1932 / 135 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jun 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Anzeigenbeilage zum Neichs- und Siaats8anzeiger Nr.

135 vom 11, Juui 19

Gejeslihafterversamm!{ung ¿erfaufsgesellihaft fhränftirr Haftung,

r} Mittelftaud@®-

und Kraft Vertriebsögesellsckchaft beschrärkter Hastung in Liquidation : |

ckr Liquidator D Ayparate

Volfhagen, Bc el Jahresabvshiuß Geschäftsführer: . Dezember Gurt Toevpfer Tiefbaugesellschaft r Haftung. 7 wurd \

2Wuppertal-Langerfeld, 28 eschäftsführer der Braunz Gesellschaft Haftung“:

„Friedrich - mit beschräufi p

Rud. Spuhi Gesellschaft nit

i i beschräukter Haftung zu Berlin. Laudwirtschaftlic Bz : :

Maschinen G6. m.

)esellichaft mit

beshränftter G

S 9 L,

Deut iche Kreditzentrale e. H., Berlin-Charlottenburg. zuungSäuderung :

chÓne Gel Aufsichêrat.

Waren-Kredit-Gesellschaft

des Hamburger Einzelhandels e, V. Wi. D. D.

Dar J

E infaufs- & Licferungs- genossenschaft EinzelhanDels e. G. m. b. H., Nürnberg.

Bilanz vom 31. Dezember 1931.

5

am Mittwoch, den Juni 1932,

nachmittags 3 Uhr, Altmärkische Ueber e. G. m. b. S., Gardelegen.

landzentrale

13. Vankausweise.

[2 Wochenübersicht der Bayerischen vom 7. Juni 1932.

Noteubank

GSoldbeflaund .. 30 932 090,— ckedœungsfähige Devijen . Wechsel und Schecks . Deutsche Scheidemünzen Noten anderer Banken . Lombardforderungen Wertpapiere Sonstige Aktiva .

6 120 000,— 1218 000,— 4 735 000,— 7 240 000, Grundkapital 15 000 000,— 13 678 000,—

aufgefordert, sich bei ie Albinata! Rontokorrentguthaben Bankguthaben Effektenkonto

E : Gesellschaft „Ham- LIquiDdator : ftienge)ell]chaft

zu Dambura,

ndelsgesellshaft

Bekauntmachu1g,.

beschränkte Gewinn- und Verlusirechnung.

Kontokorrentshulden Genossenschaftsanteile Reservefondskonto Geiwvinnvortrag 1930 . Reingewinn 1931

liegen cinstimmi wtrd ausgeloît chVIquidatoren

Abschreibungen. ( i S E UEY 4 y yertgen Geshastsfuhrer Herx Er!

Werbekosten u. Vertre

Flensburg, , April 1932 Der Liquidator der Hugin, Trans portgesellschaft beschräunfter | _!! E: Fleusburqg i Zinjen und Proviji men : ;

t Netmngewinn 1931 eins{Gl, Ve Mitgliederstand 24, gang 1, Stand am 31, Dezember 1931 mit 102 Anteilen, Haftsumme Reichs mark 20 400 —, Einkaufs- & Lieferungsgenosseu- schaft des Einzelhandels e.G.m.bv.H. (Unterschrift.)

¡ah Beendigung der

(Bejellschafterversammlung

Mutzenbbecher“ wvahrung gegeben

Gelvimnnvortrag Hambura, den 21 O F A L Hi

Werbekosten, Eintrittsg., Ver waliungsfkosten Ausgleichsbeträge

der Gelellshaft b

Mubenbecheru

G. D. Stemie

iplomfaufsmanun

Zugang —, Ab

er umlaufenden

täglih fällige Verbindlichkeiten . . Kündigungsfrist bundene Verbindlichkeiten Sonstige Passiva Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln MNeichs- mark 1 734 000,—.

Württembergische Notenbank, Stuttgart.

Stand am 7, Juni 1932, Neichsmark

68 945 000,— 4 163 000,—

1 718 000,— 3 037 000,

L

Goldbestand (Barrengold owie in- und ausländische Goldmünzen, das Pfund gerechnet) . 10 549 236,83 Deckungöfähige Dev

Sonstige Wechsel u. Schedcks 14 419 135 44

„„Albingia“ L Z rficherunge Aktiengesellschaft.

Vermögen, Kassenbestand Postscheckguthaben Bankguthaben

Mitgliederbewegung. Schmeoelz- nud Kräuterkäsesabril Verficherungs-Gesellschaft s Y L N 100 E F

{12 Genossen mit 414 Anteilen, L I „Hamburg“ gegr. 1897 A. G.

993 Genossen mit 553 Anteilen, iveitere Anteile: 16 Anteile, zus. 965 Ge- nossen mit 983 Anteilen. 21 Genossen mit 21 Auteilen, bleiben 944 | Genossen mit 962 Anteilen. Gesamthaftsumme

2 200, 206,50

2406,50 246,50

Abgang 1931:

eschluß dex Ges BadebetriebEgesell haft

) L Abschreibung Salzdetfurth tit ck

11. Genossen- \hasten.

Wirtschafts-Hauptgenossenschaft ver Provinz Schleswig-Holstein . H, in Liquidation, Kiel. Lt. Generalversammlungsbeschluß vom

Noch nicht eingeford

hat sich im Jahre 1931 um RM rat ; j Ge)ichaftsanteile

; Gejamtgeschäftsguthaben hat sich im Jahre 1931 um RM 23 950

S tf 3 redi Lechselbestand

Salzdetfurth, VBaukredit: h tat

Der Liquidator der Kur betrieb@gefseilschaft

in Liquidation:

A Siedlungshilfe e, G. m, V, H, Der Vorstand.

11d Bade

Schulden. Genoj}jen|chaftsguthaben d.

ist die Genossenschaft auf gelöst. Die Gläubiger werden aufgefor dert, thre Forderungen bei der Genossen schaft anzumelden.

Die Liquidatoren:

oer. Ura U.

Der Aufsichtsrat. 29. April 193

Uf N: 7 R NER A7 M S A? E T T R Ea:

Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot Gemeinnügzige Gesellschast mit beschränkter Haftung.

Ludwigsvurg, Bilanz zum 31.

Groth. Y Zugang neuer Mitglieder

Der Konsum Verein Q und der Konsum Höxter, haben si mit dem Konsum Verein Eintracht e. G. m. b. H. Bad Driburg Wir ersuchen die Glaubiger, welche noch Forderungen an die beid

Noch nicht eingeforderte Geschäftsanteile Reichs markt 22 500,—

Reservefonds: Bestand am

G. m. b. H., eFlüssige Mittel: verschmolzen. f und Postscheck ; Giroguthaben bei Bauken, Genossenschasts banken und Sparkassen E A 3. Depositen bei Banken, Genossenschafts banken, Sparkassen und Kommunen Rücksließende Mittel für spätere Zuteilungen: Hypothekendarlehen Zwischendarlehen

i obe nann=- 4 j n obengena1 Ueberweisungen darauf:

Getvinn 1930

interzeichneten e cs A Eintrittsgelder 1931

Fuli 1932 Berein anzumelden. Konsum Verein Eintracht

| 7 128 860/68 80 131 976/83 3 443 604/11

L “N + t Bad T cTbura,

Vilanz per 31. Dezember 1931.

E -

vom

erte

.

Deutsche Scheidemünzen Noten anderer Banken Lombardforderungen

f L

Sonstige Aktiva . 34 578 216,91 Grundkapital Nefervefonds ¿2 Umlaufende Noten . ..

Täglich fällige Verbindlich-

7 000 000,— 2 441 000,— 21 178 250,

C A 15 485 005,83 Kündigungsfrist ge- bundene Verbindlichkeiten 18 778 541,01 Sonstige Passiva Eventuelle Verbindlichkeiten aus. w gegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: YNeichsmark 36 700, —.

Zinébvergütung auf Girokonto 20/4

2011 715,21

am 7, Juni 1932,

Goldbestand ; : Deckungsfähige Devisen Sonstige Wechsel u. Schecks Deutiche Scheidemünzen Noten anderer Banken Lombardforderungen . Wertpapiere . Sonstige Aktiva

D 020 090 3 992 §68 50 10521 342,70 Ti (I O02 30

8 300 000, 9 309 000,—

24 860 700

T ZMRIENRA S PLE 10€

Grundkapital

Betrag d. unilauf

Verbindlichkeiten 15 613 141,73 An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich- 2085S 616 27

1 766 214,80

104 049/70

Gewinn- und Verlustkonto. Sonstige Passiva

den Handelskreise festzustellen, hat es der Senat für angezeigt

Gy I 195 925/45 Gartenstadt Pullach G. m, b. H.

T)

Bewilligte Darlehen: Uebertrag a. Rese-vefonds , beanspruchte lehen aus Zuteilungen E E micht beanspruchte Zwischendarlehen Sonstige Finanzierungen: Beteiligungen S Garantieleistungen 911 045,50 RM )etriebsanlagenu: Grundstücke

¿ds 6 Uhr, im

Hypothekendar Deuts 4 f HDypothekendar Deutschen Bank

lub dex Beamten

Q}; + At, j 4 s , Gl, Deizun Disconto-Gesellschaft, ai

Gehälter, Löhue

6 515 606/31

beamtenzimmer), stattfindenden ralversammluug. Tagesorduung: Geschäftsbericht. 2. Bericht überx die am 10. u 1932 stattgefundene Revision. Genehmigung der Bilanz per 1931 und Entlastung des Vorstands Aufsichtsrats. Neuwahl des Verschiedenes. ZUm Besuch der Versammlung bercch- igt allein die rote Austoeisfkarte. Berlin, den 10. Junt 1932. Wirtschafts-Genofsen schaft der Angestellten der Deutschen Z in Groß-VBerlin e. G. m. b. Verlin W S, Behrenstraße 64/65. Der Vorstand.

Abschreibungen a, Jnventar

__ Erträguisse. Geivinnvortrag von 1930 .

3. Einrichtungen h R aa: Unkostenbeiträge .

Betriebsdebitoren : 9 ç E T 5 2 á Ä é VDau}parkaj}je GdF Salzburg Delkredereprovi

F E tQuARi2S ch )iSTalS A: A e lufsichtsrats. Diskont und Zinsen

23 E k F F

l 100 565 806/85

Mitg"iederbestand; :

) »1/ v0 * ZHuteilunugen: Abgang 1931 ,

. Zugeteilte, aber noch nicht beanspruchte Bausparsummen C N Berwilligte, aber noch nicht beanspruchte Zwischendarlehen

Spareinlagen:

. Einlagen der nicht beteilten Bausparer .

onstige Spareinlagen

Garantieleistungen 911 04550 RM

Stiftung für soziale Notfälle und Kinderreiche

Stammfkapital

9 847 448/10

| Zugang 1931

Bestand: 31. 12, 1931

Geschäftsguthaben dèr Mitgliéder:

am 31. 12, 1930

am 31, 12. 1931

Haftsumme der Mitglieder:

am 31, 12. 1930

Ut L. A Ol c ESDdehag Einfkaufsvereini Deutscher Haushaltgeschäfte

e. Gen. m. v. H.

Bauer.

Vorstehende Bilanz und Gewinn

Verlustkonto stimmen mit den ordnungs

gemäß geführten Büchern überein.

Leipzig, den 23, Februar 1932,

Gemeinfschaftlihes Thüringisches Oberiandesgericht in Jena. Goldbilanzen.

Nr. 60 der Liste

S pritchstelle

ortrag aus 1930

Zuweisung für 1931

Betriebskreditoren :

. Guthaben von Vertretern Verschiedene

1 G01 782/76

“ugain. arina: À

: | Milchhof Gera e, G. m. b.

100 000-Mark-Anleihe Preßhefenfabrik „Osterland“ von Zahlungsfrist trag wird zurückgewiesen. des Verfahrens trägt der Milchhof e. G. b. H. in Gera.

100 565 806 zu gewähren.

Die Kosten

Ludwigsburg, den 28, Mai 1932. Dr. Schuon.

G F

.

Q 25

.

Verbindlichkeiten _wei im Inlande zahlbaren Wechseln: mark 2018 08931.

weiterbegebenen, erachtet, den Deutschen Fndustrie- und Handelstag (soweit er-

forderlich nach Fühlunguahme mit den Spibenverbänden) um

Stellungnahme zu folgender Frage zu bitten: Entsprechen die Börsenpreise für Getreide und Mehl (und zwar insbesondere Roggen und Roggenmehl) am 30. Juni 1926 den an diesem Tage bestehenden gemeinen Werten (Großhandelseinkaufsprèisen) dieser Waren? Außerdem hat der Senat noch um eine Aeußerung darüber gebeten, ob, wenn die Börsenpreise börsengängiger Waren grundsäßlih dem gemeinen Werte derjelben entsprehen, zum Ausgleih etwa bestehender Kursshwankungen ein Durchschnitts- kurs in Betracht käme, und wie ein solcher zu ermitteln sei. Der Deutsche Fndustrie- und Handelstag hat folgendes Gutachten abgegeben: Die von dem Reichsfinanzhof aufgeworfenen Fragen werdey in der Kaufmannschaft nah folgenden Grundsäßen beantwortet: Sämtliche sich zu der Frage außernden Sachver- ständigen vertreten die Ansicht, daß ein Zusammenhang zwischen dent Börsenpreisen und den gemeinen Werten besteht. Allerdings

14. Verschiedeue Bekanntmachvuge,

_ Vekauntinachuug. Landesbank povinz ‘ale Düsseldorf, ynd die Filiale in

s)

t0 000 0860,

wird der Grad dieser Verbindung von den einzelnen Sachver- ständigen verschieden beurteilt. a) Einige Sachverständige stehen auf dem Standpunkt, daß die Börsenpreil i

in der Regel dem gemeinen Werte dieser Waren entsprechen. Allerdings machen fast alle diese Ansicht vertretenden Gutachter hierfür gewisse Vorbehalte oder lassen bestimmte Ausnahmen von dem Grundsaß zu. So wird z. B. darauf hingewiesen, daß man von einer Uebereinstimmung zwischen Börsenpreisen für Getreide und Mehl mit dem gemeinen Werte nur sprechen kann, ivenn die Qualität zwischen dem auf dem Lager liegenden Roggen und dem an der Börse notierten Roggen die gleiche ist, wenn der Roggen am Site der Börse eingelagert ist, u. a. n. h) Die weit überwiegende Ansicht geht in den beteiligten Wirtschafts- kreisen dahin, daß die Börsenpreise nur einen Anhaltspunkt für die Bewertung von Getreide und Mehl zum gemeinen Werte bieten. Es wird darauf hingewiesen, daß gemeiner Wert und Börsenpreise nicht unbedingt L OTOU müssen, weil bei der Bemessung des gemeinen Wertes Faktoren in Rechnung zu stellen sind, die bei Festsezung der Börsenpreise nicht berüdcksihtigt werden. Nach d

verständigen sind die Börsenpreise für Getreide und Mehl und

Goldpfaudbrie fe, Westfälischen

PBfandbriefamtes grundfstücte,

Los

RM 5000,— Buchstäbe A Nr 1 6

Stü zu je Buchstabe C

35 zulässig, Tilgung

und zux amtlichen Notie- t unperen Borsen gestellt. Ziutlassungsfstelle der Börse zu Düfseldorf. e: Ernst Wilhelm & Geschäftsführer: : ie Zulassungsstelle der Börfe für die Stadt Esseu, Vorsibende: Brandi. Der Geschäfstsfüher: Strecket:

Srfte Zentralhandels8regijrerbeilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich ZentralhandelSregister

Ir. 135.

Berlin, Gonnabend, den 11. Funi

r das Deutsche Reich

1932

V Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis monatlih1,15 ÆX, für Selbstabholer 0 95 AZA. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle LW. 48

Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern fosten 15 #/. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages eins{ließlich des Portos abgegeben.

- Anzeigenpreis für den Raum einer

fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ÆK.

Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an.

Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

O JFnhaltsübersicht,

Handelsregister,

Güterrechtsregister,

BVereinsregister,

Genossenschaftsregister,

Musterregister,

Urheberrechtseintragsrolle,

Konkure und Vergleichs\achen,

Verschiedenes.

99 I P E if D DO dea

Sntscheidungen des NReichSsfinanzhofs.

36. Die Börseupreise für Getreide und Mehl bieten zivar einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des gemeinen Werts dieser Waren, decten sich aber nicht immer mit deren gemeinem Wert. Als gemeiner Wert von Waren eines Großhandel8unternehmens gilt im allgemeinen der Groß- handelseinkaufspreis am Stichtag. Bei Waren, die regel- mäßig gewissen Preisshwankungen unterliegen, kann ctivaigen späteren erheblichen, shou am Stichtag erfenu- baren Aenderungen der Preise durch Zu- oder Abschläge von den Stichtagspreisen Rechnung getragen werden. Sireitig sind die Bewertung einer Forderung im Nennbetrag von 5000 RM, die Höhe des Delkrederekontos und die Bewertung des Warenlagers bei Feststellung des Einheitswerts für das Be triebsvermögen der Beschwerdeführcerin auf den 1. «Januar 1927. Der Feststellung des Einheitswerts liegt der Buchabshluß der Firma vom 30. Juni 1926 zugrunde. I. Bewertung der Forde- rung usw. I]. Delkredere usw. T1. Warenbewertung. Der Hauptstreitpunkt betrifft die Bewertung der Waren. Der Ober- bewertungsausschuß hat das Warenlager mit 204 995 RM be- wertet. Die Beschwerdeführerin {äßt den gemeinen Wert der Waren am Stichtag auf 136 955 RM. Der Öberbewertungsaus schuß führt zur Begründung des von ihm angenommenen Betrags im wesentlichen folgendes aus: Nah § 31 Abs. 1, 2 RBewG. 1925 in Verb. mit § 137 Abs. 1, § 138 AO. 1919 sei für die Bewertung der Waren der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Tatsache zugrunde zu legen, daß die Waren Teil der wirtshaftlihen Ein- heît des Betriebs seien (Teilwert). Dieser Teilwert der Warcn decke sih mit dem Wiederbeschaffungspreis und könne nah den Urteil des RFH. vom 28. Februar 1930 II1l A 84/28 (Bd. 26 S: 285 = Mrozeks Kartei, RBewG. 1925 § 31, Rechtspr, 19—21 = RStBl. 1930 S. 287 Nx. 407 = Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. 571) jeden'alls nicht unter diesen sinken. Jm Streitfall müsse

erx Börsenpreis als Wiederbeschaffungspreis angesehen werden, der alle in Frage kommenden objektiven Umstände für die Preis bildung erfasse. Die Beschwerdeführerin wendet in der Rechts- beshwerde ein, der Bilanzstihhtag (30. Juni) falle in die Zeit unnutittelbar vor Beginn der neuen Ernte, wo die Umsäte gering, die Börsennotierungen oft nur nominell seien, und selbst gering- fügige Umsäße oder auch Aenderungen der Wetterlage erhebliche Preisshwankungen meist in Form von Preisstürzen hervorriefen. Jhre laut Einkaufsbuch im Juni 1926 für Roggen tatsächlich gezoÿlten Preise sejen erheblih niedriger gewesen als die von der Bordehörde angenommenen Werte. Die Rechtsbeschwerde ist insoweit begründet. Der Oberbewertungsausshuß irrt, wenn er amimmt, daß der gemeine Wert eines Gegenstandes nicht unter den Wiederbeschaffungspreis sinken könne. Aus dem Urteil des RFH. Bd. 26 S. 285 geht das Gegenteil hervor. Schon aus diesem Grunde mußte das Urteil aufgehoben werden. Ueberdies givt auch die Auffassung der Vorbehörden, daß die Börsenpreise für Getreide und Mehl unter allen Umständen den gemeinen Wert dieser Waren im Sinne des § 31 Abs. 1, 2 RBewG. 1925 = 3 50 Abs. 1, 2 RBewG. 1931 darstellten, zu erheblihen Be- denken Anlaß. Unzweifelhaft ist allerdings, daß der Börsenkurs einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des gemeinen Wertes börsengängiger Waren darstellt. Fndessen sind Fälle des Aus- einandergehens von Börsenkurs und gemeinem Werte, insbe sondere bei Waren mit starken Preisschwankungen, denkbar. Die Beschwerdefühererin hat nun eingehend dargelegt, daß gerade Ge- treidevorrâte und Mehlfabrikate zu diesen Warengattungen ge- hörten, und daß sie in der maßgebenden Zeit billiger als zu den notierten Börsenpreisen habe etinkaufen können und auch tatsäch- lich eingekauft habe. Um die Auffassung dex in Betracht kommen-

_—

e für Getreide und Mehl

er Auffassung der großen Mehrzahl der Sach-

Die von uns befragten Sachverständigen haben in ihren Gut achten insbesondere folgende Tatsachen und Ueberlegungen an-

sichtigt werden müssen und die unter Ümständen ein Abweichen des gemeinen Wertes vom Börsenpreis zur Folge haben können. l. An den in Frage kommenden deutschen Getreidebörsen werden die Preise nah ganz verschiedenen Gesichtspunkten fest- gestellt: a) Einige Börsen notieren z. B. den Preis, den der Provinzhändler an die Erzeuger bezahlt; b) andere Börsen notieren den Preis, den der am Börsenplay ansässige Handel für das Getreide von seinen Abnehmern bekommt; c) noch andere Börsen notieren niht ohne weiteres den Preis, für den am No tierungstag das Getreide gehandelt ist, sondern sie bewerten das Getreide durch ihre Notierungen; d) noch anders liegt es mit den Mehlnotierungen. Die Börsennotierungen für Mehl sind nach den uns gemachten Mitteilungen noch ungleihmäßiger. Das Mehl wird sehr häufig zu einem Preije notiert, der etwa 50 Pfennig je Zentner über dem Preise liegt, zu dem der Mehl großhändler an seine Abnehmer verkauft. Die Mehlnotierung enthält also in diesem Falle den Verdienst der Mühle und des Großhändlers und liegt häufig noch höher. Jn vielen Fällen liegen also die Börsenpreise über den Großhandelspreisen (viel- leiht abgesehen von dem Falle a), da eine Großmühle wohl meistens mindestens zu den notierten Erzeugerpreisen kaufen wird. 2. Durch die Vermahlung bei den verschiedenen Mühlen können sih au erhebliche Unterschiede ergeben, je nahdem, ob die Mühle gering- oder hohwertige Mehlprodukte herstellt. Je nah der Einrichtung und der Fabrikationsmethode des einzelnen Vetriebs shwanken auch die Verkaufsmöglichkeiten und die erziel- baren Preise. Deshalb werden auch an einzelnen Börsen keine Einheitsnotierungen für Mehl, sondern nur Notierungen zwischen einer Höchst- und einer Niedrigstgrenze gemacht. 3. És liegt auch ein Unterschied in der Verschiedenheit des von einer Mühle zu verarbeitenden Rohmaterials, das in seiner Ergiebigkeit je nah seiner Herkunft erheblihe Unterschiede aufweisen kann, wie es beispielsweise bei Mecklenburger, Märkischem oder Sächsishem Roggen der Fall sein kann, troßdem das Naturalgewicht keine großen Abweichungen zu zeigen braucht. Die Börsennotierungen erfassen stets Ware von ganz bestimmter Beschaffenheit. Meist wird das Durchschnittsnaturalgewicht des betreffenden Produk- tionsgebietes zugrunde gelegt; es ist aber selbstverständlich, daß abweichende Lieferungen höher oder niedriger zu bewerten sind. 4. Es wird darauf hingewiesen, daß im allgemeinen die Be- deutung der Börsenpreise als Wertmesser für Getreide stark über- shäßt wird, da in vielen Bezirken nur der kleinere Teil der Ge- [häfte in effektivem Getreide sich an der Börse selbst abwidckelt, während der weitaus größere Teil der Warenmengen außerhalb der Börse gehandelt und somit bei der Feststellung des Börsen- preises ausgeschaltet wird. Die Börsenpreise sind für den Einkauf der Mühlen durhaus niht immer maßgebend, da diese sehr häufig billiger einkaufen und au verkaufen müssen. Es kommt demgemäß auch durchaus vor, daß zu gleicher Zeit außerhalb des Börsengeschäfts gleiche Ware zu anderen Petisen (Groß- handelseinkaufpreisen) gehandelt wird. 5. Bei der Bewertung Um gemeinen Werte spielt auch die Menge der Ware eine große Rolle. Wenn z. B. kleine Getreidemengen noch für Rechnung einer Firma in landwirtschaftlihen Betrieben liegen, so kann man dafür niht den Mannheimer odex Berliner Börsenpreis einseßen, der gemeine Wert für diese Mengen Getreide wird erheb- lih geringer sein. Ebenso kann der Lagerbestand einer großen Mühle, der sih auf Tausende von Tonnen in Getreide und Mehl bezieht, niht ohne weiteres den Börsenpreis als gemeinen Wert haben, insbesondere wenn der Börsenpreis auf Umsäßen von ganz geringen Mengen beruht. 6. Auch der Lagerplaß muß bei der Feststellung des gemeinen Wertes berüsichtigt werden. Hin- sihtlih der Frachtparität wird die Abfassung des offiziellen No- tierungsshemas keine Einheitlichkeit aufweisen, die Frachtparität wird bald „ab Station“, bald „{rachtfrei“ bestimmt werden. Dadurch wird die Maßgeblichkeit eines Börsenpreises selbst schon für die Mühlenbetriebe der Umgebung in einem mit ivachsender Entfernung zunehmenden Maße abnehmen. 7. Der Börsenpreis fann auch lon, selbst wenn eine Mühle ihre Erzeugnisse zu den festgeseßten Börsenpreisen verkaufen könnte deshalb nicht als gemeiner Wert angesehen werden, da der Börsen reis alle Un- kosten einschließt, die bis zur Ablieferung der Ware entstehen oder bereits entstanden sind. Zu solchen Unkosten sind zu renen: die Zulagernahme der Rohware, die Bearbeitun derselbe, die Verarbeitung, die Versiherung sowie allgemeine nkosten. Beim Verkauf sind abzurehnen: das entstandene Untergewicht, die Verladekosten, die Transportversicherung, die Kontrollkosten bei der Auslieferung, die Jnkassospesen, der Zinsverlust bis zum Eingang des Rehnungsbetrags sowie die Umsaßsteuer. Die ge-

samten Spesen sind veränderlih, je nahdem der Verkauf

die gemeinen Werte häufig außerordentlich voneinander ver- schieden. Nach der in der Kaufmannschaft herrshenden Auf- fassung muß die Feststellung des gemeinen Wertes auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Tendenz der lebten Monate und der voraussichtlihen Preisentwicklung für diejenige Zeit- |[panne erfolgen, die zum Verkauf der Fertigfabrikate und der aus den vorhandenen Rohstofflagermengen noch herzustellenden Fabrikate exrforderlih ist. Hierbei wird auch auf die im all- gemeinen sehr stark schwankende Tendenz der Getreidepreise und der daraus hergestellten Fabrikate Rücksiht zu nehmen sein. Be- stimmte feste Errehnungsweisen, um den gemeinen Wert zu finden, gibt es nicht; es müssen vielmehr allgemeine kaufmännische Anschauungen entscheiden, die entsprehend der Lage des einzelnen steuerpflihtigen Unternehmens anzuwenden sind. Hierbei kann, wie schon gesagt, der Börsenpreis einen Anhaltspunkt für die Errechnung des gemeinen Wertes bieten, und häufig werden die beiden Werte übereinstimmen. Die beiden Werte können aber auch durchaus voneinander verschieden sein, wenn in dem ein- zelnen Falle besondere Umstände berücsihtigt werden müssen.

gegeben, die bei der Festseßung des gemeinen Wertes berüd-

waggonfrei oder fob der Abladestelle oder cit des Empfangsortes vereinbart ist. 8. Bei Ermittlung des gemeinen Wertes joll die Fortführung des Geschäfts Vorausseßung sein. Dieser Gesichts- punkt scheidet bei “der Festsesung der Börsennotierung voll- fomnen aus. 9, Gerade ungewöhnliche oder persönliche Verhält- nisse, die für die Festseßung des gemeinen Wertes außer Betracht bleiben sollen, sind für Börsennotierungen oft bestimmend (z. B. Gerüchte über beabsihtigte Regierungsmaßnahmen, Berichte über Saatenstand im Fn- und Ausland, über Schäßung noch vor- handener greifbarer Vorräte usw.). Dagegen koumen die für die Veräußerungsmöglichkeit eines großen Warenbestandes be- sonders wesentlihen Verhältnisse in den Böxrsennotierungen oft niht zum Ausdruck. 10. Den Beständen an Getreide und Mehl am Stichtag stehen gewisse Mengen verkauften Getreides gegen=- Uber, so daß die Kaufleute vielfah, um im nächsten Fahre keinen zu großen Uebershuß oder Verlust ausweisen zu müssen, das Getreide zu einem Preise in der Bilanz aufnehmen, der den Preisen der verkauften Warenmengen einigermaßen entspricht. 11. Von einer Reihe von Sachverständigen wird besonders darauf hingewiesen, daß die Verhältnisse für den 30. Juni eines ahres, ivie überhaupt für einen Beitpunkt, der dem Uebergang vom alten zum neuen Erntewirtschaftsjahr naheliegt, besonders schwierig sind. Die Struktur der Getreidewirtschaft bringt es mit sich, daß für einen solhen Zeitpunkt der gemeine Wert uur |[chwer ermittelt werden kann. Die Waren sind in der Ueber- gangszeit von der alten zur neuen Ernte oft überhaupt nicht

oder nur zu Verlustpreisen abzuseßen. Dies liegt daran, daß die weiterverarbeitenden Betriebe je nah der aurgenblicklihen Vors ratsbildung in Erwartung des im Hinblick auf die neue Erute bevorstehenden Preisrückganges, verursaht durch stärkeres An- gebot, sih größter Zurückhaltung im Einkauf befleißigen und nur den allernotwendigsten Tagesbedarf decken. Dieses auf dem Bestand lostende Risiko eines Mühlenbetriebs wird je nach der durh das Wetter bedingten Hinauszögerung der neuen Ernte großer oder kleiner sein und bei der Bewertung Berücksichtigung stnden müssen. Mehrfach wird in diesem Zujammenhang auch betont, daß die Börsevnotierungen kurz vor der Ernte häufig nur einen nominellen Charakter tragen. Nur wenige Sach-

verständige sprehen sich für die Berücksihtigung von Durch- |hnittsfosten aus. Auch diese wenigen Sachverständigen heben bei ihrer Aeußerung nicht hervor, daß es in faufmännischen Kreisen Ublih 1st, bei der Bewertung börsengängiger Waren auf Vurchschnittskurse zurüczugreifen. Der Senat hat keine Be- denken, dem Gutachten darin beizupflichten, daß die Börsenpreise nur einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Getreide- und Mehlvorräten bieten. Es ist nicht von der Dand zu weisen, daß unter Umständen erhebliche Unterschiede zwischen dem gemeinen Werte von Getceide hd Mehl und den notierten Börjenkursen dieser Waren bestehen, und Unterschiede diefer Art werden si besonders in der Zeit unmittelbar vor Beginn der neuen Ernte fühlbar machen. 5m Streitfall handelt es sh aber gerade um diese Zeit. Das angefochtene Urteil hat dies verkannt. Auch aus diesem Grunde mußte es auf- gehoben werden. Die nicht spruchreife Sache wird an die Vor- vehörde zurückverwiesen. Diese hat erneut zu prüfen, welches der zutreffende gemeine Wert des Warenlagers für den 30. Funf 1926 ist. Der Börsenkurs kann nach dem Gesagten nicht s{chlechthin als gemeiner Wert übernommen werden. Er bietet höchstens einen Anhaltspunkt für die Schätung des gemeinen Wertes für den aber in erster Linie die tatsächlich gezahlten Preise beatlich sind. Andererseits ist anzunehmen, daß auch der von der Beschwerde- führerin als gemeiner Wert angeseßte Betrag nicht dem wirk- lichen gemeinen Werte eatspriht. Denn nah dem Buchprüfungs- beriht versteht die Beschwerdeführerin unter dem gemeinen Werte ihrer Waren denjenigen Preis, der nah ihren Erfahrungen aus der Zeit vor dem Kriege und nach der Waährungsstabilisie- rung unter Berücksichtigung der gesamten Wirtschaftslage niemals unterschritten werden dürfte, also den niedrigsten Preis, der je zu erwarten ist. Auch dies ijt unrichtig. Bei der Ermittlung des hiernah in Frage kommenden Wertes wird die Vorbehörde folgendes zu beahten haben: Maßgebend für die Ermittlung des gemeinen Wertes nach § 31 Abs. 1, 2 RBewG. 19925 = S 50 Abs. 1, 2 RLewG. 1931 ift der sogenannte Teils wert, d. h, im allgemeinen der Preis, den ein Käufer des gesamten Unternehmens am Stichtag für die vor- handenen Waren bezahlen würde. Es8 ist anzunehmen, daß [ih bei Großhandelsgeschäften dieser Preis in der Regel mit dem Großhandelseinkaufspreis oder bei selbsthergestellten Erzeugnissen mit dem Herstellungspreis, und zwar jeweils diesen Preisen am Stichtag, decken wird. Abweichungen von den Stichtagspreisen können gerechtfertigt sein, wenn hon am Stichtag damit ge- rechnet werden muß, 108 die Preise für die een Waren in Kürze steigen oder fallen werden, und daß ein Käufer des Ge- samtunternehmens die Waren zu den am Stichtag geltenden Preisen zuzüglih eines angemessenen Großhandelsgewinns nicht wird weiterveräußern können. (Val. Urteil des RFH. vom 22. Oktober 1931 TA 254/30, Steuer und Wirtschaft 1932 Nr. 167 = RStBl. 1932 S. 2 = Mrozeks Kartei, EinkStG. 1925 8 13, Rechtspr. 417.) Handelt es sich allerdings um Waren, die regel- mäßig gewissen Schwankungen unterliegen, so wird man im allgemeinen annehmen dürfen, daß ih die Gefahr eines Preis- sturzes und die Brei einer Preissteigerung ausgleichen, es set denn, daß die Preise am Stichtag au ergewöhnlih hoh oder niedrig liegen. Sollte leßteres der Fall sein, so würde dem durch enileerne AUG oder Zuschläge Rechnung getragen werden müssea. Die Bildung von Dur \hnittspreisen oder Durch- shnittskursen wird dagegen in Uebereinstimmung mit dem Guts achten des Deutschen Fndustrie- und Handelstags nit in Frage kommen. Le diesen Grundsäßen wird der Ober ewertüngs- ausschuß verfahren müssen. Er kann sich hierbei, soweit O lich, der Hilfe eines Sathverständigen bedienen. (Urteil vom

17. März 1932 IIl A 929/30.)