1889 / 86 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Apr 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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rit ange eine niedrigere Rente bekäme und seine Klug- heit aljo nihts nüßen würde. Die Sozi kraten seien festen daß man, wenn man wolle, den Jndi- viduallohn als Grundlage für die Kente aufstellen könne, und daß damit nur ein eit vollzogen werde. Aus allen

Akt der _Ein dagegen höre man nur große Angst dur dae le abei , die ein hohes Lohneinkommen hätten, au obenein noh eine höhere Rente beziehen möhten. Wolle man nun die Jndividuallöhne nicht, so sollte man WEnigngis die Hülfskassen nah dem Vorschlag der Sozialdemokraten in den : hen aufnehmen, weil sonst die Angehörigen dieser freien sen bei der Berehnung des Lohnes zu kurz kämen. Nach den Statuten dieser Krankenkassen die namentlich in Süddeutschland stark ausgebildet seien, seien Lo nfestseßungen, wie sie hier maß- gebend sein sollten, niht vorhanden, und desha!b sollten die Mit- eee degradirt, ihr Einkommen nach dem ortsüblihen Tagelohn stimmt werden. Diesem g bfr müsse abgeholfen werden, und das könne nur dadur geschehen, daß die freien Hülfs- kassen hier mit aufgenommen würden. Hr, von Marschall meinte, die freien Kassen hätten fortwährend Abgang und ugang, und deswegen sei es unmöglih, sie in diese rganifation hineinzunehmen. Mit keinem Wort habe ec nachgewiesen, waruni das unmöglih sei. Der Grund sei, man möge diese Kassen niht, man wolle sie beseitigen. Der Abg. Hegel meinte gestern, für ihn S werde wahr- cheinlich der Versicherun Fan bezahlt werden, während r. von Saldern wabriGein ih außer dem Beitrag des Arbeitgebers auch den seiner Arbeiter würde zu zahlen R deshalb habe er (Redner) ein größeres Jnteresse an dem Gesey. Er wolle sih nicht darauf einlassen, daß das, was die Herren so hochherzig bezahlten, von den Arbeitern vorher gehn: bis zwanzigmal verdient sein müsse. Aber Hrn. Hegel önne und müsse es gleihgültig sein, ob er zahle oder Andere ür ihn zahlen müssen. Er sei niht gewohnt, persönliche ortheile als Grundlage für seine Entschließungen zu machen, und das könne er verweise nur auf die Getreidezölle von jener Seite nicht gesagt werden.

Abg. Hegel : Er habe nicht gesagt, daß für Hrn. Grillen- berger der Beitrag bezahlt werden müsse, sondern nur, daß er keine Beiträge für Andere zu zahlen habe; und er leitete aus dem Umstand, daß Hr. von Saldern wahrscheinlih au ür e Arbeiter zahlen müsse, her, daß er mehr Verständniß ür die Sache “habe. Gegen Hrn. Henning halte er seine

erechnungen aufrecht. Die Mehrbelastung der unteren Lohn- klassen komme daher, daß sie den Sicherheitszuschlag mit be- Ee, Den Gegensaÿ zwishen Landwirthschaft und Jn- ustrie habe er nicht künstlich konstruirt ; derselbe sei that- V lih und natürlicher Weise vorhanden. Zugeben wolle er, die Sache noh schwieriger sein würde, wenn wir eine Reichsanstalt hätten; die Meovinialantalten shwächten die Schwierigkeiten, aber beseitigten sie nicht. Bei den Einheits- säßen würde der größte Theil der arbeitenden Klassen voll- kommen seine Rechnung finden.

Abg. Strucklmann : Es würde der Tendenz des Geseßes wider- sprechen, wenn nicht das, was Jahresarbeitsverdienst sei, sondern was Arbeiter und Arbeitgeber als Jahresarbeitsverdienst be- zeichnen wollten, zu Grunde gelegt werde.

Abg. Gebhard: Er habe immer die Auffassung der in Frage stehenden Bestimmung gehabt, wie sie der Abg. Hahn vorgetragen habe; er habe A die freiwillige höhere Ver- f erung stets M Eens Gewicht gelegt. Auch nah den Aus- ührungen des Abg. Grillenberger halte er es nicht für möglich, die Beiträge nah Lohnklassen und die Rente nah Jndividuallöhnen festzuseßen.

Abg. Gamp: Er ändere feinen Antrag dahin ab, daß die erste Klasse bis zu 350 M, die zweite von 350—650 # reiche.

Abg. Graf von Mirbach: Dem Herrn Staatssekretär be- merke er: Er habe nicht gesagt, daß die Armenpflege in allen Distrikten eine sehr gute wäre. Er habe nur gesagt, daß die Verhältnisse im Osten keine Veranlassung zu einer erweiter- ten Armenpflege geben.

F. 16 wird darauf mit unwesentlichen Aenderungen nah der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.

Der Antrag Hahn auf Einführung eines einheitlichen Beitrags wird abgelehnt gegen einen Theil der Konservativen.

Nach 8. 17 werden als mittlerer Jahresverdienst der g J en festgestellt die Summen von 300, 500, 720 und 960 Mk

Der Paragraph wird unverändert genehmigt.

Die W. 18, 18a, 18b und 19, welhe von der Renten- berehnung handeln und zu welchen sehr viele Anträge gestellt sind, namentlih au ein erst während der Sißung eingebrachter Antrag des Grafen Adelmann und mehrerer anderer Kommis- sionsmitglieder, der einen vollständig neuen Rententarif ent- hält, beantragt Abg. von Bennigsen an die Kommission ohne vorherige materielle Erörterung im Plenum tüuvewelin und sofort in die Debatte über §. 20 einzutreten. Alle diese Anträge, namentlich der Antrag des Grafen Adelmann, wichen L sehr von den Kommissionsbeschlüssen auch in recnerischer ung ab, daß es ganz unmöglih wäre, im Plenum sofort darüber ins Reine zu kommen.

Die Abgg. von Franckenstein, Graf Behr, von Stumm, der au den §8. 84 an die Kommission zurückverweisen will, und von Helldorf schließen {h diesem Antrage an, während die Abgg. Schrader, Windthorst und Singer zunäthst dur eine materielle Diskussion die Tragweite der gestellten Anträge erkennen wollen. Der Leßtere weist noch darauf M, daß die sotialdemokratischen Anträge wichtige neue Prinzipien über die

ufbringung des Reichszuschusses durch eine Neichseinkommen- steuer enthielten, die man zunächst erörtern müßte.

Die §8. 18, 18a und b und 19, sowie der §. 84 werden

darauf an die Kommission zurückverwiesen. Die 8. 20—22 werdon ohne Debatte genehmigt. Die Kommission hat in zwei neuen 88. 23a und 23b Bestimmungen neu eingefügt über die Erstattung von Bei- trägen an jolhe Personen, die aus dex Versicherungspflicht ausscheiden, und zwar soll den weiblihen Personen im Falle ihrer Verheirathung, wenn sie mindestens für Va Beitrags: javpe ezahlt haben, die Hälste der für sie geza lten Beiträge, . h. ihre eigenen Beiträge, nit der Antheil des Arbeitgebers an denselben, erstattet werden.

E Bebel beantragt, die vollen Beiträge, ohne E eine gewisse Beitragszeit verlaufen ist, zu erstatten. Jn Bezug auf männliche Personen p ebenfalls nah Leistung von

nindestens fünf Beitragsjahren den Hinterbliebenen (Wittwen zw. ehelichen Kindern unter 15 Jahren) die Hälfte der hier ae R Om, Bu a dan e A Hm as urüderstattet w an uneheliche Kindec. ag Nen uñd zwar au

Der §. 23a wird nah einigen kurzen Bemerkungen der Abgg. Singer und Buhl angenommen.

Abg. Ridckert (zur Geschäftsordnung): Jn demselben Augen- blick, wo der Antrag Bennigsen beschlossen sei, habe den Mit- gliedern der Kommission eine gedruckte Einladung vorgelegen

einer Sißung auf heute Abend 8 Uhr, um über diese Paragr hén- zu verhandeln. Nachdem es abgelehnt worden

„, die Bedeutung dieser wittigen und weittragenden Para- graphen klar zu machen, solle beinahe unmittelbar nah der

igung sofort darüber diskutirt und entschieden werden. Er wolle dies nur hervorheben, um die Gangart dieser Verhand- lung klar zu machen.

Abg. von Franckenstein: Er habe die Sißung allerdings auf 8 Uhr ‘änberaumt, nachdem eine Anzahl von Kommissions- mitgliedern einen dahin gehenden Wunsch ihm ausgesprochen. Es stehe jedem ‘Konrmifsionsmitglied frei, heute Abend eine Vertagung zu beantragen. Er glaube aber, dem Wunsch der Mone der Mitglieder willfahren zu sollen.

bg. Singer: Jhn habe dies ganze Vorgehen gar nicht gros, die meisten Dinge würden ja doch hinter den oulissen gndae ie Berathung des 8. 23b wird. auf den Antrag des Abg. Schmidt (Elberfeld), dem sich auch der Abg. von Bennigsen anschließt, für heute ausgeseßt. , 24 wird ohne Debatte angenommen.

Nach §8. 25 ruht der Rentenanspruch 1) wenn eine Unfall- rente gezahlt wird, 2) wenn eine Person des Soldatenstandes oder des Beamtenstandes ie oder Wartegeld bezieht, welche den Höchstbetrag der Jnvalidenrente übersteigt, 3) wenn der Berechtigte eine die Dauer von einem Monat übersteigende rate verbüßt oder sich in einem Arbeitshaus oder einer Besserungsanstalt befindet, 4) so lange der Berechtigte nt im Julande wohnt. Durh Be- {luß des Bundesraths kann diese Bestimmung für bestimmte

rengoenne außer Kraft petebi werden. Die Nummern 3 und 4, welche von der Kommission neu hinzugefügt sind, will der Abg. Bebel streichen.

Abg. Buddeberg schließt sich diesem Antrage in Bezug auf die Nummer 4 an. Es sei recht und billig, daß die Aus- länder, welche sich Ong bei uns aufgehaltey und Beiträge geleistet haben, auch dann Antheil an dex Versicherung haben, wenn sie das Jnland verlassen. Die bundesräthliche Befugniß reiche nicht aus.

Abg. Websky tritt für die Kommissionsfassung ein. Außer- dem sei für die Ausländer schon in einem anderen Paragraphen hinreichend gesorgt.

r Singer warnt davor, politische Momente mit dieser Gesetzgebung zu verquicken und weist darauf hin, daß von dem

Bezug der ente auch solche Personen ausgeschlossen werden *

können, welhe wegen ihrer Gesinnung es handele sich dabei vorzugsweise um seine Parteigenossen noch dadur gestrast werden sollen, daß ihnen die Rente entzogen wird. Es sei unbillig, daß Diejenigen seiner Ge- sinnungsgenossen, welche aus ‘wiesen sind und nah dem Aus- lande gehen müssen, au noch ihre Rente verlieren. Jn Bezug auf den Punkt 4 sei eine Petition eingegangen, die au von dem nationalliberalen Reichstagsmitgliede Hoffmann (Sachsen) AONNE ist. i h i

bg. Buddeberg meint, daß die Versicherungsanstalten s den Antrag Singer nicht beshwert werden würden, denn den Rentenberechtigten selbst würden die betreffenden Nachweise obliegen.

Staatssekretär von Boetticher:

Der Hr. Abg. Singer hat dieser Vorschrift einen politischen Charakter vindizirt. Es bat das uns durchaus ferngelegen, als wir die Bestimmung über die Zahluyg der Rente an im Auslande befind- lie Personen, bezw. an solce, die einer Freiheitöstrafe unterworfen sind, getroffen haben. Wir haben keine politishe Maßregel ergreifen wollen. (Zuruf: Das ist aber die Wirkung.) Ja, das muß man erst abwarten. Für uns waren einfa folgende Gründe ents \s{he\idend: Man hat sich gesagt, daß cs sich hier um ein sozial- politisches Gefeß handle. Jemand, der auf Kosten des Staats bereits in einer Detentionsanstalt, in einem Gefängniß verpflegt wird, der bedarf der Zuweisung einer solhen Rente nicht, die ibm zum Theil ebenfalls aus öffentlichen Fonds gewährt wird. Handelte es sih um cinen privatre{tlihen Anspruch, der bier zu tealisiren wäre, so würde man nicht auf den Gedanken gekommen sein, für die Detinirten ein Ruhen der Rente vorzuschreiben, ;

Also das ift der cinfahe Grund gewesen, weshalb man für die Zeit der Verbüßung einer Freiheitsstrafe die Rente hat ruhen lassen.

Cin gleicher Zweckmäßigkeitsgrund ist es gewesen, die Vorschriften der Nr. 4 des Paragraphen zu treffen. Es ijt naturgemäß, daß die- jen en Personen, welche rentenberechtigt sind, den Postanstalten den Nachweis ihrer Bere(tigung führen müssen. Zu diesem Nachweis gehört auch der, daß sie noch leben; denn mit ihrem Code hört die Rentenberehtigung auf. Ein solh+r Nachweis ist aber vom Aus- lande aus nicht mit der erforderlihen Sicherheit zu führen, und wir sind nicht in der Lage, ausländishe Postanstalten mit e eia zung der Rente zu betrauen; denn die ausländischen Postanstalten haben Verfügungen des Reichs in dieser Beziehung nicht zu honoriren.

Aus diesem Grunde bat man generell vorgeschrieben, daß, wenn der Rentenberechtigte im Auslande wohnt, die Rente ruhen soll. Es bezieht sich das nicht auf Ausländer allein, sondern auh auf jeden rentenberehtigten Juländer.

Nun hat man sich weiter zu vergegenwärtigen, daß namentlich in den Verhältnissen der Grenzbezirke eine Unbilligkeit darin liegt, wenn der Invalide, der vielleiht sein ganzes Leben diesseits der Grenze gearbeitet hat, und nun eine Viertelstunde von der Grenze im Aus- lande wohnt, um deswillen, weil er im Auslande wohnt, vom Bezuge der Rente ausgeschlossen sein soll. Deshalb hat man dem Bundesrath die Melugns gegeben, für Grenz- bezirke cine Ausnahme zu machen, und gleichzeitig zu bestimmen, wie weit diese Ausnahmen greifen sollen, also auch, auf welches Cerri- torium sie sich erstreckten sollen. Eine allgemeine Ausnahme läßt sich durch das Gescy niht machen, denn die Verhältnisse sind verschieden, und es wird einer Prüfung bedürfen wie man zweckmäßig über die Rentenberechtigung der im Auslande Befindlichen disponirt.

Also auch hier sind es ledigli Zweckmäßigkeitögründe gewesen: der Mann im Auslande könnte, wenn diese Befugniß nicht gegeben wird, unter Umständen überhaupt um seine Rente kommen ; die Ver- siherungöanstalt kann sagen: Wir zahlen nicht, wir sind nur ver- pflichtet, innerhalb des Gebiets des Deutschen Reichs zu zahlen, der ausgewanderte Jnländer aber, der beispielsweise nach Amerika zieht, hat entweder die mit großen Weiterungen verbundene Verpflichtung, von dort aus sein Leben naGU eaen) oder auf seine Rente zu verzichten, während Sie, weun Sie diese Vorschrist annchmen, wie sie hier vorgeschlagen ist, dann wenigstens für die Grenzbezirke generell einen Verkehr statuiren, natürli unter Genehmigung und unter Prüfung des Bundesraths, der den Mann befähigt, unshwer von der im Inlande belegenen Postanstalt seine Rente abzuheben.

Das sind die Zweckmäßigkeitsrücksichten, aus denen die Vor- [risten hervorgegangen sind, politische Betrachtungen baben dabei in ciner Weise eine Rolle gespielt.

Abg. Gebhard: Eine {lehtere Behandlung der Ausländer gegerDer den Juländern liege niht vor, und den Wünschen es Abg. Buddeberg werde gerade durch diese Vorschrift am

besten gedient. Der Befugniß des Bundesraths müßten die Ausnahmen überlassen bleiben, da Giagmezns Bestimmungen niht möglich seien. Man könnte dem Bundesrath mißtrauen aber an eine solche Böswilligkeit desselben könne man do nicht denken. Die Herren, welche die Rente auch dem im Auslande Befindlichen geben wollten, gingen immer von pri- vatrehtlihen Anschauungen aus. Jn der Kommission sei au nicht eine einzige Seele gewesen, die an ein politishes Moment gedaht habe. Man müsse suchen, wenn man darin etwas finden wolle. Die Zahl der politishen Vergehen, die mit bid ves rafen eahndet werden, jei Gott sei Dank bei uns in Deutschland sehr gering im Verhältniß qu den übrigen Freiheitss\trafen. Abg. Singer politishe Bedenken ausschließen, so

olle der solle er den Zusay beantragen, daß wegen Bestraften die Rente nicht entzogen werden könne. Wenn aber

mandem, der zehn Jahre im Zuchthause gesessen habe, bei einer Entlassung die inzwishen angesammelte Rente über- O werde, würde das bei allen rechtlichen, mühsam ihr

rot verdienenden Arbeitern empörend wirken, wenn so für den Verbrecher Ersparnisse gemaht würden.

Abg. Singer: Politische Aspirationen habe er weder der Regierung noch der Kommission vorgeworfen, - aber nah der Kommissionsfassung könnten politishe Momente hineingezogen werden... Jm Gefängniß Sißende müßten doch Verze rungs- kosten bezahlen, und dann solle die Rente do auch die Familie vor Noth nen, ein Moment, das doch sonst von den

erren stark betont werde. Die Zahl der wegen politischer

demokraten am eigenen Leibe erfahren hätten, durhaus nit so minimal gewesen. Wer wegen politischer Vergehen ins Aus- land getrieben werde, M den Rentenanspruh nicht ver- lieren. Die auswärtigen Postanstalten sollten nah dem An- trage der Sozialdemokraten nicht mit der Rentenzahlung befaßt werden, Vielleiht könnten die Rentenberechtigten dur Be- vollmächtigte die Renten im Julande erheben lassen.

Unter Ablehnung der Anträge Bebel wird die Kommissions- fassung angenommen. ___ Um 4 Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung, au die des heute ausgeseßten §. 23 b, bis Montag 12 Uhr.

ergehen Bestraften sei in den lezten Jahren, wie die vidt so

Jm weiteren Verlauf der vorgestrigen (51.) Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde die Petition von Wittwen auf der Grube Camphausen ver- unglückter Bergarbeiter wegen der Höhe ihrer Unter- stügung der Hs zur Berücksichtigung überwiesen, nach- dem der Regierungskommissar , Geheime Bergrath Eskens, erklärt hatte, daß die Regierung die Gleichstellung aller von dem Unfall Betroffenen in Bezug auf die Unterstügungen in wohlwollende Erwägung nehmen werde.

Eine Petition des Vorstandes der Schulgemeinde in Shmölln wegen Fortzahlung eines Le A Rude T R et aus Staatsfonds wurde nah kurzem Referat des Abg. O ohne Debatte durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

In Bezug auf mehrere Petitionen emeritirter Lehrer, worin von einzelnen Petenten um Erhöhung ihres Ruhegehalts, von anderen um Ertheilung rückwirkender Kraft d das FOUTITS Ion neen vom 6. Juli 1885 gebeten wird, veantragte die Unterrichtskommission: Ueber die Petitionen, soweit jie rückwirkende Kraft für das Pensionsgesey vom 6. Juli 1885 erstreben, sowie bezüglich des weiteren Petitums, in Erwägung, daß zur Unterstüßung der emeritirten Lehrer auskömmlihe Mittel im Etat ausgeworfen sind, in fernerer Erwägung, daß im Falle der Noth nah Maßgabe der Ermit- telungen ausreichende Unterstüßung gewährt wird, zur Tages- ordnung überzugehen.

Abg. Dr. Arendt: Er habe in der Kommission die Ueber- weisung der Petitionen zur Berücksichtigung beantragt, die Gründe dafür wolle er heute niht wiederholen, erx bitte aber die Regierung, den Petenten möglichst wohlwollend entgegen- zukommen. Einen Rechtsanspruch hätten dieselben allerdings nicht, es sei unmöglich, dem Pensionsgeseß rückwükende Kraft zu geben. Aber es sei doch niht Schuld der Emeriten, daß ie Geseßgebung mit ihren Wohlthaten so lange habe auf sih warten lassen. Es handele sih ja auch nur um eine ab- sterbende Zahl von Lehrern, die sih jährlich um 10 Proz. ver- mindere und deren Versorgung eine große finanzielle Belastung nicht mit sich bringen würde. Dann sei do auch zu berücksichtigen, daß die Lehrer, je. älter sie würden, desto bedürftiger seien. Es würde wohl möglih sein, die durch das Absterben frei- werdenden Beträge den Lebenden pro rata zuzuwenden und die Summen nicht nah einem Durchschnittsgeseß zu vertheilen, sondern nah den Bedürfnissen der Städte oder des Landes zu differenziren. Er bitte um geneigtes Entgegenkommen gegenüber den Petenten.

Der Kommissionsantrag wurde angenommen.

Die Unterrichtskommissiou beantragte ferner, die Peti- tionen der Stadt Saarlouis und der Gemeinden Fraulautern und Rhoden, betreffend das Recht zur Wahl der Elementarlehrer, der Regierung zur Berüsichtigung zu überweisen. '

Der Regierungskommissar, Regierungs-A}sessor Schwarß- kopf, dat, die Petitionen durch Uebergang zur Tages- ordnung zu erledigen. Die Regierung müsse bei ihren früheren Erklärungen stehen bleiben, daß das Recht der Wahl der Elementarlehrer in den genannten Städten für die Regierung auf dem Gewohnheitsrecht beruhe, da sie dieses Recht seit Anfang des Jahrhunderts geübt habe.

Die Abgg. Wessel, Ir. Gerlih und Genossen beantragen:

„In Erwägung, daß nach Einführung der allgemeinen Landes- verwaltung und des Zuständigkeitegeseßes in der Rheinprovinz die Angelegenheit im Verwaltungsöstreitverfahren ausgetragen werden könne, über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.“

Abg. Dr. Gerlih: Nach den Verhandlungen des Herrenhauses habe die Sache eine andere Gestalt gewonnen. ßt nah der Aeußerung des Regierungskommissars seien die Gemeinden in der Lage, im Verwaltungsstreitverfahren ohne viele Kosten sd ihr Reht zu suchen. Deshalb möge das Haus den von hm ge ntrag annehmen.

ie Abgg. Lehmann und Olzem befürworteten den Antrag

der Kommission, der dem des Herrenhauses gleich sei und für den auch der frühere Justiz-Minister Dr. von Friedberg ge- stimmt habe.

Der Antrag der Kommission wurde angenommen.

Die Gemeindekommission beantragte, über Petitionen der Bürgermeister der E im Städtetage ver- tretenen Städte und der Landgemeinden in der Rheinprovinz wêégen Bewilligung einer A T zue gung als Hülfsbeamte der Siaatsanwaltschaft zur

agesordnung überzugehen.

olitisher Vergehen

Abg. Rintelen beantragte die Ueberweisung an die egierung zur AeCGLGgung Abg. Lehmann befürwortete

der Gebührenordnung im Sinne der Petenten Abg. Freiherr von Lynker -2N leßtere wurde angenommen.

e

Der Berichterstatter Abg. Hoeppner theilte

Kommissfionsbeshluß gefaßt sei, nahdem der Regierungs- vertreter erklärt habe, daß die Regierung die beregten Uebel- stände der älteren aSdgegetehe nicht verkenne, einer ander-

alishen Wegebaulasten in Provinz Sachsen auch näher getreten sei und die leßtere dem- Auch eine provinzielle: Wegeordnung sei so weit gediehen, daß demnächst die Provinzial- organe zur Dar talenang eines diesbezüglichen Gesetzentwurfs

en sollte

weitigen Regelung der fis nächst zum Abschluß bringen werde.

hinzugezogen wer l n. er Antrag wurde angenommen.

Die Petition von Lehrern in Virchenzin und eventuellen längeren Militärdienstzeit einzelner Lehrer bei DELO Ana der Alterszulagen für dieselben wurde

Kudcken um Berücksichtigung der

der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Bezüglich einer Petition von Lehrern aus Sim- mern berichtete der Abg. Kropatscheck: Die Petition gehe von Lehrern einer Unterrichtsanstalt aus, die sich eine höhere nenne, aber gar keine solche sei, sondern nur bis zur Secunda gehe. Dazu bäten die Lehrer um einen Staatszu

tadt, was doch einigermaßen eigenthümlich sei. Die Petition ollte eigentliÞh von der Kommission als nicht geeignet zur Jerathung im Plenum erachtet werden, sie sei auch nur zur

1. Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen.

2, Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3, Beute Verpachtungen, Verdingungen 2c. 4, Verloo

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[1743] Vekauntmachung.

In dem am 8 Mai 1863 errichteten, am 26. September 1888 zu Wormditt eröffneten Testamente der Apotheker Gustav und Florentine,

eb, Luck, Eschenbach'’shen CGheleute zu Wormditt,

t Emil Kisse bedacht worden.

Verliu, den 2. April 1889.

Königliches Amtsgericht T, Abtheilung 61.

[1762]

Es sind: | ;

1) der für Theodore Gottliebine Wieland, geb. Fischer, in Jahnsbacb, von der Allgemeinen Renten-, Kapital- und Lebensversiherungsbank Teutonia zu Leipzig über eine Versicherungssumme von 100 Thlrn. = 300 M unter dem 1, Dezember 1864 ausgestellte Versicherungsschein Ser. A. Nr. 5804 dur Urtheil vom 20, März d. J,, /

2) die der Rosette Mischel in Konnewiy abhanden gekommenen 4 %/o Pfandbriefe des erbländi)chen ritter- chaftlihen Credit- Vereins im Königreiche Sachsen Ser. X. Litt. D, Nr. 1016 und 1631 à 100 ##, Ser. XI1, L[itt. D, Nr. 2175 à 100 Æ, und Ser. X11, Litt. D. Nr. 1074 und 1075 à 100 M A durch Urtheil vom 28. März d. J, E

3) der dem Kausmann Ferdinand Huhle in Leipzig verloren gegangene Pfandbrief des erbländischen ritterschaftlihen Credit - Vereins im Königreich Sachfen Ser. Vb. Litt. C. Nr. 4578 über 75 M = 25 Thlr. nebst Zinsbogen mit den 10 Halbjahrs- Coupons pro Termine 2 Januar 1877 bis mit 1. Juli 1881 dur Urtheil vom 28. März 1889

für kraftlos erklärt worden.

Leipzig, am 30, März 1889.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Il. Steinberger. [1505] Vekanntmachung.

Durch Aussc{lußurtheil des Königlihen Amts- gerihts I. Berlin, Abtheilung 49, vom 15, März 1889 sind die Prämienrückgewährscheine Nr. 44809, 44810, 52388, 59766, 67585, 76237 und 95429 zur

olice Nr. 26297 der allgemeinen Versicherungs- Aktiengesellshaft „Victoria“ zu Berlin über ein ver- sihertes Kapital von 10 000 & für den Brauer Jo- hann Evangelist Mundigl in Regensburg für kraft- los erklärt.

Verlin, den 24, März 1889.

Thomas, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts T. Abtleilung 49.

[1760

Des dem Hospital-Verwalter und Rechnungs- führer Caspar Wilhelm Nephuth in Hersfeld von der Allgemeinen Renten-, Kapital- und Lebens- versiherungsbank Teutonia zu Leipzig über eine Versicherungssumme von 1000 Thlr. = 3000 M unter dem 15. August 1867 ausgestellte Versicheruugs- {hein Ser. A. Nr. 14456 ist durh Urtheil vom 2. April 1889 kraftlos erklärt worden.

Leipzig, den 3. April 1889.

Das Kösnigliche Amtsgericht. Abtheilung II.

Steinberger. Bekauntmachunug. Königlichen Amts- 49, vom 15. März

[1511]

Durch Aus\chlußurtheil des gerichts I. Berlin, Abtheilun 1889 ift das Sparkassenbuch der Stadt Berlin Nr. 229157 über 839,63 4, lautend auf den

ortier Eduard Schlabiß, Stechbahn 3/4, für kraft- os erklärt.

Berlin, den 24, März 1889.

Thomas, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 49.

[1509] M Rana ung,

Durch Ausschlußurtheil des Königlihen Amts- geriGis I. Berlin, Abtheilung 49, vom 15. März 889 ist das Sparkassenbuch der Stadt Berlin Nr, 261 354 über 646 4 42 &, lautend auf den

ortete den Kommissionsbesluß, der auf die Erklärung der Regierung hin gefaßt worden sei, daß Verhandlungen über eine reicageseblice Ergän ung tes 8. 14 webten. Abg. Knebel sprah Q für den Antrag Rintelen aus, ür den der Kommission.

etitionen mehrerer Gemeinden in den Kreisen Halberstadt und Neuhaldensleben um Aufhebung der dort geltenden Wegebauedikte bean- tragte die Kommission der Regierung als Material zum Erlaß einer provinziellen Wegeordnung zu überweisen.

ung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

der Petitionen daß es ein

Schluß 23/, U

Berathung gestellt worden, um darauf aufmerksam zu machen, Mißbrauch des Petitionsrehts sei, wenn das Haus

mit so unbegründeten Forderungen l es eigenthümlih erscheine, wenn der Leiter einer solchen An- ew stalt nicht einmal wisse, daß dieselbe gar keine Der Uebergang zur Tagesordnung wurde

dr Nächste Sizgung Montag 12 Uhr.

belästigt werde, und daß

dhere sei. eshlo}sen. (gegen 204573 M. Anträgen des Vorst

; toffel [l 256—25)4 M, mit, daß der ages

Export

Capillair 27}73—28 M,

der | 37 40 M, Bier - Couleur

stärke

loco 13—134 M, inländische

und russishe Bohnen 18—2

von mindestens 10 000 kg.

qui an die

Gewerbe und Handel.

Berlin, 6. April. In arn für Stärke, Stärke- fabrikate und Hülsenfrüchte von Ma

Ia. Kartoffelstärke 25—25} M, toffelstärke und Mehl 23—24} M, und Parität Berlin 12,10 4, gelber Syrup 26—26{ 4, Cavillair- 28—29 M, Caypillair Syrup 27}—28 4, Kartoffelzucker do. gelber 26—26} M,

und weiß, Ia. 35-—36 #, do. sekunda 314—32} M, (kfleinst.) 37—38 #4, Weizenstärke (großstück.) 39—41 M, A: und Schlesische 39—41 4, Schabe-Slärke 31-—32 „46, Mais- Stärke 33-—34 4, Reisstärke (Strahlen 16 M, do. (Sti) 43 —-44 M, Victoria-Erbsen 17—20 #4, Kocherbsen 16—21 H, grüne Er 18-—20 Æ, Futtererbsen 145—15 #, Leinsaat 214—23 M, v robe 44—56 M, do. mittel 30—44 M, do. kleine 20-—28 M, enf 16—21 #, Kümmel 44—48 4, Buchweizen 14—16 M, weiße Bohnen 22—24 M, breite Flahbohnen 25—30 M, UngacÓt Bohnen 21—22 M, galizische M, Hanfkörner 16——18 #, Leinkuchen 16—18 M, Weizenschale 10—11 M, Roggenkleie 104—11 M, Raps- kuchen 15—16 A, Mohn, weißer 36—42 M, do. blauer 39—38 A, Hirse, weiße 18—21 A Alles per 100 kg ab Bahn bei Parthien

In der Generalversammlung der Berliner Gesellschaft vom 6. d, M. wurden der Jahresabschlu und der Antrag des Verwaltungsraths auf Perablebung seiner Tantidme genehmigt ; die O ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungsraths wurden wiedergewäh Jahresödividende gelangt von heute ab zur Auszahlung.

In der vorgestrigen außerordentlichen Generalversammlung

Oeffentlicher Anzeiger.

wenden :

x Sabersly.) Ia. Kar- Ila. Kar- feulte Kartoffelstärke loco | und nung vorgetragen

Num - Couleur In der 37—40 #, Dextrin d gelb

eizen-

258 646 M überm

Marien elber ais | provisorischer Die definitive Wien, 6, A Aktionäre des W

nah is die

Pan Eisenbahn de

pro 1888

lt. Die auf 109% festgeseßte

in der Vorwoch

6, Beruf

ländishen Feuerversi eine Dividende von 45% oder 270 M pro Aktie genehmigt.

P A 1A v bt nv & B S wurden 30000 #, dem neu- gebildeten Dispositionsfonds R

sen Tan}, 8, ; P -Mlawkaer Eisenbahn betrugen im März cr.

ur nach Mie Feststellung 146 000 M gegen 56700 M nah

New-York, 6, April, vergangenen Woche ; Dolars, davon für Stoffe 3004 823 Doll,, der Werth der Eoiute

2466 983 Doll,

der Bank des Berliner Kassenvereins wurden die vorge- \chlagenen formalen Statutenänderungen nah den Anträgen -der Ver- waltung genehmigt. l Robert von Mendelssohn cls neues Mitglied berufen.

Die in der ordentlihen Generalversammlung der Union, Allgemeine Versiherungs-Aktiengesell\chaft zu Berlin, vom Vorstande vorgelegte Bilanz weist einen Uebershuß von 206 154 4

A den Aus der Aktionäre wurde Hr.

m Vorjahre) aus, Die Versammlung beschlof, den andes gemäß, unter Ertheilung der Decharge für das

verflossene Geschäftsjahr, den erzielten Uebershuß wie folgt zu ver- Zur Verstärkung der Prämien-Reserve, welche durch tiese Zuweisung den Betrag von 450000 4, d. i. 54,49/0 der Netto-Jahres- prämie erreicht, 20 000 A, zur Kapitalreserve, welche 200 000 M steigt, 80000 M, zur Vertheilung einer Dividende von 7 9% an die Aktionäre (42 M4 pro Aktie) 63 000 #4, zum Beamten- Gratifikfationsfonds 10000 6, zu Tantièmen an den Aufsichtörath orstand 24950 #4, zur Erhöhun 4400 4A Der verbleibende Rest von 3803 46 wird au

hierdurch auf

des s neue Rech-

vorgestrigen Generalversammlung der Vater- Perungs-Aktiengesell| aft ware er

32949 A und dem eservefonds

lesen, Die

April, Einnahmen der

(W. T, B.)

eststelung im März 1888, mithin mehr 89 300 M4 innahme im März 1888 betrug 73933 M

pril, (W. T. B.) Die Generalversammlung der iener Bankvereins genehmigte einstimmig die

Anträge des Administrationsraths und Fee die Auszahlung der Dividende von 7 °%/9 von Montag, den 8. d,, ab. t Administrationsrath Alfred Baron Liebig wurde wiedergewählt,

St, Petersburg, 8. April, Verstaatlichung der

Der aus\cheidende (W, T. B) Dem WLVernehmen

Transkaukasishen nitiv beschlossen worden. (W, T. B.) Der Werth der in dec eingeführten Waaren betrug 11 689 509 Stoffe

e betrug 8221328 Doll, davon h für

5, Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell{ck§.

s-Genosfsenschaften.

7. Wochen-Ausweise der deutshen Zettelbanken. 8, Verschiedene Bekanntmachungen.

ant S I C E 2 I A A

Bär Hieronvmud Quiel, Lindenstraße 91, für

kraftlos erklärt. Verlin, den 24, März 1889, Thomas, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 49.

[1758) Jm Namen des Königs!

In der Squlz'schen Aufgebotssache hat das König- liche O zu Bromberg unterm 1. April 1889 für Recht erkannt ;

Das Sparkassenbuch der Stadt - Sparkasse zu Bromberg Nr. 6543 über 335 46 76 HZ (Dreihundert fünfunddreißig Mark Na Pf), aus- gefertigt für Auguste Schulz, wird für kraftlos erklärt,

Von Rechts Wegen,

Bromberg, den 1. April 1889,

Königliches Amtsgericht. V1.

[1768 j

Das Gr. Amisgeriht Pfullendorf hat am 2. April 1889 folgendes Ausschlußurtheil erlassen :

Die von der Sparkasse Heiligenberg ausgestellten Suldurkunden über Spareinlagen der Barbara Weber in Frickingen vom 1. August 1885 für 1700 M4, vom 6. November 1886 für 350 4 und vom 21, Oftober 1887 für 200 # werden für

kraftlos erklärt. : Gr. Amtsgericht. gez. König. Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei. (L, 8) Reich.

[1764] Im Namen des Königs! Verkündet am 1. April 1889, | Schwabe, Aktuar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Schiffseigners Friedrich Pape und seiner Ehefrau Caroline, geb. Stolle, zu Pots- dam, vertreten durch den Schiffer Ferdinand Stolle zu Potsdam, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brandenburg a. H. durch den Amtsgerichtsrath Rabert für Recht: : ;

Das auf den Namen der verehelihten Schiffs- eigner Pape, Caroline, geb. Stolle, zu Potsdam, ausgestellte Quittungsbuh der Städtischen Spar- fasse zu Brandenburg a. H. Nr. 10761 wird für kraftlos erklärt. ;

Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens

zu tragen. Rabert.

(A Bekanntmachung. : Auf Antrag des Kaufmanns Conrad Heinri Nobbe zu Bremerhaven sind die nachstehend bezeichneten Urkunden: a, eine Handfeste, groß 500 Thlr. Gold, folgend nach 1000 Thlr. Gold, b. eine Handfeste, groß 500 Thlr. Gold, folgend nah 1500 Thlr. Gold, : beide gewilligt von dem Antragsteller auf sein hierselbst unter Grundnummer 445 an der Straße am Deich Nr. 106 belegenes Immobile, durch Urtheil des Amtsgerichts, Abth. II. zu Bremerhaven vom 2. April 1889 für kraftlos erklärt. Bremerhaven, den 3. April 1889. chindler, Gerichtsschreiber.

[1774] Vekauntmachung. : Auf Antrag des Privätmanns Carl Ludwig Eberth zu Bremerhaven is die nachstebend be- zeihnete Urkunde: eine Handfeste, groß 500 M, folgend na 11 600 M, gewilligt von dem Antragsteller auf sein bierselbst unter Grundnummer 157e. an der Kurzenstraße Nr. 3 belegenes Immobile durch Urtheil des Amtsgerichts, Abth. 11. zu Bremer- haven vom 2. April 1889 für kraftlos erTlärt. Bremerhaven, den 3. April 1889. chindler, Gerichtsschreiber.

[1766] y Durch Aus\@&lußurtheil vom heutigen Tage ist die

Kraftloserklärung des nachstehend bezeichneten Hypo- thekendokumènts ausgesprochen :

Der Obligation vom 21, April 1852, verbunden mit dem Hypothekenshein und versehen mit dem Eintragungövermerk vom selbigen Tage als Hypo- thekendofkument über die auf Petinken Nr. 12 Abth. 111, Nr. 8 eingetragene und von dort auf d inken Nr. 6 übertragene Darlehnspost für den

rth Jurgis Woeszputat von Laschen über 30 M nebst Zinsen. i

Pillkallen, den 30, März 1889.

Königliches Amtsgericht.

[1761] Vekauntmachung.

Das Hypothekendokument über die im Grundbuche von Neu-Ruppin Band XX1, Blatt Nr. 622 (früher Band 1V. Fol. 4 Nr. 649) in Abtheilung 111, Nr. 3 und 4 auf dem Wohnhause des Gssigfabrikanten, früheren Tuchmachermeisters, Karl Heinrih Feige zu Neu-Ruppin für den inzwishen verstorbenen Rentner Friedrich August Falk zu Neu-Ruppin ein- getragenen, von ursprünglichen 1500 Thlr. Mutter- erbe der neun Geschwister Grauert, der taubstummen Sophie Dorothee. Grauert zuständig gewesenen 900 A = 300 Thlr, ift durch Ausfcchlußfurtheil vom 29, März 1889 für kraftlos erklärt worden, was gemäß §. 848 Abs. 2 der Deutschen Civil- prozeßordnung hierdurh bekannt gemacht wird.

Neu-Ruppin, den 29. März 1889,

Königliches Amtégeriht.

[1757] Bekauutmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeihneten Gerichts vom 30, März 1889 ist der für den Kaufmann Carl Lueg zu Schwelm über die im Grundbuche der Bauerschaft Schwelm Blatt 93 Abtheilung Ill. unter Nr. 16 eingetragene Post von 6000 4 ge- bildete Hypothekenbrief vom 1. Februar 1875 für kraftlos ecflärt.

Schweim, den 3. April 1889.

Königliches Amtsgericht. [1755] Jm Namen des Königs! / ;

In Sawen, betreffend das Aufgebot der über die Post Bd. 19 Art. 1088 des Grundbuchs von Iser- lohn Abth. II1I. sub 5 gebildeten Hypotheken-Urkunde hat das Königliche Amtsg-riht zu Fserlohn dur den Amtsrichter Sasse für Ret erkannt:

Die Hypotheken-Urkunde, welhe über die im Grundbuch von FJferlohn Bd. 19 Art. 1088 Abth. 11]. sub 5 aus dem rechtsfkräftigen Erkenntniß vom 4. April für die Handlung Iobann Friedrich Linden zu Mündelsheim eingetragene Poft gebildet ist, wird für kraftlos erklärt und werden den Antrag- stellern die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Jserlohn, den 30. März 1889.

Königliches Amtsgericht.

[1763] Im Namen des Königs!

In der Aufgebotssache, betreffend das Hvpotheken- dokument über die auf dem Grundftück Bordehnen Nr. 31 in Abtheilung IIL. unter Nr. 1 eingetragene Post erläßt das Königliche Amtsgeri@t Pr. Holland E den Armtsrihter Graeser Auss#lußurtheil

abin :

Das Hypothekendokument über die auf dem Grund- stück Bordehnen Nr. 31 in Abtheilung T1. unter Nr. 1 Eingeirogent Darlehnsforderung des Besigers Gottfried Kunkel in Bordehnen von 133 Thalern 10 Sgr. wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahren3 werden dem Schmiedemeister Fen in Bordehnen auferlegt.

raeser.

[1771] Vckanntmachung. i

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerits vom 27. März 1889 ift das Saat über die im Grundbuche von Köllming Nr. d Abtheilung UI. unter Nr. 2 eingetragene Forderung der Ges(hwifter D von no% 77 Thlr. 8 Sgr. 8 Pf. zum Zweckte der Wschung für kraftlos erklärt

Pr. Holland, den 30. März 1889.

[1772] Jm Namen des Königs!

Verkündet am 1, April 1889,

H eliñsfki, Gerihtéschreiber.

Auf den Antrag des Freigärtners Johann Widerra zu Nieder-Sodow, vertreten durch den Rechtsanwalt Kitel zu Lubliniß, erkennt das Königlihe Amts- geriht zu Lubliniß durch den Amtsrichter Hanke für Recht :

Das über die auf Blatt 19 Niever-Sodow Ab- theilung 111, Nr. 1 für Andreas Wieczorek ge- boren 3. Februar 18283, Sohn des Freistellenbesitzers Johann Wieczorek aus Sodow haftende Post von zehn Thalern mütterlihe Erbegelder, übertragen auf Vlatt 66 Nieder-Sodow, von da auf Blatt 63 Nieder-Sodow und von hier auf Blatt 77 Nieder- Sodow, gebildete Hypothekeninstrument,

wird für kraftlos erflärt.

Die Kosten des Aufgcbotsverfahrens trägt der An-

tragsteller (§. 89 Gerihtsfosten-Gesegzes).

[1770] In Sachen, betreffend das Aufgebot von Hypo- thefenurkunden, hat das Königliche Amtsgericht zu Striegau turch den Gerihts-Afsefsor Dr. Dittrich in der Sißung vom 21. März 1889 für Ret erkannt:

Nachstehende Hypothekenurkunden :

1) das Hypothekerinstrument über die auf Nr. 74 Striegau Abtheilurg TIL Nr. 16 für den Guts- besiger Gottlieb Raupach, fräher zu Giefmannsdorf, jeßt zu Ketshdorf, eingetragene Kaufgelderforderung von 200 Tblrn. = 600 Æ,

2) das Hypothekeninftrument über die auf Nr. 6 Alt-Striegau Abtheilung IIL. Nr. 109 für das Fun- dations-Aerar der kath. Pfarrkirhe zu Striegau ein- getragene Hypothek von 290 Thlrn. = 600 Æ,

3) der Hypothekerbrief über die auf ' Nr. 12 Grunau Abtheilung II1. Nr. 9 für den Stellen- befißer Wilhelm Wiedemann unterm 13. Februar 1885 eingctragene ju 4#è “/o verzinSlihe Kaufgelder- Hypetbek von 4509 4, :

4) die Hypothbekeninftrumente über die auf Nr. 43 Jaerischau: :

a. Abtbeilung ITI. Nr. 4 eingetragene Darlehns- forderung von 44 Thlrn. 10 Sgr. 5 Pf., haftend für die Probst Imber’1che Gemeinde-Fundation zu Iaerishau,

b. Abtbeilung III. Nr. 5 cingetragene Darlehns» forderung von 341 Thlr. 19 Sgr. 7 Pf., baftznd in Höhe von 325 Thlrn. 19 Sgr. 7 Pf. für diz Probit Imber' se Gemeinde - Fundation ix Höbe von 16 Tblrn. für die Armenkafse zu Jaerifaxu,

5) das Hypothbekeninftrument über die at Ne. 21 Gäbersdorf Abtheilung TIL. Nr. 6 bisher ringetragene und nah S@ließung des GrundbuSblattzEs diejes Grundftücks auf das Erb-Lebr»= urid MNüttergut Gâäbersdorf Abtheilung TL. Nr. 29 ü Darlehns-Hypothek von 80 Thlrn. = 240 Æ,

6) das Ovpothekeninftrument über dic auf Nr. 46 Nieder-Gutschdorf ea ITI. Mr. T aus der

24. Annar R L S@uldrrkunde vom E D 1872 für den Rauf- mann Heinri JIoerchel zu Striegau eingetragene, mittelft Geffion vom 4. März 1873 auf den Rentier Heimann Brinizer zu Striegau übergegangene Kauf» gelderhppotbe? von 350 Thlrn. = 1050,

7) das Sei über die auf Nr. 72 Kuhnern Abtheilung T1. Nr. 6 aus der S@uld- urkunde vom 5. Januar 1871 für ‘den Auszügler Anton Poinke in Kuhnern eingetr , mittelst Ceffion vom 15. Spuil A auf ven Dünébar, Duis ri Pförtner in Kuhnern übergegangene Darlehns» forderung von 100 Thlrn. = 300 „S,

werden für Traftlos erllärt. Die Koften des Berfahrens werden den Antrag-

[1510] Vekanutmachung. : . 30. Mai 1873

Der Zweig-Hypothekenbrief vom (5 Dezember 1876

Königliches Amtsgeritht.

über die auf dem hier, Friedrich! 195 belegenen, e E A DEEE Band §6