1868 / 168 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wird für jeßt Nichts ven, Doch häbén fie E O des Verfahrens beim Ausbruch anstéckender Krankheiten nach den in den älteren Landestheilen gültigen Bestimmungen zu richten, soweit nicht besondere noch in Kraft gebliebene kur- hessische geseßliche Vorschriften ein anderes Verfahren ausdrück- lich bestimmen.

8) Hinsichtlich des Apothekenwesens treten: a) das Regle- ment vom 11. August 1864, über Qualification, Lehr- und Servirzeit , sowie über Prüfung der Apotheker-Lehrlinge und Apotheker-Gehülfen; b) die in den älteren Landestheilen gülti- gen Vorschriften über Apotheken-Visitationen; c) die in den äl- teren Landestheilen gültigen Vorschriften Über die Behandlun der Real-Privilegien und der persönlichen Apotheken - Konze|- sionen in Kraft.

9) Desgleichen treten die hinfihtlich der Zahnärzte, der Bader und der Heildiener in den älteren Landestheilen gültigen Vorschriften in Kraft.

10) Die kurhessische Verordnung vom 31. Dezember 1828 wider die Verbreitung der Blatternseuche und wegen Impfung der Schußpocken behält Gültigkeit. Der Regierung zu Cassel bleibt überlassen, etwa nöthig befundene Aenderungen hinsicht- lih ihrer Ausführung anzuordnen. Die Impfhonorare bei den öffentlichen Shußpoken-Jmpfungen werden für die Kreis-Haupt- städte auf 8 Sgr., für die Übrigen Landestheile auf 4 Sgr. fest- geseht. Für Arme zahlt die Gemeinde das Tmpfhonorar. Diäten und Reisekosten werden bei dem JImpfgeschäft nicht gewährt.

11) Die Verordnung vom 15. Mai 1824 über die Besichti- gung der Todten bleibt in Kraft.

Berlin, den 13. Juli 1868.

Der Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal- pugelegenvaiten: von Mühler.

Haupt- Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Bei der am 1. d. Mts. öffentlich in Gegenwart cines No- tars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu til- d leise Stamm-Actien und Prioritäts-Obligationen der Nieder-

chlefisch-Märkischen Eisenbahn find gezogen: a) die im anliegenden Verzeichniß (a.) aufgeführten 995 Stück Stamm-Actien à 100 Thlr., b) 232 Stück Prioritäts-Obligationen Ser. 1. à 100 Thlr., 465 » » » Ser, II, a 50 Thlr., 109 » » » Ser, IV, à 100 Thlr.

Die Nummern der Leßteren sid durch die Beilage unserer in Nr. 161 dieses Blattes veröffentlichten Bekanntmachung vom 1, d. Mts. mitgetheilt.

Wir wiederholen hiermit , daß der Kapitalbetrag der ge- kündigten Stamm-Actien zugleich mit den Zinsen für das 2. Se- mester d. Is., vom 15. Dezember d. Js. ab, der Kapitalbetrag der Prioritäts-Obligationen aber vom 2. Januar k. J. ab, gegen Quittung und Rückgabe der Actien und Obligationen und der dazu gehörigen niht mehr zahlbaren Zinscoupons über die Zinsen vom 1. Januar k. J. ab nebst Talons bei der Haupt- kasse der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn hier- selbst in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu erheben ist.

Die in Rede stehenden Actien und Obligationen werden auch bei den Stationskassen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Liegniß eingelöst; es wird jedoch die Zeit, wäh- rend welcher die Einlösung bei diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Direction der Niederschlesish-Märki- schen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird vom Kapitale gekürzt. Vom 1. Januar k. Js. ab hört die Verzinsung der Actien und Obligationen auf.

Zugleich werden die früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Stamm-Actien und die in der Beilage der gedachten Bekanntmachung aufgeführten rückstän- digen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufge- rufen, daß ihre Verzinsung mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.

Berlin, den 15. Juli 1868,

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

a, liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

_ Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Minister des Jnnern, Graf zu Eulenburg, aus Carlsbad.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident der Immediat-Justiz-Examinations-Kommission, Bode, nach Kissingen,

Kanzlei - Diätar im Kriegsmin. ernannt.

Die auf die Dauer der Bade-Saison berechneten Post-Ver“ bindungen des Nordseebades Norderney gestalten sich für die Zeit vom 21. bis incl. 30. Juli er. wie folgt: j

A. Zwischen Emden und Norderney.

Die Verbindung wird durch Dampfschiffe unterhalten, deren Ab. fahrt in der Richtung von Emden nach Norderncy stattfindet: am Z1, Ali um 85 Uhr Vorm., am 22. Juli um 9 Uhr Vorm., am

3. Juli um 10 Uhr Vorm., am 24. Juli um 11 Ühr Vorm, am 29. Juli um 114 Uhr Vorn. , am 26. Juli um 11 Uhr Vorm, am 27. Juli um 15 Uhr Nachm., am 28. Juli um 10! Uhr Vorm., am 29. Juli um 1124 Uhr Vorm.

Diese Verbindung vird postseitig nur zum Transport von Brie f- post- Gegenständen benukgt.

Die Fahrzeit von Emden nah Norderney beträgt 4 Stunden.

B. Swischen Geestemünde und Norderney.

Die Verbindung ivird gleichfalls durch Dampfschiffe vermittelt,

welche aus Geestemünde abfahren : am 22. Juli um 6% Uhr früh, i M 9 » 8 v früh. Die Schiffe nehmen den Anschluß auf von dem am Abend zuvor um 734 Uhr in Geestemünde eingetroffenen Zuge von Hannover, am 27. Juli um 10§ Uhr Vorm, » 2D 2 9 2 » Mittags, nah Ankunft des in Geestemünde um 833 Uhr Vorm. anlangenden Zuges von Hannover.

Andere Postsendungen, als Briefposst- Gegenstände werden mit den betreffenden Schiffen nicht befördert, Die Fahrzeit von Geeste- münde bis Norderney beträgt 5—6 Stunden.

C. wischen Norden und Norderney. 1) auf dem direkten Wege über Norddeich.

Von Norden 1vird täglich eine Personenpost nach Norddeich ab- gefertigt, welche zu Norddeich mit cinen Vâährschiffe nach Norderney in unmittelbarem Zusammenhange steht.

Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 21. Juli um 11 Uhr Vorm., am 22. Juli um 11% Uhr Vorm., am 23. Juli um 122 Uhr Nachm., am 24. Juli um 1% Uhr Nachm., am 25, Juli um D Uhr Nachm. / am 26. Juli um 23 Uhr früh und 37 Uhr Nachm. , am 27. Juli um 3% Uhr früh und 4 Uhr Nahm. , am 28. Juli um 45 Uhr früh und 5 Uhr Nachm., am 29. Juli um 5% Uhr früh und 67 Uhr Nahm, am 30. Juli um 7 Uhr früh.

_Die Verbindung dient niht nur zur Beförderung von Post- Reisenden, sondern auch zur unbeschränkten Beförderung von Brief- und Die Berorbe i den

le Beförderung per Post dauert 5 Stunden, diejenige per Fähr- hi 1 Stunde. f i R 2) Auf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und durch das Watt.

Diese Verbindung wird auf der ganzen Strecke durch eine tägliche Personenpost verinittelt, bei welcher eine Beförderung von Reisenden, sowie von Brief- und Fahrpost-Gegenständen stattfindet. Die Trans- portdaucr beträgt 35 bis 4 Stunden. Die Abfahrt von Norden ist wie folgt fesigesekt: am 21. Juli um 3x Uhr Nachm., am 22. Juli um 4; Uhr Nachm., am 23, Juli um 5 Uhr früh, am 24. Juli um 5% Uhr früh, am 25. Juli um 6% Uhr früh, am 26. Juli um 74 Uhr früh, am 27. Juli um 8/7 Uhr früh, am 28. Juli um 97 Uhr Vorm. , am 29. Juli um 0:2 Uhr Vorm., am 30. Juli um 113 Uhr Vorm.

Jn Norden treffen die Posten von Emden nach einer Z;stündigen Beförderungsfrist ein um 6 45 Uhr früh, 35 Nahm. und 955 Uhr Abends.

Wie si die genannten Verbindungen für die näcßstfolgende Zeit gestalten, darüber. bleibt weitere Publication vorbchaltcn. M

Hannover, den 17. Juli 1868.

Der Ober - Post - Direktor.

PerrGnal - Veränderungen. Btfiziere, Portepee: Fähnriche 1c. A. Ernennungen, Beförderungen und Versegungen. Den 14. Juli. Meyer, Pr. Lt. vom 4. Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 24 (Großherzog von Melenburg - Schwerin), von seinem Kom- mando als Jnspekt. Off. Und Lehrer bei der Kriegsschule zu Potsdam, &rhr. v. Böselager, Sec. Lt. vom Königs-Husaren-Regt. (1. Rhein.) Nr. 7, von seinem Kommando als Tnspekt. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule zu Engers, entbunden. Ritthaqu sen, Sec. Lt. vom 5ten Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 48, z. Dienstl. als Tnspekt. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule zu Potsdam, Schrumpf, Pr. Lt, vom Hannov. Hus. Regt. Nr. 15, zur Dienstl. als Juspekt. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule zu Engers, Siemon, Pr. Lt. vom Königs-Gren. Regt. (2. Westpreuß.) Nr. 7, zur Dienstl. als Jnspekt. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule zu Neisse kommandirt. v. Freyhold, Sec. Lt. vom Westfäl. Füs. Regt. Nr. 37 und kommandirt als Erzieher bci dem Kadettenhause ‘zu Berlin , unter Beförderung zum Pr. Lt, in das Kadettencorps einrangirt. Bar. v. Bistram, Secc. Lt. vom 2. Pos. Inf. Regt. Nr. 19, von seinem Kommdo. als Erzicher bei dem Ka- dettenh. zu Oranienstein entbunden. v. Cro usaz, Sec. Lt. vom 1. Schles. Gren. Rgt. Nr. 10, zur Dienstl. a. Erzieher b. d. Kadettenh. zu Oranienstein, Gr. v. Gluszczewsfi, See. Lt. vom 3, Westfäl. Inf. Regt. Nr. 16, zur Dienstl. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Poisdam , beide vom 1. August e. ab, vorläufig bis zum 1. Mai 1869, fommandirt. Beamte der Militair: Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 30. Juni. NRanfft, Kanzlei-Diätar vom Kriegs. Minist, zum Geh. Kanzlei - Secretair, Messer, invalider ¿Feldwebel, zum Janke, Bébert, Klesse,

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Mönke, Müller, Krause, Moeglich, Kraetke, Sekretariats- Applikanten von der Jntendantur des 111. Armee-Corpz, Müller unter Verseßung gu der Tntendauntur des X[l, Armeé-Corps, Moeg- lich und Kra etke unter Verseß. zu der Jntendantur des VIll. Armee- Corps, zu Secretariats-Assistenten ernannt.

s N ich bit li ches.

Preußen. Ems, 17. Juli, Nachmittags. (W. T. B.) Se, Majestät der König empfingen heute Mittag eine Depu- tation des Magistrats der Stadt Frankfurt a. M. , an deren Spiye sih der Ober-Bürgermeister Þr. Mumm befand.

Oldenburg, 16. Juli. (Wes. Ztg.) Beim Landtage war ein Schreiben der Staatsregierung eingegangen , in welchem dieselbe die vom Landtage 1hr entgegengetragene und gestern beschlossene Ermächtigung zur Aufnahme einer Anleihe von 140,000 Thlrn. zurückwies , weil leßtere ihr nicht gerechtfertigt erscheine. Die Ausgaben , um deren Deckung es gegenwärtig sich handelt , sind zwar theilweise auch außerordentlicher Natur, jedo nicht anderer Art, als wie sie 1n neuerer Zeit regelmäßig im ordinären Budget vorgekommen sind. HAAT

Als Landtagsmitglieder wurden zu den regierungsseitig Behufs Ausgleihung vorliegender Meinungsverschiedenheiten beantragten Konferenzen die Abgeordneten Ahlhorn, Müller, Oetken 1, Russel und Janßen gewählt, Die Konferenzen wer- den schon morgen stattsinden. | / /

Der Landtag erledigte sodann die U begonnenen Ver- handlungen über den Entwurf ciner Wasserordnung für das Herzogthum. | i

Meecklenburg. Schwerin, 17. Juli (Meckl. Anz.) Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin, sowie Se. Königliche Hoheit der Erbgroß- herzog und Jhre Hoheiten der Herzog Paul Friedri ch und die Herzogin Marie sind heute Morgen zu cinem mehr- tägigen Aufenthalte nah Saabor in Schlesien abgereist, um der silbernen Hochzeitsfeier des Prinzen und der Prinzessin Car o- lath beizuwohnen. Die Nückkehr hierher wird am 253. d. M. erfolgen. j 2 Jhre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm reist heute zu einem längeren Aufenthalte nah Heiligendamm.

Hamburg, 17. Juli. Die Bürgerschaft hatte bekanntlich schon vor längerer Zeit an den Senat die Aufforderung ge- richtet, eine Amnestie für die wegen politischer und Preß- vergehen Verurtheilten zu erlassen. Der Senat war darauf nicht eingegangen. Jn Bezug hierauf ward in vorgestriger Sihung der Bürgerschaft der Antrag gestelt, daß, weil der Senat , ohne daß der Amnestie - Antrag der Bürgerschaft er- ledigt sei, die fraglichen Verurtheilten jeßt zur Berbüßung ihrer Strafen aufgefordert, nah Artikel 71 1. der Verfassung die Entscheidung des Ober - Appellationsgerichts in Lübeck dar- über einzuholen sei, ob der Senat verfassungsmäßig zu diesem Vorgehen gegen die Verurtheilten berechtigt. Der An- trag ward dem Justizausschuß überwiesen. Sodann lief ein Schreiben ein , in welchem verschiedene Mitglieder der Bürger- schaft anzeigten, daß die Polizeibehörde sie, troß der noch s{chwe- benden {Amnestiefrage, genöthigt habe, heute die über sie ver- hängte Haft anzutreten. Schreiber verlangten daher, die Bürger- schaft möge ihre sofortige Haftentlassung beim Senate be- wirken, damit fie ihrer Pflicht als Mitglieder der Bürgerschaft genügen könnten. : :

Der Präsident berichtete, der wegen anderer Angelegenheit heute versammelt gewesene Vorstand habe dies Berlangen er- wogen, finde sich aber außer Stande, crfolgreiche Schritte zur Erfüllung desselben zu thun. e, |

Es wurde verlangt, daß diese Angelegenheit sofort auf die Tagesordnung geseht werde, wogegen der Präsident erklärte, daß dies nah der Geschäftsordnung nicht zulässig sei. Hierauf verließ ein großer Theil der Mitglieder das Lokal. Die Ver- sammlung war daher nicht mehr beschlußfähig und es erfolgte in Gemäßheit des leßten Bürgerschafts-Beschlusses die Vertagung bis zum 2. September.

‘Baden, Dresden, 17. Juli, (Dr. Journ.) TJhre Königliche Hoheit die O Georg ijt heute Nachmittag nach Sigmaringen gereist. 8

' EUe uta Rudolstadt, 16. Juli. Se. König- liche Hobeit der Großherzog vonMecklenburg-Schwerin hat aus Anlaß seiner Vermählung der hiesigen Stadt zu den Kosten der beabsichtigten Errichtung eines neuen städtischen Armenhauses eine Beihülfe von 4000 Gulden bewilligt. _

Hessen. Darmstadt, 16. Juli. Die »Darmst. Ztg.« schreibt : Jhre Großherzoglich-Königlichen Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Carl und Se. Großherzogliche Hoheit

der Prinz Wilhelm sind heute Vormiitag zum Besuche Jhrer |

Majestät der Kaiserin von Rußland nach Kissingen abgereist. 17. Juli. Das heute erschienene Regierungsblatt, Nr. 38, enthält u, À. eine Verordnung , die Einführung der im Groß-

herzogthum über die evangelischen Kirchenangelegenheiten beste- henden Bestimmungen in den zufolge des eFriedensvertrages mit dem Königreich Preußen vom 3. September 1866 mit vem Großherzogthum vereinigten Gebietstheilen betreffend , und cine Bekanntmachung des Ministeriums des Großherzoglichen Hau- ses und des Aeußern , den zwischen dem deutschen Joll- und Handelsverein und Spanien abgeschlossenen Handels- und Schiff- fahrt8vertrag betreffend.

Bayern. München, 15. Juli. (Allg. Ztg.) Bei der heut im Geseßgebungs8ausshuß der Kamnier der Äbgeordneten fortgeseßten zweiten Lesung des Civilprozesses gelangte einer der zwischen den Ausschüssen beider Kammern bestehenden prinzipiellen Differenzpunkte zur Erledigung. Es betrifft derselbe die Abfassung des Urtheils. Nach dem vom Ausschuß der Kammer der Abgeordneten, im 1wesent- lichen in Uebereinstimmung mit dem Regierungsecntivtrf mit 5 gegen 4 Stimmen gefaßten Beschluß, “sollte die Darstellung des faktischen Theils der Entscheidungsgründe, ebenso wie die des rechtlichen, dem Nichter und nicht den Parteien zustehen; der Ausschuß der Kammer der Reichsräthe hat dagegen das System des französischen Rechts angenommen, nach welchem die Abfassung des Urtheils nicht aus\cließlich Sache des Gerichts ist ; fie erfolgt in Frankreich vielmehr bezüglich jener Theile, welche die Darstellung des Thatbestandes und die Erklá- rungen und Anträge der E enthalten, auf die von den Anwälten zu fertigenden sogenannten qualités. Der Ausschuß der Kammer der Abgeordneten ist nun heute, nah schr ein- gehender Debatte, mit 5 gegen 4 Stimmen dem Beschluß des Uusschusses der Reich8räthe beigetreten , indem Abgeordneter Wiedenhofer früher dagegen , heut aber dafür votirt hatte, so daß hierdurch eine Uebereinstimmung beider Ausschüsse herbei- geführt wurde.

16. Juli. (Corr. v. u. f. Deutshl.) Jm Staats- ministerium der Justiz haben die Vorarbeiten zu der méhr- mals in den Kammern angeregten Revision des Straf- prozeßgeseßes vom 10. November 1848 begonnen. Behufs dessen sind die Gerichtshöfe zur Erstattung ihrer desfallsigen Gutachten aufgefordert worden.

Nach telegraphi)cher Mittheilung ist Jhre Majestät die Kaiserin von Rußland am 16. d. Abends halb 8 Uhr in Kissingen eingetroffen.

17, Juli. Der »Süddeutschen Presse« zufolge richtete die italienische Regierung an die bayerische das Ersuchen, Ver- handlungen behufs Abschlusses eines Postvertrages anzu- bahnen und zwar auf Grundlage des unlängst zwischen den deutschen Staaten und der Schweiz abgeschlossenen Postver- trages.

HDesterreich. Wien, 17. Juli, Die »Presse« meldet aus Pesth, daß die von den Oppositions - Mitgliedern der ungarischen Wehrkommission gegen das Wehrgeseß erhobe- nen Schwierigkeiten beseitigt sind. Das Recht des ge- meinsamen Kriegsministers, die Landwehr einzuberufen, ist aufrecht erhalten und von der Forderung ciner besonderen Ar- tillerie und eines besonderen Ingenieur - Corps für Ungarn Abstand genommen worden.

In der gemeinsamen Berathung der Direction und des Ausschusses der Nationalbank, betreffend die von der Bank dem Geseß der provisorischen Statutenänderungen gegenüber einzu- nehmende Haltung, wurde die Uebergabe einer Note an das &lnanzminijterium beschlossen, worin der Wunsch ausgesprochen wird, daß binnen Jahresfrist einc definitive Uebereinkunft zwi- schen dem Staat und der Bank zu Stande komme, daß {hon früher eine Verminderung des Actienkapitals gestattet werde und daß jede Vereinbarung auch für Ungarn Geseßeskraft er- lange.

“Desib, 16. Juli. Jn der Sizung der Magnatentafel wurde das Geseh Über die Personalerwerb- und Haussteuer ver- lesen und sodann das Geseß über die Grundsteuer unverändert angenommen. i

17. Juli. Der Fürst Alexander Kara georgevic er- klärte heute, wie telegraphisch gemeldet wird, auf Vorladung des Belgrader Stadtgerichts dieses für inkompetent.

Schweiz. Bern, 16. Juli. (N. Jür. QJtg.) Nationalrath hat die Berathung des Geichäftsbericht Bundesraths und Bundesgerichts begonnen. Er erledigte Abschnitte Post, Militair, Handel, Jnneres und Finanzen.

Der Ständerath hat die Konzessionen für die Tessine Bahnen nach Antrag der Mehrheit der Kommisfion genehmi und ein außerordentlihes Rückkaufsrecht des Bunde gegen 15 Stimmen angenommen.

17. Juli. Der Postvertrag zwischen der Schweiz Oesterreich tritt, telegraphisher Meldung zufolge, mit d 1. September d. J. in Kraft. Im Monat September werde auch die Unterhandlungen wegen eines Postvertrages zwischen der Schweiz und England beginnen.

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