1909 / 167 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Jul 1909 18:00:01 GMT) scan diff

kenhause zu Wiborg (Finnland) erlag der Cholera am 4. J S E, das etwa 8 Tage vorher von einer russishen Familie aus St. Petersburg mitgebraht worden war; diese Kranke hatte alsbald ein finnisches Dienstmädchen derselben Ge angese ein am 29. Juni aus St. Petersburg eins geiroffener Gisenbahnanfper an der Cholera erkrankt und am 30. .des\. M. in das Stadtkrankrnhaus aufgenommen worden. Jn Estland wurde am 28. Juni ein Cholerafall im Badeorte Merreküll festgestellt; er Mane wurde in die Cholerabaracke zu

imstal bei Narva übergeführt.

An Settlements. In Singapore wurden vom 97. Mat bis 1. Juni 5 Cholerafälle, davoa 3 mit tôdlihem Aus-

tet, ande Div dinen. Im Mat wurden aus den Provinzen 98

Cholerafälle, von denen 69 tödlich verlaufen sind, gemeldet. Manila ist cholerafrei geblieben. j Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige in Bridgetown auf der Insel Barb M o 2s. Mai bis 12. Juni 3 Erkrankungen, in Bahia vom 8. bis 21. Mai 11 Erkrankungen und 6 Todesfälle, in Manaos vom 16. bis 22. Mai 2, in Para vom 23, bis 29. Mai 3, in Per- nambuco vom 16. bis 31. März 4 Todesfälle, in Havanna am 21. Juni auf dem aus Veracruz gekommenen Dampfer „Fürst Bismark“ 1 Erkrankung, ferner in Guayaquil vom 16. bis 22. Mai 7 Todesfälle und in Port of Spain auf Trinidad vom 21. Januar bis 3. April 1 Erkrankung und 1 Todesfall.

Pocken.

Oesterreich. Vom 20. Junt bis 3. Juli 6 Erkrankungen in der shlesishen Ortschaft Ludwigstal (Bez. Freudental) und vom 27. Junî bis 3. Juli 1 in Galizien. l

Schweiz. Vom 20. 9 26. Juni je 1 Erkrankung in den Kantonen Aargau und Genf. i

Philippinen. In Manila, wo während der ersten 4 Monate des laufenden Jahres 113 Erkrankungen (und 20 Todesfälle) an den Pocken amtlih bekannt geworden waren, ist deren Zahl im Mai auf

16 (3) zurückgegangen. E ait Fledfieber.

Oesterreich. Vom 27. Juni bis 3, Juli in Galizien 58, in der Bukowina 2 Erkrankungen.

Genidckstarre.

reußen. Jn der Woche vom 27. Juni bis 3. Juli sind 13 E O und 6 Todesfälle angezeigt worden in folgenden Regierungsbezirken (und Kreisen]: Landeëpolizel- bezirk Berlin 1 [Beclin], Reg. - Bez, Arnsberg (1 (Dortmund - Stadt], Breslau 1 - [Breslau Stadt], Cöln (1) [Sieg], Düsseldorf 3 (2) [Geldern 2, M.-Glad- bah Stadt (1), Ruhrort Land 1 (1)), Magdeburg (1) [Halberstadt Stadt], Münster 2 (1) [Borken 1, Münster i. W. Stadt 1 (1)}], Oppeln 1 (1) [Ryvnik), Posen 1 [Rawitsch], Stettin 2 [Randow, Stettin je 1], Trier 1 [Merzig].

Schweiz. Vom 20. bis 26. Juni 3 Erkrankungen in einer Orischaft des Kantons Luzern, 1 in Basel.

Verschiedene Krankheiten. E

en: Moskau 13, St. Petersburg 8, Warschau 1, Kalkutta

30 Drei bis 5. Juni) 18 Todesfälle; New York 2, Odeffa d, aris 2, St. Petersburg 27, Warschau (Krankenhäuser) 5 Erkrankungen ; arizellen: New York 197, Wien 34 Erkrankungen; Fledckfieber: Moskau 7, Odessa 1, St. Petersburg 2, Warschau 3 Todesfälle; Odessa 4, St. Petershurg 7, Warschau (Krankenhäuser) 29 Er- krankungen; Rückfallfieber: Motkau, Odessa je 3 Todesfälle; Odessa 31, St. Petersburg 25, Warshau (Krankenhäuser) 8 Erkrankungen; Genicckstarre: Glasgow 2, Kopen- bagen 4, New York 2, Wien 1 Todesfälle; Edinburg 1, Kopen- hagen 3, New York 12, Rotterdam (30. Junt bis 6. Juli), Wien je 1 Erkrankungen; Tollwut: St. Petersburg 1 Todesfall; Milz - brand: London 1 Todesfall; Berlin, Reg.-Bezirke Königsberg, Vagde- burg, Stade je 1 Eckrankung; Rotlauf: Wien 39 Erkrankungen; Z n - fluenza: Berlin 1, Hildesheim 2, London 11, Moskau 6, New York, Paris, St. Petersburg, Prag je 1, Rom 2 Todesfälle; Odessa 96 Erkrankungen; Körnerkrankheit: Neg.-Bezirke Königsberg 46, Posen 54 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durhschritt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,049/0): in Beuthen, Königshütte Erkrankungen kamen zur Anzeige im Landespolizeibezirk Berlin 205 (Stadt Berlin 157), in den Reg.-Bezirken Arnsberg 117, Düsfsel- dorf 106, Grfurt 100, Merseburg, Oppeln je 114, in Nürnberg 31, amburg 115, Budo pest 46,Edinburg 26, Kopenhagen 30, London(Kranken- Liuser) 390, New York 246, Odessa 25, Paris 237, St. Petersburg 51, Prag 20, Wien 160; desgl. an Masern und Nöôteln (1895/1904: 1,10 9/6): in Linden Erkrankungen wurden gemeldet im Reg.-Bejz. Posen 169, in Nürnberg 55, Hamburg 43, Budapest 173, Kopen- hagen 197, New York 1431, Odessa 37, Paris 472, St. Petersburg 138, Prag 91, Warschau (Krankenhäuser) 222; ferner wurden Erkrankungen angezeigt an Diphtherie und Krupp im Landes- polizeibezirk Berlin 112 (Stadt Berlin 83), in Hamburg 77, Buda- pest 21, Kopenhagen 22, London (Krankenhäuser) 100, New Vork 270, Paris 58, St. Petersburg 61, Stok- bolm 25, Warschau (Krankenhäuser) 78; desgl. an ; Keuch- husten in Hamburg 22, Budapest 40, Kopenhagen 25, New York 88, Wien 38; desgl. an Typhus im Rea.-Bez. Breslau 101 (Altwasser im Kreise Waldenburg 75), tin New York 27, St. Peters-

burg 22. R Rußland.

Die russishe Kommission zur Bikämpfung der Pestgefahr hat die Städte e und Schlüsselburg und den Bejirk Novoladoga des Gouvernements St. Petersburg für choleraverseucht erklärt.

St. Petersburg, 16. Juli. (W. T. B.) Seit gestern sind 102 Neuerkrankungen und 34 Todesfälle an Cholera vorgekommen. Die Gesamtzahl der Krarken beträgt 857.

f U ry G4

Theater.

Theater und Musik.

In der Gura-Oper im Neuen Königlichen Operntheater wird morgen und nächsten Donnerstag „Tannhäuser“ gegeben. Am Montag ndet die erste Wiederholung der „Norma“ mit Frau Lilli Lehmann ane während am Mittwoch „Tristan und Isolde“ und am Freitag „Der fliegende Holländer“ gegeben wird. Am Dienstag findet die Aufführung des „Othello“ mit Carl Burrian in der Titelrolle ftatt, die am Sonnabend wiederholt wird.

Im Neuen Schauspielhause bringt das Gasisptel des emen Us au t 6 L O ohe allabendlich die

ödie „Moral“ von Ludw oma. SE Sthilleribeater O. (Wallnertheater) wird in der nächsten Woche allabendlich die Komödie „Madame Bonivard“ von Bisson und Mars gegeben. Das Schillertheater Charlottenburg v Ae gane Woche hindur Gerhart Hauptmanns Diebskomödie a ACE erpelz“, 4

Im Lustspielhause wird der neue Shwank „Familie Shimek von Mae Kadelburg, i Max Pallenberg in der Hauptrolle, in der nächsten Woche allaben egeben. L

Ln bes M O (Friedrich-Wilhelmstädtishes Schau-

spielhaus) geht morgen nachmittag bei halben Kassenpreisen der „Trompeter von Säckingen®“ und Abends Carl Maria von Webers romantische Oper „Oberon®* in Szene. Am Montag gastiert August Bodckmann in „Martha“ als Lionelk. Am Dienstag wird „Die äFIüdin® wiederholt. Mittwoch findet das vorleßte Austreten August Bockmanns im „Troubadour“ ftatt. Am Donnerstag wird die „Zaube1flöte", am Freitag „Das Nachtlager von Granada“ und am Sonnabend neueinstudiert „Der Waffenschmied" gegeben.

Mannigfaltiges. Berlin, 17. Juli 1909.

Im Wissenschaftlihen Theater der „Urania“ wird der Vortrag „Nom und die Campagna“, der an der Hand zahlreicher Lichtbilder die klassishen Stätten und die modernen Bauten sowte die berrlihe Umgebung der ewigen Stadt schildert, am Sonntag und Dienstag wiederholt werden. Am Montag wird der Vortrag „Die

Gletscher der Hochgebirge und die Eiszeit unserer Heimat“, am Fret-

tag der Vortrag „Ueber den Brenner nah Venedig" und am Sonn- abend der Vortrag „Von der Zugspiße zum Wahßmann“ gehalten, während am Mittwoch und Donnerstag der Vortrag „Die Insel Nügen" wieder zur Darstellung gelangen wird.

Bielefeld, 17. Juli. (W. T. Ea Zur Feier der 300jährigen Zugehörigkeit der Grafschaft Ravensberg zu Branden- burg-Preußen wurde gestern vormittag auf dem Altstädter Kirh- play ein Brunnen und in dem benahbarten Iöllenbeck ein Gedenk- stein enthüllt. Darauf fand ein historischer Festzug statt. Abends war die Sparrenburg fesllih erleuchtet.

Dresden, 17. Juli. (W. T. B.) Als Ihre Königliche oheit die Prinzessin Johann Georg gestern mittag vom o blos Nehefeld aus etne Automobilfahrt unternahm, erlitt der Wagen etnen Unfall, wobei Jhre Königlihe Hoheit die Prinzessin am Kopf verwundet wurde. Ein von Dresden entsandter Arzt des Karola - Hauses stellte jedoch fest, daß es sich nur um eine unbedeutende Verleßung handelt. as Befinden der Prinzessin ist zufriedenstellend.

Verona, 17. Juli. (W. T. B.) Gestern ist ein Neubau eingestürzt. Fünf Arbeiter wurden getötet, zahlreiche ver- leßt. Man befürhtet, daß noch weitere Opfer unter den Trümmern liegen.

Athen, 16. Juli. (W. T. B.) Infolge des Erdbebens in der Provinz Elis sind in dem Dorfe Havari 400 Häuser ein- estürzt, ctwa 30 Personen sind getôötet und viele verlegt. Auch die benachbarten Ortschaften haben sehr gelitten. In Amaltas sind sämtliche Häuser unbewohnbar geworden. In Pouhioti find vulkanishe Cruptionen erfolgt. Die GErdershütterungen wurden au in Patras, Pyrgos, Kalamae, Tripolis und Mesolongion verspürt. Aus zehn weiteren Orten wurden Tote und Verwundete gemeldet.

ortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Gs Ersten Beilage.)

S LREUA E E T E E E O E E S O R E C E R E T B I E R R E B O T G S E I E E D T B A M R S E R E N T C E E E80 I L I E R E RRSE E E T R E BEZ E

Wetterbericht vom 17. Juli 1909, Vormittags 9} Uhr.

Wititerungs- pverlauf der leyten

24 Stunden

Wind- richtung, Wind-

stärke

Name der Beobachtungs9- station

Varometerstand auf Meeres- in 45° Breite Temveratux in Celsius s Niederschlag in

24 Stunden

niveau u. S@Gwere

5

| | Borkum SW 4lhalb bed.

Keitum WNW 4[wolkig Hamburg WSW 4 bedeckt Swinemünde SW 4lbedeckt

Rügenwalder- __münde Neufahrwaf er Memel

pk p

Nachm. Niederl. anhalt. Niederschl. anhalt. Nieder[h[. Nachts Niedersckl. Nachts Niederschl. Nachts Niedersch@l. meist bewölkt

[Ny s

) SW 4lbedeckt 4 |SSW 4\bedeckt SSW 3\Negen

Witterungs- verlauf der lehten 24 Stunden

Wind- ritung, Wind-

stärke

Name derx Beobachtungs- station

niveau u. SÔwere; in 45° Breite in Celsius

Niederslag in

Temperatur

Barometerstand auf Meere3-

WSW 3/Dunst Karlstad SW 6b\bedeckt StodLholm ,5 |SSW 2|bedeckt Wisby ,1 [S 4|bededt Hernösand bedeckt |_ Haparanda wolkenl.

niga hétter Wilna Regen Pins? ( wolkig

Kopenhagen

anhalt. Niederl. Schauer __ Jtachm. Niederschl. Nachts Niederschl. Gewitter Nachts Niederl. Nahm. Nieder|chk. Nachts Niederschl. Nachts Nieders{l. Jtachts Niederl. {Wilhelmshbav.) anhalt. Niederschl. (Kiel) anhalt. Nieder\{l. (Wustrow i. M.) Schauer |(Κnigsbg., Pr.) Nachts Niederl. (Oapsel) Schauer | | (Magdeburg)

759,9 |[W 3[wolkig | 14,4| 0 | Schauer (GrünbergSshi)

Gewitter (Mülhaas,, Ela.) 766,9 [WNW 2|bedeckt 17,21 0 |Naqhts Nieder\{l. | | (Friedrichshaf.) 14,2} Nachts Nieders. (Bamberg)

Nachts Niederschl,

3 [WSW2Negen WSW 4 bedeckt Berlin SW 2MRegen Dresden WSW 3 |bedeckt Breslau S bedeckt Bromberg SW segen Meß 764,0 |W lbedeckt Frankfurt, M. | 76: j; Regen Karlsruhe, B. Regen München bededckt

Bachen Hannover

Ol Ari o D D Oi da

pi

Stornoway woltig |

Malin Head wolkig | 12,8

is

Yalentt« 9, c Dunst N Scilly } 4ibedeckt | 14,4

Aberdeen

756,7 (SW 1/halb bed. _ 13,9

Shielts

Holyhead 763,6 |[WNW 3|wolkig 1441

Isle d'Aix St. Mathieu | 768,2 |W 3|Nebel

Grisnez 763,1 |W _3\bedeck |_15,2| Paris _ | 765,6 (SW 2 bedeckt |_ 16,3

Blissingen | 762,7 |W 2\bedeckt | 16,1 Helder 760,4 |[WNW 3 heiter 15,2 Bodoe 743,9 |O 4 wolkeni.| 12,4 Christiansund | 745,7 (WSW 6 wolkig | 10,4 Skudesnes 752,3 |[W 2 Regen 11,0 S 7516| W 4bedeckt | 14,7

Sommersplelzeit

754,2 INW 4 heiter

Petersburg bedeckt | Wren 3,9 |WSW 1|bedeckt Prag SW 1Negen Nom (64,3 /NW 1\wolkenl.

lo wolkenl.

Florenz D Cagliari wolkenl.| 1 bededi

Warschau 759,8 |E _1/bededi Thorshavn 3 Nan Seydisfjord wolkig Cherbourg 3\bedeckt | 15,6 Clermont wolkig | 19,2 Biarritz 771,0 heiter 16,8 Nizza 765,2 , [beiter 18,8 Krakau Bindst. |bedeckt | 18,5 Lemberg 761,8 |€ halbbed.| 19,5 Hermanstadt | 764,7 wolkenl.| 18,4 Triest 7 heiter 211 Brindisi | 763,4 [NW_ ö|wolkenl.| 20,7 Livorno _| 765,0 |[Windst. [heiter | 22,4 Belgrad 7 [Windst. \wolkenl.| 23,4 Helsingfors W 2/halb bed.| 15,8 Kuopio halbbed.| 13,7 Zürich 5,7 |[W ¿Regen | 13,0 Genf N bedeckt 15,5 Lugano 9,4 UNW l1s|bedeckt | 16,0 Säntis 3 SW_ 9Regen | 2,0 Dunroßneß 60 |W 5/bedeckt | 10,6 Portland Bill| 764,2 [SW A|bedeckt | 15,0 Ein Minimum unter 740 mo, oslwä1ts fortschreitend, liegt über dem Nordmeer, seine Ausläufer erstrekten fh bis zum Skagerrak. Ein Maximum über etwa 770 wmm befindet |ch über dem Golf von Biscaya, ein Keil hohen Drucks reiht bis zur Alpengegend; der Luft druck ist sons wenig verändert. In Deutschland is das Wetter kühl

d bei mäßigem Südwestwinde vtielfach regnerisch; Schlesien hatte Gewitter. 0ER Deutsche Seewarte.

o|m{1|o|o|a|o|alolo|alalela|-|ololele H 1 [e] ole olololola|elmolo]lo oln F Stunten

Kammerspiele.

Held - Nunge. Sonntag: | Antony Mars. Ende 19 Uhr.

S@{Hwank in 3 Akten von Alexandre Bisson und

Familiennachrichten,

Frl. Stefanie von Keißler mit Hrn.

Bernhard Noques (Grofß-

zum Deutschen Reichsanzei

M 167. | Amlflices.

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 9. April 1909 will Jh zu den wieder S EaA Tes Nachträgen T] und II] der neuen Saßungen der Landschaft der Provinz Sachsen und zu den Aenderungen des Statuts der Landschaftlihen Bank der Provinz Sa&fen nebst dem zugehörigen Reglement über die Aufbringung, Ver- zinsung und Rückzahlung des Grundkapitals für die Land- Ichaftlihe Bank, in der Kassung der Beschlüsse der General- versammlung der Landschaft vom 11. Juni und 8. Juli 1908, die Landesherrlihe Genehmigung erteilen, jedo

1) zu dem Nachtrag IIl der neuen Saßzungen mit Aus- nahme der Aenderung des 8 38;

2) zu den Aenderungen des Bankstatuts mit der Maßgabe,

a. daß in dem Zusaß zu §8 hinter „Körperschaften und“, nachstehende Worte eingeschaltet werden: „sofern es sich um den Verkauf von Wertpapieren handelt, mit“,

b. daß im leßten Abjaß des 8 14 zwischen den ersten und zweiten Saß nachstehende Worte eingeschaltet werden: „Kassen- quittungen bedürfen ftets der Unterschrift von zwei Beamten, die zur Vollziehung von schriftlichen Erklärungen des Vor- standes berechtigt sind“.

Achilleion, Corfu, den 23. April 1909. Wilhelm R.

Zugleich für den Justizminister: von Arnim.

An den Justizminister und den Minister für Land- wirtshaft, Domänen und Forsten.

IL. und IIT. Nachtrag zu den Neuen Satzungen der Land- schaft der Provinz B, s Crd

Abschnitt 1. Ii Tut fit bee U eus i inz S „Vie Tätigkeit der Landschaft der Provinz Sa wird d Bereich des Herzogtums Anhalt ausgedehnt,“ M N aut 29

Abschnitt Ik.

§ 2 erbält folgende Fassung:

„Als Mitglied der Landschaft kann jeder Besißer eines in der Provinz Sachsen und im Staatsgebiet des Herz¡ogtums Anhalt belegenen land- oder forstwirtshaftlich benußten Grundstücks auf- genommen werden, welches nach den Bestimmungen des preußischen Geseßes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer, oder nah dem Herzogli anhaltischen Gesetze, die Ein- führung einer neuen Sraänkiatienter für das Herzogtum Anhalt betreffend, vom 24, April 1866, einen Reinertrag beziehungsweise Katastralertrag von mindestens 90 4 gewährt.“

§ 3 leßter Absay erhält nachstehende Fassung:

eZieht der Anmeldende seinen Antrag 0rd oder wird derselbe von der Direktion zurückgewiesen, so kann zur Ausgleihung der dur die Prüfung erwachsenen Kosten eine Gebühr von 1.46 für Ein- tausend Mark der gewünschten Darlehnssumme erhoben werden. Die Direktion kann, fofern die Prüfung ungewöhnlich viel Aufwand an Arbeit verursacht, die Gebühr um die Hälfte erhöhen, sofern sie aber unverhältnitmäßig wenig Aufwand an Arbeit verursacht hat, um die

Hälfte ermäßigen.“ Abschnitt IIl.

§ 8 Absayz 1 erhält folgenden Zusay:

„Gin stellvertretendes, auf Lebenszeit gewähltes, mit den Syndikats- geshäften betrautes Mitglied der Direktion führt den Amktstitel Landschafts\yndikus.“

§ 13 Absaß 1 erhält folgenden Zusay:

„Ebenfo ist der Syndikus befugt, Urkunden in jenen Angelegen- heiten sowte die zu Eintragungen und Löschungen in landschaftlichen Beleihungssachen erforderlichen Anträge gemäß den allgemeinen gesetz- r Vorschriften und mit derselben Wirkung wie Notare zu be- glaubigen.“

In § 13 wird als dritter Absay nachstehende Bestimmung auf- genommen:

„Die örtliche Zuständigkeit des Landschaftssyndikus für den Bereich des Herzogtums Anhalt bedarf der besonderen geseßlichen Genebmigung.“

D § 14 werden nahstehende Bestimmungen eingeschaltet :

14a. Den in § 14 der Neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sachsen genannten Mitgliedern des Aus\{huf}ses und Stell- vertretern tritt ein Mitglied und ein Stellvertreter aus der Zahl der Mitglieder der Landschaft aus dem Staatsgebiete “des oa Anhalt hinzu, sobald wenigstens zehn der Vor- rift des E 1 Saß 2 dieses Paragraphen entsprechende Mitglieder vorhanden sind und der Nennwert der auf die Grundstüdcke des anhaltishen Staatsgebiets gewährten Darlehne mindestens eine Million Mark beträgt.

Die Wahl geschieht in einer ordentlichen Generalversammlung und Ausschuß}ißung.

Abschnitt V1.

S 32 erhält nachstehende falfunge «Die Landschaft gewährt ihren Mitgliedern Darlehne in den von thr ausgegebenen Pfandbriefen nah dem Nennwerte unter den in den folgendèn Bestimmungen angeführten Bedingungen“: Bei Kursen über pari kann die Direktion durch einstimmigen Beschluß einen Zeit- unkt feststellen, von dem ab ihr das Recht zusteht, an Stelle der fandbriefe den Nennwert des Darlehns in barem Gelde auszureichen. ite Direktion kann diesen Beshluß zurücknehmen. Der Kursgewinn wird dem Tilgungskonto 50) des Darlehns-

Erste Beilage

râte hat ih der Darlehnssucher allem dem zu unterwer en, was i a igeelo zur Sicherung der Landschaft Dae fia § 42. In Sag 1 werden die Worte «auf Antrag® gestrichen und eingeschaltet zwischen: . Die Verwertung der Pfandbriefe“ gelte A vermitteln“ die Worte „unbeschadet der Vorschrift des § 32 Abs. 2°, 44. An Stelle des Absatzes 2 tiitt folgende Bestimmung: n gleiher Weise kann die Direktion dem Darlehnsnehmer zur Deckung der Kosten, die durch die Bepfandbriefung oder die Umwandlung eines höher verzinslihen Pfandbriefsdarlehns in ein geringer verzinslihes entstehen, einen baren, 3 9/7 des Nenn- werts des Pfandbriefsdarlehns nicht übersteigenden Vorshuß gewähren.

Das Borschuß- und das Kursdifferenzzushußdarlehn dürfen zu- sammen 1009/9 des Nennwerts des Pfandbriefsdarlehns nit über- steigen. Bei Ausreichung dieser Zushuß- und Vorschußdarlehne ist außer der nach § 36 vorgeschriebenen Tilgung noch jährlich mindestens § 9% des ursprünglihen Nennwerts des Pfandbriefsdarlehns zu ent- rihten. Sie müssen völlig zurüdgezahlt sein, bevor der Shuldner das leßtere zurückgewährt. Im übrigen entscheidet über die Bedin- gungen des Darlehns die Direktion.

Im Falle der Gewährung barer Zuschüsse find die nah § 36 und Absaß 2 vorstehend zu entrichtenden Ttilgungsbeiträge in einem Ausgleihungskonto solange anzusammeln, bis daraus die völlige Tilgung des Zuschusses nebst Zinsen erfolgt ist. Die Zinsen des Zu- \{chufses können halbjährlid aus den Tilgungsbeiträgen vorweg ent- ial 8 E j j ß

on der Eintragung einer etwa außerordentliß bedungenen Jahreszahlung über den vorstehend beslimmten Mindesilat von L 9% des Nennwerts des Pfandbriefsdarlehns hinaus an der Stelle des Pfandbriefsdarlehns im Grundbuche kann Abstand genommen werden, sofern alsdann die Jahresleistung 5 vom Hundert übersteigen würde.

An Stelle der §8 45—47 þ treten folgende Bestimmungen:

§ 45. Soweit nah den Bestimmungen dieses Statuts eine Fest- stellung des Wertes von Grundstücken notwendig und ein den 20 fahen Betrag des nach dem Gesezge vom 21, Mai 1861, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer, ermittelten Reinertrages nit übersteigendes Darlehn nahgesuht ist, so wird der Wert in der Regel ohne örtliche Feststellung durch die Annahme des 30 fachen dieses Grundsteuerreinertrages gefunden. Von dem hier- nah ermittelten Wert ist der nach näherer Vorschrift der Tarx- grundsäße festzustellende Kapitalwert der auf dem Grundstüte og Auen desfelben ruhenden Lasten und Abgaben in Abzug

ringen.

Das zu bewilligende Darlehn darf zwei Deitteile des verbleibenden Wertes nicht übersteigen.

Die Direktion ist aber befugt und, falls ein den zwanzigfachen Grundsteuerreinertrag übersteigendes Darlehn nachgesucht wird, ver- pflichtet, die Ermittelung des Wertes der zum Pfande angebotenen Grundstücke auf Grund einer Abschäßung derselben an Ort und Stelle auf Kosten des Darlehnssuchers zu bewirken.

Die Wertsermittelung erfolgt nah dem Prinzipe der Grundtaxe.

Die Aufstellung des Werttarifs eschieht unter Festhaltung der im § 5 der Anweisung vom 21. Mai 1861 für das Verfahren bei Ermittelung des ile der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grund- steuer aufgestellten 7 Kulturarten, von welchen eine jede wieder in höchstens 8 Bonitätsklassen zu zerlegen ist , nach dem gemein-gewöhnlihen in Mark auszudrückenden Kapitalwerte eines Hektars (Grundsteuertaxe). Auf Beschluß der Direktion oder auf Antrag des Darlehnsnehmers kann eine Nachprüfung der Grundsteuer- veranlagung (Bonitierungstaxe § 47 b) stattfinden. Die für die Abshäßungen in Anwendung zu bringenden Tax- grundsäge und zu berehnenden Koften sind vom Ausschuß festzustellen und bedürfen der Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

§ 46. Auf Grund einer Grundsteuertaxe darf ein Darlehn nur bis zu zwei Dritteilen des nah den Taxgrundsägzen ermittelten Wertes, E niht über den dreißigfachen Grundsteuerreinertrag hinaus gewährt erden.

Auf einstimmigen Beschluß der Direktion kann der Wert der auf einem zum Pfande angebotenen Landgute vorhandenen Wohn- und Wirtschaftsgebäude bis zu einem Vierteil des von etner öffentlichen Feuersozietät festgeseßten Versicherung8wertes berücksihtigt und die Darlehnssumme um höchstens den dreifachen Grundsfteuerreinertrag dieses Landguts erhöht werden.

§ 47. Wird ein den bierundzwanzigfachen Grundsteuerreinertrag nicht übersteigendes Darlehn nahgesucht und beträgt der Grund- steuerreinertrag der zum Pfande angebotenen Grundftücke nit mehr als 1000 #, so kann die Direktion von einer förmlihen Abshäßung 45) an Ort und Stelle ab- sehen, wenn nach den bisher gemahten Erfahrungen und dem nötigenfalls auf Grund örtliher Besichtigung zu erstattenden Uar Een Gutachten eines mit den örtlichen Verhältniffen vertrauten andshaftsdeputierten das Ergebnis der förmlichen Abschäßung mindestens dem ahtundvierzigfachen Grundsteuerreinertrag gleihkommen würde, und sonst Umsftände, welche die Bewilligung des nachgesuchten Darlehns bedenklich ersheinen laffen, nit ermittelt werden.

8 47 a. Ueberfteigt der Grundsteuerreinertrag der zum Pfande angebotenen Grundstücke nicht 500 4, so kann die Direktion ausnahmsweise ohne förmlihe Abshäßung an Ort und Stelle ein Darlehn bis zum dreißigfachen Grundsteuerreinertrage bewilligen, wenn nach den bisher gemahten Erfahrungen und dem nöôtigenfalls auf Grund örtlicher Besichtigung zu erstattenden s{hriftlihen Gutachten eines mit den örtlihen Verhbält- nifsen vertrauten Landschaftsdeputierten das Ergebnis der förmlichen Äbshäßung mindestens dem vierundfünfzigfachen Grundfteuerreinertrag gleihlommen würde und sonst Umstände, welche die Bewilligung des nahgesuchten Darlehns bedenklich ers{cheinen lassen, nit ermittelt E, Die Vorschrift des § 46 Absay 2 findet entsprehende An- wendung.

§ 47b. Die Nathprüfung der Grundfteuerberanlagung Mate tierungstaxe) ist an die Beschränkung der Vorschrift des §8 45 Absaß IV

ger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 17. Juli

1909.

§ 47 c. Auf die Bepfandbriefung der im Herzogtum Anhalt be- legenen Grundstücke finden die Vorschriften N Iu N e der aßgabe entsprechende Anwendung, da 1) an Stelle des preußishen Ge eßes vom 21. Mai 1861 und des nah diesem „ermittelten Grundsteuerreinertrages das anhaltische i A NuR oes e Ergänzungösteuer für das nya vetressend, vom 24, April 1866 u estgestellte Katastralertrag, y 1 VS O O

2) an Stelle der öffentlihen Feuer

Dessau tritt A ffentlihen Feuersozietät die Landesbrandkafse in d, e Vorschrift des § 47 c findet sinngemäße Anwendun auf die im § 45 der Neuen Satzungen der Pnnpemls der Brovinz Sn erwähnten Tarxgrundsäße und die Ausführungsanweisungen

des Ausschusses der Landschaft der Provinz Sachsen.

Hinter § 48 wird folgender § 48 a eingeschaltet : 43a. Die von den Grundbesigern des Herzogtums Anhalt zu entrichtenden jährlihen Verwaltungskoftenbeiträge von i 9% des empfangenen Darlehnskapitals werden nicht nur in den ersten sechs Jahren (8 48 Absay 1 Saß 1 der Neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sachsen), sondern in den ersten zehn Jahren nach Wi währung des Darlehns zu dem eigentümlihen Fonds der Landschaft

vereinnahmt. Abschnitt VII. Hinter § 84 wird folgender § 84a eingeschaltet: § 84a. Die Landschaft kann, solange nicht die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in Oraa mit dem preußishen Gesetz vom 3. August 1897 (G. - S. . 388) im Wege hbe- londexen Ge tes auh für den Bereich des Herzogtums alen engen rt u ba Mt A der Schuldner bes er ihm obliegenden pün en Zahlungen der sofortigen Zwangsvollstreckung utiterwief Ga E Abschnitt Ix. In § 86 Absatz 1 an Stelle der Sthlußtwoorte : „mit lande8herrliher Genehmigung“ treten die Worte: „mit Genehmigung Seiner Majestät des Königs“.

Aenderungen des Statuts

der Landschaftlihen Bank der Provinz Sachsen nebst

dem zugehörigen Reglement über die Aufbringung, Ver-

zinsung und NRückzahlung des Grundkapitals fär die landschaftliche Bank.

Nah den vom Ausschusse der Landschaft der Provinz Sachsen beshlofsenen, von der Generalversammlung durch Beschluß E 11. Juni 1908 genehmigten Abänderungen des Statuts der land- shaftlihen Bänk der Provinz Sachsen erhalten die nahfolgend auf- geführten Bestimmungen des Dantiatuts folgenden Wortlaut:

01. Bon bex A pin der Fr Sachsen wird zur Unter- stüßung ihrer Geschäfte sowie zur De und Förderung des ländlichen Kredits in threm Geshäftsbere ch eine landschaftliche Bank errichtet.

§ 2. Diese Bank führt den Namen

„Land schaftlihe Bank der Provinz Sachsen“ hat ihren Siß in Halle (Saale), steht unter Aufsicht der ndscaft der rovinz Dasen und genießt die Rechte einer juristishen Person. Dit ustimmung des Ausschusses der Landschaft können Vermittelungsorgane, ahlstellen, Spezialkafsen oder Filialen der landschaftlichen nk an anderen Pläßen innerhalb des Se äftsberecihs der ZOE A der Provinz Sachsen sowie in Berlin errichtet erden.

§ 4. 9) Die Vermittelung von baren Darlehnen an [ländliche Grundbesißer innerhalb des Geshäftsbereihs der Land- haft der Provinz Sachsen gegen Provision zu übernehmen.

§ 7 leßter Absatz:

Darlehne auf landwirtshaftlihe Erzeugnisse dürfen nur dann gewährt werden, wenn diese innechalb des eschäftsbereichs der Landschaft der Provinz Sachsen lagern.

8 erbält j aENeTeuLe Zusatz:

ine Ausnahme findet statt im Geshäftsverkehre mit öôffentlißen Sparkassen, döffentlihen Körper- shaften und denjenigen Bankhäusern und Bankanstalten, bei denen die landshaftlihe Bank verfügbare Kassen- bestände nuybar machen darf.

§ 14 leßter Absay erhält nachstehende Faffung :

Sriftlidhe Erklärungen des Vorstandes erfolgen unter der Unter-

{rift : „Landschaftlihe Bank der Provinz Sachsen“

bei Zahlstellen oder Filialen unter Beifügung eines diese kennzeihnenden Zusaßes und bedürfen, um rechtsverbindlich zu sein, der Vollziehun ges e Mitglieder oder deren Stellvertreter. Die Erteilung der Prokura und Handlungsvollmacht unterliegt der Genehmigung der Direktion der Landschaft.

S 18 erhält nachstehende Fafsung:

Das mit den Syndikatsgeshäften betraute Mitglied der Direktion der Landschaft und im Falle seiner zeitweiligen Behinderung das nah der Geschäftsinstruktion zu dessen Stellvertretung berufene, zum R E befähigte Mitglied der Direktion der Landschaft sind zu- gleih die Syndiken der landschaftlihen Bank und haben die Befugnis, in den sie betreffenden und zu ihrem Geshäftsverkehre En An- egenen sämtlihe Verträge, Verhandlungen und sonstige Er- lärungen mit der Wirkung notarieller Urkunden aufzunehmen, au ch Unterschriften solcher Urkunden zu beglaubigen.

K § 2. I. Die Landschaft gibt auf den Namen lautende, mit 34 9% für das Jahr verzinsliche, seitens der Gläubiger unkündbare SHuld- verschreibungen in Abschnitten zu 5000 ,6 na anliegendem Muster A an Mitglieder der Land\shaft und Personen aus, welche nach §8 19 der Neuen Satzungen der Landshaft der Provinz Sachsen zur Vertretung solher Mitglieder in der Generalversamm-

; lobt: Neues Operntheater. Gura-Oper. Sonn- | Ein Skaudal in Monte Carlo. Anfang 8 Uhr. | Montag und folgende Tage: Madame Bouivard. D fltoratlciger

L Montag und Dienstag: Ein Skandal in Charlottenb Sonntag, Abends 8 Uhr: | Ellguth—z. Zt. Leob[hüt). nehmers gutgeschrieben. : Taunhäuser. Anfarg 7 Uhr. arlottenburg. e Tguth—z. Zt. ichüt M T M e ooeoa. Anfang 8 Uhr. Monte Carlo. Anfang 8 Uhr. Der BVibeepelz. Eine Diebeskomödie in vier | Geboren: Cin Sohn: Hrn. Korvettenkapitän | 8 35 m Rose des zweiten Ablaies werden hinter dem

, Mittwoch: Zum 50. Male: Ein Skandal in j L b ] Worte „Landschaft“ nachstehende Worte eingeschaltet : Dienstag : Othello. Anfang 75 Uhr. oh: 3 i Akten von Gerhart Hauptmann. Ende 107 Uhr Reinhold Fischer (Charlottenburg) «oder anderen mündelficheren Wertpapieren *

Sah 2 ni&t gebunden. ; lung berufen sind. Die Beschlußfafsung über die Feststellung des dur eine Bonitierungs- è 2. III. Letter F ist zu streichen. taxe ermittelten Werts eines Grundstücks erfol t dur die Direktion, den 2. V. Zeile 3 ift ftatt :

Ms Miet, Aas s Ie, Taxkommissar und einen aus der Zahl der nah nahstehender Vorschrift | „(§ 12 des revidierten Statuts der Landschaft der Provinz Sachsen)“

Mittwoch: Triftan. Anfang 6# Uhr. Donnerstag: Tannhäuser. Anfang 7 Uhr. Freitag: Der fliegeude Holländer. Anfang 8 Uhr. 4 Sonnabend: Othello. Anfang 7# Uhr. Sonntag: Lohengrin. Anfang 7 Uhr. Montag: Salome. Anfang 8 Uhr.

Deutsches Theater. Eommerspielzeit Held- Runge. Sonntag: Zu ebeuer Erde und erster Stoct. offe mit Gesang in drei Akten von Sohann Nestroy. Anfang 8 Uhr.

S aeRA Stock. Anfang s Uhr

erftex Stock. An » E Zu ebener Erde und erfter Sto. Anfang 8 Uhr. Mittwoch: Zum ersten Male: Ketten. Donnerstag und folgende Tage: Ketteua.

Donnerstag: Zum ersten Male: Mimi.

Freitag: Mimi.

Sonnabend: Ein Skaudal in Monte Carlo. Sonntag und folgende Tage: Mimi.

Berliner Theater. Gastspiel des Operetten- Theaters. Sonntag, Abends 8 Uhr: Hotel Amor. Montag und folgende Tage: Hotel Amor.

Neues Schauspielhaus.

U 8 Uhr. Ende gegen 104 Uhr. Zum 25. Male: Zu ebener Erde Montag und folgende Tage: Moral.

8 Vhr. Ende gegen 10} Uhr.

Komische Oper.

Sonntag: O diese Leutnants.

l * tan Noblesse

(Direktion : Montag und folgende Tage: O diese Leutuauts.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Shönfeld.)

Sonntag, Abends 8} Uhr: Jm Café Noblefse. Gastspiel des | Spi bubenkomödie in 3 Aufzügen von Carl Schüler.

Kleinen Theaters. Sonntag: Moral. Anfang ontag und folgende Tage:

O Hn CIRET E Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonntag, Schillertheater. O. (Wallnertheater.) | Abends 8 Uhr: Familie Schimek.

Sonntag, Abends 8 Uhr: Madame BVouivard. | Montag und folgende Tage: Familie Schimek.

Montag und folgende Tage: Der Biberpelz. | Gestorben: Hr. Senatspräsident a. D.,, Geheimer

Oberjustizrat D. Heinri Rathmann (Schlangen- bad) Ehrendomherr Joseph Grerber (Straß- burg i. Gl\.). Verw. Fr. Geheime Justizrat Pauline Balan, geb. Dietrichß (Posen). Fr. Konsistorialrat Augusta Walter, geb. Seidel (Wismar). Fr. Hauptmann Clara von Raumer, geb. Gruner (Görliß).

Linsemann.) Anfang s Uher.

Verantwortlicher Redakteur : Im Cafós J. V.: Weber in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagk- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

L Sieben Beilagen (einschließliÞh Börsen-Bellage).

Verlag der Expedition (I. V.: Koye) in Berlin.

Im dritten Absay wird die Zahl ,8* gestrihen und dafür die Zahl „2* geseht.

§ 36. In der leßten Zeile sind die Worte von „mit" bis „ver- zinsen“ zu streihen und dafür nachstehende Worte zu seten:

„mit dem, dem jeweiligen Lombardzinssaß der Reichsbank ent- \prehenden Saße, mindestens aber mit 5 vom Hundert zu verzinsen,“

§ 38 erhält folgende Fassung:

Der Da1lehnsempfänger ist verpflichtet, bis zur gänzlichen Tilgung der Schuld die auf dem beliehenen Grundstücke vorhandenen oder zu errihtenden Gebäude bet einer öffentlihen Feuerversicherungsgesellshaft mit der höchsten den Summe gegen Brandschaden zu versichern.

Die Direktion is ermächtigt, denjenigen Grundbesißern, welhe mit ihren Gebäuden bet einer Privatfeuerversiherungögefell schaft ver- \ichert fre eine angemessene Frist zu gewabeen, um unter Auflösung

vom Ausfchuß zu diesem Zweck zu bestimmenden Delegierten, den die Direktion beruft. Zu diesem Behufe erwählt der Ausshuß aus dem Kreise seiner Mitglteder und der Landschaftsdeputierten im voraus für jeden Regierungsbezirk wenigstens je drei Delegierte. Im Falle der Seuioeruna des Taxkommissars tritt an seine Stelle einer derjenigen Satverständigen, die bei der Abshäßung mitgewirkt baben. Den Wert eines Grundftücks, defsen Flächeninhalt 75 ha und dessèn Grundfleuerreinertrag 3000 nicht übersteigt, kann die Direktion ohne Zuziehung des Taxkommifsars und des Delegierten des Ausschusses dur Emen Beschluß feststellen.

Das zu gewährende Darlehn darf ni{t mehr betragen als Mee reie des nah den vorftehenden Bestimmungen festgestellten

ertes.

Die Bewilligung des Darlehns erfolgt durch einstimmigen Be-

des bestehenden Versiherungsverhältnisses ihre Gebäude vorschrifts. mäßtg bei einer öffentlichen Feuervers erungsgesellshaft zu versichern. Auch wegen Versicherung der Inventarienstücke, Feldfrüchte und Vors *

zu setzen: : (§19 der Neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sachsen.)

Muster B. Zins\chein Nr

zur a Schuldverschreibung dex Landschaft der Provinz Sathsen über 5000 M.

Nr Inhaber dieses empfängt am die halbjähr- lichen Zinsen der obenbezeihneten Schuldverschreibung mit 87 „#6 50 „4. Halle (Saale), am I Die Direktion

der Lands(aft der Provinz Sachsen. (Trocknes Siegel.) (Fakfimile.)

{luß der Direktion. Hinter § 47b werden folgende Paragraphen eingeschaltet :

Dieser Zinsschein verjährt am 31. Dezember 19 .