1868 / 201 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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andhabt werde. Ihr liegt die Anfertigung und Ver- hen ge Ee Normale (Art. 9, so weit - nöthig auch der Eichungsnormale (Art. 15) an die Eichungöstellen des Bundes | ob, und: ist sie daher mit den für ihren Geschäftsbetrieb nöthi- gen Instrumenten und Apparaten auszurüsten. : Die Normal-Eichungskommission hat die näheren Vorschrif- ten über Material, Gestalt, Bezeichnung und sonstige Beschaffen- beit der Maaße und Gewichte, ferner über die von Seiten der Eichungsfiellen innezuhaltenden &ehlergrenzen zu erlassen. Ste bestimmt , welche Arten „von Waagen im öffentlichen Verkehr oder nur zu besonderen gewerblichen Zwecken angewendet werden dürfen und zJeyt die Bedingungen 1hrer Stempelfähigkeit fesi. Sie hat ferner das Erforderliche über die Einrichtung der sonst in dieser Maaß- und Gewichtsordnung aufgestellten Meßwerk- zeuge vorzuschreiben, sowie über die Zulassung anderweiter Ge- räthsaften zur Eichung und Stempelung zu entscheiden. Der Normal - Cihungskommission liegt es ob, das bei der Eichung und Stempelung zu beobachtende Verfahren und die Taxen für die von den Eichungsstellen zu erhebenden Gebühren (Artikel 15) festzuschen und R g die leute Seite des Eichung®&- 8 betreffenden Gegenstände zu regen. _ Ï A 19. Sämmtliche Eichungss|tellen des Bundesgebiets haben fich, neben dem jeder Stelle eigenthümlichen Zeichen, eines Übereinstimmenden E zur Beglaubigung der von ibnen geeichten Gegenstände zu bedienen. i ne eie Stetzibelzbiwen werden von der Normal;- Eichung§- fonunon s rt. 20. Maaße, ) ) von einer Eichungsstelle des Bundes8gebiets geeicht und mit dem Fori@riftsmäßigen Stempelzeichen beglaubigt sind, dürfen im ganzen Umfange des Bundesgebiets im öffentlichen Verkehr vendet werdén. : N Pr t. 21, Diese Maaß - und Gewichtëordnung tritt mit dem 1. Januar 1872 in Kraft. A Z Die art enann haben die Verhältnißzahlen für die Umrechnung der bisherigen Landesmaaße und Gewichte in die neuen festzustellen und bekannt zu machen, und sonst alle An- ordnungen zu treffen, welche, außer den nach Artikel 18 der

Gewichte und Meßwerkzeuge, welche |

auf cinem Stempelbogen ; Scriftstüce: 1) cines selbstgeschriebenen Lebenslaufs, 2) eines Zeugnisses des hiesigen Königlichen Polizei-Präsidiums über tadellose Führung, 3) E Zeugnisses eines Geistlichen über sittliche hi um Lehrberuf. : Den Ablegung dieser Prüfung müssen ein selbstgefertigtes, \chulgerecht genähtes Mannsoberhemd, desgleichen ein Frauenhemd und ein Paar \elbstgestrickte Strümpfe, auch ein Tuch mit Buchstaben, wie jie beim Zeichnen der Wäsche vorkommen; sowohl in Kreuzstich als gestickt, end. lih ein Stopftuch vorgelegt werden. Die Arbeiten sind L E u vollenden, A t zu fertigen übrig bleib O bie ai cine Examinationsgebühr von 1 Thlr. am T er Prüfung zu entrichten. : O Direktor Mer get.

Unter Bezugnahme auf vorgedruckte Nachricht bringen wir hiermit zur ö nien Kenntniß, daß wir zur Prüfung der Hand- arbeitslehrerinnen, welche in öffentlichen Schulen Unterricht zu er- theilen beabsichtigen, einen Termin auf Montag, den 7. September d. J, anberaumt haben und daß wir zu diesem Termine nur An- meldungen berüsihtigen können, welche bis zum 2. September er. F bei uns eingehen. N

Berlin, den 21. August 1868. i Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.

| Reichenau.

Schul-Kollegium fügung folgender

damit noch etwas E

Bekanntmachung.

Zu Alsleben im Regierungs-Bezirk Merseburg und ‘zu Zeulen- F

im Fürstenthum Reuß ältere Linie werden am 1. September er R TEE I mit beschränktem Tagesdienste erôffnet werden Halle, den 25. August 1868. 1A Telegraphen-Direction. Befanntmachung. : Zu Berleburg, Regierungsbezirk Arn®8ber\j, wird am 1. Septem- ber cr. eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdiens eröffne

n. Frankfurt a. M, den 25. August 1868. d i Telegraphen-Direction.

Nersonal -Veránderungen. Offiziere , Portepee - Fähnriche 2c. A. Ernennungen; Vi

technischen Bundes-Centralbehörde vorbehaltenen Vorschriften, zur Sicherung der Ein - und Durchführung der in diese und Gewichts8ordnung, namentlich in Artikel 10, 11, 12 und 13 enthaltenen Bestimmungen erforderlich d A

Art. 22. Die Anwendung der dieser Maaß- und Geroichts- ordnung entsprechenden Maaße und Gewichte ist bereits vom 1. Januar 1870 an gestattet, insofern die Vetheiligten hierüber

inig sind. j : Mrs t. 23. Die Normal-Eichungs-Kommission (Art. 18) tritt alsbald nach Verkündung der Maaß- und Gewicht8ordnung in Thätigkeit, um die Eichungsbehörden bis zu dem im Art. 22 angegebenen Zeitpunkt zur Eichung und Stempelung der ihnen vorgelegten Maaße und Gewichte in_ den Stand zu seen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes-Jnsiegel. L -

Gegeben Homburg v. d. Höhe, den 17. August 1868.

(L. S) W ilhelm. Graf von Bis8marck-Schönhausen,

Ministerium für Haudel, Gewerbe und övffentliche Arbeiten. Der bisherige Kreisbauamts-, Berg- Und Hütten-Verwalter Or. Lang8dorf zu Thal-Jtter, ist zum Baumpcister ernannt und ihm oie Verwaltung der Baubeämten - Stelle im Bezirke des Ober-Bergamts zu Clausthal übertragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiten. Dem Maler Wilhelm Streckfuß hierselbst ist das Prä- dikat »Professor« verlichen worden.

ma

Berlin , 26. August. Se. Majestät der König haben

Allergnädigst geruht: Dem Berghauptmann Brassert zu Bonn zur Anlegung des von des Königs von Württemberg Majestät ihm verliehenen Comthur-Kreuzes des Kronecn-Ordens und dem Geheimen Kommerzien-Rath Gerson Bleichröder zu Berlin zur Anlegung des von des Königs von Jtalien Mazjejtät ihm verlichenen Offizier - Kreuzes des St, Mauritius-

und Lazarus-Ordens Alleryöcystihre Genchmigung zu ertheilen.

Nachricht über die Prüfung der Handarbeitslehrerinnen. Die Anmeldung zu der im Monat Mai und September jeden Jahres stattfindenden vorgenannten Prüfung erfolgt in den Monaten

April resp, August jeden Jahres bei dem Königlichen Provinzial-

dieser Maaß- |

| Ob. Lt. in der 2. Art. Brig. und

| E Chef exnannt.

förderungen und Verseßungen. -Den 18. August. Jlgüer, Haut! mann, aggr. der 1. Art. Brig., unter Ernennung zum Battr., res Comp. Chef, in die 11. Art. Brig. einrangirt. Schimmelfenniq

Brig. und Art. Off. vom Plaß in

Rothenberger, Major in ders. Bothe, Ob. Lt, in e / : Í

Swinemünde , zu Abth. Commdr. ernannt. 5. Art. Brig. und

Art. Brig. unter Beförderung zum Major, Offizier vom Play in Swinemünde in die 2. ArlillerieBtig; vers immermann, Hauptm. in der 5. Art, Brig., zum Batterie- ke Lange, Pr. Lt. in ders. Brig., zum Hauptm. Pr. Lt. ; Kir\ckch/, Pr. L Sec. Lt. in det i vorläufigtt F

Normann, Sec. Lt. in ders. Brig. , zum in der 6. Art. Brig. , zum Hauptm., Glubrecht, Brig. , zum Pr. Lt., Otto, Pr. Lt. in ders. Brig., unter Belassung in P Momme überzähligen Hauptm. befördert. | hef | | der 7. Art. Brigade, unter Beförderung zum Major, als Artilleri | Offizier vom Play in Stralsund in die 2. Artillerie- Brigade versch Rochliß, Hauptm. in der 7. Art, Brig, zum Battr. resp. Com Chef ernannt. v. Bach, Pr. Lt. in ders. Brig., zum Hauptiman Eisenhart; Sec. Lieut. in dersclben Brig., zum Pr. Lt. beförde Roerdansz, Hauptm. u. Battr. Chef in der 8. Art. Brig. - jl Dienstl. als Mitglied der Art. - Prüfungs -Kommission kommand Glagau, Pr. Li. in der 9. Art. Brig,, unter Beförderung U

Hauptm., in die 4. Art. Brig. verseßt. Goeze, Pr. Lt. aggr. d | H, Art. Brig., in die Brigade einrangirt. «Hartmann, Major U " Abtheilungs - Commandeur in der 11. Artillerie - Brigade, zur Dien

| Leistung als Mitglied der Art. - Prüfungs - Kommission fommandi

| v. Schulpendorff, Hauptm. und Battr. Chef in der 11. Art. Br

| unter Beförderung zum Maj , als Art. Off, vom Plaß in Grau

| in die 5. Art. Brig. verseßt. Schreiber, Sec. Lt. in der 11. Ar Brig, zum Pr. Lt. befördert. Schmalz, Port. Fähnr. in d | Garde-Art, Brig, Raddab, Port. Fähnr. in der 9. Art, Brill | Schüler, Port. Fähnr. in der 11. Art. Brig. zu außeretatsm. S Lts, Szachows fi, Unteroff. in der 1. Art. Brig., Raffin, O: | in der 4. Art. Brig, Na st , Vice-Feldw. in dexr 5. Art. Brig., S! bert, Untercff. in der 6, Art. Brig, Unger, Kanonier in der d. 0 Brig., Pfe iffer, Kan. in der 11. Art. Brig., zu Port. Fähnrs. befördtt | Bei der Landwehr. Den 18. August. Below, Pr. Lt, V der Jnf. des 1. Bats. (Danzig) 8. Ostpr. Landw. Negts. Nr. 459 M bedingte Anspruch auf Anstellung im Civildienst verliehen. v. Kall stein, Oberst a. D., zuleßt im Königs-Gren. Negt. (2. Westpr.) ar Y : unter Stellung zur Disp. mit sciner Pens. zum Bezirks-Commdr. i 2, Bats. (Neuhaldensleben) 3. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 66 ernan B. Abschicdsbewilligungen 2c. Den 18. Augusk. v. Auf Oberst und Abth. Chef im Kricgs-Ministerium, in Genehmigung le Abschiedsgesuchs, mit Pens. und der Unif. des 1. Ostpreuß. O Regts. Nr. 1 (Kronprinz) zur Disp. gestellt. v. Drigals ki, Ob, 4 aggr. dem 2 Pos. Juf. Regt. Nr. 19 und kommandirt zur Wahr" j mung der Geschäfte als Bezirks-Commdr. des 2. Bats. (Meinin 6. Thür. Landw. Regts. Nr. 95, mit Pens. zur Disp. gestellt y zum Bezirks=Commdr. dieses Landw. Bats. ernannt, v, Mel

u 5 Sgr. und unter Bei? 4

Art. Off. vom Plat in Stralsuny

Art. Off. vom Plaß in Graudenz, als Abtheilung 7 Commdr. in die 8. Art. Brig, v. Sowinski, Hauptm. und Battt,

| Chef in der 5. als At,

als Adjut. der 5, Art. Brig. zun Sack, Haupim. u. Battr. Chef n

Oberst und Abth, Commör. in der Garde-Art. Brig, in Genehmigun seines Abschied8gesuchs, mit Pens. und seiner bish. Unif. zur Disp. gestellt. Militair-Aerzte. Den 18. August. Dr. Schiele, Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Neumärk. Drag. Regts. Nr. 3, zum Magdeb. Kür. Regt. Nr. 7; Dr. Bong, Stabs- und Bats. Arzt vom 4. Garde- Regt. 3. &, zum Füs. Bat. des 3. Oberschles. Jnf. Regts. Nr. 62, Dr. Düserbergs Stabsarzt vom med. hir. Friedr. Wilh. Justitut, zum Füf. Bat des 2. Westfäl. Juf. Negts. Nr. 15 (Prinz Friedrich der A Dr. Ellerbeck, Stabs- und Bats. Arzt vom 8. Westf. Inf. Regt. Nr. 57, zum 2. Bat. des 7. Brandenb. Juf. Regts. Nr. 60, Dr, Haardt, Stabs- und Bats. Arzt vom 8. Wephäl. Inf. Regts. Nr. 57, zum Füs. Bat. des 2. Schles. Gren. Regts. Nr. 11, Dr Qunker, Assistenzarzt vom 3. Pomm. Inf. Negt. Nr. 14, in das Pomm. Feld-Art. Regt. Nr. 2 verseßt. Pr. Brunzlow, Stabs- und Bats. Arzt vom Hannov. Füs, Regt. Nr. 73, zum Oberstabs- und Regts Arzt des Ostfries. Juf. Regts. Nr. 78, Dr. Stabs- und Bats-Arzt vom 2. Westph. Jnf. Regt. Nr. 15/Pr. Frdr. d. N.) zum Oberstabs- und Regts. Arzt des Neumärk. Drag. Regts. Nr. 3, Dr, Eilert, Stabs- und Bats. Arzt vom 1. Thüring. Jnfant. Regt. Nr,:31, zum Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Ostpreuß. Kür. Regts. Nr, 3 (Graf Wrangel) befördert. Pr. Goering, Assistenzarzt vom 6. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 68, Dr. Welty, Assistenzarzt vom 2. Rhein. g Regt. Nr. 28, der Pr. Lts. Rang verliehen. Dr. Hennet, Asfistonzarzt a. D. , zuleßt bei der Milit. Reitshule, der Charakter als Stabsarzt verlichen. Dr. Propping, früher Großherzogl. Ol- denburg. Assistenzarzt , als Assistenzarzt bei dem Oldenb. Jnf. Regt. Nr. 91 angestellt. Dr. Abel, Stabsarzt vom 1. Bat. (Aschersleben) 2. Magd. Landi. Regts. Nr. 27, als Stabs- und Bats. Arzt beim Füj. Bat. des 1. Thür. Jnf. Regts. Nr. 31 wiederangest. Dr. Schau- mann, Oberftabs- Und Regts. N des Ostfries. Juf. Regts. Nr. 7 der Abschied mit Pens. bewilligt. Dr. Hellert, Stabsarzt vom Res. Landw. Bat. Stettin Nr. 34, Dr. Wolff, Stabsarzt vom Res. Ldw. Bat. Berlin Nr. 35, Dr. Brandenburg, Stabsarzt vom 2. Bat. Gag 5, Pommerschen Landw: Regts. Nr. 42, Dr. Willim, ssistenz-Arzt vom Reserve-Landw. Bat. Breslau Nr. 38, der Ab- schied bewilligt.

Es E E 4 t R ————-—— E E E B L E E L v

Nichtamtliches.

i Preußen. Berlin, 26. August. Bei den König- lihen Majestäten fand vorgestern im Residenzschloß zu Co- blenz ein Diner für die dort anwesenden fremdländischen Offiziere statt.

Se. Majestät der König reisten, wie telegraphisch bercits gemeldet, gestern Morgens ab.

_ Ihre Majestät die Königin begiebt Allerhöchstsih, wie gleichfalls schon gemeldet, vor Jhrer Nachkur in Baden zu einem Besuch an den Großherzoglich badischen Hof nach der Insel Mainau bei Constanz. Der Kammerherr Graf Hompesch hat den Dienst übernommen. /

Se. Majesiät der König ist in Hanau, vie das »W. T. B.« aus Frankfurt a. M., 25. August, meldet, enthu- slastish empfangen worden. Der Bürgermeister hielt eine An- sprache. Die Rückkehr von Hanau erfolgte /, Stunden später, als vorgeschen, daher die gleiche Verspätung der Abfahrt des Extrazuges von Frankfurt. Am Main - Weser - Bahnhof hatte sih eine große Menschenmcige eingefunden, die Se. Majestät den König bei der Abfahrt lebhaft begrüßte.

In Folge der gegen Ende des vorigen Jahres auf den Au8Spandererschiffen »Lord Brougham« und »Leibniß« statt- gefundenen Ereignisse ist von dem Kanzler des Norddeutschen Bundes in Gemäßheit des Artikels 4, Alinea 1 der Bundes- verfassung die Bildung ciner Bundeskommission veranlaßt wor- den, welche unter dem 16. März d. J. über den Justand des Au8wanderung8wesens in Hamburg und Bremen Bericht er- stattet, sowie Vorschläge über die im Wege der Bunde8geseß- gebung zu treffenden allgemeinen Anordnungen gemacht hat. Auf Grund der Ausführungen der Kommission, in welcher Preußen, Sachsen und Mccklenburg-Schwerin vertreten waren, hat der Bundeskanzler unter dem 29, März d. J. bei dem Bundesrathe den Erlaß eines Bundesgeseßes über das Aus8wanderung8wesen sür sämmtliche Häfen des Bundesgebietes, sowie die vorläufige Entsendung von Bundeskommissionen nah Hamburg und Bre- men zur Beaufsichtigung der Handhabung der dort zum Schute des Lebens und der Gesundheit der Auswanderer bestehenden Vorschriften beantragt. | 7

“Nach den angestellten Ermittelungen hat sih im AlUge- meinen als Ursache einer außergewöhnlichen Sterblichkeit auf den Auswandererschiffen weniger die mangelhafte Pflicht- erfüllung der Aufsichtsbehörden, als die lückenhafte Gescegebung, sowie das Verhalten der Capitaine und Mannschaften während der Fahrt herausgestellt. Namentlich sind folgende Lücken in der bisherigen Geseßgebung hervorgetreten: der Mangel eines Verbotes der Benußung des Orlogdeckes für die Passagiere, das Fehlen einer Bezeichnung derjenigen gefährlichen oder der Gesundheit shädlihen Waaren, welche auf Auswandererscbiffen nicht verladen werden sollten, der Mangel strenger Strafbestim-

Hirschfeld, |

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_| der Mannschaften während der Fahrt, und eines summarischen

Verfahrens zur sofortigen Aburtheilung derselben, sowie die Unzulänglichkeit des den einzelnen Passagieren zu gewährenden Raumes. Hinsichtlich des in der künftigen Gesehgebung ein- zuschlagenden Weges war der von der Regierung in Washington durch den Gefandten des Bundes gemachte Vorschlag zur Her- beiführung einer internationalen Geseßgebung zu berücksichtigen. Zur Ausübung einer allgemeinen Ueberwachung der das Auswanderungswesen beaufsichtigenden Lokalbehörden Seitens des Bundes erschien endlich die Entsendung eines mit den ecr- orderlichen Befugnissen ausgestatteten Kommissarius erforderlich. Auf den Antrag der Aus\{üsse für Handel und Verkehr sowie für das Seewesen hat daher der Bundesrath in - der Plenarfißung vom 11, Juli d. J. beschlossen, fich damit ein- verstanden zu erklären, daß das Präsidium mit den Vereinigten Staaten von Amerika, mit Großbritannien und nach Befinden mit anderen Staaten in Verhandlungen trete, um eine inter- nationale Geseßgebung in Betreff der Beförderung der über See ehenden Auswanderer zu Wege zu bringen; sowie den Bundes- anzler zu ersuchen , einen Bundeskommissarius mit den Auf- gaben und Befugnissen, welche in dem Ausschußberichte bezeichnet sind, für das Auswanderungswesen abzuordnen und den zu- U n Regierungen die erforderlichen Eröffnungen __ In Folge dessen sind wie die »Prov.-Corr.« mittheilt die angemessenen Einleitungen getroffen , um die gefaßten Be- schlüsse in Bollzug zu seßen. Der Vertreter des Norddeutschen Bundes in Washington i} bereits mit den entsprehenden Wei-

sungen versehen, um die angeregten Unterhandlungen mit den Bereinigten Staaten in Gang zu bringen. :

-— Nach den beim Ober - Kommando der Marine ein- gegangenen Nachrichten befand sich S. M. Brigg »Rover - am 24. h, in Gamle-Hellesund und S. M. Brigg MUs8- quito« am 25. h. in Arendal (Norwegen). S. M. S. »Bineta« befand sih am 18. Juli c. in Simons-Bay (Kap der guten Hoffnung).

Kiel, 24. August. (Kiel. Jeitg.) Die russis{he Dampf- Korvette »Askold«, Capitain Rate, lief in O Nacht L Sonnabend guf Sonntag in den hiesigen Hafen und wech{selte am folgenden Morgen den üblichen Salut mit dem Wachtschiff der Bundesflotten-Station. Das russische Kriegsschiff gebt nah dem Mittelmeer, um dort Station zu nehmen. Hannover, 25. August. (N. H. Z.) Der Erbprinz aats burg-Lippe traf gestern Abend mit Familie hier T Dur O rung der Amts- und Kreisverfassung hat die Königliche Landdrostei in Lüneburg bereits unter dem 20. d. M. ein Ausschreiben erlassen, in welhem den Obrigkeiten des Verwaltungsbezirks mitgetheilt wird, daß in Ausfüh- rung der Allerhöchsten Verordnung vom 12. September v. J., betreffend die Amts- und Kreisverfafsung in der Pro- vinz Hannover,“ der erste Zusammentritt der Kreistage mög- licher Weise schon in der zweiten Hälfte des nächsten Monats zu erfolgen haben werde. Es sei daher erforderli, mit den Vorbereitungen für den ersten Zusammentritt der Kreistage unverzüglich vorzugehen, und werden die Aemter und Magi- strate der selbstständigen Städte veranlaßt, zu diesem wecke die nöthigen Anordnungen zu treffen. Sachsen. Dresden, 25. August. (Dr. J.) Der König und die “as sind gestern Abend 6 Uhr nach Jschl gereist. Neuß. Greiz, 24. August. Heute sind die Verhand- lungen des ersten ordentlihen Landtags, vorbehaltlih der Wiedereinberufung desselben, behufs Eröffnung des Landtags- Abschiedes , geschlossen worden. Außer der thüringischen Straf- prozeß- Ordnung ist das thüringische Strafgeseßbuch, eine Pro- zeß -Novelle, welche das Civilprozeßverfahren mit dem in den thüringischen Staaten geltenden in Einklang zu bringen be- zweckEt, ein Geseß wegen Erhöhung der Hundesteuer und eine Anzahl anderer Geseßvorlagen untergeordneter Art vom Land- tage angenommen , dagegen der Entwurf eines neuen Einfkfom- mensteuergeseßes abgelehnt worden. Der Fürst wird am 30. d. M. von seiner Badereise nacly Kreuznach wieder hier eintreffen. Baden. Karlsruhe, 23. August. (K. Ztg.) Gestern wurde hier und in andern Städten und Gemeinden des Lande® das funfzigjährige Bestehen der badischen Verfassung festlich begangen. Jn Karlsruhe fand am Abend cin Festbankett statt, an welchem der Kriegsminister, General-Lieutenant von Beyer, und der Präsident des Handels-Ministeriums Frhr. von Dusch Theil nahmen. i i Wúrtcemberg. Friedrih8hafen, 23. August. (St. A.) Der Postvertrag mit der Schweiz wurde beute von dem König ratifizirt.

mungen über -Pflichtwidrigkciten Seitens des Capitains und

Bayern. München, 24, August, Qu dem Geseyzent-

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