1932 / 183 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Aug 1932 18:00:01 GMT) scan diff

[38 T6

Vermögen zaufstellung für 31. Dezember 1931,

Vermögen. Grundstüde L @ Gebäude

M aich

Werkgerät 1 Es | Eleïtri)che Anlage 21 141 Vorräte a ä 207 2111/4 Kaße und Wech}el 10 44986 Wertpapiere 78 ESchuloner 159 01829 Berl

1930 T4 TTT DT

1931 120 0X9 39 1194 X06 6

Verbindlichkeiten

Aftientav Geseßliche R Gil

Gewinnu- unD

für 31. Dezember 1931.

“-

B

l 230 232/0

I O) O) M)

c 2 20 202

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l 230 232/05

erlusttouio

So9ll ) / J x J } 74 Íd »T M1 2 0430) Ha f 60 316/72 t. f D ( eyut 3:3 02 19 imi / Bi 19 42 Di 12 22980 P1 7 395/93 (ck4 1) 116 399 9 Haben. 9N i 3411460 Het1 *bserträaqni 130 L T Beorlustia 11 O : 74 TTT,57 1931 120 080 39 194 S66/96 329 227 Ver Aushiichksrat unjerer ¿Firma ebt h tvie folgt zujamme Herr Bankdirektor Dr. Georg Kanz, Dresden, Vorsißende1 DC O Vosrat Kommerzienrat nq h. Louts Ernst, Dresden, stellv Bor} H Dtr, fur. Eberhard Groos, Dresden Betr!eb3rat entjandt: Herr ‘Fra!

5chiffner, Au Max VBreitfeld

Großen

uhe

it,

Élefktrifer,

DCH

Großenhain; Herr Großenhain,

Y 1 28 mi 1932 «0. aJUnt 19

Gebrüder 3\chille, Tuchfavrik, Aïtiengesellschaft.

T Rade, (Y, ck

ly

marander

[38335].

Danae Gej gesdhäfte

Vilanz per

elilschaft Attiengesellschaft. 31. Dezember 1931.

für KreDdit-

Aktiva. Grund}itüctstonto K nraBße 156 157

Kontokorrent

August Loh Söhne, Ivaltung

Bankkonto

Pasßsiva., Kontokorrent

mt

Grunderserbsteuerrüid

Hua s à Hypothekenkonto Aktienkapital Reservefonds ,

Verlust

164 §344 39 16451 I 891/18

I 09070

206 990139

, 1 27 L 9 L O : 100 000

¡ {0 000

@ 537 45041 S 6 2 98571

206 990/39

VBerlust- und Gewinnrechnung

Debet. Reparaturen Fahrfstuhl

Betriebs- und UnterhaltungZ3-

kosten

Steuern und Abgaben

Diverse Hausunkosten

Personalsteuern Hypothekenzinsen

Hypothekenbeschaffungsfosten

Handlungsunkosten .

Grundertverbsteuerrüdkstellung

Verlust

Kredit, Geivinnvottrag Zinseinnahmen Mietseinnahmen .

per 31, Dezember 1931.

| R 1 674/86 I] 44360 L 2 1534 60 4 Y 120 0) E 125/91 e 6 3 685/10 d 7387/43 6 04785 ° 2 903/10

354 e etw 2 98571 37 863/06 «s A LISOO 6 I 019/26 e 4 104 T0L24 37 863 06

Verlin, den 31, Dezember 1931,

Danae

Gesellschaft

für Kredit-

geschäfte Aktiengesellschaft.

van den Kerkhoff.

Marx Deutscher.

Liquidatiosneröfsnungsbilanz per 31. Dezember 1931.

Aktiva. Grundstück Kantstraße 156 Kontokorrent . . ,

Iassiva. Hypothekenkonto . Aktienkapital . . . Neservefonds . Getoinn

157

|

164 844 35 592/12 200 436 12

100 000

is 40) 000 R 57 450/41 Cy 2 985/71

200 436/12

VBeriin, den 31, Dezember 1931.

Danae

Gesellschaft

für Kredit-

geschäfte Aktiengesellschaft i. L. Die Liquidatoren :

von den Kerkhoff.

Max Deutscher.

Zweite Auzeigenubeilage zum Reichs: uud Staatäazuzeiger Nr. 183 vom G. August 1932

J

1] MTT) Lagen i A | | Heinrich Eruisch A.-8., Burg v. M. | | Vilanz ver #1. Dezember 1931 N Afïtiva. | (3) 1 ) d D De LVauD j [onto M Uh A 4739 j 1 (9 | ) ck U Í 5% O80 | irfonto V'EN I 48H ) Mid 300 Ï 10°? 605 | Natal Í Ï i I 267197 } l ONICOTOTt î T j | toren“ 20 431/13 | Boît)ch î 1507 Wai sta ) i 1061 733/27 | | E T2 j 132 162/44 | | V j 183/14 | 132 1.) N - DEE e. c d I L Passiva, Uftionkavitallo O) j Rejervefondsfko N ‘» VUD Hypotl & 197/56 t ) î t ) ] x »T7 » (4 } D | l Ì 14 » Î F | H | Gewinn- und BVerlustrechnung | per 31. Dezembver 1931 A Debet, Unkostenkont R E 15 363/23 l[bichreib l s 2 60659180 18 01 } P §FreDdit, mderrüdlag S. . T Ia | Div. Warenkonto. . 1) 205 74 | 9 t ver 31. 12. 31 183/14 18 01503 Der 1 ¡jeivál ussicht8rat besteht h | ai ; folgenden Perren : T Yan Tur, | Leipzig 8.3; Paul Hömen, Burg b. Y

Georq eFehrmann, Leipziq C.1, | Burg b. Magdeb., 26. Juni 1932, Der Vorstand, Fehrmann.

M. 5

L "E f O7 E R T I P A S e Pin T ai

10216] A, Bagel Attiengesellschaf}ft, Düsseldorf. Bilanz zum 31.Dezember 1931.

Aktiva. GHrundituctke und 365 300

12 200

VebaudDe

Tnventar 155 000, 64 640, 519 610 Mb)chreibuing 100640,

119 000

Vorräte 259 376/99

Kassenbestand 6 s 5191/75 BURENE «e «É 767 615/76

Wede: o C4 146 280

Eigene Aktien nom, Reichs

marf 10000 S 10 000 I 960 564530 Passiva |

600 000! 100 000

E e «dé

Gesetzliche Nücklage . «

ÉEriölzung durch Etnziehu

von Aktien á 300 000 | C onderrüctklage , « ° 130 000! Betriebserneuerungsrüd a h o 00H 60 000 Pensionsrücklage « « 80 000 eil E n 362 194/44

Gewinnvortrag 1930 | 25 969/86 | 2400,20 28 370/06

Gejvinn 1931

1 960 564

Gezwinn- und, Verlustrechnung zum 31. Dezember 1931.

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|

Aufwand, Abschreibung auf:

GEDAUdE. « o od 12 200

Maschinen und Jnventar 100 640|

112 840 Handlungsunkosten . » « 65 390) Handlungsgehälter . . . « 153 142/35 E N 91 177/63 Zuweisung gesebl. Reserve | jonds aus Einzahlung | On e 6 64 300 000} Gewinnvortrag 1930 | 25 969,86 | Gewinn 1931. 2400,20 28 370/06 751 220/04

Ertrag. (Geivinnvortrag aus 1930 , 25 969/86 Fabrifationsrohgewinn 125 250/18 Buchgewinn durch Ein

ziehung von nom. Reichs | mark 309000,— eigener

E 300 000|—

751 220/04 A, BVagel Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Bagel, Vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung wurde von mir an Hand der ordnungsmäßig geführten Bücher der Firma A, Bagel Aktiengesellschaft, Düssel

dorf, aufgestellt,

Düsseldorf, 17. Mai 1932,

Georg Stüßel,

öffentlich bestellter Wirtichafisprüfer. Aufsichtsrat unserer Gesellschast besteht jeßt aus den Herren Dr. Ludwig Holle, Vorsißender, Essen; Dr.-Jug. Otto Petersen, Düsseldorf; Siegfried Erbslöh,

N s Ver

Afktiengespellshaft in Stuttgart.

Bilanz auf 31. Dezember 1931.

Verwaltungsbaufk

j

j

Aktiva. i G De §09 866/01 8) SGG O1 Passiva. WUtayta M M T) Geseßlicher Reservefond 100 000 Nejervefonbs 1TI [00 000 N ücdîte 1e S 9 866 01

89 SGG O1

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nre 4 Siuttgart,

Gewinu-

Soll.

Haben,

1952

Der BVorstanundD.

nund Verlustrechunung.

I),

PBarthotel Haus Rechen,

Aktiengesellschaft, Bochum. Vilanz am 31. März 1932.

Attiva, N9 h Grundstücke a 187 958/20 Webaud ) L ô

1931 L s S1) 49 zug. v. 1,4 19031 ] 1932 I 060 30 ck 834 87079 ent nd am31.3 19531 L 793 14879 ug. V 1.4 1931 b. 31.3 1932 6 092 21 799 241 Kassenbestand 2 06787 BoliMedbeiltiand “e 106/35 Data baben «e « 4 74 365/40 Wareibelinde ¿e e o o 14 575/21 -chulDne E S E 3 835 15 Didadiorehnung «e s ee 103 430/71 Verlust Vortrag ám 1. April E 4 112735,75 Verlust von 1.4. 19316 01.9.1932 "86 336,40 699 072/15 4719 522183

Passiva,

ea PUa «a « « ¿L800 000

S «Ce a l S Kurzfristiges Darlehn" « à Abschreibungen a, Gebäude und nventar « s +0 O 56 iger - - * . * * ,

500

336 150

153 232/91 11 983/13 144 656/79

4 719 522|83

Gewinn- und Verlustrechnung

anm

Verlustvortrag am 1, April

1931 Henera Steuer!

Binsen

Disagio oe e 0

Zweifel

Abshreibutgëeti « « + a «

oniItig

Rohübe Verlust

1 \ G

No Vil

31. März 1932.

Soll. . . . * é Ï UNTONEN @ 0-09 l « e . . s . . ® . . . s“ *

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hafte Fordèrunge!

Habeén. O 64 é Eininahnien «

einschl. Vortrag

vorstehende Bilanz und

1

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180 234/94 353 510/48

182 364/31

r me (D (D

5 T48

894 104/27

11 200 68 310/79

| 167 919/32 27 112/80 699 072/15 894 104/27

Geivinn

und Verlustrechnung per 31. März 1932

der Par

fhotel Haus Rechen A.-G.,

Bochum,

haben wir sachlih einer Prüfung unter zogen und in Uebereinstimmung mit den

ordnungsmäßig

gefuhrten

Gesellschaft befunden. Düsseldorf, den 30, Mai 1932, Hoteltrenhandgenossenschaft

Dex V

E. G. m. b. H. orstanD, Dr.

J d a: Büchern

Der

Linsenmeyer.

Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren :

Bergwerksdirektor Dr.-Jng. e.

Kneppe

Eickhoff

r, Essen; Bankdirektor

, Bochum;

h. Gustav

Benno Balkenhol, Bochumz+ Fabrikbesißer Alfred

Bürgermeister

Dr.

Franz Geyer, Bochum; Generaldirektor Diplomingenieur Karl Gröppel, Bochum; Generaldirektor Hans Harrer, Bochum; Syndikatsdirektor Dr. phil. Josef Kam pers, Bochum; Direktor Heinrich Knaup, Bochum ; Direktor Alfred Polscher, Bochum; Y Otto Hans Wilhelm

Oberbü Ruer, Schüler

Stumpf,

rgermeißter Dr. Dr. h,

Bochum: , Bochum; Bochum;

Stadtrat

Ce

Rechtsanwalt

Sparkassendirektor

Dietrich Sudhoff, Bochum; Kaufmann Dr. Wilhelm Winkelmann, Bochum.

10. Gesellschaften

[39677

Dio Q [l

m. b. Ÿ.

Hausgesellschaft Emserstraße 42

mit beschränïter Hastung ist a

Die Gläubiger

aufgefo

neten z1

Kari

Fohannisberg-Rheingau.

uTgelolt.

werden

DCU Gejellschaft rderi, sih bei dem Unterzeich u melden. Schlittenhelm als Liquidat

Friedenau, Hähnelstr, 9.

Jy L

WBeftanautu „Promethe

S. D 1ahiitg

UI

Meitalliw2- rfe,

irx auf Dicustag,

1932,

Gesellschafi mit beschräunfter Daf: 23. August vormitiags 9 Uhr, iung“ ! de S1 Kempten 1ch Stutigart, Tübinger Straße 69, p., ufgelost. Die G iger der Ge?elljchafît Geueralversamm{1ng [9/» iverden aufgeford ich be: ihr zu fgender Tagesordnung: neldei Crjaßwahl zum Aussicht Kemvtenun, usi 19 Verschiedenes, Der Liquidator der Gesellschaft i. L.: Zimu at Stuttgarter Mobilien É Zivectsparverband, e. G, m, b. D., S j [A408 Bekanzutmachung. Stuttgart. Die „Venezi Restauration _ Der “Vorstand. , etriebs-Gesellschaft beschrankt y nle Schmidt Haftung Berlin ist aufgelö Die E (Slaubi1tg der Geljellichaît werden au? 2090 Bekanntmachung. i gefordert, sih bei ihr zu melde T Gemeinnüßige Kriegersiedlung Berlin, den 1. Aug 1953 §. m. b. H. Apolda, ist am 27. Mai Der Liquidator der „„Vencezia“ 1952 in Liquidation geireten. Liqui» Neftaurationsbetriebs-G6, m. b. H. [datoren sin Kaufmann Arno Büttner, G. ÿ 16 Apolda-Oberróßla 8c, Werkmeister da Richd. Paprib, Apolda, Fischerstraße 6. 19216 Die Gläubiger der Genossenschaft wer- Die Gefellid LLestf. Kunstftein- [den hiermit aufgefordert, ihre Forde- fabrif G. m. b. S. ngen schriftlih "bei "Herrn Büttner

Ta 1610

votnrh s V )

8474]

Berlin

{9

U la SZchrottverfauf G

(

Sm )Z Porzellanfabrik Hausbau-(Gefellfsch

Liquidator zu

S ophiecenau, Pos brunn i. Schlesien Der Liquidator:

b. 1: Ful LÚTquidatoren Mtaximilian

dex Kaufmann PYei1

sind

NW -7, U

nter. DEN

melden.

[häftsanteil herabz Handels8centrale häuser Eingetrag

[38688].

Aktiva, Kasse und Postscheck

Jiivenkar Abschreibung Beteiligung « « « Verlustvortrag . «

haften Forderunge

Passiva.

ect ch | Rücklage für

{ Malereien e. G, 1 K 0 (h,

Schrottverfauf G6 wW S, Wilhelmstr. 71.

] 170 Joseph Schachtel aft mit beschränk

ter Haftung in Sophienau, Post Bad

Charlottenbrunn i. Schles. (Gesellschaft durch Beschluß der }( (Generalver]am vont 2 Un: TI32 IUTAgei it. 21 i 4 q [Dato ist Der Fabrikdirekto ( tio Bi l SZophienau bestell Eintrag Auflösung i indelsreq t U 1 rfolgt Die Gläubiger der Gesellshaft werden hierdurch aufaefordert, sich mit ihren An}pruchen bei dem unterzeichnete!

melden

Liquidationsbüro befindet

Fernsprecher: Flora 0796. Die Gläu- î ? f ? f ihyro N biger werden ausgefordert, 1hre Fÿ0 derungen bet den Liquidatoren anzu

11. Genossen- schaften.

[101953

Fn ‘dèr anßevrordentlichen Gencralver sammlung unserer Genossenschaft vom 22 Unt wurde einstimmig dex Beschluß gefaßt, die Haftsumme von RNM 3000,— auf RM 1000,— pro Ge

mit beschr. Daftpflicht, Berlin 80. 16,

Vervand Deutscher Keramischer Malereien e. G. m. b. H. LiquidationseröffnungsSvilanz am 26. Juni 1932.

Einzug und Beitrag . abzügl, Ziveifelhafte 3 050,19

«6409,08

Eingang v, ziveifel

Verlust 26, 6, 1932 .

Volksbank und Kreditoren Stammanteile

(GBenossenschaftsanteile

Dresden, den 24. Juli 1932, Verband Deutscher Keramischer

i. E L E

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t Bad Charlotten- »¿DeNt- 2. i 1932.

v 2 Ful

E. Otts Nl: U

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Berlin

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Bergengruen rich Schmeel. nh

Linden 56

useßzen. Deutscher Kauf- eite Genossenschaft

j

A 162126 7254,50 | 4 204/31 l 245 40 | 445,40 800)

100]

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n 191,07 91,81 j 41,45

5 339/183 |

| 655| 18 362 |— 292165

3 030!

5 339/83

n, b, H. in Liquid, Pitschke,

Gelsenkirchen | runa } T aus- le Gemeinnüßige Kriegersiedlung e. G.

Sonstige Wechsel u Deutsche Scheidemünzen Noten anderer Banken Lombardforderungen . .. 3591 135,90 ten I Cffekften R

Grundkapital

Umlaufende Noten .

nzureichen. m. b. H., Apolda, i. Liquid. N ntt » Y R chd P avri 6.

S

13. Bankausweise.

10815

Württembergische Notenbank, Stuttgart.

Stand am 31, Juli 1932, Aktiva. eimar! Soldbestand (Barrengold sowie in- und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu NM. 1392,- gerechnet) . _ Deckungsfäbige Devite è eds t

10 749 296;

n M 1 11 793 929,07 TT 567,22 1 280 260,

3 193 974,02 Sonstige Akti 7 859 507 72 Sonstige Aktiva . i 507 72 Paffiva. : 000 000,— 2 441 000,—

eservefonds l "27 400,

95 f

S L É Täglich fällige Verbindlich- |

o Eda et DEP t A dirs h S E ais c 0G DIGAO C H nmtit 1 nto} atn à 0 Met G

( ell( mit bes anîiteyr H atung N An Kündigungsfrist ges i Nittera Lmnvbach 11t t Beschluß dex bundene Verbindlichkeiten 19 223 781,40 Belellihaftexveriantmlung vom 1. Zut E O 997 719 R2 Wejell Da I G L s Ls R s : L i Sonl|tige Passiva e ata E O 2190 19 ufgelöst worde Wir e He Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter- 1 ) ) (H llichaî ul U : A T Kimi Nohsoln e 2h S E V E R, gegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: P : i * IReihsmark 20 800,—.

Ie Je O) i Binsvergütung auf Girokonto 29/9 p. a, Veojjenev prlugb ) llj{chast L IRE y

it [ch Haftung in Rittergut S S SSEELEAD L

L L tidation I 1 R y 1DOVU T T ¿ ps 0 e : Î @

2061] 14. Verschieden

Die Firma Julius Slußkin « Co., R S; m. b D Berlin Zu00n!! | BGTaNITMaAQINgen, Str. 38, jvird laut Beschluß Gesell VELZ

[40812] /

Von der Deutschen Bank und Lis conto-Gesellschast, Commerz- und Pri- vat-Bank Aktiengesellschaft, Dresduer Bank und den Firmen J. Dreysus & Co., Hardy & Co. G. m. b. H. ‘uiid

Speyer-Ellissen

Kommandit- hier, n

T DCY

Lazard j / gesellschaft auf Aftten,

trag aeîltellt worden,

GM 10 000 000, 70 (ab 1 Sg nuar 1932 6%) Goldhypoitheken pfandburiefe, Reihe. 40, und Gold mark 108 300 000 114.95 (ab 1. -Januar 1932 514 %) Gold- pfandbriefè (Liquidations - Go!d

pfandbriefe) Rheinisch@it Hypothetenbank in Mannheüii?? zum Börsenhandel an der hie Börse zuzulassen. : Berlin, den 4. August 1932. Zulassungsstelle an der Vor? zu Verkin.

Dr. OETP Ee

Der

um Jen

[40813

Von der Deutschen Bank und conto-Besellschaît und der {nier Handels-Ge]sellschaft, hier, 11t dexr 1

trag gestellt worden,

RM 28 000 000, Aktien dex Deut- chen Baumwoll - Aftiengesell- schaft in Osnabrück, Nr. 1 bis 95 680 U je Nt 1000, Nr. 25 681—46 680 zit je Reid mark 100, und Nr. 46681 bis

57 680 zu je RM 20, zum Börsenhandel an de Börse zuzulassen.

Verlin, den 4.

x hiesigen

August 19532

Zulassungssteile an der Börse zit Berlin. Dr. Gel Þcke. [40814 Die Dresdnex Bank in Leipz hat den Antrag gestellt, 5 nom. NM 220 000 060d, aitf den Junhaber lautende Aftien der Dreecsduer Banî 215 000 _ Stück zu je RWM 1000, Nr. 1—215 000 und 50 000 Stüd zu je RM 100,— Nr. 215001 bts 65 000 zum Handel und zux Notiz an der

zulassen.

Augutlst

hiesigen Borse zu Leiwzig, den 3.

1G. 1e)

Die Zulassungsftelle für Wert- paviere an der Börse zu Leipzig.

Dr. F Ui

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m CTTERRNTRS T I N R S Ee Ia M 20157770’ g A0: IUE 46521

Srste Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen RNeichSanzeiger und Preußischen StaatZanzeiger zugleich SentralhandelSregifter für das Deutsche Reich

ITr. 183.

Berlin, Sonnabend, den 6. August

1932

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis monatlih 1,15 ÆÆ einshließlich 0,30 Æ# Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst- abholer bei der Geschäftéstelle 095 ÆKÆ monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. Cinzelne Nummern kosten 15 Æ/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 Æ4. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an.

Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

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IFnhaltsübersicht, 7 1. Handelsregister, 2. Güterrehtsregister, 3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister, 5. Musterregister, 6. Urhbeberrechtseintragsrolle, 7. Konkurse und Vergleichs\achen, 8. Verschiedenes.

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Sntscheidungen des Neichsfinanzhofs.

45. Zur Anwendung des Zwischenhandelsprivitlegs |

des § 7 des Umsaßsteuergeseßes. Fun der Rechtsbeshwerde wird Umsaßsteuerfreiheit der von der Beschwerdeführerin für den Verkauf von Brennrechten im Kalenderjahr 1929 vereinnahmten Entgelte auf Grund des § 7 Abs. 1 Saß 1 des Umsaßsteuergesezes 1926 beanspruht. Dieser Anspruch wird damit begründet, daß der Begriff der Lieferung im Sinne der §8 5, 7 a. a. O. nicht nur Sachen im Sinne des Bürgerlichen Geseßbuchs, sondern auch Rechte erfasse und daß darau Besißübertragung möglich sei. Die Uebertragung von Brennurechten durch die Beschwerdesührerin demnach sei steuerfrei, weil sie an den von ihr aufgekauften Rechten infolge gesebliher Beshränkung den unmittelbaren Bejiß nicht habe ergreifen und übertragen können. Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das bürgerliche Recht kennt mittelbaren oder

unmittelbaren Besiy nur an körperlihen Sachen, niht an Rechten (Bürgerliches Geseßbuch F§§ 854 ff.). Der bürgerlich rechtliche Begriff des unmittelbaren Besißes ist von § 4 Abs. 1

des Umsaßsteuergeseßes 1918 übernommen worden und von da

in den § 7 Abs. 1 Say 1 des Umsabßsteuergeseßes 1919 8 7 Abs. 1 Saß 1 des Umfaßsteuergeseßes 1926 übergegangen, ohne

unter steuerlihen Gesichtspunkten eine Aenderung erfahren zu aben. Denn Sinn und Zweck der Vorschrift gehen dahin, den Händler von Waren zu begünstigen, der die Ware niht auf Lager nimmt. Ueber diese Auslegung sind Rechtsprehung und Schrifttum einig (vgl. Popiß, Umsabsteuergeseß 3, Aufl, 708). (Urteil vom 20, Mai 1932, V A 245/32.)

46. Zum Begriff des Berufsverbands im Sinne des Körperschaftsteuergesezes. Nach den Satungen, die der be- schwerdeführende Verband, ein eingetragener Verein, mit seiner

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Steucrerklärung . für 1928/29 eingereiht hat, verfolgt er den Zweck, durch einen festen Zusammenschluß der innerhalb des Deutschen Reiches bestehenden und neu zu errichtenden Verbände eines bestimmten Gewerbes ohne Beschränkung ihrer Selh-

ständigkeit die gemeinsamen Berufsinteressen der Besitzer solcher Unternehmungen zu wahren. Dieser Zweck soll c.zeiht werden durch Stellungnahme in der Oeffentlichkeit, Verhandlungen mit den zuständigen Organen der Regierungen und Fnteressenvertre tungen anderer Berufsstände und durch Herausgabe einer eigenen Zeitschrift. Mitglieder des Verbandes sind die Bezirks-, Landes oder Provinzialverbände des Gewerbes und unter bestimmten Vorausseßungen die Fnhaber von Betrieben dieses Gewerbes «In § 5 Nr. 3 ist bestimmt, daß bei Lieferungen aus dem Gebiet eines Ortsverbandes in das Gebiet eines anderen auf Grund von Verhandlungen Richtpreise zwischen den Beteiligten fesizusezen sind, zu deren Funehaltung die Verbände und Mitglieder ver pflichtet sind. Die in der Saßung erwähnte Zeitschrift wird nah den Erklärungen des Verbandes gegen Entgelt auch an Nicht mitglieder geliefert, die zum Teil Gewerbetreibende solcher Unter nehmungen sind, die geworben werden sollen, zum anderen Teile Firmen, die im Gewerbe benötigte Gegenstände vertreiben, des halb an der Anpreisung dieser Gegenstände in der Verbandszeit- schrift ein Fnteresse haben und diese deshalb zu halten wünschen. Der Verband hat dazu erklärt, daß er dem Wunsche im Fnterefse seiner Mitglieder hätte nahkommen müssen. Die Einnahmen aus dem Bezugspreis der Zeitung, den die Nichtmitglieder entrichten, seien nur gering und fänden für die Zwecke des Verbandes Ver wendung. Das Finanzgeriht führt in seinem Urteil, in dem es die grundsäßliche Frage, ob der Verband als Berufsverband im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 8 des Körperschaftsteuergeseßes anzu erkennen sei, vorab entschieden hat, folgendes aus: Die Durchfüh- rung des Verbandszwecks sei außer in den Sabungeun in einer Werbeschrift „Was will der Deutsche Verband?“ ausführlih dar- gelegt. Nach dieser Werbeschrift sollten die Verbandszwecke durch Vorträge üder Fachfragen, Steuer- und Arbeits3recht gesördert werden, der Verband wolle die Fnteressen seiner Mitglieder mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln vertreten, das Ge- werbe fördern, eine gesunde Preis- und Lohupolitik treiben, seinen Mitgliedern durh Auskünfte von einer besonderen Auskunfts- stelle helfen, unlautere Reklame bekämpfen, durch allgemeine Re- klame für das Gewerbe werben, den Mitgliedern die Ausübung des Berufs erleichtern, den Konkurrenzneid eindämmen und das kollegiale Zusammenarbeiten fördern helfen; die- Mitglieder könnten ihr Betriebswasser gegen billiges Honorar bei dem Ver- band auf Härte und Eisengehalt untersuhen lassen odex Ana- lysen von Betriebsgegenständen zum Vorzugspreis von ihm er- halten. Der Verband habe außerdem eine Wirtschaftsstelle ge- gründet, die das gesamte im Gewerbebetrieb zu beobahteude Ver- fahren gründlich erforshen und den Mitgliedern laufend darüber durch die Deuische Verbandszeitung berihten solle. Das Finanz- geriht- kommt zu dem Ergebnis, daß zwar der Wortlaut der Saßungèn dahin führen könne, die Förderung von Berufsinter- essen anzunehmen. Das tatsächlihe Geschäftsgebahren des Ver- bändes aber, wie es sich aus dem geschildecrten Sachverhalt er- gebe, zeige, daß der Verband überwiegend die wirtshaftlihen nteressen seiner Mitglieder fördere, so daß ihm nach der Recht- sprechung des Reichsfinanzhofs die Eigenschaft eines Berufsver- bandes nicht zugestanden werden könne. Der Verband greife außer durch die Herausgabe der eigenen Zeitung und der damit verbundenen Anzeigenaufnahme durh die geschilderte Tätigkeit, insbesondere auch dur seinen Einfluß auf die Preis estaltung, durh die Errichtung einer Wirtschaftsstelle und durch den ge-

meinsamen Reklamebetrieb aktiv in die zu den geschäftlichen Handlungen der Mitglieder gee orgäuge ein. Die Rechtsbeshwerde rügt falsche :chtsanwendung und wesentliche

Verfahrensmängel. Zu den Schlüssen, die das Finanzgeriht aus den verwerteten Unterlagen und Tatsachen, insbesondere aus der Werbeschrift, die der Verband selbst niht eingereiht habe, ziehe, habe es dem Verband das rechtlihe Gehör nicht gewährt. Aus einer Werbeschrift, die naturgemäß etwas übertreibe, könne das Finanzgeriht keine hinreihenden Schlüsse über die tatsächlichen

Verhältnisse ziehen. Daß der Hinweis auf das allgemeine Be-

rufsinteresse weniger Werbekraft besive als der Hinweis auf ge- schäftliche Vorteile, sei ohne weiteres klar. Das Finanzgericht lege außerdem offenbar besonderes Gewicht auf die Festsezung von Preisen. Eine Aufstellung von Preislisten finde niht statt. Preise könnten und würden nicht vorgeshrieben. Nur einzelne Ortsverbände, die als eingetragene Vereine selbständig seien, hätten Preislifsten aufgestellt, die aber für die Mitglieder nicht bindend seien, sonderu nur Anhaltspunkte bieten sollten, weiche Preise gefordert werden köunten. Zu Unrecht habe das Finanz- gericht die Werbeschrift, insbesondere auch für die Beurteilung der behaupteten allgemeinen Reklametätigkeit des Verbandes, ver- ivertet. Selbst wenn man insoweit eine geschäftliche Tätigkeit an- nehme, sei diese so gering, daß sie in Anbetracht der gesamten Einnahmen und Ausgaben des Verbandes keine Rolle spiele. Fm übrigen sei der Sachverhalt der, daß gelegentlich Aufsäge von illustrierten Zeitungen u. dgl. angefordert würden, wobei sich die Ausgabe eines kleinen Juserats niht umgehen lasse. Falsche Schlüsse habe das Finanzgeriht auch gezogen aus dem Bestehen einer Wirtschaftsstelle. Bei ihr handle es sich um die Hebung des Standes als solchen, darüber hinaus um die Tätigkeit im voltswirtschaftlihen Gesamtinteresse zur Erhaltung von Gütern deutihen Volkes. Die Wirtschafts- und Forshungsstelle ivâre gemeinsam mit dem Reichskuratorum für Wirtschafilich- keit, mehreren Textilverbänden und anderen gemeinsam tätig. Es handle sih bei ihr um eine aufflärende Tätigkeit im Futer- esse des Berufs der Mitglieder, Es handle sich hiernach bei dem Verband im wesentlihen um eine Förderung der Berufsinter- essen der Mitglieder. Die Verfolgung wirtschaftliher Vorteile zu- gunsten der einzelnen Mitglieder sei ausgeshaltet und einer be-

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sonderen Einkaufsgenossenshaft übertragen. Auch die vom Fi- nanzgericht und noch mehr vom Finanzamt hervorgehobene

Tatsache, daß der Verband eine Zeitschrift herausgebe, könne nicht

dazu führen, ihm die Eigenschaft als Berufsverband. abzusprechen. Solche Zeitungen würden auch von anderen Verbänden, insbe soudere auch den als Berufsverbänden anerkannten Gewerk- schaften, herausgegeben. Die Zeitung sei nötig als Sprachrohr zu den Mitgliedern und zu solhen Firmen, die als Mitglieder ge wonnen werden sollten. Fn der Zeitung würden allgemeine Fragen des Berufs besprochen und Vorschläge zur Hebung des Standes gemacht. Es erschienen darin die Versammlungsberichte des Verbandes und der Unterverbände, ein Versammlungskalender und vor allem auch die Forschungsergebnisse aller in Frage kom- menden Fnstitute, auch solcher des Auslandes. Schließlih würden in der Zeitung ausführlich Steuerfragen behandelt, was sich in

die Aufgaben eines Berufsverbandes zwanglos eingliedere. An Nichtmitglieder werde die Zeitung versandt, um zu werben. Die

Zeitung habe sich als gutes Werbemittel erwiesen, z. B. seien einem Verbandsbezirk durch Zusendung der Zeitung in reihlich 4 Fahr 50 Mitglieder geworben worden. Wenn die Zeitung s{hließlih auch von Firmen, die im Gewerbe benötigie Gegenstände her stellten, verlangt wurde, so hätte sich der Verband diesem Wunsche nicht entziehen können, da die Auswertung der Forshungsergeb- nisse dur diese Firmen im Berufsinteresse liege. Die Rechts- beshwerde kann keinen Erfolg haben. Es kann unerörtert bleiben, ob die Rüge wesentliher Verfahrensmängel begründet ist. Nach- dem die Beschwerdeführerin in der Rechtsbeshwerde zu der Ver- wertung der erwähnten Unterlagen und Umstände Stellung ge- nommen hat, gelangt der Senat auch bei freier Beurteilung der Sache zu demjelben Ergebnis wie das Finanzgeriht. Es kann auch dahingestellt bleiben, ob nur physishe Personen einen Be- rufsverband bilden können. Nach der Rehtsprehung des Senäts, vgl. insbesondere die Entsh. 1 Aa 238/29- vom 26. Juli 1929 (Bd. 25 S. 284) und I A 269/30 vom 28. Oktober 1930 (Reichs- steuerblatt 1931 S. 203) kann als Berufsverband nicht ein Ver- band anerkannt werden, der überwiegend die geshäftlihen Fnter- essen seiner Mitglieder fördert. Es kann angenommen werden, daß die Bestimmung des § 5 Nr. 3 der Satzungen, wonach in be- stimmten Fällen, nämlich bei Lieferungen aus dem Gebiet eines Ortsverbandes in das Gebiet eines anderen, Richtpreise fest- geseßt werden können, soweit die Bestimmung gegen die Eigen- [haft eines Berufsverbandes sprechen könnte, von völlig unter- geordneter Bedeutung ist. Wesentlich ist folgendes: Die Bestre- bungen des Verbandes, wie er sie selbst schildert, vor allem auch die Bestrebungen, die er selbst als besonders wichtig hervorhebt, wie die Förderung der Berufskenntnisse der Mitglieder und die Behandlung von Steuerfragen, dienen mindestens ebeuso den ge- schäftlichen Fnteressen der Mitglieder wie den beruflihen. Fast nur den geschäftlichen Fnteressen dient die Aufnahme von An- zeigen über Gegenstände, die für den Gewerbebetrieb Bedeutung haben, in die Verbandszeitung. Nach dem bei den Akten be- findlihen Heft nehmen diese Anzeigen den größeren Raum der Zeitschrift ein. Die Mitglieder des beshwerdeführenden Ver- bandes sind Gewerbetreibende. Wie der Senat in der Ent- [heidung Bd. 25 S. 284 (S. 285) ausgeführt hat, ist davon aus- zugehen, daß Gewerbetreibende sich bei den im Gewerbebetrieb vorgenommenen Handlungen von ihren privatwirtschaftlichen Vorteilen leiten lassen. És muß deshalb angenommen werden, daß auch bei einem Zusammenshluß von Gewerbetreibenden zu einem Verein, dessen Bestrebungen mit dem Gewerbebetrieb zusammenhängen, die treibende Kraft der erhoffte wirtschaftliche Vorteil und nicht das allgemeine Berufsinteresse ist. Zweck und Ziel eines Vereins wird nach der Rechtsprehung des Senats von dem Willen seiner Mitglieder bestimmt; vgl. die Entsch. des RFHofs Bd. 28 S. 346 (S. 352) und Reichssteuerblatt 1931 S. 967 (S. 968 unten). Das muß auch für Vereine gelten, die als wirtschaftlihe Verbände und Berufsverbände tätig werden. Schon hiernach èrscheint der Verband als eine Vereinigung, die vorwiegend die wirtschaftlihen Futeressen ihrer Mitglieder wahrnimmt. Daß mit dem Beitritt zum Verband geschäftliche Vorteile erstrebt werden, muß vor allem von den nach Angabe des Verbandes zahlreihen Mitgliedern angenommen werden, die dem Verband dur die Verbandszeitschrift, die durch ihre sehr

zahlreihen Anzeigen den geschäftlichen Fnteressen dient, ge- worben werden. Erst recht muß es von den Mitgliedern ans- genommen werden, die durch die erwähnte Werbeschrift gewonnen werden. Nach dieser erscheint der Verband fast nur als eine Vereinigung, die die geshäftlihen Fnteressen threr Mitalieder wahrnehmen will. Fn einer Entsheidung, Reichs\steuerblatt 1929

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S. 665, hat der Senat ausgesprochen, daß sich cine Genofsen- schaft die die Steuervergünstigung des § 4 Abs, 2b des Körper- ‘haftsteuergesebes Anspruch nehmen will, vei der Werbung von Mitgliedern Zurückhaltung auferlegen muß, daß sie sich dabei nit gebaren darf wie eine Gencssenschaft, für die die Steuervergünstigung niht in Betraht kommt. Ja ähnlicher

Weise darf auch ein Berufsverband seine Werbung nicht so gze- stalten, daß er niht als ein Berufsverband, sondern als ein die geshäftlihen Fnteressen seiner Mitglieder fördernder Ver band erscheint. Alle diese Umstände müssen, jedenfalls in ihrer Gesammtheit, dazu führen, bei dem beshwerdeführenden Verband

eine Personenvereinigung anzunehmen, die überwiegend deu ge-

aftlichen Fnteressen ihrec Mitglieder die 1d damit als \häftlihen Fnterefs tht Métiglieder dient und damit als Berufsverband nicht anerkannt werden kann. Die Sache geht

an das Finanzgeriht zurück, damit es nunmehr über die Höhe der Steuer entscheidet. Ob der Steuersaß von 20 % oder ein niedrigerer Saß anzuwenden ist, hängt davon ab, ob der Ver- band, dessen Zweck nah vorstehenden Ausführungen vorwiegend die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile für seine Mitglieder ist, auch einen wirtshaftlihen Geschäftsbetrieb hat, so daß er nah § 4 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesezes als Erwerbsgesellschaft

gilt. Diese Frage muß noch näher geprüft werden; vgl. dazu die Entscheidung des Senats, Reichssteuerblatt 1922 S. 4009 (Urteil vom 24. Mai 1932 I A 300/31.)

17, Hat die Neichsbahngesellschaft Nischen oder ondere Naumteile eines Bahunhofsgebäudes zum Betrieb

eines Frifeurgeshäfts oder zu Verkaufsftäuden vermietet, die auf Kosten der Mieter durch Vorbau von Wandstücken ans Solz und Glas hergerichtet werden, so liegt unter der Vorausëfeßung in der Entsch. des RFHSofs Bd. 29

265 Vermietung eingerichteter Räume vor. Die Ver- mietung vou Fuß bodeu- cine

und Wandflächeun WBahun- hofsgebäudes zur Aufstellung von Automaten over Schau- räften ift fteuerfrei. Soweit Schauküsten von ver Neichs- bahn vermietet werden, liegi fteuerpflihtige Vermietung beweglicher Gegenftände vor. Streit herrscht über die Steuer- pfliht der Reichsbahngesellihaft für die Vermietung von Ver-

Es L S r

faufsftänden, einer Nische für ein Friseurgeschäft, von Fuß- boden- und Wandflächen zur Aufstellung von Automaten und Schankästen in der Vorhalle, den Fluren und anderen Ab

teilungen eines Bahnhofs, unter dem Gesichtspunkt eingerichteter Räume im Sinne oon § 2 Nr. 4 des Umfsaßsteuergeseßes 1926. Die Bejahung der Steuerpfliht durch das Finanzgeriht ist zum Teil rehtsirrig. Maßgebend für eine Vesteuerung nach der an- gezogenen Vorschrift ist zunächst nicht, wie das Finanzgericht meint, daß es sich um Teile eines Gebäudes handelt, das im gauzen zu anderen als zu Wohnzwecken errichtet worden ist, und daß das Gebäude dem Vermieter selbst, wie hier das Bahnhofs=- gebäude der Reichsbahngesellshaft, zum Betrieb eines gewerb- lihen Unternehmens dient. Vielmehr kommt es darauf an, ob die den Gegenstand der Vermietung bildenden Gebäudeteile für gewerbliye Zwecke eingerichtet sind und folchen Zwecken des Mieters dienen. Danach ist aber auch für die Frage, ob es sich um die Vermietung umschlossener Räume handelt, allein erheb- lih, ob gerade für die vermieteten Räume diese Vora «sjeßung zutrifft, nicht, wie die Beshwerdeführerin meint, daß sie Teile emes der Allgemeinheit jederzeit zugänglichen, ständig offenen und nicht abgeschlossenen Raumes der Gesamtanloge wie der Bahnhofsvorhalle sind. Bauliche Herrihtung umschlossener Räume für gewerblihe Zwette, die' nah ständiger Rechtsprehung des Senats auch ohne die Zutat von beweglichen Einrichtungs- gegensiänden als Einrichtung von Räumen im Sinne von 8 2 Nr. 4 des Umsaßsteuergeseßes 1926 anzusehen ist, trifft zu bei den Verkaufsständen und dem Friseurgeshäft, da durch den Vor- bau von Wandstücken aus Holz und Elas vor den zunächst offenen Nischen Räume geschaffen wurden, für die jene Voraus- sebungen gegeben sind. Der Umstand, daß die Herrichtung ver- tragsmäßig nicht dur die Vermieterin, sondern dur die Mieter auf ihre Kosten vorgenommen wurde, ist ohne Einfluß, weil bei Beendigung des Mietverhältnisses die Mieter den Miet- gegenstand nicht auf den frühecen Zustand zurüczuführen und in diesem zurückzugeben hatten, sondern die Anlage ohne Entschädi- gung der Vermieterin zufiel, der Raum also eingerichtet im vorigen Sinne zurückzugeben war (vgl. Entsh. des RFHofs Bd. 29 S. 265). Auf den Wert der Anlage kommt es nicht an. Ebenso ist es unerheblih, daß die Mieter die von ihnen selbst beschafften beweglichen Einrichtungsgegenstände behalten durften, da sie sür die Steuerfrage, wie Dae, ausscheiden. Dagegen fehlt es an gde Einrichtung vermieteter Räume in den Fällen, in denen lediglich Fußboden- und Wandflächen zür Aufstellung von Automaten und Schaukästen vermietet wurden, die von den Mietern angebracht und nach Beendigung des Mietverhältnisses mit der Verpflichtung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes wieder weggenommen wurden. Dies gilt auch, wenn die Schaukästen mit dem Grund und Boden oder der Wand verbunden waren. Nur soweit etwa die Schaukästen der Reichsbxhwæ gehörten, was aus dem Berufungsurteil und den Akten nichl ersichtlich ist, würde eîne Vermietung durch die Reichsbahn als Vermietung beweglicher Gegenstände in Frage kommen, die niht unter die Befreiung in § 2 Nr. 4 des Ümsabsteuergelehes fiele und steuerpflichtig wäre. Da das Finanzgeriht dies verkannt hat, war das Urteil wegen Rechtsirrtums aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zur anderweiten Prüfung und Enut- scheidung zutrliutverwellen, (Urteil vom 30. Mai 1932

| V'A 953/3L)