1932 / 147 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jun 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsauzeiger Nr. 147 vom 25, Juni 1932, S, 2,

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 147 vom 25, Juni 1932. S, 3.

einzelnen Jahresraten weniger als ein Zehntel des ur- ¡ dieser Leistungen nah Arten, Beträgen und Fälligkeitszeitpunkten zu erteilen, wenn die zuständige oberste Reichs- oder Landes- Eine Genehmigung gemäß 8 3 Abs. 2, Î9 4, 12 der Devisen- Rede gewejen. (Hort, hört: bei den Nationalsozialisten.) Damals Sozialdemokratie habe si früher einmal dazu bekannt Aus : sprünglichen Kapitals betragen; eine etwaige Genehmi- einreidt. Auf Grund der allaemeinen Genehntigung konnen Fn- behörde aufs Grund von SS 10 und 14 des Abschnitts I Kap. V verordnung ist nit erforderlih für Rehtshandlungen der Kre- habe man sogar amtlich erklärt, es solle bei sogen. antisemitischen einem Rachegefühl sei aber in den leßten «Fahren eine unerhörtè H gung zur Zahlung der eine angemessene Höhe Uber- länder ohne befondere Genehmigung nah § 14 der Devijenverord- des Vritten Teils der Vritten Verordnung des Keichsprasidenten ditzehmer der in Abs. 1 genannten Treuhandverwaltung, die im Beleidigungen mit besonderer Schärfe vorgegangen werden. (YOrt, einseitige Praxis eingerissen, um die Ppposttion politisch zu vers

steigenden Zinsen oder Gewinnanteile auf ein Sperr- nung Zahlungen diefer Art zugunsten des Kontoinhabers an die vom 6. VDftober 1931 (RGBl. 1 S. 537) die erforderlihe Zustim- Rahmen der zwishen der Treuhandverwaltung und den hort! bei den Nationalsozialisten.) Die jüdische Nation habe nah folgen und der Justiz auszuliefern. Und dieser Vorwurf sei be- ;

f fonto darf nur erteilt werden, wenn der Gläubiger diese Bank leisten. Die Genehmigung kann für einen Zeitraum bis zu mung zu der Verlegung des Wohnsißes oder dauernden Aufent» Kreditnehmern getroffenen K weditvertrage erfolgen / dieser Anweisung des vom Zentrum gestellten Zustizministers ¡onders gegen die Sozialdemokratie berechtigt. i

4 Zahlung an Erfüllungsstatt annimmt. 6 Monaten erteilt werden. Nr. 3 Abs. 2 Sah 2 gilt entsprechend. haltes erteilt hat. i : : é s Anfragen und Anträge, die sich auf Zahlungen der in Abs. 1 einen Sondershuy/ erhalten zu Lasten der deutschen Menschen. __ Abg. Kube (Nat. Soz.) erklärt, wenn bei 6 Abgeordnete |

"8 b) laufende Zinsen, Provisionen und Spesen in ange Der Fnhaber der allgemeinen Genehmigung kann im Rahmen | Die Vorschrift des Abs. 1 gilt entsprehend bei Personen, die ind 2 genannten Art beziehen, sind an die genannte Treuhand- (Hört, hört! rehts.) Daß heute die Dppositlon vom Mehrheits- einer Oppositionsgruppe 61 Strafanträge gestellt werden, dann sei | # messener Hohe für kurzfristige Kredite, und zwar sowohl | des Höchstbetrages zu Lasten des Kontos Zahlungen an Fnländer | sich vorübergehend zu gerehtfertigten Zweckten, insbesondere zu verwaltung, Berlin W 8, Mohrenstraße 10, abzugeben. recht Gebrauch mache zur Abwehr der bisherigen fleinlihen Ver- | das ein Betoeis, daß es sich nur um politische Dinge handelt (Zus ‘M ür Kassakredite wie für Trattenkredite; bei lehteren | und, wenn sich aus der Genehmigung nichts anderes ergibt, auch Studien- oder Forjhungszwecken, im Ausland oder Saargebiet A y folgungstaktik, jet jelbjtverständlich. Dabei hätten die National- ruf des Abg. Schmelzer [Zentr.]). Herr Schmelzer, ih verbitte rz cinshließlich der Anschaffung des bei der Prolongation in inländischer over in seiner heimishen Währung an Ausländer aufhalten. n diesem Fall ist es nicht erforderlih, daß der f. IV. A b | chnitt jozialislen nicht die Absiht, schweren Ehrenkränkungen das Wort mir, daß Sie als Zentrumsmann unterstellen, es fei n diesem

A abzuziehenden Diskonts. oder Saarländer leisten 3 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 der De- | Aufenthalt bereits vor dem Jnkrafitreten der Devisenverordnung Schlußbestimmungen. zu reden. Wenn man aber bedenke, wie die bisherige Koalition Hause gegen ein Mitglied unserer Gruppe die Strafsverfolgung f

f Zu a) und b). In den Fällen von a) und þ) darf | visenverordnung). : ___| begonnen wurde. i S i L 1. Die obenstehenden Richtlinien. treten an die Stelle der die Justiz politisiert habe und in wie unvershämter Tonart He | aus anderen als politishen Gründen verlangt worden. Jhr Ver- |

11e die Genehmigung zum Erwerb von ausländischen | Die Vorschristen in Abs. 1 und 2 gelten entsprehend für Post- Die Genehmigung kann im voraus für einen Zeitraum bis durch die Bekanntmachuna des Reichswirtschaftsministers vom Staatsanwälte des Systems sich gegennüber Vertretern des halten zeigt das Anstandsgefühl der Zentrumsfraktion (Beifall Ï

e: Zahlungsmitteln und zur Verwendung solher Zahlungs- | scheckonten. Nr. 8 gilt entsprechend. zu 6 Monaten erteilt werden, wenn damit zu rechnen ist, daß die 29. Dezember 1931 (Deutsher Reichsanzeiger Nr. 303) veröffent- Polles benehmen zu können glaubten, dann müsse man die Kinker bei den Nationalsozialisten). Fhr Lächeln beweist, wie leichtferti i

7 mittel zum Zwecke dec Zinszahlung für Kredite, die Eine allgemeine Genehmigung nach Abs. 1 kann auch einem Vorausseßungen für die Verfügung für eine längere Zeit be- lihten Richtlinien für die Devisenbewirtschaftunag. lißhen des Zentrums zurüdckweifen, als ob es aus Gerechtigkeits- Ste mit der persönlichen Ehre politischer Gegner umgehen. Au: Ï

gegen Hinterlegung von Wertpapieren gegeben sind, | inländishen Vertreter eines ausländischen Grundstückscigen- | stchen werden. Nr. 26 Sah 2, 3 und 4 gelten entsprechend. 2. Abschn. Il Nr. 42 tritt mit dem 1. Juli 1932 in Kraft. gefühl sich jeßt niht an der Abstimmung beteiligen wolle. (Sehr | Rachegefühlen hat man unseren Abgeordneten Hinkler mitten in f

nur erteilt werden, wenn der Schuldner dartut, daß die | tümers oder Hypothekengläubigers erteilt werden. Auf Grund Pat der Bezugsberechtigte, Rentenempfänger usw. eine Einzel- 3. Einzelgenehmigungen, die vor dem 1. Juni 1932 erteilt wahr! bei den Nationalsozialisten.) Der Redner erinnert dann einer Tagung verhaftet und nit einmal bis nah den Abstim- j

Zinsen niht durch Zinsschein- oder Gewinnanteilschein- | einer solchen Genehmigung können Fnländer ohne besondere Ge- | oder Sammelgenehmigung zur Verfügung über seine laufenden wurden, werden mit dem 1. Juli 1932 unwirksam, wenn sich M den Fall EEE sozialdemokratischen Abgeordneten aus Stettin, mungen des nächsten Tages warten können. Wie oft hat man |

eingänge aus den hinterlegten Wertpapieren abgedeckt | nehmigung nach § 14 der Devisenverordnung Zahlungen zugunsten | Vermögensbezüge, Renten usw., so bedarf die zahlende Stelle niht nicht aus der Genehmigung selbst etwas anderes ergibt cder der im vorigen Landtag entschieden sei. Dieser sozialdemokratische Verhaftungen am laufenden Band vornehmen lassen, weil es |

; werden ; des ausländishen Geschäftsherrn an den Vertreter in bar oder auf | der Genehmigung nach § 14 Devisenverordnung zur Leistung der wenn sie niht vor diesem Zeitpunkt Ton der Stelle für Devisen- Abgeordnete habe einen Juden „FUdenjunge" genannt und | darauf ankam, bei der schwachen Mehrheit der Regierung die ] ¿g c) Mietziusen, Pachtzinsen und ähnliche regelmäßig wieder- | ein für ihn geführtes Konto leisten. Der inländishe Vertreter Zahlungen auf ein inländisches Konto des Berechtigten. L, verlängert werden. Für die nah dem 20. Mai niedergeschlagen, ein Borgehen, das jedem Nationalsozialisten Opposition zahlenmäßig zu {wächen. Und wenn die Justiz Aa fehrende Leistungen. kann aus den empfangenen Beträgen Zahlungen zugunsten seines 32. Eine Genehmigung ist nit erforderli zur Ausführung 1932 erteilten Genehmigungen gilt Abschn. 1 Nr. 4, mehrere Monate Gefängnis eingetragen haben würde; der Ge- | niht ausreite, dann {loß Herr Bartels shnell einen aus; ih ¡4 Die erforderlichen Genehmigungen können erteilt werden, |_ Geschäftsherrn an Fnländer für Zwecke leisten, die mit der Ver- | laufender Rentenzahlungen an Berechtigte im Ausland odex im shäftsordnungsauss{chuß der Koalitionsparteien, im alten Landtag erinnere nur an den all Lohse! Wie recht wir haben mit unseren [4 oweit an Ausländer oder Saarländer oder zugunsten von waltung der betreffenden Vermögenswerte im Zufammenhang Saargebiet, die von den Trägern der deutschen Unfall-, Jn s habe es jedo E in diesem Falle die Jmmunität des Vorwürfen gegen de Justiz, ergibt sich auch aus dem Schreiben ä e an Inländer gezahlt werden sollen: M stehen. Zur Leistung von Zahlungen an Ausländer oder Saar- validen- und Angestelltenversiherung sowie der knappschastlihen I. und Ill. medckdcklénbur g- shwerinscheRoggens- SOPA De moralen. aufzuheben. (Hört, hôrt! bei den National- eines Anwalts, der ein Mitglied dieses Hauses gegen die preußische 1 a) Transportkosten und Zölle; länder bedarf er besonderer Genehmigung. Pensionsversicherung auf Grund der Versicherungêgeseße oder wertanletihe von 1923. sozialisten. Widerspruch links. gs Abg. Mei ster mann } Fustiz vertritt. Diejer Anwalt schreibt: „Unser Ablehnungsgesuh S : Nr. 6 Abs. 2 gilt entsprehend mit der Maßgabe, daß von der belonderer Staatsverträge zu leisten sind. [Zentr.] widerspriht durch Zurufe wiederholt.) Der Redner ruft wegen Befangenheit der Richter hat das Reichsgerciht für be-

b) Schifssbedürfnisse im See und Vinnenschissahrts- verkehr;

c) Patent- und ähnliche Gebühren;

Gehälter, Löhne, Provisionen und ähnlihe Bezüge an Vertreter, Angestellte und Arbeiter deutsher Firmen

«Fnfolge Feststellung des Durchschnittspreises füx märkischen Roggen auf 9,97 RM für den Zentner sind zu zahlen für den am 1. Juli 1932 R Zinsschein

dex I. Roggentivertanleihe: Lit. A 1,25 RM, Lit. B 0,50 RM,

dem Abg. Meistermann zu: Jh verbitte mir Jhre dämlichen Zwischenrufe! Es gehört schon die dreiste Sticn eines Zentrums- manns dazu, hier zu bestreiten, was man 4 Jahre lang mit der Opposition îm alten Landtag gemacht hat. (Händeklaischen bei den Nationalsozialisten. Als die nationalsozialistishen Ab-

Einreihung der Aufstellungen abgesehen werden kann, wenn die kontoführende Bank oder der inlandishe Vertreter sih verpflich- ag ten, Bücher und sonstige Beweisunterlagen in einer Weise zu Ez führen, die es gestattet, die Einhaltung der Höchstbeträge und der jonstigen Beschränkungen derx allgemeinen Genehmigung jederzeit

gründet erklärt. Das Reichsgeriht nimmt mit uns an, daß das Ï preußische Fustizministecium in unzulässigster Weise eingegriffen ¡ hat!“ (Lebhaftes Hört, hört! bei den Nationalsozialisten.) Das

shreibt das Reichsgeriht gegenüber der Zentrumsjustiz in i: Preußen (Rufe links: „Wo denn?“). Bei solchen Zuständen und :

Beamte im Ausland. Aktive Beamte des Reichs, der Länder, der Deutschen Reichsbahngesellshaft und der Reichsbank sowie aktive Angehörige der Wehrmacht (Reichsheer und Reichsmarine), die ihren dienst-

izt ci E ar ten,

(einschließlih Zeitungsunternehmungen); dies gilt auh A lid Nt Ti Zoes Mag n A avaolit r Î L N , * N {aa RSA L p l i y L O E L E an E | Lie venn Bete. Lériones idt Laneend in Audiand { 1h prifen; es Ea, lee L T A E orn gE Lit. C 0,25 RM, Lit. D 0,12 RM, Sg Ene B Fan N Kb reifen und zum L M Se der Anguiste qui q. p vis die Eer pre j oder im Saargebiet tätig sind; Nebenleistungen im Handelsverkehur. x f der II1. Roggenwertanleihe: eyen wollen, vor dem Abg. Meistermann [ZYentr.] steht, ersuh von Ullstein und Mosse dauernd erhebt, brauchen Sie sich nicht zu |

Präsident Kerrl alle Abgeordneten, die Pläße einzunehmen, wo- rauf die Erregung sih etwas legt.) Sie (zum Abg. Meistermann) wollen nur provozieren. (Sehr richtig! bei den Nationalsozia- listen.) Glauben Sie nicht, meine Herren vom Zentrum, daß das deutsche Volk sich Fhr Spiel noch weiter gefallen läßt. Fhre Ge- rihte haben bei jeder Gelegenheit nur politisch entshieden. Das habe ich auch am eigenen Leibe verspürt. Fh wurde, obwohl ih im 18 jährigen politishen Kampfe nicht vorbestraft war, wegen Beleidigung des Berliner Polizeipräsidenten sofort zu 1000 M Geldstrafe verurteilt, (Hört, hört! bei den Nationalsozialisten.) Wenn aber ein Führer von uns beleidigt wurde, vann gibt es Strafen von 15 oder 30 Mark. Dazu kommt die überhebliche Frechheit, mit der die Staatsanwälte gegen uns vorgehen. (Präsi- dent Kerrl: Ueberheblihe Frechheit dürfen Sie Staatsbeamten nicht vorwerfen!) Aus solhen Zuständen is der Haß erwachsen, der sich nux daraus erklärt, way das Zentrum seine Macht in der Justiz mißbrauht hat. Wir bleiben bei unserer Erklärung: Wir geben von der Opposition keinen Abgeordneten Fhrer Strafver- «Beifall bei den Nationalsozialisten.)

wundern, daß das Volk sich mit Erbitterung von Fhnen wendet und uns mit der Säuberungsaktion beauftragt hat. Wir sind niht so, wie Sie uns im Lande hinstellen, sonst säße Herr Grzesinski nicht mehr hier, der unseren Führer Adolf Hitlexr mit der Hundepeitshe aus dem Lande heraustreiben wollte. Wir haben uns begnügt, seine Abseßung zu verlangen. Es gibt abex Grenzen, die man niht überschreiten darf. Die Erbitterung des Volkes ist erheblih größer als der erbittertste Angriff, den ih hier gegen die Fustiz richten könnte (sehr wahr! bei den Nationals sozialisten). Jch erkläre im Namen der 8 Millionen 80 000 deut- hen Volksgenossen, die in Preußen hinter uns stehen, daß wir das Fustizministerium in Preußen für die ungeignetste Behörde halten, das Recht eines Kulturvolkes zu vertreten (Händeklatshea bei den Nationalsozialisten). Fch erkläre weiter, daß wir die j preußischen Gerichte in ihrer gegenwärtigen Zusammenseßung für die ungeeignetsten Verwalter des Rechts halten, die wir uns denken können (Händeklatshen bei den Nationalsozialisten).,

Abg. Borck (D. Nat.) weist darauf hin, daß nicht nur Nationalsozialisten und Kommunisten, sondern auch die Deutsch»

Vertretungen im Ausland und die bei diesen ea ten reis deutshen Angestellten und deren Ehefrauen stehen hinsihtlich ihrer inländishen Konten und Forderungen in Reichswährung sowie ihrex inländishen und auf Reihsmark, Goldmark oder einen Sach- wert lautenden Wertpapiere den Funländern gleih. Das Er- fordernis dex Genehmigung nach § 3 Abs. 2, §8 4 bis 7, 12 Devisenverordnung bleibt unberührt

Einer Genehmigung nach § 3 Abs. 2, 8 12, 13 Abs. 2 be- dürfen jedoch die in Abs. 1 genannten Personen und Vertretungen nit, soweit es sih um Beträge handelt, die bei der Ueberweisung auf ihr bei einem inländischen Kreditinstitut geführtes Konto von der vorgeseßten Dienstistelle als Dienstbezüge odex amtlihe Gelder gekennzeihnet sind.

Wahlkonsuln gelten niht als Beamte im Sinne diesex Be- stimmung. Ausländishe Vertretungen und Diplomaten.

34, Den ausländischen diplomatishen und konsularishen Ver- tretungen in Deutschland sind die erforderlihen Genehmigungen ' zu erteilen, soweit es sich um Zahlungen, Verfügungen ujw. für folgung preis.

Lit. A 12,46 RM, Lit. B 4,98 RM, Lit. C 2,49 RM, Lit. D 1,256 RM. Schwerin, den 23. Juni 1932. Mecklenburg-Schwerinshes Finanzminsterium. J. A.: Schwaan.

€) fonstige Nebenkosten im ZWarenhandel mit dem Ausland, 2. Die Stellen für Devisenbewirtschaftung können Personen

p - g M » »w 4 C ç é D U g Des Í 4A r s 0 a Z 2 D d

¿FUL Zahlungen Dev In Abs, 2 zu a, C und E und in Mr. 24 und Personenvereinigungen, die im Handels- oder Genossenschafts- genannten Art, soweit sie unter das Abkommen über die register oder in der Handwerksrolle eingetragen sind, die erforder- Zahlungen aus dem deutsh-ungarishen Warenverkehr vom /

V Dei ( 1 : z : lihen Genehmigungen zur Leistung von Zahlungen an Aus- 13, April 1932 (Reichsgesebßbl. 11 S, 129) fallen, ist die Ge-

länder für

nehmigung zur Zahlung auf das Sonderkonto bei der Reichs- R taiiefihén und Zölle,

bank (8 der Verordnung über Zahlungen aus dem deutsch- b) Schiffsbedürfnisse im See- und Vinnenschiffahrtsverkehr,

ungarischen Warenverkehr vom 16. April 1932 Reichsgeseßbl. I c) Patent- und ähnliche Gebühren, i

S. 178) stets zu erteilen. d) Verpflichtungen aus Versiherungsverträgen, E Eine Genehmigung nah § 3 Abs. 2, §8 4, 12, 13 Abs. 2, 14 e) Gehälter, Löhne, Provisionen und ähnulihe Bezüge an 2A der Devisenverordnung kann erteilt werden zur Leistung der Vertreter, Angestellte und Arbeiter, auch wenn diese Per- Zahlungen, die erforderlih sind zur Einlösung eines von dem sonen niht davernd im Ausland tätig sind, Antragsteller auf einen Ausländer oder Saarländer gezogenen f) Geschäftsreisen oes Antragstellers oder seiner Angestellten, Warentwwechsels im Fnland oder Ausland zum Zwecke der Pro g) sonstige Nebenkosten im Warenhandel mit dem Ausland longation der Wecselforderung, wenn nachgewiesen wird, daß | allgemein erteilen, wenn ihnen die zuständige {Fndustrie- und Han- die Prolongation ursprünglich vereinbart, in der Geschäfts- | delskammer eine Bescheinigung darüber erteilt hat, daß sie im beziehung zu dem Kunden uüblih oder zur Erhaltung der Forde- | Rahmen ihres bisherigen Geschäftsbetriebes rédehmäkia Zahlun- rung notwendig ist. gen für diese Zwecke in bestimmter Höhe zu leisten haben. Nr. 3

Preußen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 15. Juni d. F. dem Hauer Franz Wellstedt in Herne 1. Westf. die Rettungsmedaille am Bande ver- lichen.

BLSD nt \ F d 4 Ed as 9 T - , : , 9 2 A As 2 : C c b - P en0. f d . "“ y c: _- S d ; ; - 2e Ov _ (, ç z ia “f 5 2 5j J ( _ B ungen von Versicherungsnehmern, Bel G Ste Bene iv 208 t nbe tht L Leine eigene Rechnung der Vertretung oder ihrex Heimatbehörde han- Das Preußishe Staatsministecium hat mittels Erlasses Präsident Kerrl: Jch stelle der Ordnung halber noch fest, nationalen unter der bisherigen Justiz {wer zu leiden hätten. f 94. Die erforderlichen Genehmigungen können erteilt werden, | F Nr. 28 zu a, d und Z if do An Art die in Verbindung mit | delt. Der Erwerb von Zahlungsmitteln oder Forderungen in vont 16, Juni d. J, | daß ih dem Abgeordneten Meistermann das Wort als Bericht- | Auch ein Mann wie Hugenberg, der in shimpflichster Weise von ! E! wL. a 1 S V / R, p j

ausländischer Währung ist nux insoweit zu genehmigen, als er zur Leistung von Zahlungen nah dem Ausland erforderlich ist.

| Für Zahlungen der Vertretungen an ihre Heimatbehörde können die Stellen füx Devisenbewirtshaftung eine allgemeine

erstatter gegeben hatte. Ex hat niht als Berichterstatier, sondern zux Sache gesprochen.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz)

soweit Leistungen der Versicherungsnehmer aus Versicherungs- vertragen gezahlt werden sollen.

Die Genehmigung ist zu versagen:

a) wenn es sich um cine nach dem 15. Juni 1932 in aus-

den Blättern der Sozialdemokraten beleidigt worden sei und den | der Ministerpräsident Braun öffentlih gleihfalls schwer beleidigte, j habe die Abwehr dieser Beleidigungen niht durch eine öffentliche Klage durchseßen können; auch im Falle Hugenberg.- sei das

dem Häuer Theofil Faschkewiy in Beuthen, O. S., und dem Hâuer Josef Fan us in Stollarzowiy, Kr. Beuthen-

Tarnotwi g, M i : H s : MAEORE sozialisten mit dem Zuruf empfangen: Das ist der Mann, der

dem Warenverkehr mit Ungarn erfolgen. i: __ Nr. 3 Abs. 2 (mit Ausnahme von Sah 3), Abs. 3 Saß 1, Abs. 4 bis 6 gelten entsprehend. Fn den zum sechsten jedes Monats ein-

wird von den National-

Valuta-

j R4 Pz N d E ureichenden Aufstellungen sind di ahlun für die in Abs. 1 | 2 ; ; f : : 4 : y : | ee T3 R E e Ea Ga Z 2 G x

4 : ländisher Währung abgeschlossene Schadensversicherung e f Ln N s e A Per angen er I L Genehmigung jeweils für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten er- die Rettungsmedaille am Bande und im Justizministerium die Strafverfolgungsanträge gegen uns | öffentliche Jnteresse verneint worden, und Hugenberg sei auf 2ER

Me handelt und ein gerecchtfertigtes wirtshaftlihes {nteresse derx für jeden derselben aufgewandten Beträge besonders auézu- | teilen. Die Genehmigung ist auf einen monatlihen Höchstbetrag dein Divl-Beräluaorileur Wilbelm Nichar bearbeitet hat. Dr. Rosenfeld erklärt u. a.: Der Abgeordnete Kube Weg der Privatfiage verwiesen. (Hört, hört! bei den Deutsch- | an einem Abschluß in ausländischer Währung nicht be- weisen. j S A für jede Bank oder jedes Postscheckamt zu beschränken, durch welches oi Aötdetaulieher R S da E i a L soeben so starke Worte gegen die Justiz gesprochen, wie sie von | nationalen und den Nationalsoziakisten). j (teht; ails Abschluß gilt au die Umwandlung einer bis- Von dem Ersordernis der Eintragung im Handels- oder Ge- stedami bet 11 Erbe, ies Maas fie: Gbilie: 104 Deitite E L Bea E S a E “(eo | der Tribüne des Landtags bisher nicht gehört worden sind. Zu Der Antrag des Geschäftsordnungs-Ausschusses auf !

scheckamt hat zu Ende jedes Monats der Stelle für Devisen- bewirtshaftung mitzuteilen, daß der Höchstbetrag niht über- schritten wurde. Die allgemeinen Genehmigungen berechtigen zum Erwerb von Devisen nux in entsprehendex Anwendung des

A T, d ; t ; ; » 4A in Abs. 1 Say 2 ausgesprohenen Grundsates 29, Die Stellen für Devisenbewirtshasiung können Firmen in 91. 1 SDaÿ 2 ausg / cu Î. e Stellen für | schastun; Ie Abshn. 1 Nr. 17 und 18 ‘gelten in dem Falle von Abs. 1

denen die zuständige JFndustrie- D Handelskammer eine Be» is it scheinigung darüber erteilt hat, daß sie ein umfangreihes Ex- | T oK A A E Mitali S Ï i q F g 4 D Sanden L edi It Deo T 9 35 2K C76 e P17 i E 1S- porigeshäft unterhalten Und besonders vertrauen swirdig nd, de | (e dite L le iRn Weeebern un dem Personal der au A refiupaen Ner s A: Nl, L Fen k nady § 4 der Durchführungsverordnung von dex Änbietungs- ‘aus : die Dauevu eines Monats erteilen, wenn dem E R S i: : ° 2 ; » L : A binns dine Sie Taae wi in der ie Wechiel mit ok | pslicht befreit sind, sind die Ie Genehmigungen zu er- der Preußish-Süddeutschen Staatslotterie. N n Ma a ie D, Eh fi I lis O ci eit es si ügun usw, für eigen Ee 2, f : Nummer versehen einzeln aufgeführt sind, bei denen bereits fest- e De O v T A Sag fungen ai Fe Tus Die Neuloje zur 4. Klasse der 39. Preußisc- steht oder bestimmt damit gerehnet werden muß, daß sie prolon- | 9 H : : E i 4) J Süddeutschen (265. Preußischen) Klassenlotterie find iert werden müssen. Die List2 ist mit dem Genehmigungsbescheid | \Þrechend. j A S c N En) MLUERL0TLErTE J 4 Vetbiuden "Die Devisenbank welche die SeliCciden au Grund Die Genehmigung. zu regelmäßig wiederkehrenden Leistungen nach den §§ 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung des 4 - E iincelacaB alaas leistet Ms Wechsel A dexen -Pyo- kann im voraus für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten erteilt Vorklassenloses und Entrichtung des Einsaßbetrages spätestens longation die Zahlung erforderli ist, auf dex Liste abzustreichen. | Verden. Nr. 26 Say 3 gilt ent prechend. S S bis Mittwoch, den 6. Juli 1932, 18 Uhr, bei Vermeidung Die Firmen haben zum 15. jedes Monats der zuständigen Stelle Ve) Die in „Abs. 2 MLE iwas "Sa des Verlustes des Anspruchs bei dem zuständigen Lotterie- für Devisenbewirtshaftung unter Einreihung des Genehmigungs- erfliqung über lhre nach dem 15. „Juli 19: ALAHLE einnehmer zu entnehmen. bescheids nebst Liste den Nachweis zu füh w 1d bei wel Währungsguthaben bei inländishen Kreditinstituten (Abschn. 1T O L: / i j M it e die prolongierten Abschnitte bereingekommenen | Nr, 6) den Ausländern glei. Die Vorweisung eines amtlichen Die Ziehung der 4. Klasse 39./265. Lotterie beginnt É riatpanteis iéfonticrt eh eg Sie Gen Verpflich- | Reisepasses und die Eintragung der erworbenen. ZaRU gm tel Mittwoch den 13. Juli 1932, L Uhr, im Ziehungssaal des ì ; i . En J I A bi et s R i 1 2 ss ? : S : Af O tungen nach § 1 derx Durhführungsverordnung hinsichtlih dex | darin ist niht erforderlih beim Erwerb ausländischer Zahlung Lotteriegebäudes, Viktoriastraße 929. Berlin, den 21. Juni 19832.

Un l 4 ( E E 4 "E f v Fvotagvono (8 ex Devyisenverordnun ) Erfabpapiere bleiben unberührt. e E S Freigrenze 21 der Devisenverord g f ) 10 . L N L z Auswanderer. Generaldirektion der Preußish-Süddeutschen Staatslotterie.

i : % S c Lotteriegewinne. Abs O Oa Eer R s ns igs L 36. Die Genchmigung zur Zahlung von Lotteriegewinnen an Ub). 2, SS 12 der Devt}enverordnung erteilt werden, wenn erx die A N » I, 3 2H F T : E TA eus ; “C oy n Ruy D V 4 A 1sländex oder Saarländer kann erteilt werden, wenn einwand- Bescheinigung einer größeren Auswandererberatungsstelle vor- frei Mbgemlelen e La die Gewinnlose Ausländern oder Saar- leat, wonach ex dieser Stelle gegenüber die ernsthafte Absicht zur k

hex laufenden

versicherung; b) tvenn es sih um eine nach dem 20. Dezembex 1931 in

ausländisher Währung abgeschlossene Personenversiche-

rung handelt; als Abschluß gilt auch die Umwandlung h einex bisher laufenden Reichsmarkversiherung in eine ; j Valutaversichherung;

e) wenn bei einer nah dem 15, Juli 1931 abgeschlossenen Personenversiherung (mit Ausnahme der Unfallversiche- rung) die vereinbarte Prämienzahlungsdauer weniger als 12achahre beträgt;

d) wenn ein Versiherungsnehmer über eine tarismöäßige lanjende FJahresprämie hinaus eine Versiherungsprämie entrihten will, besonders wenn Einmalprämien oder Vorauszahlungen von Prämien geleistet werden sollen;

e) wenn eine Leistung an eine ausländische, in Deutschland nicht zugelassene Versichexungsunternehmung bewirkt werden joll, es sei denn, daß es sich um Rückversicherung, Transportversiherung oder Versicherung gegen Kursver- luste (aussihtsfreie Versicherungszweige) handelt; in Härtefällen ist, soweit der Reichswirtschaftsminister nichts anderes bestimmt, die Entscheidung des Reichswirtschafts ministers einzuholen.

Reîtiseverkehr. 25. Die erforderlichen Genehmigungen können erteilt werden: a) für geschäftlihe Auslandreisen von Gewerbetreibenden und thren Angestellten, wenn die zuständige Jndustrie- und Handelskammer bescheinigt, daß die Reise aus ge- shäftlihen Gründen notwendig ist und daß Art und vor-

j D t. Ì » f 1+ » . wiß, Kreis BVeuthen-Tarnowiß, und | dem Vorwurf, den der Abgeordnete Kube wegen der Behandlung

Retichsmarkversiherung in eine a Pau N x E : , dem Schlepper Theodor Pasieka in Schwieben, Kreis

nossenschaftsregister oder in der Handwerksro:le kann abgesehen werden bei Personen oder Personenvereinigungen, die nach Art oder Umfang ihres Geschäftsbetriebs oder Berufes einer solchen Eintragung nicht bedürfen.

Versagung der Genehmigung zur Strafver- nationalsozialistischer Abgeord- der Regierungsparteien

er des Falles eines sozialdemokratishen Abgeordneten im Geschäfts- Tost-Gleiwit, ordnungsausschuß des alten Landtags erhoben hat, erkläre ih: die Erinuerungsmedaille füx Rettung Es handelte sih dabei um einen Stettiner Abgeordneten, der in aus Gefahr 7 einem Restaurant saß, als plövlih ein anderer Mann anfing, Be-

l Partei und gegen

folgung ; neter wird gegen die Stimmen angenommen.

Abg. Dr. Freisler (Nat. Soz.) bringt hierauf einen Antrag seiner Fraktion ein, in dem ausgeführt wird, es sei in Kreisen der Berliner Kriminalpolizei offenes Geheimnis, daß der Berliner Polizeipräsident Bernhard Weiß Mitorganisator und Schüßer von Berliner Spielkl1bs sei, an denen Bernhard Weiß geldlich interessiert wäre und in denen er eifrig mitspiele. (Stür- misches Hört, hört! rehts.) Die Untersuhung von Vorwürfen in dieser Richtung habe man ausgerehnet dem Sklarek-Freund Staatsanwalt Waßmuth Übertragen der selbst eifriger Besucher

chimpfungen gegen die Sozialdemokratische iesen Abgeordneten auszustoßen. Darauf hat der sozialdemo- kratishe Abgeordnete geantwortet (Unruhe bei den National- sozialisten und Rufe: Ex hat „Judenjunge“ gesagt und geschlagen, wofür wir ins Gefängnis gekommen wären!). Der Fall ist im Geschäftsordnungsausshuß wie jeder andere Fall objektiv nach sahlihen Gesichispunkten gewertet worden. (Sehx wahr! links und in der Mitte. Lachen bei den Nationalsozialisten.) Da aber der Abeordnete Kube diese Objektivität des vorigen Geschäfts- s : ordnungsausschusses shon wiederholt bestritten Hat, habe ih mir | der Spielklubs wäre. (Erneutes Hört, höri! rets.) Die unter- vom Büro des Landtags eine Aufstellung über die Tätigkeit des | rihteten Kriminalbeamten erhielten keine Aussagegenchmigung, Geschäftsordnungsausshusses während der ganzen Legislatur- en sich aber bereit exklärt, vor einem entsprehenden Unter- periode von 1928 bis 1932 übergeben lassen. Danach lagen dem uhungsausschuß des Landtags auszusagen. Die national- E C in jenex Zeit 177 Anträge auf Ge- | sozialistishe Fraktion beantrage Me LNEU0 Einsezung eines aus nehmigung zur Strafversolgung von kommunistishen Abgeord- | 29 Mitgliedern bestehenden Untersuhungsausshusses zur Prüfung neten und 17 Anträge auf Verhaftung von kommunistishen | des Verhaltens beamteter Stellen gegenüber Spielklubs und des Abgeordneten des Landtags vor. Von den 177 Anträgen auf | gesamten Verhaltens der Berliner Polizei. Der Auss{huß solle Strafverfolgung wurde die Strafverfolgung nur in 62 Fällen | den Namen haben „Chikago-Ausshuß Bernhard Weiß“ (Hände- genehmigt. (Rufe bei den Kommunisten: Das ist Fhnen wohl noch | klatshen bei den National ozialisten.) Außerdem beantragten die nicht genug? Rufe bei den Nationalsozialisten: Da finden Sie | Nationalsozialisten das Verbot aller Spielklubs.

ja unsere Behauptung bestätigt!) Wir haben dabei immer ohne Da die nationalsozialistish2e Fraktion allein über dic er- Ansehen der Person im Geschästsordnungsausschuß gearbeitet. orderliche Abgeordnetenzahl für die Einseßung eines Unter- (Anhaltende Unterbrehungen und Zurufe bei den National- Se EN ¿7 it dem Änt der Unter- sozialisten und Kommunisten machen die Ausführungen des uchungsaus\ usses verfügt, R t Oa L “in Redners kaum verständkich.) Der Redner erklärt noch, daß von den | [uhungsausshuß auch eingejezt. Ohne weitere Debatte

verliehen.

Genexraldirektion

SAF, SEEL ais Ms cen Zina: ‘enl

Y sf i Dauêr F Nei p Betr A . ny I of N 1 8 eri i . - Pt ; io * 5 8 auf ) i R Dauèr der Reise den angeforderten Betrag Auswanderung glaubhaft gemacht hat und worin die Auswan- a F e S die scriftlihe Erklä Nichtamtliches. 17 Anträgen auf Verhaftung kommunistisher Abgeordneter 6 ge- | shließt das Haus, diesen neuen Untersuchungsausschuß aus i b) sür den nichtgeschäftlihen Reiseverkehr, wenn dringende | dererberatungsstelle sich gutachtlkch darüber äußert, welcher Be- | ina des Lottericeinnebmers daß auf Grund der vorgeschriebenen nehmigt, 8 versagt worden seien während 3 unerledigt blieben. | 29 Mitgliedern bestehen zu lassen.

Al persönliche Gründe die Durchführung der Reise erforder- A E ea t E S4 Mde her D o | Unterlasen oder der Eintragungen in ein Spielerbuch das Deutsches Reich. 4 S E Aba Rut Mat, Ses 1 Wo Hierauf wird ohne Aus)|prache ore 3. Lejuny 0e poli- S2 j . P C Q » S ge ° c ( er b e 4 7 , FAEA V ¿ ck "“ 2 A 9 L d s c e AA [ [ LYEICE es AVUY. é Eo I . . . A2 744 + î » M v gti gar s D nah den persônlien Qecbäleniten 10 000 RM ist die Entscheidung des Reihswirtshastsministers | Gewinnlos von O ia Raa t A E getaut Der Reichsrat tritt am Dlenstag, dem 28. Juni 19832, | wir insgesamt nur 6 Mitglieder im Landtag hatten!) Von diesen | tishen Am Be Me erledigt. urs D Ob, 0 des Antragstellers angemessen ersheint. Für Reisen zum | £i!zuholen, es sei denn, daß es sich um Anträge von Landwirten un dey Ux L Í Sig tl 4 je die Bescheinigung 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude zu einer Vollsizung | 61 Anträgen seien im Aus|huß 31 zur Strafverfolgung genehmigt | im späteren Verlauf der Sißung statt, R E Ï Marth Ö handelt, die sih im Ausland ankaufen wollen. Fs der Nachweis | und bei der Hamburger Staatslotterie s zusammen. worden. Auch das widerspriht der Behauptung. daß wir nit stimmungen über die Anträge zur Ae, zur

turgebrauh ist eine Genehmigung nur zu erteilen, wenn ein amtsärztlihes Zeugnis vorgelegt wird, aus dem her- vorgeht, daß mit der Wiederherstellung der Gesundheit nur beî einem Aufenthalt im Ausland gerehnet werden 0 | kann. Bei Reisen, die durch Vermittlung von Reisebüros, 0 Schiffahrtsgesellshaften und anderen Äeiseictanttaltern erfolgen, ist der Wert etwa ausgegebener Hotelgutscheine

; oder anderer Anweisungen auf im Ausland zu erbrin- gende Leistungen auf die Freigrenze oder den genehmigten

der zuständigen Aufsichtsbehörde, daß das Gewinnlos in den von dem Lotterieeinnehmer eingereihten Aufzeihnungen als Besiß cines Ausländers oder Saarländers eingetragen ist; die Stelle für Devisendbewirtschaftung kann außerdem von dem Lotterieeinnehmer den Nachweis verlangen, n die Aufzeichnungen nah den Grund- ind äßen einer ordentlichen kausmännishen Buchführung geführt sind.

Fn jedem Falle hat der Lotterieeinnehmer ferner A G Roe en, daß die ihm durch den Verkauf des Loses etwa angefallenen De- visen der Reichsbank nah § 1 der Durchführungsverordnung an- geboten wurden.

Verkehr mit dem Saargebiet.

37. Eine Genehmigung gemäß §8 12, 13 Abs. 2, § 14 dex De» visenverordnung ist zu erteilen, soweit es sich um solche Zahlungen und Ueberweisungen deutscher Res an ihre Zweiganstalten im Saargebiet handelt, die für die Fe Ns des gewöhn- lihen Geschäftsverkehrs zwischen diesen Stellen notwendig sind.

Kürzung derx Unterstüßungësäße usw. zutrifft. Auch _zur Debatte über den nationalsozialistischen Antrag, den 28. uni um Trauertag zu erklären, liegen keine Wortmeldungen vor. Die Abstimmung hierüber wird gleichfalls ausgeseßt.

Es wird nunmehr die Debatte über die Antra zu Kulturfragen fortgeseßt.

Als in dex sorigeleuen Aussprache Abg. Dr. Nöit1ng {Soz.) das Wort erhält, verlassen die Nationalsozialisten und Dentsch- nationalen fluhtartig den Sißungssaal. Dr. Nölting führt u. a. aus: Der Abg. Dr. Haupt (Nat. Soz.) hat gestern die von ihm vertretene E A, dahin definiert, daß sie eine Bewegung sei, die niht aus dem Jntellekt stamme. Geaen E diese Definition haben wir Sozialdemokraten nihts einzuwenden A MERES (sehr rihtig! links), weil sie si deckt mit den praktischen Er-

für die Ernsthaftigkeit der Auswanderungsabsiht noch niht er- bracht, so kann eine Genehmigung nah Saß 1 auf Antrag ver- bindlih für den Fall in Aussicht gestellt werden, daß die erforder- lichen, bestimmt zu bezeihnenden Beweismittel noch beigebracht werden.

Die größeren Auswandererberatunasstellen im Reich olgende: Berlin W 9, Linkstraße 15 11; Berlin N 24, Monbijou- Play 10 (Evangelisher Hauptverein E deutshe Ansiedler und Betrag anzurechnen Auswanderer); Bielefeld, Zastrowstraße 29; Bremen, Martini-

Jn den Fallen zu a und b sind Beträge, die der Antragsteller iy o Esten Eci aebi gy B Bat gra Sr P: im Rahmen der Freigrenze 21 der Devisenverordnung) noch in straße 20—32 1V: Freiburg i B “MWerthmannhaus ; Hamburg Anspruch nehmen kann, von dem beantragten Betrag abzuseten. Ruifer-Wilbelm-Strège 110111; Hamburg Große Allee 12 (St.

Wiederkehrende Leistungen. Raphaelsverein zum Schute katholischer deutsher AuäKwvanderer);

26. Die Stellen für Devisenbewirtshaftung können die Ge- | Karlsruhe, Stefanienstraße 43; Köln, Maragaretenklostex 1;

nehmigung zu Leistungen der in Nr. 23 Abs. 1, Nr. 24 bezeihneten | Königsberg i. Pr. Kreishaus, Königstraße 56; Leipzig N 22,

ohne Ansehen der Person gearbeitet haben. cLonen und Unter- brehungen bei den En Sen, Abg. Kube: Und wie ist es mit den Sozialdemokraten und den anderen?) Die Statistik ergibt, daß gegen sozialdemokratishe Abgeordnete insgesamt 13 Res gungsanträge vorlagen. (Dauernde Rufe bei den Nationalsozialisten: 13 von 140! Der Präsident bittet, den Redner nicht forgeseßt zu stören.) Daß es in der Justiz manches zu bessern gibt, ist zuzugeben, daß der größte Teil der Richter aber voreingenommen sei, ist ein unerhörter Vorwurf. (Dauernderx Lärm bei den Nationalsozialisten.) Ein rihterliher Beamter hat Vaum- | mix gesagt, däß nah seiner Shäbung dreiviertel unserer Richter identen an- | Mitglieder der Nationalsozialistishen Partei sind. (Großes Ge- lähter und Widerspruch rets.) Fh stimme mit dem Abg2ordneten Meistermann darin überein, daß wir in den C ungs- fragen ste1s nah rein sahlihen Gesichtspunkten gehande

(Lärm rechts.)

Preußischer Landtag. 12. Sißung vom 24. Juni 1932. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Bei Beginn der heutigen Plenarsitzung des Preußischen Landtags teilt Prâäsident Kerrl mit, daß Abg. B hoff (Zentr.) seine Wahl zum zweiten Vizepräß genommen habe. (Hört! Hort! links.) Es folgt die Beratung eines Berichts des Geschäfts ordnungsausshusses, der die Einstellung vonStra

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t A S4 I para:

Art, die an regelmäßig wiederkehrenden Stichtagen in bestimmter Höhe fortlaufend zu entrichten sind, im voraus für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten erteilen, wenn nach Art und Zahl der Leistungen das Nachsuchen von Einzelgenehmigungen jedesmal im Zeitpunkt der Fälligkeit eine unangemessene Belastung für den ner lichteten bedeutet. Jn dem Genehmigungsbescheid sind die einzelnen Lei- slungen unter Angabe der Falligkeitszeitpunkte aufzuführen. Die Sammelgenehmigung berechtigt zur Vornahme der einzelnen ge- nehmigungsbedürftigen Handlungen erst im Zeitpunkt der Fallig- keit. Der Genehmigungsbescheid ist nah Ablauf der Frist, für welche die Genehmigung erteilt wucde, der Stelle für Devisen- bewirtschaftung einzureichen.

27. Die Stellen für Devisenbewirtshastung können Ausländern oder Saarländern, die im Julande Kredite oder Hypotheken aus- geliehen haben oder Grundstücke oder ähnliche Vermögensanlagen besißen, die allgemeine Genehmigung erteilen, sich Darlchens-, Hypothekei-, Pacht- und Mietzinsen und ähnliche wiederkehrende Leistungen in Reichsmark auf ihr Konto bei einer inländischen Devisenbank leisten zu uen (8 14 der Devisenverordnung), wenn der Antragsteller oder die kontoführende Bank eins Aufstellung

Friedrih-Karl-Straße 22; München, Kanalstraße 2911; Münster, Breul 22; Stettin, Landeshaus; Stuttgart, Deutshes Auslands- Fustitut, Haus des Deutschtums.

Versorgungsbezüge, Rentenzahlungen.

31. Die Stellen für Devisenbewirtshafstung können Reichs- angehöôvigen, die im Ausland oder im Saargebiet ihren Wohn- si oder ihren gewöhnli&en Aufenthalt haben, die Genehmigung zur Verfügung nah § 3 Abs. 2, 88 4, 12, 13 Abs. 2, § 14 der Devisenverordnung über ihre laufenden Versorgungsbezüge aus öffentlihen Kassen, Pensionsbezüge, die auf privatrehtlihen Ver- trägen beruhen, Unterhaltsrenten, Versiherungsrenten und ähn- lihe regelmäßig wiederkehrende, dem Lebensunterhalt dienende Zahlungen erteilen, wenn der Antraagastellex bereits vor Jnkraft- treten der Devisenverordnung seinen Wohnsiß dauernd im Ausland oder im Saargebiet gehabt hat und wenn und soweit die Beträge einen angemessenen Umfang nicht übersteigen.

Die Genehmigung gemäß Abf. 1 ist solhen Bezugsberehtigten von Versorgungsbezügen aus öffentlichen Kassen, die nach dem JFnkrafttreten dexr Devisenverordnung ihren Wohnsiß oder danern- den Aufenthalt ins Ausland oder ins Saargebiet verlegt haben,

Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist ein Verkehr anzusehen, wie er bereits in der Zeit vor dem Jnkrafttreten der Verordnung be- standen hat. G L

38. Die Stelle für Devisenbewirtshaftung in Saarbrücken (Abschn. 1 Nr. 13) kann Fnländern allgemeine Genehmigungen der in Nx. 3, 10, 11, 21, 22, 27 Abs. 4, 28 genannten Art zur Lei- stung von Zahlungen an Saarländex erteilen.

Deutsh-Niederländishes Finanz- abkommen,

39. Gemäß § 43 Say 2 der Devisenverordnung in Verbindung mit der Bekanntmahung des Reichsbankdirektoriums vom 18. Juli 1931 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 166) gilt die Vor- QrY des § 2 Abs. 1 der Devisenverordnung niht für Geschäfte er Treuhandverwaltung für das deutsch-niederländische Finanz- abkommen vom 11. Mai 1920 RGBl. 1921, S. 55 —, welche die vertragsmäßige Vergütung für einen Guldenkredit, seine Ab- deckung und Sicherung betreffen, sowie für Zahlungen an den Schuldner eines solhen Kredits, die im Rahmen eines durh den Kredit versorgten Betriebes erfolgen.

f verfahren gegen nationalsozialistische Ab geordnete vorschlägt.

Abg. Meistermann (Zentr.) hebt hervor, daß es ih hierbei um etwa 50 Fälle von Strafverfolgungen nationalsozia=-

listisher Abgeordneter handle, die eingestellt werden sollen. Es!

jei sehr bedenklih, daß Kommunisten und Nationalsozialisten im Geschäftsordnungsaus\huß erklärt hätten, sie wollten unter keènen Umständen die JFmmunität eines Abgeordneten aufheben lassen. Das würde ja bedeuten, daß der Abgeordnete jede Frei- heit für sich in Anspruch nehmen könne. Das Zentrum werde fih nicht an der Abstimmung über diese Anträge beteiligen.

Zn der allgemeinen Aussprache erklärt Abg. Kube (Nat. Soz.), die Nationalsozialisten hätten sich im Geschäftsordnungs- ausschuß nicht jo festgelegt, wie es der Vorredner meine. ie Nationalsozialisten wollten von Fall zu Fall darüber entscheiden, ob die Jmmunität aufzuheben sei. Jm vorigen Landtag hätte der Geshäftsordnungsausshuß jedenfalls grundsäßlich nur die Jmmunität der Oppositionsparteien aufgehoben. Da sei von solhen Bedenken, wie fie jeßt hier geäußert wurden, nicht die

maßlose Angri rehtigte!), auf die man nicht eingehen könne, da sie sih von selbst richteten. ziges Mal : abgeordneten beantragt worden sei. Fraktionen bemühen würde, sih im P lean Leben ebenso zu (Beifal be dann hätten wir diese unlieb (Bei aus parteipolitischen Gesichtspunkten zu diesen Fragen Stellung imba roe haben, weise ich zurück. Fch bin unentwegt von dem

Abg. Loy (Zentr.) erklärt, der Abg. Kube habe fe gegen die Justiz gerihtet (Rufe rehts: be-

Er hat gefragt, warum in vier Fahren nicht ein ein- die Aufhebung der Jmmunität eines Zentrums- "Wenn man sich in den anderen

amen Debatten nicht all beim Zentrum.) Den ungeheuerlihen Vorwurf, daß wir

rundsaß ausgegangen, h wenn der politishe Gegner in seiner

Ehre angegrifsen worden ist, ex unter allen Umständen Gelegen- heit haben muß, een daß die Behauptungen nicht richtig sind. Auch der Angreifer

Grzesinsfi!)

ollte dafür dankbar sein (Rufe rechts:

Abg. Kasper (Komm.) betont, daß seine Fraktion stets

den Grundsaß vertreten habe, daß die Fmmunität der Mitglieder der Parlamente rückhaltlos geschüßt werden müsse, Auch die

ahrungen, die wir bislang mit dieser Bewegung gemacht haben, Wir Sozialdemokraten verkennen durchaus nit die irrationalen Lebensmähte, wie jeder begreift, der über unsere Bewegung Be- heid weiß. Die ratio ist aber nur die eine Wurzel unserer Bewegung. Die Angriffe Dr. Haupts haben daher das liberale Bürgertum getroffen und niht uns. Freilih, so weit gehen wir nit, daß wir Verstand und Vernunft lediglich als Shimpf betrahten. Der einzige Vorwurf, den Dr. Haupt gegen un!eren Abgeordneten Dr. Hamburger erheben konnte, war dent auch der, daß Dr. Hamburger klug sei; denn den weiteren Vorwurf von dem „südlichen Lächeln“ hat Herr Der. Haupt wohl selbst nit ernst genommen; er ist ja selbst ein Mann, der auch nicht gerade über die Blendheit von Greta Garbo verfügt (Lachen und Zustimmung bei den Sozialdemokraten). Die Rede, die wir von Dr. Haupt Hörien, war nihts als ein großer Ruf zur Buße und überdies cine - geistige Anleihe bei Spengler, sozusagen Spengler in Westen- tashenformat. Als aber nun die Aufgabe Dr. Haupts8 die acwesen wäre, über die bloße Kritik hinauszugehen zu positiver kultureller

Bielsezung, bra Herr Lr plößlih ab und ging im Gleitflu nieder (Zustim=ung und Heiterkeit links), Wix befürchten, da