1868 / 167 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ersonenposi 12 Uhr Nachts, nach: Ankunft des legten Eisenbahnzuges Dae Vetta in Dagebüll 7% Uhr früh. Von Dagebüll nach Wick mittelst Fährschiffes, dessen Abgang durch den Eintritt der Fluth be- dingt wird. Dauer der Ueberfahrt ca. 15 Stunde. 3) Von Ton- dern über Hoyer nah Sylt. Von Tondern nach Hoyer Per- sonenpost täglich 17 Uhr Nachm. nach Ankünft des 6 Ubr früh aus Hamburg abgchenden Eisenbahnzuges. Von Hoyer nach Sylt täglih per Dampfschiff »König Wilhelm I.« Der Abgang des Schisses ist von dem. Eintreten der Fluth abhängig. An den Tagen vom

22, bis 29. Juli, vom 5. bis 13. und vom 21. bis 27. August, vom

3. bis 11. und vom 18. bis 24. September ist Sylt von Hamburg aus bei der Abfahrt um 6 Uhr früh in einem Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ca. 15 Stunde. Jn Westerland auf Sylt ist für die Dauer der Badesaison eine Post - Expedition und kombinirt mit dieser cine Telegraphen-Station eingerichtet. Kiel, den 16. Juli 1868. Der Ober-Post - Direktor. Z\hüschner.

It ichtamtli ches.

Preußen. Berlin, 17. Juli. Jhre Majeftät die Königin reist am 20. d. M. Abends nah Schloß Wilhelmsthal bei Eisenach zum Besuch bei Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog zu Sachsen.

Die Denkschrift zu der heute im amtlichen Theile enthaltenen Allerhöchsten Verordnung vom 30. Mai e., betreffend den Entwurf einer Allerhöchsten Verordnung wegen der Höhe und der Art der Erhebung der jährlichen Aversionalbeiträge in den von dem ZJollvereine ausgeschlossenen Gebietstheilen, lautet:

Nach §. 1 des Gesetzes vom 5. März 1868, betresfend die Erhebung Jjährlicher Aversionalbeiträge in den von dem Zoll- vereine ausgeschlossenen Gebietstheilen (Geseßsammlung S. 205) ist die Höhe der jährlichen Beiträge, welche die einzelnen jener Gebietstheile als Ersay der Aversen an die Staatskasse zu ent- richten haben, und die Art der Erhebung derselben für das Jahr 1868 durch Königliche Verordnung festzuseßen.

Die betreffenden Gebietstheile gehören zum überwiegenden Theile den neuerworbenen Landestheilen an. Nur wenige Ort- schaften, nämlich die Dörfer Groß-Menow , Dremkow, Porep und Suckow , Pinnow|, Duckow , Rottmann8hagen , Rüßen- felde, Karlsruhe und Zettemin nebst den Vorwerken Neumühl und Peenwerder mit zusammen 1862 Einwohnern sind von den Mecklenburgischen Großherzogthümern eingeschlossene Theile der Regierungs - Bezirke Potsdam beziehungsweise Stettin. Die übrigen vom ZJollvereine aus8geschlossenen Ge- biet8theile: der Hafenort Geestemünde, die Ortschaften Alten- werder, Finkenwerder, Finkenwerder - Blumensand, Overhaken, Wilhelmsburg, Aumund, Kirchwerder, Krusenbusch, Kattwiek, Hohenschaur, Neuhof und das Fort Wilhelm in Bremerhafen, mit zusammen 12,083 Einwohnern, gehören dem vormaligen Königreich Hannover, das Gut Marienthal und der Flecken Vandsbeck mit zusammen 7326 Einwohnern und endlich die in Altona mit 53,062 Einwohnern dem Herzogthum H ol-

ein an. :

Das für die voraufgeführten Gebietstheile nah dem Durchschnitts-Ertrage der Zölle und Verbrauch8steuern auf den Kopf der zollvereinsländischen Bevölkerung mit 1 Thlr. 21 Sgr. 2,27 Pf. berechnete, in dem Etat der Einnahmen des Nord- deutschen Bundes pro 1868 angeseßte Aversum beträgt für die altländischen Gebietstheile „e... 3,180 Thlr. für die zum ehemaligen Königreich Hannover l gehörigen / 20,620 Thlr. und für die Holsteinishen Gebiet8stheile mit Einschluß der inzwischen dem ZJollvereine une \{lossenen Trittauer Amt8sdörfer Hohenfelde, Hamfelde und Köchel, und mit Aussch{luß der Stadt Altona

zusammen

ür die Stadt Altona, hinsichtlich deren zur Zeit der Feststellung des Etats der Ein- nahmen des Norddeutschen Bundes an Zöllen und Verbrauchssteuern für das Jahr 1868 der etwaige Anschluß an den Zollverein noch nicht entschieden war , berechnet sih nach dem in- zroischen erfolgten Ausschlusse der Stadt von dem Zollvereinsgebiete das Aversum auf 90,540 »

Von dem Gesammtbetrage der Aversen mit. 127,640 Ihlr. ist indeß mit Rücksicht auf den vorerwähnten Zollans{hluß der Trittauer Amtsdörfer, und auf den bevorstehenden Anschluß der vom mecklenburgischen Gebiete eingeschlossenen altlän- dischen Enklaven der Betrag von etwa... in ee zu bringen.

Es bleiben sonach von Preußen nach vor- läufiger Berchnung . an die Bunde®“kasse abzuführen.

13,300 Thlr. 37,100 Thlr.

4,000 Thlr.

123/640 Tblr.

Diese Summe durch einen gleich hoben Gesammtbetrag der von den einzelnen Gebietstheilen zu erhebenden Beiträge auf- zubringen, ijt bereits bei Erlaß des Geseßes vom 5. März er. als unthunlich- erkannt worden. Bei der Ausführung jenes Gesetzes is danach von der Vorausseßung ausgegangen, daß die Beiträge niedriger als die betreffenden Aversen festzuschen seien. Um hierbei überall , so weit als nöthig , unter Berück- sichtigung der örtlichen Verhältnisse (§. 1 al. 2 a. a. O.) sachgemäß verfahren zu können, ist eine nähere Erörterung der Leistungs- fähigkeit der in Frage kommenden Ortschaften veranlaßt wor- den. Unter den dem vormaligen Königreih Hannover angehörigen Ortschaften find nur die Städte Geestemünde und Wilhelmsburg von einiger Bedeutung. Der gewerbliche Ver-

| kehr auch dieser Orte findet indeß in den benachbarten bedeu-

tenden Seestädten eine so erhebliche Konkurrenz, daß die allge- meine Leistungsfähigkeit derselben nur als eine sehr geringe be- zeichnet werden kann.

Die Übrigen meist auf kleinen Elbinseln und Außendeichen belegenen Ortschaften sind von einer ärmlichen Bevölkerung be- wohnt, welche durh Schifffahrt oder durch Garten- und Aker- bau in Verbindung mit Fischfang ihren nothdürftigen Unter- halt gewinnt. Lf

Aehnliche Verhältnisse walten in dem holsteinishen Gute Marienthal vor. Die Vortheile aber, welche der Flecken Vands- beck aus seiner Lage in unmittelbarer Nähe Hamburgs zieht, werden durch die im Uebrigen vorhandene Gewerblosigkeit und dic Beschränkung des Verkehrs auf wenige Sommermonate reichlich E A

Auch Altona, obwohl eine siark bevölkerte Stadt und Wohnsig einer nicht unbeträchtlichen Anzahl begüterter Personen, kann nach den obwaltenden Gesammt-Verhältnissen nach dem oben erwähnten Durchschnitts-Ertrag der Zölle und Verbrauchs- steuer nicht füglich zum Ersaße desselben durch direkte Steuern verangezogen werden.

_ Diese Andeutungen in Betreff der allgemeinen Prästations-

fähigkeit der bezüglichen Gebietstheile finden in den Erträgen der seit dem 1. Juli 1867 erhobenen direkten Staatssteuern ihre Bestätigung.

Die hierher gehörigen ehemals hannoverschen Ortschaften bringen zusammen an Klassen- und klassifizirter Einkommen- steuer die Summe von rund 13,500 Thlr. auf. Das dort schon unter der hannoverschen Herrschaft als Ersag der Aversen erhobene Steuerfixum kommt einem Sage von durchschnittlich 44 pCt. jener Steuern gleih, welcher nach eini der betheiligten Behörden als das äußerste Maaß der LeistungS8fähigkeit gelten muß. Die Ortschaften Geestemünde und Aumund haben auch diesen Say seither - nicht entrichtet, sondern damit nur 34 pCt., beziehungsweise 30 pCt. jener R E A

n den betheiligten holsteinischen Ortschaften mit Auss{luß Altona’s beträgt das Sollaufkommen an Klassen- und lass fizirter Einkommensteuer rund 7500 Thlr., in Altona dagegen 106,900 Thlr., oder 60,5 Sgr. auf den Kopf der Bevölkerung.

Aus der Höhe dieses Sayes und aus der Thatsache, daß Altona außer den direkten Staatssteuern noch 200,000 Thlr. an Kommunal-Abgaben entrichtet, ist von den städtischen Körper- schaften daselbst der Antrag hergeleitet worden, die Stadt von der Zahlung eines Aversums, beziehungsweise von der Beitragspfslicht dazu zu befreien. Wie jener Antrag bei der Berathung des Etats des Norddeutschen Bundes, so ist dieser bei den Verhandlungen der Landtage der Monarchie über den Entwurf zu dem Geseze vom 5. März 1868 in beiden Häusern mit überwiegender Majorität abgelehnt worden. Denn abgesehen von der Mehrbelastung, welche mit der Frei- lassung Altona’s von der Beitrags8pflicht den übrigen Vewoh- nern des Staats erwachsen würde, konnte die örtliche Lage der Stadt als eines Hafenplaßtes nicht unterschäßt, vor Allem aber gegenüber der anerkannten Beitrags-Pflicht der übrigen vom Zollverein aus8geschlossenen GebietStheile die berechtigte Forde- rung einer überall gleihmäßigen Belastung nicht außer Augen geseßt werden.

Unter Berücksichtigung aller dieser Momente und nach ein- gehender Prüfung der örtlichen Verhältnisse hat aber immerhin eine Summe von 30- bis 40,000 Thlr. als derjenige Betrag angenommen werden können, welcher der Stadt Altona als Beitrag zu dem Aversum auferlegt werden muß.

Es 1st daher der dritte Theil des Sollaufkommens an Klassen- und klassifizirter Einkommensteuer, welcher einem Er- trage von etwa 38,000 Thlr. gleichsteht, als der von Altona aufzubringende Beitrag festgeseßt worden.

War aber damit die Höhe des zu leistenden Beitrags für den weitaus bedeutendsten Ort“ des vom ZJollvereine ausge- s{lossenen Gebietes gefunden, so konnte den übrigen Gebiets- theilen gegenüber nicht ein lästigerer Maaßstab in Anwendung

| gebracht werden. Es mußte vielmehr billig erscheinen, die Bei,

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tragspfliht überall nah denselben Grundsäßen zu normiren. Die danach in den vormals hannoverschen Gebietstheilen ein- tretende Reduction der bisherigen Steuerfixa is für das Ge- sammtergebniß der Beiträge in finanzieller Beziehung ohne we- \entliche Bedeutung.

Nach dem vorangedeuteten Maßstabe berehnet, werden die

Beiträge für die chemals hannoverschen Gebiets- theile : 4,5900 Thlr. für die holsteinischen 2,000 » Mir Die SIUDt AUONA e000) on ieg gen ne O) 7 zusammen 45,300 Thlr. betragen, sonach noch 78,340 Thlr. zur Deckung des Gesammt-Aversums der Staatskasse zur Last allen. ' In Betreff der Art der Erhebung der Beiträge hat das Geseß vom 5. März cer. in den §§. 5 und 4 allgemeine Be- stinmung dahin getroffen, daß es den einzelnen Kommunen freisteht, mittelsi Kommunalbeschlusses die Verpflichtung zur Abführung des auf die Kommune fallenden Bei- trages im Ganzen zu übernehmen, und in diesem Falle die Vertheilung auf die Steuerpflichtigen nach den hinsichtlich der Kommunalbesteuerung bestehenden Vorschriften zu regeln; daß aber, wenn dieser Fall (§. 3 C. e.) nicht eintritt, die Beiträge als Quschläge zu direkten Staatssteuern zu entrichten sind.

Die im §. 3 des Geseßes vom 5. März cer. den Kommu- nen gewährte Berechtigung is} in dem Entwurfe der Allerhöch- sten Ausführungs-Verordnung gewahrt worden. i

Bei der Bestimmung derjenigen direkten Staatssteuern, welche Behufs Aufbringung der 1hrer Höhe nach festgeseßten Beiträge mit Zuschlägen zu treffen sind, mußten die Grund- und Gebäudesteuer wle die Gewerbesteuer außer Betracht blei- ben. Die Grund- und Hauseigenthümer haben als solche von der Jollfreiheit keinerlei besondere Vortheile. Gilt dasselbe auch nicht allgemein von den Gewerbtreibenden, so ist do anderer- seits der Einfluß der Jollfreihßeit auf den Gewerbebetrieb je nach der Art deselben so verschieden, daß der Betrag der Ge- werbesteuer durchaus keinen richtigen Maßstab für die aus der Jollfreiheit etwa erwachsenden Vortheile zu bieten ver- mag. Es ist daher für die Aufbringung der Beiträge lediglich die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer in Betracht ge- zogen worden.

Wiesbaden, 15. Juli. Vorgestern is der türkische Ge- sandte am Königlichen Hofe, Aristarhi Bey, der sich gegen- wärtig zur Erholung in seiner Villa zu Biebrich aufhält, im Schloßgarten daselbst durch einen Herzoglichen Gartendiener gröblich insultixrt worden, weil er eine Cigarre rauchte. Der Thäter i} sogleich vom Dienst suspendirt und den Gerichten zur exemplarischen Bestrafung übergeben worden.

Die Königlichen Behörden, namentli der Regierungs- Präfident von Diest, begaben sich sofort persönlich zu Seiner Excellenz und haben derselben das tiefste Bedauern über den brutalen Vorfall ausgesprochen. Die Plakate der Herzoglichen Hofverwaltung sind zu gleicher Zeit aus dem Garten entfernt und i} die Au8übung der Polizei den Herzoglichen Dienern untersagt worden. H M

Pillau, 15. Juli. Der Bau eines Forts auf der Neh- rung der Festung Pillau gegenüber, welcher im Frühjahre sistirt wurde, ist, der »Osipr. Ztg.« zufolge, vorgestern unter der Oberleitung des Ingenieur - Premier - Lieutenants Steenke wieder aufgenommen.

Hldenburg, 15. Juli. (Wes. Ztg.) Durch eine schon definitiv erfolgte Beschlußfassung des Landtags war cine Meinungsverschiedenheit mit der Regierung über das Stempel- steuergeseß, sowie über die regierungsseitig beantragte Vor- belastung des Grundbesißes mit !/, der bisherigen Grundsteuer zum Besten des Chaufsseebaues eingetreten. Zum Versuch einer Ausgleichung hatte die Regierung nach einer heute eingegange- nen Vorlage den in der Geschäftsordnung vorgeschenen Weg der »Konferenzen« betreten und ihrerseits zu Konferenz- mitgliedern ernannt: den Minister von Berg, den Staats- Rath Buchholz, den Minisierial-Rath Ruhstrat, den Kammer- Rath Janssen, den Regierungs-Affsessor Jansen. Der Landtag hatte nun nach der Geschäftsordnung eine gleiche Anzahl Land- tagsmitglieder zu den Konferenzen zu erwählen. Hierüber kam es jedoch noch nicht zur Verhandlung, indem A eA vom Abgeordneten Ahlhorn und 27 Genossen ein dringlicher Antrag dahin eingebracht war: die Staats-Regierung zur Auf- nahme einer Anleihe von 140,000 Thalern zu ermäch- tigen. Motivirt war der Antrag durch die Rücksicht auf die vom Landtage geschehene Ablehnung der oben gedachten Steuervorlagen und auf den Mangel an Zeit, jeßt noch andere \teuerliche Voriagen in Berathung zu nehmen. Der darauf vom Abgeordneten Hullmann gemachte Vorschlag, daß dieser Antrag, da derselbe gegenüber den regierung®feitig proponirten

Ponlerenzen nicht wohl jeßt zur Beschlußfassung gelangen könne, bei den Konferenzen mit in Erwägung kommen möge, wurde ohne weitere Verhandlung abgelehnt und sodann der Antrag sofort, was nach der Geschäftsordnung bei dringlichen Anträgen zulässig ist, zur Abstimmung gebraht und angenommen.

Es folgte darauf die zweite Lesung einer Reihe von Geseh- Entwürfen , die sämmtlich mit unwesentlichen Aenderungen nach den Beschlüssen der ersten Lesung angenommen wurden. Es betreffen diese Geseßentwürfe: dic Ausgabe von Papiergeld; die Befreiung der Offiziere und Militairbeamten von Offi:iers- rang von Staats- und Gemeindelasten; die Abänderung des Gerichtsverfassungs - Geseßes für das Herzogthum; neue Be- stimmungen zum Strafgeseßbuch; neue Bestimmungen zur Strafprozeßordnung, zum Gerichts-Verfassungsgeseße und zur Gebührenordnung des Herzogthums; Abänderung des Gerichts- Berfassungsgeseßes für das Fürstenthum Lübeck (Birkenfeld).

__ Schließlich begannen die Verhandlungen über den Entwurf einer Wasserordnung für das Herzogthum, worüber der Aus- shuß einen ausführlichen Bericht erstattet hatte.

Hamburg, 16. Juli. Gestern ist das hiesige Bürger- Militair außer Aktivität getreten, indem es auf allen noch inne gehabten Wachen von der preußischen Garnison abgelöst wurde.

Sachsen. Dresden, 16. Juli. (Dresd. Journ.) Se. Majestät der König find auf der Reise durch das Voigt- land gestern Abend in Bad Elster eingetroffen. Der heutige Tag ist zum Aufenthalt daselbst bestimmt.

Hessea. Darmstadt, 16. Juli. (Darmst. Ztg.) Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Alexander hat sich gestern Vormittag nah Schweinfurt begeben, um Jhre Majestät die Kaiserin von Rußland bei Höchstihrer Ankunft daselbst zu be- grüßen und nach Kissingen zu begleiten. Se. Großherzogliche Hoheit wird bis zur Ankunft Sr. Majestät des Kaisers von Rußland in Kissingen verweilen.

Das heute erschienene Regierungsblatt, Nr. 37, enthält U. A. eine Bekanntmachung des Ministeriums des Großherzog- lichen Hauses und des Aeußern, den zwischen dem Großherzog- thum Hessen und dem Königreich Preußen abgeschlossenen Ver- trag über Verwaltung und Betrieb der im Großherzoglichen Gebiet belegenen Strecke der Main -Weser -Bahu betreffend, sowie eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Jnnern, die Militair-Dienstpflicht der Schulamts-Kandidaten betreffend. :

Baden. Karlsruhe, 15. Juli. (K. Z.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat heute Nachmittag um 545 Uhr Herrn George Bancroft in feierlicher Audienz empfangen und aus dessen Händen das Schreiben des Präsidenten Andrew Johnson entgegengenommen , welches denselben als außerordent- lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Vereinigten Staaten von Amerika am Großherzoglichen Hofe beglaubigt.

Bei den Truppentheilen der Jnfanterie und Kavallerie wurde auf Befehl Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs eine Beurlaubung von 20 Manni in jeder Compagnie und von 10 Mann in jeder Escadron vom 12. d. M. bis zum 10, k. M. angeordnet. Eine entsprechende Beurlaubung ist bei den Truppen- theilen der Artillerie voraussichtlich vom 20. d. M. an in be- stimmte Aussicht genommen.

16. Juli. (W. T. B.) Heute Vormittag haben die Verhandlungen zwischen der badischen Regierung und dem amerikanischen Gesandten, Bancroft, bezüglich Abschlusses eines Vertrages Über die gegenseitigen Verhältnisse der Staats§- angehörigkeit begonnen.

Desterreich. Triesi, 15. Juli. Jn Folge der stattge- habten Ruhestörungen machte das Municipium, der »Wiener Abendpost« zufolge, gestern bekannt, der Patrouillendienst werde fortan nicht mehr durch die Territorial-Miliz, sondern durch die Truppen versehen werden. Abends war das Municipium in permanenter Sißung und beschloß die Einsetzung einer Unter- suchungs - Kommission über die leßten Vorfälle. Ferner wurde beschlossen , allfällig eine Deputation an Se. Majestät den Kaiser abzusenden und eine Kommission für Errichtung einer Stadtwoache einzuseßzen. Der städtische Ausschußfond® erhielt bereits die nöthigen Weisungen.

Schweiz. Bern, 15. Juli. (Köln. Ztg.) Der russische Gesandte bei der Eidgenossenschaft, Geheimrath v. Ozeroff, hat dem Bundesrathe in diesen Tagen eine den Antrag seiner Regierung auf Ausschließung des Gebrauches von Explosiv- kugeln in Kriegszeiten betreffende neue Note überreicht.

Der Nationalrath hat heute die Rekurse, betreffend die jurassischen Lehrschwestern, mit 88 gegen 19 Stimmen ab- gewiefen.

Der Ständerath hat die Verfassung von Solothurn nah dem Antrage des Bundesrathes gewährleistet und die

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