1868 / 161 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

merkt werden.

versehen, dem Fabrikanten zurückzugeben.

2) Eine Veränderung , Verlegung und Erweiterung der deflarirten Fabrik-Einrichtung darf sowohl bei den bereits be- stehenden , als auch bei den neu anzulegenden Spielkarten-Fa- briken nur nach vorgängiger Genchmigung des Finanz-Mini- : Vei Besißveränderungen muß der Besißnachfolger der Steuerbehörde spätestens binnen vier Wochen von dem stattgefundenen Eigenthumswechsel Anzeige

steriums vorgenommen werden.

machen.

3) In den Fabriken darf auch für den auswärtigen Ver- : . &orm, Güte und Fabrikpreis der Spielkarten hängen von dem Gutbefinden jedes Fabrikanten ab. Die Mussirung der Rückseite muß jedo bei französischen Karten zu 32 Blättern von denen zu mehr als 32 Blättern l Auch sind die Fabrikanten gehalten, von jeder Sorte Spielkarten, welche sie zu verfertigen beabsichtigen, ein Musterspiel bei der Steuerbehörde niederzu- legen und einem Blatte jedes Spieles ein Fabrikzeichen zu geben, welches der Steuerbehörde vorher anzuzeigen und von derselben

fehr gearbeitet werden.

leiht erkennbar verschieden sein.

zu genehmigen ist.

4) Fertige ungestempelte Spielkarten: dürfen nur in einem der Steuerbehörde angezeigten, gegen Entwendung gesicherten Behältniß niedergelegt werden, welches von dem Fabrikanten

sorgfältig unter Verschluß zu halten ist. Die zum inländishen Absaße bestimmten Karten

spiele gelangen behufs der O an die Steuerbehörde en Anmeldung, welche die Anzahl und Gattung der abzustempelnden Karten ent-

mit einer in 2 Exemplaren einzureichen

halten muß.

6) Die zur Versendung in das Ausland bestimmten Karten sind der Steuerbehörde anzumelden, werden unter Auf- sicht derselben verpackt und auf Uebergangs8scheine, beziehungs- weise Begleitscheine, abgefertigt. Sollen inländische Karten aus einem Theile des Jnlandes in den andern durch das Aus-

land versendet werden, so ist das bei dergleichen Waaren- Versendungen obachten.

7) Ueber die verfertigten Karten chalten, nach Vorschrift der Steuerbehörde, Buch zu führen und solches zur Einsicht der Steuerbeamten in der Fabrik offen zu legen. Für die Richtigkeit der Buchung und für die jederzeitige Uebereinstimmung des Bestandes an fertigen Spielkarten Nr. 4 ist der Fabrikant verantwortlich. Jeder Fabrikant muß 2 Bücher führen, wovon das cine auf der linken Seite den gesammten Qugang an Spielkarten und auf der rechten Seite den Abgang durch Stempelung oder Ver- sendung in das Ausland nachweisen muß. Die Anschreibungen binsichtlich der Karten, welche in dem unter Nr. 4 erwähnten Behältnisse. niedergelegt werden, sind sofort nah dec Aufnahme beziehung8weisce Entfernung der Karten zu bewirken. Sind Karten unmittelbar nach deren Fertigstelung zur Stempelung oder Versendung in das Ausland gelangt, ohne zuvor in das unter Nr. 4 erwähnte Behältniß aufgenommen zu sein, so muß dies in dem Buche verzeichnet sein.

Das zweite Buch ist zum speziellen Ausweise über dic ge- stempelten Karten bestimmt, und muß auf der linken Seite den Zugang an gestempelten Spielkarten und auf der rechten Seite den Abgang durch Verkauf und Versendung nachweisen. Bei allen Eintragungen muß das Datum, wann der Qugang und Abgang geschehen , bemerkt und bei dem Verkauf und der Versendung der gestempelten Spielkarten müssen Name und E des Käufers resp. Empfängers genau angegeben werden.

8) Jedes Kartenspiel ist mit einem Umschlage zu versehen. Die Form dieser Umschläge bleibt zwar der Wahl des Fabri- Yanten Überlassen ; dieselben müssen jedoch die Kartengattung angeben und so eingerichtet sein, daß sie das Kartenspiel voll- ständig zusammenhalten und die Stempelung desselben ohne Lösung des Umschlags gestatten.

9) Die bei der Fabrication vorkommenden überzähligen und Ausschuß-Blätter müssen gesammelt, unter Verschluß ge- bracht und die Ausschußblätter in der von der Steuerbehörde zu bestimmenden Zeit unter Aufficht der kontrolirenden Beam- ten unbrauchbar gemacht werden, wobei es genügt, wenn die Blätter in der Mitte eingeschnitten werden.

Überhaupt vorgeschriebene Verfahren zu be-

ist der Fabrikant

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1) Von den Fabrik- Inhabern ist, so weit es nicht schon geschehen, der Steuerbehörde eine Beschreibung und Zeichnung der Fabrikräume einzureichen, welche die ganze Anlage und alle einzelnen Gebäude, wenn auch nicht alle Räume derselben zur Kartenfabrication bestimmt sind —, umfassen muß. Die Räume, worin die Fabrication betrieben wird, müssen, so weit möglih, unter Angabe des speziellen Fabrikationstheiles, für welchen jeder einzelne Raum bestimmt sein soll, besonders be- i | Die Zeichnung und Beschreibung is doppelt einzureichen und ein Exemplar, mit dem Visa der Steuerbehörde

10) Spielkarten im Einzelnen, d. h. unter Einem Dutzend Spiele derselben Gattung, zu verkaufen, ist den Spielkarten- Fabrikanten zwar gestattet. Wollen dieselben aber einen solchen Einzelverkauf von Spielkarten betreiben, so darf dics nur in einem besonderen, von den Fabrikräumen vollständig getrennten Lokale geschehen, welches der Steuerbehörde vorher anzumelden ist, und, Falls dasselbe in demselben Gebäude sich befindet, in welchem die Fabrication von Spielkarten betrieben wird, der vorgängigen Genehmigung der Steuerbehörde bedarf. Außerdem sind die Fabrikanten verpflichtet, jede Menge von Karten, welche zum Einzelverkauf bestimmt wird, ehe dieselbe in das betreffende Lokal üÜbergeführt wird, in dem zum Augs- weise über die gestempelten Karten dienenden Buche (Nr. 7) ab- zuschreiben, und in einem über den Einzelverkauf zu führenden Buche einzutragen, auch in leßterem mindestens täglich Gattun und Anzabl der abgeseßten Spiele anzuschreiben. Der §. 8 des Gesezes findet auh auf den Einzelverkauf der Fabrikanten und die dazu bestimmten Lokale Anwendung.

Berlin, den 19. Juni 1868. Der Finanz-Minister. von der Heydt.

Saupt- Verwaltung der Staatsschulden.

i Bekanntmachung.

_ Bei der heute öffentlich in Gegenwart cines Notars be- wirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm-Actien und Prioritäts-Obligationen der Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn find die in der Anlage (a.) aufgeführten

995 Stück Stamm-Actien à 100 Thlr.,

224 » Prioritäts-Obligationen Ser. I. à 100 Thlr., 465 » » » Ser. II. à 50 Thlr, O s » » Ser. IV. à 100 Tblr.

gezogen worden. v R werden den Besißern mit der Aufforderung ge- ündigt: den Kapitalbetrag der Stamm-Actien zugleih mit den Zin- sen für das 2. Semester d. J. vom 15. Dezember d. J. ab, den Kapitalbetrag der Prioritäts-Obligationen aber vom 2. Januar k. I. ab gegen Quittung und Rückgabe tionen und der dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons über die Zinsen vom 1. Januar k. J. ab nebst Talons, bei der Hauptkasse der Niederschlesis- Märkischen Eisenbahn hierselbst in den gewöhnlichen Ge- s{häftsstunden zu erheben.

Die in Rede stehenden Actien und Obligationen werden auch bei den Stationskassen zu Breslau, Frank- furt a. O. und Liegniß eingelöst; es wird jedoch die Zeit, während welcher die Einlösung bei diesen Kassen bewirkt werden kann , von der Königlichen Direction

der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird vom

der Actien und Obliga-

Kapitale gekürzl. Vom 1. Januar k. I. ab hört die Ver- zinsung der Actien und Obligationen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten , aber noch

rückständigen, in der Anlage verzeichneten Actien und Obliga- tionen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.

Berlin, den 1. Juli 1868. Haupt- Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. E ck.

a, liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

VBreußisbe Bank. Wochen-Uebersicht der Preußischen Bank vom 7. Juli 1868.

Ali yá, 1) Geprägtes Geld und Barren .…........... Thlr. 95,053,000 4) Kassen - Anweisungen, Privatbanknoten und Darlcehnskassenscheine. » 1,920,000 D) C Ae, aaa o oe Cd ao ddt e L » 66,923,000 4) Lombard-Beslande eee, » 17,196,000 9) Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Activa... A » 15,916,000 P as siva. 6) Banknoten im Umlauf er etoerelle Tklr. 146,928,000 (4) Deposttene Na Pal a es epcot cene oie » 20,017,000 8) Guthaben der Staats- Kassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des O 0p av ea uo an ire » 767,000

Berlin , den 7. Juli 1868.

Königlich Preußisches Haupt-Bank- Dicektorium. Kühnemann. Boese. Rotth. Gallenkamp.

von Könen.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Evangelischen Ober - Kirchenraths Mathis aus der Neumark.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister und Mi- nister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow in die Provinz Preußen. : i

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und General- Direktor der Steuern, von Pommer-Esche, nah Kissingen.

Verlín, 10. Juli. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht : dem Historienmaler Otto Grashof zu Cöln die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Bra- filien Majestät 1hm verliehenen Ritterbreuzes des Rosen-Ordens zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Die auf die Dauer der Bade-Saison berechneten Post-Ver- bindungen des Nordseebades Norderney geftalten sich für die Zeit vom 11. bis incl. 20. Juli cer. wie folgt:

A. Zwischen Emden und Norderney.

Die Verbindung wird durch Dampfschiffe unterhalten, deren Ab- fahrt in der n Tee be von Emden nach Norderney stattfindet: am 11. Juli um 11 Uhr Vorm., am 12. Juli um 12 Uhr Mittags, am 13. Juli um 11 Uhr Vorm., am 14. Juli um 15 Uhr Nachm., am 15, Juli um 115 Uhr Vorm., am 16. Juli um 125 Uhr Nahm., am 18. Juli um 6# Uhr früh, am 19. Juli um 75 Uhr früh. |

Diese Verbindung wird postseitig nur zum Transport von Brie f- post- Gegenständen benußt. / L

Die Fahrzeit von Emden nah Norderncy beträgt 4 Stunden.

B. Zwischen Geestemünde und Norderney. Die Verbindung wird gleichfalls durch Dampfschiffe vermittelt, welche aus Geestemünde abfahren : am 13. Juli um 11 Uhr Vorm. » 1s » » 122 » Nahm. nah Ankunft des in Geestemünde um 833 Uhr Vorm. anlangenden Zuges von Hannover, j / am 17. Juli um 2 Uhr früh, 5 20S » 45 » »

Die Schiffe nehmen den Anschluß auf von dem am Abend zuvor um 734 Uhr in Geestemünde eingetroffenen Zuge von Hannover.

An Postsendungen werden mit den betreffenden Schiffen nur Briefpost-Gegenstände befördert. Die Fahrzeit von Geestemünde bis Norderney beträgt 5—6 Stunden.

C. Zwischen Norden und Norderney. 1) auf dem direkten Wege über Norddeich. :

Von Norden wird täglih eine Personenpost nah Norddeich ab- gefertigt, welche zu Norddeih mit einem Fährschiffe nah Norderney in unmittelbarem Zusammenhange steht. ;

Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 11. Juli um 1% Uhr Nachm., am 12. Juli um 25 Uhr Nahm., am 13, Juli um 35 Uhr Nachm, am 14.” Juli um 4 Uhr früh und 45 Uhr Nahm., am 15. Juli um 5% Uhr früh und 53 Uhr Nachm., am 16. Juli um 62 Uhr früh und 6% Uhr Nahm., am 17. Juli um 7% Uhr früh, am 18. Juli um 845 n früh, am 19. Juli um 95 Uhr Vorm.,, am 20. Juli um 10% Uhr Vorm. /

Die Verbindung dient niht nur zur Beförderung von Post- Reisenden, sondern auch zur unbeschränkten Beförderung von Brief» und Fahrpost-Gegenständen. : O i:

Die A A per Post dauert Stunden, diejenige per Fähr-

iff 1 Stunde. i 5 Quuf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und durch das Watt.

Diese Verbindung woird auf der ganzen Strecke durch eine tägliche Personenpost vermittelt, bei welcher eine Beförderung von Reisenden, sowie von Brief- und Fahrpost-Gegenständen stattfindet. Die Trans®- portdauer beträgt 34 bis 4 Stunden. Die Abfahrt von Norden ist wie folgt festgeseßt: am 11. Juli um 65 Uhr früh, am 12. Juli um 7 Uhr früh, am 13. Juli um 7% Uhr früh, am 14. Juli um 8% Uhr früh, am 15. Juli um 10 Uhr Vorm., am 16. Juli um 114 Uhr Vorm., am 17. Juli um 125 Uhr Nachm., am 18, Juli um A A am 19. Juli um 2; Uhr Nachm., am 20. Juli um 3 Uhr Nachm. ; A

M Norden n die Posten von Emden nah einer 33stündigen Beförderungsfrist ein um 645 Uhr früh, 35 Nachm. und 955 Uhr G sich die genannten Verbindungen für die nächstfolgende Zeit gestalten, darüber bleibt weitere Publication vorbehalten. i

Hannover, den 9. Juli 1868. ]

Der Ober - Post - Direktor. Schiffmann.

Nichtamtliches.

reußen. Berlin, 10. Juli. Se. Majestät der a ute gestern Vormittag auf Schloß Babelsberg die Vorträge des Kriegs - Ministers von Roon und des Generals von Tresckow, sowie des Hofmarschalls Grafen Perponcher ent- gegen und ertheilten dem Wirklichen Geheimen Rath von Thile udienz. e

Graudenz, 6. Juli. (G.) Am Sonnabend rückten nah einander die ersten (Pontonier-) Compagnieen des Garde-, des

1. Ostpreußischen, des 2. Pommerschen, des 5. Niederschlesischen

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und des 6. Schlesischen Pionier-Bataillons zur großen Ponto- nierübung hier ein.

_ Kiel, 8. Juli. (K. Z.) Der Korvetten-Capitain Grapow wird sih noch im Laufe dieses Monats mit den Vermessungs- Fahrzeugen zur Fortsezung der Küstenaufnahme von Geeste- münde nah Sylt und Romös begeben.

__ Coblenz, 9. Juli. (C. Z.) Gestern langte mittelst Zuges die Leiche des kürzlich in Aachen verstorbenen jugendlichen Prinzen von Sayn-Wittgenstein hier an und ward von hier aus nah dem Schlosse in Sayn gebracht. Die Beisezung der Leiche in der dortigen Familiengruft erfolgte heute früh.

Oldenburg, 7. Juli. (W. Z.) Auf der heutigen Tages- ordnung des Landtages standen verschiedene steuerliche Vor- lagen. Die regierungdseitig gemachten Vorschläge fanden nur in der Erhöhung der Einkommensteuer auf 3 pCt. Zustimmung des Landtages. Der Regierungsvorschlag, zum Qwecke des Chausseebauces, dessen Neubau- und Reparaturkosten lediglich von der Landeskafse getragen werden , 1 pCt. der Grundsteuer besonders zu erheben und zu verrechnen , wurde mit 29 gegen 20 Stimmen abgelehnt. Auch die Regierungsvorlage eines neuen Stempelgebührengeseßes kann mit 29 gegen 20 Stimmen als abgelehnt betrachtet werden, indem der Landtag daë Prin- zip verwarf, von welchem die Regierung das Zustandekommen des ganzen Gesehes abhängig gemacht hatte. Der Landtag will nicht, wie die Regierung, die Stempelpflicht an die Errichtung einer Urkunde, sondern an deren gerichtliche Production ge- knüpft wissen. i i

Braunschweig, 10. Juli. Die Geseß- und Verordnungs- Sammlung veröffentlicht ein Geseß, die Publication einer, zur Beförderung der Recbtspflege mit der Königlich preußischen Regierung abgeschlossenen erneuerten Uebereinkunft betreffend, vom 27. Juni 1868

Hamburg, 9. Juli. Jn der gestrigen Sißzung der Bür- gerschaft wurde der Antrag gestellt: »Jn Erwägung u. st#. w. beschließt die Bürgerschaft Angesichts der jüngst stattgehabten politischen Ereignisse und ersucht Einen Hohen Senat, es mit- genehmigen zu wollen: daß eine allgemeine Amnestie ertheilt werde für sämmtliche hamburgische Staat3angehörige, welche wegen politischer oder Preßvergehen angeklagt oder verurtheilt worden sind, soweit die Strafe nicht bereits verbüßt ist bean- tragt jedoch schon jeßt: falls der Senat abermals diesem An- trage seine Zustimmung versagen würde, die Berufung der in Art. 72 der Verfassung vorgesehenen Enkscheidungs-Deputation. Sodann wurde die Jndemnitätsertheilung wegen der Ver- bindungsbahn in namentlicher Abstimmung, ein Antrag von Dr. May auf Verweisung an cinen Ausshuß mit 74 gegen 72 Stimmen angenommen.

Der »H. C.« schreibt: Sämmtliche Elbuferstaaten haben ihre Zustimmung dazu ertheilt, daß das Elbzollamt auch kunftig in Wittenberge verbleibe. Es ist also die Voraussegung jeßt eingetreten, unter welcher Hamburg der Vereinbarung wegen Verlegung der Abfertigungs8stelle des Jollvereins für den Elb- verkehr “hierher zustimmte.

FSessen. Kassel, 8. Juli. Die Polizei - Direction hat heute eine Bekanntmachung, vom 6. d. M, eine Erläuterung der Meldeverordnung, erlassen; ferner eine Bekanntmachung, nach welcher die hiesige Stadt in vier Polizei-Reviere und jedes derselben in vier Bezirke eingetheilt ift.

Vayern. München, 9. Juli. Durch Krieg8ministerial- Entschließung vom 6. d. wird angeordnet , daß die Landwehr- Bataillone Fohnen älterer Art , e Weckenfahnen er- halten sollen, wie sie im Jahre 1866 an die Infanterie - Regi- menter für die Reserve-Bataillone abgegeben wurden.

Desterreich. Pesth, 3. Juli. Die ungarische Regni- colardeputation hat den Antrag der Kroaten , für - die autonomen Auslagen Kroatiens 200,000 Gulden zu garantiren, angenommen. A |

In der Deputirtentafel wurden die §§. 1 bis 24 über den Gesegentwurf betreffs der Haussteuer unverändert ange-

nommen. Die §L. 4 und 8 wurden an die Section zurük- geleitet. : l j | Triest, 8. Juli. Die englische Mittelmeer - Flotte unter

Admiral Paget hat die jonischen Jnseln verlassen und wird im Laufe der nächsten Tage mehrere österreichische Häfen besuchen.

Schweiz. Zürich, 7. Juli. Die 35er Kommission zur Verfassungsrevision beschloß in ihrer heutigen Sigzung, sich am Donnerstag bis nah Schluß der Bundes8versammlung zu ver- tagen.

Velgíen. Brüssel, 10. Juli. (W. T. B.) Der König wird der Enthüllungsfeier des Denkmals für Leopold 1. in Antwerpen nicht beiwohnen.

Großbritannien und Jrland. London, 8. Juli. Heute Nachmittag gegen 5 Uhr wird die Königin, begleitet vom Prinzen und der Prinzessin Ludwig von Hessen, den