1868 / 194 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Anlage, Walzwerke für grobe und feine Stabeisenfabrikate, Bleche und Eisenbehnscbienen) 3) Zinfhütte. Die Production betrug 1867 zu 1) für Ofen und Woche 2512 Centner Roheisen, zu 2) überhaupt etwa 420,000 Centner, und steigert sih nah den jüngsten Betriebsverände- rungen zu 1 auf 1 Million, zu 2 auf 6 700,000 Centner. Mit- verkauft werden die Gewinnungsrechte von Eisenerz, Thoneisenstein, Kalk und Sand, 182 Morgen Grundbesiß und 23 Wohnhäuser. Das mitzuverkaufende Grubenfeld von 650,000 C]Lachtern \hlicßt dit an. Bis zu seiner Ausrichtung if Bergfiskus bereit, dem Hüttenwerke den Steinkohlenbedarf auf 10 Jahre für 15 pCt, unter den Durchschnitts- preisen zu liefern. Bietungslustige bestellen 20,000 Thlr. Caution v or dem Termine bei unserer Kasse oder beim Königlichen Hüttenamt Königshütte. Nach 12 Uhr Mittags werden neue Bieter nicht mehr aaa, Innerhalb 14 Tagen wird über den Zuschlag entschieden ;

uswahl zwischen mehreren Bietern findet dabei nicht statt. Vom Kaufpreis ist 2 Monat nah dem Zuschlag & zu zahlen, und später jährlich 4. Außerdem zahlt Ersteher die Anschaffungskosten der Ma- terialienvorräthe, etwa 100,000 Thlr. , bei der Uebergabe. Beschrei- bung, Lizitations- und Verkaufsbedingungen nebst Zeichnung sind bei uns oder dem Königlichen Hüttenamte einzusehen. Leßteres theilt sie auf Antrag mit. Breslau, den 9. August 1868.

Königliches Ober-Bergamt.

[2798] Bekanntmachung. j Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unter- zeichnete Haupt-Amt in seinem Geschäftslokale die auf der Berlin- Stralsunder Kunststraße belegene Chausscegeld-Hebestelle zu Baßdorf am Dienstag, den 22. September cr., Vormittags 10 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages, zum 1. Januar f. a. in Pacht aus- bieten. Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vorher mindestens 112 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Diensistunden in unserer Registratur einzusehen. Potsdam, den 17. August 1868. Königliches Haupt- Steuer - Amt.

[2799 Bekanntmachung.

m Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unter- zeichnete Haupt-Amt in seinem Geschäftslokale die auf der Berlin- Hamburger Kunststraße belegene Chausscegeld-Hebestelle zu Werniß

am Montag, den 21. September, Vormittags 10 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1. November er. in Pacht aus- bieten. Nur als dispositionsfähig \ich ausweisende Personen, welche vor- E mindestens 184 Thlr. baar oder in annchmbaren Staatspapieren

ei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur einzusehen.

_ Potsdam, den 17. August 1868. Königliches Haupt - Steuer -Amt.

[2659] Bekanntmachung über die Verpachtung des Domainen-Vorwerks Marienburg. Das in der Provinz Hannover, Landdrostei Hildesheim belegene Königliche Domainen-Vorwerk Marienburg, enthaltend: Gärten und Obsthöfe 24 Morg. 16 ]3R., 1802 904 18

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a 7 Wege, Gräben und sonstige unnußbare Flächen 80 » 58 » im Ganzen 2014 Morg. 84 C]R. Calenberger Maaßes \soll auf 18 Jahre, nämlich vom 1. Mai 1869 bis Johannis 1887, ôffentlih meistbietend verpachtet werden.

Das dem Ausgebote zu Grunde zu legende Pachtgelder-Minimum beträgt 8000 Thlr.

Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 50) Thlr. erforderli, über dessen eigenthümlichen Besiß, sowie Über peisönliche Qualification als Landwirth jeder Pachtbewerber vor der Licitation bei uns, oder spätestens in dem Licitations - Termine vor unserem Kommissarius sih auszuweisen hat.

Den Licitations-Termin haben wir

auf Mittwoch, den 7. Oktober d. J./ : Vormittags 10 Uhr i in unserm Geschäftslokale, an der Archivstraße Nr. 2 hierselbst, vor dem Regierungsrath v. Borries anberaumt. 4s

Die Verpachtungsbedingungen, die Regeln der Licitation, das Vermessungs-Register und die Karte von dem Domainen-Vorwerke können an allen Wochentagen während der Dienststunden in unserer Registratur, sowie jedoch mit Ausnahme der Karte bei dem jeßigen Pächter desselben in Marienburg eingesehen werden.

Auf Verlangen ertheilen wir auch Abschrift des Enùwurfs zum Pachtkontrakte, owie die gedruckten allgemeinen Verpachtungs-Be- dingungen gegen Erstattung der Kopialien, resp. Druckkosten.

Hannover, den 29. Juli 1868.

Königliche A Ran und Forsten. enßy.

Bekanntmachung. Am26. August er, Vormittags9Uhr) sollen vor der bedeckten Reitbahn zu Brandenburg 27 zum Dienst niht mehr geeignete Neitpferde unter den geseblichen S editigitngen öffentlich versteigert werden. Brandenburg, den 15. August 1868. Brandenb. Kürassier - Regiment (K. N. I. v. R.) Nr. 6. v. Rauch, Oberst, Flügel-Adjutant Sr. Majestät des Königs und Regiments-

Commandeur.

[2794] Bekanntma chcch

Die Lieferung von 26 gußeisernen 10 Fuß hohen Kandelabern,

do. 12 do. 2% » langen Wandarmen, sowie die zugehörigen 38 sehseckigen \{miedeeisernen Laternen inkl, allem Zubehör zu Petroleum - Beleuchtung, Aufstellung, Befestigung und Oelanstrich auf der Festung Graudenz, veranschlagt auf 808 Thlr. soll im Wege der Submission in dem auf i Sonnabend, den 22. August cr.,, Vormittags 11 Uhr,

angeseßten Termine vergeben werden, wozu Unternehmungslustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die bezüglichen Bedingungen, worin die Lieferzeit 2c. innerhalb 3 Wochen festgesebt, gegen Einjen- dung der Kopialien, zu haben sind.

Festung Graudenz, den 14. August 1868.

Königliche Garnison-Verwaltung.

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[2774]

Bekanntmachung. Es soll der Bedarf der Hannoverschen Staats-Eisenbahn an Bahn- \{wellen für das Jahr 1869, und zwar: 39,000 Stück buchene Mittelschwellen, 86,000 Stück eichene Stoß- und Mittelschwellen, 2,272 laufende Lu eichene Weichenschwellen, 5,668 laufende Fuß gewöhnliche Weichenhölzer, in mehreren Loosen zur öffentlichen Submission gestellt werden. Offerten hierauf sind mit der Aufschrift: »ySubmission auf Shwellen« verschen, bis zum Submissions-Termine am /

Dienstag, den 1. September er., Vormittags 11 Uhr, versiegelt und portofrei an den com. Ober - Betriebs -Tnspektor Herrn Wex einzureichen, von welchem dieselben in seinem Bürcau in Gegen- wart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen, Später eingehende Offerten bleiben unberücfsichtigt.

Die Lieferungs - Bedingungen sind in unserem hiesigen Geschäfts- .

Lokale, so wie auf den Büreau's der Betriebs-Directionen zu Götkin-

en, Hannover, Harburg, Bremen und Osnabrück einzuschen, und

önnen au auf portofreie, an unsern Büreau - Vorsteher, Kanzlei- Rath Bröse hier, zu richtende Schreiben bezogen werden. Hannover, den 11, August 1868. ¿ Königliche Eisenbahn - Direction.

[2786] Bekanntmachung.

Wegen Lieferung von 26,315 Stück Hemden für die Truppen des 8. Armee-Corps is} ein Termin auf Mittwoch, den 2. Septem- ber 1868, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokal an- beraumt. Qualifizirte Unternehmer werden ersucht, ihre, mit der Aufschrift »Submission auf die Lieferung von Hemden für die Truppen« versehenen Offerten bis zum 1. September c., 11 Uhr Vor- mittags, versiegelt und frankirt an uns einzusenden. Die Lieferungs- Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, bei den Königlichen Divisions - Intendanturen zu Cöln und Trier, bei dem Königlichen 1. Rheinischen Husaren-Regiment Nr. 7 zu Bonn, bei dem Königlichen 2, Rheinischen Infanterie-Regiment Nr. 28 zu Aachen, sowie bei dem Königlichen 8. Rheinischen Jnfanterie-Regiment Nr. 70 zu Saarlouis, die Normalproben dagegen nur in unserem Geschäftslokale einzusehen.

In den Offerten is zuglei event. bestimmt in Zahlen auszudrücken,

ob und wie viele Hemden Submittent außerdem für andere Armec-

Corps, oder auch für die ganze Armce, zu den offerirten Preisen noch

zu liefern bereit sei. h

Dieser Bedarf beträgt für das 1. Armee-Corps A Stü, h »

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» 22/125 » 24,189 y 19,775 » 20,963 » 19/539 » 16/311 » 22,706

y 11. » 15,136 » In den Offerten muß erklärt scin, daß Submittent von den Lieferungs-Bedingungen Kenntniß genommen habe. den nicht angenommen cbenso diejenigen Offerten nicht berüefsichtigt welche mit Bezug auf besondere von den Unternehmern etwa vor- gelegte Proben oder mit cinem in den Bedingungen nicht begründeten Vorbehalt abgegeben werden. Coblenz, den 12. August 1868. Königliche Äntendantur 8. Armee-Corps,

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Sulzer.

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Südharzbahn. Northeim-Nüxei.

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Die Lieferung von gußeisernen Röhren nebst Zubehör für ei Wasserleitung nah Bahnhof Herzberg soll im Wege Afentlihee Sub-

mission vergeben werden und zwar: 1) 7400 lfde.

weit; Muffenröhren. 4055 lfde. Fuß dergl. Röhren von 3 Zoll preuß. Lichtweite.

2 gußeiserne E nach Zeichnung a 2000 Pfd. Ge- indkörper nah Zeichnung a 400 Pfd. Gewicht

wiht = 4000 2 gußeiserne == 800 Pfd. 2 gußeiserne Hähne von 2/4 und 3! Dur@messer zu liefern.

ca. 30 Stück Flansh- und Knieröhren, nach Zeichnung zu liefern,

ca. 2500 Pfd. Gewicht.

Der Submissions-Termin is auf Mittwoch, den 26. August d. J, Vormittags 11 Uhr, im Baubüreau des Unterzeichneten angeseßt und werden die bis dahin par versiegelt und mit der Aufschrift :

Offerten in Gegenwart etwa erschienener Submittenten eröffnet werden. Die Submisjionsbedingungen und Zeichnungen find auf dem Bau-Büreau zu Northeim einzusehen, auch können Abschriften der Bedingungen gegen E Gua der Kosten bezogen werden. Northeim, den 16. August 1868. Der Ober-Bau-Inspektor, Bahr.

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Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. vou öffentlichen Papieren.

4proz. vormals NassauishesStaats-Anlehen von Fl. 1/200/000. Bei der stattgehabten fünfzehnten Verloosung der Partial- Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M, A. von Rothschild & Söhne negociirten 4proz. vormals Nassauischen Staats- Anlehens von Fl. 1,200,000. d. d. 26. Oftober 1853 sind nach- verzeichnete Obligationen zur Nückzahlung auf den 1. Dezember 1868 gezogen worden: Lit. A. a Fl. 1000. Nr. 24. 107. 236. 296. 326. 380 und 886. Lit. B. a Fl. 500. Nr. 21. 99. 104. 126. 299, 332. 372. 397. 572. 608. 642. 651. 711. 721. 843. 910. 922 und 932. Lit. C. a Fl. 200. Nr. 7. 10. 23. 27. 296. 428. 480. 600. 690. 716. 754. 783. 793. 823. 845. 887 und 899. Lit. D. a Fl. 100, Nr. 210. 315. 404. 568. 570. 581. 633. 668. 812. 919. 929. 979 und 999. Die Jnhaber dieser Partial-Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken be- nachrichtigt, daß sie dic Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Einlösung8termine staltfindet, sowohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., als auch bei der Königlichen Regierungs-Hauptkassein Wies- baden, sowie bei jeder Königlichen Regierungs-Hauptkasse, auch bei der Königlichen Staatsschulden-Tilgungs-Kasse in Berlin, der König- lihen Kreissteuerkasse in Frankfurt a. M., der Königlichen Bezirks- Hauptkasse in Hannover nnd der Königlichen Hauptkasse in Rends- burg gegen Rückgabe der Partial-Obligationen und der dazu gehöri- en, nicht verfallenen Zinscoupons nebst Talon erheben können. estanten. Rücckzahlbar am 1. Dezember 1857. Lit, A. Nr. 124. Nüczahlbar am 1. Dezember 1863. Lit. D, Nr. 24. N CIOL a r am 1. Dezember 1865. Lit. D. Nr. 427. ck- zahlbar am 1. Dezember 1866. Lit. C. Nr. 162. Lit. D, Nr. 684. Rüzahlbar am 1. Dezember 1867. Lit. A. Nr. 87 und 179. Lit. B. Nr. 22. 54. 139. 484 und 578. Lit. C. Nr. 96. 140. 300. 313. 493. 538. 546 und 559. Lit. D. Nr. 137. 263. 457 und 548. Wiesbaden, den 12. August 1868. Königliche Regierung

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[2795] Bekanntmachung.

Nach der Bestimmung des §. 8 des Reglements vom 3. September 1836 werden die unter den Nummern 71. 627. 795. 901. 911. 1006. 1247. 1267. 1395. 1444. 1689. 1813. 1899. 1921. 1977. 1990. 2002. 2169. 2302. 2359 und 2412 recipirten Mitglieder der unterzeichneten Anstalt hierdurch aufgefordert, den am 1. Juli er. fällig gewesenen Beitrag, so wic den 6. Theil desselben als Strafe, ungesäumt zu be- Sg E ONIaenTans nach jener Bestimmung weiter versabrii

erden wird.

Bexlin, den 15. August 1868. i Direction der Berliner allgemeinen Wittwen-Pensions- und

Unterstüßungs - Kasse. gez. Stünzner.

Verschiedene Bekanntmachungen.

A Thüringische Eisenbahn.

ie Herren Actionaire der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft werden auf Grund und nah Maßgabe der §§. 23 f. des Gesellschafts- Statuts zu der am

Fuß hannov. gußeiserne Röhren in Längen von 9 bis 10 as (Baulänge) anzuliefern, 4 Zoll preuß. im Lichten

: i | »Submission au ieferung gußeiserner Wasserleitungsröhren « S

, Montag, den 7. September c, Mittags 12 Vhr im Saale Belle Vue zu Hallea. S. stattfindenden ordentlichen General- Versammlung eingeladen.

Gegenstände der Tagesordnung sind:

1) Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1867, welcher nach §. 55. Ziff. 7 des Statuts vom Montag, den 24. August c., ab bei sämmtlichen Villet-Expeditionen zu haben ist.

2) Die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden, jedoch wieder wählbaren Herren

Commerzienrath Moriy aus- Weimar,

Kaufmann M. Franke aus Naumburg,

Fabrikant A. Henneberg aus Gotha.

3) Eine Vorlage, betreffend die anderweite Regulirung der Zuschüsse aus der Gesellschaftskasse an die Pensionskasse.

4) Antrag cines Actionairs aus Leipzig, die Bestimmung unter Ziffer 4 des §. 36 des Statuts, nach welcher Personen, welche Über zwei Meilen von der Bahn entfernt wohnen, von der Wahl in den Verwaltungsrath ausges{lossen sind, dahin abzu- ändern: »Personen, welche über zwei Meilen von der Bahn, einschließli der beiden Zweigbahnen von Corbetha nach Leipzig und von Weißenfels nach Gera, entfernt wohnen. Es dürfen und müssen aber nur zwei Actionaire, welce im zweimeiligen Bereiche dieser beiden Zweigbahnen wohnen, Mitglieder des Ver- waltungsrathes sein, die übrigen sieben Mitglieder des Ver- waltungsrathes müssen im zweimeiligen Bereiche der Stamm- bahn wohnen. Tritt cines der ersten beiden Mitglieder aus, muß ein anderes Mitglied in den Verwaltungsrath aus den Actionairen jener Zweigbahn gewählt werden.

Berechtigt zur Theilnahme und zur Ausübung der nach dem Statut den Actionairen zustehenden Rechte in der General-Versamm- lung sind die Besißer von fünf und mehr Stamm-Actien der Thürin- gischen Eisenbahn, welche dieselben jedoch ohne Dividendenscheine

1) entweder 4 Tage vor der General-Versammlung, also bis ein- \{ließlich den 3. September, bei unserer Hauptkasse in Erfurt No Lts von derselben auszustellenden Depositenjchein binter-

egt, oder

2) ebenfalls bis einschließlich den 3. September e. bei einer der Billet - Expeditionen der Thüringishen Hauptbahn oder deren Qwocigbahnen präsentirt haben, um sie von dieser couvertiren, einsiegeln und das versiegelte Couvert mit dem Tagesstempel

_ versehen zu lassen, oder falls die Herren Actionaire die Actien unverschlossen im Besiß behalten wollen, sie bei einer der bezeichneten Billet-Expeditionen 8 Tage vor der Versammlung, also bis cinscließlih den 30. Auguste. , vorgezeigt und zum Nachweis dessen eine mit dem Tagesstempel der Präsentation versehene Anmeldebescheinigung erhalten haben.

_ Bur Erlangung der Stimmzettel werden demgemäß beim Eintritt in die Gencral-Versammlung im Legitimations-Büreau als genügend nur angesehen werden:

a) im Fall unter 1) die Depositenscheine der Hauptkasse,

b) im Fall unter 2) die verschlossenen und abgestempelten

Actien-Couverts, sofern deren Verschluß unversehrt ist,

c) im Fall unter 3) die offenen Actien zuglcih mit den aus- gestellten und gehörig abgestempelten Anmelde - Bescheini- gungen.

Damit die Verhandlungen der General -Versamm- lung pünktlich beginnen können, wird dasLegitimations- Büreau präcis 11% Uhr geschlossen, so daß von da ab Stimmzettel niht mehr ausgegeben werden.

Dieselbe Gültigkeit wie die Actien selbst haben alle von öffent- lichen Behörden oder Instituten über die Hinterlegung von Stamm- actien der Thüringischen Eisenbahn ausgestellten Depositenscheine ; welche daher ebenso wie die Actien selbst bis zu den obenbezeichneten Terminen bei den dabei gedachten Stellen zu deponiren , bezüglich an- zumelden und vorzuzeigen sind.

Die bei der Hauptkasse zu Erfurt deponirten Actien sind am Tage nach der General-Versammlung gegen Rückgabe des Depositenscheines wieder abzuholen. Die zur Theilnahme an der General-Versamm- lung berechtigten Actionaire können sich auch durch Bevollmächtigte, welche sie aus der Zahl der übrigen legitimirten Actionaire zu wählen haben, vertreten lassen. Die Bevollmächtigten haben sih als solche im Legitimations-Bureau durch einfache shriftliche Vollmacht auszu- weisen. (§. 28 d. Statuts.) A ai E Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Actionair auf Grund eines blos mündlich vor oder während der General- Versammlung erhaltenen Auftrages is unstatthaft. |

Den Theilnehmern an der General-Versammlung wird am Tage derselben freie Fahrt auf der Thüringischen Hauptbahn und deren QJweigbahnen nach dem Versammlungsort und von da zurück gewährt werden. Welche Züge dabei unentgeltlich benußt werden dürfen, wird durch besondere Anschläge an den Billetschaltern unserer Statio- nen rechtzeitig bekannt gemacht werden.

Die Befugniß zur elen Fahrt is nachzuweisen:

1) entweder durch Vorzeigung der von der Hauptkasse in Erfurt ausgefertigten Depositenscheine, welhe von der Billet »- Ex- pedition der Abfahrtsftation mit dem Stempel - de® Tages der General-Versammlung abgestempelt sein müssen, oder

2) durch Vorzeigung des von der betreffenden Billet-Expedition mit dem Stempel des Tages der Präsentation der Actien adge- stempelten Actiencouverts, oder

3) durch Vorzeigung der offenen Actien zugleih mit der von der

betreffenden Billet - Expedition ausgestellten und ebenfalls mit dem Stempel des Tages der Präsentation der Actien versehenen Anmeldebescheinigung.