1909 / 191 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Aug 1909 18:00:01 GMT) scan diff

zu leisten, welche im Interesse der Festung Cöln gestellt werden G L mit der Festungsbehörde unmittelbar durch Vertrag zu regeln find.

V. Für den Betrieb des Gesamtunternehmens gelten folgende Bestimmungen :

1) Die Freund und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts behörde. Der Ünternehmer foll innerhalb des in Artikel VI der Konzessionsurkunde vom 13. Juni 1903 festgeseßten fünfjährigen Zeitraums nicht verpflichtet sein, zur Vermittlung des Personenverkehrs mehr als zwei der zweiten und dritten Wagenklasse der Staats- bahnen entsprechende Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch foll der Unternehmer innerhalb jenes Zeitraumes nit angehalten werden können, mehr als tägli drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Nah Ablauf des fünfjährigen Zeitrauwes ist der Unternehmer verpflichtet, nah Bestimmung der staatlichen Aufsichtsbehörde eine größere Anzahl ter Personenbeförde- rung dienender Züge täglih in jeder Richtung zu fahren und eine weitere, der vierten Wagenklasse der Staatsbahnen entsprechende N in die für die Personenbeförderung bestimmten Züge ein- zustellen.

2) Der Unternehmer ist verpflichtet, das jeweilig auf den preußt- \{en Staatseisenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und über- haupt hinsihtlich der Einrichtung und Berehnung der Tarife die für die preußishen Staatseisenbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, soweit solhes von dem Minifter der öffent- lihen Arbeiten für erforderlih erachtet wird.

Mit dieser Maßgabe bleibt innerhalb des in Artikel VI der Konzessionsurkunde vom 13. Juni 1903 festgeseßten fünfjährigen Zeit- raumes dem Unternehmer die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen- als für den Güterverkehr überlassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststelung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlihen Aufsichtsbehörde. In betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeit- raumes, so lange die Bahn nah dem Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtliher Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf zu fünf Fahren Höcsttarifsäße für die einzelnen Güterklafsen unter Berüdcksicht‘igung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der offentlihen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bletbt überlassen, nah Maßgabe der reicks- und landesgeseßlihen Vorschriften und unter Beachtung der im vorhergehenden Abschnitt bezeichneten allgemeinen Grundsäße innerhalb der Grenzen dieser Höchsisäße die Sätze für die Tarifklassen nah eigenem Ermessen fest- peBen und Erhöhungen wie Ecmäßigungen der Tarifklafsensäge ohne tesondere Zustimmung der Aufsichtsbebörde vorzunehmen.

3) Der in Artikel VI Ziffer 3 der Konzessionsurkunde vom 13. Funi 1903 auf 75 000 4 bestimmte Höchstbetrag des Spezial- reservefonds wird auf 150 000 [Mad

VI. Der Staatsregierung bleibt, unbeschadet des gefeßlihen An- fauf8rechts, das Recht vorbehalten, jederzeit, jedo nicht vor Ablauf des Jahres 1910, die Nebeneisenbahnen von Benzelrath über Mödrath nach Oder-Bolheim und von Bedburg nach Ameln gegen Erstattung der vom Krzise aus eigenen Mitteln aufgewendeten notwendigen und nüßlihen Anlagekosten, mit einem Zuschlag von 10 9/0 dieser Kosten, eigentümlih zu erwerben. Dieses staatlihe Erwerbsrecht soll nur zu- fammen mit dem für die Nebenbahnen Bedburg—Mödrath, Zieverih— Glsdorf und Bergheim—Rheydt—Rommerskirhen in Artikel X1V der Konzessionsurkunde vom 13. Juni 1903 festgeseßten Erwerbs- rechte ausgeübt werden.

VII. Die gegenwärtige Konzessionsurkunde soll in Gemäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 357) veröffentlicht E Ausfertigung derselben dem Kreise Bergheim ausgehändigt werden.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Bb |

Gegeben an Bord M. J. „Hohenzollern“ bei Helsingoer, den 3. August 1909. Wilhelm R.

(L. S.) von Bethmann p26 Freiherr von Rheinbaben. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. von Arnim.

von Moltke. von Trott zu Solz.

Finanzministerium.

Das Katasteramt Goslar im Regierungsbezirk Hildes- heim ift zu besezen.

Justizministerium.

Der Oberlandesgerihtsrat Dr. Ackermann in Breslau scheidet infolge seiner Ernennung zum Reichsgerichtsrat aus dem preußischen Justizdienste.

Den Landgerichtsräten Lüdtke bei dem Landgericht IIT und Casper bei dem Landgericht T in Berlin sowie Pos ch- mann in Königsberg i. Pr. und dem Amtsgerichtsrat Richardt in Magdeburg is die nahgesuhte Dienstentlassung mit Pension, dem Landrichter Dr. Kuttner in Hannover die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Verseßt sind: der Landgerihtsrat Engelbrecht in Köslin, der Landrichter Lindner in Beuthen i. O.-Schl. und der Amtsrihter Dr. Senckpiehl in Kolmar i. P. als Landrichter an das Landgericht T in Berlin, der Landgerichtsrat Kühne in cs p a. M. als Amts- gerichtsrat und der Landrichter Gusinde in Neisse als Amts- richter an das * Amtsgericht in Frankfurt a. M., der Land- rihter Dr. Remy in Duisburg und der Amtsrichter Dr. Weddigen in Frankfurt a. M. als Landrichter an das Landgericht in Frankfurt a. M., ferner die Amtsrichter: Jee p in Neumark an das gee Berlin-Mitte, Dr. Lilie in Gommern nach Kiel, Dr. Brasack in Neutomischel als Land- rihter nah Greifswald und Menge lk och in Düsseldorf als Landrichter an das Landgericht daselbst.

__Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Kommerzienrat Otto Münsterberg in Danzig-Langfuhr bei dem Landgericht in Danzig, wiederernannt: der Kaufmann Kurt Lisco und der Kaufmann Arthur Alexander Kay in Görliß bei dem Land- geriht daselbst, der Fabrikant Wilhelm Fues in Hanau bei dem Landgericht daselbst, der Fabrikbesißer und Stadtrat Her- mann Tießen in Elbing bei dem Landgericht daselbft, der Kaufmann Wilhelm Biemann in Magdeburg bei dem Landgericht daselbst, der Kaufmann und Konsul Gustav Koch in Stralsund bei der Kammer für Handelssachen da- selbst, der Kaufmann Adolf Rosenow, der Kaufmann und italienishe Konsul Max Meßtler und der Kaufmann und belgishe Konsul Theodor Lieckseld in Stettin bei dem Land- S diee c

u jtelloertretenden Handelsrihtern sind ernannt: der Fabrikbesißer Max Goerß in Rheyot bei dem Landgericht in München-Gladbach, wiederernannt: der Fabrikbesizer Ewald Albinus und der Jngenieur und Steinbruchbesizer Christian von Thaden in Görliß bei dem Landgericht daselbst, der fue mannErnstZimmermann in Hanaubei dem Landgericht daselbst, der Fabrikbesiger und Stadtrat Emil Siede in Elbing bei L S O M ALBAaEn Hermann Voß und

er Fabrildirettor Karl Bartens in Stralsund bei der Kammer für Handelssachen daselbst. | O

Der Erste Staatsanwalt Zißlaff in Thorn ist an das Landgericht in Posen verseßt.

Der Staatsanwalt Fuisting von der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Il in Berlin ist infolge seiner Ernennung zum Kaiserlihen Regierungsrat und ständigen Mitgliede des Reichsversicherungsamts aus dem Justizdienste geschieden.

Dem Staatsanwalt Loeber in Schweidniß ist behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsverwaltung die Entlassung aus dem Justizdienst erteilt. /

Der Rechtsanwalt Konrad Neumann in Rosenberg i. Westpr. ist zum Notar ernannt.

Jn der Liste der Rehtsanwälte sind gelösht: die Nechts- anwälte Dr. M! ch bei dem Oberlan N! in Cóln, Paul Schmidt bei dem Landgeriht T in Berlin, Streliß bei dem Landgericht in Stettin, Karl Schmiß bei dem Amts- geriht und dem Landgericht in Düsseldorf, Kreh bei dem Amtsgericht in Nakel und Wolff bei dem Amtsgericht in Montjoie

n die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Jastigrat Dr. Pink aus Flatow bei dem Kammergericht, Gelinek aus Meseriß bei dem Amtsgericht

in Sagan und Holzendorff aus Greifenberg i. P. bei dem Amtsgericht in Osten, die Gerichtsassessoren Arth ur Wolff bei dem Kammergericht, Dr. Pu s e bei dem Landgericht T in Berlin,

Nassau bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Essên, Bandow bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Elbing, Grünefeld bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Erfurt, Dr. Sander bei dem Amtsgericht und dem Land- E in Stettin, Bl ock bei dem Amtsgericht in Biedenkopf,

aymann bei dem Amtsgeriht in Homburg v. d. H., Dr. Karl Wichmann bei dem Amts3geriht in Blankenese, Sprenker bei dem Amtsgericht in Rees, Genter bei dem Amtsgericht in Borbeck und Beckmann bei dem Amtsgericht in Dorsten.

Der Oberlandesgerihtsrat Dr. Eshbach in Düsseldorf, der Landgerichtsdirektor Mollner in Memel, die Amts3- gerihtsräte Schnabel in Liegniß und Fronzig in Breslau, die Rechtsanwälte und Notare, Justizräte Stähler in Ems und Droysen in Greifswald sowie der Rechtsanwalt Levinger in Cöln sind gestorben.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Allgemeine Bekanntmachung über die Ausführung des Gesetzes, betreffend die Auf- hebung der Generalkommission für die Provinzen Westpreußen undPosen inBromberg vom 24. Juli d. J. (G.-S. S. 637).

Nachdem durch den § 1 des genannten Geseßes die General- kommission zu Bromberg zum 1. Oktober d. J. aufgehoben ist und die Wahrnehmung cie Geschäfte bis zu einer anderweiten geseßlihen Regelung der Generalkommission in Breslau über- tragen ist, bestimme ih, daß das Archiv der Generalkommission bis auf weiteres in Bromberg verbleibt. Zum Kurator des Archivs ist der Spezialkommissar, Regierungsassessor Dr. Rahn in Bromberg bestellt worden.

Berlin, den 11. August 1909.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. von Arnim.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinalangelegenheiten.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Klewe aus Hirschberg ist zum Kreisgarzt ernannt und mit der Verwaltung des Kreisarzt- bezirks Kreis Schmiegel beauftragt worden.

Dem Privatdozenten in der medizinishen Fakultät und Oberarzt der chirurgischen Klinik der Universität in Bonn Da. Rut Stich ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Angekommen:

Seine Exzellenz der Direktor im Justizministerium, Wirk- lihe Geheime Rat Dr. Lucas vom Urlaub.

Vorlesungsverzeichnis

der Königlihen Tehnishen Hohshule Danzi La A eE N e

für das Winterhalbjahr 1909/10.

Einschreibungen vom 20. September bis 28. Oktober 1909, Bes ginn der Vorlesungen Ende Oktober 1909. Das Programm wird vom Geschäftszimmer gegen Einsendung von 0,60 4 einschließlich Porto, in das Ausland gegen 0,80 4 versandt.

Abteilung I: Architektur.

Carsten: Formenlehre der antiken Baukunst 1 Std. V. Antike Baukunst (Detailübungen) und antike Baukunst (zusammen- gesete Vebg.) je 3 Std. U. Formenlehre der Renaissance 2 Std. V.

ntwerfen und Detaillieren 8 Std. U. Oeffentlihe und private N (au8gew. Kap.) 2 Std. V. Stegreifentwerfen aus dem

ebiete des Hochbaues 2 Std. U. Ornament¡eihnen 2 Std. U., für Bauingenieure 3 Std. U. Ornamentale Studien und farbige Dekorationen 3 Std. U. Genzmer: Baukonstruktionslehre T 2 Std. V., 3 Std. U. Desgl 11 1 Std. V., 3 Std. U. Grundzüge des Städtebaues 1 Std. V. (unentgeltlich). Wasserverforgung der Städte (Seminar für Städtebau) 1 Std. B., 1 Std. U. Matthaei: Allgemeine Kunstgeshihte 2 Std. V. Geschihte der Baukunst 4 Std. V. Kunstgeschichte (ausgew. Kap.) 1 Std. V. Weber: Ginführung in das arcitektonische Entwerfen 1 Std. V. Entwerfen fleinerer Hochbauten und landwirtschaftliher Gebäude 2 St. U. Fnnerer Ausbau 2 Std. V. Kirchenbau 2 Std, V. Holzbaukunst 2 Std. V. Entwerfen und Detaillieren 8 Std. U. Konstruktions- und Formenlehre der mittelalterlihen Baukunst 2 Std. V. N. N.: Areibandzelhnen und Aquarellieren T 3 Std U. Desgl. IT1 4 Std. U.

ktzeihnen 4 Sto. U. Ornamentales und figürlihes Modellieren 2 Std. U, Ehrhardt: Baumaterialienkunde 1 Std. V. Gram- berg: Heizung und Lüftung 2 Std. V. Phleps: Architektonische E 1 Std. V, 2 Std. U. Geschichte des deutshen Bauerns auses und Entwerfen ländl. Bauten 1 Std. V., 2 Std. U. Farbige Architektur 1 Std. V,, 3 Std. U,

Abteilung Il: Bauingenieurwesen.

Eggert: G-odäsie 1 und Il 2Std. V. Planzeihnen 2 Std. U. Geodätishes Praktikum 1 und 11 2 Std. U. Ehlers: Flußbau 1 4 Std. V. Desgl. 11 2 Std. V., 4 Std. U. Kohnke: Statik der Howbaukonstruktionen 1 4 Std. B,, 3 Std». U. Desgl. IT 2 Std. V., 2 Std. U. Desgl. 111 1 Std. V. 2 Std. U, Eisenbetonbau 2 Std, V., 1 Std. U. Krohn: Statik der Baukonstruktionen L

Ì

4 Std. V., 2 Std. U. Desgl. 11 2 Std. V. Brücken- und Eisen- bho&bau 4 Std. V., 6 Std. U. Oder: Eisenbahnbau 1 2 Std. ige 4 Std. U. Desgl. Il 4 Std. V.,, 6 Std. U. F. W. Otto Schulze: Wasserbau 4 Std. V., 4 Std. U. See- und Hafenbau 4 Std. V. Bretdspyrecher: Verkehrswesen 2 Std. V. Eisenbahn- oberbau 2 Std. V. Eisenbahnhohbau 2 Std. V., 1 Std. U.

Abteilung Ill: Mascchineningenieurwesen und Elektrotechnik.

Jahn: Eisenbahnmaschinenbau 4 Std. V., 4 Std. U. Eisen- bahnmaschinenbau (Lokomotivbau) 4 Std. V. Eisenbahnbetrieh 2 St. V. Abriß der Kraftmaschinen, Kessel und Pumpen 2 Std. V. Noeßler: Elektrotehnik 11 4 Std. V. Elektrotehnishes Laborä- torium IT und IIT 9 Std. U. Projektierung elektrisher Anlagen 2 Std. V., 4 Std. U. Desgl. für Maschinenbauer 2 Std. V. Roeßler und N. N.: Berehnung und Entwurf elektrischer Maschinen 2 St. V., 4 Std. U. Schulze-Pillot: Maschinen- elemente 4 Std. V., 8 Std. U., für Schiffbauer 4 Std. V,, 4 Std. U. Kraft- und Arbeitsm2shinen mit Kreiselrädern 2 Std. V., 4Std. U. Kraftanlagen und Energieverteilung 2 Std, V., 2 Std. U. Aumund: Einführung in den Mascinenbau 1 Std. V, 5 Std. U., für Abt. IT 1 Std. V., 2 Std. U., für Abt. V 1 Std. V., 4 Std. U. Größere Lasthebe- und Förderanlagen 2 Std. V,, 4 Std. U., für Eisenbahnmaschinenbauer 2 Std. V. Maschinen- elemente (für Abt. I) 2 Std. V.,, 2 Std. U. _Eisen- hüttenkunde 2 Std. V. Prinz: Kolbenarbeitsmaschinen 2 Std. V., 2 Std. U, für Elektrotehniker 2 Std. V. Materialien- kunde 2 Std. V. Werkzeugmaschinen 2 Std. V., 4 Std. U, für Gisenbahnmaschinenbauer, Glektrotehniker und Abt. IV. 2 Std. V. Wagener, Wärmemehanik 2 Std. V. Maswinenlaboratorium I und Il je 4 Std. U. Kolbenkraftmaschinen 4 Std. V., 4 Std. U. Verbrennungskraftmashinen für Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge 1 Std. V., 3 Std. U. Gramberg: Mechanishe Meßinstrumente und Maschinenuntersuhungen 2 Std. V. N. N.: Elektromaschinen- bau 1 Std V., 4 Std. U., für Elektrotehniker 1 Std. V. Elektro- tehnische Meßkunde 2 Std. V. Apparate- und Schalttafelbau 2 Std. V,, 4 Std. U. Grix: Elektrishe Hausinstallationen und BeleuŸhtungs- tehnik 1 Std; V. Elektrische Bahnen 2 Std. V., 4 Std. U. Schwawhstromtechnik 2 Std. V.

Abteilung 1V: Schiff- und Schiffsmaschinenbau.

Föttinger: Schiffsturbinen 4 Std. V. Entwerfen von Schiffs- turbinen 4 Std. U. Menz: Schiffékefsel Il 2 St. V. Föttinger: Entwerfen von Schiffskesseln 3 Std. U. Entwerfen von Propellern 2 Std. U. Menz: Schiffsdampfmaschinen 4 Std. V. Entwerfen von Schiffsdampfmaschinen 4 Std. U. Schiffshilfsmaschinen 2 Std. V. Gntwerfen von Schiffshilfsmaschinen 4 Std. U. N. N.: Praktischer Shiffbau 1 4 Std. V., 4 Std. U. Praktisher Schiffbau II 2 D V. 4 Std. U, für Schiffsmaschinenbauer 2 Std. V. Praktis@er Schiffbau 111 4 Std. U. Wersft- einrihtungen und Werftbetrieb 2 Std. V. Schütte: Zei&nen von Schiffslinien 2 Std. U. Entwerfen von Schiffslinien 4 Std. U. Anleitung Um Entwerfen von Schiffen 2 Std. V. Swhiffstheorie T 2 Std. V. Entwerfen von Schiffen nebst Ein- richtuvgen T 2 Std. U. Desgl. I1 2 Std. U. Sgiffsiheorie I1 3 Std. V. Eichhorn: Konstruktion der Kriegsschiffe 2 Std. V. Entwerfen von Kriegs{chifffen 4 Std. U. ôölzermann: Ein- rihtungen und Entwerfen von Einzelheiten der Kriegsschiffe 2 Std. V,,

4 Std. U. Abteilung V: Chemie.

Ruf: organe Experimentalchemie 4 Std. V. Praktikum im anorganisch-chemischen Laboratorium 9 Std. U. Praktikum im elekiro-chemischen Laboratorium 9 Std. U. Wohl: Organishe Ex- perimentalhemie 4 Std. V. Chemishes Colloquium 2 Std. U. (unentgeltlich). Praktikum im oraonis@iGemiician Laboratorium 9 Std. U. Kurse für Gärung3gewerbe jährli mehrwöhhentliche Uebungen. Praktikum im Laboratorium für landwirtschaftliche Gewerbe 9 Std. ; von Wolff: Mineralogie und Petrographie 4 Std. V. Ausgewählte Kapitel der Kristallo- graphie 1 Std. V. Minrneralogish - geologische Uebungen I und I[ 2 Std. U. Praktikum im mineralogisch-geologishen Institut täglih. Mineralogish- geologisches Colloquium 1 Std. U. (unent- geltlich). Krüger: Physikalishe Chemie I und 11 3 Std. V. Ein- führung in die mathematishe Behandlung der Naturwissenschaften 3 Std. V. Physikalish- chemishes Praktikum T und Il 4 Std. U. Plato: Quantitative chemishe Analyse 2 Std. V.

Abteilung VI: Allgemeine Wissenschaften.

Lorenz: Dynamik starrer Körper 2 Std. V., 2 Std. U. estigkeitölehre und Hydraulik 4 Std. V., 3 Std. U. Luckwaldt: apoleon I. 2 Std. V. Neuere Geschichte Gnglands (I1) 1 Std. V.

von Mangoldt: Höhere Mathematik I1 4 Std. V, 1 Std. U. Funktionentheorie 2 Std. V. Schilling: Darstellende Geometrie 3 Std. V., 5 Std. U. Photogrammetrie 1 Std. V. (unertgeltlich). Sommer: Höhere Mathematik 1 6 Std. V. Mollwo: Allge- meine Nationalökonomie 4 Std. V. Finanzwissenshaft 2 Std. V. Volkswirtschaftli®be Uebungen 2 Std. U. (unentgeltlih). Be- \prehung selbständiger volkswirtshaftliher Arbeiten mit Fort- ges{rittenen 2 Std. U. (unentgeltlich). Wien: Experimentalphysik 1 5 Std. V. Kleines physikalishes Praktikum 8 Std. U. Großes physikalishes Praktikum täglich den ganzen Tag. von Bockel- mann: Wirtschaftsgeographie der europäischen Länder mit Ausschluß Mitteleuropas 2 Std. V. Die deutshen Kolonien 1 Std. V. (un- entgeltlich). Kalähne: Einführung in das physikalishe Praktikum 1 Std. V. Schwiyrgungen und Wellen in Theorie und Praxis 1 Std. V. Arbeiten im photographishen Laboratorium des physikalishen Instituts für Fortgeschrittene 3 Std. U. Kumm: Allgemeine Botanik 2 Std. V. Botanisch-mikro- \kopische Uebungen T 3 Std. U. Löbner: Deutsche Literatur des 19. Jahrhunderts 2 Std. V. Besprechung ausgewählter Dichtungen 1 Std. V. (unentgeltlich). Petrushchky: Ausgewählte Kapitel der Hygiene 2 Std. V. (unentgeltlich). Bakteriologischer Kursus, 4 Wochen lang täglich 2 Std. U. us Freitag. Saenger: Staats- und Verwaltungsrecht 2 Std. V. Das Bauwesen in Gesetz- gebung und Verwaltung 1 Std. V. Wex: Grundzüge des deutschen bürgerlihen Rechts 2 Std. V. Prsöll: Theorie der Regulierung 2 Std. V. von d. Bergen: Nussishe Sprache I, IT und III je 2 Std. V. Medem Stenographie T (System Gabelsberger) 2 Std. U. Desgl. 11 1 Std. U. Reimann: Englishe Sprache 1 und II je 2 Std. V. Stentler: Französishe Sprahe 2 Std. V, F Hilfe bei plöplihen Unglücksfällen (unentgeltlich)

Danzig-Langfuhr, den 8. August 1909. Der Rektor der Königlichen Tehnischen Hochschule. Matthaci.

Personalveränderungen.

Königlich Preuftische Armee.

Offiziere, Fähnriche usw. Wilhelmshöhe, 11. August. v. Einem gen. y. Nothmaler, Gen. der Kav., von dem Amte als Staats- und Krieg8minister enthoben und unter Belassung à 1. s- des Kür. Negts. von Driesen bn Nr. 4 zu den Offizieren von der Armee, mit Anweisuna seines dienstlichen Wohnsißes in Münster, versetzt; zuglei mit der Vertretung des beurlaubten kommandierenden Generals des VIL. Armeekorps beauftragt. v. Heeringen, Gen- der Jaf. und kommandierender General des 11. Armeekorps, zum Staats- und Kriegsminister ernannt. v. Linsingen,' Gen. Lt. und Kommanoeur der 27. Div. (2. K. W.), unter Enthebung von dem

/ Kommando nach Württemberg mit der Führung des 11. Armeekorps

beauftragt.

Beamte der Militärjustizverwaltung.

Allerböchste Bestallung. 16. Juli. Wolf, bis» verigae Sroßherzogl. Hess. Gerichtsassessor, zum Kriegsgerichtsrat ernannt.

Allerhöchsten Erlaß. 16. Juli. Palmer, P a Bernhold, Lucas, Krieg8zerichtsräte bei der 18., 16., 35, und 34. Div., der Siellenrang der vierten Klasse der höheren

ten verliehen. Prov S erfügung des Kriegsmitinisteriums. 20. Juli.

Wolf, Kitegsgerichtsrat, der 39. Div. zugeordnet.

rena Ee

Nichlamlliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 14. August.

Durch die E vom 16. Juni 1909 (Geseß- samml. S. 492) ist das Geseh, betreffend die Zulassung einer Vershuldungsgrenze für land- und A lich genußte Grunditücke, vom 20. August 1906 (Geseß- samml. S. 389), das in den zum Kreise Rosenberg O eifa ehemaligen Erbhauptämtern Schömberg und Deutsch - Eylau der Provinz Westpreußen \{chon durch die Verordnung vom 93. März 1908 (Geseßsamml. S. c eingeführt ist, in den übrigen Teilen der Provinz Westpreußen sowie in der Fei Posen zum 1. Juli 1909 in Kraft geseßt worden. Zu lei sind als die für die Ausführung des Gesetzes zuständigen öffentlichen Kreditanstalten bestimmt worden:

a. für die vorbezeihneten übrigen Teile der Provinz West- preußen die Westpreußishe Landschaft und die Neue Westpreußishe Landschaft innerhalb der Grenzen ihrer geschäftlihen Zuständigkeit ; e 2

. für die Provinz Posen in Ansehung derjenigen Güter, welche zu der Zeit, zu der die Kreditanstalt mitzuwirken hat, von der Westpreußischen Landschaft beliehen sind, diese Landschaft, im übrigen die Posener Landschaft.

Mit Rücksicht hierauf macht der Justizminister in einer allgemeinen Verfügung vom 10. d. M., betreffend die Verschhuldungsgrenze für land- und forstwirtschaft- lich genußte Grundstücke in den Provinzen West- preußen und Posen, bekannt, daß zum Richteramte be- fähigte Beamte der Kreditanstalten (vgl. § 14 des Geseßes) die bei ihren Direktionen angestellten Syndizi und daß für die Prüfung, ob ein Grundstück von der zuständigen Landschaft belichen werden darf, die folgenden Bestimmungen maß- gebend sind:

1) Von der Westpreußischen Landschaft dürfen beliehen werden:

a. die ehemals adligen Güter der früheren Erbprovinz West preußen, wie sie zur Zeit der Gründung der Landschaft im Fahre 1787 bestanden hat und zu der namentlich die ehemaligen landrätlihen Kreise Dirschau, Stargard, Bromberg, Inowrazlaw, Konitz, Kammin, Dt.-Krone, Culm, Michelau, Marienburg sowie die früher zu Ostpreußen aehörig gewesenen ehemaligen Hauptämter Marienwerter und Riesenburg gehören; i

. unadlige, Kölmishe, Freigüter oder mit adligen Gütern in Verbindung stehende Bauernhöfe , falls der Besißer eines adligen Guts sie zu Eigentum oder früher in Erbpacht oder Erbzins übernommen und als zu seinem adligen Gut gehörig in dessen Hypothekenbuch hat eintragen lasen.

Die infolge Aufteilung der Grundstücke zu a und b entstehenden

Trennftücke sind gleichfalls beleihungsfähia, falls ihr landschaftliher c ues miwestens 3000 A6 beträgt und fie als selbständige Grund- tüde anzusehen find. ; E 9) Von der Neuen Westvreußishen Landschaft dürfen beliehen werden: diejenigen zum Betriebe der Landwirtschaft geeigneten Grundstücke, welhe nicht dem Verbande der Westpreußilyen Land- saft angehören, iu vollem unbeshränktem Gigentume besessen werden und na§ den Abschäßungkgrundsäßen des Landschaft8verbandes einen Wert von mindestens 3000 4 baben; bei Außendeihländereien der MWetichsel- und Nogatniederung ist eine Beleihung nur bis zum 25 fachen Betrage des Grundsteuerreinertrags und nur insoweit ftatt- haft, als sie zu einem mit den Gebäuden im Innendeiche belegenen, mindestens doppelt so großen Grundstücke gehören.

3) Von der Posener Landschaft dürfen alle in vollem Gigen- tume stehenden landwirtshaftli® benußten Grundstücke beliehen werden, deren landschaftliher Tarwert mindestens 3000 46 beträgt und die außer den öffentlihen Abgaben nur mit solchen Leistungen belastet sind, welche in Geldrente bestehen oder in einer solchen dar- gestellt werden können. Gehören die Grundstücke einem tädtishen Bezirk an, so muß durch übereinstimmende Bescheinigungen des Magistrats und des Kreislandrats dargetan sein, daß sie aus\chließlich oker doch hauptsächlich dem Betriebe der Landwirtschaft gewidmet sind. Steht das Eigentum an einem Grundftück mehreren zu, so ist nur eine Beleihung des ganzen Grundstücks gestattet. Für Grund- Füde, die im Eigentume von Ausländern steten, bedarf es der Ge- nehmigung des Ministers füc Landwirtshaft, Domänen und Forsten.

Aenderungen der Grundsätze über die Beleihungsfähigkeit der drei Landschaften können nur durch Aenderungen der Saßungen erfolgen. Die Satzungsänderungen werden in dem „Preußischen Staateanzeiger“ und in den Amtsblättern der Regierungen L

zu 1: in Marienwerder, Danzig, Bromberg und Köslin, -

zu 2: in Marienwerder und Danzig,

zu 3: in Posen und Bromberg bekannt gemacht.

Es sind Zweifel entstanden, ob die Abgabe der Tarifs nummer 11 des Reichsstempelgeseßes (Grundstücks- übertragungen) auch dann zu erheben ist, wenn das der Auflassung zu Grunde liegende Rechtsgeshäft vor dem 1. August d. J. beurkundet worden is, die Auflassung aber na ch diesem Zeitpunkte geschieht, Jn der Begründung des Reichsstempelgesezges Drucksachen des Reichstags, 12. Legis- laturperiode, T. Session 1907/09 Nr. 1456 ist ausdrüdcklich ausgeführt, daß der Auflassungsstempel während der Ueber-

angszeit auch da zur Dung zu gelangen habe, wo eine

tempelpfliht des Veräußerungsgeshäfts um deswillen nicht gegeben sei, weil der die Steuerpfliht begründende Rechtsakt vor dem Jnkrafttreten des Gesehes liege. Eine allgemeine Ver- fügung des Justizministers vom 11. d. M., betreffend die Ausführung des Reichsstempelgeseßes vom 15. Juli 1909, weist die mit der Erhebung des Stempels betrauten Gerichts- behörden an, diese Auffassung der Begründung des Geseßes bis auf weiteres bei dem Stempelansaße zugrunde zu legen. Veber abweichende gerichtliche Entscheidungen ist an den Justiz- minister zu berichten.

Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirklicher Geheimer Rat Graf von Wallwißtz hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit werden die Geschäfte der Gesandtschaft von dem Ersten Sekretär, Legations- rat Prinzen “Heinrich XXXI. Reuß j. L. geführt.

Cassel, 14. August. Die Kaiserlihen Majestäten empfingen gestern, „W. T. B.“ zufolge, im Schloß Wilhelms- höhe den Besuch Jhrer Durhlauchten des Fürsten und der Fürstin von Schwarzburg-Rudolstadt. i

P vormittág og Seine Majestät, derselben Quelle zufolge, ebendort den Kriegsminister, General der Jn- fanterie von Heeringen.

j Württemberg. :

Die Zweite Kammer hat gestern, wie „W. T. B.“ aus Stuttgart meldet, A threm früheren Beschlusse, die württembergishe Gesandtshaft in München wieder genehmigt.

Großbritannien und Frland.

Wie das „Neutershe Bureau“ erfährt, hat die Reichs- verteidigun so teren) den Anregungen der Reichs- regierung zugestimmt. Diese bezwecken folgendes: Möglichste Uebereinstimmung in der Organisation und Ausbildung der Truppen im Mutterlande und in den Kolonien, die Moglich- keit des Austaushs von Truppen zwischen allen Teilen des Reichs, Austaush von Offizieren, die in den Haupt- quartieren der verschiedenen britischen Besißungen ausgebildet und von einem Reichsgeneralstab kontrolliert werden sollen. Das Ergebnis würde sein, daß die lokalen Truppen in den verschiedenen Teilen des Reichs eine einheitlihe große Reichs- armee bilden und die Möglichkeit verhindert wird, daß ungeübte Truppen aus irgend einer entfernten Gegend mit nach europäischen Grundsäßen ausgebildeten zusammenwirken.

Der Kriegsminister Haldane erklärte, wie „W.T.B.“ aus London gemeldet wird, gestern in einer Rede zu Bradford mit bezug auf die Reichsverteidigungskonferenz, die Deiaétuldien Pläne zur Vereinigung der Streitkräfte des Reichs sähen einer baldigen Verwirklihung entgegen. Lord Kitchener ginge demnächst nah Australien und Neuseeland und später nah dem Mittelmeer und Südafrika, um Pläne zur Zusammenzichung der Truppen des Reichs auszuarbeiten, Sir John French begebe. sich zu gleihem Zwecke nach Canada. Er, Haldane, hoffe, daß das O kommen einer solhen gemeinsamen Örganisation die Aufmerk- samkeit von Tagesfragen wie der Jnvasion in den britischen Inseln ablenken, und wenn das Gerede darüber aufhöre, eine Beschränkung der Rüstungen tatsählich möglich werden würde.

Der Bericht des Unteraus\schusses für die Reichs- verteidigung, der im Frühjahr zur Untersuhung gewisser von Lord Charles Beresford autgeworfener Fragen der Marinepolitik eingeseßt wurde, ist nunmehr veröffentliht worden. Jn dem Bericht wird, „W. T. B.“ zufolge, ausgeführt:

Lord Beresford habe darüber Klage geführt, daß die Schiffe in den heimishen Gewässern in so gefahrdrobender Weise zerstreut seten, daß sie im Falle cines unvorhergesehenen Angriffs überwältigt werden könnten. Auch habe die Kanalflotte niemals eine solhe Stärke, daß sie es mit jedem Gegner aufnehmen könne. Die Admiralität habe daxauf erwidert, daß die Flotten der Nahbarmähte in ähnlicher Weise zerstreut seien und daß ebensole Verschiedenheiten in bezug auf die sofortige Bereitshaft der Schiffe bei anderen Ländern beständen. Ferner habe fie durch Zahlen be- wiesen, daß die Gefechisftärke der Kanalflotte während Lord Beres- fords Kommando stets der stärkften im Dienst befindlichen Flotte irgend einer anderen Nation überlegen und diese Ueberlegenbeit auch noch dur eine gewaltige Reserve gesichert gewesen sei. Der Auss{huß bält in seinem Bericht den Beweis für erbraht, daß die Behauptung Lord Beresfords, die heimische Flotte könre nit als cine zum sofortigen Eingreifen bereite Kampfflotte angesehen werden, widerlegt sei, und glaubt, daß den Vorschlägen Lord Beresfords in bezug auf Gleichartig- keit der Flotte durch die Dislozierung im März 1909 in geeigneter Weise entsprochen sei. Der einzig wichtige Unterschied set der, daß die atlantishe Flotte als unabhängiges Kommando beibehalten sei, um, wenn erforderli, nah außerhalb detachiert zu werden, ohne daß dadur die Organisation der Heimatsflotte durhbrohen werde. Lord Beresford bätte die Mißerfolge verschiedener Atmirale auf das Fehlen eines eigenen strategishen Departements zurückgeführt. Der Grfte Lord der Admiralität habe dem Auts{uß mitgeteilt, welde Schritte neuerdings unternommen worden seien, urm einen Maninegeneralstab zu schaffen und was weiter in dieser Richtung hin beabsichtigt sei. Der Aus\huß erklärt zum Schluß, daß nah den Maßnahmen der Admiralität dem Lande in keiner Weise irgendwie Gefahr drohe, wenn er au zugibt, daß diefe Maßnahmen durch das Fehlen herz- licher Beziehungen zwishen der Admiralität und dem Oberkomman- dierenden ernstlih behindert würden. Der Auss{huß verspricht \ich von dem Marinegeneralstab das Beste.

Spanien, Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Madrid haben

sämtlihe Kriegsschiffe des en Geschwaders den Befehl erhalten, nah Melilla abzugehen.

Niederlande.

„W. T. B.“ meldet aus dem Haag, daß der Minister der Kolonien Jdenburg seine Entlassung genommen hat. An seine Stelle wurde das Mitglied der Zweiten Kammer de Waal Malefyt zum Kolonialminister ernannt.

Türkei.

Die neue türkishe Note ist bereits gestern mittag in Athen überreiht worden. Den Hauptgegenstand der Note bildet, „W. T. B.“ zufolge, das Verlangen, daß die eee aus den Listen des griechischen Heeres gestrihenen Offiziere aus Kreta zurückgezogen werden. Die Note verlangt ferner eine bündige Versicherung der innerhalb der Grenzen des otto- manischen Reichs beamteten griechishen Konsuln, daß sie sich künftig niht mehr an einer großgriehishen Propaganda be- teiligen werden. Die Antwort der griehishen Regierung wird in kürzester Frist erwartet. :

Der griechishe Gesandte in Konstantinopel erhob, derselben Quelle zufolge, Vorstellungen wegen des Boykotts gegen griechishe Schiffe und Einspruch gegen die Beleidigung der Person des Königs der Hellenen dur die türkishe Bevölkerung in Adalia, die das in den griehishen Läden ausgestellte Bild des Königs beschimpft und zerrissen habe. Der Minister des Auswärtigen sagte eine Untersuchung

der Angelegenheit zu. i i Die Botschafter der vier Shußmächte be- nachrihtigten, wie die „Frankfurter Zeitung“ aus Kon- stantinopel meldet, die Pforte, die griehishe Flagge auf Kreta würde sofort eingezogen werden, und verlangten, daß die türkische Flotte bei ihrer Fahrt vermeide, vor der Jnsel zu erscheinen. j Zwei Versammlungen in Jpek und Djakova, die

ih mit der Kretafrage beschäftigten, nahmen einen erregten erlauf. Es wurde eine Resolution angenommen, in der die Re- gierung aufgefordert wird, gegen Athen vorzugehen, in welhem Falle Jpek und Diakova bereit seien, 40 000 Mann zu stellen. Auf Befehl des Großwesirs wurde die Militär- befreiungssteuer für Nichtmohammedaner aufgehoben.

Dänemark.

Nachdem der Graf Holstein- Ledreborg dem König die Erklärungen der Parteigruppen über die Kabinetts- bildung vorgelegt hatte, sprach sich der König dahin aus, daß er sh bis Dienstag Bedenfzeit vorbehalten wolle.

Asien.

Eine Erklärung der chinesishen Regierung, be treffend die Antung—Mukden- Eisenbahn, die dem „Reutershen Bureau“ mitgeteilt wurde, weist darauf hin, daß die Erwägung der eigenen Sicherheit China gezwungen habe, die Frage einer Ueberwahung der Eisenbahnlinie zu erheben. Wenn auch die Eisenbahn eine nüßlihe Handelsstraße werden möge, so sei sie doch niht weniger geeignet, militärischen Zwecken zu dienen, wie früher. Truppen könnten auf ihr be- fördert werden, um die ganze Südmandschurei zu beherrschen. Infolgedessen dürfe China, wenn es in Abänderung der Spur- weite einwillige, um die Eisenbahn zu verbessern, niht juge schrieben werden, daß es die Stationierung fremder Eisenbahn- wachen längs der Linie genehmige oder das Ret, die Eisen- bahn durch eigene Polizeitruppen zu bewachen, aufgegeben

habe. Afrika.

Der 11. August war, wie der „Matin“ meldet, nächst dem 98. Juli der verlustreihste Tag für die Rifkabylen. Einer beim Hippodrom von Melilla aufgestellten Batterie ist es gelungen, ein in einer Schlucht des Gurugugebirges liegendes Haus, das von Mauren beseßt war, zu zerstören. Sodann wurde der Wall, der von den Mauren errichtet war, in Brand geshofsen und zahlreihe Mauren getötet. Ein Ballon zeigte die Richtung der Fliehenden an. Diese wurden von dem Feuer des Forts Kacamellos mit Erfolg beschossen. Ferner wurde gegen Abend die Beobachtungsstation, die von den Mauren bei Mezuita errichtet worden war, durch 9 em Ge- \hüße eines Forts zerstört und begrub fast alle marokkanischen Posten unter ihren Trümmern. Auch die Eingeborenenpolizei hat an dem für den Feind verlustreihen Kampfe teilgenommen.

Aus Penon wird dem „W. T. B.“ vom 12. August ge- meldet: Jm Laufe des Tages eröffnete der Feind mehrmals das Feuer auf die Stadt. Bei Einbruch der Nacht rüdte er bis an den nahen Strand vor, von wo er ein lebhaftes Feuer eröffnete. Artillerie zwang ihn aber, sih auf die Höhen zurück- zuziehen, wo er Feuer anzündete, um die Stadt zu beleuchten und ein wirksames Gewehrfeuer zu ermöglihen. Um 111/24 Uhr wurden die Angriffe der Eingeborenen eingestellt. Auf spanischer Seite sind keine Verluste zu verzeichnen; die Mauren verloren mehrere Tote und Verwundete.

Das Kanonenboot „General Conha“ beshoß, wie demselben Bureau aus Ceuta gemeldet wird, eine mit 20 Rif- kabylen beseßte Barke. Die Rifkabylen sprangen ins Wasser und retteten sh durh Shwimmen. Die Barke, die eine Ladung Pulver enthielt, fiel in die Hände der Spanier.

Der „Matin“ meldet aus Bordeaux: Der hier ein- getroffene Dampfer „Cholon“ bringt die Meldung, daß an der Elfenbeinküste Unruhen ausgebrochen seien. Bei einem shlachtartigen Zusammen|stioß am 21. Juni seien zwei französische Offiziere verwundet. Eine Strafexpedition sei in das Gebiet der Aufständischen gesandt.

Parlamentarische Nachrichten.

Die gestern vorgenommene Landtagsersaßwahl im Wahlkreise Wiesbaden 4 für den zurückgetretenen Ab- geordneten Dr. Heydweiller hatte nah amtlicher Mea folgendes Ergebnis: Der ‘Amtsgerichtsrat Lieber (Natl. erhielt 131 Stimmen, der Oekonomierat Lucke (Bund der Landwirte) 19 Stimmen. Der Erstgenannte ist somit gewählt.

Statistik und Volkswirtschaft.

NacGwets Ung

der Rohbsolleinnahme an Neihsstempelabgabe für Wertpapiere.

April 1909 | April 1908 Juli 1909 | yis Juli 1909| bis Juli 1908

M A M [S A [S

Wertpapiere

I. Inländishe Aktien und Interimsscheine I1. Ausländische Aktien und Interimsscheine . Inländische Nenten- und Schuldverschrei- bungen undInterims- scheine außer den unter I1V genannten . Inländische auf den Inhaber lautende und auf Grund ftaat- liher Genehmigung ausgegebene Renten- und Schuldverschrei- bungen der Kom- munalvyerbände und Kommunen, der Kor- porationen ländlicher oder städtischer Grundbesitzer, der Grundkredit- und Hypothekenbanken | oder der Eisenbaha- | Î

esellshaften sowie L! ina! 1131 547|75] 1839 024/55] 997 822|—

6 381 499/10 265 02975

5 784 704/20] 9 918 078 938 989/50] 1 174 233

993 982/40] 1 655 503 1151 268

nterimsscheine . . .

. Renten- und Schuld- verschreibungen und Interimsscheine aus- ländisher Staaten und Eisenbahngesell- schaften 512 091/50

. Ausländische Renten- | und Sculdverschrei- | bungen und Interims- | {eine außer den unter V genannten

VII. Bergwerksanteil-

{eine und Ein- zablungen auf solche

1198 937|—} 179 979/90

917 033!20] 1 370 708/80} 77 507/05

67 157501 128 220/50) 135 #65 VIII. Genußscheine . 11 702|— 19 B5/— 5 229/50 zusammen: {10 357 208/05[17 303 964/65} 9 193 801/10 Berlin, den 13. Auguft 1909. Kaiserliches Statifstises Amt. van der Borg bt.