1868 / 180 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Magdeburg-Coethen-Halle-Leipziger Eisenbahn. Wir erinnern daran, daß die

ate Raten-Zahlung auf die Jnterimsquittung zu den Stamm-Actien unserer Gesellschaft

in der Zeit vom A i 1. bis 6. August mit 10 Thlr. pro Stück bei Vermeidung von 1 Thlr. Conventional- strafe pro Actie geleistet werden muß und beziehen uns hierbei auf Unie. Bekanntmachungen vom 18. Oktober und 11. November vorigen ahres. I Si den 24. Juli 1868. Direktorium.

Verschiedene Bekauntmachungen. [2629] General-Versammlung

der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft. Die nach §. 24 des Statuts der Magdeburg-Halberstädter Eisen-

bahn - Gesellschaft alljährlich abzuhaltende ordentliche General - Ver- |

sammlung der Actionaire wird hierdurch auf onnabend, den 29. Augu 11 Uhr, zu Magdeburg, im Markte, anberaumt. In derselben wird 1) der Geschäftsberiht des Directorii Le i 2) die Rechnung für das Verwaltungsjahr 1867 vorgelegt, ein ge- druckter Rechnungsabschluß an die Herren Actionaire ertheilt und 3) zur Wahl von acht Aus\{ußmitgliedern auf 3 Ae eines Aus“schußmitgliedes auf 1 Jahr, und ___ fünf Stellvertretern auf 3 Jahre, i

E vom 1. September d. I. an gerechnet, geschritten

werden.

Die Ausschußmitglieder find aus denjenigen Actionairen, welche nicht über 10 Meilen von den zum Unternehmen der Gesellschaft ge- hörigen Eisenbahnen entfernt wohnen

Art. VI. des sehsten Statuts-Nachtrages | die Stellvertreter aber aus den in Magdeburg wohnenden Actionai-

ren zu wählen, Art. VIIl. daselbs. Anträge einzelner Actionaire zur Beschlußnahme der General-

Versammlung, §. 30 des Statuts und Nachtrag zu §Ÿ. 30 laut Bestätigungs- ugust 1848

Urkunde vom 22. sind nicht eingegangen. Jeder Actionair, welcher an dieser General - Versammlung Theil zu nehmen wn hat si den Bestimmungen des Directorii gemäß ; Art. IV. des sechsten Statuts-Nächtrages in Halberstadt auf dem Rathhause im kleinen Sißungössaale, A A Materialien-Verwalter Hesse, am Donnerstag, den 27. August er. , in Magdeburg aber im Geschäftslokale der Gesellschaft, Fürsten- wallstraße Nr. 16, bei dem Rendanten Goehring, am Freitag, den 28. Augusfi er. , überall in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, oder in den NachmittagLstunden von 3 bis 6 Uhr, zu melden und als Jnhaber von mindestens 5 Actien zu legi- timiren, und erhält alsdann cine Eintrittskarte, auf welcher die Zahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist. nicht berücksichtigt

d rühere - oder \pätere Meldungen können werden. 1

Die verfassungsmäßigen Beschlüsse der bevorsichenden General-Ver- sammlung, zu welcher die stimmberechtigten Herren Actionaire hierdurch eingeladen werden , haben nach Artikel Ul. des sechsten Statuts-Nach- trages, ohne Rüctsicht auf die Anzahl der Anwesenden, für alle Actio- naire verbindliche Kraft.

Die Einlaßkarten zur General-Versammlung dienen für die Herren Actionaire als Legitimation zur freien Fahrt auf sämmtlichen Bahnen der Gesellschaft, zu und von der General-Versammlung.

Halberstadt, den 29. Juli 1868.

Der Vorfißende des Ausschusses. Krüger.

d. JT., Vormittags örsensaale am alten

[224 Werra- Eisenbahn. 1) die Rechnungen über den Betrieb der Werrabahn anf die Jah echnungen über den r Werrabahn auf die Jahre 1863 und 1864 Und M0

2) die Refervefond8-Rechnungen pro 1866 A nah §. 42 des Statuts 6 Wochen lang zur Einsicht für die Actionaire in unserem Büreau hier Zufliegen. 4. Juli 1868.

p maren

Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.

rungen eintreten: 1) Der jeßt 4 Uhr Morgens von

5 Uhr jedo), wie bisher, um 7 Uhr in Magdeburg sein. 2) Der jeßt 8 Uhr 20 Minuten nach Brandenburg beförderte gemischte Zug Nr. VII. be. Le ega ferner keine Personen mehr. 3) Um 9Uhr Abends wird von Berlin nah Brandenburg

dag befördert, welcher auch auf den Anhaltepunkten anhält.

géhende Lofkalzug Nr. XX1V. fällt aus.

5) Der 105 Uhr Abends von Berlin nach Magdeburg

chende Personenzug Nr. VULl trifft bereits 2 Uhr

Morgens in Magdeburg cin und crhält außer dem bis. herigen Anschlusse Über Hannover auch einen solchen über Kreiensen nah Westfalen und dem Rheinlande.

6) Der 115 Uhr Abends von Berlin nah Potsdam gehende Cem Be Zug Nr. XX\V. wird Lokalzug, hält in Steglig

und Zehlendorf und trifft bereits 12 Uhr 9 Minuten Nachts in otsdam ein.

Der jeßt 4 Uhr Morgens vou Brandenburg uath Ber- lin Lede gemischte Zug Nr. 1X. wird als Personenzug erst 5 Uhr Morgens von Brandenburg und 6 Uhr Morgens n Potsdam abgelassen, und trifft 6 Uhr 41 Minuten in Ber-

in ein.

8) Der jeßt 15 Uhr Nachmittags von Magdeburg nach Genthin gehende gemischte Zug Nr. XIl]1. wird künftig erst 2Uhr von Magdeburg abgelassen und gcht nur bis Burg.

9) Der 10 Uhr 10 Minuten Abends von Rade dur nach Brandenburg gehende gemischte Zug Nr. XVII, wird als Personenzug um dieselbe Zeit von Magdeburg und um 11 Uhr 7 Minuten Abends von Burg abgelassen und geht nur bis Genthin, wo er 11 Uhr 45 Minuten Abends eintrifft.

7)

anderen Zügen stattgehabten Aenderungen in den AbfahrtSzeiten von N Ed a ist aus den ausgehängten Fahrplänen zu ersehen. Potsdam, den 80. Juli 1868. Das Direktorium.

haben eine neue N des am 1. Máârz 1862 eingeführten Tarifs für die Niederschlesish-Müärkische Eisenbahn unter Berücksichtigung der bis 30. April d. J. eingetretenen Abänderungen und Ergänzungen ver- anlaßt. Exemplare dieses neu aufgelegten Tarifs sind zum Preise von 1 Thlr. für das Exemplar bei mnenilichen Stations- und Güter- Kassen käuflih zu haben. Gleichzeitig haben wir den gesammten

gestellt, wovon Exemplare a 1 gr. verabfolgt werden. Berlin, den 27. Juli 1868. Königliche Direction der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

_—

Königliche Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn. Für

Bergünßigung erlischt nach Ablauf von 3 Wothen der qu. Ausstellung. Berlin, den 28. Juli 1868. - Königliche Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung.

R. plan in Kraft | gehängt und b S 1 Sgr. pro Stück käuflich zu haben i tünster, 27. Juli 1868. Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.

Bei R. Herrosé in Wittenberg erschien soeben: Der Zolltarif und das amtliche Waaren- Verzeichniß von Zinn ow, Steuer-Rath.

Meiningen, den Der Verwaltungsrath ‘der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft.

24 Bg. geh. gr. 8°, Preis nur 1 Thaler.

Personen-, Güter- 2c. Tarif für U einzelne Station tahellarish auf- 1

die im August er. auf der landwirthschaftlihen Ausstellung in Olden- F burg unverkauft gebliebenen Maschinen und Geräthe, welche hinwärts = Über die unter unserer Verwaltung stehenden Eisenbahnen transportirt F worden sind, findet der Rücktrans8port auf derselben Route unserer Bahn frachtfrei statt, wenn dem auszustellenden Frachtbriefe a) der F Originalfrachtbrief Über den Hintransport, und b) eine Bescheinigung F des Ausstellungs - Comite's dahin , daß die Gegenstände auf der qu. F Ausstellung gewesen und unverkauft geblieben / beigefügt ist... Diese F dem Schlusse

Vom 1. August e. ab werden folgende Fahrplan-Verände: i Genthin nah Magde. | burg gebende gemis{chte Zug Nr. I. wird als Personenzug ers |

20 Minuten von Genthin und 6 Uhr von Burg abgehen, j

bends von Potsdam :

4) Der jept 10 Uhr Abends von Berlin nah Potsdam :

Das Nähere, namentlich auch in Betreff verschiedener au bei F

Königliche Niedershlesisch-Märkishe Eisenbahn. Wir .

auf den bezüglichen Stationen 5

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__ Mit dem 1. August er. | tritt auf der Westfälischen Eisenbahn ein neuer iFahr- |

welther auf unseren Stationen aus- | ei den Stations-Kassen que Preise von |

Das Abonnement deträgt 9 Thir. für das Vierte!ahr. ‘Ansertionspreis sür deu Raum ciner Druckzeile 24 Sgr.

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E 1890.

. Majestät der König : e Dem leerer Daniel Wilhelm Aspolm bei der Artillerie-Werkstatt zu Danzig den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, sowie dem Sul J Mainz U Werndshausen im Kreise Homberg das Allgemeine Ert zu I

Das Curatorium der | denten Freiherrn von e B zu Kiel als Neben-

i en; un s f

T Dem Büreau-Vorsteher Det mer bei der Provinzial-Steuer- Direction in Hannover bei seinem Ausscheiden aus dem Staats- dienste den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.

ift heute (Eut Ab

Se.

Norddeutschen Bundes den Hamburgischen ‘Konsul ITohn M. Kail zu King gischen Konsul

gischen Konsul zi nd meckcklenburgischen : ee i Brisbane und den Hamburgischen Konsul Ern |

Louis Bucholz zu Auciland zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.

antes Bundes den bisherigen preußischen Konsul Ernst

Wilhelm Garbe zu iden Bundes daselbst zu ernennen geruht.

Se.

deutschen Bundes den preußischen

Herrm

des zu ernennen geruht.

Allerhöchster Erlaß für Ueberlassung von

Auf den bestimme Ich, an inden on ufinden hat, |

‘0 in Städten mit 10 75 Gent; k anderen Ortschaften 5 Prozent des Dienst- einkommens der Wohnungs - Jnhaber als Vergütung in

ug gebracht werden.

statt 10

erung

Veränderungen n ane ein, wenn andern Beamten Übergehk. e

i its Dienstwohnungen überlassen | i u B bag nach Maßgabe der A Bestimmun-

“gen erst [mehrun soweit

Se. M oe Hoheit der -Prinz

Königlich P

Alle Post -Austalien des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Sexlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. fla, Ecke der Wilhelmsstraße.

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reußfifcher

haben Allergnádigst geruht: Schullehrer und Kantor Heinri

Universität Kiel dem Ober-Präsi-

Berlin, 31. Juli. : Albrecht von Preußen

früh von Atbrechtsberg hier cingetroffen und wird

end nah Gotha abreisen.

Norddeutscer Bund.

Majestät der König haben im Namen des

den Pee Gen _ Zeu

ieafried Frandck zu Sydney, den Hampbur- Endlos e Li alter zu Newcastle, den Konsul Armand Theodore

Georges Sound,

Majestät der König haben im Namen des Nord-

Guayaquil zum Konsul des Norddeut-

iestá ¿nig haben im Namen des Nord- Majestät der König 9 Konsul Moriy August

ann zu Manila zum Konsul des Norddeutshen Bun-

vom 6. Juni 1868, betreffend die Dienstwohnungen an Staatsbeamte zu entrichtende Vergütung.

iht des Staatsministeriums vom 3. d, Mts. R die Ueberlassung von Dienstwohnungen den Fällen, wo dieselben nicht ohne Entgelt in Stádten mit mehr als 50,000 Einwohnern 000 bis 50,000 Einwohnern

Ab- Bei einer Vermehrung oder Vermin-

Ei die davon abhängenden der Einwohnerzahl treten bie ou e N Beamten, welchen sind, findet éin

Auf diejenigen i alle, wenn dem Wohnungs-Inhaber eine Ber- n ines MA isteirtoramens zu Vhei wird , und E n nwendung , daß die dem Wohnungs-Jnhaber obliegende

Berlin, Sonnabend, den 1. August, Abends

1868

E

Mehrleistung den Betrag der Erhöhung seines Diensteinkom- mens nicht übersteigen darf. s Schloß Babelsberg, den 6. Juni 1868.

Wilhelm

rb. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Ißenpliß. e v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. : Dr. Leonhardt.

An das Staats-Ministerium.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

kanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung

dhe unter der Firma »Actien - Gesellschaft zur Erbauung eines

eisernen Steges über den Main« mit den Sißze zu Franke furt a. M. errichteten Actien - Gesellschaft.

znias Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses O t 1868 I Son d, einer Actien - Gesellschaft unter der Firma »Actien - Gesellschaft zur Erbauung eines eisernen Steges über den Main« mit dem Sitze zu Frank- furt a. M., so wie deren in der notariellen Urkunde vom 30. Juni 1868 verlautbartes Statut zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zU Wiesbaden bekannt gemacht werden. A

lin, den 30. Juli 1868. .

Ser Minister für S Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Im Auftrage: Herzog.

Justiz-Ministerium.

¡ne Verfügung vom 29. Juli 1868, die Yu- e der Staaten des Norddeutschen Bundes zu öffentlichen Aemtern betreffend.

a, Beschluß des Staats-Ministeriums.

O Ota Artikel Z der Verfassung des Norddeutschen Bundes für den ganzen Umfang des Bundesgebietes ein C sames Jndigenat mit der Wirkung eingeführt ist, daß a E gehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Q A E in jedem anderen Bundesstaale als Inländer behan e an demgemäß unter Anderem auch zu öffentlichen Bon unter denselben Voraussegungen, wle doe. Gat e zugelassen werden soll, beschließt das Königliche Staats= Mee f "Ausländer vorgeschriebenen höheren Genehmigun

behufs ihrer Zulassung zu öffentlichen Aemtern A ferner nit, ¡belt es sich um Angehörige der zum Nord- deutschen Bunde gehörigen Staaten handelt.

i 91. Juli 1868. E ag A es Staats-Ministerium. Freiherr von der Heydkî. von Roon. Grafvon Jhenpliß. L von Mühler. Dr. Leonhardt.

b.

der Beschluß wird hierdurch mit dem Bemerken E daß demgemäß -die Bestimmungen der Aller- höchsten Orders vom 1, Oktober 1829 und 24. April 1834, nas welchen Ausländer behufs einer künftigen Anstellung im Staats- dienste zur Auskultatur nur mit unmittelbarer A Eer Genehmigung zugelassen, im Subaltern- Dienste E den Ge richten aber nicht ohne spezielle Genehmigung des Justiz

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