t
r Regierungsvorlage verbessert sei, so werde er für das
ad fuxien Bemerfungen der Abgg, Mehner und Dr.
Jn §8. 8 wird bestimmt, daß die Aufnahme in das
Statut Wnimmangen darf, nah welchen das Geschäfts-
-, insbesondere das auf eine kürzere Dauer als auf ein Jahr bemessen wird. Auf Antrag des Abg. von Cuny wird nach dem Worte „erste“ einge sMaltet. auf ein mit dem Kalenderjahrze nit znsammenfallendes Jahr oder“. beantragt Abg. Kulemann, dem §. 8 folgenden Absaß 4 hinzuzufügen:
Konsumvereine dürfen im regelmäßigen Geschäftsverkehr en nur an Poriouen verkaufen, welche als Mitglieder oder
deren Vertreter bekannt sind oder sich als solche in der durch das
Statut vorgeschriebenen Weise E,
Abg. Kulemann: Der von ihm gestellte Antrag ge in der
weiten Lesung niht angenommen worden. abe den- felben im AnsGru an die gegen ihn geäußerten Bedenken modifizirt, und bitte, ihn uiedie anzunehmen, da er in dem
Prinzip des Genossenschaftswesens begründet set.
_ Abg. von Reinbaben: Er bitte, den Antrag anzunehmen. Die- Genossenschaften sollten niht die Grenze E welche ihnen durch die Natur des Genossenschaftswesens an- geen seien. Dies würde aber geshehen, wenn sie ihren
eshäftsbetrieb auf Personen ausdehnen, die niht Mitglieder seien und zu den Lasten der Genossenschaft nicht beitrügen.
Geheimer Regierungs-Rath Hagens: Die Annahme dieses Antrages würde der Regierung nicht genehm sein. Zwar sei die Zulassung des Geschäftsbetriebes mit Nichtmitgliedern eine Ausnahme von dem Prinzip des l Get aber diese Ausnahme sei einmal für alle Genossenschaften gemacht und es erscheine niht angezeigt, sie gerade für die Konsum- vereine wieder zurückzunehmen.
Abg. Dr. Langerhans erklärt sich gegen den Antrag Kule- mann, da derselbe, abgesehen von anderen Bedenken, unaus- ae sein würde. Eine Prüfung der Legitimation sei bei
rkem Verkehr unmöglich.
__ Abg. Biehl empfiehlt den Antrag Kulemann, da die Konsumvereine in Folge der Gewerbefreiheit die ohnehin schon scharfe Konkurrenz gegen die kleinen Gewerbetreibenden noch mehr verschärsten.
Abg. Graf von Mirbah: Da der Antrag Kulemann unausführbar und- die in ihm verlangte Kontrole unmöglich sei, so bitte er denselben abzulehnen.
Die Debatte wird geschlossen.
Dex Antrag Kulemann wird mit 113 gegen 93 Stimmen angenommen, und der danah abgeänderte §. 8 genehmigt.
Der Rest des Geseßes wird debattelos und bis auf einige Aenderungen, welche Konsequenzen des zu §8. 7 angenommenen Antrages von Cuny sind, unverändert angenommen.
: n Ls des Abg. Kulemann,, nachstehenden 8. 145 a Six welcher die seinem ersten Antrage entsprechende Strasbestimmung enthält und folgendermaßen lautet:
Personen, welche in Konsumvereinen (8. 1 Ziffer 4) mit dem Verkauf der Waaren beauftragt \ind, werden mit Geldstrafe bis ¿zu 30 M bestraft, wenn sie der Vorschrift des §. 8 Absay 4 zu- wider Waaren verkaufen,
wird abgelehnt.
"___ Jn der Schlußabstimmung wird das Geseß im Ganzen mit großer Mehrheit angenommen. Desgleichen wird nach- stehende Resolution genehmigt:
Mit Rüctsiht darauf, daß nach den Erklärungen der Herren Vertreter des Bundesraths von den verbündeten Regierungen bereits geseßgeberishe Maßregeln zur wirksameren Bekämpfung der Trunksuht und eine Revision der gewerbepolizeilihen. Vorschriften über den Vertrieb von Spirituosen erwogen werden, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei dieser Gelegenheit auch Maßregeln gegen die Mißbräuche, welche der Vertricb von Spirituosen durch ‘die Konsumvereine mit \sih gebracht hat, vorzushlagen und die Vor- lage’ des Gesetzentwurfs möglist zu beschleunigen.
Schluß 101/52 Uhr. Nächste Sißung Freitag 12 Uhr.
— In der gestrigen (49.) Sißung des Hauses der Abgeordneten ergriff bei der weiteren Berathung der F: 1 und 2 des Gesezßentwurfs, betreffend die
ebertragung polizeiliher Befugnisse in den Kreisen Teltow und Niederbarnim, sowie in dem Stadtkreise Charlottenburg auf den Polizei- Präsidenten in Berlin, der Minister des Jnnern, Herrfurth, das Wort :
Meine Herren! Auch i muß anerkennen, daß es #ich bei dieser Vorlage um ein ganz eigenthümlihes Verhältniß handelt, für welches wohl eine überaus lange Dauer kaum in Aussfiht zu nehmen sein dürfte, und daß dereinst der Zeitpunkt kommen wird, wo durch das Schwergewicht der Verhältnisse alle diese Vororte, um deren polizei- liche Regelung es sich in dieser Geseßesvorlage handelt, in die Stadt Berlin werden inkommunalisirt werden. Allein ih glaube, daß dieser Zeitpunkt do nicht so nahe ist, wie der leßte Herr Vorredner angenommen hat.
Meine Herren! Es ift nicht nur von der Gemeinde Lichtenberg, sondern auch von der Stadt Charlottenburg bereits vor Jahren der Wunsch ausgesprochen, mit Berlin vereinigt zu werden, und ih glaube, dieser Wunsch würde sich wohl noch, wenn man die einzelnen Vororte früge, in sehr lebhaster Weise bei einer Reihe derselben geltend machen. Allein, meine Herren, bis jeut sind die Verhältnisse noch nit derart, daß gegen den Widerspruch der Stadt Berlin mit einer solchen Maßregel vorgegangen werden kann.
? ch mache in diejer Beziehung zunächst den Hrn. Abg. Barth darauf aufmerksam, daß nach unserer bestehenden Geseßgebung eine solhe Vereinigung im Verwaltungswege durh eine Allerhöchste Ordre nihcht thunlich ist, sondern daß dazu aus zwei Gründen, sowohl nah Maßgabe der Städteordnung als auch weil die Stadt Berlin einen besonderen Stadtkreis bildet, ein Spezialgeseß erforderlich fein wird, und i zweifle sehr, wenn die Staatsregierung mit einem derartigen Spezialgeses kommen würde, ob sie hier auch wohl die Zustimmung der Majorität unter . den gegenwärtigen Verhältnissen finden dürfte.
_In Betreff der Wahrnehmung der Sicherheitspolizei liegen ja aber bezügli dieser Ortschaften ganz besondere Verhältnisse vor. Es hat die historishe Gestaltung der Verhältnisse es als ‘nothwendig er- wiesen, besondere Vorschriften zu treffen; sie waren früher getroffen dur die Einrichtung des sogenannten weiteren Polizeibezirks. Dieser weitere Polizeibezirk wurde aufgehoben bei der Einführung der Kreisordnung vom Jahre 1872, aber es wurde sofort in Aussicht ge- uomméen, daß durch ein Gelen über die Provinz Berlin ein Ersay geschaffen werden würde. Bei der Erörterung über jenes Projekt, eine Provinz Berlin einzurichten, hat die Frage der Ausdehnung der Kriminalpolizei, der Sicherheitépolizei überhaupt, auf Mle Vororte ein Bedenken niht gefunden, die Vorlage wegen der Provinz Berlin \hheiterte wegen der Gb la der kommunalen Grundlagen derselben. Seit dieser Zeit hat ih jenes Bedürsniß immer dringender geltend M un l Holge : ri ls gi e M arf ee
gierung bere m vorigen Jahre dazu geschritten, einen
algesepentwurf- für die besonderen Verhältnisse jener Ortschaften jen. Da derselbe in der Vorige Session niht zum Abschluß
Nun, meine Herren, be his Meeigussión in den 1, 2 und 5 — der 8. 5 der I D éeLa0s ‘in den §. 1 der vorlage mit eingestellt worden — mehrfahe erungen vorgenom- men ; diese Aenderungen sind erheblich in redaktioneller Be- Cebung, nd weniger erheblich in materieller Beziehung. redaktioneller Beziehung aa fle; sofern man mit der mate- riellen Aenderung einverstanden ist, sogar als ein Vorzug bezeihnet werden; denn sie find erheblih kürzer als die Regierungsvorlage und sind den nicht unvollftändig. J ‘hebe das hervor, weil ih den Einwurf, daß die Kürze in dér Unvollständigkeit begründet sei, gegen einen späteren Paragraphen zu erheben habe.
Was nun die materielle Aenderung dieses Paragraphen an- belangt, so ift zunächst die Befugniß der Regierung nah gewisser
ihtung bin ausgedehnt, nach einer anderen Richtung hin da- gegen beschränkt worden. Be schränkt ist sie insofern, als, wenn die Regierungsvorlage angenommen wird, in den in 8. 1 bezeihneten Ortschaften ohne weiteres die Kriminal- und Sitten- polizei dem Berliner Ferie! - Präsidium Übertragen werden würden, während nach. der Kommissionsvorlage vorab hierzu die Zu- stimmung des Provinzialraths eingeholt werden muß. J bin in Betreff des Provinzialraths und der Art und Weise der Geschäfts- behandlung im Schoße desselben vollständig einverstanden mit dem, was der Hr. Abg. von Benda gesagt hat, und ich kann deshalb aus dieser auch für jene Ortschaften vorgrfthenen Mitwirkung des Pro- vinzialraths ein Bedenken gegen die vin lele lnt U nicht ent- nehmen. Im Uebrigen möchte ich Hrn. von Benda darauf aufmerksam machen, daß, was er als einen Vorzug der Kommissionsbeshlüsse be- zeichnet hat, daß nämlich eine weitere Ausdehnung mit Zustimmung des Provinzialraths erfolgen könne, in der Regierungsvorlage aus- E vorgesehen war, allerdings nicht in den 88. 1 und 2, aber m §. 5, Eine Ausdehnung der Befugnisse der Staatsregierung hat stattgefunden bezüglih des Umfangs der zu übertragenden Theile der Polizei. Es ist in dem §8. 2 der Kommissionsbeschlüsse zwar nicht positiv, aber negativ bestimmt worden, welche Theile der Polizei über- tragen werden dürfen. Im Großen und Ganzen ist der Unterschied zwischen der Regierungsvorlage und diesen Kommissionsbeschlüssen etwa dabin zu präzisiren, daß die Kommissionsbeschlüsse die Wohlfahrts- polizei aufnehmen wollen und der MEGOUS überlassen, im Einverständniß mit dem Provinzialrath alle oder einzelne Zweige der Sicerheits- polizei dem Polizei-Präsidenten von Berlin zu Übertragen, während die Reaicrungövorlage in §. 1 nur ganz bestimmte Zweige der Sicer- heitspolizei, nämli die Kriminal- und Sittenpolizei, sowie die Füh- rung der polizeilihen Strafregister als diejenigen Zweige bezeichnete, deren Uebertragung unbedingt nothwendig ift.
_ Der Herr Abg. Barth hat darauf bingaviden, es sei diese Be- anns unvollständig, es sei insbesondere auch noch nothwendig, daß owohl die Vereins- wie die Versammlungspolizei auf den Polizei-Präsidenten übergehen müsse. Es hat dies Veranlassun gegeben, diese Frage noch einmal zu erörtern, und im Einverständniß mit dem Polizei-Präsidium einerseits, mit dem Regierungs-Präsiden- ten andererseits ist diese Nothwendigkeit verneint worden; es liegt zur Zeit eine derartige Nothwendigkeit noch nit vor.
Ich glaube auch deshalb, da es sich hier um ein Spezialgeseß handelt, um eine Art von Ausnahmegeseß, dessen Bestimmungen mög- lichst \trikt auf das Nothwendige zu beschränken sind, daß die Staats- regierung sehr wohl gethan hat, ihrerseits in dem §. 1 positiv das- jenige zu bestimmen, was sie übertragen will, und daß eine Aus- dehnung nah der Richtung hin, ‘wie die Kommission es beshlossen hat, daß sie nämlich bloß negativ sagt: gewisse Zweige dürfen nicht übertragen werden, im Uebrigen dürfen alle Zweige der att n au das Polizei-Präsidium übergehen, nicht nothwendig gewesen ist.
Andererseits, meine Herren, liegt ja hierin für die Königliche Staatêregierung nur eine erweiterte Befugniß, und ih kann mi dahin resumiren, daß, wenn ich- auch primo loco für die Wieder- herstellung der Regierungsvorlage eintrete, “ ih doch meinerseits erhebliche; Bedenken gegen die Fassung der Kommissionsbeshlüsse niht zu erheben habe, und also es Ihnen überlasse, ob Sie dem einen oder dem anderen den Vorzug geben wollen. Gerade mit Rücksicht darauf, daß wesentlich die Mitwirkung des Provinzialraths für die Art und Weise der Ausführung. vorgesehen worden, ist, glaube ih, dafür Sorge getragen, daß einerseits den Interessen der Gemeinden, anderer- seits den Interessen des Staats vollständig wird Rehnung getragen werden können.
Abg. Cremer: Jm Jnteresse des Kreises Teltow könne er es nit billigen, daß man durch den Kommissionsbes{hluß der Regierung mehr geben wolle, als sie verlange. Der Polizei-Präsident werde auch gar nicht in der Lage sein, die ihm von der Kommission zugedachten Befugnisse zu erfüllen. Um aber die ganze Frage einer .nohmaligen Berathung unter- ziehen zu können, ala er die Zurückweisung des Geseß- Sistouiets an die Kommission.
__ Abg. Zelle: Der Hauptgrund für die Jnkommunalisirung Lichtenbergs sei doch wohl der Egoismus; denn mit dem Augenblick der Bekanntmachung werde der Preis der Quadrat- ruthe Boden von 3 auf 30 # hinaufshnellen. Die Lichten- berger möhten wie die Schöneberger Millionäre werden. Berlin sträube sih dagegen, weil es nicht gar ju sehr „Wasser- kopf“ werden wolle. Wenn die Rechte einmal statt Hammer Ambos wäre und alle die Maßregelungen- auf kommunalem Gebiet zu erdulden hätte, die seine Partei erfahre, so würde in diesem Hause nur eine Partei dieser Frage gegenüber sein. Abg. von Hergenhahn befürwortete die Kommissions- beshlüsse, die auf dem Boden der Regierungsvorlage in vor- sihtiger Weise aufgebaut seien. Materiell sei die hauptsähhliche Aenderung die, daß die Amtsvorsteher niht Organe oder Diener des Polizei-Präsidenten sein sollten. Ferner sei nah dem Kommissionsentwurfe eine weitere Ausdehnung des Ge- seßes ermöglicht.
Minister des Junnern, Herxrfurth :
Meine Herren! Jch möchte mir nur einige Bemerkungen gegen- über tem Herrn Vorredner gestatten. Derselbe hat es als einen Vorzug der Kommissionsbeshlüsse hervorgehoben, daß sie die Möglich- keit bôten, über diejenigen Amtsbezirke hinaus, welhe im §. 1 der Regierungsvorlage ausdrücklih angeführt sind, eine Ausdehnung der Vorschriften dieses Geseßes eintreten zu lassen. Meine Herren, wenn eine derartige Bestimmung in der Regierungsvorlage niht vorhanden wäre, so würde dieselbe allerdings eine bedenkliche Lücke gezeigt baben, denn es is mit Sicherheit anzunehmen, daß im Laufe der Zeit ih dieses Bedürfniß, das jeßt in Betreff der im §. 1 bezeich- ncten Amtsbezirke vorhanden ist, auch in anderen Amtsbezirken oder Theilen derselben erkennbar machen wird. Diese Lüdke ist aber faktisch nit vorhanden, denn der §. 5. der Regierungsvorlage besagt : Unter Zustimmung des rovinzialraths der Provinz Branden- burg können die Vorschriften in den §8. 1 bis 4 dieses Geseßes auch auf andere, als die im d: 1 genannten Amtsbezirke der Kreise Teltow und Niederbarnim beziehungsweise auf Lheile von solchen von dem Minister des Innern für anwendbar erklärt werden.
În dieser Beziehuug hat die Kommission also nihts weiter Len als daß sie die Bestimmung, die im §. 5 der Vorlage ent- alten war, in den §. 1- mit aufgenommen hat.
Die beiden Paragraphen wurden ‘in der Kommissions- fassung angenommen. S. 3 bestimmt nah den Beschlüssen der Kommission: Orts- und landespolizeiliGße Verordnungen des Polizei-Präsie- denten zu Berlin werden. mit Zustimmung des Ober-Präsidenten ‘erlassen. Vor dem Erlaß dortspolizeilicher Verordnungen is der
e ae, al selbe in unver derter Weise ei diesem hohen
mmissions- |
Der erste Say lautete in der Regierungs e:
Orts- und landespolizeiliGe Verordnungen, welche von dem Polizei-Präsidenten zu Berlin in den durch §. 1 seiner Verwaltung unterstellten Angelegenheiten erlassen werden, bedürfen der Zufstim- mung des s. :
Der zweite Say ist von der Kommission zugefügt.
Minisier des Jnnern, Herrfurth:
Meine Herren! Auch der §. 3 der Kommissionsbeschlüsse enthält ebenso wie die §8. 1 und 2 einerseits eine redaktionelle und anderer- seits eine materielle Aenderung. Was die materielle Aenderung anbetrifft, welhe in den Absaß 2 eingefügt ist, und welche ‘bestimmt, das zum Erlaß ortspolizeiliher Verordnungen der Magistrat der be- treffenden Stadtbezirke bezw. der Amtsausshuß des betreffenden Be- es ju hôren sei, so habe ih gegen denselben eine Einwendung nit
eben.
i Was dagegen die redaktionelle Aenderung anlangt, so hat die Kommission die Bezugnahme auf die t 1 und 2 gestrihen, welche in dem Absay 1 und ferner in dem Absay 2 der Regierungsvorlage, jevt dem Absay 3 der Kommissionsbeschlüsse, enthalten ist, Jeßt autet der Paragraph nude crude: j
Orts- und landespolizeilihe Verordnungen des Poslizei- Een identen zu Berlin werden mit Zustimmung des Ober-Präsidenten erlassen.
Meine Herren, ih glaube zwar annehmen zu können, daß, wenn jemand die erlitt des Gesetzes elesen hat, er sih dann sagen wird: das gilt natürlih nur von denjeni en orts- und landespolizei- lihen Verordnungen, welche für die f eziellen Bezirke der [Mer Be eigewal! unterworsenen Theile der Kreise Teltom und Nieder-
arnim erlassen werden. So wie es aber dasteht, und namentlih mit Rücksicht darauf, e die Beschränkung, die in der Regierungs- vorlage ausdrücklich angeführt ist, gestrichen werden soll, ist, glaube ih, allerdings zu Mißoerständni en Veranlassung gegeben, und es liegt hier der Fall vor, den ich vorhin erwähnte, daß die kürzere
assung nicht die bessere ist, weil sie die unvollständige ist.
ch möchte deshalb glauben, daß Sie in Betreff des §. 3 die Fassung der Regierungsvorlage in Absaß 1 und 2 beibehalten und dann nur noch die materielle Aenderung hinzuseßen, welche in Absay 2 der Kommissionsbeschlüsse enthalten ist, und gegen welche, wie ih wieder- hole, Bedenken meinerseits nicht zu erheben sind.
Der erste Say gelangte nah dem Vorschla rung zur Annahme. Der zweite Saß wurde 0 mis ne angenommen.
8. 4 lautet in der Kommissionsfassung :
Zu den Kosten, welche durch die ortspolizeilihe Verwaltung der dem Polizei-Präsidenten zu Berlin übertragenen Angelegenheiten in den im §..1 genannten Landkreisen entstehen, haben die Ge- meinde- und Gutsbezirke dieser Kreise bis zum 1. April 1890 keinen Beitrag zu leisten,
Abg. von Veltheim beantragte folgenden Zusaß:
Von da ab können sie zu einem Beitrag bis zur Höhe von 0,20 M jährlich na Maßgabe der Kopfzahl der Civilbevölkerung für jeden Kopf der Bevölkerung dieser Gemeinden und Gutsbezirke herangezogen werden.
Der Antragsteller begründete diesen Vorschlag.
Minister des Jnnern, Herrfurth:
Der Abg. von Veltheim hat mit vollem Recht hervorgehoben, daß die Summe von 40 3, welche im Polizeikostengeseß festgeseßt ist, ebenso wie die Summe von 20 S, welche er in feinem Antrag als Kostenbeitrag bezeihnet hat, nur den Höchstbetrag dessen bietet, bis zu dem überhaupt eine Feltse ung erfolgen kann. Nun, meine Herren, glaube ih: es ist ziemlich gleihgültig, welchen der beiden Höchstbeträge Sie festseßen, denn keiner von beiden wird auch nur annähernd erreiht werden können. Die Königlihe Staatsregierung hat ausgesprohenermaßen die Absicht, sich nur auf die Uebertragung der Kriminal- und Sittenpolizei zu beshränken; und die desfallsigen Gesammikosten werden sich nach den bis jeßt veranstalteten Ermitte- lungen noch nicht einmal auf die Summe belaufen, welche dur den Marimalbeitrag, den der‘ Hr. Abg. von Veltheim in Aussicht ge- nommen hat, im Ganzen entstehen werden. Selbstredend kann ja aber den betheiligten Gemeinden nur ein - Antheil davon auferlegt werden, Ue Mee glaube ih, praktis gleihgültig, welche der beiden Summen
ie fixiren.
Aber nahdem einmal in den Beschlüssen dieses bohen Hauses be- züglih des Polizeikostengeseßes eine ausdrücklihe Bestimmung für den hier jeßt vorliegenden Fall aufgenommen ist, finde ih es allerdings nit ganz kongruent, wenn Sie nun beim ersten Fall, der wirklih I Eng kommt, von diesem Saß glei wieder eine Ausnahme machen. ;
Sodann möchte ich mich noch wenden gegen die Fassung des §. 4 nah den Kommissionsbeschlüfsen. Es liegt doch in Betreff der Kosten der Polizeiverwaltung jeßt das Sachverhältniß derartig, daß bis zur Einführung des neuen Polizeikostengeseßes die \ächlichen Kosten von den Gemeinden, die E vom Staat überall da, wo eine Kö- niglihe Polizeiverwaltung vorhanden ist, zu tragen sind, und daß, wenn das Polizeikostengeseß zu Stande kommt, an Stelle dieses Ver- hâltnisses ein von den betreffenden Gemeinden zu zahlender Pauschal- betrag tritt, der nah der Einwohnerzahl bemessen wird. Nun hat die Königliche Staatsregierung, da dieses Geseß voraussihtlih noch im Laufe. dieses Jahres zur Ausführung kommen wird, das Polizei- kostengeseß aber frühestens am 1. April nächiten Jahres in Kraft treten kann, und die Königlihe Staatsregierung es niht für an- gemessen erachten konnte, daß binnen Jahresfrist ein Wechsel in der Be- rechnung der Beiträge der Gemeinde eintrete — in ihrer Vorlage die An- wendung des Polizeikostengeseßes bereits für das laufende Jahr antizipirt. Dagegen sind Seitens der Kommission Bedenken erhoben worden, und wenn das Haus diese Bedenken für begründet erachten sollte, dann würde ih nihts dagegen zu erinnern finden, wenn §. 4 einfach gestrihen würde und das, was im ganzen. übrigen Staat bezüglich der Frage der Polizeikosten gilt, auch Anwendung zu finden hätte auf die betreffenden Amtsbeziuke in den Kreisen Teltow und Nieder-Barnim. Aber, meine Herren, ein ganz besonderes Privilegium für diese Amts- bezirke dahin zu konstruiren, daß diese im ¿rfen Jahre überhaupt nichts zahlen sollen, dafür, muß ih sagen, fehlt jeder zureihende Grund, und ih habe einen solchen insbesondere dem Bericht der Kom- mission auch nicht zu entnehmen vermocht.
Ich möchte deshalb bitten, daß Siè aus Zweckmäßigkeitsgründen unter Äblehnung der E den §. 4 nah der Regie- rungsvorlage annehmen, eventuell den §. 4 sowohl nah der Kom- O als nach der Regierungsvorlage \treihen und damit den Zustand schaffen, daß das, was im ganzen übrigen preußischen Staat Rechtens ist, auch hier Rechtens bleibt.
Abg. Tramm: Der Kassenbeitrag der Ortschaften werde ce Zweifel mehr als 40 Z für den Kopf der Bevölkerung
etragen.
Minister des Jnnern, Herrfurth:
Der Kritik meiner Ausführungen durch den Hrn. Abg. Tramm möchte ich eine Antikritik entgegenstellen. Er behauptet, wenn ein Vorort mehr als 10 000 Einwohner hätte, \o mr unter allen Umständen die Summe von 40 Z pro Kopf gezahlt werden, .und wenn i gefagt habe, es würde noch nit einmal der Betrag von 20 erreiht werden, so sei das ein Jrrthum. Meine Herren das würde zutreffen, wenn die gesammte Polizei in den Vororten auf den Polizei-Präsidenten übertragen werden sollte, Nun wird aber nach f: 2 und den Erklärungen, die ih gegeben habe, nur ein ver- hältnißmäßig kleiner Theil der Polizei übertragen; es bleibt der weitans größte Theil in den Händen der Amtsvorsteher. Es muß deshalb nach den Vorschriften des Polizeikostengeseßes doch für diese Fälle die Summe besonders festgestellt werden von dèm ber - Präsidenten, und da bleibe ich dabei, daß diese Summe niemals den E von 40 H§ erreihen würde, ja nicht einmal den Betrag von H, den der Herr Abg. von Velt- ¿im fubstituiren wollte. ‘
der Regie- dem Kom-
ff Magistrat der betreffenden Stadt beziehungsweise der Amtsausschu des hetrefenden Bezirks zu hören. A l uß
„Ferner möchte ih do entgegen der Behauptung, daß es #ch hier
iden Verhältnissen handle, denen man für A R Ortschaften sind, von denen der
f Abg on tättenmillionäre, und i aube ta toe 1 A ias nare, p ,
E E, Ortschaften B thun haben, die viel prästationsfähiger find
als die geh Mehrheit von Landgemeinden und Gutsbezirken, die wir
lass daß das gerade diejenigen ( da — er war es ja
sont in Preußen baben.
er seinen Antrag zurü.
betragen werde, zie Ñ wurde nah. den
Paragrap mission angenommen.
Bei 8. A melder elne L für mol b sbrünsten, Aufläufen u. }. w. en , empsa ‘ con Fa Gendarmen bei solchen Gelegen-
Cremer, die Thätigkeit heiten mog viel in Anspru zu nehmen.
Der Rest des Gesehes wurde angenommen.
Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, über dieallgemeine Landesverwaltung und die Zu- und Verwaltungs-
ständigkeit der Verwaltungs- gerihtsbehörden in der Pran e Boten,
Abg. von Sczaniecki erklärte, nah Fraktion in zweiter. Lesung abgelehnt das ganze Gesetz stimmen.
ie ersten 4 Artikel des Gesezes wurden ohne Debatte Zu der Bestimmung des Artikels 5, über die Vertheilung der Kreisabgaben, beantragte der Abg. Freiherr
angenommen.
von Huene folgenden Zujaß : Dun runde, aab:
eranziehung zur Kreissteuer ganz freigelassen werden, herangezogen werden, Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer belastet A von der Heranziehung bleibt die Gewerbe-
¿chstens mit demjenigen Prozentsatze welchem die wird. \teuer vom
ausirgewerbe. Abg. Freiherr von
würde, bitte er,
Minister des Junern, Herrfurth: Meine Herren! J Hr. von Lyncker soeben gesagt hat. gegenhalten, wenn erau
aben. Hr. von so viel ich mich um einen : der Vertheilung der Kreisabga
habe informiren können,
eine Vertheilung herbeizuführen
Meine darüber einzutreten haben,
Vertheilung der Kreisabgaben als Zuschläge mit CPNaaten Gen Minimal- und Maximalsayes für Reallasten demnächst zu ändern, es wird dann aber für den Vertheilungsmaßstab
¡iticipiren dürfen. i is "Seh vermag nicht zu verbehlen, daß, wenn Sie so
egen diese Bestimmung haben, es dann den Vorzug verdienen würde, bie n O Bestimetüng über die Kreisabgaben wegzulassen, auf welche allerdings in der Provinz Posen großer Werth gelegt wird. Durch
, von Veltheim: Nach der kategorishen Erklärung des Minist, daß der Koftenbeitrag_ noch nicht 20 Z pro Kopf
orshlägen der Kom-
em die Anträge seiner seien, werde er gegen
und Gewerbesteuer kann von der
Lyncker : Da durch Annahme des An- trags Huene ein Ausnahmezustand für Posen geschaffen werden denselben abzulehnen und es lieber bei den Beschlüssen der zweiten Lesung bewenden zu lassen.
Hrn. von Huene möchte ich en ch die Absicht nicht hat, ein neues Kreis- ab a raa einzuführen, jein Antrag würde jedenfalls diese Wirkung dot h Huene will für einen ein Mes — denn andelt e Kreis — die O \haffen, die bisherige Art en beizubehalten, und er chaft für alle übrigen Kreise die Möglichkeit, ohne jede Mitwirkung der Auf- sichtsbehörden den bisherigen Vertheilungsmaßstab abzuändern und welche mit der für den ganzen übrigen Staat geltenden Gesepgebung si in Widerspruch segen würde. Herren, wir werden in sehr eingehende ( ob es niht nöthig werden wird, das im Jahre 1872 nur durch ein Kompromiß festgestellte Prinzip über die O estseßung eines e
einzutreten haben für den ganzen Staat und man wird dieselbe niht für eine besondere Provinz allein
faktisher Grund den anzen. Staat geregelt wer Cas weit über das iel hinaus.
einer derartigen Bestimmung den
tage sein würde.
Antrag Huene wurde ab weitere Debatte angenommen. älle entwurf, betreffend die und Waisen Landeskirche in den neun
Dex vom Herrenhau betreffend die Abän
eamten betreffenden Ge
die Bestimmungen über S beim Ober-Verwaltungsgericht
Gri S g | j gu eseß gehörig gestrichen nd. dn, Würmeling beantragte, lichen Form wiederherzustellen.
darf jedoch mit
genommen.
ur ersten Berathung stand treffend die Heranziehung Präzipualleistungen für Rheinprovinz.
ch Tann dasjenige nur voll bestätigen, was reiherr von Zedliy und Neukirch, fü ( ent- oe den U oa Entwurf abgeändert, indem es auch den die gegeben habe, die Jndustrieellen zu
Kreisen die Ermächtigung Beiträgen heranzuziehen. anderen Hauses beitrete,
énn
ih - nur so mü
das Zustandekommen gefährden
Erwägungen von ihnen gebauten
industriellen zu erheben. Abg. Belastung der
eine Aenderung | gierungsvertreter gar nicht gewürdigt sei. ich entschieden für die Berechtigung
Herrenhausänderung aus. Er einer Kommission zu überweisen.
große Bedenken Der Regierungskommissar,
Steckbriefe und Untersuchungs-Sacen.
erpahtungen, Verdingungen 2.
E, 2. 3. 4.
S Verloo
rang avo ebene aat ea Ngrladungen u. dergl. ung, Zinszahlung 2c. von öffentlihen Papieren.
i le Bestimmurg aber - würden Sie mögliherweise dem Zu- fiaadelormmen bes Gescges arnslide Schwierigkeiten bereiten von s
ntr Huene liege nicht vor, da die Angelegenheit L E Zin ie e en werde.
Reihe von Kreisen werfen, was sehr gefährlih für die
Deagleichen gelangte in dritter Berath ürsorge für der Geistlih
Monarchie zur endgültigen Annahme. 4 i e zurückgelangte Gesezentwurf, erung und l :
LReE, die Dienstvergehen der nicht rihterlihen
vom Herrenhause dahin abgeändert worden, daß in
ehen O dagegen die-
jenigen über die Disziplinargewalt 0 | D E w. gegenüber als nicht in diejes
Abg. von Liebermann erklärte für die Aufrechterhaltung des Herrenhausbesclusses stimmen zu wollen, um das Gesetz überhaupt zu Stande zu bringen. h
Das Geseg wurde in der Fassung des Herrenhauses an-
Der Regierungskommissar, Geheime Ober-Regierungs-Rath
angefragt werden, ob die Beiträge nicht zu hoch seien und die
i ndli ädigen würden. D bam n acn Geseßes aufhalten oder gar
Der ‘Abg. Knebel befürwortete die Aenderung erren hauses, wona es den Kreisen ermöglicht werde, auch sür die Chausseen Beiträge von den
Mooren bedauerte, daß das Votum des Provinzial- Raths und des Ober-Präsidenten der A vom Re-
Rath Freiherr von Zedlig und Neukirch, t A ai gerade im Einverständniß mit den Ver-
Deffentlicher Anzeiger.
waltung B
{pr s
Néukirh: Er glaube, ein anzunehmen,
Bestreben
Er fürchte, man würde mit rena, in eine ganze eis- tragen kön
er gelehnt und das Geseß ohne
der Geseßt- ie Wittwen en der evangelischen älteren Provinzen der
Landtages
sei durh die Rei gerathen, ihr no
Ergänzung ein- Fee R Agen, ist
hm nur ng eines Disziplinarsenats
Rath: Gamp, rte aus, daß an A ram einstimmig im Sinne der Redner aus
dem Hause ausgefallen sei, sondern daß sich nur ein oder zwei Großindustrielle 2 den großen : Reis we
aulgestelt worden sei. Der
Entwurf ent- enhausf A Diebe man ir vie Rheinprovinz ein S j Novum \{cha E Man möge Regierung in
Ba x E zu entlajten, au ,
Abg. Knebel befü i
fassung, da die Jndustrie die Lasten dieses Gesezes wohl
die nicht ohne dringendes
rwortete nochmals die Herrenhaus-
ne. Regierungskommissar , Geheime Ober-Regierungs-
das Votum des Provinz
ausgesprochen an Gegenüber che die Jndustrie jo eben im Begriffe sgesezgebung zu übernehmen, sei es nicht neue Ausgaben aufzubürden, mindestens
aber müßten umfassende Erhebungen über die Wirkungen der neuen Bestimmungen auf die Jndustrie angestellt werden. He Der orie end wurde darauf in errenhauses angenommen. Shiuk 33/4 Uhr. Nächste Sigung Freitag 12 Uhr.
er Fassung des
er Verwaltungsgerichte
das Geseg in der ursprüng-
Güterverkehr 445
sprechenden vom
der Gesegentwurf, be- der Fabriken u. st. w. mit den Wegebau in der
„ führte aus, das Herrenhaus
das Haus dem Mule des | 20: April
e erst bei den Jndustiellen / den Zeitgeschäften gütung der Stem der
Man dürfte dadur
des Herren-
Groß-
Dasselbe spreche er Kreise im Sinne der event. das Gesetz
etwa 4 Mill. Fl.
4, beantrage, London,
Geheime Ober-Regierungs- Ae! erwiderte, daß der
Königsberg i. Pr.,
einnahmen Vat Oft preu j is 5 en Südbahn pro März 1889 be-
trugen nes vorläufiger Festste e
E angeb gung, Preise fest, behauptet. Bradford, ( fluß der Londoner : lebhafter, Spinner beschäftigt, Stoffe stetig.
Gewerbe und Handel. 4. April. (W. T. B.) Die Betriebs-
ung im Personenverkehr 47 744 M, im 4, an Extraordinarien 16 397 4, zusammen
0, mithin gegen der ent-
509 947 M, darunter auf der Strele Fi chausen—Palmnicken 4260 4, im März 1888 provi Monat des Vorjahres mehr 187 727 #, im 1. Januar bis 32. März 1889 1415 789 # (definitive Ein- nahme aus russishem Verkehr na russishem Stil), | 1 229 993 M im Vorjahr, mithin gegen den entsprehenden Zeitraum des Vorjahres mehr 185 796 gegen definitiv 1 232 617 mehr 183 172 M Wien, 4. April... (W. “4 Börsenkammer theilte der Pr sent mit, daß nah der von dem inanz-Ministerium erbaltenen Au 7, April auch ungestempelt geliefert werden können. wurde der Erlaß einer Kundmachung beschlossen, Notirung der ab inkl. i Tage ab sind nur abgestempelte Loose im Börsenverkehr lieferbar. Bei früher abges{lossenen,
isch 322 2 A Gauen
egen provisorisch
In der heutigen Sißzung der
bis zum Hierau wonach si amtlichen Coursblatte vom versteht; vom gleichen
flärung Loospapiere
Loose im Stempelgebühren
über den 20. ril hinauslaufen- sind ebenfalls gestempelte Stücke bei separater Ver- elgebühr zu liefern. — Die Generalversammlung
nglo-ODesterreihishen Bank beschloß, eine Dividende von 8 Fl. zu vertheilen, von der freiígewordenen Spezialreserve für die Kohlenwerke 600 000 Fl i \ iden und die restliGen 372320 Fl. als Spezialreserve für die Realitäten der Bank zu belassen.
Prag, 4, Buschtehrader findenden Generalversammlung vorzu eine Dividende von 474 Fl., für die Aktien Litt. B eine solhe von 15 Fl. zu zahlen, sowie zu beantragen, daß das Aktienkapital um
. dem allgemeinen Reservefonds zuzuwenden
April. (W. T. B.) Der Aufsihtsrath der Bt babn Eoéloß der am 20. Mai cr. ftatt
alts vorzuschlagen, für die Aktien Litt. A
vermehrt werde. April. (W. T. B.) An der Küste 10 eiten, oten. — Wollauktion. Gute Auswahl, lebhafte
4. April. (W. T. B.) Wolle unter dem Ein- Wollauktion bei gutem Geschäft fester, Garne
. Kommandit-Gesell Aw auf Aktien u. Aktien-Gesells{. . Berufs-Genofsenschasten.
. Wochen-Ausweise der deutshen Zettelbanken.
, Verschiedene Bekanntmachungen.
2) E C T E Aufgebote, Vorladungen u. ogl.
369 Aufgebot. / i [ Die Se Me Nadlases Georg Phildius, Wittwe u Lengfeld i. O., nämlich: i 1) s geborene Phildius, Ehefrau von Franz Söll in Frankfurt am Main, 2) Katharina, eror Ehefrau von Georg Germann in Darmf'adt, 3) Antonia, geborene Pbildius, Chefrau von Ernst Rullmann in Lengfeld, : 4) Georg P de in 2 ta u aben das Aufgebot der jeyt vierprozenligen - fätg-Dbli ation der Le \hen Ludwigs-Cisenbahn- Gesellschaft, welhe zu Mainz rechtlich domizilirt ift, Nr. 06632 vom Jahre 1874 im Nominalbetrag von 600 6 beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, \späte- stens in dem auf den fünfzehnten September 1893, Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeih- neten Gericht, Zimmer? Nr. 24, anberaumten Auf- gebotstermine seine Rehte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Mainz, den 16. März 1889,
Großh. Amtsgeriht Mainz.
gez. Nuß. | : Veröffentliht: Melior, Hülfsgerichts\chreiber.
107: Aufgebot. [ N 10219. Die Karl Martel Eheleute von Mainz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fr. Carle- bach von da, haben das Aufgebot der 4 O/oigen bad. Suldvershreibungen vom Jahre 1875 Litt. D. Nr. 3531 und Nr. 7166 à 300 H, deren Besiy und Verlust glaubhaft gemaht wurde, beantragt. Der Jnhaber der Urkunden wird ausge torven spätestens în dem auf den 16. Februar 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem Großherzoglichen Amtsgericht hier — Akademiestraße 2, Zimmer Nr. 1 — anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung der Urkunden erfolgen wird. Karlsruhe, den 27. März 1889, Gerichtsschreiberei E Amtsgerichts. r. Haas.
1256 Aufgebot. l De Bankier Theodor Knolle zu Hildesheim hat das Aufgebot des angeblich in ¿einen Eigenthum befindli gewesenen, auf den Inhaber lautenden Sparkassenbuhs Rr. 8577 der Sparkasse der Kreise ildesheim und Marienburg über 300 „& mit der ehauptung, daß dasselbe verloren gegangen fei, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- efordert, spätestens in dem auf den 3. Dezember 1889, ormittags 11 Uhr, vor dem unter-
zeihneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird. ; ildesheim, den 29, März 1889,
, Königliches Amtsgericht. I.
[45637] Aufgebot. S Der Oekonom Philipp Hömann genannt Römer zu Stoppenberg hat das Aufgebot des angeblich ab- handen gekommenen am 21. Februar 1872 auf seinen Namen ausgefertigten und am 1. April 1888 über 770 ( 21 4 lautenden Sparkfassenbuhes Nr. 21 845 der Sparkasse der Stadt Essen beantragt. Der In- haber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, \pâ- testens in dem au N mittags 11 Uhr, vor dem U reinen Ge- rihte, Zimmer Nr. 43, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des- selben erfolgen wird. Essen, den 30. November 1888. Königliches Amtsgericht.
[50515] Bekanntmachung. Aufgebot.
Nacgenannte Personen haben zu Protokoll des Gerichts\chreibers d. d. 13. l. Mts. unter Erfüllung der geseßlichen Vorschriften den Antrag geste in einem Ausshlußurtheile die bezeichneten parkassa- \heine der \tädtishen Sparkasse Würzburg für kraftlos zu erklären, da ihnen dieselben verbrannt, beziehungsweise abhanden gekommen sind.
1) Die Köchin Walburga Beil aus Angern, Bezirks- amts Parsberg, z. Zt. dahier, den auf ihren Namen lauenen Schein Nr. 4621 Litt. M. vom 15. Juli 1887 über 50 4 O
2) die Köchin Margaretha Rehm aus Geiselwind, , Zk. dahier, den auf ihren Namen lautenden Schein Nr 4868 Litt. N. vom 21. Juli 1888 über 110 #4,
3) die Bremserstochter Käthchen Schwab von hier,
a, die auf den Namen der von ihr aus\chließlich beerbten Bremserswittwe Elise Shwab dahier — ihrer Mutter — lautenden Scheine :
Nr. 5694 Litt. K. vom 20. Auguft 1885 über 102 M,
ai O n K. vom 18. September 1885 über ‘
Nr. 7629 Litt. K. vom 14, Dezember 1885 über 180 M, j
, die auf ihren eigenen Namen lautenden Scheine:
a ges itt, K.
er j
Nr. 5155 Lätt. N. vom 30, Juli 1888
über 80 M L Demgemäß wird Aufgebotstermin bestimmt auf
f den 19. Juni 1889, Vor- |[
vom 20. August 1885 | [
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, urter Androhung des Rechtsnachtheiles, daß die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen werde. Würzburg, am 19. Dezember 1888.
Königliches Amtsgeriht I.
(gez.) Schramm, K. A.-R. Vorstehendes Aufgebot wird gemäß §. 842 der R.-Civ.-Pr.-Ordg. öffentlih bekannt gemacht.
Würzburg, am 21. Dezember 1888. Gerichts\chreiberei des K. Amtsgerichts Würzburg I (L, 8.) Baumüller, Sekr. s E
1254] Anfgebot. Die Hypothekenurkunde über 30000 Darlehn, eingetragen auf Grund der Urkunde vom 16. August 1875 am 21. August 1875 für die Frau Gräfin Walpurga von Strachwiß, geborene Gräfin. von Praschma, zu Schräbsdorf, auf dem Grundbuchblatte des dem Grafen Ludwig Maria Johann von Strach- wit gehörigen Ritterguts Niclasdorf Abtheilung 1II. Nr. 10, bestehend aus dem Hypothekenbrief vom 91. August 1875 und der Schuldurkunde vom 16. August 1875, ist verloren (aran und soll auf Antrag: des Grundstückseigenthümers zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt werden.
Es wird deshalb der Inhaber der Hypotheken- urkunde aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 13. Juli 1889, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 6) feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er- folgen wird. j aukenftein, den 1. April 1889.
Königliches Amtsgericht.
1261 Aufgebot, l Auf Antrag der a rau Anna Biczkowska
Smogorzewo wird deren Ehemann, der Arbeiter ohann Biczkowski aus Gorkizagajne, welcher im ahre 1874 nah Amerika ausgewandert ist, aufge- fordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 24. Januar 1890, SIRALLE 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigen- ma Aubi E e olgen wird.
ubin, den 29. Ï Königliches Amtsgericht.
—
1269]
Das Verfahren, b end Aufgebot der Nachlaß- läubi d Vermächtnißnehmer des 18. No- dener [888 verftorbenenB ers Hentschel ausGlogau,
[1268] Sat Gan. | Das Aufgebotsverfahren der Gläubiger des Nach- lasses des Shuhmahermeisters Ferdinand Riese zu Guben ist beendet. Guben, den 2. April 1889, :
Königliches Amtsgericht. Abtheilung T.
1271 [ D 5 Aus\{lußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerihts vom 20. März 1889 ist der am 23. No- vember 1849 zu Könnigde geborene Dienstknecht Ferdinand Strauer für todt erklärt. Bismark, den 21. März 1889. Königliches Amtsgericht.
1255 t Der Kaufmann Carl Schimmler aus Osterodea. H. ¿. Z. in St. Izabel, Sta. Catarina, Brasilien, ift wegen Verschwendung entmündigt. Osterode a. H., 28. März 1889. Königliches Amtsgericht. I.
m Namen des Königs!
erkündet am 26. März 1889. Sperling, Gerichtsschreiber.
. Auf den Antrag des Gutsbesizers Julius olz in Zbechy und der Aktiengesellschaft Zuckerfabrik Kosten, leßtere vertreten dur ihre Direktoren H. Greiner in Gurostwo und Rittergutsbesißer B. Lorenz in Pianowo, erkennt das Königlihe Amts- eriht zu Kosten durch den Amtsrichter Studemund 1 +
Die angeblich verloren geg auf den Namen e angebli verloren gegangenen, au Julius Scholz in Zbo{y lautenden Aktien Nr. 1607, 1608, 1609 und 1610 der Buen lee Kosten über e 500 M, eingetragen auf Seite 55 des Aktien- ues, werden für fraftlos erklärt und die Koften des Verfahrens den Agreagltellern auferlegt. Von Rechts Wegen. ges: Studemund. : "Beglaubigt: Sperling, Gerichtsschreiber.
[1270]
(1263) Bekanntm : 6 ui da bieten Vil gerichts I. Berlin, A A gb A 1889 ist m Reichs-Hauptbank
T pee e u Berlin Ne. 283 469 über von Düs 9600 A
e Be S é: 1886 ff. und
hard Rott in orf C an Goupons per, a en m
lons kr Talons für fraftlos erfi
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den 6. Juli 1889, Vormitt. 9 Uhr,
Ea im & ibungösaale fâr Civilsachen Nr, 15.
Gl den 27. März 1889. ogau, d cigliches Amtsgericht.
T chreiber des Königliches Amiögeriht 1. Abtheilung 49.