nefurdenticheibüng des Reichs-Versiherungsamts vom 28. Ja- nuar 1889 neben seiner Stellung als P \haftlih betrachtet als Angestellter des Hüttenwerks ange, und, da ihm bei S ene: Handeln zum ersiherungspflihtigen Hüttenwer M Ves e entshädigt werden. lat 673. Bei Bemessung des durch einen Betriebsunfall ver- ursahten Grades der Ae ist zu berücfsichtigen, welchen Einfluß der neuerlihe Unfal i rüheren Unfall bereits A Körper des Klägers und e gesammte Erwerbs ähigkeit ausübt. Die de: den früheren Unfall verminderte Erwerbsfähigkeit drückt i dem der gegenwärtigen Renten Lohne aus, den Kläger bis zu

674. Aus Anlaß der Biederverheirathung und Abfindung

i ines durch Betriebsunfall ge der Wittwe eine ch a g

Erhöhung der bisher auf Grund fammtbetrage von 60 Proz. d: tver tin Seitens * der Berufsgenossen mit der Begründung ssen- De a h daß der Rentenbezug der Wittwe

hinsichtlih der Rehtswirkung einer Kürzung der Kinderrenten

als fortbestehend anzusehen sei, weil derjelbe dur die Ge- währung der Abfindungssumme nur in eine andere Form g

nfa | ernehmer einge lle der Berufsgenossenschaft.

ei dlung der Flußläufe nach einem einheit--

len, cte Fabeln Suteresen ibn eere : aber zur

Tee k Reeulten ie ner Gewä er, sondern vor allem eine

t tungspfliht unabweisbar ift. Se N e R e ae das Maß der Unter-

egulirung von Aufsichlqwegen niht er-

tigenden'

chließung der

ehalten, daß

endsten ist. A Unternehmungen abgesehen,

teht die Frage der Flußregulirungen im engsten Zusammenhange he der Bko der Flußunterhaltung und is von derselben im hohen.

Amtlichen Nachrichten S (Jahrgang V, Nr. 7):

ungsamt hat jedoch unter dem tem Sinne entschieden, es sich um mehr als ein bloß ffen verschiedener Akkord- nternehmerabsiht gehandelt hat. für die Hand- ein städtischer

t worden sei. Dieser Auffassung ist das Reichs-Versi A | eine Rekursentsheidung vom 12. November 1888 entgegen getreten, weil die Abfindung eine ihrem Wesen nah andere Leistung als die Rente ist.

Bescheide und Beschl üsse.

675, Bei Brauereien , deren Jahrespr der unteren Grenze des für die

Selbstzweck, sondern Ent- und Bewässerung

s die Vorausseßung auf diesem: lüsse oder Flußtheile in eßen. Allein alle derartige Unter- e Bedingungen und Bedürfnisse igsten vorfinden, die Regulirung im Gesammt-

F a liende a bält e, ächlih obwaltenden BDerhällmjjen / trat kommen wird dabei namentlih das Materi |

welchem die Straße hergestellt ist, wie denn beispielsweise die Reinigung von chaussirten oder von Holz- und Asphalt- 2c. Straßen in der Regel als der baulichen Unterhaltung dienend anzusehen sein wird, zumal wenn eine organisirte Kommunal- 2c. Einrichtung für diesen Zweck besteht. Uebrigens wird in sol- chen Fällen die Straßenreinigung meist shon aus dem Gesichts- punkte des 8. 9 ias 9 des Bauunfallversiherungsgeseßes

: ¿ti er e N ig

Privatflüssen angemessen

fs fordert die Herstellung lußregulirung in An- e ordnungsmäßige In-

handlung des aftlichen

n ihm angestellte hm übertragenen ch zu gleicher n Bauten theils für

ter Stelle gedachten

8 deshalb ab, für den in

und die Zutheilung desselben zu einer anderen Geno ließt, ist der Vorstand der zweiten betheiligten aft anzuhalten, die S auf die Tagesordnung

der nähsten Genossenschaftsver

aft, von welhem gemäß §. ; I nants neben dem Reservefonds ein entsprechender Theil bei der Ausscheidung von Betrieben aus einer Berufs- genossen Be auf die jene Betriebe übernehmend: Berufs- eno ) Ceaansiinbe, sowie alle Vermögensgegenstände der Berufs- genossenschaft zu begreifen, welche einen fungiblen oder sonstigen Pen ermögenswerth haben, also im Allgemeinen namentlich Alles, was in einer zur Zeit des He na kaufmännischen Regeln aufgestellten Bilanz unter „Ak aufzuführen gewesen wäre.

olizeibeamter wirth-

ortheil ks ein Unfall zustieß,

all auf den durch den

ch in berehnung zu Grunde gelegten dem lezten Unfall erhielt.

eten Arbeiters t E ano ädigungsberechtigten Kinder eine Gru des Absaß 2 a. a. O. bis des Arbeitsverdienstes Dieser Anspruch

berechtigten Wittwen und Waisen nothwendigen L Geburtsurkunden rechtzeitig beschafffl werden. Wittwen 2c. ist diese P “nit anzusinnen, selbstver- ständlih haben die Rentenberehti |

der Berufsgenossenschaft in angeme}jener Weise zu unterstüyen.

oduktion nahe an Femon keit des Betriebes

eihs-Versiherungsamts fest- t die Versicherungspflichtigkeit urüdbleiben der Produktion t, vielmehr etriebes er- des fabrikmäßigen Charakters trieb rehtsbeständig im Ge- en, und hat die Berussgenossen- risiko getragen, dann verbleiben forderten Umlage-

teresse der Wege- iederentfernen der usbreiten des Reparaturkieses im Sinne des §. 4

1 des Bauunfallverfiherungsgesezes anzusehen und die

besa ten ewärter somit als v pflichtig zu erachten sind. 4 677. Die Gewirninung und Li von Find- lingsteinen war im Jahre 1887 n

678. Dagegen fällt ein solcher Betrieb unter Umständen unter das Bauunfa versiherunggeseb, wenn zwischen dem M Je baugereqre Herstellung

materials ge i demnächst Lérmendhendeir Chausseebaubetriebe sowohl nah der weckbestimmung, wie au insbesondere hinsihtlih der ört- en Beziehungen der beiden Unternehmungen eine ent- sprechend enge Verbindung besteht. :

679. Die landwirthschaftliche Wegeunterhaltung im Sinne 8. 1 Absay 4 des Bauunfallver iherungsgeseßes umfaßt nach einem Bescheide des g or ege ag Car rien vom 14. Ja- nuar 1889 auch den Fall daß ein Guts

die in seinem Gutsbezirk b

halten.

680. Die Frage der on Fall zu Fall von Straßen-

nicht versiherungspflichtig.

Straßenbeschotterungs- teten Unternehmen und dem dieses Material

err verpflichtet is, elegenen öffentlichen Wege zu unter-

all zu Fal nach den that-

eurtheilt werden. qn e- al, aus

ein, weil sie als Nebenarbeit eines nah

Ziffer 1 beziehungsweise Ziffer 4 Absay 1 des Bau-

unfallver siherungsgeseßes versiherungspflichtigen Straßenbau-

betriebes ih darstellt.|

681. Wenn in einem Dampfdreschbetriebe, welcher jeden-

falls versicherungspflichtig ist, un war entweder nach 8. 1 der beziehungsweise 2 des lan

wirth\schaftlihen Unsall-

erungsgeseßes, oder nah §. 1 Absay 3 des Unjall- E ein Unfall eintritt, so hat die untere

Verwaltungsbehörde den angemeldeten Ent chädigungsanspruch dem Vorstande derjenigen Berufsgenossenschaft, welcher ihrer Ansicht nah der Betrieb zugehört, au dann zu überweisen, wenn in der Anmeldung nur die nit zutreffende von den in Betracht kommenden Berufsgenossenschasten genannt worden ist.

682. Ein Bescheid auf die Anzeige einer Betriebsverände- rung in einem landwirthschaftlichen Betriebe ist nur dann zu ertheilen, wenn sih in Folge eines Antrages oder von Amts- wegen eine Aenderung der bestehenden Verhältnisse nament- lih die anderweite genossenscha tlihe Zuge

triebes oder eine andere Stellung des}el

Beiträge oder der Gefahrenklassen ergiebt, oder wenn ein Antrag abgelehnt werden soll. sit

örigkeit eines Be- en hinsihtlih der

- -ERAENE O

683 Wenn eine Genossenschaftsversammlung das Aus- eiden eines Jndustriezweiges aus der Berufs enosensdaft

enscha enofssen-

ammlung zu seßen. 684. Beim Uebergang von Betrieben aus einer Beruf s-

enschaft in eine andere steht der überweisenden Berufs- hen aft ein Anspruch auf Vergütung wegen der Kosten

ür die (erti geschäftliche Behandlung der aus den aus- cheidenden

etrieben erwachsenen Angelegenheiten nit zu.

; „sonstigen Vermögen“ der Berufsgeno}jen- 685. Unter dem „sons gen Lergs Absay 4 des Unfall-

enshaft übergehen soll, sind die vorhandenen Jnventar-

tiva

686. Ein in Folge der Leistungsfähigkeitserklärung (8. 4

iffer 3, 88. 46, 47 des Bauunfallversiherungs8geseßes) aus hi A ai sanstalt einer Baugewerks-Berufsgenossenschaft ausscheidender ommunalverband is nach einem Bescheid Reichs-Versicherungsamts vom 16. Februar 1889 nicht ver- pflichtet, Renten aus Unfällen in seinem Baubetriebe zu über- nehmen, für welche die Versi erungsanstalt aus der Zeit vor erfolgter Leistungsfähigkeitserklärung einzutreten hatte.

687. MA Ablauf der im §. 73 Absay 1 des Unfall-

versicherungsgeseßes geordneten Frist find Beschwerden gegen pi stel E der Umlagebeiträge regelmäßig zurückzuweijen.

688. Den Feststellungsorganen der Beru 8genossenschaften

liegt es ob, soweit erforderlich, selbst dafür Sorge zu tragen, daß L entscädigungs:

die zum Nachweise der Ansprüche von E

ten das stellungsorgan

689. Die Ablehnung des Entschädigungsanspruchs Ane

Ausländers lediglich um deswillen, weil er nit im Fnlande wohne, kann als ein ordnungsmäßiger Bescheid nicht angesehen werden, weil der Vorstand der fêgenossenschaft darin zu der Frage, ob der Anspruch des Verleßten an (

ei, ni t Stellung genommen hat. Es war deshalb ein neuer

örmliher Bescheid zu ertheilen.

690. Eine A ungsbefugniß der Berufsgenofsen- gegenüber

aften ist ausnahmsweise anerkannt worden, damit B vg Anderm des Unfallversi rung wonach die Renten monatlih im Voraus zu zahlen (8. saß 2 a. a. O.) und f T6 “eaen L ie zu A oma pen - bar sind (8. 1), den Berussg enschaften Weg egeben werde, auf welchem zu viel gezahlte Rentenbeträge, die e unter dem Zwange or \ , dung des Gesezes angewiesen haben, wieder en sind. Wenn derartige Wiedereinziehungen }

Anwen- rin-

wird darauf gehalten - daß sie in einer den Ver-

ältnissen des Rentenemp

C r L iam Weise erfolgen. Das Reichs- hat

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