1868 / 186 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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cit. Nach einer Diskussion, woran jeder Anwesende Theil nehmen Led aa die D uBas sih zurück und verfassen cin Resumé und

ellen einen Antrag, über welchen das ganze Volk dann wieder ab- fmmt. In den meisten Fällen nimmt es den Antrag der Dzubars, mit denen die Baryaktars uud Aeltesten vorher s{on si verständig-

Acclamation an. j ; :

_ H O arctigfeiten werden durch Schiedsrichter, welche von beiden Parthcien gewählt sind, entschieden. Jm nöthigen Falle fann an den Rath der Aeltesten von ihnen appellirt werden. Prozesse von größerer Wichtigkeit, besonders gegen mächtige und einflußreiche Personcn, wer- den dem Buluk-Baschi insinuirt, der sie dem Pascha vorträgt, und von welchem dann die Schiedsrichter und zwar aus einem andern Stamm gewählt werden. i i E

Kleine Vergehen werden mit Geldstrafen belegt, Diebstähle je nach den erschwerenden Umständen außer dem Ersaße des entwendeten Gegen- standes mit einer Geldbuße oder dem Aequivalent in Vich von 4- bis 12 fahem Werth bestraft. Mord , wenn derselbe nicht in Folge der Blutrache begangen worden is} , wird mit der Niederbrennung des Hauses des Mörders oder sciner Familie und mit einer Confiscation seiner sämmtlichen beweglichen Habe, namentlich des Viehes, bestraft. Der Mörder selbst verfällt dann der Blutrache der vorzugreifen oder entgegenzuarbeiten Niemand sich unterstecht. Sie gilt als das heiligste aller Gesebe, welches zu beseitigen die türkische Regierung bis jeßt nicht im Stande war. ,

Die Einnahmen aus den Geldstrafen und Confiscationen bilden nah Abzug der den Beschädigten zuerkannten Antheile das Einkom- men der Richter und Exefutoren, was zu manchen Uebergriffen Aulaß gab und auch die Ursache der Entseßung des Soliman Hottis seiner Stelle als Sukerdur war.

Ehebruch wird bei der Frau mit dem Tode durch Steinigung bestraft, der Verführer verfällt der Blutrache.

Bei den Miriditen, die in Frieden und Krieg allen genannten Stämmen vorangehen, bestehen die gleichen Einrichtungen und gelten dieselben durch das Herkommen geheiligten Geseße, do hat dieser Stamm keinen Vertreter wie die andern in ihrem Buluk-Baschi bei der Person des Paschas; das Oberhaupt der Miriditen, gewöhnlich Fürst genannt, übt die Prärogative, die der Pascha den andern gegenüber besißt, selbst aus und erhält von jenem Wunsch direkt nur Weisungen, die auf den Kriegsdienst Bezug haben. y Die Miriditen dulden unter sich keinen Miuselmann, während bei den andern Stämmen, wo die Be- A gemischt ist, dieses Geseß nicht zur Anwendung gekom- men ist.

Auf den Abfall vom Christenthum steht die Todesstrafe. i

Die Privelegien der Stämme sind theils durch Herkommen, theils durch Verleihen von besonderen Rechten der Sultane befestigt. Die Stämme halten mit der größten Festigkeit an denselben , und bei der territorialen Lage ihrer Heimath is eine unbedingte Unterwerfung der- selben unter die Oberhoheit der Pforte zur Zeit nicht zu "erwarten.

In den übrigen Theilen der Provinz ist die Rechtspflege vier Ge- richtshöfen übertragen, deren Kompetenz und Zusammenseßung in fol- gender Weise geregelt ist. M : 2

1) Der erste Gericht8hof , der Provinzial - Gericht8hof (Temjisi- Hukuvk - Medjlis), welcher über Civilrehts - Angelegenheiten ur- theilt, wird von dem General - Gouverneur in Bosnien präsidirt ; als Richter fungiren der Kadi, der Musfti, der Muhassa Bedji, zwei Notables von muselmännischer, zwei von katholisher und einer von griechischer Religion, diese bezichen bis auf den Kadi cinen monatlichen Gehalt von 250 Piaster.

Alle Eingaben der Parteien sind an den General - Gouverneur gerichtet, ter zwei Mal in der Woche Sißungen anordnet. Jn allen auf den Scheriat (Religionsgeseß) bezüglihen Fragen is} die Ansicht des Kadi maßgebend, und die Entscheidung wird nach seinem Aus- \pruche formulirt.

In den mit den politishen Geseßen und den Landesgebräuchen usammenhängenden entscheidet stets die Meinung des Gouverneurs,

er bei jedem Straffalle für sih eine Taxe von 25 Prozent des Werthes

des E erhebt. Die für die ganze Türkei bestchenden und publi- irten Gescße kommen niemals zur Anwendung, da die Mehrzaht er Richter, die muselmännischen selbst nicht ausgenommen , weder türkisch lesen noch schreiben kann. j

2) Das Handelsgericht (Titjarit - Medjlis). Dasselbe besteht aus 7 Mitgliedern, von denen 4 Moslims (deren einer stets der Präsident) und 3 Katholiken sind. Die Ernennung des Präsidenten hängt von der türkischen Regierung ab, die der übrigen geht aus der Wahl der Kaufleute unter sich hervor und können nach dem Gutdünken des Gouverneurs gewechselt werden. Da der Tivan Evendi des leßteren gewöhnlich der Gerichtsschreiber ist , so kann es niht wundern , daß die Aussprüche der Richter von dieser Seite sehr beeinflußt werden. eo Sentenz wird eine Gebühr von 25 pCt. für die Regierung erhoben.

Der Gouverneur hat das Recht, nah Gutdünken jeder Verhand- lung selbst zu präsidiren, wovon er auch oft Gebrauch macht. Dieser Gerichtshof hält jeden Sonnabend seine Sitzungen.

__3) Das Kriminalgericht (Istietak). Dieses besteht aus 9 Mit- e darunter 6 muselmännischer, 2 katholischer, einer griechischer

teligion. Mit Ausnahme eines der Katholiken und des Griechen ge- nießen alle Emolumente, wie der bisherige Sukferdur mit dem Bu- [uk-Baschi der Gebirgsstämme. Der meriditishe Capitain und der Präsident dieser Gerichtshöfe untersucht und urtheilt über alle Ver- brechen, muß aber die von ihm erlassenen Sentenzen dem General- Gouverneur zur Bestätigung vorlegen. Die Untersuchung wird in albanischer und türkischer Sprache geführt, die Protokolle und Sen- tenzen werden aber nur türkish redigirt. Dieses Gericht hält zwei- mal in der Woche Sizungen.

4) Das vierte der Gerichte ist das des Kadi (Meh - Kemé). Es-

muß dieser immer nur für 18 Monate ernannte unbesoldete Richter

seine Stelle in Konstantinopel förmlich kaufen. Er urtheilt über alle Civilstandsfragen, Heirathen, Ehescheidungen, Hypotheken und Verkäufe von Tmmobilien und liegenden Gütern. Er hat feinen Schreiber und besorgt alle Geschäfte allein.

(Verfahren der Konsuln bei diesen Gerichten) Jn allen An- gelegenheiten , bei denen Fremde dirckt oder indirekt betheiligt sind und welche vor einen dieser Gerichtshöfe gebracht werden , in- tervenirt der betreffende Konsul persönlich oder durch Vertre- tung bei den Sißungen, wo ces ihm zusteht, das Wort zu ergreifen , scinen Landsmann zu vertheidigen und Protest cinzu- legen. In Fällen, die nur Fremde betreffen, richtet der Konsul des Angeklagten und der des Klägers afsistirt mit denselben Rechten, wie vor den einheimischen Gerichten.

(Untergerichte in den Bezirken.) Außer den in der Provinzial- Hauptstadt aufgezählten Gerichten giebt es in allen Bezirken (Kaza), wo cin Madir fungirt, noch eine Art Bezirksgericht, welches die Ba- gatellen und lokale Angelegenheiten behandelt.

___— Das Central-Blatt der Abgaben-, Gewerbe- und Handels-Gesebgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, Nr. 15 und 16, enthält u. A.: Cirkular- Verfügung des Königl. Finanz - Ministeriums, die Errichtung einer Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe zu Würzburg betreffend, vom 3. Juni 1868. Cirkular-Verfügung des Königl. Finanz-Ministeriums, die Umwandlung des K. Bayerischen Hauptzollamts in Speyer in ein Nebenzollamt betreffend, vom 15. Juni 1868. Cirkular-Verfügung des Königl. Finanz-Ministeriums, den Debit der Paß-Formulare be- treffend, vom 7. Juni 1868. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz - Ministeriums, die MiethLabzüge für Dienstwohnungen be- treffend, vom 6. Juli 1868. Verfügung des Königl. Finanz - Mi- nisteriums, die Zollflagge betreffend, vom 29. Mai 1868. Cirkular- Verfügung des Königl. Finanz-Ministeriums, die Aufhebung der Vor- schrift, daß die Revision von Fabrik- und Manufakturwaaren nur Unter Zuzichung des Ober - Jnspektors erfolgen soll, betreffend, vom 8. Juli 1868. Verfügung des Königl. Finanz-Ministeriums, die den Weingroßhändlern gewährten Zollbegünstigungen betreffend, vom 1. Juli 1868. Cirkular-Verfügung des Königl. Finanz-Ministeriums, die Beziehung von Wein mit dem Anspruch auf Zoll-Erlaß mittelst der Niederländischen Rhein-Eisenbahn betreffend, vom 8. Juli 1868. Cirkular-Verfügung des Königl. Finanz-Ministeriums, die Freiheit des Verkehrs mit Branntwein zwischen dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den übrigen steuervereinten Staaten betreffend , vom 24. Juni 1868. Verfügung des Königl. Finanz - Ministeriums, die Portofreiheit für Stempel-Materialien betreffend, vom 30. Juni 1868. Cirkular - Verfügung des Königl. Finanz - Ministeriums, die Aus- führung des Handels- und Zollvertrages zwischen dem ZJollvercine und Oesterreich betreffend, vom 13. Juni 1868. Cirkular-Verfügung des Königl. Finanz - Ministeriums, den zollfreien Einlaß von \. g. »vege- tabilischem Oel« betreffend, vom 29. Mai 1868.

Statistishe Nachrichten.

_— Nach amtlichen Zusammenstellungen sind von den in Oester- rei dd) betriebenen Rübenzucerfabriken im Jahre 1867 überhaupt 22/184,7592 Wiener Ctr. Rüben zur Zuerbereitung angemeldet und versteuert worden. Die stärkste Rübenverarbeitung fand in Böhmen mit 10,210,543 Ctr. statt; es folgen dann: Mähren mit 6,575,435 Ctr., Ungarn mit 2,996,566 Ctr., Schlesien mit 1,523,886 Ctr., Oester- reich unter der Enns mit 538,067 Ctr., Ost-Galizien mit 263,853 Ctr. und West-Galizien mit 76,402 Ctr., während in Oesterreich ob der Ens und Salzburg keine Rübenzuer-Fabrifken bestanden. Jm Jahre 1866 belief ih die in Oesterreich verarbeitete Rübenmenge nur auf 19,030,012 Wiener Ctr.,, so daß \sich_ für 1867 ein Mehr von 3/154,740 Ctr. „ergiebt. An Nübenzucker-Steuer sind in 1867 9,085,587 Gulden, 1,289,796 G. mehr als im Vorjahre, aufgekommen. Die Menge des aus Oesterreich exportirten Zuckers betrug 544,721 Ctr. Raffinade und 262,021 Ctr. Robzucker, während in 1866 nur 119,830 Ctr. Raf- finade und 157,873 Ctr. Rohzucker zur Ausfuhr gekommen waren. An Raffinade exportirten über die Zollämter in: Oesterreich u. d. E. 94,880 Ctr, Böhmen 3276 Ctr.,, Mähren 150,350 Ctr., Schlesien 59/626 Ctr. Ostgalizien 8006 Ctr., Bukowina 12,282 Ctr., Küstenland 226,468 Ctr. Ungarn 29,903 Ctr., Croatien und Slavonien 3905 Ctr. N ua über die Zollämter in : Oesterreich u. d. E. 2975 Ctr, Böhmen 212,496 Ctr., Mähren 22,662 Ctr., Küstenland 20,248 Ctr. Ungarn 3640 Ctr. Der für exportirten Zucker vergütete Restitutions- betrag belief sih auf 4,934,837 Guld., 3,318,022 Guld. mehr als im

Jahre 1866. Kunst und Wissenschaft.

__ In dem »Hanns Holbein und seine Zeit«_betitelten Buche (Leipzig, Seemann, 1867. 8. 2 Bände) hat sih Dr. Alfred Wolt- mann die Aufgabe gestellt, die bisher noch sehr s{chwankende Geschichte der Künstlerfamilie Holbein, insonderheit des jüngeren Hanns Hol- bein, und dessen kunstgeschichtlihe Bedeutung auf Grund eingehender Quellenforshungen, festzustellen. Die Familie Holbein, welche in Augsburg ihren Wohnsiß hatte, genoß schon Ende des 15. Jahrhun- derts eines großen künstlerischen Rufes, welchen sie dem älteren Hanns Holbein und seinen drei Söhnen Ambrosius, Bruno und Hanns, sowie seinem Bruder Sigmund verdankte. Daß noch ein sechster, »yGroß- vater« Hanns Holbein, ein ausgezeichneter Künstler gewesen sei, be- streitet Woltmann, indem er behauptet, daß die dem Großvater zuge- schriebenen Werke dem Vater Hanns Holbein angehören. Dieser (1460 bis 1526), anfangs in den oberdeutschen Kunstformen des 15. Jahrhunderts befangen, entwickelte sih später unter dem Einfluß der niederländischen Schule. Unter seiner Anleitung bildeten si seine drei Söhne aus, von welchen der bedeutendste, Hanns, nach Woltmanns Entdeckung

. 8915 s

| im Jahre 1495 geboren is. Er war zuerst Gehülfe in dem Atelier

seines Vaters, dessen Skizzen er ausführte. Daß in Hanns Holbeins Bildern schon damals italienischer Einfluß bemerklich ist, erklärt Wolt-

e mann durch die Einwirkung des bekannten Augsburger Malers

anns Burgkmair, welcher zu jener Zeit aus Jtalien, wo er sich den

: Renaissancegeschmack angeeignet hatte, zurückgekehrt war. Unter diesem

Einfluß is Holbeins (in der Pinakothek zu München befindliche) Se-

F hastian-Altar entstanden. Jm Jahre 1516 übersiedelte Hanns Holbein F mit seinem Bruder Ambrosius nah Basel, wie Woltmann E annimmt, um dort durch die Holzschnittkunst leichteren Ver- E dienst zu finden. j : e E qus besuchte Holbein Ober - Jtalien, wo er vorzugsweise die F Merke Leonardos, Mantegnas und Luinis studirte. *Seine Bilder T qus dieser Zeit sind nicht mehr aus\{ließlich religiöse, sondern geschicht- Ï liche, satirishe, humoristishe und Portraits. Es gehören hierher das

Er blieb hier zehn Jahre. Von Basel

Bild des Feldhauptmanns Georg Frondöberg und der Freunde Hol-

L beins, Frobenius, Bonifacius Amerbach und Erasmus, sowie der Todten- tanz und viele Zeichnungen zu Holzschnitten, deren man außer 20 Al-

habeten ctwa 315 kennt. Jm Jahre 1526 begab sih Hanns Holbein

; Las London, wo er in Thomas Moores Hause gastliche Aufnahme

4 fand und bis zum Jahre 1529 verblieb. h

In Basel, wohin Holbein zurückkehrte, hatten sich inzwischen die

7 Verhältnisse sehr gcändert. Religiöse Unruhen hatten große Theuerung F nach sich gezogen, Erasmus war nah Freiburg übersiedelt, Frobenius

gestorben. Holbein kehrte deshalb 1532, nachdem Thomas Moore an

e die Spiße des Ministeriums getreten war, nah London zurü, wo Ÿ er für die Gildehalle der deutschen Hansa und Buchhändler beschäftigt Ÿ war, durch seine Portraits aber auch Eingang bei Hofe fand und

j später in den Dienst des Königs trat. Holbein widmete hier sein

: Talent auch der Kunstindustrie, starb aber schon im J. 1543, nicht wie

früher angenommen wurde 1554, an der Pest. Ueber Holbeins

: funstgeschichtlichhe Bedeutung verweisen wir auf das Werk selbst.

Wien. (N. fr. Pr.) Zur Feier der Eröffnung des Künstlerhauses

T und der Ausstellung der Deutschen Künstler - Genossenschaft wird im

Î Museum eine Ausstellung von Handzeichnungen älterer 5 Meister stattfinden. Die hervorragendsten öffentlichen und Privat- Ï Sammlungen haben zu diesem Zwecke sich dem Museum zur Ver- 5 fügung gestellt. Meisterwerke von A. Dürer, Rafael, Michel Angelo,

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: Rembrandt, Rubens u. \. f. werden zur Ausstellung kommen. Es wird im Museum ein Katalog für diese Spezial - Ausstellung ausge-

geben werden.

Telegraphischbe Viitterungsbherlichte v. 7. August.

St. | Bar. (Abw|Temp.|Abw ; Allgemeine Mg Gn P: L. lv. M. R v. M. Wind. Himmelsansicht.

7 339,4 at 15,6| |SW,, z. stark. |bedeekt. » [Moskau 33a 9,6| -— |N0., schwach. jheiter.

8. August.

Memel... 336,8) +0,5 11,8; -0,5/0., s, schwach. [wolkig, Ilöhenr.

Königsberg 337,6 71,4 15,8| +2,9/0., s. schwach, s|heiter.

Danzig 337,0 TU4! 14,2/+2,1|S., s, schwach. |wolkig, gest. den g. Tag Höhenr.

435,9|+0,3| 17,0|+4,5(SW., schwach. s[trube.

Stettin .…..1335,6|-1,0| 15,7|+3,5/SW., sechwach. wolkig.

Putbus ...1334,1/-0,4| 16,2| +3,8|W., mässig, Regen.

335,7|+0,1/ 17,0| +4,7/W., mässig. bewölkt.

334,9140,6| 14,4| +2,0|SS0., s. schwach,sheiter.

[332,11 +0,1/ 14,8|+2,3/SO , sehwach. sheiter.

Torgau .….1333,2)-0,2| 17,8/+5,7/SW., mässig. jhalb heiter.

Münster .….1335,3|/ 40,3) 14,0 +2,8|S., schwach. zieml. heit., gest.

Regen. 336,11 +1,1| 14,7 12,0 W , schwach.

[e LUUDA DBDAND

trübe, etw. Reg. 331 3! -0,9] 17,0, +45,3/SW., sehwach. s[neblig, trübe.

Flensburg . 335,0 16,6! |SW,, mässig, |bew., gest.v.Reg. (0,6075).

WSW. sehr wolkig. S., schwach. fast heiter.

G

Brüssel „..1337,2 Haparanda |336,4' Helsingfors | Petersburg. Riga Lifau Moskau ... Stockholm .

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111154

S., schwach,

T T4 4

wolk., gest. Abd. SSO. schwach. T, Max. +20.3. : Min. +11,2. Skudesnäs . 333,1! 13,8 SSW., friseb. halb bed., gew.

See, S. frisch. W., schwach. [etwas bewölkt.

WSW., mässig. |unruh. well. See. S, schwach. fast heiter. SS0., schwach. |wolk., gew. See.

[E D - d ! î 1

Gröningen . ! 15,1 Helder .…..1337,1: 14 9 Hernösand.|334,7/ 14,0 Christians. . 12.2

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 9. August. Keine Vorstellung. Montag, 10. August. Keine Vorstellung.

Dienstag, 11. August. Jm Opernhause. (137. Vorst.)

| Fi und Flock. Komisches Zauber - Ballet in 3 Akten und

6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Topase: &rl, David. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise. Das Schauspiel und die Oper haben Ferien.

Repertoire der Königlihen Schauspiele vom 9. bis 16. August 1868. Berlin. Opernhaus. AUNDEO den 11. August: &lick und Flock. Donnerstag , den 13.: Sylphide. Sonnabend, den 15.: Flick und Flock. Schauspielhaus: Ferien.

annover. Ferien.

Cassel. Sonntag, den 9. August: Jessonda. Montag, den 10.: Spielt nicht mit dem Feuer. Ballet. Dienstag, den 11: Johann von Paris. Mittwoch, den 12.: Elisabeth Charlotte. Donnerstag, den 13: Joseph. Sonnabend, den 15.: Nachtwandlerin. Sonntag, den 16.: Der Verschwender.

Wiesbaden. Sonntag, den 9. N, Postillon. Dienstag, den 11.: Oper, Mittwoch, den 12.: Cabale und Liebe. Donnerstag, den 13.: Oper. Sonnabend, den 15.: Anna Liese oder Käthchen.

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Produkten- and Waaren-Börse. Berlin, 8. August. (Markipr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.): Von Bis Mittel Von | Bis ¡Mittel S Ztbr log. [pf.jthr{sg.] pf. chr) egi pf. _— leg. ipf.lsg !pf.jeg.ipi. Weizen Schfl} 229—| 3.15 —| 3| 5 8 Bohnen Metze S—n0—[ 9I— Roggen 2! 3! 9] 2115/—/ 2| 9' 9|Kartoffen | 3! 2! 110 4

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gr. Cerste f 9 2 5!—{ 1/29! 9/Rindileiseh Pfd. 4! 6! 7.—! 5 6

13 9j 1| 9 5Schweine- | 115 —]/ 1/11 11| fleisch 5'—| 7. N ——22 3 Hammelfleisch | 4|—| 5| 6/ 4/8 9 7 6! 818 9 Kalbfieisch 3 bj 6.— H 8 —| 8—[—| T—|Butter Pfd. 9/—112—10 2 0 8 ier Mendel 0 O g 8

zu W. Hafer | T Heu pr. Cte. Stroh Sechek. Erbsen Metze Linsen

Ferlin, 8. August. (Nichtamilicher Getreidebericht.) Weizen loco 72 84 Thir, pr. 2100 Pfd. nach Qualität, neuer weiss- bunt poln. 80 Thlr. ab Bahn bez., pr. August 675—68 Thlr. bez., Sep- tember-Oktober 65—4 Thlr. bez.

Roggeu loco neuer 577 58 Thlr. frei Haus und ab Bahn bez,, pr. August 54—3—% Thlr. bez., September - Oktober 5173—525—+4 Thlr. bez. u. Br., 5 G., Oktober-November 50%k—51{—4 Thlr. bez., Novem- PORILORes 49%—50;— 49% Thlr. bez., April-Mai 497—50—493 Thir. bezahlt. -

Gerste, grosse und kleine, à 42—52 Thir. per 1750 Pfd.

Hafer loco 29—34 Thlir., schles. und böhm. 324—% Thlr. ab Bahn bez., pr. August 29&—30 Thlr. bez., September- Oktober 29k—30% bis 30 Thie. bez., Oktober-November 29% Thlr. bez., November-Dezember 29#—% Thlr. bez.. April-Mai 30%-—315—Z Thlr. bez.

Erbsen, Kocliwaare 63—67 Thlr. , Futterwaare 55—61 Thir.

Petroleum loco 74 Thlr. Br., September - Oktober 7; Thlr. Br., Oktober-November 75 Vhlr. Br., November-Dezember 74 Thlr. Br.

Winterraps 72—T6 Thle., Winterrübsen 70—75 Thlr.

Rüböl loco 954 Thlr. Br., pr. August u. August-September 94 Thlr. bez., September-Oktober 95—54 Thlr. bez., Oktober-November u. No- vember-Dezember 94 Thlr. bez., April Mai 953—2Z Thlr. bez.

Leinöl loco 12 Thlr.

Spiritus locó oùne Fass 19#—Z Thir. bez., pr. August u. August- September 19¿—4,—% Thlr. bez. u. Br., # G., September-Oktober 173; bis 18% Thlr. bez. u. Br., 1874 G., Oktober-November 17{4—#&—+4 Thir. bez. u. Br.; 174 G., November-Dezember 16%;—17{ Thlr. bez. u. G., 174 Br.

E Weizen loco unverändert. "Termine höher, Roggen-Termine eröff- neten zu gestrigen Schlussnotirungen mit Angebot, und nachdem hierzu Mehreres umging, befestigte sich sehr bald die Stimmung besonders für die entfernten Sichten, wofür vielseitige Kaufordres einliefen und die Preise hierfür um ca. % Thlr.. wogegen nahe Lieferung weniger beliebt und nur ca. 4 Thlr. pr. Wspl. im Preise anzogen. Die anhaltende Dürre mag wohl lediglich zur Festigkeit beigetragen haben. Schluss ruhiger. Gek. 2000 Ctr. Hafer zur Stelle begehrt und höher. Termine fester. Gek. 1200 Ctr. Rüböl verkehrte in fester Haltung und konnten Abgeber ibre etwas erhöhten Forderungen vereinzelt durchsetzen. Von Spiritus blieb nahe Lieferung unbeachtet und im Preise unverändert, wo- gegen die übrigen Sichten überwiegend gefragt und zu steigenden Prei- sen gehandelt wurden. Gek. 50,000 Qrt. i

Berlin, 7. August. (Amtliche Preie-Feststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des &, 15 der Börsen-Ordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und Produkten-Mäkler.) i

Weizen pr. 2100 Pt4. loco 70—84 Thlr. nach Qualiiät, pr. 2000 Pfd. pr. diesen Monat 674 bez., September-Oktober 65 bez., Oktober-Novem- ber 631 bez., November-Dezember 63 bez., April-Mai 1869 635 bez.

Roggen pr. 2000 Pfd. loco 54% bez., neuer 915 bez., schwimmend neuer 82—83 pfd. 56 bez., pr. diesen Monat 544 à 54 à 545 bez., Sep- tember - Oktober 52 à 52% a 51% à 52 bez., Oktober allei 527 à 5224 bez., Oktober-November 51 à 50% bez., November-Dezember 497 bez., April- Mai 1869 49 à 495 à 495 bez. A L

Gerste pr. 1750 Pfd., grosse und kleine, 43—52 Thlr. nach Qualität.

Hafer pr. 1200 Pfd. loco 30—33# Thle. nach Qualität, 31 bez., pr. diesen Monat 294 à 30 bez., September - Oktober 29% à 30 à 298 bez., Oktober - November 30 à 294 à 29; bez., April - Mai 1869 30% à 31 à 304 bez.. Mai 1869 32 bez. u. Br. Gekünd, 600 Ctr. Kündigungs- preis 295 Thlr. E

Erbsen pr. 2250 Pfd., Koch- und Futterwaare, 55—63 Thir. nach Qualität.

Roggenmehl No. 0 u. 1 pro Ctr. unversteuert inkl, Sack pr. diezen Monat 44; bez., August - September 4 Br., 35 G., September-Okiober

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