1868 / 196 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Neuß. Greiz, 17. August. Von dem nach längerer au auf biaide wieder einberufenen Landtage des FÜr- fenthums is der mit den betreffenden thüringischen Staaten abgesclossene Vertrag wegen Anschluß des Fürstenthums an das Appellationsgeriht zu Eisenach genehmigt, auch die hbier- durch bedingte neue Strafprozeßordnung en bloc angenommen worden.

Vaden. Karl®ruhe, 18. August. Der Großherzog hat hente Morgen 5 Minuten nah 3 Uhr die Residenz ver- lassen, um Sich auf Schloß Mainau zu begeben

IGúüritemberg. Stuttgart,18. August. Die Königin ist gestern Abend mit dem leßten Bahnzuge von Stuttgart nach Ostende abgereist. Der König hat heute früh Stuttgart ver- lassen, um von Ulm aus die neu eröffnete Eisenbayn nach Vlaubeuren zu besichtigen und bierauf nach Friedrichshafen

zurückzukehren. Prinz Peter von Oldenburg ist beute früh um

5 Uhr rwoteder von hier abgereist. d Das gestrige Regierungsblatt Nr. 32 enthält eine Be- kanntmachung der-Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen, betreffend den Beitritt Württembergs zu dem Schbifffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Jtalien. ' _ Bayern. München, 18. August. Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 55 enthält eine Königliche Allerhöchste Verordnung über die Organisation der Gendarmerie in der Haupt- und Residenzstadt München. | Die Mannschaften der nach München einberufenen sechs Salbbataillone Landwehr sind im Laufe des gestrigen Tages bier eingetroffen. Dieselben wurden diesen Vormittag eingeklei- det und bewaffnet und morgen beginnen die Waffenübungen. 19. August. Der Kaiser von Oesterreich traf nah 8 Uhr Abends hier ein und hatte am Bahnhofe eine fast halbstündige Unterredung mit dem Fürsten Hohenlohe. Der Kaiser seßte al8dann die Rückreise nach Oesterreich fort.

Desterreih. Wien, 18. August. Heut, am Geburts- tage des Kaisers, wourden die Thurmhelmkronen auf den Thür- men der Votivkirche feierlich aufgestellt. E

Brünn, 18. August. Gestern früh 9 Uhr is in Pre- rau Feuer ausgebrochen, welches bis Abends bei 200 Häuser in Asche legte, darunter das Bezirk8amt8gebäude.

Pola, 13. August. (Tr. Z.) Nach beendetem Scheiben- schießen geht die hier auf der Rhede liegende Escadre nah Zara ab, um die dort aufgehäuften Materialvorräthe einzuschiffen, da Jara als Marincstation aufgegeben wurde. Lissa wird

gleihfalls seitens der Marine aufgegeben und von den Land- truppen beseßt werden. Der Dampfer »Andreas Hofer« wird dieser Tage nach Lissa abgehen, um das dort stationirte Marine-

Infanterie-Bataillon nach Pola zu überführen.

Frankreich. Paris, 19. August. Der Kaiser hat den Präfekten der Hautes-Alpes und der Youne je 1000 Franken zur Untersiüßung von nothleidenden Familien in diesen De- partements bewilligt, wo durch Unwetter großer Schaden ver- ursacht ward. Da auch die Arrondissements Nyons und die im Drôme-Departement von ciner Reihe Gewitter heim- cesucht worden sind, die große Verheerungen angerichtet baben, so hat der Minister des Innern an den Drôme-Prä- fekten die Summe von 10,000 Fr. gesandt, um sic an die Nothleidenden, welche am meisten durch die Gewitter-Verhee- rungen gelitten haben, zu vertheilen. j

Der beutige »Moniteur« enthält das Geset, welches den Art. 1781 des Code Napoléon aufhebt, sowie ein anderes Ge- seß, betreffend das außerordentliche Budget für das Jahr 1869, welches in den Einnahmen auf 102,882,787 Francs und in den Ausgaben auf 102,501,616 Francs veranschlagt ist.

Dasselbe Blatt kündigte vorgestern an, daß, gemäß Art. 5 des Ministerial-Erlasses vom 2. August 1868, die Subscriben- ten von 3000 Fr. Rente und mehr auf die neue Anleihe vom 1d. August an einen Theil ihrer vorläufigen Einzahlungen zurückfordern könnten. Der Finanz-Minister hat vorläufig den Betrag der Rückzahlung auf neun Zehntel der bei der Sub- \cription gemachten Einzahlung festgestellt und bestimmt, daß diese Rückzahlung sofort zu geschehen habe. Es ist damit seit dem 14. August begonnen worden.

Spanien. Madrid, 18. August. Die amtliche »Ga- zeta« meldet , daß die Resignation des Präfekten von Sevilla und des Militair-Gouverneurs von Victoria angenommen seien. -— Für Sciffe, die aus England hier anlangen, is eine Qua- rantaine angeordnet.

Italien. Florenz, 18. August. Das Schlußprotokoll zum französisch-italienishen Vertrage vom 7. Dezember 1866,

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91. Juli 1868 unterzeichnet und seßt als Jfaliens Antheil an der ständigen Schuld 7,330,000 Fres. fest , als Antheil an der ablösbaren Schuld 10,689,000

res.

19. August. (W.T. B.) Die Senats-Kommission

hat die Annahme der Tabaks-Convention beschlossen und wird die Diskussion im Plenum ungesäumt beginnen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 18. August.

Das dänische Königs8paar ist im großen Palais zu Peter- hof abgestiegen und wird daselbst während seines Aufenthalts in Peterhof wohnen. Die Königliche Dampfyacht »Schle8wig«, auf welcher fich die hohen Reisenden befanden, war auf der Sce einige Stunden lang durch Nebel zurückgehalten worden. Die Korvette » Askold« 1 heut nah dem Piräus abgegangen.

Asien. Bombay, 28. Juli. Am Golf von Persien sind

lnruhen ausgebrochen. | L | Nachrichten aus Japan melden, daß dem Stotsbaschi

as Taikunat wiederum angeboten, von demselben jedoch abge-

lehnt worden sei. 5 Die Berichte über die Entdeckung von Goldfeldern in

Chefoo (China) werden in vollem Umfange bestätigt.

Nus dem Wolff’shen Telegraphen- BüreaU.

Lissabon, Donnerstag, 20. August, Morgens. Aus

Rio de Janeiro melden Privatnachrichten vom 31. Juli, daß am 16. v. Mts. ein Angriff der Alliüirten auf Humaita

mit erheblichem Verlust zurückgeschlagen wurde. Bestätigung fehlt bis jest.

Die amtliche

Bekanntmachung. j Die Gedächtnißfeier der glorreichen Schlacht von Groß - Beeren

wird auch in diesem Jahre, und zwar am Son ntage, den 23sten August d. Jrs., Vormittags 11 Uhr, am Sieges - Denkmal in Groß - Beeren durch Gottesdienst, Speisung und Beschenkung einer Anzahl hülfsbedürftiger Veteranen , insbesondere solcher , die in den Schlachten von Groß - Beeren und Dennewiß im Jahre 1813 mitge- fämpft haben, begangen werden.

Indem wir zur Mitbegehung dieser Feier und zu reicher Gemein-

haft im Dankgebete zu Gott auf den blutgetränkten Gefilden seiner

gnädigen Hülfe hierdurch ergebenst einladen, bemerken wir zugleich ausdrücklich, daß nur diejenigen Veteranen an der festlichen Bewir- thung Theil nehmen und mit einem Geldgeschenk bedacht werden können , welche zu dem Behuf besonders nah Groß - Beeren bestellt worden und mit einer Legitimation der betreffenden Magisträte oder landräthlichen Behörden versehen sind. Sollten patriotisch gesinnte und theilnehmende Herzen sich bewo- gen fühlen, zu den Kosten dieser Feier beizutragen, so werden solche Licbes8gaben von den Unterzeichneten und von der General-Schaß-Kasse des National - Danks zu Potsdam , Friedrichsstraße Nr. 9, dankbar entgegengenommen und gewissenhaft verwendet werden. Berlin und Groß-Becren, den 3. August 1868. Der Präsident Der Spezial-Kommissarius

des Kuratoriums des National -Danks des National - Danks

für Veteranen. für Veteranen.

Jn Vertretung : Maycrhoff, v. Hirs\chfeld, Pfarrer. General-Major z. D.

Zur Gefebgebung über das höhere Schulwesen L

Nachdem der preußische Staat durh dic Aufnahme neucr, bis zum Jahre 1866 selbstständiger Gebietstheile erweitert worden war, trat in den neuen Landestheilen auch auf dem Gebiete des gesamm- ten höheren Schulwesens das Bedürfniß eincr genauen Kenntniß der- jenigen Bestimmungen der Verwaltung und Geseßgebung hervor, durch welche das höhere Schulwesen in Preußen geregelt und zu sciner egenwärtigen Blüthe gebracht worden ist. Wir besißen aus dem ahre 1864 cine das gesammte höhere Schulwesen Preußens um- fassende, historisch- statistische Darstellung, welche der Geheime Ober- Regierungs-Rath und vortragende Rath im Ministerium der geist- lichen 2c. Angelegenheiten Dr. Wiese herausgegeben hat. Wegen des Zusammenhanges dieses Werkes mit der neuern in Rede stehenden Sammlung wollen wir mit einigen Wocten auf den Inhalt dieser 740 Seiten umfassenden ältern Schrift, welcher eine Ueber- sichtskarte über die Verbreitung der höhern Schulanstalten in Preußen beigegeben is, hinweisen. Dieses Werk verfolgt in- dessen mehr den Zweek einer historischen Darstellung der Unter- richts8verwaltung, in Bezug auf - die Central- und Provinzial- und Lokalverwaltung , auf die Anstellung und Bestätigung der Lehrer, die Betheiligung kirchlicher Behörden an der Aufsicht über die höheren Schulen und die allgemeinen geseßlichen Normen für das höhere Schul- wesen. Es werden in geschichtlicder Weise die verschiedenen Arten der höheren Schulen nach den einzelnen Provinzen besprochen, und Er- örterungen gebracht, welche sih auf die Einrichtung neuer Anstalten, auf die Anforderungen bei der Aufnahme in die untersten Klassen, auf die Vorschulen, den Turnuntezricht, stenographischen Unterricht, die Schulbücher und Lehrmittel, die Maxima der Klassenfrequenz/

den Antheil Jtaliens an den Schulden des Kircbenstaates betref-

fend, ift heute veröffentlibt worden. Das Protokoll ist am

welche sich avf das Scbuljahr und die Klassendauer, die Ferien - Ord- nung, die Disziplin, Censuren, Programme, Verecbtigungen, den kon-

F [Moncen Charafter der höheren Schulen und die Schulunterhaltung eziehen. y /

Seite 412 des älteren Werks finden wir eine genaue Statistik der Schulen und Schülerfrequenz , Angaben über die Patronats- Verhältnisse der Gymnasien und Progymnasien , die Patronats- Verhältnisse der Real- und höheren Bürgerschulen , die Ressort- Verhältnisse der Progymnasien und Realschulen zweiter Ordnung und der lêhern Bürgerschulen. Sodann folgen historische und statistishe Mittheilungen über die Maturitätsprüfung, und zwar bei den Gymnafien seit der Zeit der Jnstruction vom 23 September 1788, bei den Realschulen seit der Jnstruction vom 8. März 1832. In einem besonderen Abschnitte sind die Lehrer und das Lehramt, in- sofern dabei die Vorbildung für das Lehramt in den Seminaren, bei den Universitäten, auf. den pädagogischen Seminarien für gelehrte Schulen und die theologische Vorbildung der Schulamtsfandidaten in Betracht fommen , behändelt. Die Prüfung für das Lehramt, das Probejahr der Schulamtsfkfandidaten, die Anstellung der Lehrer, wohin Präsentationsrecht, Vorschlagsreht, Devolutionsrecht, allgemeine Qualification, religiöse Qualification gehören, die Dissidenten , Juden, die militairische Dienstpflicht, der Amtseid, die Bestallungen und Voca- tionen, die“ Anstellung von Ausländern, der Rang und Titel der Leh- rer, die Amtspflichten , die Functionen der Lehrer bei der städtischen Gemeindeverwaltung, die Vo mundschaften, der Privatunterricht, die Militairpflicht bei Mobilmachungen, soweit sie auf das höhere Schul- amt Bezug haben , find erörtert. Ebenso haben die Dienstdisciplin Uber die Lehrer, das Disciplinargeseß vom 21. Juli 1852, der Heirath®- Consenz, Urlaub, die Entlassungstermine, die Kündigungsfrist und in Betreff der Lehrerbesoldung der Normalität für die Gymnasien, Diâten , Reise- und Umzugskosten, Einkommen der Rendanten und Schuldiener , Betrag ‘der Besoldung an Gymnasien und Real- \hulen i. J. 1864 und în früheren Jahren, das Penfionswesen, die Beitragsverhältnisse zu den Pensionen der Schulen, an deren Patro- nat der Staat Theil nimmt, dié Pensionsverordnung vom 28. Mai 1846 und die Gürsorge für die Hinterbliebenen der Lehrer, insofern sie Wittwenkassên betrifft, Berüsichtigung gefunden. Jn einem An- hange jenes Werkes von 1864 treffen wir eine Ueberscht der Schul- unterhaltungsfkosten, der gegenwärtig geltenden Schulgeldsäße, einen Nachweis der mit Schulzeugnissen gegenwärtig verbundenen Bereh- tigungen und eine Auswahl von Jnstructionen, Reglements und Sta- tuten, welche sih auf das Schulwesen beziehen, und theils von den Provinzialbehörden erlassen, theils von einzelnen Anstalten aufgestellt sind, die wissenschaftlichen Prüfungskommissionen, Etatsnormen, An- stellungsurkunden und Titelpatente, Dienstinstructionen, Klassen-Ordi- narien, periodishe Verwaltungsberichte.

Dieses ältere Werk konnte indeß den gegenwärtig hervorgetretenen Bedürfnissen nicht genügen, weil dasselbe nicht zugleich ein Repertorium aller Verordnungen ü ber die höheren Schulen is, deren Kenntniß in den neuen Landestheilèn ganz besonders wünschenswerth sein mußte.

Der Geheime Ober-Regierungsrath Dr, Wiese hat deshalb die »Verordnungen und Geseße für die höheren Schulen in Preußen« (bei Wigand und Grieben erschienen) systematisch in zwei Abtheilungen besonders zusammengestellt, von denen die erstere über die Schule, die zweite Über das Lehreramt und die Lehrer handelt. Der erste Abschnitt der ersten Abtheilung umfaßt die geseßlichen Grundlagen des höhern Schulwesens, wie sie im Allgemeinen Landrecht für die Königlich preußischen Staaten von 1794 und in der Verfassungs-Urkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850 enthalten sind. Der zweite Abschnitt beschäf- tigt sich mit den verschiedenen Arten der höheren Schulen, ihren Auf- sihts-Bchörden und ihren Obliegenheiten. Der Begriff der höheren Schule ist für den offiziellen Gebrauch nicht festgestellt. Das Pensions- Reglement vom 28. Mai 1846 zählt zu den höheren Schulen, deren Lehrer pensionsberechtigt sind: Gymnasien und andere zur Universität entlassende Lehranstalten, Progymnasien, höhere Bürgerschulen, Schul- lehrer - Seminarien, Taubstummen- und Blinden - Anstalten, so wie Kunstschulen.

Nach der historischen Entwickelung des höheren Schulwesens ge- hören zu demselben gegenwärtig die Gymnasien, Progymnasien, Real- schulen 1. Orènung und 11. Ordnung und die höheren Bürgerschuken.

Unter den Aufsicht®-Behörden wird die Central-Verwaltung von dem Ministerium der geistlichen , Unterrihts- und Medizinal-Angelegen- heiten ausgeübt, von welchem das gesammte Unterrichtswesen, ohne Unterschied der Konfessionen, ressortirt. Die Provinzial -Verwaltung für das höhere Schulwesen leiten die Königlichen Provinzial-Kollegien zu Königsberg i. Pr., Berlin, Stettin, Posen, Breslau, Magdeburg, Münster und Coblenz. Der Geschäftskreis derselben is in der Dienfst- Insiruction für die Konsistorien vom 23. Oktober 1817 festgeseßt und den Provinzial - S{ulkollegien durch die Kabinetsordre vom 31. De- zember 1825 ausschließlih die Verwaltung des höhern Schulwesens Übertragen worden. t j

Das vorliegende Werk geht auf die Prärogative und die Kom- petenz der Provinzial-Sc(ulkollegien näher ein.

Die Königlichen Provinzial-Regierungen des preußischen Staates führen die Aufsicht über die Elementar - Bürger- und Stadt- Schulen , über das° gesammte Privat -Schulwesen , über die Real- \hulen zweiter Ordnung und die höheren Bürgerschulen, sofern diese Anstalten niht mit Gymnasien verbunden sind. Auf die Stellung und die amtliche Verpflichtung, welche die Provinzial - Schulkollegien und die Königlichen Regierungen dem Minister gegenüber zu beobachten haben, indem sie verpflichtet sind, demselben von 3 zu 3 Jahren einen Verwaltungsbericht über die höheren Schulen ihres Ressorts zu erstatten, geht das Werk in genaueren Erörterungen ein. Die Königlichen wissenschaftlihen Prüfungs - Kommissionen, deren je eine si in jeder Universitätsstadt befindet, sind die Prüfungs- behörden für die Kandidaten des höhern Shulamts. Außerdem liegt ¡hnen die Superrevision der Abilurienten-Prüfungsarbeiten aus der

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betreffenden Provinz ob. Die wissenschaftlihe Prüfungs- iso: zu Breslau fungirt für die Vtovinzen Sea el G sion Föniclts geistlihe Beaufsichtigung der höheren Schulen Üben di- Inf g E Generalsuperintendenten gemäß der für sie bestehenden T ructton vom 14. Mai 1829 aus. Dieselben können sih bei der 1D Saa N Controle der religiösen Seite des höheren S@ul- Konsistorial r der Königlichen Konsistorien oder dur di: An lassen. Î Di „SQulräthe bei den Königlichen Regierungen vertre- räcisirt cine Miceuiung des geistlihen Ephorats zu den Gymnasien

Us e Ministerial - Verfügung vom 30. Oktober 1854. Durch tholirp onsistorial - Jnstruction vom 23. Oftober 1817 if au der, atholischen Bischöfen “eine entsprechende Einwirkung auf das Sœusl-

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Die Lokal-Verwaltung des Schulwesens wi i icht D ( i ens wird bei qa cht Segen Anstalten durch Magistrate oder durch besoitbvre Cdibus tonen, deren Zusammenseßung eine sehr verschiedene ist , ausgeübt.

Als allgemeine städtishe Schul- i ie Din, A O vom 19. November 1808 die SEU D D Pal asen is welche eine Jnstruction unter dem 26. Juni 1811 er- Bei einigen höheren Schulen haben die Kirchen; inden Anthcil an dem Patronat und sind dabei durch ihre E O meindeglieder vertreten. Die am häufigsten vorkommende Form eines gemischten Patronats entsieht dur die Vermischung des Königlicher Kompatronats mit dem städtischen Patronat einer Schule auf Grund der aus Staatsfonds geleisteten Zuschüsse für die Unterhaltung der Anstalt. Die Einführung des Königlichen Kompatronats gründet ch auf díe Kabinetsordre vom 10. Januar 1817 / worüber in dem be- trefferiden Werke weitere Mittheilungen enthalten sind. : Im Begriffe des Patronats entspricht der Verpflichtung , die

Schule zu erhalten, das Recht, die Lehrer und die Bea S S : e V ) mten der » Do Nilenai Bien P Ee von Privatpatronaten Aut tAtellior 4 en der Bestätigung d ie Dts lichen Aufsiptöbebörden. atigung dur die betreffenden König- as Privatschulwesen if d le S i n bér 806 At sen ist durch die Jnstruction vom 31. Dezeut-

Das Amtsblatt der Norddeutschen * ost - V 2

0 E A eine General - Verfügung vom “C H 1 d SfUYrung des am 29, Mai d. I. mit Belgi Y- geschlossenen Postvertrages. d. J. mit Belgien ah as »Tentral-Blatt der Abgaben-, Gewerbe- und Handelsgeseßgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staatens« enthält unter Nr. 17: Anzeige der in der Gescs- Sammlung erschienenen Geseße und Verordnungen, ferner: Cirfkular- BersUgungen des Königlichen &Finanz - Ministeriums, die Realisirung fälliger Zinscoupons von Preußischen Staats\{uldverschreibungen be- treffend, vom 24. Juni 1868; die Befugniß des Nebenzollamts in Bergedorf betreffend, vom 22. Juni 1868; die Errichtung König- lich württembergischer Grenzsteuerämter an den Eisenbahnstationei: Röthenbach, Höfen, Calmbach, Wildbad und Einsingen betreffend, vom 22. Juni 1868; die Befugniß des Großherzoglich lu cemburgishen

Nebenzollamts in Ufflingen betreffend, vom 26. Juni 1868; die Ein- richtungen der fortlaufenden Konten tes vom 4 Juli 1868; und das Regulativ, die fortlaufenden Konten betreffend. 7

Statistische Nachrichten.

_— Nach dem fürzlih im Gesebblatt für das Königreich Bayern veröffentlichten Finanzgeseß für die IX. Finanzperiode, welche die Jahre 1368 und 1869 umfaßt, {ließt der Bay erie Haushalts. etat in Einnahme und Ausgabe mit 87,144,606 Gulden ab.

Unter den Staats-Einnahmen kommen in Ansatz: 1,825,000 51. Uebergänge aus der VIII. Finanzperiode, 10,330,000 Fl. direkte Staatsauflagen, nämlich: 6,686,300 l. Grundsteuer; 1,011,900 Fl. Haussteuer, 1,595,000 Fl. Gewerbesteuer , 692,800 F!. Kapitalrentensteuer und 344/000 Fl. Einkommensteuer. An direkten Steuern werden erhoben: an Grundsteuer zwei ganze und vierzehn Fünfzehntel Simpla, an Haussteuer sechs ganze und neun Zehntel Simpla der Areal- und zwei ganze und drei Zehntel Simpla der Miethësteuer- die Gewerbesteuer nach dem Geseße vom 1. Juli 1856 mit einem ZU- schlage von einem Zwanzigstel, die Kapitalrentensteuer nah dem Ge- seße vom 31. Mai 1856 mit einem Zuschlage von einem Zwanzigstel, die Einkommensteuer nah dem Geseße vom 31. Mai 1856 mit einen Zuschlage von einem Zehntel. Die Einnahmen aus den indirekten Staatsauflagen sind zu 27,755,150 Fl. veranschlagt, von welcher 9/910,000 Fi. auf Taxen, 1,800,000 Fl. auf Stempelgefälle, 9,351,150 Fl. auf Aufschlagsgefälle einschließlich des Steuerbeischlages der Pfalz und 10,694,000 Fl. auf Zölle treffen. Die Einnahmen aus den Staatse regalien und Anstalten betragen 28,906,276 Fl., nämlich: 1,334,586 Fl. von den Salinen, 943,650 Fl. von den Berg=« werken diesseits des Rheins, 807,200 Fl. von den Bergwerken der Pfalz, 21,855,520 Fl. von den Eisenbahnen, 31450,700 Fl. von der Postverwaltung, 364,300 Fl. von der Telegraphenanstalt, 114,900 Fl. vom Ludwigs-Donau-Main-Kanal, 30/270 Fl. vom Geseß- und Re. gierungsblatte und 5150 Fl. von den übrigen Staatsregalien. Der Ertrag der Staats8domainen wird auf 17,810,800 &l. angegeben nämli: 12,314,570 Fl. aus Staatsforsten, Jagden und Triften, 643/780 Fl. aus Oefonomicen und Gewerben, 1,829,050 Fl. Grund. gefälle, 23,400 Fl. Zinsen aus Staats-Aftiy-Kapitalien. An son i- gen Einnahmen weist der Etat sodann noch 517,380 Fl. nach darunter 102,083 Fl. Entschädigung von der Krone Oesterreich, 200,000 Fl. Ertragsantheil des Staats an der Ostbahn, 85,280 Fl. Geheime Raths- und Kanzleitaxen, 87,300 Fl. Wittwven- und Waiserr-

fonds8beiträge.

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