1868 / 187 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

¡ivilliakeit entgegengekommen find, die Ausführung einer neuen Ser e E bäudesteuer - Beranlagung im Fürftenthume Séhwarz- | burg-Sondershaufen durch Königlich preußische Behörden und Beamte bewirken zu lassen , sind zur Feststellung der dieserhalb erforderlichen

 estimmungen : i : E A i preußisherSeits: der Ministerial-Direktor, Wirkliche Geheime Ober-Finanz-Rath Bitter, und | Fürstl i ch \{chwarzburg- sondershausensher Seits: der Staats -Rath und Kammerherr von Wolffersdorff , der Ober-Forstmcister v on Michael, i zusammengetreten und haben unter Vorbehalt der Ratification folgen- den Vertrag geschlossen. L Art. 1. Die Ausführung der Arbeiten zur Veranlagung a) der Grundsteuer von den Liegenschaften , b) der Gebäudesteuer im Fürsten- thume Schwarzburg- Sondershausen mit Einschluß der Entscheidung über die hierbei vorkommenden Streitigkeiten und Beschwerden , so unter der Leitung des Königlich preußischen Finanzministeriums durch die von diesem hiermit zu beauftragenden Königlich preußischen Be-

hörden oder Beamten erfolgen. i | Art. 2. Dem Verfahr:n hierbei und den Entscheidungen sollen

die für das Fürstenthum Schwarzburg - Sondershausen dieserhalb er- gehenden Geseße und Verordnungen zum Grunde gelegt werden.

Die zur Ausführung dicser Gefeße und Verordnungen erforder- lichen Instructionen und Verfügungen erläßt das Königlich preußische Finanzministerium. Hes ,

Den mit der Ausführung zu beauftragenden Königlich Preußi- hen Behörden und Beamten werden hierbei dieselben Befugnisse bei- tes welche ihnen bei der in Preußen stattgefundenen Grund - und

ebäudesteier-Veranlagung eingeräumt waren uad Art. 3. Soweit bei dem Verfahren die Mitwirkung Fürstlich

\{warzburg - sondershausenscher Behörden oder Beamten erforderlich wird, sind dieselben den in Bezug hierauf ergehenden Anordnungen des Königlich preußischen Finanz - Ministeriums, beziehungsweise der von diesem beauftragten Behörden und Beamten Folge zu leisten verpflichtet. d A A ;

Die bei der Ausführung mitwirkenden Königlih preußischen Beamten, Feldmesser u, \. w. unterliegen au in ihren diesfälligen Geschäften den preußischen Disziplinar - Vorschriften und verbleiben untex preußischer Disziplin. ui

Art. 4. Dem Fürstlich Schwarzburg-Sondershaufenschen Mini- sterium bleibt unbenommen, si über die jeweilige Lage der Veran- lagungs-Arbeiten und deren Fortgang durch abzusendende Beamte, welche auch den bezüglichen Operationen im Felde u. \. w. beiwohnen können, in fortdauernder Kenniniß zu erhalten. Wenn demselben spezielle Auskunft über einzelne Punkte wünschenswerth erscheint und es zu besonderen Anträgen Veranlassung finden sollte, wird es \ich dieserhalb mit dem Königlich preußischen Finanzministerium in Ver- bindung seßen und das Leßtere darauf das Erforderliche veranlassen.

Art. 5. Wegen Remunerirung der Beamten, Kommissions-Mit- glieder , Feldmesser und wegen der sonstigen Kosten des Verfahrens werden die in Preußen geltenden Vorschriften in Anwendung gebracht und darnach die erforderlichen Anweisungen vom Königlich preußischen

Finanzministerium erlassen. Ueber das Verfahren bei Bezahlung und Erstattung der entstehen-

den Kosten erfolgt zwischen dem Königlich preußischen Finanzministerium und dem Fürstlich s{chwarzburg - sondershausenschen Ministerium be-

sondere Vereinbarung. ; Í Art. 6. Die Ausführung des Vertrages beginnt sogleich nach

erfolgter Natification desselben und tritt derselbe mit dem Abschluß der Veranlagungs-Arbeiten durch die nach den Resultaten der leßteren

bewirkte Steuervertheilung außer Wirksamkeit. Innerhalb der Ausführung selbs|t kann der Vertrag nur unter Zustimmung beider Konirahenten zur Auflösung gebracht werden. Art. 7. Gegenwärtiger Vertrag soll unverzüglich zur landesherr- lichen Ratification vorgelegt und die Auêwechselung der Natifications- Urkunden binnen vier Wochen in Berlin bewirkt werden.

Bexlin, den 10. Juni 1868. (L. S.) Bitter. (L. S.) von Wolffersdorff. (L. S.) von Michael.

Verstehender Vertrag i} ratifizirt worden und cs hat die Aus- wechsclung der Ratifications-Urkunden stattgefunden.

Finauz - Ministerium.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 8 des Gescßes vom 23. Dezember

v. J., betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken

König8berg und Gumbinnen herrschenden Nothjtandes (Ges. S.

S. 1929, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,

daß am 31, v. Mts. 2,228,000 Thlr. Darlchns8kassenscheine im

Umlauf gewesen sind. Berlin, den 4, August 1868. Der Finanz-Minister. Im Auftrage: Guenther.

Ministerium für die landwirth\Hastliczen Angelegenhzciten. Dori ch4 qUU-g: In der in Nr. 124 des Staats-Anzeigers veröffentlichten Uebersicht der Ernte-Scäßung pro 1568 jt die Bemecrtung

3224 Ernte im Allgemeinen als eine sehr mittelmäßige, auf dem lin- ken dagegen als eine reichliche zu betrachten sei mit dem Regierungsbezirk Magdeburg in Beziehung gebracht, während sie zu dem Regierungsbezirk Merseburg (ad Nr. 16) gehört.

Preußische Bank.

Wochen-Uebersicht ¿ der Preußischen Banï vom 7. August 1868.

Activa. y 1) Geprägtes Geld und Barren «.. Thlr. 96,144,000

2) Kassen - Anweisungen , Privatbanknoten | und Darlehnsktassenscheine 1,771,000 3) Wechsel-Bestände 62,106,000 9 Lombard-Bestände 17,374,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderuncen j und Activa s 15,551,000 Thle. 140,378,000 20,973,000

6)* Banknoten im Umlauf

7) Depositen-Kapitalien i

S Guthaben der Staats -Kassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluf des | Giro-Verkehrs 2,299,000

Berlin , den 7. August 1868. i

Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium.

von Dechend. Kühnemann. Boese. Herrmann.

von Könen.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Inspecteur der 2. Artillerie-Jnspection, Schw ar, von Hannover. Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Keller im Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten, von Wiesbaden

Abgereist: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Direktor der Kriegs-Akademie, von Egtel, nah Carlsbad; Der General - Major und Inspecteur der 2. Ingenieur- Inspection, Schulz, nach Erfurt.

Berlin, 10. August. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht, E General-Adjutanten, General- Major von Tresckow , sowie Allerhöchstihren Flügel - Adju- tanten, den Oberst - Lieutenants von Hymmen und Graf von Lehndorff, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Hessen Königlichen Hoheit ihnen ver- liehenen Jnsignien, und zwar ersterem des D leßteren beiden des Comthurkreuzes zweiter Klasse vom Verdienst-Orden Philipps des Großmüthigen zu ertheilen ; ebenso zur Anlegung des dem Major Zedeli us, Flügel-Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg, von des Großher- zogs von Meklenburg-Schwerin Königlichen Hoheit verliehenen Comthur-Kreuzes des Ordens der Wendischen Krone , und des den persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Hauptmann von Jas8mund, à la suite des Leib-Grenadier-Regiments (1. Brandenburgischen) Nr. 8, und Hauptmann Grafen zu Eulenburg, von des Königs von Bayern Majestät verliehenen Ritterkreuzes des Verdienst-

Ordens der Bayerischen Krone.

Bekanntmachung. auf die Dauer der Bade-Saison berechneten S VeA

Die eit vom

bindungen des Nordscebades Norderney gestalten sich für die 11. bis incl. 20. August er. wie folgt:

A. Zwischen Emden und Norderney. Die Verbindung wird durch Dampfschiffe unterhalten, deren Abfahrt in der Richtung von Einden nach Norderney stattfindet: am 11. August um 12 Uÿr Mittags, am 13. August um 23% Uhr Nachm., am 14. August um 12 Uhr Mittags, am 15. August um 6 Uhr früh, am 16. August um 6# Uhr früh, am 18. August um 8 Uhr Vorm., am 19. August um 85 Uhr Vorm., am 20. August um 9 Uhr Vorm. Diese Verbindung vird postseitig nur zum Transport von Briefpost - Gegenständen benußt. Die Fahrzeit von Emden nach Norderney beträgt 4 Stunden. B, Zwischen Geestemünde und Norderney. Die Verbin- dung wird gleichfalls durch Dampfschiffe vermittelt, welche aus Geeste- münde abfahren: am 12. August um 117 Uhr Vorm., am 14. August um 12% Uhr Nachm. nach Ankunft des in Geestemünde um 833 Uhr Vorm. anlangenden Zuges von Hannover am 17. August um 34 Uhr früh, am 19. August um 4; Uhr früh. Die Schiffe nehmen den Anschluß auf von dem am- Abend zuvor um 734 Uhr in Geeste- münde eingetroffenen Zuge von Hannover. Andere Postsendungen als Briefpost- Gegenstände werden mit den betreffenden Schiffen nicht befördert. Die Fahrzeit von Geestemünde bis Norderncy beträgt 5 bis 6 Stunden,

C. Zwischen Norden und Norderney. 1) Auf dem direk- tenWege über Norddeich, Von Norden wird täglich eine Personcen- post nach Norddeich abgefertigt, welche zu Norddeich mit einem Fähr- schine nach Norden in uninittelbarem Zusammenhange sleht. Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 11. August um 2% Uhr Nachm.

(S, 3104 Sp, 2 am Schluß), daß auf dem rechten Elbufer die

auz 12, August um 35 Uhr früh und 3% Uhr Nachm., am 13, August

3225

um 45 Uhr früh und 55 Uhr Nachm. , am 14. Augu| u

früh und 65 Uhr Nachm. , am 15. August um 6t Ubr Früh, 4 16. August um 87 Uhr Vorm., am 17. August um 95 Uhr Vorn, am 18. August um 10 Uhr Vorm., am 19. August um 10% Uhr Vorm., am 20. August um 114 Uhr Vorm. Die Verbindung dient nicht nur zur Beförderung von Post-Reisenden, sondern auch zur unbeschränk- ten Beförderung von Brief- und Fahrpost-Gegenständen. Die Beförde- rung per Post dauert 5 Stunden, diejenige per Fährschiff 1 Stunde 2) Auf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und dur ch das Watt. Diese Verbindung wird auf der ganzen Strecke durch cine tägliche Personenpost vermittelt, bei welcher eine Beförderung von Reisenden, sowie von Brief- und Fahrpost - Gegenständen stattfindet Die Transportdauer beträgt 37 bis 4 Stunden. Die Abfahrt von Norden ist wie folgt festgeseßt : am 11. August um 7 Uhr früh, am 12. August um 8 Uhr früh, am 13. August uin 9% Uhr Vorm., am 14. August um 10% Uhr Vorm., am 15. August um 12 Uhr Mittags, am 16. August um 1 Uhr Nachm., am 17. August um 2 Uhr Nachm., am 18. August um 24 Uhr Nachm., am 19. August um 4 Uhr Nachm., am 20. August um 45 Uhr Nahm. Jn Norden treffen die Posten von Emden nach einer 3istündigen Beförderungsfrist ein um 6 45 Uhr früh, 3s Uhr Nachm. und 955 Uhr Abends. Wie \ich die genannten Ver- bindungen für die nächstfolgende Zeit gestalten, darüber bleibt weitere Publication vorbehalten. Hannover, den 7. August 1868.

Der Ober - Post - Direktor.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 10. Augufi. Aus Ems, 9. Augu| wird uns berichtet: Se. Majestät der König Mee El der heutigen Frübpromenade mit dem General-Lieutenant à la suite Prinzen Philipp zu Croy und dem Gesandten der Hohen Pforte Aristarchi Bey Allerhöchstsich zu unterhalten, welche beide Herren auch zur Tafel befohlen wurden. Jm Laufe des Vor- mittags stattete Jhre Majestät die Königin, zu Wagen Vie G E N O Besuch ab. Der

eime Legations-Ra beken hi ; [est dem Könige Vortrag. j d

Das neueste »Militair - Wochenblatt« veröffentlicht das Tableau für die Herbstübungen der Neat Ls Armee pro 1868.

Kiel, 7. August. (Kiel. Z) Am Montag und Dien ta den 10. und 11. d. iM., findet ein Se gela und n Page Wettfahren von etwa 40 Booten der Marine im hiefigen Hafen statt.

Mecklenburg. Schwerin, 8. August. Die heute aus- gegebene Nummer 59 des Regierungs-Blattes für das Groß- herzogthum Mecklenburg-Schwerin enthält eine Bekanntmachung, betressend das Allgemeine Niederlage-Regulativ, das Regulativ für Privat - Läger, die Anweisung für die Haupt - Zoll - und Haupt-Steuer-Aemter wegen Creditirung der Ein- und Aus- gangs-Abgaben und der inneren Steuern, das Regulativ in Betreff der dem Großhandel mit fremdem Wein zu gewähren- den Jollerleichterungen, die JZollvergütungen beim Bau von Seeschiffen, das Regulativ über die Behandlung der auf Frei- pâsse ein- oder ausgehenden Waaren, und die Zollvergütung bei der Ausfuhr von dem aus indischem Rohzucker raffinirten Juer, sowie Bestimmungen über das Lagergeld.

__ Hamburg, 8. August. Für diplomatische Kosten hatte die Bürgerschaft auf Antrag des Ausschusses nur eine Pau- shalsumme von 50,000 Mrk.-Crt. bewilligt. Inzwischen sind wegen Einziehung der diplomatischen Posten in Paris und Lon- don vom Senat Anträge an die Bürgerschaft gestellt und von derselben unter vorläufiger Beschränkung der Bewilligung für die beantragten Wartegelder auf 5 Jahre angenommen worden. Der Senat weist jeßt darauf hin, daß für das lau- fende Jahr die Honorare nach den kontraktlichen Verhältnissen noch fortbezahlt werden müssen, und beantragt der Auss{uß nunmehr: Genehmigung des Art. 108 mit 84,500 Mrk.-Crt.

Die hier anwesende Zollvereins-Kommission hielt am Dienstag und Donnerstag wiederum längere Sißungen im Verwaltungs-Gebäude und besichtigte am Donnerstag Nach- mittag die künftige Zollgrenze bei Eppendorf und Barmbek.

selbst die Königin schon seit einigen Tagen zum Besu , i 1, f , T Majestäten des Kaisers und der Qaiserin A Rußland fd be: A e Anle WeE MaE E N der Kaiserin gefeiert i K vird daselbst mit Sr. Majestä ni von Lu 0 ite M C Le at O S, Die Dem neuesten Garnison8wechselsbefeble zufol werden mit fommendem Herbste G Ca Gern isieige a folgenden Truppentheilen bezogen werden. Weingarten vom o fanterie-Regiment, Stuttgart vom 2. Jägerbataillon (der- zelt in Ulm), Ulm von der 1. Feldartillerie - Abtheilung aus

C,

Dayern. München, 7. August. Der aukero l Gesandte und bevollmächtigte Mintster des S ea S L A Be am hiesigen Königlichen Hofe ist S zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder ¿o Das Königliche Staatsministerium des Hand öffentlichen Arbeiten hat verfügt, das der O E E

kredit, welchen die Hauptzollämter gewähren können, sich auf

Zu dieser Besichtigung war der Ober-Zoll-Jnspektor des Haupt- amtes in Wandsbeck hinzugezogen. ;

Vaden. Karlsruhe, 7. August. Das heute erschienene Regierung8blatt Nr. 51 enthält u. A. eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hau- ses und dex auswärtigen Angelegenheiten , die Bundeskartel- Konvention vom 10. Februar 1831 betreffend; eine Bekannt- machung des Großherzoglichen Kriegsßministeriums, die Dislo- | cation der Batterieen des Feld-Artillerie-Regiments betreffend; sowie eine Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministeriums | des Kriegs und des Innern, die Organisation der Landiwehr- Behörden betreffend.

IVürttemberg. Stuttgart, 8. August. (Staats-Anz.)

die anfallenden Salzabgaben nicht zu erstrecken daß die Kreditirung der Salzabgabe Vediglid Rar b R tion voubtaiioe bleiben soll. 9, August. le Kaiserin von Oesterreich t a Ain Get g ein, s gu Babubora A an ( ler en vdegrußt, und rei weiler 19 H Possen hose N ßt, und reiste ohne Aufenthalt T) lngen, 9. Nugufi. Der König von Württem- berg ist zum gestrigen Geburtstage dar Naiseria von Ruß- land hier eingetroffen. Die Kaiserin hatte jede offizielle Feier abgelehnt. Heute ist großes Diner beim Könige von Bayern. Der Prinz Albrecht von Preußen ist wieder abgereist.

„Oesterreich. Wien, 9. August. Die »Wiener Zeit veröffentlicht amtlich ein ‘QaiserlbEe Handschreiben E Reichs - Kriegsminister , welches anordnet, in die ungarischen Regimenter im Sinne des einzuführenden Wehrsystems mög- lichst solche Offiziere einzustellen, welche aus den ungarischen Ländern gebürtig sind, so wie bei der Einstellung der Offiziere de i Ci der betreffenden Regimenter zu berück-

b.

Der RoichÆangzlcer Frhr. vou Deut ifl Gastein zurüdckgereist. ___ Pesth, 8. August. (W. T. B.) Das Unterhaus nahm E Ed R: R Me - Geseßentwurf in rister Lesung mili großer Majorität an und vertagt dann bis zum 16. September. : E

In . Folge eines gerichtlichen Auftrages wurde heute Abend der Fürst Alexander Karageorgevic durch den Stadt-Hauptmann verhaftet.

Karlsbad, 5. August. Heut ist die Großfürstin Helena von Rußland mit Gefolge hier eingetroffen. Auch die Fürstin von Lippe-Schaumburg befindet sih unter den neu Ange- kommenen.

Triest, 6. Augusi. Das englische Geschwader hat heute Abends auf dexr Triester Rhede Anker geworfen.

Schweiz. Bern, 6. August. Die neue Verfassung des Cantons Zürich, deren Entwurf die Redactions-Kom- mission kürzlich vollendet hat, besteht aus 68 Artikeln. Jhre erste Abtheilung umfaßt die staats8bürgerlichen, ihre zweite die volks- und staatswirthschaftlichen Grundsäye, die dritte die Ge- seggebung und Volksvertretung, die vierte die Vollziehung und Verwaltung, die fünfte die Rechtspflege, die sechste das Unter- rihts- und Kirchenwesen und die siebente die Revision der Ver- fassung. Gegenwärtig is die 35er Kommission mit der Be- rathung des Entwurfes beschäftigt.

7. August. Der Bundes-Vice-Präsident Dr. Dubs und der Bundesrath Challel-Venel find von ihrer Reise nah dem Mont-Cenis zurückgekehrt.

__ Velgien. Brüssel, 7. August. Der Kronprinz be- findet sich in. einem beunruhigenden Zustande. Der König ist nach Spaa gereist, um die Königin zurückzuholen.

Großbritannien und Jrland. London, 7. August. Die Taufe der Tochtex des Prinzen von Wales wurde durch den Bischof von London, welchem der Dechant von West- minster assistirte, vollzogen. Unter den Taufpathen erwähnt die »Engl. Corr.« die Königin Victoria, den Kaiser von Ruß- land, die Königin von Griechenland und die Königin Wittwe von Dänemark. |

vorgestern Na

Die junge Prinzessin erhielt die Namen Victo-

| ria, Alcxandra, Olga, Mary.

Den gegenwärtigen Anordnungen zufolge wird der

| praktische Diensikursus des Prinzen Arthur bei dem Jngenieur-

corps mit nächstem Montage sein Ende erreichen. Der Marineminister Corry is zur völligen Wiederher-

Se. Majestät der König ist heute nah Kissingen abgereist, wo-

stellung seiner Gesundheit nach Deutschland abgereist.

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