1909 / 201 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Aug 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Handel uud Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie ".)

Desterreih-Ungarn.

Vorschriften über die A. von Zündhölzchen und anderen Zündwaren in Oesterreih. Ein österreichishes Geseß vom 13. Juli d. J. enthält u. a. folgende Bestimmungen:

1 1. Weißer oder gelber Phosphor darf zur Herstellung von Zündwaren niht verwendet werden. Zündwaren, die unter Ver- wendung von weißem oder gelbem Phosphor hergestellt sind, dürfen nicht gewerbsmäßig feilgehalten, verkauft oder sonst in Verkehr gebracht werden.

Neue Betriebe, in denen zur Erzeugung von Zündwaren weißer oder gelber Phosphor verwendet werden soll, dürfen nicht mehr errihtet werden.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auf Zündbänder, die zur Entzündung von Sicherheitsgrubenlampen dienen, keine Anwendung.

. Das Handelsministertum wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern die Verwendung bestimmter Zünd- massen und Anstrihmassen zur gewerbsmäßigen Erzeugung von Zünd- waren aus Gründen der Gesundheit oder der Sicherheit zu verbieten oder von der Erfüllung bestimmter Bedingungen in bezug auf die Betriebseinrihtungen sowie in bezug auf die Verpackung der in den Handel gelangenden Zündwaren abhängig zu machen. «fig

§ 3. Das Handelsministerinm wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern Rezepte neuer Herstellungsverfahren für E welché für die Gesundheit und“ Sicherheit der bei der Zündwarenerzeugung beschäftigten Arbeiter und des Publikums besondere Gewähr bieten, zu erwerben und den Unternehmern zur Ver- fügung zu ftellen.

8 4 und 5 usw.

6. Die Vorschriften des § 1, 'Abs. 1, sowie des § 2 treten am 1. Januar 1912, die des § 1, Abs. 2, am 1. Juli 1912, die

übrigen Bestimmungen mit dem Tage der Kundmachung dieses Gesetzes in Kraft.

S 7 usw. ° (Reichsgesepblatt für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder.)

Rußland.

Zollfreie Wiedereinfuhr von Säcken, worin schwefel- saures Ammoniak ausgeführt is. Der Finanzminister hat allgemein die zollfreie Wiedereinfuhr von leeren Säcken, worin \hwefelsaures Ammoniak aus Rußland ausgeführt worden it, mit der Maßgabé gestattet, daß dabei die Regeln vom 10. April 1908, betreffend die zollfreie Wiedereinfuhr von Sälen, die als Verpackungs- E e Ausfuhrwaren aus Rußland ausgeführt wurden, zu beob- achten sind. j

Jtalien.

Zolltarifierung von Waren. Konfekt aus einem Zuckerkerne mit einem dünnen Ueberzuge von Shokolade, in versiedenartig geformten, in Papter oder Stanniol gewickelten Stücken, ist nicht als Schokolade, sondern wie Konfekt und Konserven mit Zucker usw. nach Tarif-Nr. 16 zum vertragömäßigen Satze von 100 Lire für 100 kg zu verzollen.

Vollständige Maschinenanlage, bestehend aus Einzel- maschinen zum Leimen, Aufrollen, Trocknen und Transportieren des Papiers sowie aus verschiedenen mechanischen Ventilatoren, womit gleihjeitig einige abgedrehte Rippenrohre zu Heizzwecken vorgeführt wurden. Diese Maschinens anlage ist in ihren Einzelteilen niht organisch miteinander verbunden; es müssen daher die vershiedenen Maschinen getrennt voneinander verzollt werden. Danach sind zollpflichtig die Maschinen zum Leimen und Aufrollen des Papiers als Maschinen für die Papierfabrikation nach Tarif - Nr. 2401 zum vertragsmäßigen Saße von 6 Lire für 100 kg, die Maschinen zum Transportieren und Trocknen des Papiers sowie die mecanishen Ventilatoren als anderweit niht genannte Maschinen nah 240 1 zum Sage von 10 Lire für 100 kg und endlich die mit- eingeführten Rippenrohre als Gegenstände für Hausgerät, weiter be- arbeitet, nah Tarifnummer 211 c 1 zum Sage von 10 Lire für 100 kg. (Decreti del ministro delle finanze per la risoluzione di contro- versie etc.)

Spanien.

Zolltarifierung von Waren. Laut Verfügung des General- zolldirektors vom 1. Juli d. J. find Ebonitkämme, d. h. solche, die beim Bearbeiten mit der Feile Feilstaub e eelea oder in Zweifelsfällen solche, die 20 v. H. oder mehr Schwefel enthalten, nah Nr. 658 des Tarifs zu verzollen; Gummikämme, die diese Merk- male nit aufweisen, sind nah Nr. 683 zollpflihtig. (Boletin oficial de la Direction general de Aduanas.)

Laut Verordnung vom 2. August d. J. ist nah der Nr. 502 des Tarifs nur roher Talg ohne irgend welhe Zubereitung und einfa ges{chmolzener Talg zu verzollen; dagegen ist Talg, der durch ein ziemlich verwickeltes Verfahren gereinigt is und den carakte- ristishen Geruch und Geshmack niht bewahrt, nach Nr. 593 zoll- pflihtig, worunter Oleomargarin fällt. Das Warenverzeicnis ist dem- entsprehend unter dem Stihwort „Talg“ (s60bo) geändert worden.

(Gaceta de Madrid.)

Niederlande.

Zollfreiheit für Amylacetat, das bei Arbeiten in Zellhornwarenfabriken verwendet wird. Gemäß König- licher Verordnung vom 830. Juni 1999 wird Zollfreiheit für Amylacetat gewährt, das bei Arbeiten in Zellhornwarenfabriken ver- wendet wird. Es kommen dabei die Bestimmungen in den Artikeln 3 bis 11 der Königlichen Verordnung vom 11. August 1908 (Staats- blad Nr. 284)*) zur Anwendung. (Staatsblad Nr. 209.)

Serbien.

Zolltarifierung von Waren. Laut Erlafses des serbischen Finanzministers vom 9./22. Juli d. J., Z.-Nr..13 382, if mit Bezug auf hölzerne Federhalter, hölzerne Schüler-Feder- shachteln und ähnlihe Sqhulgegenstände, hölzerne Lineale aller Art, hölzerne Taschen- und sonstige Maßs- stäbe, hölzerne Drücker mit Löschpapier und im allge- meinen Holzwaren, die früher als Kurzwaren zur Verzollung ge- langten, entschieden, daß solche Waren nitt, wie es bisher meistens gesehen, als Galanteriewaren aus Holz nah Nr. 436 des Allge- meinen Zolltarifs zu behandein sind, wozu sie weder nah ihrer Ver- wendung und Bestimmung noch nah der Vorschrift der Nr. 436, noch nah der Bedeutung des Ausdrucks „Galanteriewaren“ gehören. Um ein einheitlihes und genaues Verfahren für die Verzollung dieser Holzwaren herbeizuführen, sind folgende Erläuterungen und An- weisungen gegeben worden : Als Galanteriewaren aus Holz nach Nr. 436 des Allgemeinen olltarifs sind anzusehen und zu verzollen alle Holzwaren, welche als chmudsachen dienen, wie Bracelets, Schnallen, Nadeln und der- I Gegenstände; ferner Zimmershmuckgegenstände wie Figuren,

asen, Statuen, Statuetten und dergleichen sowie alle sogenannten „Souvenierartikel* und Spiele (Shach, Domino, Roulette, Dame, Kugeln, Billardbälle und dergleichen), mit Ausnahme von Kinder- Stena und Gegenständen, welche zu gymnaftishen Uebungen und zu ie auf offenen Pläßen dienen (Croquet, Lawn-Tennis und der-

*) Deutsches Handels-Archiv 1908 1 S. 1247.

Die übrigen Holzwaren, die früher als Kurzwaren verzollt wurden und nit zu den vorgenannten Gegenständen gehören, sind nah den für die Holzart, die Herstelungsweise und die Verbindung mit anderen Stoffen in Betracht kommenden Nummern zu verzollen.

Durch diese TUenaa 10e in keiner Weise die Anmerkung zu Nr. 436 des Allgemeinen Zolltarifs abgeändert. Zu Ziffer 1 derselben Tarifnummer gehören alle Galanteriewaren aus Holz, wenn sie mit gemeinen Stoffen verbunden sind. (Srpske Novine.)

Handhabung der Bestimmungen über Ursprungs- zeugnisse. In einem Erlasse des serbischen Finanzministers vom 14. Juli (a. St.) d. J., Z.-Nr. 13 803, ist erläutert, daß in der Praxis dôfter gewisse Abweichungen von den Verordnungen Z.-Nr. 4896 vom 19, März (a. St.) d. J. und Z.-Nr. 10520 vom 4. Juni (a. St.) d. J., betreffend die Ausstellung von Ursprungszeugnissen, vorgekommen find und man ein diesen Erlafsen entgegenstehendes Verfahren hat eintreten lassen müssen. Am häufigsten sind danah mit Genehmigung des Finanzministers für Waren aus Vertrags- staaten auch solhe Ursprungszeugnisse als maßgebend an- genommen und anerkannt worden, welhe von Personen ausgestellt waren, die durch die angezogenen Erlafse niht als zuständig hierfür benannt worden sind. Auch haben sich Fälle ereignet, in denen die nahträglihe Einreihung von Ursprungszeugnissen gestattet wurde, nämlich dänn, wenn nur irgend welche Anhaltspunkte dafür vor- handen waren, daß die betreffende Ware aus Vertragsstaaten stammte, damit die Einzelnen und der Staat vor Schaden bewahrt blieben, der durch Zahlung von Lagergeld beim Warten auf den Eingang vor- [Oma enee Ursprungszeugnisse erwachsen wäre.

“Im Anschlusse hieran erklärt der Finanzminister, daß er ias dieser Vorkommnisse die früheren Erlasse über die Ursprungszeugnisse nit abändern und sih mit Nücksiht darauf, daß im Handel und Verkehr Fälle vorkommen können, wo Abweihungen durchaus zu ver- stehen sind und gerehtfertigt ersheinen, auc für die Zukunft das Recht der Beschlußfassung vorbehalten wolle für jeden Fall, wo eine Abweichung hinsihtlih der Ursprung3zeugnisse und deren Einreichung für die Verzollung eintreten sollte. Es soll indessen in dieser Hinsicht sehr streng verfahren und es sollen nur dann ausnahmsweise Ab- weihungen zugelassen werden, wenn überzeugend nahgewiesen ist, daß die rechtzeitige Beschaffung von Ursprungszeugnifsen unmögli war.

(Srpske Novine.)

Ursprungszeugnisse für Postsendungen. Laut Erlasses des serbishen Finaniministers vom 14./27. Juli d. I., Z.Nr. 13571, sind De Lea, worden, Poftpakete mit aus Oesterreich-Ungarn stammenden Waren über Deutschland mit deutsher Begleitadresse und deutscher Zollinhaltserklärung nah Serbien einzuführen. Es ist daher angeordnet worden, daß vom 1./14, August d. J. ab alle Positpaket- sendungen, denen neben den fonst erforderlihen Urkunden niht au die in der Verordnung vom 19. März d. J., Z.-Nr. 4896, vor- geschriebenen Ursprungszeugnisse beigegeben sind, mit wendender Post nah dem Ausland als niht ordnungsgemäße Sendungen zurückgesandt werden. (Srpske Novinse.)

Belgien.

Unzulässigkeit der Einfuhr von zollpflihtigen Mustern in Briefen. Aus Anlaß eines Sonderfalls wi:d darauf hingewiesen, daß es unzulässig ist, Muster, die einen Gebrauchswert haben (z. B. Handschuhe), als „Muster obne Wert“ unter Brief- umschlag mit der Post nah Belgien einzuführen. Die Muster werden nah § 75 Abs. 1 der Vorbemerkungen Observations prélimi- nares zum Zolltarif !) zollamtlih ebenso behandelt wie die Waren, die sie darstellen. Ausnahmen hiervon bestehen nur für einige wenige bese EERtn, die in § 75 Abs. 2 und 3 und § 76 a. a. O.?) aufgeführt find.

‘anl dürfen Mustersendungen (abgesehen von den Mustern für Handlungsreisende, die hier niht in Frage kommen und wofür besondere Vorschriften gelten) in Belgien niht eingeführt werden, ae gas sie S ein Zollamt gehen und dort angemeldet werden

S! d D);

Da dieses Verfahren auf Briefsendungen im allgemeinen nicht anwendbar ist, so folgt daraus, daß es unzulässig ist, Muster in Briefen nach Belgien einzuführen. Um zu verhindern, daß dem zuwider zollpflihtige Waren in Briefen eingeschmuggelt werden, hat Art. 56 Abs. 5 des Geseßes vom 30. Mai 1879 über das Postwesen der Zollverwaltung das Recht eingeräumt, von der Postbehörde die Oeffnung aller aus dem Ausland kommenden Briefe zu fordern, bet denen sie einen zollpflichtigen Inhalt vermutet. Jn Ausführung dieser Gesezesvorschrift bestimmt die Anweisung des belgischen Finanzministers an die Zollbehörden, Nr. 1709 vom 31. Januar 1880, daß alle zollpflihtigen Gegenstände, die in folhen Briefen efunden werden, als eingeschmuggelt angesehen, daß sie mit Be- hlag bele t und nah den allgemeinen Zollstrafvorschriften behandelt werden sollen.

Nach diesen Vorschriften nimmt also die belgishe Zollverwaltung bei offenen oder vershlofsenen Briefsendungen, die zollpflihtige Gegenstände enthalten, in allen Fällen ohne weiteres die Absicht der po Bert goung an. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats n Brüssel.

Schweden.

Zeitweilige Milderung des Verbots der Einfuhr von Waren mit unrichtiger Ursprungsbezeihnung. Ge- mäß der Königlichen Verordnung vom 9. November 1888 sind vom Ausland zum Verkaufe nah Schweden eingehende Waren, an denen der Name eines Ortes, Besißtums, einer industriellen Anlage oder eines Gewerbetreibenden in Schweden oder auch eine andere Be- zeihnung angebracht ist, welche ihnen den Anschein gibt, als ob sie in Schweden hergestellt worden wären, bei der Einfuhr mit Beschlag zu belegen und einzuziehen.

Die Bestimmung soll indes keine Anwendung finden :

wenn nahgewiesen wird, daß die Waren wirklich in Schweden hergestellt und vorher aus dem Reih ausgeführt worden find,

wenn außer der obengenannten {wedischen Ursprungs- bejeichnung noch in deutlicher und leiht in die Augen fallender Weise die ausländische Herkunft der Waren angegeben findet und

wenn es sonst offenbar ift, daß eine Absicht der Jrreführung durch unrichtige Ursprungsbezeihnung nicht vorliegt.

Durch Königliche Verordnung vom 9. Juli d. F. is diese Be- stimmung zeitweilig, und zwar bis zum 1. September d. I., dahin gemildert worden, daß nur diejenigen zum Verkauf eingehenden Waren mit Beschlag belegt und eingezogen werden sollen, an denen der Name eines Orts, Besißtums, einer“=industriellen Anlage oder eines Gewerbetreibenden in Shweden angebraht ist. Die Bestimmung ist bereits in Kraft getreten. Sie soll auch auf alle diejenigen zurzeit mit Beschlag belegten Waren Anwendung finden, bezliglidh deren ein Beschluß der \{chwedischen Generaldirektion darüber, ob Anklage wegen Uebertretung der eingangs beregten Verordnung zu erheben oder ob die Beshlagnahme als ungesezlich aufzuheben ist, noch nicht vorliegt.

Zollbehandlung von Zucker. Die Zollbehandlung von Zucker in Schweden wird durch zwei Kundmahungen vom 18. Juni d. I. geregelt, die am 27. Juli veröffentliht worden und sogleich in Kraft getreten- sind.

Danach foll das Ursprungszeugnis für raffinierten Zucker, der aus Großbritannien eingeht, u. a. die Erklärung enthalten, daß der Zucker in Großbritannien aus Rohzucker ralfialesi ift, der aus- \{ließlich in Ländern erzeugt ift, die sh der Brüsseler Konvention

2 Deutsches Handelsarchiv 1906 1 S. 96. (Dort als § 72 aufgeführt.)

2?) Gbenda. (Dort als §8 73 und 74 aufgeführt.)

3) Gbenda. (Dort als §§ 21 ff. aufgeführt.)

R E M E S E ¡M M T ck L E

anges{lofsen haben oder die nah der Erklärung der Internati uckerkommission keine Prämien für die Herstellung oder Ausfuhr oe N Bollrufcol für Zucker, der in Spanien hergestell er Zollzushlag für Zucker, der in Spanten hergestellt ift, be, trägt fortan 15,84 (bisher 19,44) Oexe für 1 kg, etnes b4 fee d der in Brasilien hergestellt ist, folgende Zollzushläge neu orgesehea: rafe, «L R@ 2000 Oos nit rasfiniét 1 5 20,90 2 Für mexikanischen Zuker beträgt der Zuschlag 2,16 Oere für 1 kg, (Svensk Författnings-Samling.)

Verwaltungsvorschriften für die Zollabfertigung. Eine Kundmachung der schwedischen Generalzoldirektion regelt die Zollabfertigung von Reise-, Eil- und Frachtgütern, die mit der Eisen- bahn eingeführt werden. Die Kundmachung trägt der neuen Fähr- verbindung Saßniß—Trelleborg ausdrücklich Rechnung. Die Be, stimmungen der |chwedischen Zollordnung?) werden dur diese Verwaltungsvor schriften nicht geändert, die in Nr. 77 der Svensk Författnings-Samling vom 27. Juli d. J. mitgeteilt find.

Vereinigte Stàaten von Amerika.

Aenderung des Konsulargebührentarifs. Durch eine Verordnung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika vom 7. Juni d. I. ist der geltende Konsulargebührentarif in einigen Haren abgeändert worden. Danach ist u. a. gemäß Ziffer 3 für die

klärung über Bücher und Haushaltungsgegenstände unter 100 Doll. iaia wenn ohne Fakturenbeglaubigung ausgefertigt, 1 Doll. zu ent- richten.

Nach einer neu En Tarifstelle sind für die auf Antrag erfolgende Bestätigung nihtamtlicher Schriftstücke im Konsulat an Gebühren zu zahlen: für die ersten hundert Worte oder einen Bruch- teil davon 0,50 Doll. und für je weitere 100 Worte oder weniger 0,25 Doll. (Daily Consular and Trade Reports.)

Britisch-Ostindien.

Einfuhrbeshränkung für betäubende Drogen. Laut BekanntmaMung. des Generalgouverneurs im Rate Nr. 4674 vom 30. Juni d. J. i} unter. Aufhebung der Bekanntmachung vom 9. April 1908 die eine von betäubenden aus der Hanfpflanze (canabis satida) bergeftellten Drogen zur See 9der auf dem Landweg in die von dem Gouverneur des Forts St. Georg verwalteten Gebiete sowie der Besiß solcher Erzeugnisse verboten. Der Gouverneur des Forts St. Georg im Rate oder der Madras Board of Revenue können indessen nach eigenem Ermessen Ausnahmen von diesem Ein- fuhrverbot zulassen. (The Gazette of India.)

Transvaal.

Vorschriften für die Einfuhr von Bienen, Honig und Wachs. Dur ein in der Transvaal Government Gazette vom 2. Juli d. J. veröffentlihtes Geseß Nr. 6 vom Jahre 1909 sind Vorschriften mit Bezug auf die Einfuhr von Bienen, Honig und Wachs erlassen, wonach die Einfuhr von Bienen von jedem aus- wärtigen Plaße nur mit besonderer Grlaubnis des Landwirtschafts- departements3 genane und die Einfuhr von Honig oder Bienenwais von irgend einem Plaße außerhalb Südafrikas sowie die Einfuhr von gebrauchten Bienenkörben oder von gebrauchten Zubehörteilen oder Geräten zu Bienenkörben oder von Gegenständen, die zur Beschaffung oder Beförderung von Bienen oder Bienenwachs von irgend einem Plate außerhalb Südafrikas gebraucht sind, verboten ist.

Der Gouverneur ist indessen ermächtigt, durch Bekanntmachung in der Gazette zu erklären, daß die Einfuhr von Bienen, die in anderen Kolonien oder Gebieten Südafrikas, in denen gleihlautende geseßliche Vorschriften bestehen, erzeugt sind, zugelassen werden kann.

: (The Board of 'Trade Journal.)

Südaustralien.

Vorschriften zur Verhütung der Verfälshung von Wein und Kognak. Durch ein Geseß vom 12. Dezember 1907 The Adulteration of Wine and Brandy Act, 1907 (Nr. 930/1907) sind Vorschriften zur Verhütung der Verfälshung von Wein und Kognak erlassen, wonach der Verkauf von Getränken unter der Be- zeihnung Wein und Kognak verboten ist, wenn ihnen andere als die vom Gouvecneur von Zeit zu Zeit vorzuschreibenden Stoffe zugeseßt sind. Nur für medizinishe Zwecke find Ausnahmen zugelassen. Bei direktem Zusatz von Kohlensäure zu Schaumwein i} eine ent- \prehende Angabe (carbonated) auf der Flasche oder dem Etikett er- forderlich. Bei Obstweinen ift auf dem Etikett usw. vor dem Worte Wein die Frucht, woraus der Wein hergestellt ist, anzugeben.

Zu dem Gesetze sind unterm 21. Oktober 1908 Ausführungs- beftimmungen erlassen, worin line Stoffe als zulässige Zu- säße zu Wein und Kognak während oder nach der Herstellung be- zeichnet sind:

1) für Wein:

a. Zitronsäure, Weinsteinsäure, Gerbsäure ;

b. \chweflige Säure in Gasform oder in der Form von Kaliumbisulfit, wobei indes die Menge der \{chwefligen Säure 2 Gran auf das Gallon nit überschreiten darf;

. aus\chließlich ¡um Zwecke der Läuterung: Eiweiß, reine Gelatine, getrocknetes Giweiß, spanishe Tonerde oder Aluminiumf/ilikat in jeder anderen Form in einer Reinheit von nit unter 97 v. H. ;

. reiner Weinsprit, gemäß den Bestimmungen und innerhalb der Grenzen, welche durch irgendein jeweilig in Kraft be- findlihes Bundesgeseß mit Bezug auf das Brennverfahren oder die Verbrauch8abgabe vorgeschrieben sind ;

2) für Kognak:

Rohrzucker und Traubenzucker zum Färben (Karamel).

Außenhandel über Santos 1908.

Das Wirtschaftsleben in Säo Paulo wurde im Jahre 1908 dur die Ungewißheit, die über den Ausgang der Kaffeevalorisation herrschte, und die erst gegen Ende des Jahres durch den Abschluß der zwecks Liquidierung der Kaffeevalorisation aufgenommenen 15 Mill. Doll. Anleihe behoben worden ift, ungünstig beeinflußt. Die nicht große Kaffeeernte des Wirtschaftsjahres 1907/08 konnte nur zu niedrigen Preisen untergebraht werden, was zur Folge hatte, daß die Kaufkraft im Innern geschwächt wurde und daher die JImporthäuser die vor- handenen großen Lagerbestände niht absegen konnten. Die ungünstige wirtshaftlihe Lage kam darin zum Ausdruck, daß die Zahl der Konkurse ungewöhnlich groß war.

Die Wareneinfuhr, welhe im Jahre 1907 einen Wert pon 134 674 868 Doll. darstellte, ging im Jahre 1908 auf 113 797 730 Doll.*) zurück. Bei Einshäßung der Bedeutung dieses Vorganges ist indes zu berüdsihtigen, da die Einfuhr des Jahres 1907 sich unter anormalen Verhältnifsen vollzog. Die enorm große Kaffeernte des Wirtschaftsjahres 1906/07, welche die Pflanzer infolge der von der Regierung zu Valorisationszwecken vorgenommenen äufe zu ver- hältnismäßig günstigen Preisen abseßen konnten, hatten einea unge- wöhnlich großen Zufluß an Gold gebraht und dadur et gesamte Wirtschaftsleben und insbesondere auch die Einfuhr günstig

1) Deutsches Handelsarhiv 1908 1 S. 517,

2) Deuts Handelsarhiv 1905 T1 S. 363.

*) Die in dem Bericht enthaltenen statistischen Angaben für 1908 hcbes aod nit endgültig fest; das Sekretariat für Ackerbau und Handel usw., von dem die Statistik herausgegeben wird, hat Berichtigungen vorbehalten.

einflußt. Der normalen Entiwicklung der wirtshaftliGen Ver- bente entsprach diese Steigerung nit, da der Bedarf si nicht in fo erheblihem Maße vermehrt hatte. So trat dann im Jahre 1908 eine Abflauung ein, die einen Rückgang der Einfuhr zur Folge hatte. Zmmerhin übertrifft die Einfuhr des Jahres 1908 diejenige des Jahres 1906, das in der Periode von 1902 bis 1906 mit 96 389,39 Doll. die größte Einfuhrziffer aufzuweisen hatte, noch um mehr als 17 Millionen Milreis. Der Wert des Paplermlzeis beträgt ci der Fesilegung des Kurses etwa 15/35 d (780 Neis = 1 4). ithin i 1 Doll = etwa 1,28 46. 1009 Doll. (ein Conto) = etwa 1280,00 46. Der Wert der Ausfuhr belief sich auf 277 023 303 Milreis Papier gegen 342 704316 Milreis Papter im Jahre 1907. Nachstehende Tabelle gibt eine Uebersicht über den Außenhandel Brasiliens und des Staats Säo Paulo (abgesehen von dem Verkehr mit Münzen und fremden Banknoten) während der leßten 5 Jahre: Einfuhr Ausfuhr

Brasiliens W Dani Brasiliens des Staats

Säo Paulo Wert in Milreis Papier 88373194 776367418 254876611 1905. « 454 994 574 78372959 585456606 28219 605 652 1906. «. 499 286 976 96 389 399 799670295 2308 164 603 1907. . 644937744 1346748688 860890882 342688 366 1908. 967 271636 113797730 704827697 277 023 303.

Fn den Ausfuhrwerten für die Jahre 1906 und 1907 is der Wert der von der Paulistaner Regierung zu Valorisationszwecken auf- ekauften Kaffeemengen (etwa 8 Millionen Sack) mitenthalten. Der affee ist zu Preisen gekauft worden, die erheblich höher waren als die Marktpreise. Auf die einzelnen Warenklassen verteilte sih die Einfuhr

le folgt: i E Wert in Milreis Papier

Rohstoffe Lebende Tiere und Industrie- 9,6ensmittel 34 377 618

Halbfabrikate ergeugnisse 1906, 7310208 41 368 117

21 361 961 40 339 608 1907 «486 7250 28 233 357 63 887 669 1908 ch4 841931 22 466 688 55/829 099 35 160 012. Die Haupteinfuhrartikel waren im Jahre 1908 folgende: Rohe Baumwolle und Baumwollenwaren (7 791 872 Doll.), Stahl und Eisen, bearbeitet und unbearbeitet (13 350 876 Doll.), landwirt- \chaftlihe Maschinen (603 457 Doll.), andere Maschinen und Apparate usw. (8 583 112 Doll. ), chemishe Erzeugnisse, Drogen und Apotheker- waren (2455 662 Doll.), Felle und Leder (2619 906 Doll ), E

(2 787 822 D Steinkohlen (4093968 Doll.), Petroleum (1904 129 Doll.), Stockfish (2239305 Doll.), Weizenmehl

1904, . 512 587 839

4 204 374 Doll.), Wetzenkorn (11 390 134 Doll.), Wein (7 804 786

oll.), verschiedene Nahrungsmittel (8 792 774 Doll.), Maschinen für FInduftriezwecke (2/981 281 Doll.).

Auf die Hauptherkunftsländer verteilte sh die Einfuhr

folgendermaßen: Wert in Milreis Papier 1906 1907 1908

DeutsGland . 16158691 24749051 19 202 414 Argentinien - . . . . « « 15907874 17130807 16 136 500 Oesterrei(-Ungarn . . 965309 1701185 1464387 Ca S 24041859 3.902020 4991 278 è 11666588 2072211 1591658 8407 821 15455666 11860 182 Laas I E a e . 7346783 9805672 8156253 roßbritannien . . 22338053 33 589482 2828 699 642 Jtalien 8954596 13853685 11446 582 (fu de . 4934398 6199925 4706 279

Ver. St. v. Amerika ;

T) Jahresberichte ‘des Kaiserlichen Konsulats in Säo Paulo ür è

Konkurse im Auslande. Rumänien.

Anmeldung | S@luß der

Name des Falliten der Verifizierung

Handelsgericht Forderungen bis am

Ilfov Janette Hirsohn, | 4./17. Sept. | 15./28. Sept. (Bukarest) Bukarest, 1909 1909. Str. Luega Nr. 1

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 25. August 1909:

Ruhrrevier Oberschlesishes Revier Anzahl der Wagen

Gestellt... 22248 9519 Nit geftellt —,

Laut Meldung ves „W. T. B,“ betrugen die Einnahmen der Oestecreihishen Südbahn vom 11. bis 20. August: 4 148 060 Kronen, gegen die definitiven Ginnahmen des entsprehenden Zeitraums des Voviahres Mindereinnahme 126 082 Kronen und gegen die pro- visorishen Einnahmen 51 175 Kronen mehr. Z

Santos, 25. August. (W. T. B.) Die Surtaxeeinnahraen für die Sao Paulo Kaffeezollanleihe ergaben für die Zeit vom 15, bis 21. August 79 200 Pfund Sterling.

Berlin, 25. August. Marktpreise nachGrmittlungen des König- fien Polizetpräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppel- zentner für: Weizen, gute Sorte —,— F, —,— 4. Weizen, Mittelsorte —,— #, —,— A. Weizen, geringe Sorte —,— d, —— M. Roggen, gute Sorte f) 16,90 4, 16,88 6, Roggen, Mittelsorte }) 16,86 4, 16,8446, Roggen, geringe Sorte +) 16,82 4, 16,80 G. Futtergerste, gute Sorte *) 18,20 4, 17,40 4. Futtergerste, Mittelsorte*) 17,30 6, 1650 6. Futtergerste, geringe Sorte *) 18,40 #4, 15,70 4. Hafer, gute Sorte *) 21,00 4, 19,20 4. Hafer, Mittelsorte*) 19,10 A, 17,40 4. Hafer, geringe Sorte *) 17,30 4, 15,60 4. Mais (mixed) gute Sorte 17,60 , 17,30 A. Mais (mizxed) geringe Sorte d, M. Mais (runder) gute Sorte 15,70 4, 15,30 #6. Richtstroh 6,50 4, 6,00 4. Heu (alt) —,— #, —,— #6. Heu (neu) 9,00 46, 6,60 46. Erbsen, gelbe zum Kochen 90,00 4, 32,00 4. Speisebohnen, weiße 50,00 46, 30,00 46. —, Linsen 60,00 #6, 30,00 G. Kartoffeln 9,00 4, 5,00 H. Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,20 #4, 1,40 6; dito Bauh- fleisch 1 kg 1,80 %, 1,20 4. Schweinefleisch 1 kg 2,00 6 1,40 6. Kalbflei)h 1 kg 2,20 4, 1,20 #4. Hammelfleisch 1 kg 2,00 A, 1,40 4. Butter 1 kg 2,80 M, 2,40 4. Gier (Markthallenpreise) 60 Stü 5,60 4, 3,20 46. Karpfen 1 kg 2,40 #4, 1,40 „. Aale 1 kg 3,00 4, 1,60 „4. gander 1 kg , 1,60 4. Hechte 1 kg 2,80 6, 1,40 „6. Barsche 1 kg , 1,00 46. Shleie 1 kg 3,50 M, 1,40 4 Bleie 1 kg | 080 46. Krebse 60 Stü 28,00 6, 3,00 Ab Bahn.

Frei Wagen und ab Bahn.

.

d.

Berlin, 25, August. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Der Markt hat sch in dieser Woche infolge e ender und biligerer Angebote des Auslandes sehr abgeschwächt.

D die igen Zufuhren haben wieder etwas zugenommen und ge- nügten reichlich zur Deckung des Bedarfs, sodaß \sich die Preise nur

[e feinsle reinsGmeckende Qualitäten behaupten konnten. Die heutigen otierungen sind: Hof- und Genossenschaftsbutter Ta Qualität 123—129 #6, II a Qualität 118—122 #. Schmalz: Troh der hohen Preise haben \ich die Käufe der Pater fortgeseßt, wodur weitere erheblihe Preis\steigerungen für Shmalz und andere Shweine- produkte eintreten mußten. Die Schweinezufuhren sind in Amerika derartig gering, daß bei den kleinen Vorräten bereits jeßt Schwierig- keiten Een Befriedigung des Konsums beftehen, troßdem die Herbst- saison erst beginnt. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 692—70}, amerikanisches Tafelschmalz Borussia 712 4, Berliner Stadtshmalz Krone 71—76 #4, Berliner Bratenshmalz Kornblüume 72—76 #4. Speck: Fest und steigend.

Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof in riedrichsfelde. Schweine- und Ferkelmarkt am two, den 25, August 1909.

Auftrieb Ueberstand S{hweine .

¿ Stüdck Mertel ¿(4688 (4 R Verlauf des Marktes: Langsames Geschäft; Preise unverändert. Es wurde gezahlt im Engroshandel für : Läufershweine: 6—7 Monate alt . : Stüdck 42,00-—60,00 „4 3—5 Monate alt a“ a 34,00—41,00 Ferkel : mindestens 8 Wothen alt... 23,00—33,00 , unter 8 Wothen alt... 18,00—22,00 „.

Weitere Berliner Warenberihte befinden fch in der Börsenbeilage.

Kursberichte von den auswärtigen Fondsmärkten.

Ba Ot, 25. August. (W. T. B.) C Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd, Silber in Barren da Kilogramm 70,00 Br., 69,50 Gd.

Wien, 2. August, Vormittags 10 Uhr 50 Miu. (W. T. B.) Einh. 49/5 Rente ./N. pr. ult. 95,90, Oesterr. 4°%/ Rente in

4 Kr.-W. p. ult, 95,75, Ungar. 4°/0 Goldrente 113,75, Ungar. 49%

Rente in Kr.-W. 92,55, Türkische Lose per Medio 189,50, Orient- bahnaktien per ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) per ult. 747,50, Südbahngesellschaft (Lomb.) Akt. per ult. 116,50, Wiener Bankvereinaktien 543,50, Oesterr. Kreditanftalt Akt. per ult. 654,25, Ungar. allg. Kreditbankaktien 760,00, Oesterr. Länderbankaktien 467,50, Brüxer C See kt. —,—, Oesterr. Alpine Montan- esellshaftsaktien 695,00, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,33, nionbankaktien 570,00, Prager Gisenindustrieges.-Akt. 2777, London, 25. August, (W. T. B.) (S@&luß.) 24 9/5 Englis(e Konsols 845/16, Silber 23*/,, Privatdiskont 1X, Paris, 25. August, (W. T. B.) (S@hluß.) 8309/4 Franz. Rente 98,15. Lissabon, 25. August. (W. T. B.) Goldagio 102. New York, 25. August. (W. T. B.) (S@&luß.) Die heutige Lon e zeigte zu Beginn mit Rücksiht auf den Verlauf des ondoner Marktes s{wache Vg Berichte über den Gesundheits- zustand Harrimans und über dessen Aeußerungen, die dahin gingen, daß

ketne Dividendenerhöhung oder Abstoßung des Cffektenbesitzes ins Auge

1 gefaßt sei, waren die Ursachen beträchtlicher Liquidationen in den Aktien

der Union Pacificbhahn, während gleichzeitig die Baissepartei mit umfang- reihen Abgaben in anderen Werten auf den Markt drückte. Dieser konnte fih in den Nachmittagsstunden wieder unter Deckungskäufen erholen,

J indessen nur für kurze Zeit, da bald darauf wieder ein Umshwung

unter Verkäufen der Berufsspekulation eintrat. Bei Schluß war die Tendenz nicht einheitlich. Aktienumsay ‘930 000 Stück. Geld auf 24 Std. Dur@schn.-Zinsrate 24, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 27, Wechsel auf London (60 Tage) 4,85,45, Cable SuSi GITRO, Silber, Commercial Bars 51!/,. Tendenz für eld: Stetig. Rio de Janeiro, 25. August. (W. T. B.) Wesel auf London 155/25.

Kursberichte von den auswärtigen Warenmärkten.

Magdeburg, 26. Auguft (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn- zuer 88 Grad o. S. —,—. Nasprodukte 75 Grad o. S, —,—. E Ruhig. Brotraffin. T o. F. 21,25 XFKristall- zuder I mit ck ——. Gem. Raffinade m. S. —,—. Gem. Melis T mit Sack 20,50. Stimmung: Fest. Roh- zucker I. Produkt Tranfit frei an Bord Hamburg: August

j 11,624 Gd., 11,677 Br., —,— bez., September 11,524 Gd., 11,55 Br., 1 —,— bez, Oktober 10,374 @d., 10,40 Br.,, —,— bez.,, Oktober- ] Dezewber 10,223 Gd., 10,27 Br., —,— bez., Januar-März 10,374 Sd., 1 10,40 Br., —,— bez. Stimmung: Behauptet.

Côln, 25. August. (W. T. B.) Rüböl loko 59,00, per Oktober 7,50.

Bremen, 25. August. (W. T. B.) (Börsens@lußberi@dt.) riyatnotierungen. Schmalz. Steigend. Loko, Tubs und Firkin 632, oppeleimer 644. Kaffee. Ruhig. Offizielle Notierungen

der Baumwollbörse. Baumwolle. Sehr ruhig. Upland loko middling 643.

Hamburg, 25. Auguft. (W. T. B.) Petroleum amerik, fpez. Gewicht 0,8000 loko flau 6,90,

Hamburg, 26. August. (W. T. B.) Kaffee. (Vormittags- bericht.) Good average Santos September 314 Gd., Dezember 30 Gd, März 30 Gd, Mai 30 Gd. Stetig. Zudcker- markt. (Anfangsberiht.) Rübenrobzucker 1. Produkt Bafis 88 9% Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg August 11,671, r qu: atk Oktober 10,324, Dezember 10,20, März 10,40, Mai

50. Ruhig. FUORDSN, 25. August. (W. T. B.) Raps August 13,85 Sd.

r.

London, 25, August. (W. T. B) Rübenrobzucker 889% August 11 #h. 5&4 d. Wert, ftetig. Javazucker 28 °/9 prompt 11 fh. 10} d. Verk, fest.

London, 25. August. (W. T. B.) (S@{luß.) Standard- Kupfer stetig, 59/2, 3 Monat 60/4.

Liverpool, 25. August. (W. T. B) Baumwolle, Umsay: 10 000 Ballen, davon für Spekulation und Export B, Tendenz: Stetig. Amerikanishe midd 4 Lieferungen: Stetig. August 6,62, August-September 6,52, ptember- Oktober 6,47, Oktober-November 6,46, November-Dezember 6,45, Dezember-Fanuar 6,45, Januar-Februar 6,45, Februar-März 6,44, März-April 6,44, April-Mai 6,44. :

Glasgow, 25. August. (W. T. B.) (S@&luß.) Nohbeitisen flau, Middlesbrough warrants 50/11.

Paris, 25. August. (W. T. B.) (S@luß.) NRohzucker stetig, 88 9/9 neue Kondition 294—29}, Weißer Zuder fest, Nr. 3 für 100 kg Auguft 323, September 32*/z, Oktober-Januar 830, Januar- April 30*/s.

Amsterdam, 25. August. (W. T. B.) Jaya- Kaffee gocd ordinary 404. Bankazinn 823.

Antwerpen, 25. August. (W. T. B.) Petroleum. Raffiniertes Type weiß loko 22 bz. Br., do. Auguft 22 Br., S i E Br., do. Oktbr.-Dezbr. 22} Br. Fest. Schmalz

ugu ß

New York, 25. August. (W. T. B.) (S) Baumwollepreis in New York 12,85, do. für Lieferung per Oktober 12,35, do. für Lieferung per Dezember 12,36, Baumwollepreis in New Orleans 123/,

etroleum Standard white in New York 8,25, do. do. in Philadelphia ,20, do. Refined (in Cases) 10,65, do. Gredit Balances at Oil City 1,588, Shmalz Western steam 12,55, do. Robe u. Brothers 13,00, Getreidefraht nach Liverpool 14, Kaffee fair Rio Nr. 7 7}, do. Rio Nr. 7 per September 5,30, do. do. per November 5,25, Zucker 3,61. Zinn 30,30—30,40, Kupfer, Standard loko 12,60—12,80.

Wetterbericht vom 26. August 1909, Vormittags 9} Uhr. |

Name der

station

Wind» És ri d Wetter | 2,2 stärke

Witterungs- veelau der legten 24 Stunden

Nieders

1]

5

Beobachtungs- H d f |

: | Borkum 757,8 [W 2lhalb bed.| 17,5

Vorm. Nieder\{l.

Keitum T57,5

SW 1wolkig 14,4 Borm. Niederschl,

Hamburg 798,9 Swinemünde | 757,2

Rügenwalder- münde 757,9

Neufahrwafser| 759,9 Memel _761,7 Aachen 759,9 Hannover 758,8 Berln [758,0 Dresden 759,3 Breslau _|_759,7 Mey 760,7 Frankfurt, M. | 759,7 Karlsruhe, B. | 760,1 München 759,9

Stornoway | 762,1 Malin Head | 763,2 Valentia 766,5 Scilly 764,6 Aberdeen 761,5 Shields 762,4

WSW 2halbbed.| 15,0 SSW 1 wolkig 17,9

SO 3\wolkig 17,4 SSO 3 heiter 15,7 SO 3sbedeckt | 17,2 SW 2\wolkig | 13,4 SW Zhlhalbbed.| 13,4 W 2'heiter 17,6 WSW 1 wolkig 18,6 SO 2hheiter 17,4 O 2\wolkenl.| 16,7 S 2'bedeckt 13,0 SW 2\Dunst 15,6

SW 2hbedeckt | 15,7

Windst. |bedeckt | 15,1

Schauer meist bewölkt

ziemli heiter vorwiegend heiter ziemlich heiter Schauer Schauer ziemlich heiter ztemlih heiter ztemlih heitér '_|__ meist bewölkt Nachm. Niederl. Nachm. Niederschl. Nachts Niederschl. Nachts Niederschl. (Wilhelmahayv,) meist bewölkt (Kiel)

Schauer (Wustrow i. M.) Nachts Nieders{l. (Königsbg., Pr.)

ziemli heiter (Cassel) Schauer

(Magdeburg) auer

Go

| j aiolo|o|o|ch|Slo|o|o O] c

W 3 wolkig 10,0 W 2bedeckt | 11,7 Windst. |bedeckt 14,4 NNW 4\wolkig 14,4 WNW 1 |bedeckt 9,4 WNW 3\wolkig | 10,6

Holyhead 763,9

NW 5dshhalbbed.| 12,8 ziemlich heiter

Isle d’Aix 763,7 St. Mathieu | 764,8 Grisnez 760,5

N 2 NNW 2 heiter 14,6 NW bededckt 13,8

heiter 15,8 Nachts Niederschl.

Nachts Niederschl.

(Bamberg) Wetterleuhten -

Paris 761,3 Vlisfingen 759,8 Helder 758,7

3

W 2|bededt 13,9 NW U1sbedeckt 14,8 NNW 1\wolkig 15,4

Bodoe 759,6 Ghristiansund | 753,7 Skudesnes 751,3

O 2|wo'fenl.| 10,4 NO 1\wolkig 12:1 NW 2|bedeckt 13,5

ooo le O 10 Is. Too S O 10 10: O ses

Skagen 756,0 Bejstervig 755,5 Kopenhagen | 754,4 Karlstad 758,4 Stocckholm 761,3 Wisby 760,4 Hernösand 761,4 Haparanda 762,4 Riga _764,4 Wilna 764,5 Pinsk 762,6 Petersburg 765,7 Wien 760,0 Prag 759,7 Rom 759,5 Florenz 760,0 Gaagliari 760,2 Warschau 761,1 Thorshavn 759,5 Seydisfjord | 749,4 Gherbourg 763,0 Clermont 762,0 Biarrißz 766,0 Nüza 759,2 Krakau 761,4 Lemberg 760,5 Hermanstadt | 760,8

SSW 4shalbbed.| 15,1| 12 | (SW 2iRegen | 14,1] 13 | S 1|Dunst I 34 OSO 2\Regen 15,0| 10 SO Ajlbedeckt 16,9 SSO 4shalbbed.| 17,1 S 2|wolkig 13,6 SW 2l|bedeckt 11,8 Windft. |bedeckt 15,2| Windst. |[bedeckt 15,4 ONO 1\wolkig 16,9 ONO wolkig 13,1 NO 1\wolkenl.| 15,1 S 1\bedeckt 18,4 NW 2l[wolkenl.| 18,8

2

4

1

SO wolkig 17,4 NW wolkenl.| 22,0 SO bedeckt 14,6 Windst. [wolkig 8,5 SO 3\wolkig 10,7 N 2\bedeckt 16,0 NW L1bedeckt 13,9 NNW 3halbbed.| 19,0 Windft. [heiter LT,7 Bindst. [Nebel 14,9 SV l1\wolkig | 18,1 SO 2hbedeckt | 17,8

l | [1 |o|o|o|e|o|o|t|o|o|o|alulos]o

(Grünberg Schl.) (Mülhanus., Ele.)

(Friedrichsbsf.)

Triest 758,7 Brindisi 760,8 Livorno 759,2 Belgrad 760,1 Helfingfors 765,5 Kuopio 765,8 Zürich 760,6 Genf 761,4 Lugano 758,8 Säntis _563,5 Dunrofineß 759,2 Portland Bill| 762,4 Eine Depression

Windst. [\wolkenl.| 20,2 O 3|beiter 21,4 O 2|bedeckt 20,4 Windft. |halbbed.! 19,4 ONO 1\wolkig 14,0 SSW 1 héiter 12,9 NO 1sRegen W 1|Regen N 1|bedeckt [WSW4Regen |

N 2/bedeckt | 9,4

NW Z3lheiter | 144 |

befindet ih, oftwärts verlagert, über Mittel.

europa, ihr Minimum von 750 mm liegt über Südnorwegen; ein

Hochdruckgebiet über

768 wm ift über die britisWen Inseln vor-

gedrungen, ein ebensoles e über Innerrußland. Ein Tiefdruck-

gebiet unter 750 mm ift das Wetter rubig

ist über Island herangezogen. In Deutse(land und ziemli trübe bei im Nordweften und

Süden geringer Wärmeänderung und Regenfällen: im Osten f e

trocken und etwas wärmer.

eute Seewarte

Mitteilungen des Königliden Aëroreut der

Dbferdato

riums Lindenberg bei Bre ttkræa

deröFentlidt vom Berliner Wretterbunzeru

VBallonaufftieg dom Sta

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26. Augufî 1903, £ bit 7 Uhr Wormittags tion m | 500m | 1100 d LD,S®

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