1868 / 157 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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abe in der Zeit vom ten ddes O : resp. | bahn - Anlage im hamburgischen -Gebiete oder des Betriebes derselb F pa . „ten S bis . .-.. Und späterhin die Zinsen gegen die Cöln - Mindener Eisenbahn - Gesellschaft erhoben Ln M 2769

der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom möchten, hat die Gesellschaft sich der hamburai ichtsbarkeit jy T einen für beide Städte gleichen, nach den durhscnittlihen Selbstkosten | Gebiete, insbesondere der Brücke über die Elbe, einräumen muß oder | bis T in Frei Cbe ca Thalern E Ie R B yanvurgien. Merigtshanteit M t bemessenden Zuschlag zu den betreffenden Tarifsäßen, die ankom- will, wird der Senat der freien und Hansestadt Hamburg zu der für

( , , , Silbergroschen bei der Kreis-Chausscebau-Kasse in Greifen- Art. 5. [ i i i j menden Eil- und Normal-Frachtgüter an die Speicher und Wohnun- die Erreichung dieses weckes erforderlichen Verständi ung mit der hagen. ihrer Konzessionirung zu den Bahnanlagen nebst der Elb-Ueberbrückunz, gen der Empfänger zu bringen, und die abgehenden Eil- und Normal- Königlich preußischen egterung bereitwillig die Hand ieten. f Greifenhagen, den ten : 18.. i owohl im Königlich preußischen, als au im hamburgischen Gebiete # Frachtgüter von den Speichern und Wohnungen der Absender ab- Art. 17. Sollte die Königli preußische Regierung dereinst , sei Die kreisständische Chausseebau-Kommission des Kreises Greifenhagen. | das Fe der Expropriation verliehen werden. # zuholen. i i dio es auf Grund des §. 422 Jhres Ge eßes über die Eisenbahn -Unter- Dieser Zins-Coupon ist anglin, wenn Art. 6. Die Bahnanlage im hamburgischen Gebiete, eins{ließlich Art. 13. Die Regulirung der Zollverhältnisse auf der Bahn nehmungen vom 3. November 1838 oder im Wege des Vertrages dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier der Ueberbrückung der Elbe und des Bahnhofes in Hamburg, soll, soweit bleibt der besonderen Vereinbarung vorbehalten, deren Festsebungen- | oder aus sonstigem Rechtstitel, die den Gegenstand gegenwärtigen Ver- Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse nicht der Senat der freien und ansestadt Hamburg und das König für die Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft bindend sein sollen, ins- trages ausmachende Eisenbahn erwerben, f wird der Senat der freien des betreffenden Kalenderjahres an gerecch- lih preußishe Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar. besondere au rücksichtlich der auf ihre Kosten zu machenden zollamt- pansestadt Hamburg hierzu die Zustimmung nicht versagen , soll net; erhoben wird. beiten im Einvernehmen mit einander noch nachträgliche Abänderun- lichen Einrichtungen und Anlagen auf dem Bahnhofe zu H amburg.“] aber zugleich berehtigt sein, alsdann zu jeder Zeit von der Königlich Ï j j gen und fernere Ergänzungen genehmigen oder anordnen, nah den Art. 14. Jn Betreff der Telegraphen-Verwaltung oll die Cóln- preußischen Regierung die Uebertragung des Eigenthums der im ham- Provinz Pommern. Regierungsbezirk Stettin. Bauprojekten erfolgen, welche bei den leßten stattgchabten Vertragsver. Mindener Eisenbahn-Gesellschaft im Falle der Konzessions-Erlangung burgischen Gebiete liegenden Bahnstrecke gegen Erstattung cines nach Talon handlungen zwischen Hamburg und der vormaligen Königlich han. verpflichtet sein, sowohl unentgeltlich zu gestatten, daß längs der Bahn Verhältniß des Anlage - Kapitals zu berechnenden Theiles des auf- : y zur noverschen Regierung Über die Ausführung der Eisenbahnverbindung Staats-Telegraphen unter den von dem Präsidium des Norddeutschen | gewendeten Erwerbspreises zu verlangen. Sowohl für diesen Fall, Kreis-Obligation des Greifenhagener Kreises. Hamburg-Harburg als maaßgebend angenommen und für die damalê Bundes festzuseßenden Bedingungen angelegt werden, als auch nach | gls auch wenn sons es vorkommen möchte, daß die der Gesellschaft IIL Emissioa. j in Aussicht genommene Ausführung auf gemeinschaftliche Kosten \# Maaßgabe der Anordnungen des Bundes-Präsidiums auf den Bahn- | ertheilten Konzessionen in dem einen oder in dem anderen Gebiete, Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe gecignet erachtet sind. Telegraphen Staats- und Privat-Depeschen zu befördern. oder in beiden Gebieten erlöschen, sind beide Hohe fontrahirende Re- zu der Obligation des Kreises Littr. M... Über Art. 7. Die Landeshoheit verbleibt in Ansehung der Bahnstrecke lrt. 15. Die Königlich preußische Regierung wird von dem gierungen einverstanden, daß der einheitliche Betrieb der Bahn nicht haler zu fünf Prozent Zinsen die .…te Serie Zins-Cou- | im hamburgischen Gebiete ausshließlich der freien und Hansestadt Unternehmen der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft einshließlich der aufhört, und werden deshalb sofort das Nöthige vereinbaren, um den pons für die RrE Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis - Chausseebau- Hamburg. im Hamburgischen Gebiete belegenen Bahnstrecke nah Maaßgabe ihrer | Betrieb für beide Gebiete im Zusammenhange nah dem Zwecke und

Kasse zu Greifenhagen. Dem Senate is es vorbehalten, zur Regelung des Verkehrs Geseße vom 30. Mai 1853 und 21. Mai 1859, sowie der dazu er- | den Modalitäten dieses Vertrages ununterbrochen fortzuseßen.

Greifenhagen, den ten 18 i | i enden abändernden und ergänzenden Bestimmungen eine Eisen- Art. 18. Für den Fall, daß innerhalb der sten zehn Jahre sändische URÉnDigén Aufsits, uar Ea See fèn bésoûberen A Pal eser Abgabe, welcher | der Senat der freien and ans Gambilta sich cntschlfen Pilte

Die kreisständische Chausseebau-Kommis ion ‘des Kreises Greifenhagen. indi a î ; U, ahnabgabe erheben. Von demjenigen Theile di [ ) Y E N l T Gs zu bestellen Derselde 1 Erechte/ einen besonderen Kom eo E die Betriebsergebnisse der Bahn von Venlo über Osnabrück oder hinreichend bemittelte zuverlässige Privat-Unternehmer \ich dazu

Eisenbahnverwaltung in allen Fällen zu vertreten, die nit zum di, nach Bremen und Hamburg , sowie der sih daran ansclicßenden | erbieten würden, den Bau einer Eisenbahn nach Cuxhaven zur Aus- inisterium der auswärtigen Angelegenheiten. ichtli d izcilien Ei i i weigbahn von Haltern nach Essen beziehungsweise Gelsenkirchen auf- führung zu bringen, ist die Königlich preußische Regierung bereit, diese Minist g gelegenh a e, ‘r polizeilichen Einschreiten der kompetenten Be Pam wird die Königlich preußische Regierung diejenige Quote, welche Bahnanlage zuzulassen, und zwar ausgehend von Harburg im An-

Staatsvertrag zwishen Preußen und Hamburg in Betreff der ie Ei ¡brend ibres 9 Ï bei Repartition nah Verhältniß der Länge dieser Bahnen \ich für s{lusse_ an die Venlo-Hamburger Eisenbahn , oder, sofern inmittelst Herstellung der Venlo-Hamburger Eisenbahn nebst fester Ueberbrückung auf hamburgisGem Gebiete bon bergen ihtes uno Mort | die im hamburgischen Gebiete gelegene Bahnstrecke von Beginn des | eine Eisenbahn von Harburg nach Stade oder darüber hinaus bereits

der Elbe zwischen Harburg und Hamburg. Vom 18. März 1868. f i i Ï auf die Betriebseröffnung der ganzen Bahnlinie Venlo «Hamburg | gesichert sein würde, ausgehend von Stade, beziehungsweise von einen nungen unterworfen; jedoch sollen die Beamten, welche beim Bau F ergeben wird, alljährlih an den Senat | Lheert seil lektertr Babn gelegenen geeicnetcn Butt

. Maiesté Sni er freien | und Betriebe der Bahn im hamburgischen Gebiete stationirt werden, L folgenden Kalenderjahres ab : ; : i Oüniasi ; ; ; j und Sen S ea Eisentepetn dadurch feine N oering ibrer Unterthanen Veh Une erleiden und, der sreien und Hansestadt Hamburg überweisen, und an die von Thm Die Königlich preußische Regierung wird alsdann mit dem verbindungen An den beiderseitigen Staatsgebieten zu erweitern, | wenn sie nicht hamburgische Unterthanen find , während ihres dienst, i zu bezeichnenden Einnahmestellen fuhren lassen. Saat q, _| Senate der freien und Hansestadt Hamburg wegen Ordnung der haben zum Zwee einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Be- | lihen Aufenthaltes nur denjenigen Steuern und Personallasten unter. } Der Senat der freien und Hansestadt Hamburg wir agegen die } beiderseitigen Bezichungen zu einander, beziehungsweise zu den Bahn- vollmächtigten ernannt : worfen sein, welche nach den hamhurgischen Geseßen unter gleichen [} Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft von allen anderen Abgaben frei- Unternehmern in Verhandlung treten und nah hierüber erfolgter Seine Majestät der König von Preußen: Allerhöchst- | Verhältnissen für alle eine Geschäfts- oder Erwerbsthätigkeit au8übende F lassen, namentlich von derselben fein Konzessionsgeld fordern, auch Vereinbarung unter den in Preußen üblichen Bedingungen die Kon- ihren Geheimen Ober-Regierungs-Rath Carl ilhelm Ever- | Fremde zur Anwendung kommen. M wegen ihres Bahneigenthums und Bahnbetriebes auf hamburgischem zession zu der Anlage ertheilen. l / hard von Wolf, Allerhöchstihren Wirklichen Legationsrath Paul Art, 9. Die Bahnpolizei soll in Gemäßbeit des für jedes Staats. F Gebiete weder Grundsteuer, noch Gewerbe - oder Einkommensteuer in “Art. 19. Der gegenwärtige Vertrag soll beiderseits zur Ratifi- Ludwig Wilhelm Jordan; der Senat der freien und gebiet besonders zu publizirenden Bahnpolizei-Reglements nach über. Anspruch nehmen. «Luigi ind EifenbabiG cation vorgelegt und Eg N E Ratifications - Urkunden ans abi Hamburg: den Syndikus Dr. Carl Herrmann | einstimmenden Grundsäßen gehandhabt werden. Art. 16. Für den Fall, daß die Eöln-Min ene Mae t: | binnen vier O M x in E t wo 54 erck, den hanseatischen Minister-Residenten am Königlich preu- Der Senat der freien und Hansestadt Hamburg wird zu diesem sellschaft dereinst im P a E N sei e U rfor h So gesehen Ber 4 6 - Mârz E ßischen Hofe Dr. Daniel Christian Friedrich Krüger, Zwecke das von der Königlich preußischen Regierung festzustellende E oder blos mit N E E A 0 L 4 2 e f. G N Q E welche, nach Auswechselung ihrer in guter und gehöriger Form be- Bahnpolizei-Reglement, soweit nicht lokale Verhältnisse einzelne Ab- } Staats- oder fas ung A SfüR ine h P A . S.) Jordan. (L. S.) Krüger. fundenen Vollmachten, unter dem Vorbehalte der Natification, fol- | weihungen unvermeidlich machen, auch für die Bahnstrecke im Ham. auch einer S S A R hufs b L TelbsstoDintel Verkehrs idi Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt worden, und die Auswechfe. genden Vertrag abgeschlossen haben : burgischen Gebiete genehmigen und in Kraft seßen. J Verbindung, mit Harburg Behufs des selbstständig Le Ün: E O g s E Art, 1. Die Königlich preußische Regierung und der Senat der Art. 10. Die Genehmigung der Tarife und Tarifänderungen, } Hamburg eine Mitbenußung ihrer Bahnanlagen auf hamburgischem ung der Ratifications «Urkunden hat stattgefunden. freien und Hansestadt Hamburg On sih wechselseitig , im An- sowie die Genehmigung und Abänderung der Fahrpläne, wird der hlusse an die in Preußen unterm 28. Mai 1866 bereits fonzessionirte | Königlich preußischen Regierung allein vorbehalten. 0 _— Pr cine Cu von E as s Lu hei r e ; e ari GbeA a ael Ms E es sein, F Lanz a iam tan rück eine Eisenbahn von Osnabrü na remen und Hamburg | în ihren Tarif-Einheits\äßen pro Centner un eile Hamburg nic« i O | i Ihuldverschreibungen, Actien etc... d i nebst einer festen Ueberbrückung der Elbe zwischen Harburg und Haniburg | mals ungünstiger zu stellen; als Bremen und Harburg, Sic soll Tae f lor ai Leiter A As ae N BRLErGN, MENRTT Stats = Anzofger in den Monaién Ain,

und einem Schienen - Anschlusse an die Hamburg - Altonaer Verbin- | auf ihrer Venlo-Hamburger Bahnlinie im Verkehre mit Hamburg, F 6 de dungsbahn zuzulassen und zu fördern. sowohl im Binnen-, als auch im durchgehenden Verkehre, keine höhere F Mai und Juni 1868 veröffentlicht worden is Art. 2. Die Cóöln- indener Eisenbahngesellschaft gat darun Tarif - Einheits\äße in „Anwendung bringen dürfen , als auf ibrer e ——————————————— nachgesucht, ihr die Ausdehnung ihres Unternehmens auf den Bau | Stamm - Bahnstrecke Cöln - Minden jeweilig Geltung haben werden; | Benennung E Staats- Einlösungs- 2 enennung d, Staats- Einlözungs= und Betrieb dieser Eisenbahn nebst der festen Ueberbrückung der Elbe jedoch mit der Maßgabe, daf, so lange die Venlo-Hamburger Eisen- der ausgeloosten resp. gekündigten Anzeiger. Termin, der ausgeloosten resp. gekündigten Anzeiger. Tenn zu gestatten. bahnlinie noch nicht einen Reinertrag von fünf Prozent des gesamm- Papiere. Seite Papiere. Seite j Ne B Po M an P A Lee die, A ie Me Balntiades N S zulässig Em k bei

Folge geben, vorausgeseßt, daß die von ihnen für n ig erkannten leser Uari}berehnung die Bahnstrecke Harburg- amburg in dem Har: | i : : : 9 . U der Gesellschaft spätestens unmittelbar nah Auswechselung der | burg transitirenden Verkehre bis Höchstens zu ciner Länge von drei [E E L Y der Hpros, A dna è Uag Rentenbr. Hohenzollernsche o 1./10. 68. Ratifikationen dieses Vertrages zu eröffnenden Konzessionsbedingungen | Meilen in Ansayg zu bringen , während für den Lokalverkehr zwischen ff schen Staats-Anleihe vom Jahre - n d a M “-/1. 09. 3310 E E tas ree a l n A Genie R A is M A S M WOME Ch N Unverzinsliche Kammer - Kredit - Kassen sa s Rentenbr. der Ablösungs-Kasse zu Gotha. 2181 nach erfolgter naten angenommen werden. ernung berechnet werden darf. / l ] s s x : A ch

Art 3. In der zu ertheilenden Konzession wird der Senat der | Ferner sollen auf der Bahn zwischen dem Rhein und Hamburg gen it E: Y Rb E 1646 Michaelis 68. Ss at real freien und Hansestadt Hamburg der Cöln - Mindener Eisenbahngesell- | täglich in Jeder von beiden Richtungen mindestens zwei durchgehende Ee E 36 (M has 4s CEm vANTE 1646 Michaelis 68. | Schuldversehreibungen der mit der Renten- schaft, ohne vorgängiges Einvernehmen mit der Königlich preußischen | Personenzüge stattfinden, auch von diesen Perfonenzügen mindestens K E L Se ( N N L \AARENS DD bank der Provinz Sachsen vereinigten Regierung , keine erschwerenden Bedingungen auferlegen , welche nicht einer mit nit geringerer Fahrgeschwindigkeit befördert werden, als 7 rw: es Staats-Lotterie-Anlehen vom ga de Vichafeldachen Tügnngake R U bei den Eisenbahnanlagen in Preußen allgemein zur Anwendung O welche jeßt oder künftig für die Kurierzüge zwischen Cöln Anre 104 eret ea ragea a aao Y erve 5596 s. q as 5 | S144 1. O9. tommen, oder im gegenwärtigen Vertrage ausdrücklich vorgesehen sind. und Berlin einschließlich aller Aufenthalte im urchschnitte beider 5416 /T. 68. 448

Der Senat der freien und Hansestadt Hambur wird der Gesell- and für die preußische Meile Anwendung findet. i E eian 4 ] ik S Schuldverschreibungen der Paderborner Til- saft vielmehr die Durchführung des großen, kostspieligen Unterneh- Außerdem sollen zwischen Harburg und Hamburg, soweit das E L v “Cnlelt T A ungskasse 2111 1./1. 69 mens thunlichst erleichtern, und zu diesem Zwecke insbe ondere dersel- Bedürfniß des Lokalverkehrs es erfordert, neben den durchgehenden f ASSCN - AMCNens, d. d! 14ten 1447 SUng 3605 e ben alle diejenigen Beihülfen und Unterstlißungen zu Theil werden Personenzügen noch besondere Lokalzüge eingerichtet werden, so daß in | P R ust d der Tandarifich hecliash E Dai. Tara H S486 bis 2/1. 69 lassen, welche der Gesellschaft in dem mit ihr abgeschlossenen Vertrage | der Zeit von 6 Uhr Vormittags bis 11 Uhr Abends tägli in jeder L ial. - Oblig. der Landgräflich hessischen 1883 1.8. 68 ia Üntpreumidha 3559 24 69 . vom 7,/9. Dezember 1867 bereits zugesichert sind. von beiden Richtungen mindestens eine sech8smalige Personenbeförde- taatsanlehen Ie /8. 68. SeD1 /1. 09. g e 4. E D nas ae ugeision Cis L S GAi Mia di Gute @ ¿ 1969 5691 -

er freien und Hansesta amburg der Eöln - Mindener Eisenbahn- irt. 11. Der Senak der freien und Hansestadt Ham urg wir E ais E ris ; : : i

Gesellschaft E anal, ihres Königlich Preußischerseits bestätigten | sowohl eine geeignete Fahrstraße durch Hamburg gestalten, auf wel- Mad Lübeckischen Staats-Prämien-An- 9038 Li Westpreussische 4 bis 15./8. 68. Gesellschaftsstatuts auch in dem Hamburgischen Gebiete die Rechte cher der Güterverkehr der Station Ham urg der Venlo - Hamburger ehe von 1850 Sils —1o./l. 68. ärózóbertodi, Bsectdr S941 21./7.—4./8.68 einer Corporation zugestehen. Hierbei soll aber die Gesellschaft nad) Eisenbahn mit Altona, Schleswig-Holstein und darüber hinaus in M Rent dani 2060 1.10. 68 Zis U L Terodika 2 M O wie vor ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung im Königreich | beiden Richtungen frei ‘vom Transito-Declarationszwange, sowie frei entenbr. der Prov. Brandenburg 3067 t 10. 68. Yercios Mie Qi Feavins Don 1393 1/7. 68 Preußen behalten, und ungeachtet der Ausdehnung ihres Unterneh- von allen Abgaben und ohne Unkosten für die auf das geringste zu- 7 » » Pommern 2066 H 10. 68. 2468 1. 69. mens auf das Hamburgische Gebiet in Bezug auf alle Maßnahmen | lässige Maaß zu_ beschränkenden Kontrolmaßregeln stattfinden fann, s » » Preussen 5960 /10. 68. : dus /1. 09. und gen welche die Verhältnisse der Gesellschaft als solcher, | als auch dafür Sorge tragen, daß der Eisenbahntransport der Güter : 5519 S 9691 9./1. 69 Und die Beaufsichtigung und Verwaltung ihrer Unternehmungen im | zwischen der Kiel-Altonaer und der Venlo-Hamburger Eisenbahn auf 9005 1./10. 68 Posener Provinzial-Oblig. „ee 1780 1 A. 68. Allgemeinen betreffen, ledigli ‘von der Königlich Preußischen Regice | der Hamburg - Altonaer Verbindungs- Eisenbahn zu einem in beiden i 5038 L 68 f M 2921 E rung ressortiren. Jnsbesondere sollen auch die Bestätigungen von | Richtungen gleijen, mäßigen Tarifsaße bewirkt werde. / Sue :/10. 68. Gil IAENA ul a d ind 1393 1./7. 68 fünftigen Umgestaltungen und Abänderungen der Gesellshafts\statuten, Art. 12. Für die Städte Hamburg und Altona sollen auf der F 2024 19./9. 68 6 1797 N A die Genehmigung von ferneren Erweiterungen des Unternehmens, so Venlo - Hamburger Eisenbahn ein und dieselben Tarifsäße in Anwen- s N 9e 08, Üanet, + ias o 1392 1./7. 68 wie, die Aufnahme von Darlehnen und die Emission neuer Stamm- | dung kommen. Auch soll die Cöln - Mindener Eisenbahn - Gesellschaft : 2448 O 1798 L N Actien und Prioritäts-Obligationen der Königlich Preußischen Regie- verpflichtet sein, in allen ihren Betriebs-Angelegenheiten beide Städte M vaten 2 Und | gor 1935 1./10. 68 2244 rung allein anheimgestellt bleiben. : j : thunlichst gleihzustellen und zu diesem Zwecke, insbesondere auf der Rheinprovinz 5144 00 09 Bromberg ............. 2217 1./10. 68.

Wegen aller Entschädigungs-Ansprüche, die aus Anlaß der Eisen- | Station Hamburg, sowohl für Hamburg als auch für Altona, gegen 2355 Chodziesen . j 1935 1./10. 68.

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