1909 / 201 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Aug 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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mann în Coesfeld, klagt gegen den Metzger Werner Niemerg, früher in Coesfeld, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter von der Klôägerin deren Besißung, Münsterstraße Nr. 16 zu Coesfeld, für den jährlichen Mietzins von 750 #6 gemietet habe und mit der Rate für die Zeit vom 1. Juli bis 1. Oktober 1908 mit 375 im Rückstande sei, mit dem Antrage, der Klägerin 300 6 nebst 409/69 Zinsen von 187,50 #4 seit 1. Juli 1908 und von 112,50 4 seit 1. Oktober 1908 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König- lihe Amtsgeriht in Coesfeld auf den 11. No- vember 1909, Vormittags 9 Uhr. gs Zwelke der öffentlihen Zustellung wird dieser Aus- zug der Klage bekannt gemacht.

Coesfeld, den 21. August 1909.

Stroetmann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [46705] Oeffentliche Zustellung.

Die Witwe Auguste Doblum in Elbing, Gruben- hagen 7, Prozeßbevollmächtigter: Rehtsanwalt Lazar in Elbing, klaat gegen den Bäckermeister Ferdinand Lenuweit, früher in Elbing, jeßt unbekannten Auf- enthalts, unter der Behauptung, der Beklagte sei Eigentümer des Grundstücks Elbing T Nr. 461 Band XVI1 Blait Nr. 385; im Grundbuche dieses Grundstücks stehe in Abteilung II1 Nr. 16 für die Klägerin eine Hypothek von 3000 46 nebst 59/6 Zinsen, zahlbar in vterteljährlichen Nachtragsraten, und nah L griger Kündigung rückzahlbar, für ein von der Klägerin in gleiher Höhe gewährtes Dar- lehen eingetragen; die Hypothek sei dem Beklagten am 1. April 1909 zur Nückzahlung gekündigt worden, die Rückzahlung des Kapitals sei noch nit erfolgt ; der Beklagte vershulde ferner die Zinsen für die Zeit seit dem 1. April 1909, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen: 1) an die Klägerin 5 9/% Zinfen von 3000 4 seit dem 1. April bis 1. Juli 1909 sowie am 1. Oktober 1909: 3000 # nebst 50/0 Zinsen seit dem 1. Juli bis 1. Oktober 1909 zu zahlen; 2) wegen dieser Forde- rungen die Zwangsvollstreckung in das ihm gehörige Grundstück Elbing T Nr. 461 zu dulden, 3) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll- ftreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlißen Verhandlung des Rechts- streits vor die 1. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Elbing auf den 29. Oktober 1909, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelafsenen An- walt zu bestellen. Die Sache is zur Feriensache erklärt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 2. O. 408, 09.

Elbing, den 23. August 1909.

Dubinski,

Gerihts\{hreiber des Könialichen Landgerichts.

[46686] Oeffentliche Zuftellung.

Die Höchster Véöbel-Industrie G. m. b. H., Jn» haber F. Burkhardt, E. Passold, K. Schwarz und A. Schwarz zu Höchst a. M., ProzeßbevoUmähtigte : Rechtsanwälte Justizrat Dr. Hafsel und Dr. Jung in Frankfurt a. M., klagt gegen den A. Zimmer- maun, früher zu Frankfurt a. M., Habsburger- allee 19, jezt unbekannt wo abwesend, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte Akzeptant des Wechsels de dato Hö&st a. M., den 3. Juli 1909, über 250 4 sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an Klägerin 250 4 nebft 6 9/0 Zinsen seit 4. August 1909 und 7,40 4 Weselunkosten zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht, Abt. 46, in Frankfurt a. M. auf den 20. Dezember 1909, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 22, Hauptgebäude. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemaht. 46 D 101/09.

Fraukfurt a. M., den 21. August 1909. Der Gerichtsschreiber e A Amtsgeri@ts.

[46688] Oeffentliche Zustellung.

Die National Registrier Kassen Gesellschaft m. b. H., vertreten durch ihren Geschäftsführer Wark, in Berlin, Alte Jakobstraße Nr. 143, Prozeßbevoll- mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Bruno Saenger und Dr. Goldstrom in Berlin, Königstraße Nr. 38, klagt egen 1) Ernst Schmidt, 2) defsen Ehefrau, beide rüher in Wanne, jeyt in Amerika wohnhaft, unter der Behauptung, daß die Beklagten der Klägerin für eine National Negistrierkasse die Summe von 100 46 \{ulden, mit dem Antrage, die Beklagten zu ver- urteilen, darin zu willigen, daß von dem zur Sache H. J. 1934 (Spezialmanzual Band 174 Seite 207) bei der Königlichen Regierungshauptkafse zu Arns- berg hinterlegten Betrage von 2141,78 4 der Be- trag von 100 46 an die Klägerin ausgezahlt wird. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts\treits vor das Königliche Amtsgeriht in Gelsfenkirh-en auf den 15. De- zember 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwele der doffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gelsenkirchen, den 14. Juli 1909.

Sauer, Gerichts\{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[46702] Oeffeutliche Zusteilung.

Die Oftbaak für Handel und Gewerbe in i Aktiengesellshaft, Projeßbevollmähhtigte : echts- anwälte Justizrat A. und W. Herzfeld in Halle a. S., klagt gegen den Landwirt I. Klemm in Haynrode, dann in Charlottenburg, j-t unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Wechsels vom 25, März 1909 über 1228,64 4, fällig am 2. Juli 1909, zahlbar: Reichsbankftelle Halle a. S., falls für die Ostbank: bei der Bank für Handel und Industrie, Filiale Halle a. S., und der Protesturkunde vom 3. Juli 19 9 mit dem Antrage, den Beklagten als Gesamtschuldner mit der am 28. Juli 1909 bereits verurteilten Firma Pietsh u. Jädtke in Köaigsthal bei Johanr isberg (O.-Pr.) zu verurteilen, an die Klägerin 1228,64 46 nebst 6 9/9 Zinsen seit dem 3. Juli 1909 und 19,10 ## W-chselunkosten zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Kammer für Hundels\sächen tes Königlichen Land- gerichts zu Halle a. S. auf den 29. Oktober 1909, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S, den 23. August 1909

A aa Ldger.-Assist., als Gerihtsshreiber des Königlichen Landgerichts.

[46451] | Oeffentliche Zuftellung und Laduug.

In Sachen Stäb, Leonhard und Katharina, Oekonomenseheleute in Pfuhl, Kläger, vertreten dur Rechtsanwalt Rauh in Memmingen, gegen Preßmar, Martin, in Donursville (Nordamerika), Prefemar, Katharina und Magdalena, ledig, volljährig, letztere beide früher in Mannheim, nun unbekannten Aufent- halts, Beklagte, wegen Löschung, hat das Kgl. Land- gers Memmingen Zivilkammer die öffent- ihe Zustellung der Klageschrift des Rechtsanwalts Rauh dahter vom 9. Junt 1909 bewilligt. Zur Verhandlung in dieser Sache ist Termin anberaumt auf Mittwoch, 24. November 1909, Vor- mittags Uhr, im Sitzungssaale Nr. 34 des Kal. Landgerihts Memmingen. Zu diesem Termine ladet der flägerishe Anwalt die Vitbeklagten Katha- rina und Magdalena Preßmar mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgerihte zugelassenen Nehtsanwalt zu bestellen. Der klägerishe Vertreter wird den îin der Klage vom 9. Juni 1909 enthaltsnen Antrag stellen, dahin gehend: Kgl. Landgeriht Memmingen wolle erkennen: I. Die Beklagten werden verurteilt, in die schung der zu ihren Gunsten auf dem An- wesen der Kläger Haus-Nr. 7 in Pfuhl, bestehend aus Plan-Nr. 568, 758a, b, 868, 961, 1349, 2313 a, b, 25a u. b der Steuergemeinde Pfuhl nebst Gemeinderecht und eingetragen im Hypothekenbuch für Pfuhl Bd. X S. 429, sowie auf dem Grund- #tüd Plan Nr. 1823 der Steuergemeinde Pfuhl des Oekonomen Christian Diepold in Pfubl, eingetragen im Hypothekenbuche für Pfuhl Bd. X S. 434, ein- etragenen Muttergüter, Ausfertigungsansprüche und

ohnungsreht einzuwilligen, und zwar: a. Martin Preßmar, þ. c. Katharina und Magdalena Preßmar in die schung der für jede der beiden eingetragenen je 300 6 Muttergut, 400 6 Ausfertigungtansprüche und je des Wohnungsrehtes im jährlichen Anschlag von je 20 #6. 11. Die Beklagten haben samtver- bindlih die Kosten des Rechtsstreits eins{ließlih der bisher erwachsenen außergeri{htlihen Mahn- und Recherchekosten im Betrag von 10 4 50 H zu be- zahlen. IIL. Das Urteil wird gegen Sicherheits- leistung für voäufig vollstreckbar erklärt. Zum Zwelke der öffentlihen Zuftellung an die z., Zt. aufenthaltsunbekannten Beklagten Katharina und Magdalena Preßmar wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Memmingen, den 21. August 1909.

Gerichstschreiberei des Kgl. Landgerichts. (L. S.) Mozart, Kgl. Sekretär.

[46706 Oeffeutliche Zuftellung.

Die Bierbrauerei Mérot frères zu Fent\ch, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Fizau tin Dieden- bofen, klagt gegen den früheren Gastwirt Renoir und dessen Ehefrau, Angelika geb. Düval, früher in Oetringen, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr die Beklagten für auf Be- stellung gelieferte Waren den Betrag von 343,46 M vershulden, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtshuldner zur Zahlung dieses Betrages nebst 49% Zinsen seit dem Tage der Fälligkeit 30. Jult 1909 kostenfällig zu verurteilen und das Urteil gegen Sicherheit für vorläufig vollstreck- bar zu erklären. Die Klägerin ladet die Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Meß auf den 25. November 1909, Vor- mitiags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Meg, den 23. August 1909.

Gerichts\{hreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.

[46447] Oeffeutliche Zuftellung.

1) Der Geheimsekretär im Ministerium der öfent- lichen Arbeiten Armin Franke in Wilmersdorf bei Berlin, 2) der Hotelbesizer Karl Franke in Berlin, Königgräterstraße, 3) Frau Buchdruckereibesizer Marie Lieferenz, geborene Franke, in Teuchern, im Beistande ihres Chemanns, des Buchdruckereibesißzers Otto Lieferenz tin Teuchern, Prozeßbevollmächtigter: Justiz- rat Dr. Sturm in Naumburg a. S., klagen gegen den Gasthofsbesißzer Heinrih Lätsch in Teuchern unter der Behauptung, Beklagter habe die am 1. April 1909 fällig gewesenen Zinsen der im Grund- buch von Teuhern Band 1X Blatt 373 komb. Ab- teilung IIT Nr. 8 eingetragenen Hypothek von 5000 46 nicht pünktlih gezahlt, mit dem Antrage, 1) den Bes klagten kostenpflihtia zu verurteilen, an die Kläger fünftausend (5000) Mark zu zahlen bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung, insbesondere der Zwangs- vollstreckang in den im Grundbuhe von Teuchern Band 1X Blatt 373 komb. verzeichneten Grundbesitz, 2) das Urteil gegen Sicherbeitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Be- klagten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des König- lihen Landgerihts in Naumburg a. S. auf den 9, Oktober 1909, Vormittags D7 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Naumburg a. S., den 20. August 1909.

Fran dcke, Aktuar, als Gerihtóschreiber des Königlichen Landgerichts.

[46701] Oeffentliche Zuftellung einer Klage.

Nr. 7939. Der Kläger Albert Eichin, Wirt zum Nheinischen Hof in Offeaburg, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. Günzburger hter, klagt gegen den Privatier Josef Schwab in Mühlenbach (Kinzig- thal), zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger I. für die Zeit vom 1. Januar bis 15. August 1908 für Logis, Mittagefsen den Gesamtbetrag von 227 , IT. aus weiterer Zebhrung aus den Monaten Januar bis Juli 1908 den Gesamtbetrag von 259 4 15 4 schulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 486 #4 15 F nebst 49/9 Zins vom Klagzuftellungstage. Der kläg. Vertreter ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil- kammer des Gr. Landgerichts in Offenburg auf Freitag, den 5. November 1909, Vormitt. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwette der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanyt gemacht.

Offenburg, den 23. August 1909.

Der Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts: (Unters: ift).

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen x.

[46499] Bekanntmachung.

3100 & abgängige Schienen, Schwellen 2c. sollen Sffentlih verkauft werden. Termin dafür ist auf den 9. September 1909, Vormittags 115 Uhr, festgeseßt, und find mit entsprehender Aufschrift versehene An-

ebote bis zu diesem Zeitpunkte, verschlossen und porto- Mei an uns einzureichen. Zuschlagsfrist S1 Tage.

Die Verkaufsunterlagen liegen in unserem Rehnungs- bureau, Zimmer 14 unseres Verwaltungsgebäudes zu Saarbrücken 2 (Bahnhof), aus und werden gegen p Einsendung von einer Mark (in bar, nicht R F Ae) vom Rechnungsbureau abgegeben.

Saarbrücken, den 21. August 1909.

Königliche Eisenbahndirektiou.

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9) Verlosung x. von Werf- papieren.

Die Bekanntmachungen üher den Verluft von Wert- papieren befinden ih aus\{ließlih in Unterabteilung 2,

[46620] Geuehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier- durh auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz- bus und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung ‘es Bürgerlichen Geseybuhs om 16. November 1899 der Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Be- trage von 1300000 4, in Buchstaben „Einer Million dreihunderttausend Mark", behufs Beschaffung der Mittel zur Ausführung von Straßen- und Sghulbzuten, zur Erweiterung der Kanalisations- anlagen sowie der Gas- und Wasserleitungen, zum Umbau des Ofen- und Kesselhauses der Gasanstalt, zum Bau einer Markthalle und eines Volksbrause- bades, zur Herstellung einer Kläranlage und zur Eins richtung von Bedürfnisanstalten sowte zu fsonstigen baulihen Veränderungen und Neueinrihtungen auf der Saalburgwirtschaft, zur Erschließung von Bau- gelände, zur Dotierung des Grunderwerbsfonds und des Betriebsfonds der Stadtkasse, zu Um- und Er- weiterungs8bauten im Bereiche der Kur- und Bade- verwaltung und zur Deckung von Mehrausgaben der Anleihe vom Jahre 1902,

Die Schuldverschreibungen f\ind nach dem an- liegenden Muster auszufertigen, mit 34 bis 4% jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung jähr- lih wenigstens mit 2F 9/0 des Kapitals, unter Zus wachs der Zinsen von den getilgten Schuld- vershreibungen, halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres mit der Maßgabe zu tilgen, daß die erstmalige Tilgung spätestens am- 1. Juli 1910 erfolgt. Der Stadt steht jedoch das Recht zu, bis zum 31. Dezember 1919 die bis dahin fälligen Tilgungsraten nebst deren Zinsen und Zinsfeszin)en zu einem der Aufsiht des Königlichen Negierungs- präsidenten in Wiesbaden unterworfenen Fonds an- zusammeln, der am 1. Januar 1920 in voller Höhe zum Ankauf oder zur Auslofung von SHuldver- schreibungen zu verwenden ift.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Nechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge- währleistung seitens des Staats niht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats- anzeiger bekannt zu machen.

Berliu, den 7. August 1909.

Der Der

e: Minifter des Junern. n Vextretung: In Vertretung: Michaelis Holt.

F.-M. 1. 13 661. 11. 10 044. M. d. I. IV. b. 5173, Provinz Hessen-Nafsau. NRegierungsbezirk Wiesbaden. Schuldverschreibung der Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe Ausgabe, Buchstabe Nr

4 Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit as Fr- mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom ten August 1909 (Deutscher Neihs- und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom . . . . ten 1909).

In Gemäßheit des von dem Bezirksausschufse des Regierungsbezirks Wiesbaden genehmigten Beschlusses der städtishen Körperschaften vom 7. und 11. Mai 1909 wegen Aufnahme einer Anleihe von 1 300 000 46 bekennt fis der Magistrat der Stadt Homburg v. d. Höhe dur diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns\{huld von M, weldhe mit Prozent jährlich zu verzinsen if ;

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Qs auszulosender Schuld- verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver- schreibungen halbjährlich ¡um 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres mit der Maßgabe getilgt, daß die erst- malige Tilgung spätestens am 1. Juli 1910 erfolgt. Zu diesem Zweck wird ein Tilgungsstock gebildet, welhem jährlich wenigstens 23 9/9 des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen find. Der Stadt steht jedoch das Recht zu, bis zum 31. Dezember 1919 die bis dahin fälligen Tilgungsraten nebst deren Zinsen und Zinses- zinsen zu einem der Aussiht des Königlichen Re- gierungspräsidenten in Wiesbaden unterworfeaen Fords anzusammeln, der am 1. Januar 1920 in voller Höhe zum Ankauf oder zur Auélosung von Schuldverschreibungen zu verwenden ist.

Die Auslosung gescbieht im Monat jeden Jahres. Der Stadt bleibt indessen das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lien

oder auch sämtlihe noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungéstocke zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld- vershreibungen werden unter Bezeichnung threr Buchstaben, Nummern uyd Beträge aa des Termins, an welhem die Rückzahlung erfolgen foll, öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und

Königlich Preußishen Staatsanzeiger, în dem Amis. blatte der Köntglichen Regierung zu Wiesbaden und in dem Kretsblatt für den Obertaunudskreis. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuld, verschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nah dem Ankauf in gleicher Weise bekannt emaht. Geht eins der vorbezeihneten Blätter ein, o wird an dessen Stelle von dem Magistrate mit Genehmigung des Königlichen Regierungs» präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

is zu dem Tage, an welhem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am ¿Und beute an gerechnet, mit verzinst.

Die Auszahlung der Bnsen und des Kapitals ers folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehung9weise dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse in Homburg vor der Höhe, und zwar auh in der nah dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein-

ereihten Schuldverschreibung sind au die dazu ge-

dör en Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine ¿urückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspru aus dieser Sduldvers@reibung ers list mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei- bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Er- folgt die Borlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde glei.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Borlegungsfrift vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung ab- handen gekommener oder vernihteter Schuldver- \chreibungen erfolgt nah Vorschrift der §& 1004 ff. der Zivilprozeßordnung.

Zinsscheine können weder O, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welher den Verluft vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrate anzeigt, nah Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ift ausges{chlos}sen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magt- strate zur Einlösung vorgelegt oder der Anspru aus dem Scheine gerihtlich geltend gemaht worden ift, es sei denn, daß die Vorlegung oder die ge- rihtlihe Geltendmahung nach dem Ablaufe der a erfolgt ist. Der Anspru verjährt in vier

ahren.

Mit dieser Schuldverschreibung {find halbjährlihe Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres auszugeben; die ferneren Zins\{heine werden für . . . . jährlihe Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Homburg vor der Höhe gegen Ablieferung des der älterenZins\{heinrethe beigedruckten Erneuerungs\cheins, sofern niht der Snbaber der R Ret beim Magistrate der Ausgabe Bete en hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungs\{heins werden die Zins- scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen Ver- pflihtungen haftet die Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unier unserer Unterschrift erteilt.

omburg vor der Höhe, den . . ten 8 Stadtsiegel.) Der Magistrat.

(Unterschriften des Ma enten und eines ¡weiten Magistratsmitgliedes.) Au3gefertigt :

(Gigenhändige Unterschrift des damit von dem

agistrate beauftragten Kontrollbeamten.)

Provinz Hefsen-Nafsau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Zinsschein . . te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadtgemeinde Hom- burg vor der Höhe . . . te Ausgabe, Buchstabe . . - über ... 4 zu... Prozent Zinsen

1 L L

Der Inhaber dieses Zinssheins empfängt gegen dessen Nückgabe in der Zeit vom . . . ten ab die insen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . .. ten . .. . bis... „ten

mit 4M... F bei der Stadtkasse in Homburg vor der Höhe.

Homburg vor der Höhe, den . . ten... . 19.

Der Magistrat.

(Unterschriften des Magistratsdirigenten und eines ¡weiten Magistratsmitglieds.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlisch: mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruh fällig ge- worden ift, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab- [laufe dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vor- gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, \o verlebe! der Anspruch innerhalb zweier Jahre nah Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung fteht die gerihtlihe Geltendmahung des Anspruchs aus der

Urkunde gleich.

Provinz Hessen-Nafsau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Erneuerungsschein

für die Zins\cheinrethe Nr zur Schuld- verschreibung der Stadtgemeinde Homburg vor der Höhe, . . .te Ausgabe, Buchstabe . . . Nr...

Der Inbaber biescs” Sheiaes ‘empfängt gegen

er Inhaber dieses eines empsân eg

dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die .… . te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 19 . , bis 19 .… nebst Ecneuerungsschein bei der Stadt- kasse in Homburg vor der Höhe, sofern niht der In- haber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldvershreibung vorleg..

Homburg vor der Höhe, den . „ten

Der Magistrat. (Unterschriften des Magistratsdirigenten und eine® ¡weiten Magistratsmitglieds.) (Trodckenstempel des Stadtsiegels.)

[46500] Genehmigungsurkfunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hter- durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesey- bus und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen ValePduns vom 16. November 1899 der Stadt Leer im Regierungs- bezirk Aurich die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Be- trage von 164 #4, in Buchstaben

Eine Million Sechshundertfünfundvierzig Tausend Mark behufs Beschaffung der Mittel zum Ausbau des Hafens, zur Erweiterung des Gas- und Wasserwerks sowie zum Ankauf von Grundstüken.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem an- liegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung vom 1, April 1912 ab jährlich mit ein und einviertel Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen yon den getilgten SHhuldvershreibungen, zu tilgen.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlih der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung: der i der Schuldverschreibungen wird eine Ge- währleistung seitens des Staats niht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs- und Königlich Preußishen Staats- anzeiger bekannt zu machen.

Berlin, n 9, Juli 1909.

er Der Finauzminister. Minister des Junern. Im Auftrage: Im Auftrage: Foerster. y. Herrmann. Fin.-Min.118264.1.11740. Min. d. J. [V b 5029.

Provinz Hannover. Regierungsbezirk Aurich, Schuldverschreibung

der Stadt Leer, . “t Ausgabe, Buchstabe .

r 4b Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er-

mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der inanzen und des Innern vom

Deutscher Neichs- und Königlich Preußischer Staats- anzeiger vom . . . ten L),

In Gemäßheit der von dem Bezirksaus\{chuß des Regterungsbezi1ks Aurich genehmigten Beschlüsse der ftädtishen Kollegien der Stadt Leer wegen Aufnahme etner Anleihe von 1 645 000 46, in Worten: Eine Million Sehshundertfünfundvierzig Tausend Mark, bekennen sich Magistrat und Bürgervorsteherkollegium der Stadt Leer namens der Stadt dur diese für jeden Jnhaber gültige Schuldverschreibung zu etner seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns\{huld von 4, welhe mit vier Prozent jährli zu verzinsen ist. i

Die ganz2 Schuld ‘wird nach dem genehmigten Tilgungsplan dur Einlösung auszulosender Schuld- vershreibungen oder dur Ankauf von Schuldver- chreibungen vom 1. April des Jahres 1912 ab pätestens bis zum Schlusse des Rechnungsjahres 1948 getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungs- stock gebildet, welhem jährlich wenigstens 14 9/6 des ursprünglihen Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. F Die Auslosung geschieht in dem Monat jeden Jahres. Vor dem 1. April 1912 kann die Anleihe abgesehen von der stattfindenden jährlichen regelmäßigen Tilgung seitens der Stadt weder ganz noch teilweise gekündigt werden. Vom 1. April 1912 ab bleibt der Stadt jedoch das Recht vorbe- halten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch \ämtlihe. noch im Umlauf befindlihe Schuld- verschreibungen auf einmal zu kündigen. Die dur

die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls |

dem Tilgungsstock zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten S{huld- vershreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen \oll, öffentlih bekannt gemaht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats- anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung

zu Aurih und in den Lokaltlättern der Stadt Leer. !

Wird die Tilgung der Swuld durch Ankauf .von

Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dieses unter !

Angabe des Betrages der angekauften Schuldver-

schreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher

Weise bekannt zu machen. Geht eins der vor-

bezeihneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle

von dem Magistrat mit Genehmigung des König-

lichen ONEIMIIPN danten ein anderes Blatt be- m

mmt.

Bis ¡zu dem Tage, an welhem hiernach das Kapita) zu entrichten ift, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Oktober und 1. April, mit vier Prozent jährlich verzinst.

Die Auszablung der Zinsen und des Kapitals 7 ins- j 1493 1557 1570 1573 1677 1830 1863 1943 f 2075 2147 2162 2209 2212 2224 2233 2268 2289 2302 2310 2373 2445 2509 2609 2613 2615 2694 2793 2890 2942 3024 3123 3160 3188 3197 3291 3310 3458 3495 3518 3531 3565 3683 3700 3811 833. 4240 4386 4392 4396 4437 4537 4539 4568 4581 4585 4660 4689 4702 4742 4759 4781. Zu 200 : Nr. 4903 5051 5088 5106 5144 5178 5269 5284 5329 5400 5508 5561 5565 5622 5625 5642 5656 5657 5768 5793 5862 5887,

erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen scheine beztehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei der Kämmereikafse der Stadt Leer oder bei den

Bankhäusern und zwar auch

in der nah dem Eintritie des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Pupfangna)me des Kapitals C EERE Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig- keitstermine zurüdzuliefern. Für die fehlenden Zins- heine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er- lischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nah dem Rückzahlungstermine, wenn niht die Schuldber- [Sretbung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Magistrat zur Ps vorgelegt wird. die Vorlegung, so verjähr Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Vorlegung steht die gerichtliche Anspruchs aus der Urkunde gleich. ei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für

Der

für die vershreibung der Stadt Leer, .. Buchstabe Nr

P Kämmereikafse der Stadt Leer oder den Bankhäusern

726 829 841 844 894 1003 1076 1157 1221

Erfolgt j t der Anspru in zwei |

Zinsscheine mit dem !

Quittung ausgezahlt werden. Der Anspru is aus- geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem agistrat zur Einlösung vorgelegt oder der Mo aus dem Scheine gerihtlich geltend ge- ma

t worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung

oder die gerihtlihe Geltendmahung nach dem Ab- aue der Frist erfolgt ist. Der Anspru verjährt n vier

Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung find halbjähr-

lihe Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres

. « ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für jebnjährige Zeiträume On p itaats He ugen e I Obe von Zins- einen erfolgt bei der mmereikafse der Stadt Leer oder Lei den A f gegen eserung des der älteren Zins\cheinreihe beigedruckten eniaukenta s\cheins, sofern niht der Jnhaber der Schuldvershreibung beim Magistrat der Ausgabe widersprohen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungs- {eins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver- pflihtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Leer, den . . . ten 19 5 Der Magistrat. Der Wortführer (Name des Bürgermeisters.) des Bürgervorsteher- Trockenstempel des kollegiums. Magistrats. (Name des Wortführers.)

Ausgefertigt : (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem

Magistrat beauftragten Kontrollbeamten.) Regierungsbezirk Aurih. ein

Provinz Hannover.

te Reihe

zu der Schuldverschreibung der Stadt Leer, . . « te Ausgabe, Buchstabe . .. . Nr... . über M Prozent Zinsen über

Der Inhaber dieses Zinssheins empfängt gegen dessen Nückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom .. . ten Did «Ten «S bei der Kämmereikasse d den Bankhäusern

Leer, den 19, Der Magistrat. Der Wortführer (Name des Bürgermeisters.) des Bürgervorsteher- Trockenstempel des kollegiums. Magistrats. (Name des Wortführers.) Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn niht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser

mit M er Stadt Leer oder

nr dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird.

rfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungs- frist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend- machung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Provinz Hannover. Erneuerungss\chein Zins\cheinreihe zur Schuld- . « te Ausgabe,

Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen deffsen

Rüdkgabe zu der obigen Schuldverschreibung die

._. te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von nebst Erneuerungs\chein bei der

, sofern nit der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. Jn diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungs\chein dem In- haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Leer, den . . ten O Der V'?agistrat. Der Woriführer (Name des Bürgermeisters.) des Bürgervorsteher- Trockenstempel des kollegiums. Magistrats. (Name des Wortführers.)

[44323] 32°/0 Auleihe 8 der Stadt Frankfurt a. M, 20. Ziehung: 10. August 1909; Auszahlung: L. Dez. 1909.

Gezogen wurden: Zu 2000 4: Nr. 25 48 105 115 138 400 505 561 570 639 654 688 5 4 u 1000 M: Nr. 1408 1955

1246 1267 1338 1356.

Zu 500 M: Nr. 3954 4031 4068 4070

Noch nicht eingelöft: Aus der 18. Verlosung per 1. Dezember 1907: Nr. 317 5303. Aus der 19. Verlosung per 1. Dezember 1908:

Nr. 1238 1299 1768 2340 4124 4205 4283 4698 4824 4945 4998.

Die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zu

eltendmahung des f den vorgenannfèn Auszahlungsterminen erfolgt, können gegen fe örigen

ückgabe der Schuldverschreibungen nebst zu- ins\cheinen (Coupons) und EGrneuerungs- cheinen (Talons) bei der Stadthauptkasse Frauk-

Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung | furt a. M. erhoben werden.

bestimmte pee eintritt. Das Au

Bei dieser Gelegenheit mahen wir die Besitzer

gebot und die Kraftloserklärung abhanden * von Frankfurter Stadtobligationen auf das beim

gekommener oder vernihteter Schuldverschreibungen | Rechneiamt eingerihtete Stadtshuldbuch aufmerksam. erfolgt nach Vorschrift der §8 1004 ff. der Zivil- | Schuldverschreibungen der Stadt Frankfurt a. M.

prozeßordnung.

kraftlos erklärt werden. Inhaber von vor dem Ablau

können unter Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für } in das Stadtschuldbuch Doch wird dem bisherigen ; Stadt beforgt alsdann die gesamte Verwaltung der inssheinen, welcher den Verlust | hinterlegten Stadtobligationen, einshließlich Kon- der vierjährigen Vorlegungsfrist ' trolle der Verlosung, Uebermittlung der

interlegung bei der Stadthauptkafse eingetragen werden. Die

insen usw.

bei dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist ; Auf Antrag wird aus den fälligen Zinsen auch die

der Betrag der

angemeldeten Zinsscheine gegen Zahlung der Steuern bewirkt.

Neglerungsbezirk Aurich.

Verwaltern von Kassen-, Mündel-, Stiftungs- und ähnlihem Vermögen ift die Benußung des Stadts- \chuldbuchs von ganz besonderem Vorteil. Ueber den Inhalt des Schuldbuchs ist das gesamte mitwirkende Personal diensteidlich zu \trengster Geheimhaltung verpflichtet. Die Gebühr ist eine einmalige und be- trägt 50 für je 1000 . Nähere Auskunft S Stadthauptkasse, Rathaus Nordbau;, Pauls-

aßz 9.

Frankfurt a. M., den 10. August 1909.

Magistrat. Rechueiamt.

{46495] Bekanutmachung.

Auf Grund des Privilegs vom 29. Mai 1888 sind folgende Stücke der Anleihe der Stadtgemeinde Spaudau V. Ausgabe. ausgeloft worden :

Buchstabe A: à 500 M Nr. 72 80 85 199 203 204 205 321 336 384 420 474 502 525 563 565 570 und 794.

Buchstabe W: à 200 46 Nr. 2 10 28 30 61 74 88 140 142 155 169 und 209.

Die Inhaber der angegebenen Anleihescheine wollen am L. Oktober 1909 bei unserer Stadthaupt- kae Kapital nebst Zinsen gegen Nückgabe der An- leihescheine in Empfang nehmen.

Die Verzinsung hört mit dem 1. Oktober 1909 auf. Gleichzeitig erinnern wir an die Einlösung folgender bisher nech nicht eingelöster Stüe:

Zum 1. Oktober 1908:

Lit. A Nr. 527 à 500 4.

Lit. B Nr. 309 à 200 4.

Spandau, den 20. August 1909.

Der Magiftrat.

[46496] Befkfauuntmachung.

Von der zur Erbauung des Schlachthofes und der Erweiterung der Gasanftalt aufgenommenen V. An- leihe find für das Rechnungsjahr 1909 folgende Stücke ausgeloft worden:

Buchftabe A: 5 8 98 123 268 270 273 283 443 499 à 1000 M;

Buchstabe W: 602 603 607 620 715 721 729 735 764 769 784 793 934 935 1025 1065 1134 1184 1231 1292 1350 à 500 M;

Buchftabe C: 1427 1454 1499 1591 1610 1619 1652 1684 1749 à 200 .

Die Inhaber der angegebenen Anleihesheine wollen am L. Oktober 1909 bei unserer Stadthagupt- faf}ffle Kapital und Zinsen gegen Rückgabe der An- [eihesheine in Emvfang nehmen. Die Verzinsung hört mit dem 1. Oktober 1909 auf.

Gleichzeitig erinnern wir an die Einlösung folgender, bisher noch nicht eiugelöfter Stüe:

Zum 1. Oktober 1906:

Lit. B Nr. 1230 à 500 4,

Lit. O Nr. 1441 u. 1592 à 200 4.

Zum 1. Oktober 1907 :

Lit. A Nr. 80 à 1000 4,

Lit. C Nr. 1567 à 200 4.

Zum 1. Oktober 1908:

Lit. A Nr. 58 à 1000 M,

Lit. B Nr. 608 1274 u. 1330 à 500 4.

Spandau, den 20. August 1909.

Der Magistrat.

[46498] Bekanntmachung.

Bei der heute nah Maßgabe der §8 39 und 47 des Geseßes vom 2. März 1850 wegen Errichtung von Rentenbanken sowie des § 6 des Geseßes vom 7. Juli 1891, betreffend die Beförderung der Er- richtung von Rentengütern, im Beisein eines Notars und der Abgeordneten der Provinzialvertretung \tatt- gehabten öffentlihen Auslosung Pommerschex und Schleswig-Holsteiuscher 32% iger Nenten- briefe U die in nahfolgendem Verzeihhnisse aufge- führten Nummern gezogen worden. Ste werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital- betrag gegen Quittung und Rückgabe der ausgelosten Nentenbriefe mit den dazu Zabbricen Zins\cheinen Reihe IIl Nr. 5/16 nebst Erneuerungs\cheinen vonx 2. Jauuar 1910 ab in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in unserem Kafseulokale, Augusta- plaß Nr. 5, oder bei der Königlichen Neuten- bankkafse zu Berlin Klosterstraße 761 in Empfang zuy nehmen. Vom genannten Tage ab hört auch die Verzinsung dieser Rentenbriefe auf.

Inhaber von ausgelosten und gekündigten Renten- briefen können die einzulösenden Rentenbriefe unter Beifügung einer vorschriftsmäßigen Quittung durck die Post an unsere Kasse einsenden, worauf auf Verlangen die Uebersendung des Barbetrages auf gleihem Wege auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolgen wird.

Auslosung am 19, August 1909.

Auszahlung vom D. Januar 1910 ab bei den Königlicheu Reutenbauklafsen zu Stettin und Berlin.

& Rentenbriefe der Provinz Pommern.

. L zu 3000 (4 37 Stück Nr. 92 186 253 305 414 479 543 929 1208 1438 1490 1500 1569 1716 1767 1788 1824 1959 2058 2160 2213 2359 2686 3145 3289 3369 3438 3509 3594 3637 3693 3707 3823 3917 4052 4350 4860.

Lit. M ¡u 1500 4 16 Stück Nr. 157 228 292 551 559 806 871 994 1125 1197 1654 1784 1829 2059 2077 2190.

Lit. N ¡u 300 4 22 Stü Nr. 98 298 372 486 593 656 707 858 1050 1133 1146 1427 1652 1656 1701 1747 1785 1866 1872 1932 2481 2484.

Lit. O zu 75 6 21 Stück Nr. 95 112 242 270 318 361 423 494 531 596 610 681 692 707 709 760 806 874 949 953 1015.

Lit. P ¡u 30 #4 18 Stück Nr. 83 96 109 128 134 188 240 245 248 280 284 289 298 333 338, 345 394 355

Ix. Nentenbriefe der Provinz Schleswig-

Holstein.

Lit. L zu 3000 4 14 Stück Nr. 34 127 172 196 317 328 415 534 541 563 666 673 833 9290,

Lit. M zu 1500 # 5 Stück Nr. 46 49 94 174 285.

Lit. N zu 300 # 12 Stück Nr. 335 345 395 407 604 656 672 693 724 727 760 771.

Lit. O zu 75 4 15 Stück Nr. 98 180 206 207 235 268 339 419 446 453 467 506 519 580 595.

Lit. ÞP ¡u 30 (6 15 Stück Nr. 54 65 75 114 155 171 194 208 239 243 263 305 314 323 359.

Stettiu, den 19. August 1909.

Königliche Direktion der Rentenbank.

ae

[46717]

Zeichnung au

f 10 000 000 3!/2 °/9 Hessishe Staatsanleihe vom Jahre 1909, Serie AlII.

In Gemäßheit der Bekanntmachung des Großherzoglih Hessishen Ministeriums der Finanzen vom 16. Juli 1909 emittiert die Großherzogli Hessishe Regierung für Eisenbahnzwecke B S1

Die Anleihescheine lauten auf d Jubaber und ibi A e Anlethe]geine laufen auf den Iahaber und sind in Abschnitte von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 „4 eingeteilt. Die Zinsscheine sind am 2. Januar und 1. Juli fällig, der erste am 2. Mie

Staats#auleihe im Nominalbetrage von

1910, und in Darmstadt, Berlin und Frankfurt a. M

die kostenfreie Ausgabe neuer Couponsbogen.

. zahlbar geftellt; an denselben Plätzen erfolgt au

Die Tilgung des Schuldkapitals erfolgt in der Art, daß die jeweilig durch den Hauptvoransch[ der Staatiseinnahmen und „ausgaben hierfür zu bestimmenden Mittel zum Ankaufe A a Us

Anzahl von Schuldverschreibungen verwendet werden.

Dem S*aat bleibt das Recht vorbehalten, die im

Umlauf befindlichen Schuldvecschreibungen oder einen beliebigen Teil derselben auch zur Einlösung mittels

Barzahlung des Nennbetrags mit vterteljährliher Frist zu kündigen.

Die zuc Rückzahlung gelangenden

Schuldverschreibungen sind an denselben Pläßen zahlbar wie die Coupons.

Die Schuldverschreibungen diefer

nleibe können in Buhschulden des Staates des Hessischen P e bgeleyes umgewandelt werden. e e E

Die Eintragung erfolgt gebührenfret.

Alle diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen sind in der Darmstädter Zeitung, im Neich3- anzeiger sowie außerdem in je einem Blatte in Berlin und Frankfurt a. M zu veröffentlichen.

Die Notierung der Anleihe an den Börsen zu Berlin und Frankfurt a. M. wird beantragt werden,

Von der vorstehenden Anleihe wird ein Betrag von 1 500 000 4 dur Schuldbucheintragung

\ 10 000 000 haben wir übernommen und legen sie unter nachstehenden Bedingungen zur Zeichnung auf :

begeben; restliche

Die Zeichnuug findet statt

Dienstag, den 31. August d. F.

in Berlin Darmstadt U Fraukfurt a. M. Gießen Mainz Offenbach a. M.

bei unserem Hause, dem Vankhause Ferdinaud Sander, der Mitteldeutschen Creditbauk,

é Allgemeinen Elsäsfischen Bankgesellschaft Filiale Maiuz, i ia Me Giaaictaoad, Y

i rm er e y während der bei jeder Stelle üblichen GesGäftöstunden. Een R

Filiale Gießen,

Früherer Schluß der Zeichnung bleibt vorbehalten.

Anmeldungsformulare sind bei den Zeichenstellen erhältlich. Der Zeichnungspreis beträgt 93,75 0/9 zuzüglih der Stückzinsen vom 1. Juli d. J. bis ¡um

Abnahmetage. IGtungoees um F 9%, also auf 93,50 °/%,

Für Beträge, die zur Eintragung in das Staatsshuldbuch bestimmt sind, ermäßigt ih der

ei der Zeichnung if eiae Kaution von 50%/ des Nominalbetrages in bar oder | Effekten zu hinterlegen, die die Zeichenstelle als zulässig eraGten wird. y treten Die Zuteilung, welhe dem Ermessen der einzelnen Zeichenstellen überlassen bleibt, erfolgt sobald

wie möglich nah Schluß der Zeichnung.

Die Abnahme der zugeteilten Beträge hat vom 13. September bis zum 5. Oktober d. F.

zu erfolgen. Berlin, im August 1909.

Mendelssohn & Co.

6) Kommanditgesellschaften

f Aktien u. Aktiengesellsch.

[46826]

Akliengesellshaft Hellerhof.

Zu der am Donnerstag, den 16. September 1909, Vormittags 11 Uhr, im Geschäftslokale der Gesellshaft, Taunusanlage 1, in Frankfurt a. M. stattfindenden achten ordentlichen Generalver- s A beehren wir uns, die Herren Aktionäre

terdurch einzuladen. Tagesordrunug : 1) Vorlage des Geschäftsberihts, der Bilanz und

des Rechnungsprüfungtberich1s,

2) Beshlußfaffung über die Entlastung des Vor- stands und des Auffichtsrats.

3) Beschlußfassung über die Verteilung des Reine gewinns.

Diejenigen Herren Aktionäre, welGe an der Ge-

neralversammlung teilnehmen wollen, werden ersuSt, ihre Aktien spätestens am 18. September d. JsS. bei der Direktion unserer Gesellschaft oder der Stadthauptkaffe zu Fraukfurt a. M. ju binter- legen oder die fristgemäße Hinterlegung dei cinem Notar rechtzeitig na trittskarten in Empfang zu nehmen

uweisen und dagegen die Ein»

Jede Aktie dereStizt zur Adgade einer Stimme. Fraukfurt a. M., den 2B. August 1909 Der Auffichtêrat. Nie fe.

S lr A E U R

umie- Mer eet M Él Unm E R A BE R Eer Á4

0 ak gi C E i DAN E:

Ea Arr S E,

Mi A T D dn E L E A E me Maas

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