1932 / 141 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jun 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Dritte Zeutralhandelsregisterbeilage zum Re

. [25529

Hannover. [

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gustav Redecter als alleinigen Jnhabers der Firma A. Rievel, Manufakturwaren handlung inHannover,EngelbostelerDamm Nr. 22, wird heute, am 15. Juni 1932, 10 Uhr, das Vergleichsversahren zur Ab wendung des Konkurjes erössnet. _LVer beeidigte Bücherprüfer Carl Mahlitedt, Hannover-Kleefeld, Kaulbachstraße 4, wird zum Vertrauensmann bestellt. T ermm zur Verhandlung über den Vergleichsvor í - “S 029 {chlag am Freitag, den 15. Juli 1932, 9 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude L, Zimmer 32, Erdgeschoß. Der Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen und das Ergeb nis etwaiger weiterer Ermittlungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Abt. 62a, zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amktsgericht Hannover.

Hildesheim. . [25530]

Ueber das Vermögen des Buchdruckerei besißers Hermann Kellner in Hildesheim, Scchuhstraße Nr. 17/18, ist heute, am 11, Jui 1932 um 9 Uhr, das Vergleichs verfahren zur Abwendung des Konkurjes eröffnet worden. Der Buchsachverständige Gustav Reppich in Hildesheim, Teich straße Nr. 38 1, ist zur Vertrauensperson ernannt, Termin zur Verhandlung Uber den Vergleichsvorschlag ist auf Dienstag, den 5, Juli 1932 um 9 Uhr, vor dem Amts gericht in Hildesheim, Godehardsplab Nr.4, Zimmer Nr. 47, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebît Jemen Anlagen und das Ergebnis der weiteren ungen sind auf der Geschäftsstelle, Einsicht der Be

Ermitt Zimmer Nr. 40, zur teiligten niedergelegt. Hildesheim, den 11 Urkundsbeamte den

des Amtsgericht

Juni 1932. Ge)ichättsitelle 8

Iioyerswerda. [25531] Vergleichsverfahren.

Neber das Vermögen des Bäckers Paul Schelling in Bröthen ist am 11, Juni 1932, 1014, Uhr, das Vergleichsversahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wor Gloichzeitig ist dem Schuldner ver

DEN.

boten, während des Verfahrens über fein Vermögen zu verfügen. Der Bücher revisor Erust Schmidt in Hoyerswerda, Dresdner Straße, is zur Vertrauens

Person exnannt, Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag 1 au} den 16, Juli 1932, 9 Uhr, vor dem Anitsgericht Hoyerswerda, Zimmer 85, anberaumt, Der Aufkrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen, und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen, sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. L. V, N 2/02,

Amtsgericht Hoyerswerda, 11. Juni 1932,

Kassel. . [25532 ] VBergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Bau- niann & Lederer A. G. in Kassel ist am 14, Juni 1932, 11 Uhr, das Vergleichs verfahren zur Abwendung des Konkurses cröffnet worden. Der Rechtsanwalt Schäfer in Kassel ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 6. Juli 1932, T0 Uhr, vor dem Amtsgericht in Kassel, Zimmer 9/10, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen is auf der Geschäfts- stelle zur Einsicht der Beteiligten nieder gelegt,

Amtsgericht, Abt. 7, Kassel.

Köln, . [255833]

Bergleihsverfahßren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jakob Baum in Köln-Ehrenfeld, Leostr. 48, Alloininhaber der Firma“ Jakob Baum in Köln, Ehrenstr. 15—17, Grohandelsge schäft in Trikotagen und Strumpfwaren, ist am. 13. Juni 1932, 13 Uhr, ein gericht liches Vergleichsverfahren eröffnet wor- den. Vertrauensperson: Rechtsanwalt Dr. Klein, Köln, Neumarkt 24, Vergleichs- termin am 13, Juli 1932, 11 Uhr, Justiz- g2bäude am Reichenspergerplaß, Zimmer Nr. 223. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens, der am 25. Avril 1932 bei Gericht einging, nebst seinen An- lagen und das Ergebnis der vom Gericht angestellten Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des unterzeichneten Ge- richts zur Einsicht der Beteiligten nieder- gelegt.

Köln, den 13. Juni 1932, Amtsgericht. Abt, 78. Leipzig. . [25534]

Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Jonas Kort G. m, b, H, Baumwollwarengroßhand- lung und Wäschefabrikation in Leipzig C 1, Katharinenstraße 18, wird heute, am 13. (Cini 1932, vormittags 10 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. B -rtrauensperson: Rechtsanwalt Dr. Leo Dreßler in Leipzig C 1, Grimmaischer Steinweg 11. Vergleichstermin am 13. Juli 1932, vormittags 9 Uhr. Die Un- terlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten ats,

Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932.

Leipzig. . [25535]

Zwecks Abwendung des Konkurses über daë Vermögen der offenen Handelsgesell- schaft August Polich, persönlich haftende Gejellschaster: Kaufmann August Walter Polich und Martha Margarethe Büchner geb. Polich, Konfektion und Textilwaren in Leipzig, Schloßgasse 1—5, wird heute, am 13. Juni 1932, vormittags 1114 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er- öffnet. Vertrauenspersonen: Syndikus

Dr. Hilpert in Leipzig, Gruimma1zcher Steinweg 12 und Diplombücherrevi)or

Curt Roßberg in Leipzig C 1, Katharinen straße 15. Vergleichstermin am 15. Juli 1932, vormittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amts gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932,

Leipzig. . [25536] Zweccks Abwendung des Konkurjes Uber das Vermögen der Martha Büchner geb. Polich (Mitinhaberin der Firma „August Polich in Leipzig), in Gaubßich bet Le1ipz1g, Kirschallee 102, wird heute, am 13, Juni 1932, vormittags 1114 Uhr, das gericht liche Vergleichsverfahren eröffnet. Ver trauensperson: Syndikus Dr. Hilpert in Leipzig, Grimmaischer Sieinweg 12. Ver gleihstermin am 15. Juli 1932, vormittags 11 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein sicht der Beteiligten

j : Z S E vânie Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932.

Leipzig. . [25537] Iwecds Abwendung des Konkur}es über

Kaufmanns Augutÿ|t Polich (Mitinhaber der Firma „August Polich“ in Leipzig), in Ober bühlhof, Post Wangen, Amt Konstanz a. Bodensee, wird heute, am 13. Juni 1932, vormittags 1114 Uhr, das gerichtliche Ver agleichsverfahren eröffnet. Vertrauens Zyndikus Dr. Hilpert in Leipzig, Steinweg 12. Vergleichs 15, Juli 1932, vormittags 1014, Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein sicht der Beteiligten aus Jericht LetPÞpzig, den

YWBermogen DECeSs

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d, Ita Walter

perjon : Grimmaischer termin am

Amts 13, Quni 1932.

Lübeck, Beschluß. . [25538]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Niehoff, all. Junh. der Firma J. Fradl aus Tirol in Lübeck, Breite Straße 97, wird heute, 16 Uhr 05 Minuten, das Ver agleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet und der Bücherkevisor Hans Böttcher in Lübeck, Percevalstr. 27, als Vertrauensperson bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Freitag, den 24. Juni 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Lübeck, Abt, T1, Zimmer 9, anberaumt, Der An trag auf Eröffnung des Vergleichsver fahrens nebst seinen Anlagen und das Er gebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäftsstelle des unterzeichneten Ge richts, Zimmer 19, zur Einsicht der Be teiligten niedergelegt.

Lübeck, den 13. Juni 1932.

Das Amtsgericht. Abt. TI,

Vannheim. . [25539]

Neber das Vermögen der Firma Gregor Binzenhöfer, Jnhaber Gregor Binzen höfer, Möbelhändler in Mannheim, Au gartenstraße 68, wurde heute nachmittags 6 Uhr das Vergleichsverfahren zur Ab wendung des Konkurses eröffnet. Ver trauenspecrson ist Herr Jngenieur Her mann Behaghel in Mannheim, (M. 7, 12.) Vergleichstermin is am Montag, den 11, Juli 1932, vorm. 11 Uhr, . vor dem Amtsgericht, 2. Stock, Zimmer 216, Saal Nr. VI. -Mannheim, den 14, Juni 1932. Amtsgericht, B.-G., 7,

Neustadt, O. S. . [25540] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns August Rinke in Zülz ist am 11, Juni 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet worden. Der Syndikus Josef Langer in Neustadt O,-S. ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver- gleichsvorschlag is auf den 7. Juli 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Neu stadt O.,-S,, Zimmer 81, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt,

Amtsgericht Neustadt O.-S., den 11, Juni 1932,

={uttgyart, . [25341]

Am 14. Juni 1932, vormittags 10 Uhr, ist das Vergleichsverfahren zur Abiven- dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Holzzentrale G. m. b. H.,, Stuttgart, Kasernenstr. 10, eröffnet wor-

den. Als Vertrauensperson ist auf Vor- schlag der Gläubigermehrheit bestellt: Albert Haußmann, Wirtschaftsprüfer,

Stuttgart, Königstr. 8. Vergleichstermin ist auf Freitag, den 8. Juli 1932, vor mittags 7!/, Uhr, Archivstr, 15, T. Stock, Saal 208, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen find auf der Ge schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Württ. Amtsgericht Stuttgart T,

=iuttgart, . [25542]

Am 14. Juni 1932, nahmittags 3 Uhr, ist das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Fried. G. Schulz senior, off Hand.- Gesj., Bankgeschäft in Stuttgart, König- straße 23, eröffnet worden. Als Ver- trauensperson ist auf Vorschlag der Gläu bigermehrheit bestellt: Wiihelm Wieler, Syndi?us bei der Schwäb, Treuhand A.-G., Stuttgart, Seestr. 10. Vergleichs8- termin ist auf Freitag, den 8. Juli 1932, nachmittags 3 Uhr, Archivstr. 15, 1. Sto, Saal 208, bestimmt. Der Antrag auf

Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst

Anlagen und das Ergebms der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge- schäftästelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Württ. Amtsgericht Stuttgart 1.

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Wetter, Ruhr. . [25543] Vergleihsverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ewald Berghaus, Wetter (Ruhr), Fabri kation und Handel in Fahrradteilen und Vorhangschlössern, ist am 13. Juni 1932, 7,25 Uhr, das Vergleichsversahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wor den Der Bücherrevisor B. Machert, Witten, is zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver gleichsvorschlag ist auf den 11. Juli 1932,

ihs- und Staatsauzeiger Nr. 140 vom 17, Juni 1932. S. 2.

burg, Norder Straße 5 (Jnh. einer Klein

10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Wetter (Ruhr) „Zimmer 1, anberaumt. Der An seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle Amtsgericht Wetter (Ruhr, den 13. 6. 1932, Wuppertal-Barmen. . [25544] Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Schnutenhaus, W.-Barmen, Gosenburg straße 9, Alleininhabers der Firma W. u, P. Schnutenhaus in W.-Barmen, Gosen- burgstraße 15 19, Merzerisieranstalt, Färberei u. Eisengarnfabrik, wird heute, am 14. Juni 1932, 16 Uhr 30 Minuten, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechts anwalt Zahn in Wuppertal-Barmen wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs vorschlag wird auf Samstag, den 9. Juli 1932, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Sedanstraße, Zimmer 15, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens mit Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des hies. Amts gerichts, Zimmer 45, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Wuppertal-Barmen.

(ltona-Blankenese. . [25545]

Das Verfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf manns Theodor Schiermann in Altona Blankenese, Sülldorfer Kirchenweg 44, alleinigen Jnhabers der Firma Fett wvarenhaus „Hansa“ Theodor Schiermann, Dockenhuden, is nach Annahme und Be stätigung des Zwangsvergleichs durch Be schluß des Gerichts vom 4. Juni 1932 aufgehoben.

Altona-Blankenese, den 6. Juni 1932.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Alzèy, Befauntmachung. . [25546]

Jn dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma J. Ritter, Fnhaber: Heinrich Ritter in Gau-Odernheim, ist nach Bestätigung des Vergleichs das Ver gleichsverfahren aufgehoben.

Alzey, den 8. Juni 1932.

Hessisches Amtsgericht.

Braunschweig. . [25547]

Das Vergleichs8verfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Karl Scheller als alleinigen Jnhabers der Firma Braun- schweiger Lehrmittelanstalt W. Kurt Heiber, hier, Neue Straße 20, jeßt Ruh- fäutchenplaß 4, ist am 9, Juni 1932 infolge der Bestätigung des angenommenen Ver- gleichs aufgehoben. Amtsgericht, 5, Braun- \chweig.

Bünde, Westf. . [25548]

Das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen der handelsgerichtlich nicht eingetragenen Firma Strumpfhaus Hamlet in Bünde und ihrer Allein- inhaberin, Fräulein Hedwig Hamlet in Bünde, Bahnhofstraße, wird nach rechts kräftiger Bestätigung des Vergleichs vom 18, Mai 1932 aufgehoben. Die Vergütung derx Vertrauensperson, Kaufmann Bern- hard Höpker in Bünde, ist auf RM 301,25 dreihundertundeine Reichsmark 2%/ o RM, der zu vergütende Auslage-

betrag ist auf RM 26,25 sechsund zwanzig Reichsmark */,(0 RM fest ge}eßt.

Bünde, den 10, Juni 1932,

Das Amtsgericht. Diissclüiorîi. . [25549] Das Vergleichsversahren über: 1, das im Jnland befindlihe Vermögen der Kommanditgesellschaft in Firma Rudolf Schmidt & Co,, Hauptniederlassung: Wien, Zweigniederlassung: Düsseldorf, unter der Firma Rudolf Schmidt & Co., Geschäftsstelle: Düsseldorf, Straße 67; 2. persönlich haftenden Gesellschafter : a) Dipl,-Fngenieuxr Werner Schmidt in

mann Walter Christoph Rosenthal, Düssel- dorf, Jägerhofstr. 24, ist nach rechts-

gehoben worden. ; Düsseldorf, den 2, Juni 1932. Amtsgericht. Abt. 14a.

Ebeleben.

mögen der Jnhaber der Firma Karl

aufgehoben. : Ebeleben, den 9. Juni 1932. Thür. Amtsgericht. Flensburg. Das Vergleichsverfahren zur Abwen

: Fürth, Bayern, . [25553] Än 1 trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst |

o - 1 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. |

Ic r Î Walter

Graf-Adolf- über das Vermögen der

Düsseldorf, Burgmüllerstr. 19, b) Kauf-

kräftiger Bestätigung des Vergleichs auf-

. [25550] Das Vergleichsverfahren über das Ver-

& Franz Stolze in Ebeleben is nach Be- stätigung des Vergleichs vom 2. Juni 1932

. [25551]

D

des Kaufmanns Wilhelm Winter in Flens handlung mit Porzellan- und Hausstands sachen), ist aufgehoben, da ein Vergleich ! geschlossen und bestätigt ist. Flensburg, den 10. Juni 1932. Das Amtsgericht. Abt. VII, Fürth, Bavern. . [25552] Das Amtsgericht Fürth i. B. hat mit Beschluß vom 4. Juni 1932 das Konkurs verfahren über das Vermögen der Schuh machersehefrau Lina Babette Löslein, Handel mit Schuh- u. Textilwaren in Fürth i. B., Schillerstr. 1, nah Abhaltung des Schlußtermins ind vollzogener Schlußverteilung aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

ror=-:=

Das Amtsgericht Fürth i. B. hat mit Beschluß vom 10. Juni 1932 das über das Vermögen des Architekten Jgnaz Porbky in Fücth, am Kavierlein Nr, 8, angeord- nete gerichtliche Vergleichsverfahren, nach dem der angenommene Vergleich am 8. Juni 1932 gerichtlich bestätigt worden ist, aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Füssen. Befanntmacchung. -.[25554]

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Hafnermeisters Georg Hof mair in Füssen ist nah Bestätigung des im Termine vom 3. Mai 1932 zustande

gekommenen Vergleichs aufgehoben worden. Füssen, den 13. Juni 1932, Amtsgericht Füssen. Hamborn, . [25555]

Jn dem Vergleichsversahren über das Vermögen der Firma Mikfat & Schneiders in Hamborn, Altmarkt 21, wird der im Vergleichstermin vom 10, Juni 1932 an genommene Vergleich hierdurch bestätigt und infolge der Bestätigung das Ver fahren aufgehoben, Hamborn, 14. Juni 1932, Amtsgericht (2 VN 9/32). Hamborn, . [25556] Jn dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Wilhelm Sendt in Hamborn, Weselerstr. 89a, wird der im Vergleichstermin vom 10, Juni 1932 an genommene Vergleich hierdurch bestätigt und infolge der Bestötigung das Ver fahren aufgehoben. Hamborn, 14, Juni 1932, Amtsgericht (2 VN 8/32).

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Hamburg, . [25557

Das über das Vermögen des Kauf manns Walter Henry Charles Drakeford, wohnhaft Hamburg, Ernst Merckstr.12—14, alleinigen Jnuhabers der Firma Walter Drakeford, Geschäftslokal: Hamburg, Ernst Merckstraße 12—14, Geschäftszweig: Handel mit Friseurgeschäftseinrihtungs und Bedarfsartikeln, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 9, Juni 1932 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Hindenburg, O. S, . [25558]

Das Venrgleich8verfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Valentin Böhm in Hindenburg O. S., Dorotheenstr. 5, Jnhaber der Firma Valentin Böhm, Herrengarderobe, Herrenartikel, ebendort, ist am 10. Juni 1932 nach gerichtlicher Vergleichsbestätigung aufgehoben worden. 6 V. N. 15/32.

Amtsgericht in Hindenburg O/S,,

den 10. Juni 1932.

Hindenburg, O, S, . [25559] Das Vergleichsverfahren über das Ver

mögen des Ofenseßmeisters August Lauter-

bach in Hindenburg O/S,., Kronprinzen-

straße 307, ist am 10, Juni 1932 nach ge-

richtlicher Vergleichsbestätigung aufge

hoben; worden. 6 V, W, 14/32. Amtsgericht in Hindenburg O/S.,

den 11. Juni 1932.

Kaiserslautern. . [25560] Das Amtsgericht Kaiserslautern hat das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Jakob Wellstein, Kaufmann in Hoch- speyer, Fischbacher Straße Nr. 11, nach Bestätigung des von den Gtöubigern im Vergleichstermin vom 11, Juni 1932 an- genommenen Vergleihs mit Veichluß vom gleichen Tag aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Leipzig. . [25501]

Das am 3. Mai 1932 eröffnete Ver- gleichsverfahren zwecks Abivendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf- manns Johannes Beckter in Naunhof bei Leipzig, Alleininhabers einer Drudckerei- bedarfss- und Verlagsbuchhandlung unter der handelsgerichtlich eingetragenenFirma „Rudolph Becker“ in Leipzig C 1, Stephan- straße 8, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 8. Juni 1932 angenommenen Vergleihs durch Be- schluß vom 11, Juni 1932 aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, den 11, Juni 1932,

Leipzig. . [25562]

Das am 6. Mai 1932 eröffnete Ver- gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf manns Julius Heinau in Leipzig O 28, Wurzner Straße 20, Alleininhabers cines | ebenda betriebenen Herren- und Knaben- ; konfektionsgeschäfts unter der im Handels- register eingetragenen Firma „Deutsche

ist infolge der Bestätigung des im Ver- gleichstermine vom 8, Juni 1932 ange- nommenen Vergleihs durch Beschluß vom gleihen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, den 11. Juni 1932,

Leipzig, . [25563] Das am 4. Mai 1932 eröffnete Ver- gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handels- gerichtlich eingetragenen Firma „Deutsche Armaturenfabrik Leipzig Richard und Marx Rost“ Fabrik für neuzeitlihe Arma- turen für Bad und Toilette in Leipzig C 1, Heinrichstraße 35 (Gesellschafter: Junge- nieur Richard Rost und Kaufmann Georg Rost in Leipzig) is infolge der Bestäti gung des im Vergleichstermine vom 3, Juni 1932 angenommenen Vergleichs durh Beschluß vom 4, Juni 1932 auf- aethoben worden. Amtsgericht Leipzig, den 13, Juni 1932, j . [25564] Das am 4. Mai 1932 eröffnete Ver- gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der ‘handels- gerichtlich eingetragenen Firma „Scholle & Co.“ Rauchwarenfärberei- und Blen- derei in Leipzig N. 22, Heerstraße 5 (Ge- sellschafter: die Kaufleute Hans Scholle in Leipzig W 32, Ziegelstraße 1, Paul Alexander in Leipzig und Friß Scholle in Mölbis) ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 8. Juni 1932 angenommenen Vergleihs durch Be- schluß vom 10. Juni 1932 aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, den 13, Juni 1932,

Leipzig.

Leipzig. . [15565]

Das am 9, Mai 1932 eröffnete Ver- gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handels- gerichtlich eingetragenen Firma „Wilhelm Tuch“ in Leipzig, Promenadenstr. 34, Bauklempnerei und Unternehmen in ge- sundheitstechnischen Anlagen, - kunstge- werblichen Metallarbeiten usw. (Gesell- schafter: der Klempnermeister Karl Wil- helm Tuch und der Jungenieur Herbert Tuch, beide in Leipzig) ist infolge der Be stätigung des im Vergleichstermine vom 10, Juni 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 11, Juni 1932, auf- gehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932, Nürnberg. . [25566]

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 14, Juni 1932 das Ver- gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Schreinermeisters Georg Lahner in Nürn- berg, Wohnung: Aerstraße 1, Geschäfts räume: Charlottenstraße 11, nah * Be- stätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

RegensBurg. . [25567] Das Amtsgericht Regensburg hat in dem Vereleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Joh. Gg. Niedermayer, Eisen großhandlung in Regensburg am 8. Juni 1932 den angenommenen Vergleich be- stätigt und das Verfahren aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Schöningen. . [25588] Das Vergleichsverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Abraham Lauter- stein (alleinigen Fnhabers der Firma Emil Jacob Nachf.) in Schöningen is} in- folge Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schöningen. Winsen, Luhe, . [25569] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Fabrikanten Wilhelm Reidt in Soderstorf ist nah Bestätigung des Ver- gleichs vom 6. Juni 1932 aufgehoben. Winsen a. L., den 13. Juni 1932. Amtsgericht, Ik, Wuúppertal-Barmen. . [25570] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Fabrikanten Paul Eigenbrodt, Alleininhabers der Firma Barmer Kisten- fabrik Hermann Eigenbrodt, W.-Barmen, vor der Beule 37/39, ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 11. Juni 1932 aufgehoben worden. Amtsgericht Wuppertal-Varnm“n.

Wuppertal-Barmen. .¡256671]

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der Firma . Walter Evertsbusch & Co. G. m. b. H. W.-Barmen, Allee 57, Band- u. Litenfabrik, ist nach gericktlicher

Bestätigung des Vergleichs am 8, Juni 1932 aufgehoben worden.

Amtsgericht Wuppertal-Barn Zwönitz. . [25572]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Schuhwarenhändlers Kar! Jakob Sefrin in Zwöniß, Bahnhofstraße Nr. 158, des alleinigen Inhabers der nicht einge- tragenen Firma Jakob Sefrin, Schuh- warenhandlung und Reparaturwerkstatt daselbst, ist infolge mit der Bestätigung

| des im “Vergleichstermine vom 7. Juni 1932 angenommenen Vergleichs durch

Beschluß vom 14. Juni 1932 aufgehoben tvorden. . l Amtsgericht Zwöniß, 14. Juni 1932.

dung des Konkurses über das Vermögen

Herren-Moden Julins Heinau in Leipzig“

Erlaß über die Krisenfürsorge für Arbeitslose.

Bekanntmachung, Deckung der Rentenbriefe und Rentenbankscheine, Verordnung über die Höhe der Arbeitslosenunterstüßung und die Durchführung öffentlicher Arbeiten. uni Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Betrieb der Zuker-, Stärkezucker- und Rüben Monat Mai 1932.

Versteuerte und Mai 1932. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 37 des Ne

gesezblatts, Teil T.

M E D IOAEN C S T C N V C E E EN Ls E R I O B E f IRAE A M C E FRET E

Arbeitslosenversiche

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis monatlich 2,30 AÆK, Einzelne Nummern kosten 30 F,

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Ir. 141. Reichsbankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich,

Exequaturerteilung. Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose.

17, Jun 1982,

1932. betreffend Prüfung der

Amtliches.

Deutsches Reich.

D S !

Verordnung

Uher dié Krisenfürforge für Arbeitslose,

Vom 17. Juni 1932, Auf Grund des

. Oktober 1931 (RGBIl. 1 S. 659) tritt am 26, Juni 1932 außer Kraft. -

Berlin, den 17. Funi 1932. Der Reichsarbeitsminister. Schäffer.

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über die Krisenfürsorge für Arbeitslose,

Vom 17. Zuni 1932, Auf Grund des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und

Arbeitslosenversicherung 88 101, 141 und 212 und dex Ver- ordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhal- tung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden vom 14. Juni 1932 Erster Teil Kapitel 1 Artikel 1 (RGBl. I S. 273) ordne ih folgendes an:

| L Pérsonenlreis. Für die Abgrenzung des Personenkreises, der zur Krisenfür-

rge zugelassen ist, bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. s gilt demnach folgendes:

in Gemeinden mit mehr als 10009 Einwohnern ist die Krisenunterstüßung wie bisher mit den Einschränkungen der Nr. 4 ohne besondere Zulassung den Angehörigen aller Be- rufsgruppen zu gewähren. Im übrigen sind die Vorsißenden der Landesarbeitsämter nah wie vor ermächtigt, für ihren Amtsbezirk oder Teile desselben Berufsgruppen zur Krisenunterstüßung zuzulassen, soweit ein Bedürfnis dazu besteht, jedoch ebenfalls mit den Einschränkungen der Nr. 4. Bei der Prüfung des Bedürf=- nisses sind die besonderen Verhältnisse dec einzelnen Gemein- den eingehend zu berüfsihtigen. Soweit auf Grund der bisherigen Vorschriften Berufs- gruppen oder Berufe zur Krisenunterstüßung zugelassen sind, behält es dabei sein Bewenden, und zwar auch bezüglich etwaiger Einschränkungen innerhalb der Berufsgruppen oder Berufe. Dies gilt sowohl für Zulassungen in Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern als auch in den übrigen Gemeinden. Ausgeschlossen von der Krisenuntexstüßung nach Nr. 1 und 2 bleiben a) Angehörige der Gruppe „Landwirtschaft“ (mitenthalten in der Berufsgruppe 1/2 der Arbeitsmarktstatistik) mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Angestellten (mitent- halten in Berufsgruppe 1,2a), b) Angehörige der Berufsgruppe „Häusliche Dienste“ (Be- rufsgruppe 22), 2 6) Arbeitslose unter 21 Jahren.

5,

Vom Vom 17. Juni

vorgeschriebenen

Vom 16. Juni 1932,

saftfabriken im steuerfrei abgelassene Zuckermengen im Monat

ih83-

em spanischen Konsul in Dresden, Vicente Ta- erna Latasa, ist namens des

bi C i Reichs unter dem 7, Zuni 32 das Exequatur erteilt worden.

Geseßes über Arbeitsvermittlung und rung SS§ 101, 141 und 212 und derx Verordnung des Reichspräsidenten über Ma Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und de sowie zur Erleichterung der Wohlfahrts vom 14, Funi 1932 Erster Teil Kapitel 1 Artikel 1 (RGBl. I S. 273) wird hiermit verordnet:

Die Verordnung über die Krisensürsorge für Arbeitslose vom

ßnahmen zur r Sozialversicherung

r L e 9 Dio beit 2s&ho lasten der Gemeinden 2. Die Unterstüßungssäße

3, Der Arbeitslose ist verpf

stüßung und der Krisenunter 58 Wochen. haben, stüßung für weitere 13 Wochen gewähren, Arbeit8marktes es erfordert. ( Krisenunterstüzung jedesntal nur willigt werden; die Vorsißenden der Landesarbeitsämter werden | t L Wochen für ihren Amtsbezirk oder Teile desselben zu verlängern, soweit ein Bedürfnis dazu besteht. è Weiterbewilligung darf nur auf erneuten Anirag und nah Prüfung der Vorausseßungen der Unterstüßung erfolgen.

kann die Unterstüßungs- age des Arbeitsmarktes oder Eine

ermächtigt, diese Frist von 13

höchstdauer beshränken, wenn die L die örtlichen Verhältni Beschränkung der Höchstdauer kann auch dann erfolgen, wenn ht, daß es einem Arbeitslosen möglich sein durch eigene

begründete Aussicht beste wird, sih innerhalb Bemühung eine Arbeit zu verschaffen, deren Ablehnung die Ent- ziehung der Unterstüßung nach sich zoge.

1, Nach § 172 Abs. 3 des Gesetes in der Fassung der V

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 RM, einer dreigespaltenen Einheitszeilz 1,85 ÆK. Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beschriebenen Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa dur S perrs- druck (einmal unterstrihen) cder dur strichen) hervorgehoben werden scllen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin be!

Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge

Fettdruck (zweimal unter- der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Berlin, Sonnabend, den 18. Funi, abends.

Geseßes ershöpft haben (Ausgesteuerte).

zur besonderen Pflicht gemacht, in kurzen Abständen nachzu- prüfen, ob die Krisenunterstüßzung innerhalb der zugelassenen Berufsgruppen für einzelne Bezirke, Gemeinden, Berufe oder F: : : entbehrt Ste werden ermächtigt und verpflichtet, die \ soweit die B Dabei sind Ünterscheidungen nach persönlichen Verhältnissen dex Arbeitslosengruppen zu- lässig, soweit diese Verhältnisse die Verwendbarkeit auf dem Unterscheidungen nach dem Alter, dem Geschlecht oder nah Verheirateten und Ledigen, die überwiegend Ernährer einer Familie sind, einer-

Personenaruppen nah werden fann, Zulassungen einzuschränken oder

Vorausseßungen nicht bestehen,

Lage des Arbeitsmarktes

auszuschließen,

Arbeitsmarkt günstig beeinflussen, z. B.

seits und den übrigen Arbeitslosen andererseits.

A empfehle daß die Vorsißenden der Landesarbeitsämter auch für die Zukunft vor ihren Entschließungen mit den Ver- retern de gte Uf Dabei hat es sih als zweckmäßig erwiesen, Vertreter des Verwaltungs- ses zu cterunget | _ Jedoch darf durch die Erörterung die Erledigung nicht verzögert werden. ege vielmc or / Wert darauf, daß die Entscheidungen auch künftig mit aller möglichen Be-

tretern der beteiligten Berufe Fühlung nehmen. ausschusses zu den Erörterungen hinzuzuziehen. Ih lege vielmehr nah wie vor den größten schleunigung getroffen werden.

Der Prôäsident

nehmen, vorzulegen sind.

Jm übrigen ersuhe ih die Vorsißenden der Lande8- arbeitsämter auch nah wie vor dafür Sorge zu tragen, daß die beteiligten Kreise über den Umfang, den die Krisenunter- aufeud unterrichtet sind, und

stüßung in ihren BeZirken hat, | zwar, falls erforderlich, durch öffentliche Bekanntgabe.

IT. Leistungen.

1, Nah § 101 Abs. 2 des Gesetzes in der Fassung der Verordnung

des Reichspräsidenten vom 14. Zuni 1932 erhalten die Krisen- Oh Hilf3- O sih nah den Vorschriften &FUxrsorge in den Reichscrundsäßen über und Maß der öffentlihen Fürsorge in 441) in Ver-

fürsorge nur Arbeitslose, die hilfsbedürftig sind. bedürftigkeit vorliegt, entscheidet | [Ur die allgemeine Vorausseßung, Ärt der Fassung vom 1. August 1931 (RGBl. 1 S. bindung mit § 15 der Reichsgrundsäge.

Unterstüßung darf den Betrag

“wäre. Es werden nur laufende Unterstüßungen gewährt.

schaftlihen Verhältnisse Arbeitsamt anzuzeigen. gezahlte Unterstüßungsbeträge zurüzuerstatten.

4. Eine Unterstüßung wird niht gewährt, wenn auf die Zahl- woche ein geringerer Betrag als eine halbe Reichsmark ent-

fallen würde.

5. v Empfänger von Krisenunterstüzung gelten die §8 132 is 137, 139, 139 a und 140 des Geseßes und die Ausführungs-

bestimmungen dazu. ITL, Unterstüßungsdauer.

Die Höchstdauer der versiherungsmäßigen Arbeitslosenunter- L j feihuno beträgt wie bisher zusammen Für Arbeitsloje, die das 40. Lebensjahr vollendet Krisenunter- wenn die Lage des He der Höchstdauer darf die ür höchstens 13 Wochen be-

kann der Vorsigende des Arbeitsamts die

Der Vorsißende des Arbeitsamts

L

se dies angezeigt erscheinen lassen.

eines bestimmten Zeitraunes

IV. Durchführung.

des Reichspräsidenten vom 14. bedürftigkeit in allen Fällen von der Gemeinde Gemeindeverbande geprüft. der Gemeindeverband, der gemäß § 167 des Gesetzes den Gemeindeanteil der Krisenfürsorge zu erstatten hat. Gegen das Gutachten der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes kann der Arbeitslose Einspruch einlegen; das Nähere be- stimmt die oberste Landesbehörde in Anlehnung an die Grund- säße des Fürsorgerechts. Für die Prüfung der Hilfsbedürftig- keit wird eine Entschädigung nicht gezahlt. Die Entscheidung

“Tra N ¡a6

Krisenunterstüßung erhalten auch künftig nur Arbeitslose, die den Anspruch auf Arbeitslosenunterstüßung nah § 99 des

Den Vorsißenden der Landesarbeitsämter wird nah wie vor

: q ent der Reichsanstalt bestimmt, inwieweit ihm Listen der Erweiterungen und Einschränkungen des Per- jonenkreises, die die Vorsibenden der Landesarbeitsämter vor-

Poftschectkonto: Berlin 41821. 1 932

über die Gewährung der Unterstüßung liegt nach wie vorx beim Vorsißenden des Arbeitsamts. Soweit jedoch die Ges meinde, der Gemeindeverband oder die Einspruchstelle die Pllssbedürftigkeit verneint, ist der Vorsibende des Arbeitsamts an diese Beurteilung gebunden 172 Abs. 4 des Gesetzes), Ver Spruchaus\{huß ist nach § 178 Abs. 4 des Gesetzes in de Fassung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Fun 1932 an die Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit durch die Ge- meinde, den Gemeindeverband oder die Einspruchstelle im gleichen Umfange wie der Vorsißende des Arbeitsamts ges bunden.

_ Über das Zusammenwirken der Arbeitsämter mit den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit ergeht eine besondere Anordnung. Bis zum JFnkrafttreten dieser Anordnung bleibt es bei der bis- herigen Übung mit der Maßgabe, daß der Vorsißende des Arbeitsamts in allen Fällen, in denen die sonstigen Vorauss sezungen der Krisenunterstüßung gegeben sind, vor seiner Entscheidung die Gemeinde oder den Gemeindeverband unt seine Stellung zu der Hilfsbedürftigkeit zu ersuhen hat. Vom Fnkrafttreten dieses Erlasses ab ist jedoch für die Mitwirkung bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit eine Entschädigung niht mehr zu leisten.

2. Bei der Ausführung dieses Erlasses bleiben die Dienststellen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- versicherung wie bisher an meine Weisungen gebunden.

e T TEE E

1, Dieser Erlaß tritt am 27. Juni 1932 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlaß über Personenkreis und Dauer der Krisen- fürsorge vom 11. Oktober 1930 (Reichsarbeiisbl. 1 S. 221)

| L der Arbeitslosenversiherung. (Artikel 1 der Verordnung über die Höhe der Arbeitslosenunterstüßung und die Durchführung öffentlicher Arbeiten vom 16. Funi 1932) gelten auch für die Krisenfürsorge. Sie sind Höchstsäve. Fm Rahmen dieser Säße richtet jich das Maß der Krisen- untkerstubung nah dem Grade der Hilfsbedürftigkeit. Die rstüß: _de1 niht übersteigen, den der Arbeitslose unter Prüfung der Hilfsbedürftigkeit (Nr. 1) in der öffentlihen Fürsorge zu erhalten hätte; hierbei dürfen die Richtsäße der allgemeinne Fürsorge nur da überschritten iverden, wo dies auch in der öffentlichen Fürsorge der Fall

lichtet, jede Aenderung seiner wirt- ohne besondere Aufforderung dem Unterläßt er dies, so hat er zuviel

erordnung Juni 1932 wird die Hilfs- oder dem Zuständig ist die Gemeinde oder

und der Erlaß über Dauer und Durchführung der Krisen-

fürsorge vom 23. Oktober 1931 (Reichsarbeitsbl. 1 S. 250) außer Kraft. Die Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom 23. Oktober 1931 (RGBl. I S. 659) wird zu dem gleichen Zeitpunkt dur besondere Verordnung aufgehoben.

2. Der Erlaß ergreift auch laufende Unterstüßungsfälle. Soweit sih hiernach andere Unterstüßungen als bisher ergeben dürfen die bisherigen Unterstüßungen noch bis zum 23. Zuli 1932 weitergezahlt werden. Der Vräsident der Reichsaniîtalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiherung trifft hierüber nähere Bestimmungen.

3. Nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 Erster Teil Kapitel I Artikel 3 Abs. 3 tritt die Vorschrift des § 178 Abs. 4, daß der Spruchausshuß an die Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit durch die Gemeinde, den Gemeindeverband oder die Einspruchscelle im gleihen Um- sange gebunden ist, vie der Vorsißende des Arbeitsamts

(5 172 Abs, 4), am 1. September 1932 in Kraft. Für Fälle,

die in diesem Zeitpunkt bereits beim Spruchausshuß an-

hängig sind, bewendet es bei den bisherigen Vorschriften.

Berlin, den 17. Juni 1932.

Der Reichs8arbeitsminister.

Schäffer.

Beta t mai gemäߧ14 Absaz3 derSazungder Deutschen NENLENDARL

Durch eine unter Mitwixkung der mitunterzeichneten, vom Reichsrat und vom Präsidenten des Rechnungshofs des Deutschen Reichs bestellten Kommissare heute stattgehabte Prüfung ist FRREER ivorden, daß die durch die Rentenbank- verorduung vom 15. Oktober 1923 RGL[. I S. 963 in Verbindung mit dem Gesey über die Liquidierung des Um- laufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 RGBLl. I[ S. 252 vorgeschriebene Deckung derx Rentenbriefe und Rentenbankscheine vorhanden ist. :

Berlin, den 17. Funi 1932.

Der Aufsichtsrat: Dr. Len y e, Präsident. Der Kommissar des Reichsrats: Brecht, Ministerialdirektor. Der Kommissar des Präsidenten des Rechnungshofs des Deutschen Reichs: Stengel, Geh. Regierungsrat, Direktor beim Rechnungshof des Deutschen Reichs.

BELoLd ung überdie Höhe der Arbeitslosenunterstügung und die Durchführung öffentliher Arbeiten, Vom 16. Funi 1932. Auf Grund derx Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrts- lasten der Gemeinden vom 14. Funi 1932 (RGVl. I S. 273) Erster Teil Kapitel 1 Artikel 1 und 2 und Vierter Teil Kapitel T wird hiermit verordnet: L. Arbeitslosenunterstüzung

: Artikél1. (1) Abweichend von den 88 104, 105a,-107, 107a und 107e des Geseßes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiherung

gelten für die Arbeitslosenunterstügung folgende Säße: