1909 / 180 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Aug 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Meißen . . L aa LE ¿s 14,80 1 A c R 18,50 1 lanen 4 B ¿ è A 16,00 1 C E A A 20,00 2 Rottweil. . c 18,00 T E 6 a

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407 20,35 19,55

101 20,20 20,00 1067 19,40 19,38 70 17,60 17,60

570 19,00 18,39 585 19/50 19,53 965 19,30 19,30

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927 20,60 20,90 1844 19,83 19 96

653 19,79 19,80

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1156 20,64 20,62

1075 21,50 21,70 595 18,50 18,50 6 842 23,11 23,27 269 24 43 25,00 2 148 21,06 21,35

SPESA =I=J

1416 21,13 21,26 2 584 21,01 21.42 1048 21,38 21,24

721 20,90 20,03 2 653 21,06 20,86

357 21,00 21,44 9 933 21,38 21,40

9 860 19,72 19 80 1584 19,80 20,00

441 22,03 21,32 24.

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70

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaujswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Dur&shnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet, Gin liegender Stri (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ift, ein Punkt (.) in den leßten sech8s Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Berlin, den 2. August 1909.

Kaiserliches Statistishes Amt. van der Borght.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Induftrie“.)

Deutsches Reich.

Erhöhung des Kaffee- und Teezolls Besteuerung der Beleuhtungsmittel Besteuerung der Zündwaren. Die Nr. 41 des Neichsgeseßblatts enthält das unter dem 15. Juli d. F. erlassene Gese, betreffend Aenderung im Finanzwesen. Das Gesetz bestimmt u. a. folgendes: / g Ano des Kaffee- und Teezolls. Der Zoll beträgt ür D:

ames auch Kaffeeshalen (Kirs{shalen und Veo zalsen): R E s

gebrannt oder geröstet, auch gemahlen. . . 85 , und E E E

Diese Bestimmung tritt am 1. August d. I. in Kraft.

Roher und gebrannter Kaffee sowie Tee, die ih am genannten Tage im freien Verkehr des Zollgebiets befinden, unterliegen nach iberer Bestimmung des Bundesrats der Nachverzollung.

An Nachzoll sind für 1 dz zu erheben: s

Do E R aub L E S

Für Kaffee im Besize von Haushaltungsvorständen, die weder Kaffee verarbeiten, noch damit oder mit daraus hergestellten Getränken

ndel treiben, wind der Nahzoll niht erhoben, wenn die Gesamt-

umme des Kaffees niht mehr als 10 kg beträgt.

Die Vorschriften des vorstehenden Absages finden auf die Nach- verzollung von Tee entsprechende Anwendung.

Bei vor dem 1. Juni d, I. im Inlande geschlofsenen Leferungs- verträgen über verzollten Kaffee und Tee ift der Verkäufer berechtigt, von dem Empfänger Ersaß des höheren Zollsazes für nach dem Fn- krafttreten der Zollerhöhung gelieferte Ware zu beanspruchen.

Besteuerung der Beleuhtungsmittel. Elektrishe Glüb- lampen und Brenner sür sole, Glühkörper für Gas-, Spiritus-, Detenm, und ähnlihe Glühlampen, Brennstifte für elektrische

ogenlampen, Quelsilberdampflampen und ihnen ähnliche elektrische

Lampen unterliegen, soweit sie zum Verbrau im Inland bestimmt sind, einer in die Reichskasse fließenden Steuer, welche beträgt:

A. für elektrishe Glühlampen und Brenner zu solchen:

b. Metallfaden- a. Kohlen- lampen, Nernst-

lampenbrenner fadenlampen und andere

Glühlampen

für das Stü Det Ot, 2,54 10 S 2) von über 15 bis 25 Watt . 10, 20 S é B O 20 4.

D O O v 00 60 e O 1 M,

6) für solhe von höherem Verbrauche zu a je 25 S, zu b je 40 4 mehr für jedes weitere angefangene Hundert Watt; B. für Glübkörper zu Gasglühliht- und ähnlihen Lampen: 10 S für das Stüd- C. für Brennstifte zu elektrishen Bogenlampen : 1) aus Reinkohle: 60 4 für das Kilogramm, 2) aus Kohle mit Leuchtzusäßen und für alle übrigen Brenn- stifte: 1 46 für das Kilogramm; - D. für Brenner zu Quecksilberdampf- und ähnlichen Lampen bis 100 Watt: 1 # für das Stück, für solhe von höherem Verbrauche je 1 4 mehr für jedes weitere angefangene Hundert Watt.

Die Steuer is vom Hersteller der Beleuhiungsmittel mittels Verwendung von Steuerzeihen an den Packungen zu entrichten, bevor die fertigen verpackten Erzeugnisse aus den Räumen des Herstellungs- betriebs entfernt werden. Bei eingeführten Beleuhtungsömitteln hat die Versteuerung durch den Einbringer bei der Zollabfertigung oder, wo eine solhe nicht stattndet, innerhalb einer Frist von drei Tagen nah dem Empfange zu geschehen.

Die näheren Bestimmungen über die Wertbeträge der Steuer- zeichen, über ihre Form, ihre Anfertigung, ihren Vertrieb und die Art ihrer Verwendung trifft der Bundesrat.

Steuerpflichtige Beleuchtungsmittel dürfen aus den Herftellungs- betrieben und aus dem Ausland nur in vollständig geschlofsenen und ohne erkennbare Spuren nicht zu öffnenden Packungen in den freien Verkehr des Inlandes gebraht werden. Die vorschriftswäßige Ver- packung hat vor dem Eintritt der Steuerpflihtigkeit zu erfolgen und gilt als ein Teil der Herstellung.

Die Art der Verpackung und die Größe der zulässigen Packungen bestimmt der Bundesrat. Auf jeder Packung ist der Inhalt, und ¡war bei elektrischen Glühlampen, Brennern zu solhen und Queck- filberdawpf- und ähnlichen Lampen nah Stückzahl und Waitverbrauch, bei Glübkörpern nach der Stückjahl, bei Bogenlampenstiften nah ihrem Eigergewichte, die Steuerklasse, die Benennung der verpackten Beleuhtungsmittel (Handelsmarke) und eine Bezeichnung, aus welcher der Steuerpflihtige von der Steuerbehörde mit Sicherheit festgestellt werden kann, anzugeben.

Wer sih gewerbsmäßig mit dem Verkaufe von steuerpflihtigen Beleuchtungsmitteln befassen will, hat dies vorher der Steuerbehörde anzuzeigen. Er ist verpflichtet, den Beamten der Steuerverwaltung seine Vorräte an Waren der bezeihneten Art zum Nachweis, daß sie mit den vorgeschriebenen Steuerzeihen versehen sind, zu den üblichen Geschäftsstunden auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Steuerzeihen sind an den Packungen so lange unverleßzt zu erhalten, bis diese zur Vornahme des stückweisen oder Klein-Verkaufs geöffnet werden müssen oder an den Käufer abgegeben werden. Ge- öffnete, ganz oder teilweise entleerte Packurgen dürfen mit fteuer- pflichtigen Beleuhtungsmitteln nit nahgefüllt werder, Der Einzel-

verkauf darf nur mit oder aus den zugehörigen Umschließungen er- folgen. Geleerte Umshließungen dürfen ohne vorherige Beseitigung der Steuerzeihen weder an Fabrikanten und Händler zurückgegeben noch von diesen angenommen oder wieder verwendet werden.

Wer als Verkäufer Peuerpseitige Cent empfängt die niht in der vorgeshriebenen Weise verpackt, bezeihnet und mií Steuerzeichen versehen sind, hat innerhalb dreier Tage der Steuer- behörde Tage zu erstatten.

Die Bestimmungen über die Besteuerung der Beleuhtungsmittel treten am 1. Oktober d. J. in Kraft.

Hersteller von Beleuchtung3mitteln haben die an diesem Tage außerhalb der Räume des angemeldeten Herstellungsbetriebs vor- handenen, in ihrem Besitze befindlichen steuerpflihtigen Beleuhtungs- mittel innerhalb einer Woche dem Steueramt anzumelden und, soweit sie nicht ausgeführt oder auf ein Zoll- oder Steuerlager gebracht werden, zu verfteuern.

Zur Veräußerung bestimmte Beleuhtung#mittel und andere Vor- räte von solchen, die s am genannten Tage außerhalb eines Her- ftellungsbetriebs oder einer Zollniederlage befinden, unterliegen, soweit fe nit dem eigenen Haushalt des Besißers dienen, nah näherer Bes stimmung des Bundesrats der Steuer in Form einer Nachsteuer.

Die Nathsteuer kann ohne Sicherheitsbestelung auf drei Monate

dene werden, gegen Sicherheitsbestellung ist fie auf sech8 Monate u stunden. : ; Soweit am 1. Oktober d. J. Verträge über Lieferung von Be- leuhtungsmitteln beftehen, ist der Lieferer berechtigt, vom Abnehmer einen um den Betrag der Steuer erhöhten Preis zu fordern, falls nihts anderes vereinbart ift.

Besteuerung der Zündwaren. Zum Verbrau im Inland bestimmte Zündwaren unterliegen einer in die Reichskafse fließenden Verbrauhsabgabe (Zündwarenfteuer). Als Zündwaren sind anzus sehen: Zündhölzer Zündspänchen, Sen aus Strohhalmen Se Faape und Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen.

Die Zündwarensteuer beträgt : s

1) eo gr dae Zündspänchen und für Zündstäbchen aus Strohhalmen oder aus Pappe

e Schachteln oder anderen Behältnifsen mit einem Inhalt von weniger als 30 Stück 1 und mit einem Inhalt von 30 bis 60 Stück 14 S für jede SchaWtel oder edes Behâältnis;

b. in Schachteln oder anderen Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 60 Stück 14 4 für 60 Stück oder einen Bruchteil davon. 2) für Zündkerichen aus Stearin, Wachs oder ähnlihen Stoffen a. in Schachteln oder anderen Behältnifsen mit 20 oder weniger Zündkerzhen 5 S für jede Schachtel oder jedes Behältnis;

b. in größeren Packungen für je 20 Zündker¡hen oder einen Brutteil davon 5 S.

Die höheren Éteuersäye treten nicht ein, wenn die vorstehend angegebenen Stückzahlen um niht mehr als zehn vom Hundert über-

ritten werden. 1 Für die im Inland hergestellten Zündwaren ist die Steuer vom ner, für die vom Ausland eingeführten Zündwaren vom Ein-

t entrichten. : "CStauerpflichtige Zündwaren dürfen aus den Herstellungsbetrieben,

den Zündwarensteuerlagern und dem Ausland nur verpackt in den

freien Verkehr des Inlandes gebraht werden. Die Art der Ver-

gung und die Größe der zulässigen Packungen bestimmt der ndesr i

Auf den Pa@ckungen sowie auf den einzelnen Umsch{hließungen der Zündwaren Seh oder anderen Behältnlfsen) is der Name und Wohnort des Herstellers oder eine bei der Steuerbehörde an- oUENIERRE Marke, die die Bezeihnung des Herstellers vertritt, an- zugeben,

Die Steuerbeamten sind befugt, bei Fplern mit Zündwaren zu prüfen, ob auf den Packungen und Umschließungen der Zündwaren Name und Wohnort des Herfstellers angegeben ift, und in Zrwveifels- fällen behufs Prüfung der Herkunft der Zünh1varen Probere gegen Ds zu entnehmen.

L E Reiee ges über die Zündwarensteuer treten am 1. Oktober . J. in Kraft.

gFerilelies von Zündwaren haben die an diesem Tage außerhalb der Räume des angemeldeten Fabrikbetriebs vorhandenen, in ihrem Besitze befindlihen Zündwaren innerhalb einer Woche dem Steuer- amt anzumelden und, soweit sie nicht ausgefüh::t oder auf ein Zoll- oder Steuerlager verbracht werden, zu versteuerr .

Zündwaren, die g am genannten Tage außerhalb einer Zünd- warenfabrik oder einer Zollniederlage im Be he !1z?on Händlern, Wirten, Konsumbvereinen, Kasinos, Tagen und ähnlichen Vereinigungen befinden, unterliegen nah näherer Bestimmung des Bundesrats der Zündwaren- fteuer in Form einer Nachsteuer. Von Zündkerzthen, die fich zu der Zeit im Besiße von Straßenhändlern oder älynlihen Kleinhändlern befinden, ist nach näherer Bestimmung des Bundesrats ein ange- mefssener Vorrat von der Na@fteuer freizulafsen,

Die Nachfteuer kann für drei Monate gegen Sicherheit8bestellung geftundet werden. ;

Soweit am 1. Oktober d. J. Verträge über Lieferung von Zünd- waren bestehen, ist der Lieferer berechtigt, von: Abnehmer einen um den Betrag der Steuer erb3hten Preis zu fordern und die bare Zahlung der Steuer bei der Lieferung zu verlangen, falls nichts anderes vereinbart ist. i

Der Zoll für Zündhölzer und Zündftäbhen aus Pappe keträgt vom 1. August d. J. ab 30 4 für 1 dz.

infichtlih der Nahverzollung von Kaffee und Tee hat der Bundesrat unterm 24. Juli d. J. eine Nachverzollungsordnun erlafsen; sie ist in Nr. 31 des Zentralblatts für das Deutsche Nei veröffentlicht.

Die neuen Steuergeseye und ihre Ausführungs- bestimmungen sowie die dadurch bedingten Aenderungen und Ergänzungen des amtlichen Warenverzeihnisses ¡um Zolltarif und der Anleitung für die Zollabferti- gung. ‘Das neue Bravnntweinsteuergeseß und das Gesetz wegen Aenderung des Brausteuergese es sind in Nr. 39, die Geseze wegen Aenderung des Tabaksteuergeseßzes und ¿ur Abänderung des Schaumweinsteuergeseßes in Nr. 40 und die Geseze wegen Aenderung des Reichhsstempel- und des Wechselstempelgeseßes in Nr. 41 des Reichsgesezblatts veröffentlicht.

Der Reichskanzler hat von der ihm in den Gesegzen wegen Aenderung der Brausteuer-, Tabaksteuer-, Reihsstempel- und Wechsel stempelgesetze erteilten Ermächtigung, die Gesetze in der Faffung, welche \sich nach den Aenderungsgeseßzen ergibt, mit dem Datum der leßteren im Reichsgeseßblatt bekannt zu machen, Gebrau gemaht. Es sind veröffentlicht mit dem Datum des 15. Juli d. E das Brausteuergeseß in Nr. 43, das A euerge e in Nr. 44, das Reichsstempelgesetz in Nr. 45 und das ehchsel- stempelgeseß in Nr. 44 des Reichsgesetzblatts.

Ferner hat der Reichskanzler auf Grund der Ermä ung im Geseye, betreffend Aenderung im FinanzwesWÆ, vom 15. Juli d. J. die darin enthaltenen Vorschriften über die Be- steuerung der Zündwaren und der Beleuhtungsmittel als „Zünd- ware eneracsen? und als „Leuchtmittelsteuergeseßz“, E in Nr. 44, letzteres in Nr. 45 des Reichsgeseßblatts bekannt gemacht.

Die vom Bundesrat unterm 24. Juli d. J. erlassenen Shaum- M Ea Lan Enn Ib esimmun gen nebst der Nachsteuer - ordnung und die Brausteuerausführungsbeslimmungen sind in Nr. 32 und 35, die unterm 26. Juli d. J. erlassenen Aen de- rungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Wechsel- stempelgeseßz und Ausführungsbestimmungen zum Reichs- Les elgeseß in Nr. 33 und 36 des Zentralblatts für das Deutsche

eih bekannt gegeben.

Ferner sind in Nr. 34 des Zentralblatts die vom Bundesrat am 24. Juli d. J. genehmigten Aenderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der An- leitung für die Zollabfertigung, welche durch die neuen Steuergeseße und dur das Weingesez vom 7, April d. J. *) bedingt sind, veröffentlicht.

*) Deutsches Handelsarhiv 1909, Juniheft T S. 717.

Projektierter Bahnbau in Nußland.

Dem Gouvernements-Landschaftsamte von Jaroslaw ist das Projekt einer neuen Eisenbahnlinie von Rybinsk nah Ob- dorsk in Sibirien, das im Auftrag einer Kapitalistengruppe aus» gearbeitet worden if, zugegangen. Die projektierte Eisenbahn- linke Rybinsk Obdorsk soll eine Länge von 1900 Werst haben und künftig dazu dienen, den natürlihen Holz- und A e aen des Landes Petshora einen bequemen Ausgang nach der Oftsee und dem nördlihen Gismeere zu hafen, dann aber auch die Kolonisierung dieses Landes zu erleihtern und {ließlich den kürzesten Eisenbahnweg nach Sibirien herzustellen. Die Baukosten der ganzen Linie Rybinsk—Obdorsk werden auf 60 000 Rbl. pro Werst, im ganzen also auf 114 000 000 Rbl. ver- anshlagt. Hierzu kommen aber noch folgende Ausgaben: 1) Bau des Hatens in Rybinsk 1 000 000 Rbl., 2) Bau ciner Eisenbahnbrücke in

vbinsk 1 000 000 Rbl, 3) Bau einer Eisenbahnbrücke in Jaroslaw 1000000 Rbl, 4) Umbau der Linte Jaroslaw—Wologda in eine normalspurige (gegen 30 000 Rbl. pro Werst) 5 000 000 Rbl. Die Gesfamtkoften stellen sich demna auf 122 Mill. Rubel. (Nach der Torg. Prom. Gazeta.)

Neue Minengesellschaften in Spanien.

Zeitungsnachrichten zufolge hat sich in Oviedo eine Aktiengesell- haft unter der Firma „Minas de hierro »e Narcea* mit einem Kapital von 1 Million Peseten in 2000 Aktien zu je 500 Peseten gebildet, die die Minen Florida, Negrita, Acellana, Gurriguera und einige andere, sämtlich in den Distrikten Tineo, Salas und Miranda belegen, ausbeuten will.

Unter dem Namen „Higuera de Albalat* hat. si, ebenfalls in Oviedo, eine weitere Aktiengesellshaft behufs Ausbeutung der Bleiminen Emilia, San Joss und Lercones in der Provinz Caceres konftituiert. Das Gesellshaftskapital beläuft \ich auf 200 000 Peseten.

Endlich hat eine neue Aktiengesellschafi „Minas y fäbricas de Santonera* in Paris, die über ein Kapital von 500 000 Fr, in 1000 Aktien zu je 500 Fr. verfügt, den Minenbesig der „Socists des Mines de Santonera® in Murcia übernommen. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Madrid.)

Columbien.

Zeitweilige Schließung der äfen von Barran- quilla und Puerto Colombia. Nah einem kürzlih erlassenen Dekret werden die Häfen von Barranquilla und Puerto Colombia für die Dauer ihrer Besezung durch die Infurgenten als für den Pantel geshlofsen erklärt; tn Cartagena und Santa Marta können ndeffsen Waren gelandet werden.

Gebührenfreiheit für Konsularfakturen über chemische Düngemittel. Ein Dekret des Präsidenten von Columbien vom 11. Mai d. J. bestimmt, daß die Bestätigung der Konsularfakturen über chemische big “age: und Hauptbestandteile zu olen ge- bührenfrei erfolgen fol. Die Gebührenfreiheit erstreckt sih auf folgende Waren: Kalk-Phosphate und -Superphosphate, Kalium lorid, Kaltumsulfat, Kainit, \tickstofhaltige Düngemittel wie Natriumnitrat, Ammoniumsulfat, Calciumzyanür ferner Kohlen-Sulfat und -Bisulfid.

(The Board of Trade Journal.)

Erteilung neuer Konzessionen in Chile.

Konzessionen wurden in Chile erteilt: der Aktiengesells{aft Deutshe Salpeterwerke, vormals Fölsch u. Martin, in Hamburg und Taltal zur Benußung von Wasserkräften in der Sterra Dorneyko für Bergbau- und Salpeterindustrie;

der Aktiengesellshaft H. B. Sloman, Salpeterwerke, in Hamburg und Tocopilla zur Ausnußung der Wasserkraft des Loaflufses für die Salpeterindustrie;

der Cia. de Minas y Fundiciones Calama in Calama (Provinz Sooigasta) zur Benußung der Wasserkraft des Loaflusses für Berg-

auzwecke ;

der Cia. de Alumbrado Eléctrico in Punta Arenas zur Benußung der Straßen für die Einrichtung der elektrishen Beleuchtung.

Genehmigt wurde die Uebertragung der früher zurüdckgezogenen, aber anscheinend wieder in Kraft geseßten Konzession, die Sal- vador Jiquierdo, Ramiro Sanhes und Rodolfo Rothstein für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von der Camaronesbucht na der

‘bolivianischen Grenze erteilt worden, und die nunmehr auf die

Comunidad Chilcaya y Ferrocarril de Camarones übergegangen ift. Dieselbe Gesellschaft hat bei der bolivianishen Ne terung nah Meldung der Tacnaer Zeitung „La Voz del Sur“ ein Somessioutaeiud für etne Eisenbahn Chilcaya Oruro eingereiht. ( Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Valparaiso.)

Außenhandel Transvaals 1908.

Die vor einiger Zeit veröffentliten endgültigen Ziffern lafsen nunmehr auch den Umfang der Etn- und Ausfuhr nah den Her- kunfts- bezw. Bestimmungsländern erkennen.

Die Gefamteinfuhr und Ausfuhr, die in den leßten 2 Jahren ohne Kontanten und Regierungseinfuhren sind endgültig, wie folgt,

stellte: :

1908 T iten 66 E 33 323

590

1907 Einfuhr \ 13 §12 449 Au#fuhr { 31268 276 ist demnach gestiegen, und zwar in der Einfuhr um etwa 2t °/0, in der Ausfuhr um etwa 6X 9/5.

ährend an dém langsamen Steigen der Einfuhr zu erkennen ist, daß das Land noch immer die wirtschaftliche Depression nicht über- wunden hat, zeigt die Ausfuhr, daß der Goldbergbau si kräftig weiter entwidckelt; denn ihm ist allein das Wahstum um über 2 Millionen Pfund Sterling zuzuschreiben.

Die Diamantenausfuhr ist -mit 1,9 Millionen Pfund Sterlin die gleihe wie im Jahre 1907 geblieben; wenn sie der Menge na um 50 %% zugenommen hat, so ist es lediglich dem NRückgange der Diamantenpreise zuzuschreiben, daß der Wert ih niht ebenfalls ge- hoben hat. Bemerkenswert ist endli, daß sch die Maiausfuhr von 36 144 Pfd. Sterl. im Jahre 1907 auf 141 837 Pfd. Sterl. im Jahre 1908 en hat, wovon nah Deutschland für 1737 Pfd. Sterl. ge- gangen ist.

Von der Einfuhr nehmen Großbritannien und seine Kolonien den Hauptanteil mit 10 805 125 Pfd. Sterl. gegen 10 227 003 Pfd. Sterl. im Jahre 1907 in Anspru. Das Mehr entfällt auf Groß- britannien selbst und auf südafrikanishe Produkte, während die Ein- fuhr aus Australien um etwa 130 000 Pfd. Sterl. zurückgegangen ift. Dieser Ausfall ist dem Wiederaufblühen des Viehstandes in Trans- vaal zuzuschreiben, wodurch die Einfuhr gefrorenen Fleisches über- flüssig geworden ist

Der Wert der Einfuhr aus dem Auslande betrug im Jahre 1998 insgesamt 3348531 Pfd. Sterl. gegen 3 585 437 Pfd. Sterl. im Jahre 1907 oder rund 240 000 Pfd. Sterl. weniger als im Jahre 1907. Fast alle Staaten des Auslandes sind an der Mindereinfuhr beteiligt; ausgenommen sind nur SHweden, Belgien, Brasilien, die nahen portugtesishen Besitzungen und Deutschland.

An der Gesamteinfuhr im Jahre 1908 (und 1907) waren baupt\sählich die nachstehend aufgeführten Länder mit olgenden Werten in 1000 Pfd. Sterl. beteiligt : Großbritannien 5850 (5527) British Indien 199 (171) Ceylon 68 (54) Canada 195 (175) Australien 473 (603) Neu-Seeland 60 (44) Uebriges Südafrika 3922 (3574) Deutschland 1335 (1172) Vereinigte Staaten von Amerika 874 (906) Argentinien 94 (243) Frankrei 196 (233) Schweden 132 (123) Belgien 100 (86) Holland 120 (140) Oesterreich-Ungarn 54 (66) —- Jtalien 69 (86) Brasilien 64 (53).

Von der Gesamtausfuhr Transvaals entfielen im Jahre 1908 U 1907) auf die wichtigsten Bestimmungsländer folgende

erte in 1000 Pfd. Sterl. —: Großbritannien (eins{ließlich von Gold und Diamanten) 31 824 (29 603) Australien 3,2 (3,4) Deutschland 10 (5,5) Holland 28 (2,1) Ftalien 1,8 (2,9) ortugiesisch-Ostafrika 81 (45) Vereinigte Staaten von Amerika

3,3 (2,1). (Bericht des Kaiserlihen Konsulats in Pretoria.)

Ausschreibungen.

Erneuerte Verdingung der Lieferung und Ton ans der oberen Eisenkonstruktionen zu 3 Brüdcken von 11,97 bezw. 20,10 und 11,97 m Oeffnung über den Fluß Tschai in Stani- maka. Ungefähres Gewicht: 70 t. Vergebung dur die General- direktion für Wege und Bauten, Abteilung für Brücken und Chausseen in Sofia, 18, August 1909. Zur Bewerbung sind nur Fabriken zu- Paw die sich speziell mit der Herstellung eiserner Konstruktionen befassen, sowie Firmen, mit denen ih solhe Fabriken solidarisch er- klären. Kaution 2000 Fr. Die Angebote müssen die Aufschrift tragen: „Angebot für die Lieferung und Montierung der oberen Eisen- konstruktionen zu Brücken über den Fluß Tschai in Stanimaka*. Uebernahmebedingungen und Zeichnungen sind bet der obengenannten Generaldirektion für 5 Fr. erhältlich.

Vergebung der Lieferung von zwei Dampfkränen für den Hafen von Cadiz durch die Hafenbaukommission Cadiz (Salon de sesiones de la Junta de Obras del Puerto de Cadiz). Termin : 10. August 1909, 1 Uhr. Angebote sind an das Sekretariat der Kommission (Secretaria de la Junta) einzureihen. Näberes bei E Sekretariat und in spanisher Sprache beim „Reichs- anzeiger“.

Lieferung eines Kranes für den Hafen von Carril. Vergebung dur die Leitung der öffentlichen Arbeiten (Jofatura de Obras públicas) in Pontevedra. Termin: 12. August 1909, 1 Uhr. Angebote an die genannte Amtsstelle. Näheres ebendaselbst sowie in der Abteilung für Häfen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten (Negociado de Puertos del Ministerio de Fomento) in Madrib und in spanischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Lieferung einer Schaluppe mit Petroleummotor für den Dienst der Sanitätsstation des Hafens von Vigo. Angebote sind bis zum 5. September d. J. an das Sekretariat der Hasenbaukommission Vigo (Secretaria de la Junta de Obras del Puerto de Vigo) zu rihten. Näheres in (fammer Sprache beim „Reichsanzeiger“, bei der genannten Hafenbaukommission und in der Abtetlung für Häfen im Ministerium für öffentlihe Arbeiten (Negociado de Puertos del Ministerio de‘ Fomento) in Madrid,

Lieferung von Ledermaterialien für die bulgarischen Eisenbahnen. Vergebung durh die Bezirksfinanzverwaltung in Sofia 18. August 1909. Anstlag 22 899,10 Fr., Kautior 1145 Fr.

Lieferung von Tür-, „Fenster- und Kistenbeshlägen für die bulgarishen Eisenbahnen. Ebendaselbst 20. August 1909. Anschlag 1221,50 Fr., Kaution 61 Fr.

Nähere Bedingungen für vorstehende Lieferungen können bei der Generaldirektion der bulgarishen Eisenbahnen und Häfen sowie bet den bulgarischen Handels- und Industriekammern eingesehen werden.

Lieferung von Medikamenten für die bulgarishen Eisenbahnen. Arschlag 15 025,64 Fr., Kaution 752 Fr. Ver- gezuna dur die E Rg in Sofia 14. August 1909.

ähere Bedingungen für vorstehende Lieferung können bet der General direktion der bulgarischen Eisenbahnen und Häfen sowie bei deu bulgarisen Handels- und Induftriekammern eingesehen werden.

Wagengeftellung für Kohle, Koks und Briketts am 31. Juli 1909:

Ruhrrevier Oberschlesishes Revier Anzahl der Wagen t s B eT 8 002 Nicht geftellt „, —- _,

am 1. August 1909: 3436 Nicht gestellt

Nah einer durch „W. T. B.“ übermittelten Mitteilung des Kaiserli russischen inanz» und Handelsbeyollmähtigten füx Deutschland und ODesterreih-Ungarn betrug der Wochenausweis der NRussishen Staatsbank vom 29, Juli d. è folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den geen Positionen des bekannten Bilanzformulars der Staats- ank bezw. den ifern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. 1b und 2) 1140,5 (1134,2), Gold der Bank im Auslande (Nr. 3 und 4) 136,5 (135,6), Silber und Scheidemünze (Nr. le u. d) 89,7 (88 2), Diskont- und Speztialrechnungen Sre: 5) 178,7 (180,8), Spejzial- rechnungen, sichergeftellt durch Wethsel und Wertpapiere (Nr. 6 und 7) 87,4 (87,5), Sonstige Vorshüffe (Nr. 8—17) 109,3 (111,0 protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, \ihergestelt dur unbeweglichßes Eigentum (Nr. 18 und 19) 6,8 (6,7), Wertpapiers (Nr. 20) 70,9 (79,9), Wertpapiere auf Kommission erworben (Nr. 21) 1,4 (2,0), Summen zur Verrechnung mit den Adels- und Bauern- agrarbanken und anderen Regierungsinftitutionen (Nr. 22) 3,6 S Unkosten der Bank und verschiedene Konten (Nr. 23) 37,6 37,3), Saldo der enug der Bank mit ihren Filialen (Nr. 24 Aktiva und Nr. 13 Passiva) (—), Saldo der Konten mit den Reihs- renteten (25 Aktiva, 14 Passiva) 11,8 (h ¡usammen 1874,2 (1866,6).

assiva. Kreditbillette (Differenz zwischen I passiv und Ta aktiv) 049,3 (1062,1), Kapitalien der Bank (Nr. 3—5) 55,0 (55,0 Einlagen und laufende Rechnungen (6, 7, 8b c 4 6, 9) 521,7 500,1 laufende Rechnungen der Departements der Reicörentei (Nr. 8a) 172,2 (168,4), vershiedene Konten E 2, 10, 11, 12) 65,2 (67,1), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 24 Aktiva und 13 Passiva) 10,8 (9,9), Saldo dér Konten mit den Reichsrenteien (1806.8) Aktiva und Nr. 14 Passiva) (4,0), zusammen 1874,2

Laut Meldung des „W. T. B.* ergab der provisorische Aus- weis der Bruttoeinnahmen der Warschau-Wiener Eisenbahn für den Monat Juni 1909 eine Gesamteinnahme von 1 960711 Rubel gegen 1 992 844 Rubel im Vorjahre. Die Einnahmen Januar bis Juni betragen 11761 134 Rubel gegen 11 489 461 Nudel im Vorjahre. Die Einnahmen der Mazedonischen Eisenbahn (Salonik—Monastir) betrugen vom 9. bis 15. Juli 1909 Stamm- linie (219 km) 53 808 Fr. (weniger 28 387 Fr.), seit 1. Januar: 1497 970 Fr. (mehr 42 555 Fr.).

New York, 31. Juli. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurden 900 000 Dollars Gold nah Argentinien und 10 000 Dollars Gold nah anderen Ländern ausgeführt, an Silber wurden 954 000 Dollars ausgeführt; eingeführt wurden 66000 Dollars Gold und 120 000 Dollars Silber.

New York, 31. Juli. (W. T. e Der Wert der in dex vergangenen Woche eingeführten aren betrug 15010000 Dollars gegen 15 590 000 Dollars in der Vorwoche, davon für Stoffe 3518 000 Dollars gegen 3 142 000 Dollars in der Vorwoche.

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Berlin, 31. Juli. Marktpreise nah Ermittlungen des König- lichen Polizeipräsidiums, (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppel- zentner für: Weizen, gute Sorte —,— #, —,— M. Weizen, Mittelsorte —,— #4, —,— H. Weizen, geringe Sorte —,— M, —,— o. Roggen, gute Sorte —,— M, —,— , Noggen, Mittelsorte —,— #, —,— #, Roggen, geringe Sorte —,— H, —— A. Futtergerste, gute Sorte *) 18,60 6, 17,80 4. Futtergerfte, Mittelsorte*) 17,70 A, 16,90 46. Futtergerste, geringe Sorte *) 16,80 46, 16,00 4. Hafer, gute Sorte *) 21,90 4, 21,30 . Hafer, Mittelsorte*) 21,20 4, 20,60 6. afer, geringe Sorte *) 20,50 4, 20,00 46. Mais (mixed) gute Sorte 0 s Mais (mixed) geringe Sdtlé —— M, —— &. Mais (runder) gute Sorte 16,20 4, 15,60 6. Richtstroh 6,66 4, 6,50 #. Heu (alt) —— Mh, —,— M. Heu (neu) 820 4, 6.00 A Erbsen, gelbe zum Kochen 90,00 4, 32,00 #. Speisebohnen, weiße 50,00 M, 30,00 M. —, Linsen 60,00 4, 30,00 46. Kartoffeln 11,00 H, 5,00 M. Rindfleish von der Keule 1 kg 2,20 4, 1,40 46; dito Bauch- nad 1 kg 180.4 120 M, Schweinefleisch 1 kg 2,00 4, 1,30 #. Kalbflei|ch 1 kg 2,20 6, 1,20 4. Hammel sfleisch 1 kg 2,00 , 1,40 4. Butter 1 kg 2,80 4, 2,20 M. Eier (Markthallenprei]|e) 60 Stück 5,20 4,- 3,20 4. Karpfen 1 kg 2,60 4, 1,40 #6. Aale 1 kg 3,20 4, 1,60 46. Zander 1 kg 3,90 4, 1 ¿ ehte 1 kg 2,70 4, 1,40 4. Barsche 1 kg 2,00 4, 1 , leite 1 kg 3,20 4, 1,40 4. Bleie 1 kg 1,60 4, 0,80 #4. Krebse 60 Stü 24,00 4, 3,00 M.

) Frei Wagen und ab Bahn.

Berlin, 31. Juli. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Troy des Ultimo blieb das Geshäft in feinster Butter gut und die Zufuhren konnten wieder {lank geräumt werden. Es steht zu erwarten, daß mit Beginn des neuen Monats au eine weitere Besserung des I en eintreten wird, Die heutigen Notie- rungen sind: Hof- und Genofsenschaftsbutter Ta Qualität 111 bis 113 „6, ITa Qualität 105 bis 110 6. Schmalz: Etwas größere Shweinezufuhren und Liquidationen führten einen plöglihen Preis» rückgang in Schmalz herbei. Am nächsten Tage jedo gingen die Preise sofort wieder 14 4 höher, sodaß zum Schluß der Woce die Preise wieder beinahe den alten Stand erreiht hatten, und der Markt [n (Gens. Der Konsum bleibt gut, und fanden größere Umsäße tatt. Die heutigen Notierungen find: Choice Western Steam 65 bis 657 „G, amerikanishes Tafelshmalz Borussia 66 e, Berliner Stadtshmalz Krone 66—73 #4, Berliner Bratenshmal; Kornblume 67—73 4. Syveck: Unverändert fest.

Berlin, 31. Juli. Wochenbericht für Stärke, Stärle- fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky. Ver Verkebr in Kartoffelfabrikaten war in den leßten 14 Tagen s{wach, die Preise mußten nachgeben, da der Tan sh weiter einshränkte. Ia. Kartoffels stärke 24}—25 4, la. Kartoffelmehl 24—25 4, Ila. Kartoffel mehl 22 bis 224 „4, gelber Sirup 264—27 „#6, Kap.-Sirup 28—28} 6, Export»