1909 / 180 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Aug 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsauzeiger

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Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

die fiöniglihe Expedition des

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„M 1180.

Juhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleibhungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c. Exequaturerteilung. Bekanntmachung, betreffend Saßungs8änderungen der Deutsch- Ostafrikanischen Gesellschaft. Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprehverkehrs. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldverschrei- bungen auf den Jnhaber dur die Stadtgemeinde Eßlingen. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 47 des Reichs-

geseßblatts. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Gesetz, betreffend die Umzugskosten der Geistlihen der evan- gelishen Landeskirche der älteren Provinzen.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 21 der Preußischen Seletammlug.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberregierungsrat Albert Lömpcke zu Schleswig den Noten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Oberlehrer am Gymnasium in Arnsberg, Professor Wenzel Hövel, dem Oberlehrer a. D., Professor Heinrich Nebelsieck zu Dortmund, dem technischen Eisenbahnsekretär a. D., Rechnungsrat Wilhelm Goebel und dem Eisenbahn- sekretär a. D., Rechnungsrat Wilhelm Heinrich, beide zu Elberfeld, dem Oberbahnhofsvorsteher a. D.,, Rechnungsrat Friedrich Pietshmann zu Marburg den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Oberstleutnant a. D. Bruno von Prittwiß und Gaffron zu Fürstenwalde im Kreise Lebus, zuleßt Major im Ulanenregiment Kaiser Alexander IT. von Rußland (1. Branden- burgischen) Nr. 3, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Oberrealshullehrer Ludwig Derdack zu Bochum, dem Oberzolleinnehmer a. D. Gottlieb Knobel zu Breslau, bisher zu Münsterberg, den Eisenbahnbetriebssekretären a. D. Robert Böttcher, Ewald Crisandt, Karl Meyer und Albrecht Ulrich sowie dem Bahnhofsvorsteher a. D. August Käsche, sämtlich zu Elberfeld, dem Eisenbahnkassenvorsteher a. D. Wilhelm Heinemann zu Hohenlimburg im Kreise Jserlohn, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Karl Brieger zu Barmen-Rittershausen, Heinrich Brinkmann zu Düssel- dorf, bisher zu Schwerte im Kreise Hörde, und Adolf RALS zu Hagen î. W. den Königlichen Kronenorden vierter tale, den Kirchenältesten, Gutsbesißern Hermann erten zu Hohenkirhen im Landkreise Zeiß und Gottfried Zenker zu Kaurdorf im Kreise Liebenwerda, dem Packmeister Friedrich Heidrich und dem Kassenboien Theodor Hummel, beide zu Cöln, dem Auszügler Karl Philipp zu Kauxdorf im Kreise Liebenwerda, den pensionierten Eisenbahntelegraphisten Johann Arenz zu Düsseldorf und Andreas Thier zu UEIEE «On e im Landkreise Hagen, den pensionierten senbahnzugführern Christian ansen zu Siegburg, Gottfried Müller zu Cöln, bisher zu Deuyzer- feld, Franz Pohlmann zu Elberfeld - Steinbeck, Hieronymus Noseler zu Godesberg im Landkreise Bonn und Franz Tönnesmann zu Düsseldorf, dem pensionierten Eisenbahnstellwerksweichensteller Friedri ch Borg- hardt zu Bathey, bisher zu Hengstei im Landkreise Hagen, dem pensionierten Eisenbahnlademeister Wilhelm Herweg und dem pensionierten Eisenbahnschirrmeister HeinrihStierß, beide zu Düsseldorf, dem pensionierten Bahnhofsaufseher Jo- hann Sch T zu Geistingen im Siegkreise, dem C bremser August Auckthun, demEisenbahnwerkstättenvorschmied FriedrihBiensfeld, demEisenbahnwe:kstättenshmiedAugust Kablau, dem Eisenbahnwerkstättenglaser Leopold Haak, den Bahnhofsarbeitern Julius Benkmann, Friedrich Kahl und Ferdinand Schlien, dem Eisenbahnlampenpuyzer D, Wieberneit und dem Eisenbahnhilfsnahtwäcter ilhelm Wichmann, sämilih zu Königsberg i. Pr., und dem bisherigen Eisenbahnmaschinenpußer Anton Schöllgen zu Wersten im Landkreise Düsseldorf das Allgemeine Ehren- zeichen sowie der Frau erna Caroline Grünebaum, geb. Beer, der Frau Geheimen Sanitätsrat, Frgfestor Alice Thiem, geb. Schnitter, und der Frau Justizrat Marie Kuhne, geb. Seifert, sämtlih zu Kottbus, die Rote Kreuz- medaille dritter Klasse zu verleihen.

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Berlin, Montag, den 2. August, Abends,

1909.

WELEi:

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Eisenbahnsekretär a. D.,, Rechnungsrat Wilhelm

S "ai zu Straßburg i. E. den Roten Adlerorden vierter asse,

dem Eisenbahnsekretär a. D.,, Rechnungsrat Karl Rust

zu Straßburg i. E. den Königlichen Kronenorden dritter asse,

dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. August Jser zu Straßburg i. E., den Eisenbahnstationsassistenten a. D. Josef Schill zu Basel und Karl Elshner zu Straßburg i. E.- Neudorf, bisher zu Zabern, dem Bahnhofsverwalter a. D. Konrad Henning zu Mühlburg i. Baden, bisher zu Neu- breisah, den Eisenbahnlokomotivführern ‘a. D. Karl Beutel zu Saargemünd, Emil Caesar zu Sablon, bisher zu Meß, Karl Engel zu Mülhausen i. E.,, August Hopt zu Straß- burg i. E., Mathias Urbanczyk zu Hanweiler, bisher zu Saargemünd, und Nikolaus Wilbois zu Diedenhofen i. Lothr. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem pensionierten Bahnwärter Jakob Walter zu Dett- weiler im Kreise Zabern das Kreuz des Allgemeinen Ehren- zeichens sowie

den pensionierten Eisenbahnweichenstellern Jakob Schmitt zu Hargarten im Kreise Bolhen und Christian Beckmann zu Völklingen im Kreise Saarbrücken, dem pensionierten Eisen- bahnoberpackmeister Johann Herber zu Diedenhofen i. Lothr., dem pensionierten Eisenbahnwerkführer Heinrich Elter zu Luxemburg, dem pensionierten Bahnhofsaufseher Georg Röder zu Neuses am Berg, bisher zu Biblisheim im Kreise Weißenburg, den pensionierten Bahnwärtern Ggerg Gög zu Brumath im Landkreise Straßburg i. E. un Josef Wamster zu Sierenz im Kreise Mülhausen i. E., dem pensionierten Eisenbahnschaffner Peter Nilles zu Forbach, dem pensionierten Eisenbahnbremser Johann Kaufmann

Franz Cadé zu Scherweiler im Kreise Schlettstadt, dem bis- herigen Ésendaltiiroilénaulioiter Anton Schaffner zu Alten- stadt im Kreise Weißenburg und dem bisherigen Eisenbahn- vorarbeiter Nikolaus Seiler zu Baronweiler im Kreise Forbach das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem diensttuenden Flügeladjutanten, Kapitän zur See von Rebeur-Pashwiß und dem Marineoberstabs- arzt Dr. Kunze die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen ver- liehenen nihtpreußishen Orden zu erteilen, und zwar ersterem : des Komturkreuzes mit dem Stern des Kaiserlih ODester- reichishen Franz Joseph-Ordens, leßterem: des Kaiserlich Nussishen St. Stanislausordens zweiter Klasse.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Hoffmann pes dem Geheimen Registrator von Normann beim Reichs\haßzamt den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Dem mexikanishen Konsul Ramon Lera in Bremen ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Bebannima hu n-g.

Die Deutsh-Ostafrikanishe Gesellschaft hat in der Hauptversammlung vom 29. ‘Juni 1909 folgende, von der Aufsichtsbehörde genehmigte Saßungsänderungen beschlossen:

8 5 erhält foigende Faffung:

Ueber die Anteile sind Anteilsheine auszugeben. auf den Inhaber.

8 6 erhält folgende Faffung:

Mitglieder der Gesellschaft sind die Eigentümer der folgenden vollgezahlten K L vollgezahlt geltenden Anteile :

Dies elben lauten

Stück zu 200 46 = 1400

a o WW = 1200 , D e U -S0OO »

L S » = 900 , 7994 „1000 „, =7 994000 8 000 000 4.

& 7 erhält folgende Faffung : Die Eigentümer von Anteilen, welche auf einen Cem unter 1000 anges sind, können ihre Anteile auf 1000 46 vollzahlen, Do erhält folgende Faffung: je Eigentümer von mehreren Anteilen, von denen jeder auf einen Betrag unter 1000 4 lautet, deren Gesamtbetrag indessen 1000 4 oder mehrere 1000 4 ausmacht, können an Stelle threr An- teile einen Anteil über 1000 4 bezw. mehrere solcher Anteile sehen.

8 9 erbält folgende Faffung:

Die Gesellschast ift berehtigt, weitere Anteile von je 1000 4 mit der Maßgabe auszugeben, daß die Sesamtsumme der Anteile aller Gesellshaftsmitglieder den Höchstbetrag von 20 Millionen Mark nicht überschreiten darf. Innerhalb dieser Grenze genügt für die Ausgabe von Anteilen ein BesGluß des Verwaltungsrats. Die Ausgabe von Vorzugeanteilen und die Festseßung der densclben einzuräumenden Vorrechte bedarf eines Bes{lufses der Hauptversammlung.

Anteile könren für die Uebertragung von Werten als Gegen- leistung gewährt werden.

8 10 Abîs. 1 erhält folgende Faffung:

Die Namen der ersten Zeichner sowie ihre Rechtsnachfolger im Del riht voll eingezablter Anteile werden in ein Verzeichnis ein- getragen.

§ 12 erhält an Stelle der fünf erften Absätze folgende Fafsung:

Sind Anteile oder andere von der Sejellshafi ausgefertigte Urkunden beschädigt oder unbrauchbar geworden, jedoch în tbren wesentlichen Teilen noch dergestalt erhalten, daß dem Auffichtsrat über ihre Identität kein Zweifel obwaltet, fo ift der Auffichtsrat ermähtict, gegen Einreichung der beschädigten Papiere diese auf Koften des In- habers gegen neue gleiWartige Papiere umzutaushen. Im übrigen ist die Ausfertigung und AutreiGung neucr Anteile und Zwischenscheine an Stelle der beshädigten oder verloren gegangenen nur nah geriht- liher Kraftloserklärung zulässig.

8 15 erhält folgende Fafsung : s

Die Einziehung von Anteilen ift nur zuläsfiz, wenn und fo weit sie im Gesellshaftsvertrage angeordnet oder gestattet ift.

F3 21 erbält an Stelle des bisherigen ersten Sages folgende Faffung: /

Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens 11 Mitgliedern ; fie werden aus den Mitgliedern der Gesellshaft durh die Hauptversamm- lung gewählt. Mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Ver- waltungsrats muß die Reich3angebörigkeit besitzen.

S 21 Abf. 6 erhält folgende Fafsung:

Die Mitglieder des Verwaltungsrats3 Lasten des Handlungsunkoftenkontos gelder in Höbe von jz 100 4 für jeden T

haben Anfpruch auf zu zu verbuGende Anwesenheits- 2g, an welchem fie an

ilhausen i iSheri q “Lor | etner Sitzun; Verwaltungsrats oder eines Zus\Hufi zu Mülhausen i. E., dem bisherigen Eisenbahnrettenführer | (!er DiBung des Verwaltungsrats oder eines Zus\Hufies teilnehmen,

10 9% des-

uad fie erhalten außerdem cine Tantieme in Höße von 10 die Anteile

jenigen Jahresgewinns, welcher verbleibt, nachdem auf eine Dividende von 4 2/9 berechnet worden ift.

8 25 Ziffer 4 erhält folgende Fafsung :

4) über die Ausgabe weiterer Anteile na@ Maßgabe der Vor- {riften des § 9.

& 31- erhält an Fassung : :

In der Hauptversammlung berechtigt jeder Anteil von 4 1000,— ju einer Stimme. Für vollbezahlte Anteile kann das Stimmrecht nur dann ausgeübt werden, wenn biefclben mindestens 8 Tage

Stelle der beiden letzten Absäße folgende

| vor der Hauptversammlung an ciner der in der Ein- berufung angegebenen Stelle hinterlegt worden sind. Der Beifügung der Gewinnanieilsheine und Erneuerungsscheine be- darf es n\cht. Der Hinterlegung der Anteile fteht eîne amts-

lihe Bes&einigung einer Behörde, der Reichsbank oder eines Notars über die bei ibnen hinterlegten Anteilsheine gleich. Der Auffichtsrat oder ein Aus\huß desselben kann auch die Bescheinigung von Bank- häusern und anderen Stellen oder Personen über die bei ihnen hinter- legten Anteilscheine für gleiGwertig erklären. :

Bei Hinterlegung der Anteilscheine und der ihnen gleihstehenden Bescheinigungen erhalten die Hinterleger einen Au8weis über die Zahl und den Betrag ihrer Anteilscheine sowie eine Teilnahmekarte für die Hauptversammlung. : La

Gegen Rückhändigung des Ausweises werden demnächst die hinter- legten Anteilscheine und Bescheinigungen zurückgegeben.

8& 36 Abs. 4 erhält folgende Faffung: 2

Soll durch eine Beschlußfassung das Nechtsverbältnis unter An- teilen und Vorzugsanteilen zum Nachteile einer dieser Gattungen ab- geändert werden, fo bedarf es zu dem von der gemeinschaftlichen Haupt- versammlung gefaßten Beschluß der Zustimmung einer besonderen Haupt- versammlung der zu benachteiligenden Anteilsinhaber, deren Beshluß- faffun Je gleihfalls nah den Vorschriften der Saßzungen über die er- forderli e Mehrheit rihtet. Diese besondere Hauptversammlung findet obne besondere Einladung im unmittelbaren Anshluß an diejenige emeinschaftliche Hauptversammlung ftatt, in welcher der diefe Zu- fimmunag ezfordernde Beschluß gefaßt wird.

8& 38 erhält folgende Faffung:

Die Auflösung ver Gesellschaft erfolgt :

a. auf Beschluß der Hauptversammlung, i

De Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Ge- sellschaft.

Für die Liquidation gelten die Vorschriften der §S§ 48—52 des B. G.-B. Die Bauviverkicaueiilis ernennt die Liquidatoren.

Bis zur Beendigung der Liquidation verbleibt es bei der bis- herigen Organisation der Gesellschaft und ihrem Gerichtsftande.

Berlin, den 15. Juli 1909.

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Reichskolonialapi" N In Vertretuz(g? N von Lindequist. A Bekanntmathung; ? E

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beireffend Erweiterung des Fexn{prechver

Der Fernsprehverkehr zwischen Berlin und

A. dem bayerischen Orte Ebenhausen (Unterfranken),

B. den im Met LLO Ce aNIERANE belegenen Orten Dambeck Meklb., Darze bei Fincken MeckŒlb., Groß-Neudorf Kr. Bromberg, Groß-Pobloth, Groß- Rottmersleben, Massow bei Röbel, Volkmannsdorf

Kr. Neustadt-Orla und Wredenhagen

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