1868 / 159 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2792

Kriegs-Ministerium, zum Chef der Abth. für die Jng. Angelegenheiten herzogliche Staats - Regierung Verhandlungen mit Preußen, im Kriegs-Ministerium ernannt. : bezw. dem Bundesrathe einleiten wolle dahin, daß die von Den 2. Juli. Voitus/, F L S 7. Ostpr. Juf. Regmt. | den Offizieren 2c. zu zahlenden Staatsabgaben nicht Preußen

i Vgl r 09 E ia M T etnada Durhl., aliein, ¿gern tg M G A s du E en, sei I ? _| e8 dur ahlung einer Aversionalsumme, sei es durch Vermeb-

Gen. gik à la suite der Armee, der Char. als General der Kavallerie rung R Abgaben zur e A d \ P R l bh E : B. Abschiedsbewilligungen 2c. Bericht des Justiz-Ausschusses, betreffend die Geseßentwürfe wegen

Den 30. Juni. v. Graevemeyer, avm. a. D., zuleßt | Abänderung des Gericht8verfassungs - Gesetzes, betreffend neue Comp. Chef im chemals Königl. Hannöv. 6. Jnf. Regt, unter Stel- | Bestimmungen zum Strafgeseßbuche, zur Strafprozeß-Ordnung, ra T D mit seiner Pens, in den Verband der preuß. Armee gun E e geollungi elen unn L Urm-Gistge) auch ausgen L , etreffen änderung der Artikel 266 und 267 des Geseßes Den 2. Juli. v. Neumann, Gen. Lieut. und Präses der betreffend den bürgerlihen Prozeß , zur Verhandlung ie Art. Prüf. Kommission, in Genehmigung seines Abschicdsgesuchs mit wurden diese Entwürfe den Ausschuß - Anträgen gemäß

ens. zur Dispos. gestellt. v. Wasielewski, Ob. Lt. und Abth. | ! : E in der 2. Art. Brigade, in Genehmigung seines Abschieds- | in erster Lesung angenommen. Darnach sollen namént-

gesuchs, mit Pens. und der Erlaubniß zum Tragen seiner bish. Unif. | lich durch Verschmelzung des Oberappellations-Gerichts und des zur Disp. gestellt. i Appellationsgerichts zu einer Behörde, durch Verminderung der Bei der Landwehr. | Zahl der Richter bei dem Obergerichte Ersparnisse erzielt wer- Den 28. Juni. v. Malczewski, Sec. Lt. vom Train des | den. Ferner soll die Berufungsinstanz 1n Strafsachen eingehen und Beamte der Militair-Verwaltung. Garantieen, mehrfache Aenderungen in Strafsachen in Aussicht Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. genommen, namentlih die Zulassung eines Vertheidigers in Den 16. Juni. Schramm / Zahlm, vom 1. Bat. 3. Hannov. | dex Voruntersuchung , die Anordnung eines Vertheidigungs- Inf. Regts. Nr. 79, zum 1. Bat. Ostfries. Inf. Regts. Nr. 78 Sello, | Termins vor der Hauptverhandlung und das Erforderniß der Dahlm. vom 1. Bat. Ostfries. Jnfant. Regts. Nr. 78, zum 1. Bat. 3. Einstimmigkeit der Richter über die Schuldfrage. Das Straf- Hannov. Jnf. Regts. Nr. 79 verseßt. seßb lei , L j s ge]eßbuch erleidet cine Aenderung durch Ausscheidung verschie-

26. i indl lm. beim 2. Bat. 3. i iy Inf. S R S E S E 2 Nr. 94 N | dener, dort als Vergehen charakterisirter Handlungen und Sub-

herzog von Sahsen) verseßt. Trautermann, Zahlm. bisher dem | sumtion derselben unter die mit geringerer Strafe bedachten 2. Bat, 3. Hess. Inf. Regts. Nr. 83 interimistisch Überwiesen, defini- Uebertretungen. tiv diesem Ae Wie zugetheilt. G E Dal | d i E T 0 uxd 6. Zuli. (C. Z.) Der Herzog hat beute en 27. Juni. enke/ . i «FUederryein. | die Reise nah England zum Besu rer Majestät ónigi üs. Regts. Nr. 39, zu dem 1. Bat. 2. Hannov. D Rgts. Nr. 77) | von Mate Braut tb R H Ihrer Majestät der Königin

hielemann, Zahlm. vom Füs. Bat. 2. Westf. Inf. Rgts. Nr. 15 Gotha, 7. Juli. Die Geseßsammlung : 7 h : « Juli, Vesez]ammlung für das Herzogthum G A SS J u 1 En fm A Stede E A Meier, Gotha veröffentlicht das Gesetz, die Einführung der Stempelsteuer

a ß, Bat. Nr. 1, zum Büreau-Assistenten bei der Fortification zu Königs- | betreffend. Vom 1. Juli 1868. | berg A M M 9 G Vaden. Karlsruhe, 6. Juli. Das heute erschienene

Gia an n f a 89 a. N Gen des L L roßyerzoglichen Ministeriums des Innern: die Shußmaßregeln Nichtamtliches. gegen die Einschleppung der Rinderpest betreffend, E Preußñzen. Berlin, 8. Juli. Se. Majestät der | wird die Verordnung vom 29. März d. J. über die Behand-

König empfingen gestern Vormittag nach der Morgenprome- lung des aus England, den Niederlanden Und Belgien als Ver-

nade den Polizei-Präsidenten von Berlin, nahmen die Meldun- | pacungsmittel in verschlossenen Kolli den Rhein herauf ; -Lieu- | Tommenden Heues und Strohes zurückgenommen; ferner die D E Ra O En Des MUTAL L | Netruten-Aubtedane 8 L Altersklasse 1848 betreffend.

tenants z. D. von Neumann und der Oberst-Lieutenants vom , j : Krieasminisicrium von Bonin und Meydam entgegen und Bayeru. München, 6. Juli. (S. P.) Das Verfahren,

: i qu R, „91d welches bei Ausweisung bayerischer Unterthanen aus Frankreich D e n Ld uf durch den General-Adjutanten von und französischer aus Bayern einzuhalten is}, war bisher I)

Jhre Majestät die Königin wohnte am Sonntag nicht näher geordnet. Es wurde deshalb zu Paris am 30. Mai

dem Gottesdienste in der Garnisonkirche zu Potsdam bei, | l- I. hierüber eine Vereinbarung zwischen den betreffenden Mi- Das N C rrilibedlat fand auf T Bab Sberg statt. allen getroffen, und hat dieselbe die Genehmigung des Königs

Heute Mittag hielt der Bundesrath des Deutschen J oll- Hesterreih. Wien, 7 ; ; j A L: . , (. Juli. Das Geseß vom 29. Juni vereins die 16. Plenarsizung ast 1868 über: die Durchführun h nnritib aren Wablen in Belgard, 5. Juli. Heute Mittag 124 Uhr langte Se. Kö- | das Abgeordnetenhaus des Reichsraths lautet: nigliche Hoheit der Kronprinz von Colberg hier an , um die F. 1. Wenn der Vorbehalt des §. 7 des Geseßes vom 21. De- Inspection des 11. Dragoner - Regiments vorzunehmen. Nach | zember 1867, Nr. 141 R. G. Bl,, den Vollzug der Wahl der Mit-

beendeter Besichtigun ubr Se. Königliche Hoheit am Abend glieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrathes unmittelbar durch die mit seinem Grof Cd E blos Grü 90H L Ans Mag be ten Saa A N ge-

; i ; ; 6 s / d aßgabe des Unhanges zu den Landesordnun- Wiesbaden, 27. Juni. Das »Int.-Blatt« für Nassau ver gen auf bestimmte Gruppen entfallende Zahl von Mitgliedern des

öffentliht eine Bekanntmachung der Königlichen Regierung | Abgeord G0

vom 22. Juni, nah welchem die 7. Ausgabe der Pharmacopoea O a e 8 Landkagswahlberechtigten derselben borussíica nebst den dazu gehörigen Tabellen vom 1. Juli e. d: 2. Als Reichsraths - Abgeordneter ist jeder wählbar, welcher ab auch in den durch die Geseße vom 20. September und | als andtags-Abgeordneter wählbar ist.

24. Dezember 1866 mit der Monarchie vereinigten Landestheilen Gaus a Abe s fe E u A NoUl m das i itt. eordneten des Reichsdrathes haben die für di ° U N das Blatt die Uebereinkunft, welche | Wablen bestehenden geseßlichen Anordnungen C 4 jwoischen Preußen und den übrigen Rheinuferstaaten wegen des insoweit nicht im Nachfolgenden anders bestimmt wird.

: "e , , e i Z N; F : , , aues einer stehenden Brücke über den Rhein bei Düsseldorf Oôrf Oradidra Da A N der a und in

Stande gek d du lche d d j , / g hlerklasse des großen Grund D gle gerommen und dur welche die Bedingungen der | besißes in zwei Wahlkörper zu entfallen, und es haben sämmtliche Zulassung des Brückenbaues im Schifffahrtsinteresse geregelt | Wähler dieser Klasse ihr Stimmrecht in einem Wahlkörper vor einer worden sind. (Protokoll über die außerordentliche Sißung der Wahlkommission auszuüben, welche in der dur die Landtagswahl- Central-Kommission für die Rheinschifffahrt, d, a. Düsseldorf, | Ordnung hinsichtlih des zweiten Wahlkörpers dieser Wählerklasse vor- den 4. September 1867). geschriebenen Weise zusammenzuseßen ist.

Oldenburg, 6. Juli, Jm Landtage wurde beut der ina der ma ndtagêwablordnung für Schlesien und für die , ; Bukowina den Wählern des ersten hlkörpers ° Gesegentwurf, e die Wahl der Abgeordneten zum Land- besißes Po E R Ellecdig, von C O A des

tage, in zweiter Lesung angenommen, jedo mit dem Zusaße | hef findet nicht statt; ibt i ihr Sti

1 7 | ¡ es bleibt ihnen aber freigestell echt zum Art. 3, §. 1, daß das Fürstenthum Lübe wenigstens 3 | dur einen Bevolmächtigten unter den in Let LAnbla No BL N (statt 2) Abgeordnete zu wählen habe. Ferner wurden in bestimmten Bedingungen auszuühen. zweiter Lesung angenommen: der Geseßentwurf, betreffend __§. 5, Die im §. 3 I], der Landesordnung für Tirol aufgeführten Stempelsteuer von Spielkarten für Oldenburg; desgleichen Wähler haben, auch wenn sie der Wählerklasse des adeligen großen betreffend einige Aenderungen der Gemeindeordnung für | Grundbesikes nicht angehören, in gleicher Weise wie die Wahlberech- Lübeck; desgleichen betreffend Abänderung des Militair-Straf- tigten des adeligen großes Grundbesißes in dem Wahlkörper derselben

ebbucbs, rücksichtlich de | Q « S8 | Und gemeinschaftlich mit ihnen das Stimmrecht zu üben. geseßbuchs, sichtlich der Bestrafung der Landdragoner. Es §. 6. Insoweit in Salzburg, Görz-Gradisca und Istrien Wähler

wurden angenommen der Gesezentwurf, betr. die Befreiung | aus Vent as ; ; 7

L Yt4at M i Dem großen Grundbesiße ? ind der Offiziere und Militairbeamten von Offiziersrang von Staats- | aus den Liäbten, Märkten unt A Vit Deralben und Gemeindelasten, und ein Antrag dahin gerichtet, daß groß- | Gruppe zusammentreffen, haben “die leßteren das Wahlrecht durch ge-

2793

wählte Wahlmänner in derselben Weise auszuüben, wie dies hinsicht- Stadt und Gebiet, mit Beachtung der in dem Statute über die Wahl lich der Landgemeinden vorgeschrieben ist. ; der städtischen Vertretung und der in diesem Gesehe enthaltenen Be- F. 7. Die Stimmgebung bei der unmittelbaren Wahl in das stimmungen, und zwar in der Stadt in cinem Wahlkörper und abge-

Haus der Abgeordneten geschieht wie bei der Wahl durch die Land- | sondert im Gebiete durchzuführen. : tage mittelst Stimmzettel, worauf jeder Stimmberechtigte so viele _ Jeder Wähler hat auf seinem Stimmzettel zwei Namen zu ver- Namen zu verzeichnen hat, als Abgeordnete zu wählen sind. zeichnen. l i

Bei Ueberschreitung dieser Zahl sind die auf dem Stimmzettel Die Hauptwahlkommission für die Stadt mit ihrem Gebiete hat zuleßt angeseßten Namen unberüesichtigt zu lassen. j unter dem Vorsißé des Podesta oder seines Stellvertreters aus zwei

§. 8. Im Falle der Ausschreibung allgemeiner unmittelbarer | von ihm beigezogenen Stadträthen und aus vier anderen, vom Statt- Wahlen in cinem der im §. 6 angeführten Länder hat jene Gruppe gs bestimmten Wahlberechtigten der Stadt und des Gebictes zu von Wählerklassen zuerst die Wahl vorzunehmen, in welcher die Land- estehen. R gemeinden vorkommen. i i 2/1447, /DUv Gültigkeit der Wahl jedes Reichsraths-Abgeordneten

§. 9. Haben die Wähler des großen Grundbesißes in einem | is die absolute Mehrheit der Stimmenden nothwendig. Wahlkörper, eine Stadt in einem Wahlbezirke, eine Handels- und Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet in allen Tällen das Loos, Gewerbekammer oder sonst cin Wahlkörper für sih allein einen oder welches von dem Vorsißenden der Wahl-, beziehungsweise Hauptwabhl- mehrere Reichsrathsabgeordnete zu wählen, so is die Wahl in der | kommission zu ziehen ist. i nämlichen Weise zu vollziehen und mit dem über die Wahlhandlung §. 18. Ergiebt sich bei der C U für einen oder den

eführten Protofolle sammt Bezugsakten ebenso zu verfahren, wie anderen zu wählenden Abgeordneten feine solche Stimmenzahl, #0 -

dies für die Landtagswahlen vorgeschrieben ist. ,_| wird sogleih zu der engeren Wahl geschritten.

F. 10. Wenn mehrere Städte, Märkte oder andere Orte die Bei der engeren Wahl haben die Wähler sich auf jene Personen dirckte Wahl gemeinschaftlih zu vollzichen haben, so ist jede dieser Ort- | zu beschränken , die beim ersten Scrutin nach denjenigen , welche die schaften für sich allein ein Wahlort. Auch bei gemeinschaftlicher Wahl | absolute Mehrheit erlangten , die relativ meisten Stimmen für \ich von Handels- und Gewerbekammern wählen dieselben an ihrem hatten. A : Wakhlorte. i ___ Die Zahl der in die engere Wahl zu bringenden Personen ist

Die Leitung der in jeder dieser Ortschaften in Gegenwart eines | immer die doppelte von der Zahl der noch zu wählenden Abge- landesfürstlihen Kommissars zu vollziehenden Wahlhandlung obliegt | ordneten. y ; : : Ar A einer Wahlkommission, welche aus dem Bürgermeister (Gemeindevor- Jede Stimme, welche beim zweiten Skrutin auf eine nicht in die steher) oder dem von ihm bestellten Stellvertreter und zwei Mitgliedern engere Wahl gebrachte Person fällt, ist als ungültig zu betrachten. der Gemeindevertretung des Wahlortes, dann aus vier vom Wahl- §. 19. Zeigt sich der Mangel der erforderlichen Stimmenzahl im fommissar beigezogenen Wahlbercchtigten des Wahlkörpers zu be- | Falle des F. 13 bei der durch die Haupt-Wahlkommission vorgenom- stehen hat. menen Ermittelung des Gesammt-Abstimmungs-Ergebnisses, so ver-

§. 11. Jnsofern die Wahl gemeinschaftlih in mehreren Landtags- | anlaßt der Landeschef in allen betreffenden Wahlkörpern und Wahl- wahlbezirken der städtischen (§. 6) oder der Landgemeinden mittelst | orten die engere Wahl, deren Gesammt-Ergebniß gleichfalls aus den Wahlmänner stattfindet , ist jeder für die Landtagswahl bestimmte Abstimmungs - Akten der einzelnen Wahl - Kommissionen dur die Wabhlort auch der Wahlort für die unmittelbare Wahl. j Haupt-Wahlkommission zu ermitteln ist.

ÿ. 12. In allen Fällen, in welchen die gemeinschaftliche Wahl , 20. Den abgeschlossenen Wahlakt sammt allen von den Wahl- in verschiedenen Landtagswahlbezirken cder überhaupt an mehreren | Kommissionen E Bezugs-Akten hat die Haupt - Wahlkom- Wahlorten vorgenommen wird, is der Hauptwahlort zur Ermittlung mission in der den Wahlkommissionen für die Landtagswahlen des Gesammtergebnisses der in den einzelnen Wahlorten vollzogenen | in der Landtags - Wahlordnung vorgeschriebene Weise dem landes- Wahlhandlungen vom Landeschef zu bestimmen. fürstlihen Commissair zur Einsendung an den Landeschef zu

. 13. Umfaßt die Gruppe der Landtagswahl-Berechtigten, welche | Übergeben. : inen per Men rere a aratye [ FPasordnese gane aor (20 Cy wm und u ion a Tit Le S Mee, Ï , S " á y A S ; ) ) l len haben, verschiedene Wählerklassen, Landtagswahl-Bezirke oder son gegen den fein Aus\chließungsgrund von der Wählbarkeit in dean

i [körper, oder findet die gemeinschaftliche Wahl in Gemäßheit ] l / : E C TOhn boten Wablorter statt, e, "itl die Abstimmung in | Landtag vorliegt, ein Wahlcertifikat ausfertigen und zustellen zu lassen, jedem der an der gemeinschaftlichen Wahl betheiligten Wahlkörper | welches den Gewählten zum Eintritte in die Versammlung der Ab-

i i ; r Kandtaas geordneten des Reichsrathes berechtigt. und Wahlorte nach den Bestimmungen der Landtagswahl - Ordnung C. 22. Sämmiliche Wahlakten hat der Landes - Chef an Sas

vorgenommen, und es hat jeder Wähler, wenn auf die Gruppe zwei Minikeri l M : , ¿ ezeichnen inisterium des Jnnern zu leiten, von wo aus dieselben an das Haus oder mehrere Abgeordnete entfallen, so viele Namen zu bezeichnen, der Abgeordneten zur Prüfung und Schlußfafsung nach C. 3 des Ge-

ls Abgeordnete zu wählen sind. ur 1 i: dein sobin e S bung für geschlossen erklärt und das | seßes vom 31. Juli 1861, R. G. Bl. Nr. 78, zu gelangen haben.

immungs-Verzeichniß unterfertigt, die Skrutinirung vorgenommen Pesth, 6. Juli. In der Sißung der Deputirtentafel wurde uit bas Resultat der llen Stimmzählung von dem Vorsißenden das Referat der Central-Section über die Einkommensteuer und der Wahlkommission bekannt gegeben worden is, wird das Über die Steuereinhebung verlesen. Wahlhandlung geführte Protokoll geschlossen, von den Gliedern der Jn der Spezial-Debatte über das Grundsteuergeseß wurden Wahlkommission und dem landesfürstlichen Commissair unterschrieben, die §§. 1 bis 7 unverändert angenommen.

emeinschaftli unter Anschluß der Abstimmungs - Verzeichnisse : / 4 j E Ps Bezugsakten versiegelt; mit einer den Jnhalt be- Großbritannien und JFrland. London, 6. Juli.

zeihnenden Aufschrift verschen und dem landesfürstlichen Commissair | Das Fest im Krystallpalaste zu Ehren des Herzogs von Übergeben, welch? leßterer die Aften, wenn die Hauptwahl- Edinburgh, bei welchem dieser und der Prinz von Wales Kommission am Siße dec Landesstelle zusammentritt, an den anwesend waren, wurde von 30,500 Personen besucht. Landeschef und außerdem an den landesfürstlichen politischen Longfellow hatte am Sonnabend in Windsor cine e Versammlungsortes der Haupt-Wahlkommission Audienz bei V Königin. einzusenden hat. Die Delegirten von Neu-Schottland haben ihre L I L Dorigin Parana hin Afautlolepien Follos S ildvoeire andelt, dow nbi óbne inen Protest gegen den obliegt, nachdem die Abstimmung in allen an demselben Wahlakte Beschluß des Unterhauses zurückzulassen, in welchem die Ver-

Theil nehmenden Wahlkörpern und Wahlorten beendigt ist, die Er- | De! ; mittels und Rundacbina des Gesammt-Ergebnisses aller Abstim- | elnigung von Neu - Schottland mit Kanada aufrecht gehalten

mungsafkte einer Hauptwahlkommission, welche zu diesem Ende nah | wird. j 4 : ibrc Avtfitueuna die von den einzelnen Wahlkommissionen einge- Das Ehrenamt eines Präsidenten vom Londoner Un i-

sendeten Akten zu übernehmen hat. ; | versity College, welches durch den Tod des Lord Brougham Die Hauptwahlkommission versammelt sich in Gegenwart eines frei geworden, is dem Geschichtsshreiber Grote einstimmig

landesfürstlihen Commissairs in dem Hauptwahlorte und hat aus übertragen worden,

sieben Mitgliedern, nämlich aus dem Bürgermeister (Gemeinde-Vor- Dem »Expreß« zufolge dürfte die Vertagung des Par-

steher) oder dessen Stellvertreter und zwei Mitgliedern der Gemecinde- amens 931. d. M n die förmliche Aufl ösung Anfangs

Vertretung des Hauptwahlortes, dann aus vier vom Wahlkommissair Ss Lank “att e U

ernannten, an der Wahl betheiligten Wahlberechtigten zu bestehen. November stattfinden. Jst aber die Wählerschaft des Hauptwahlortes an der Wahl nicht Frankrei. Paris, 6. Juli. Gestern begann im

S deren drei Mitgliede ntissair aus den Wahlberechtigten « ¿seÿgebenden Körper die Spezialdiskussion über die ein- Der Vorsißende der Haupt-Wahlkommission wird von den Kom- ad Bens der Budgetvorlage und über die dazu gestellten

n ern aue R: e Weber ti te hat Zutritt in das Tin Schreiben aus Alexandria an den Geographen R S Ae A S | Malte-Brun meldet den in Abu-Khuka erfolgten Tod des fran-

Lokal der Haupt-Wahlkommission. U | : : ; . 15. Für Wien ist die Haupt - Wahlkommission in der (im | zösischen Afrika - Reisenden Le Saint, der vor 18 Monaten

g. 35 2) dex Candiacs Wehl brna für Oesterreih unter der Enns | Frankreich verlassen hatte, um vom Nil aus einen Weg nach vorgeschriebenen Weise zusammenzuseßen. Den Vorsiß führt der Bür- | Gabon zu finden. | | i germeister oder der von ihm bestellte Stellvertreter. j Aus Tanger wird unterm 15. Juni berichtet, daß der In den übrigen Städten (außer Triest, §. 16), welche für den | Kgiser von Marokko, welcher sich mit 5000 Mann in den Nor- Landtag nach Bezirken wählen, ist die Haupt - Wahlkommission eben | dey seines Reiches begeben hatte, um die aufständischen Stämme P Genen, oe e M ta in drei Treffen den kriegerischen Stamm der Jaïrs ) j : j .; it Hy | besiegt habe. F. 16. Jn der reihsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Ge [1 u 7. Juli. (W. T. B) Jm geseßgebenden Körper

biete ist di ittelbare Wahl der von dort in den Reichsrath zu / s . L : H ensee, Ua Att D len, obne Theilung derselben zwischen | wurde die Berathung über die Kreditnachträge für 1868 fort-

349; ®