1868 / 161 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2822

Belgische Gesellschaft der Vereinigten Rentner in Brüssel. Bilanz am 31. Dezember 1867. Activa. E Be S. PagsiVa. Str el g N Statutenmäßige Haftung der Actionaire... 80,000|—|— |}| Actien-Kapital........ eere eee eere c nere ee 133,333/10|— Der belgischen Regierung geleistete Caution... 26/,666/20|— Statutenmäßige Me T Veil anes ce tsn eus ca Teobiai se 241824 13 Begründungskosten-Conto (zu amortisirender Rest) 7,390/22| 6 }| Anwesenheits-Honorar den Mitgliedern des Verwal- Mobilien-Conto.…....... eee eee eee eoer ere 2/257|21| 4 E 7 «eas ode «C Co e EUET 050 4 U PCPTC N 328| —|— Cassa-Besiand ooooo ries eere e car 7,034| 2|— Anibelenbeilts-Sonorar den Mitgliedern des Aufsichts- Tratten und Rimessen (Verwaltungsgebühren) 68/20|— E its ane e Ca ue ide ies Sire 560|—|— Angekaufte Obligationen .….................... bs dde 6,766/18| 7} Debitoren in laufender Rehnung .….................. 83,836/27/1 Pfandbriefe der Bank de Crédit foncier international: Reserve der Milicen-Kassen eere 1/410|— E 0e Thlr. 4000. —. Guthaben der Milicen-Vereine.….…....................e 113/,790/19 44Proz..…...…... U, » der Ueberlebens-Vereine. 4/572,137/|14 45Pr0oz........... » 53. 10. Dia Actionaire (noch unecrhobene Zinsen) 10/20— j i, Staatspapiere , Belgische Schuld 4Z¿proz., Nominal- Werth 533. 10. ….. Durchschnittspr. 97. 57. 520/11| 2 Oesterreichische Loose von 1860, 5proz. B 2575/11) 7 urhschn.- Eisenbahn - Obligationen : Preis ainau-Flandern, 3proz., 108 Oblig... 269. 50. 7,761|18|— stt-Verbindung, 3proz,, 1844 » .... 268. 50. 13/,174/12|— Mons Haumont, 3proz, 67 » 311. 31. 5/962| 2111 O 3PT03./ B E L 268. 59. 2793/10 Luxemburger, 5proz., O m: Wi 447. 54. 13/,844| 4— Ost-Belgien, 3proz., B O 291. —. 7,603|22|— Namur-Lüttich, 3proz., In S d 308. 65. 1,070|—|— Nord-Belgien, 3proz.,/ e E 303, —. 1,696/24|—

Obligationen der: Société Immobilière in Antwerpen, 5proz.,/

E R e 900. —. | 12,000|—|— anonymen Wycker Gesellschaft , 7proz.,

11 Oblig. o G00 s So elo sls see U 0/06 os 500. —. 1/466/20/— Mutualité-Foncière, E 1 70 Oblig. .…. 500. —. 9,333/10|— Brüsseler Hypothekar-Kasse, 4proz., 25 Obl. 906. 19. 6/441/| 8/1 des Großherzogthums Baden , 4proz.,

A2 MOUA, «0% 624 pes ody «e 101. 88. 3/488/17| 2

Eisenbahn - Prioritäts - Actien, Mons Hau-

mont, 4proz ; 25 Actien . (92, 20, 5/281 /10|— Reserve - Antheil der Société Générale, 12

L E 4,006/20|— Pariser Stadt-Loose von 1865, 17 Oblig. 1/,590| 7| 4 Staats-Papiere, Anleihe von 1867, Nominal-

Werth 1866, 43proz., 20 Oblig. .........- 102. 75. 4,246|20|— WecMseleBeitand; . aaa 4e iv ha oes e eleidocsares 12,195 8| 8 Gesellschaft Royale Belge... E oov e 4,330/15| 7 Debitoren in laufender Rechnung... 63,717|11/ 4 D Ne aaa och a ebote taat dor res 1,880|28|— Subscribenten-Annuitäten eere 1,435/13| 5 Staats-Papiere, 44proz (Ueberlebenskassen).….... 15,949/22|—

do, 25PT04. n 9742/14] 6 Staats-Renten der Ueberlebensvereine .….............. 4/932,901/17| 3 Pfandbriefe der Ueberlebensvereine :

(Obligationen des Crédit foncier O Sig 7,264] 3/10

(Obligationen der Brüsseler Hypothekar-Kasse).…... 241483128| 1

(Obligationen der Caisse des Propriétaires) .….... 8/205|20|— Tresor und Diverse... B S 984/28| 6 Guthaben bei der Société Générale .…............... 6,660/27| 6 Gewinn- und Verlust-Conto... erer eere ene. 1,383/22| 9

1,930,231] 4 I

4,930,331] A T

i

Für gleichlautende Abschrift:

Der Verwaltungsrath. A. Dumon.

Der Direktor. Adan.

Uebersicht des Beil a Geschäfts.

Versicherungsbestand am 31. Dezember 1867:

245 Verträge über Thlr. 148,239. 6 Sgr., worauf eingezahlt sind Thlr. 9036. 20 Sgr.

Im Jahre 1867 wurden hiervon neu geschlossen:

36 Verträge mit einem Einlage-Kapital von Thlr. 22,561. 20 Sgr.

Der General - Bevollmächtigte für Preußen, Herrmann Schlesinger.

Berlin , den- 1. Juli 1868.

[2399] Bekanntmachung.

3 O S x E 7208

Berlin- Görlißer Eisenbahn. Der §. 5 ad b. unseres Tarifs wird hierdurch aufgehoben und treten an Stelle desselben die nachfolgenden Bestimmungen : _ Nachnahmebeträge von 5 Sgr. und darunter sind pro- visionsfrei.

Jür höhere Nahnahmen, mögen dieselben zur Zahlung gelangen oder nicht, wird eine Provision von 2 Pf. pro Thaler erhoben, wobei Nachnahmebeträge unter einem Thaler für einen vollen Thaler, von 1 Thaler ab aber Zwischenbeträge von 15 Sgr. und mehr gleichfalls für volle Thaler gerechnet werden, geringere Zwischenbeträge dagegen außer Betracht bleiben. Die Provision wird aufwärts auf volle Laien abgerundet und als Minimum für jede Nachnahme 1 Sgr. erhoben. Die Provision wird vom Em:

pfänger eingezogen, nur für Nachnahme bei Frankaturen wird sie vom Versender erhoben, wenn dieser auf dem Fracht- briefe nicht ausdrücklih bemerkt hat, daß die Provision zur eus auf den Empfänger angewiesen ist. Görliß, den 7. Juli 1868. Die Direction.

_ Im Verlage der F. Boselli’shen Buchhandlung in Frankfurt a. M. ist soeben erschienen :

Die Polizeiverwaltung

a des Preußischen Staates

in ihrer durch die neuesten aas Verordnungen herbeigeführten

estaltung.

Zum Handgebrauch für sämmtliche Polizeibehörden und Beamte, nad

den Motiven des Geseßes , authentischen Jnterpretationen und Ent- \cheidungen der En S REUeie bearbeitet von

: e l Secretair beim Königl. Polizei-Präsidium zu Frankfurt a. M. 14 Bogen gr. 8o. Preis 1 Thle 6 Sgr.

Das Abonnement beträgt fl Thlr. für das Vierteliahr.

Insertionspreis für den-Uaum einer Druckzeile 24 Sgr.

Alle Posi -Arestalien des In- und Auslandes nehmen Bestellung an, für Seriin die Expedition des Üönig!. Preußischen Staais - Anzeigers:

Behren - Straße Nr. lla, Ecke der Wiiheimsstraße.

“R L

Anzeiger.

T 161.

Berlin, Freitag, den 10. Juli, Abends

1868.

Se. Majestät der König haben Allergnädig| geruht:

Dem Vorstande der Königlih württembergischen Landes- Hebammenschule in Stuttgart , Dr. Klas Haußmann, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Kanzlei- Rath Dr. Georg Kurs beim Ministerium für Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten das Kreuz 'der vierten Klasse des

“Königlichen Hausordens von Hohenzollern, sowie dem Förster “JohaannHeinrih Neumann zu Forsthaus Dölziger-

brück im Kreise’ Landsberg, dem Schulzen Carl Reifland u Jawornig im Kreise Lubliniß, dem S@hulzen a. D. Carl Lr ledvieh Krause zu Gerdshagen im Kreise Regenwalde und dem Domainen-Rent-Amt8diener Josef Tritschler zu

Marienburg das Allgemeine Ehrenzeichen; ferner Dem Direktor des Justiz-Senats in Ehrenbreitstein von Schwarytkoppen, den Amt®L-Charakter als Präsident zu ver- [eiben ; Den Kreisgerichts-Rath Pla te in Olpe zuni Rath bei dem Appellationsgericht in Münster zu ernennen ; _ Dem Kreisgerichts - Direktor von Splitgerber in Ra- wicz; Und N E licht it d E i Dén KreisSgerichts- Rath Boretius in Meseriß bei ihrex Versezung in den Ruhestand den Charakter. als Geheimer Justiz-Rath ; desgleichen : An Den geistlichen Mitgliedern des evangelischen Konsistoriums zu Wiesbaden , Kirchenrath Eibach, Division8prediger Loh- mann daselbst und Pfarrer Wolff zu Seulberg den Charak-

ter als Konsistorial-Rath; sowie i L Dem bieden Kaufmann und Spediteur , Kommissions-

Rath Carl Wilhelm Rudolph Bergemann, das Prädikat eines Königlichen Hof-Spediteurs zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und °öffentliche Arbeiten.

Das dem Herrn Teophilus Wood Bunning zu New- casile unter dem 6. Mai 1867 ertheilte Patent auf eine Nietmaschine in der durch Zeichnung und Beschrei- bung nachgewiesenen Zusammenseßung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben. i :

Dém Geheimen expedirenden Seecetair und_Calculator Friedrich Schaack zu Cöln a. R. ist unter dem 7, Juli 1868 ein Patent E :

auf ein Relais für cine Typendruk - Telegraphen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen- sezung und ohne Jemanden in der Benugung bekannter Theile zu ‘bes{chränken, L i auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. i

Justiz-Ministerium.

Der Notariats-Kandidat Pomp in Erkelenz ist zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk Castellaun, im Landgerichts- bezirke Coblenz, mit Anweisung seines Wohnsizes in Castellaun, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Augelegeuheiten.

Der Privat - Docent Dr. Albert Heinrih Bohn in

Königsberg: ist zum außerordentlichen Professor in der medizi-

nischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Bekanntmachung,

Wegen der bevorstehenden großen akademischen Ausstellung und der dazu nöthigen Vorbereitungen wird die Wagenersche Gemälde-Sammlung vom 15. d. Mts. ab geschlossen sein.

Berlin, am 11. Juli 1868.

Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe. Finanz- Ministerium.

Nach dem Wortlaute des Rufes vom 1. Mai 1851, be- treffend die Einführung einer Klassen- und klassifizirten Ein- romummensteuer , sind die zur Fahne einberufenen Reservisten nur unter denselben Modalitäten von der Klassensteuer befreit, wie die Unteroffiziere und Soldaten des stehenden Heeres, d. h. nur dann, wenn sie weder selbst noch ihre Angehörigen ein eigenes- Gewerbe oder Landwirthschaft treiben, da. nach der bis- herigen Militair - Verfassung die Reservisten unzweifelhaft als um stehenden Heere gehörend anzusehen waren und die Be- stimmung zu e. im §. 6 a. a. O. nur den Landwehrmann- {chaften für die Zeit ihrex Einberufung, die unbedingte Steuer- freiheit gewährt. Wenn“ äber an si schon. die, ratio !ogis dafür spricht, daß den Reservisten, welche ebenso wie die Mannschaften der Landwehr, Soldaten des Beurlaubten- standes find und welchen dur ihre Einberufung zur Fahne im Wesentlichen nicht geringere Opfer auferlegt werden, als den Wehrleuten, auch die gleichen Vergünstigungen in Betreff der Steuerzahlung zu gewähren seien, so muß dieser Grundsay bei der gegenwärtigen Heeres - Organisa- tion um so mehr zur Geltung kommen, als si, nachdem die Verpflihtung zum Dienst in. der Reserve um 2 Jahre er- weitert ist und Reservisten und Landwehrleute durch die Be- stimmungen der Verfassung des Norddeutschen Bundes (Art. 99) und des Norddeutschen Bunde8zgeseves , betreffend die Ver- pflichtung zum Kriegs8dienst, vom 9. November v. Js. (§§_ 6. 15.) N. B. G. Bl. für 1867 S. 17. 18. 132. 135 in allen bürgerlichen Rechtsverhältnissen einander völlig gleichgestellt sind —, in der That kein zureihender Grund mehr erkennen läßt, aus welchem in Bezug auf die Steuerpflichtigkeit die Einen vor den Anderen einen Vorzug genießen ollten:

Unter diesen Umständen is daher die Vorschrift in §. 6 zu c. des obengedachten Klafsensteuer-GeseßeSs, wona die Unter- offiziere und gemeinen Soldaten der Landwehr und ihrer Fa- milien für die Monate, in welchen sie M Fahne einberufen sind, von der Klassensteuer frei bleiben soUen, fortan auch auf die Reservisten in Anwendung zu bringen , so daß die Legteren - pee dieselbe Steuerfreiheit wie die Landwehrmannschaften

enießen. G Die Königliche Regierung hat hiernach für die Zukunft zu verfahren. i ;

Berlin, den 5. Juli 1868. M

Der Finanz-Minister. von der Heydt. An sämmtliche Königliche Regierungen (mit Ausschluß derjenigen zu Sigmaringen) und an das Königliche Ober-Steuer-Kolle« gium in Hannover.

Regulativ, betreffend den Betrieb der Spielkarten- Fabriken,

Auf Grund des §. 9 des Geseßes vom 23. Dezember 1867 (G.-S. S. 1921), betreffend die Stempelsteuer von Spielkarten, wird, unter Aufhebung des unterm 27. Dezember 1867 erlasse- nen Regulativs, betreffend den Betrieb der Spielkarten-Fabriken, Folgendes bestimmt:

393%