1868 / 171 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2992

Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath und Ministerial-Direktor Mac Lean nach der Schweiz.

Berlin, 22. Juli. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht : zur Anlegung des dem General der Infanterie, von Peucker, General-Jnspecteur des Militair-Erziehungs- und Bildungs-Wesens, von des Großherzogs von Baden Königliche

oheit verliehenen Großkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen mit der goldenen Kette; des dem Hauptmann Freiherrn vonundzuBodman,àlasuite des5. Thüringischen Jnfanterie- Regiments Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) und persönlichen Adjutanten des Erbgroßherzogs von Sachsen Königliche Hoheit, von des Kaisers von Rußland Majestät verliehenen St. Annen- Ordens dritter Klasse; sowie des dem Unteroffizier Koh von der Reserve-Jnfanterie des Reserve-Landwehr-Bataillons Berlin Nr. 35 in seiner frühern Eigenschaft als Lazareth-Inspektor bei dem Reserve-Lazareth zu Nakel während des Krieges 1866 von des Kaisers von Oesterreich Majestät verliehenen goldenen Ver- a mit der Krone Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Personal - Veränderungen.

Offiziere, Portepee : Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den 14. Juli. v. Linden, Oberst und Kommandant von Erfurt, unter Belassung à la suite des Königs-Hus. Regts. (1. Rhein.) Nr. 7, zum Kommandanten von Breslau, v. Michaelis, Oberst und Commdr. des 8. Pomm. Jnf. Regts. Nr. 61, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Kommandanten von Erfurt, ernannt. v. Woyna, Oberst und Commdr. des 8. Rhein. Jnf. Regts. Nr. 70, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Commdr. der 39. Inf. Brig, Mettler, Ob. Lt. vom 2. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 28, zum Commdr. des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, v. Flatow, Ob. Lt, beauftr. mit der Führung des 3. Brandenb. Jnf. Regts. Nr. 20, zum Commdr. dieses Regts., ernannt. Lange, Maj. aggr. dem 2ten Rhein. Jnf. Regt. Nr. 28, in das Regt. einrangirt. Den 16. Juli. v. Uechtriß, Oberst à la suite des 3. Hess. nf. Regts. Nr. 83 u. persönl. Adjut. des Fürsten von Waldeck und Pyrmont Durchl. / unter Entbindung von diesem Verhältniß , zum Commdr. des 8. Pomm. Jnfant. Regts. Nr. 61 ernannt. Grund, Maj. und Garnison - Bau- Direktor des V1I. Armee-Corps und koms- mandirt zur Wahrnehm. der Play - Jngen. Geschäfte in Danzig, zum Plaß-Jug. von Danzig ernannt. Schütze, Hauptm. von der 1. Ing. ip. und Festungs - Bau - Direktor von Feste Boyen ; zum Major, Chevalier, Hauptmann 2. Kl., à la suite der 3. Ingen. Jnspect., und Lehrer an der Kriegss{ule zu Erfurt, Glum, Hauptm. 2. Kl. von der 2. Jng. Jnsp. und Komp. Kommdr. im Schles. Pion. Bat. Nr. 6, zu Hauptl. 1. Kl, Burchardi, Pr, Lt. von der 1. Ing. Jnsp., um Hptm. 2. Kl, v. Reinbrecht, Sec. Lt. von ders. Insp., zum Pr, Lt., befördert. Bauer Il, Sec. Lt. von der Kav. des 2 Bats. (Saarlouis) 4. Rhein. Landw. Regts. Nr. 30, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. im 7. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 69, Stabenow, Sec. Lt. von der Jnf. des 1. Vats. (Schleêwig) des Schlesw. Landw. Regts. Nr. 84, “im stehenden Heere und zwar als Sec. Lt. im Schlesw. Jnf. Regt. Nr. 84, Reimann, Scc. Lt. von der Kav. des Res Landw. Bats. Berlin Nr. 35, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. im Schlesw. Holst. Drag. Regt. Nr. 13 an- gestellt. Dams#}ch, Sec. _Lt. von der Artillerie des Reserve-Land- wehr-Bats. Berlin Nr. 35 und kommandirt zur Dienstl. bei dem Ostpreuß. Train - Bat. Nr. 1, Schmidt, Sec. Lt. von der Art. des 2. Bat. (Liegniß) 2. Westpreuß, Landw. Regts. Nr. 7 und komman- dirt zur Dienstleistung bei dem Westfäl. Train-Bat. Nr. 7, Eichlin g, Sec. Lt. vom Train des 1. Bats. E 9. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 41 und kommandirt zur Dien leistung bei dem Westfäl. Train-Bat. Nr. 7, Horn, Sec. Lt. von der Jnf. des 2. Bats. (Sonders- hausen) 3. Thür. Landw. Regts. Nr. 71 und kommandirt zur Dienstl. bei dem Rhein. Train-Bat. Nr. 8, Clemens, Sec. Lt. vonr Train des Res. Landw. Bats, Magdeburg Nr. 36 und kommandirt zur Dienstl. bei dem Rhein. Train-Bat. Nr. 8, alle fünf im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lts. in den betreffenden Train-Ba- taillonen , bei welchen sie zur Zeit kommandirt sind, angestellt. Den 18. Juli. Anton, Hauptm. à la suite der- 4. Art. Brig. und Mitglied der Art. Prüf. Kommission, zur Dienstl. bei der Abth. für die Art. Angelegenheiten im Kriegs-Ministerium kommandirt. B. Abschiedsbewilligungen 2. af Int Br O M M uh Abg Lis Commdr. der . nf. Drig., in Genehmigung seine ledsgesuchs, als ; Lt. mit Pens. zur Disp. gestellt. O 08 G L O der E E , Den 14. Juli. imon v. Zastrow, Pr. Lt. a. D, zulest bei der Jnf. des früheren 3. Bats. (Landsberg) 1. Brandenb. A, Regts. Nr. 8, die Genehmigung zum Tragen der Unif. dieses Regts.)

wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. ; l tragen wurde, ertheilt. , ab. Ordre vom 2. April 1857 ge

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 22. Juli. Aus Ems, 21. Juli meldet das »W. T. B.«: Se. Majestät der N pfingen den heute hier eingetroffenen badischen KriegSminister,

General-Lieutenant v. Beyer. Gestern machten Se. Majest(; der Gräfin Bernstorff einen Besuh und waren Abends bei der

Bahnhofe. Sultans von Bornu durch Gerhard Roblfs entgegen und Lehterer darauf zur Königlichen Tafel gezogen. s #4

zwischen Preußen, Frankreich, Großbritannien, Rußland am 20. Dezember 1841, städten einerseits, sowie Großbritannien und &rankreich anderer: seits, am 9. Juni 1837 Verträge geschlossen worden. Es wir)

Recht beigelegt, die unter der n N fahrenden, des Sklavenhandels verdächtigen Kauffahrtej: schiffe zu durchsuchen und event. zur Kondemnirung in einen der in den Verträgen bezeichneten Häfen zu bringen. Anhaltung der Handelsschiffe einer anderen Nation mächtigt zu sein, müssen die Kreuzer indessen Vollma ten von der betreffenden Regierung erhalten.

(0

——-

ist, hat das Präsidium des Norddeutschen Bundes veranlaßt,

unter den deutschen Handelsschiffen

lität und der Flagge hinweggefallen ist, auch die Ausstellun der Vollmachten Sache des den Bund nach Außen Ln Bundespräsidiums sein müsse.

Bei Erwägung der waren folgende Umstände Wortlaut der Verträge die Preußischer, Lübekischer, Bremischer und anzuhalten berechtigt sind, so ohne Weiteres auf die den hörigen Schiffe anzuwenden , &lagge fahren ;

zu berücksichtigen.

ist zwar diese

welche dagegen würde der

Kreuzer, sidiums versehen wären,

wähnten internationalen

aufgebrachten Schiffe O E und nel, wo der Kaptor die Schiffe an die zuständigen Lande behörden abzuliefern hat. Für die den übrigen deutschen Staate chôrigen Schiffe fehlt jedoch eine solche Bestimmung. lese Lücke ist durch eine Vereinbarung mächten auszufüllen. pflichten handel

zu bringen find, und zwar ist für Preußen, f

sich endlich die kontrahirenden wie Seeraub zu bestrafen.

der Betheiligten im trägen. wohl

lassen,

Zur Ausführung dieser Bestimmungen

t,

deutshen Staaten. Die lehteren sind in dieser

Bersammlung vom 19. Juni Allgemeinen ausspricht, raube bestraft oder mit der Strafe die Ergänzung dieser

Nach dem Bericht

hat daher der Bundesrath am 29. Vollmachten,

Lücke muß

v, M. beschlossen : mit welchen nach Maßgabe der N

kanishen Negersklaven die zur

anderen Staate angehörigen

trägen zu bewirken ; c) das Bundespräsidium wird ersucht , hinsichtlich der den Führern r M zu E J Ung mik der die Jnstruction ertheilenden Regierung, und unter Berücksichtigung der im Ausscußberiht angedeuteten

Vorschläge , Bestimmung darüber zu treffen, in

Abreise des Grafen und der Gräfin Bernstorff nach Cöln am Se. Majestät nahmen gestern die Geschenke des E wurde f

in denselben den von den einzelnen fontrahirenden Staaten zuw i R A7 R Ms Gai i i Unterdrückung des Sklavenhandels auszurüstenden Kreuzern A Ï dem 9. Titel des V. Buches die rechtlichen Bestimmungen über

Flagge eines der übrigen Kon.

Um zur

er: /

t 4

É

h L 8 T 2 N,

durch welche der Sklavenhandel selbst, so wie die auf F denselben zielenden Handlungen, mit Strafe ‘bedroht werden, F Solche gesehlihe Vorschriften fehlen indessen in den N Der Preis des Roggens stellt sich jeßt auf 2 Thlr. 10 Sgr. bis 2 Thlr. ziehung auf den Beschluß der ehemaligen deutschen Bundes- 1845 verwiesen, welcher nur im | daß der Negerhandel gleich dem See H, »mit einer ähnlichen {weren St f L i O lud M en Sirase« vetegt werden soll. Au} (h L ven de an S u den gewöhnlichen E Mal herbeigeführt werden. L kleinen Städten, einstweilen ihre Zuflucht auch z gewöh c AUs|[chUf]]es für Handel und Verkehr F »a) die j bestehenden inter- F nationalen Verträge zur Unterdrückung des Handels mit afri: Vau! / | ( Ueberwachung der a Y und Gewwerbestandes, so wie der von selbigen beschäftigten zahlreichen Reviere von einer der Seemächte ausgerüsteten Kreuzer versehen scin müssen, um zur O B Durchsuchung der einem N andelsciffe ermächtigt zu sein, sind F künftig niht mehr von den Regierungen der in Bundes B staaten , sondern von dem Bundespräsidium auszustellen; | b) dem Bundespräsidium wird anheimgegeben, den Beitritt des E gesammten Norddeutschen Bundes zu den ad 1 gedachten Ver-

z

den Bundesrath darauf aufmerksam zu machen, daß, seitdem der Unterschied der Nationa:

formellen Lage dieser Angelegenheit ® alien Stu u den Bundeskanzler zu ersuchen, den Entwurf einer allgemeinen

g Bamburgischer Jene 1 Strandungs - Ordnung für die Staaten des Norddeutschen Bestimmung * bezeichneten Staaten ange jeßt unter deutscher : Aufbringung vormals Mecklenburgischer und Oldenburgischer Schiffe durch britische selbst wenn e T A des Bundes-Pr | le völkerrechtliche Begründung fehlen |" Zur Klarstellung diefes Verhältnisses erscheint es Me d L wendig, daß der ganze Norddeutsche Bund als solcher den er

i ialen Verträgen beitrete. Jn den Ver |* trägen sind ferner die Häfen bestimmt, nah welchen die etwa

Hamburg je ein besonderer Hafen bezeich

| Au mit den anderen See Nach den erwähnten Verträgen ver A f den Sklaven J] Í V Nnlnden sih auch ver tragsmäßige Bestimmungen über das Verfahren im Falle der Kondemnirung eines u so_wie über die Eutschädigung

alle der Freisprehung, in den Ver x : g/ haben so- s{wunghaften Betrieb gestatten, gewähren neben den Feldarbeiten Preußen als die Hansestädte besondere Strafgeseßze er:

Ä D

a i e:

welche :

2993

Häfen die als des Sklavenhandels überführt oder verdächtig angehaltenen deutschen Schisse, nah Ausschiffung der etwa vorgefundenen Negersklaven, gebracht werden sollen; d) dem

räsidium wird endlih anheimgegeben; sei es auf dem Wege der Bundes8geseßgebung, sei es durch Aufforderung an die be-

F treffenden Bundes - Regierungen, die erforderlichen geseßlichen

he i 8 fin (E ügungen zu veranlassen, um für den etwaigen Fall der M bag, Gaatatd E m A Aufbringung eines deutschen Schiffes die in den mehrerwähnten

und zwischen den Hanse

ägen vorgesehene Untersuchung und Bestrafung des Tante s der damit zusammenhängenden Ueber- tretungen in allen Bundesstaaten sicher zu stellen. « e

Das Allgemeine Deutsche Handelsgesezbuch enthält in ie Bergung und Hülfsleistung in Seenoth. Hinsichtlich der eclementarisiben Vorschriften für das Verfahren der Berger und der dieselben beaufsichtigenden Behörden bestehen indessen noch gegenwärtig mehrere, zum Theil veraltete Strandungs8- Ordnungen. Es hat sih daher namentlich bei dem Verein der Hamburgischen Assekuranz-Compagnieen, welche in Bezug auf

Del! die Behandlung von Bergegut an allen Küsten der Nord- und Umstand, daß gegenwärtig wieder von der britischen Gesandt. * schaft die Ausstellung neuer Vollmachten nachgesuht worden"

ee Erfahrungen zu machen Gelegenheit gehabt haben, das Bibürfiniß aus nieiksgmiei Regelung des Verfahrens geltend ge- macht. Der Hamburgische Bevollmächtigte ist deswegen von seiner Regierung beauftragt worden, bei dem Bundesrathe des Nord- deutshen Bundes den Antrag zu stellen: »Der Bundesrath wolle die Erlassung einer allgemeinen Strandungs-Ordnung für Norddeutschland in Erwägung ziehen«. :

Auf den Vorschlag des mit der Berichterstattung Über diesen Antrag beauftragten Ausschusses für Justizwesen hat der Bun- desrath in der Plenarsitzung vom 22. v. M. beschlossen : »den

Bundes ausarbeiten zu lassen und dem Bundesrathe zur weiteren Beschlußfassung vorzulegen. «

Heute Mittag fand eine Sißzung des Königlichen Staats-Ministeriums statt.

—- Die in Nr. 318 der »Berliner Börsen-Zeitung« mit- getheilte, auch in den »Altonaer Nachrichten« besprochene Nach- riht von dem Abschluß eines Vertrages zwischen der preußischen Regierung und dem hamburger Senat wegen Einführung des in Hamburg bestehenden Policenstempels in der Stadt Altona, sind wir in der Lage, als eine jedes thatsächlichen Anhaltes ent- behrende Erfindung zu bezeichnen. 4 :

Verhandlungen zwischen der preußischen Regierung und dem hamburger Senat sind zu solchem Zweck überhaupt nicht gepflogen worden.

Aus Königsberg liegen, nah der » Prov.-Corresp. «, über die Verhältnisse des dortigen Regierungs-Bezirks folgende | ittheilungen vor: e E a Klasse is na den übereinstimmenden Be- richten aus sämmtlichen landräthlichen Kreisen ein wirklicher Noth- stand gegenwärtig Überhaupt nici mehr vorhanden. Die zahlreichen öffentlicden Arbeitsstellen, welche bei der trockenen Witterung einen

icli i rdi ist, da auch die Preise reichlihe Gelegenheit zum Verdienst, und leßlerer ist, da der Lebensmittel jeßt cinigermaßen gesunken sind, zum E Arbeiter und ihrer Familien ausreichend. Auch die Frauen der Ar- beiter finden hinlänglichen Erwerb bei den für sie geeigneten Arbeiten.

15 Sqgr., der der Kartoffeln auf 1 Thlr. bis 1 Thlr. 10 Sgr. durch- \Onitllich, leßterer in n südlichen Kreisen Allenstein, Osterode, Neiden- burg und Ortelsburg nur auf 15 bis 25 Sgr. E E

Weniger durchgreifend ist die Besserung der Lage des fleinen Han s werkerstandes, dem es noch immer sehr an Gelegenheit zum Verdienst fehlt. Es haben daher nicht wenige Handwerker, namentlich aus den

Handarbeiten an den öffentlichen Arbeitsstellen nehmen müssen.

: Am hiesigen Orte S weil der Schifffahrts- und Handelsverkehr dieses Sommers selbst Über Erwarten gering ausgefallen / auch der Ankauf gewerblicher Erzeugnisse seitens des platten Landes noch ver- hältnißmäßig sehr eingeschränkt ist, die allgemeine Lage des Handels-

Tagelöhner-K noch immer eine recht gedrückte.

i O u ländlichen Grundbesißer läßt leider noch viel zu wünschen übrig. Nachdem durch die wirksame Unterstüßung des Staats und das günstige Frühjahrs - Wetter die Möglichkeit gegeben war , die nur sehr unzulängliche und mangelhaft ausgeführte Winte- rungs - Bestellung durch cine ausreichende und günstige Sommerungs- Bestellung zu ergänzen, 1var die Hoffnung der Landwirthe e auch auf die Sommerung gestüßt. Die erst in neuester Zeit durch

ferner L Regen unterbrochene anhaltende außerordentliche Dürre hat indeß

| r ad 1 erwähnten Kreu- F Instructionen, soweit nöthig, nah Verhand-

diese Hoffnung wesentlich beeinträchtigt und das Sommergetreide wird jedenfalls n Stroh sehr zurübleiben, während sich der Körner-Ertrag zwar noch nicht übersehen läßt, im besten Falle aber doch wohl nur ein mittelmäßiger sein wird. Das Wintergetreide steht dagegen , je

nach der Lage und Beschaffenheit des Bodens und nach der voran’ e-

gangenen besseren oder \chlechteren Bestellung, sehr verschieden : wäh-

rend es vielfach einen recht erfreulichen Stand zeigt, ist es anderwärts nur sehr dürftig. Viel wird nun noch von dem erathen der Kartof- feln abhängen, die bis jeßt im Allgemeinen gut stehen und namentlich von den kleinen Leuten in diesem Jahre stark angebaut sind. Sollten dieselben niht von der Krankheit befallen werden, auch der Weizen vom Roste frei bleiben und das Wetter zur Erntezeit nicht etwa zu ungünstig sein, so steht zu erwarten, daß das nächste Jahr einen außerordentliche Abhülfe-Maßnahmen erfordernden Nothstand im hie- sigen Bezirke nicht bringen wird, wenngleich die Nachwehen dieses Jahres fi selbstverständlich noch recht fühlbar machen werden.

Die Thätigkeit der Unterstüßungs-Vereine ist jeßt überall entweder ganz eingestellt, oder doch auf einen äußerst geringen Umfang, nament- lich zu Gunsten einzelner kranker oder besonders nothleidender Fami- lien beshränft. Dagegen wird die Kommunal-Armenpflege noh viel- fach stark in Anspruch genommen.

Der allgemeine Gesundheits-Zustand kann, nachdem nunmehr der Typhus nur noch in wenigen Ortschaften und auch hier nur vereinzelt auftritt, als ein befriedigender bezeichnet werden.

Danzig, 21. Juli. (Westpr. Ztg.) Jn Folge des ema- nirten Gesehes, wonach der S Aeu 3/000,000 Thlr. zu Erweiterung8zwecken 2c. Überwiesen worden sind, hat das Marine-Ministerium den Bau der sämmtlichen projektirten vier Schiffe auf der hiesigen Königlichen Werft befohlen und die Königliche Oberwerft-Direction mit Anweisung auf Erbebung einer Rate von ca. 15,000 Thlr. versehen, damit sofort die Einrichtung der Stapel getroffen und die Kiele für die Neu- hauten gestreckt werden können.

Tönning, 17. Juli. (Kiel. Ztg.) Das Kanonenboot »Basilisk« ist gestern Abend hier eingetroffen, um von hier aus Peilungen in der Nordsee vorzunehmen.

Sachsen. Leipzig, 20. Juli. Gestern ist zu Lösnig der Appellationsgerichts-Vice-Präfident a. D. Dr. Karl Heinrich Haa se von hier verstorben. Der Verewigte, geb. am 24. November 1785 zu Leipzig, war früher eine Reihe von Jahren Präsident der Zweiten Kammer der Ständeversammlung. /

Altenburg, 21. Juli. (Altenb. Ztg.) Wie das Herzog- liche Ministerium, Abtheilung für auswärtige Angelegenheiten, bekannt macht, sind von Seiten der Königlich preußischen Re- ierung, einem diesseits zu erkennen gegebenen Wunsche ent- rend, sämmitlihe Königlich preußische Gesandtschaften be- auftragt worden, die Vertretung der Interessen der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staats8angehörigen auch in allen anderen als den zur Kompetenz der Gesandten des Norddeutschen Bundes gehörigen Angelegenheiten in gleicher Weise wie die der eigenen Königlich preußischen Staatsangehörigen zu Übernehmen. :

Hessen. Darmstadt, 20. Juli. (Darmst. Ztg.) Wie an die übrigen süddeutschen Staaten, so ist auch an das Groß- herzogthum Hessen die Anfrage ergangen , ob dasselbe geneigt sei , bezüglich seiner niht zum Norddeutschen Bunde gehörigen Gebietstheile einen Vertrag mit der Regierung der Vereinigten Staaten abzuschließen, welche Anfrage zustimmend beantwortet

worden ist. 4 |

Aa, München, 20. Juli. Ueber die am 28. Juli bevorstehenden Feierlichkeiten bei Ueberführung des Herzens Sr. Majestät des Königs Ludwig !. nach Altötting, um dort in der Mutter-Gottes-Kapelle beigeseßt zu werden, ist ein Pro- gramm des Königlichen Oberst - Ceremonienmeisters erschienen. Die Feierlichkeit erstreckt sich Über zwei Tage.

Oesterreich. Wien, 20. Juli. (Wien. Ztg.) Der Reichs- kanzler, Freiherr von Beust, ist gestern in Gastein eingetroffen.

Pesth, 21. Juli. Jn der gestrigen Sißung des Unter- hauses beantragte das Comité für die Wehrfrage die An- nahme der Wehrgeseßentwürfe mit unwesentlichen Modificationen. Der Justizminister Horvath brachte einen Gesehentwurf ein, betreffend die Aufhebung der Wuchergeseße. R

Die » Pesther Korrespondenz « veröffentlicht das

Elaborat der kroatischen Regnicolar- Deputation. Nach dem- selben entsenden Kroatien und Slavonien 29 Deputirte in den ungarischen Reichstag behufs Verhandlung der gemeinsamen Angelegenheiten. Ju den Kosten der gemeinsamen Angelegen- heiten der Monarchie soll Kroatien 10 pCt., zu den Koiten für Landeszwecke 45 pCt. der gesammten Steuern beiiragen. An der Spiße der autonomen Regierung steht der Banus. Zu dem Gebiete des kroatisch - slavonisch - dalmatischen Königreiches gehören das Fiumaner Komitat, mit Ausschluß der Stadt und des Küstengebietes von Fiume, die kroatischen und slavonischen Komitate und die Militairgrenze Dalmatiens.

: it ern, 20. Juli. (N. Zür. Ztg.) Jm Na- en L ‘heute die Schlußberathung und Genceh- migung des Geschäftsberichts.

Belgien. Brüssel, 21. Juli. (W. T. B.) Der Kroñ- prinz und die Kronprinzessin von Ztalien sind heute 5 Uhr Abends hier eingetroffen. Der italienische Gesandte am

L ofe oria di Prela, und General Guilleaume, hiesigen Hofe, Graf Doria di Prela, und 4eaume, | Adiutant des Königs, hatten die hohen Reisenden an der Grenze

| begrüßt.

374% ®